Schopper hat es bereits gesagt
Baden-Württemberg ist ein Land der Bildung, der Innovation und der Vielfalt. Das zeigt sich in unserem Schul- und Bildungssystem besonders durch die Schulen in freier Trägerschaft. Die Schulen in freier Trägerschaft sind wirklich ein wichtiger Pfeiler in unserem Bildungssystem. Sie sind vielfältig, sie sind Impulsgeber, sie können innovative und neue Modelle des Lernens erproben und umsetzen. Das ist ein ganz wichtiger Baustein, damit jedes Kind in unserem Land bestmöglich gefördert werden kann. Für uns, die Fraktion GRÜNE, ist klar: Wir wollen diese Vielfalt erhalten und bestmöglich unterstützen. Mit dem heutigen Gesetzentwurf setzen wir genau an dieser Stelle an. Wir passen die Finanzierung der freien Schulen an; Ministerin Schopper hat es bereits gesagt. Wir verankern vor allem die Zuschusserhöhung im Privatschulgesetz. Diese Regelung tritt bereits rückwirkend zu Beginn dieses Jahres in Kraft, und damit geben wir den Schulen in freier Trägerschaft – das ist ganz wichtig – Planungssicherheit und Verlässlichkeit. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Dr. Matthias Miller, Raimund Haser und Ulli Hockenberger CDU) Konkret passen wir die Kopfsatzzuschüsse von 80 % im sogenannten Bruttokostenmodell an die steigenden Kosten im öffentlichen Schulsystem an. Zweitens: Mit Blick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 fördern wir erstmals – das ist, wie ich finde, ein ganz wichtiger Schritt – auch den Ganztagsunterricht an den Grundschulen in unserem Privatschulsystem. Ein drittes Thema betrifft die Inklusion. Das sind ganz wichtige Schritte, damit wir das ganztägige Lernen und die inklusive Beschulung für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf weiter voranbringen. Denn für uns ist klar, dass wir nur gemeinsam mit den Schulen in freier Trägerschaft diese großen Herausforderungen – ganztägiges Lerperiode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 nen und die Inklusion – gut umsetzen können. Deswegen sind diese beiden Neuerungen im Entwurf zur Änderung des Privatschulgesetzes, nämlich die Förderung des Ganztags und eine Verdopplung der Förderung der inklusiven Beschulung, ganz wichtig, damit wir tatsächlich mehr Bildungsgerechtigkeit in unserem Land erreichen. Unser Ziel ist aber auch, dass diese vielfältige Bildung tatsächlich für alle Kinder, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern, zugänglich sein muss. Deswegen ist ein sozialverträgliches Schulgeld für uns ein ganz zentrales Ziel. Das kann natürlich nur funktionieren, wenn wir die Schulen in freier Trägerschaft auskömmlich ausstatten. Das tun wir, indem das Land u. a. die Schulgeldbefreiung und die Schulgeldermäßigungen kompensiert. Wir stärken die Schulen in freier Trägerschaft kontinuierlich – deswegen haben wir Lesungen zu Änderungen des Privatschulgesetzes häufiger in diesem Haus – durch die Investitionen in die Betriebskosten, aber eben auch in die Bereiche Schulbau und Digitalisierung. Ich finde, die Mittel sind, wenn wir uns den Doppelhaushalt 2025/2026 des Landes anschauen, wirklich eindrücklich: Allein 1,3 Milliarden € sind fest im Kultusetat verankert, hinzu kommen dann noch die Mittel im Sozialministerium. Da gibt es ja auch noch mal Mittel für die Schulen in freier Trägerschaft. Und der heutige Gesetzentwurf – Ministerin Schopper hat es gesagt – bedeutet noch einmal 33 Millionen € on top zu den 1,3 Milliarden €. Hinzu kommen Zuschüsse für die Schulbauförderung: in den Jahren 2025/2026 pro Jahr über 20 Millionen €. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das zeigt, dass wir nicht nur predigen, sondern auch tatsächlich umsetzen. Das ist ein ganz klares Bekenntnis von unserer Seite, dass wir die pädagogische Vielfalt in unserem Land und damit eben auch die Bildungschancen aller Kinder bestmöglich fördern. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)
