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Daniel Born

02.04.2025 Sitzungen 17/119

Herr Abgeordneter, ich habe Sie während Ihrer Rede darauf hingewiesen, als Sie den Begriff „Schlägertrupp“ im Zusammenhang mit Fraktionen dieses Hauses verwendet haben, (Abg. Anton Baron AfD: Musterdemokraten!) dass das keine parlamentarische Ausdrucksweise ist. Sie haben das trotzdem weiter fortgeführt und haben es noch einmal ergänzt, indem Sie auch bestimmten Fraktionen dieses Hauses unterstellt haben, sie hätten außerparlamentarische Spitzelorganisationen. Dies ist insgesamt keine Form der parlamentarischen Vorgehensweise, auch keine Form der parlamentarischen Ausdrucksweise. Hierfür erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: Dagegen wer- den wir vorgehen!) Ich erteile nun das Wort Frau Ministerin Gentges. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: Vielen Dank. – Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion der SPD, den wir heute behandeln – es wurde bereits darauf hingewiesen –, datiert vom 12. Januar 2023 und wurde am 3. Februar 2023, also vor mehr als zwei Jahren, beantwortet. Er diente der Bestandsaufnahme, in welchem Umfang Straftaten zum Nachteil der Organe, Institutionen und Symbole unseres Staates und der Menschen, die ihm sein Gesicht geben, verwirklicht und verfolgt wurden. Dahinter steht das uns einende Interesse am bestmöglichen Schutz derer, die unser Staatswesen tragen, und unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung selbst. An Aktualität periode – 119. Sitzung – Mittwoch, 2. April 2025 und Bedeutung hat das in den beiden letzten Jahren nicht verloren. Ich möchte ergänzend zu dem bereits Ausgeführten exemplarisch auf die weitere Entwicklung in einzelnen der abgefragten Themenbereiche eingehen, die das deutlich machen. Lagen die Fallzahlen der polizeilich erfassten Straftaten in Bezug auf die Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats nach den §§ 81 bis 91 StGB sowie gegen Verfassungsorgane und bei Wahlen und Abstimmungen nach den §§ 105 bis 108 StGB zwischen 2017 und 2020 noch auf einem hohen dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Niveau, stiegen sie im Jahr 2024 deutlich auf insgesamt 1 995 Straftaten an. Dabei entfällt der ganz überwiegende Teil, nämlich 1 968, auf Propagandadelikte nach den §§ 86, 86a StGB. Auch wenn es Ihnen nicht gefallen dürfte: 80 % davon waren rechts motiviert. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD – Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Weil es keine lin- ken gibt! Es gibt keine linken Propagandadelikte! – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Die Propagandadelikte wie Straftaten aller Art können unterschiedliche Ausprägungen haben – von rechts bis links –; da sind wir auch auf keinem Auge blind. Ich weise nur darauf hin, dass bei den Propagandadelikten 80 % rechts motiviert sind. (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Weil es keine lin- ken Symbole gibt, die darunter fallen! – Gegenruf des

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