Hans-Peter Hörner
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir alternativen Demokraten stimmen natürlich diesem Gesetzentwurf zur Anpassung der Kopfsatzzuschüsse nach § 18 Absatz 2a des Privatschulgesetzes zu. Frau Ministerin Schopper, vielen Dank für die wohltuenden Worte für die Privatschulen. Aber wenn wir hier jetzt Änderungen einbringen wollen, sollte man auch einmal über etwas anderes nachdenken: Wir brauchen mehr Privatschulen. Deswegen werden wir auch einen Änderungsantrag einbringen, in dem wir nämlich die Abschaffung der dreijährigen Wartefrist für staatliche Zuschüsse für neu gegründete Privatschulen fordern. Konkret soll in § 17 Absatz 4 eine Änderung kommen, nach der genehmigte Ersatz- und Ergänzungsschulen sofort ab Genehmigung und Unterrichtsbeginn ohne Wartefrist Zuschüsse erhalten. Warum ist uns das so wichtig? Die aktuelle Regelung für neue Privatschulen stellt diese vor unüberwindbare finanzielle Hürden. Das geht nicht. Der Wegfall der dreijährigen Wartefrist für die finanzielle Bezuschussung neu gegründeter Schulen ist eine Maßnahme, die in anderen Bundesländern – ich erinnere beispielsweise an Nordrhein-Westfalen – längst üblich ist. Doch in Baden-Württemberg wird stur an dieser Hürde festgehalten, und das in dieser aktuellen Bildungsmisere. Ich fange jetzt gar nicht erst mit der Kündigung von Lehrern an, die im Dienst sind, oder mit der mangelnden Bereitschaft von jungen Lehrern, in dieses Schulsystem hineinzugehen. Endlich wieder mehr echte Bildungsvielfalt in unserem Schulsystem mit mehr Privatschulen! Das ist eine echte Chance für die Schulkonzepte in unserem Land. Dabei müssen Eltern die Möglichkeit haben, für ihre Kinder die beste, vor allem die individuell passende Bildung selbst auswählen zu können. Dazu braucht es ein vielfältiges Bildungs- und Schulangebot, das auch private und alternative Schulkonzepte einschließt. Dass dieses Bedürfnis real ist, zeigen schon die steigenden Schülerzahlen in den Privatschulen im Land. Dieses Recht auf Bildungswahl nehmen im Übrigen auch prominente Vertreter Ihrer eigenen Parteien in Anspruch. Derzeit muss eine neu gegründete Privatschule in Baden-Württemberg drei Jahre lang ohne einen Cent öffentliche Unterstützung überleben. Erst nach dieser Durststrecke gibt es staatliche Zuschüsse. Die Landesregierung begründet das damit, dass eine neue Schule erst ihren dauerhaften Bestand nachweisen müsse, bevor Steuergeld fließt. Es heißt, so wolle man sicherstellen, dass die neue Schule am Markt bestehen könne. riode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 Meine Damen und Herren, ausgerechnet hier verweisen Sie plötzlich auf den Markt – Sie, die sonst gern alles staatlich regulieren. Aber bei Privatschulen soll der freie Markt gnadenlos entscheiden, ob es ein Schulprojekt gibt. Welch ein Widerspruch! Diese dreijährige Wartefrist ist in Wahrheit eine harte Bewährungsprobe, die viele gute Schulinitiativen aufgrund finanzieller und nicht etwa pädagogischer Gründe scheitern lässt. (Beifall bei der AfD) Denken wir doch bitte an die Praxis: Engagierte Eltern, Vereine, Pädagogen möchten eine neue Schule mit einem innovativen pädagogischen Konzept, mit spezieller Wertevermittlung gründen oder einfach, um vor Ort dringend benötigte Schulplätze zu schaffen. Vom ersten Tag an fallen Kosten an für Lehrergehälter, Miete, Gebäudeausstattung und, und, und. All das muss eine neue Schule in den ersten drei Jahren allein stemmen, ohne jegliche Hilfe vom Land. Sie lassen diese Schulen dann am langen Arm der Bürokratie hängen, bevor sie richtig starten können. Ist das im Sinne einer Bildungsvielfalt? Sicher nicht. Dabei wäre der Nutzen einer Streichung der Wartefrist offensichtlich. Finanzielle Unterstützung von Anfang an würde neuen Schulen ermöglichen, ihre Konzepte optimal zu entfalten. Nicht zuletzt würde eine Abschaffung der Wartefrist neue Akteure motivieren, in Bildung zu investieren. Unternehmen könnten vermehrt eine eigene berufsbildende Schule gründen und Partnerschaften mit Schulen eingehen, um Fachkräfte nach dem neuesten Stand auszubilden. Wer immer in Bildung investieren will – Betriebe, Stiftungen, Kirchen – sollte ermutigt und nicht entmutigt werden. Meine Damen und Herren, wer Vielfalt ernst meint, darf Privatschulen nicht weiter benachteiligen. Diese Privatschulen tragen zum Gemeinwohl bei. Diese Pioniere verdienen unsere Wertschätzung. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Es geht hier schließlich um die Kinder in unserem Land und um ihre Bildungschancen. Ich sage es noch einmal: Die Keimzelle der Demokratie ist nicht die Schule, sondern die Familie. Lassen Sie den Eltern, lassen Sie den Betrieben die Chance, mit neu gegründeten Privatschulen, mit Genehmigung der finanziellen Zuschüsse von Anfang an hier unser Bildungssystem so weiterzuentwickeln, wie es dieses Land verdient. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
