landtag-bw.de ↗

Dr. Boris Weirauch

SPD 02.04.2025 Sitzungen 17/119

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der heute debattierte Antrag ist zwar schon etwas älter, aber leider nach wie vor von sehr aktueller Bedeutung. Es geht um den Schutz unseres demokratischen Rechtsstaats, seiner Institutionen, seiner Symbole, aber auch seiner Repräsentantinnen und Repräsentanten. Unsere Demokratie steht unter Druck; extremistische Agitation gewinnt an Bedeutung inner- und außerhalb der Parlamente. Gesellschaftliche Diskurse und Narrative verschieben sich zunehmend aus der politischen Mitte nach rechts. Damit einhergehend ist eine Verrohung des politischen und gesellschaftlichen Klimas feststellbar. Das äußert sich nicht nur hier im Parlament, sondern auch im Alltag, bei Diskussionen in der Kneipe, auf dem Fußballplatz oder auch bei Familientreffen. Nun ist die grundgesetzlich verbriefte Meinungsfreiheit ein hohes Gut, das als Kommunikationsrecht zu Recht höchste Geltung erfährt. Unser Grundgesetz geht davon aus, dass nur periode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 die ständige geistige Auseinandersetzung zwischen den einander begegnenden sozialen und politischen Kräften, Interessen und Ideen der richtige Weg zur Bildung des Staatswillens ist. Die Freiheit, seine Meinung frei und ohne staatliche Zensur äußern zu können, ist deshalb Garantin echter demokratischer Teilhabe. Jetzt ruft es aber häufig von den politischen Rändern, dass man heutzutage „nichts mehr sagen dürfe“. Das stimmt so aber nicht. Heute sind Dinge sagbar, die man noch vor 20 Jahren so nicht hätte sagen können, ohne sich persönlich und gesellschaftlich ins Abseits zu stellen. Heutzutage können Sie – wir erleben das zuweilen auch hier – den größten Unsinn verzapfen und finden im Netz oder in der Realwelt immer noch genug Gleichirrende, die diese Meinung teilen und das auch deutlich machen. Meinungsfreiheit heißt, sagen zu können, was man denkt, aber auch ertragen zu müssen, dafür Widerspruch zu ernten. Die Meinungsfreiheit findet ihre Grenze aber im Strafrecht. Man darf in Deutschland nicht nach Lust und Laune Menschen beleidigen, beschimpfen, nötigen oder bedrohen. Ebenso strafbar sind aus gutem Grund die Volksverhetzung und die Leugnung des Holocausts. Wer das ernsthaft infrage stellt, legt die Axt an unsere demokratische Gesellschaft und den gesellschaftlichen Zusammenhalt an. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP) Ebenso sollte es gesellschaftlicher Konsens sein, Institutionen und Insignien unseres demokratischen Rechtsstaats, die Verfassungsorgane und ihre Repräsentantinnen und Repräsentanten, unsere schwarz-rot-goldene Flagge oder den Bundesadler als Staatswappen als demokratische Symbole wertzuschätzen und diese nicht zu verunglimpfen. Wir, die SPD-Landtagsfraktion, wollen unseren Antrag als Anknüpfungspunkt verstanden wissen, um auch über den Schutz all derjenigen Menschen zu sprechen, die tagtäglich für unseren Staat und seine Institutionen einstehen und diesen im wahrsten Wortsinn ein Gesicht geben. Ausweislich der Polizeilichen Kriminalstatistik sind sie vermehrt erheblichen Anfeindungen ausgesetzt. Die Menschen, die in Gemeinderäten oder in Kreistagen Verantwortung übernehmen, die sich als Bürgermeisterin oder Bürgermeister engagieren oder die in den Landesparlamenten oder im Bundestag an der Gesetzgebung mitwirken, all diese Menschen treten haupt- oder ehrenamtlich für unser Gemeinwohl ein und verdienen unseren Schutz. Es muss klar sein: Wer sich für unseren Rechtsstaat, für unsere Demokratie, für unsere Freiheit einsetzt und unsere Werte verteidigt, für den setzt sich auch dieser Staat ein, den oder die verteidigt dieser Staat auch gegen all jene, die diese Menschen angreifen. Lassen Sie mich eines klarstellen: Es geht nicht darum, dass sich Amts- oder Mandatsträger darüber beklagen, dass sie sich in ihren persönlichen Befindlichkeiten verletzt fühlen. Wer sich für ein politisches Amt entscheidet, weiß, dass er sich öffentlicher Kritik stellen muss. Demokratie lebt von leidenschaftlichen Debatten, von kontroverser Auseinandersetzung, auch von scharfer Kritik, auch von überspitzten Formulierungen zur klaren Abgrenzung von Positionen. (Dr. Boris Weirauch) Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt da Grenzen. Wer die Menschen, die sich – egal, ob auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene – ehrenamtlich oder hauptamtlich für unsere Demokratie engagieren, beleidigt, bedroht oder gar angreift, überschreitet diese Grenzen. Wir dürfen, wir werden nicht zulassen, dass Menschen, die sich für diese Gesellschaft einsetzen, mit Hass und Hetze überzogen werden. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP) Es darf dann konsequenterweise auch nicht sein, dass künftig ein politisches Klima entsteht, in dem Gewalt gegen Politiker und Politikerinnen als normale Begleiterscheinung abgetan wird. Wer die Grenzen des Rechts überschreitet, wer für unser Gemeinwohl engagierte Menschen beleidigt, sie körperlich angeht, begeht eine Straftat, und das muss konsequent verfolgt werden. Das gilt erst recht, wenn es um Menschen geht, die in Uniform unserem Staat dienen. Egal, ob es sich um Polizistinnen oder Polizisten handelt, die täglich für unsere Sicherheit, egal, ob bei häuslicher Gewalt – wir hatten es gerade davon – oder im Netz, einstehen, um Feuerwehrleute, die ihre Gesundheit bei der Bekämpfung von Bränden und der Rettung von anderen Menschen riskieren, oder auch um Soldatinnen und Soldaten, die bereit sind, unsere Freiheit mit ihrem eigenen Leben zu verteidigen, oder um Beschäftigte bei den Gerichten, bei den Staatsanwaltschaften, im Justizvollzugsdienst, die für Recht und Ordnung sorgen und dies durchsetzen – sie alle stehen für unseren Rechtsstaat und für eine wehrhafte Demokratie. Wir müssen uns dabei eine gefährliche Entwicklung vergegenwärtigen: Es werden nicht nur in den sozialen Medien falsche Gerüchte und Hassnachrichten verbreitet, um Menschen, die in Staat und Gesellschaft Verantwortung übernehmen, einzuschüchtern, sei es über Diffamierungskampagnen oder auch über Identitätsdiebstähle. Es steigen auch in der realen Welt die strafbewehrten Angriffe auf diese Menschen. Die Zahl der Fälle von Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten ist im Jahr 2024 um 7,2 % auf einen Höchstwert von knapp 6 400 Straftaten zum Nachteil von Polizistinnen und Polizisten in unserem Land gestiegen. Im letzten Jahr wurden 2 784 Polizistinnen und Polizisten in Ausübung ihres Dienstes verletzt. Es gab 220 Gewalttaten gegen Rettungskräfte. Dabei wurden 105 Menschen verletzt. Das alles geschah in Baden-Württemberg. Wir reden hier nicht von den Bundeszahlen. Diese sind weit höher. Das dürfen wir so nicht hinnehmen. Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten sowie Rettungskräfte treffen uns alle. Jeder Angriff ist ein Angriff auf unsere Rechtsordnung. Wir brauchen deshalb einen Staat, der die Menschen schützt, die für ihn arbeiten. Ein Beispiel, wie das gehen kann, liefert das sogenannte Offenburger Modell: Straftaten gegen Polizeibeamtinnen und -beamte werden bei der Staatsanwaltschaft mit Priorität von einem speziell zuständigen Staatsanwalt bearbeitet. Noch viel wichtiger ist beim Offenburger Modell – das sich, wie der Name schon sagt, ausschließlich auf Offenburg bezieht – das Ziel, ausnahmslos bei allen Fällen in diesem Deliktsbereich unter grundsätzlicher Annahme eines öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung öffentlich Anklage zu erheben. Das Ofriode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 fenburger Modell stellt sicher, dass Straftaten gegen Polizeikräfte – hier geht es vor allem um Polizeikräfte – nicht in der Masse untergehen, sondern mit der nötigen Konsequenz behandelt werden. Das schafft Vertrauen und zeigt Wertschätzung gegenüber den Einsatzkräften der Polizei. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CDU) Wir, die SPD-Landtagsfraktion, fordern schon seit Langem, das Offenburger Modell auf ganz Baden-Württemberg auszuweiten. Es darf keinen Unterschied machen, in welcher Stadt und in welchem Landkreis Polizistinnen und Polizisten in Dienstausübung verletzt oder beleidigt werden. Das Offenburger Modell könnte auch Vorbild sein für einen umfassenden Schutz aller Menschen, die sich für unseren freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat einsetzen. Eines muss klar sein: Wer Polizistinnen und Polizisten, Rettungskräfte, Soldatinnen, Soldaten oder auch Menschen, die sich in den kommunalen Gemeinderäten, Kreistagen, in Landesparlamenten oder auch im Bundestag engagieren, angreift, greift unseren Staat an und damit auf eine gewisse Art auch uns alle, die wir in diesem Land leben. Wir müssen als Gesellschaft und Staat zeigen, dass wir bereit sind, unsere Institutionen und die Menschen, die sie tragen, zu schützen. Es wäre daher nur konsequent, wenn das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bei Straftaten gegen alle Menschen, von denen ich gerade gesprochen habe, die in der Öffentlichkeit stehen, die sich für unser Land einsetzen, generell festgestellt wird. Wir haben immer wieder erlebt, dass es zu Angriffen auf Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gekommen ist und die Verfahren mit der Begründung der Geringfügigkeit der Schuld oder eines mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt wurden. Das muss man sich einmal vorstellen: Ein Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin in unserem Land steht im Fadenkreuz von Angriffen, die strafbewehrt sind, und die Verfahren werden eingestellt. Das ist jetzt nur ein Beispiel. Jeder kennt diese Beispiele. Das sollten wir in jedem Fall abstellen. Wer diesem Staat ein Gesicht gibt, muss auch entsprechend von den Strafverfolgungsbehörden geschützt werden. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen) Ich appelliere an alle demokratischen Fraktionen hier im Haus: Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass diejenigen, die täglich für unser Gemeinwesen arbeiten, unseren vollen Schutz erhalten. Lassen Sie uns eine klare Grenze ziehen zwischen legitimer, teilweise auch überaus legitimer und kritischer Auseinandersetzung und strafbarem Verhalten – das sind an dieser Stelle zwei verschiedene Paar Schuhe –, und lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, den gesellschaftlichen Respekt gegenüber Polizei, Feuerwehr, Justiz, Bundeswehr und auch gegenüber denjenigen, die politische Verantwortung übernehmen, wieder zu stärken. Wir müssen uns als Gesellschaft bewusst sein, dass Demokratie kein Selbstläufer ist. Sie lebt von den Menschen, die sich für sie einsetzen. Diese Menschen müssen sich sicher fühlen, sie müssen sich wertgeschätzt fühlen, und sie müssen sich darauf verlassen können, dass dieser Staat hinter ihnen steht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP)

Alle Reden von Dr. Boris Weirauch Protokoll ↗