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Plenarprotokoll 17/58

01.03.2023 · 98 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (12)SPD (11)AfD (8)GRÜNE (8)FDP (6)

Muhterem Aras

Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen und die Gespräche einzustellen. Vielen Dank. Ich eröffne die 58. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg. Von der Teilnahmepflicht befreit sind Frau Abg. Achterberg, Herr Abg. Dr. Balzer, Frau Abg. Bauer, Herr Abg. Behrens, Frau Abg. Krebs, Herr Abg. Köhler, Herr Abg. Dr. Podeswa, Herr Abg. Ranger sowie Frau Abg. Saebel. Seitens der Regierung haben sich aus dienstlichen Gründen entschuldigt: Frau Staatsrätin Bosch, Herr Staatssekretär Braun, Herr Staatssekretär Hoogvliet sowie Herr Staatssekretär Hassler. Außerdem ist Herr Staatssekretär Lorek entschuldigt. Eine Zusammenstellung der E i n g ä n g e liegt Ihnen vor. – Sie nehmen davon Kenntnis und stimmen den Überweisungsvorschlägen zu. * Im Eingang befinden sich: 1. Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 9. Februar 2023 – 38. Datenschutz-Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg für das Jahr 2022 – Drucksache 17/3900 Überweisung an den Ständigen Ausschuss 2. Mitteilung der Landesregierung vom 20. Februar 2023 – Gesetz zur Ergänzung rundfunkrechtlicher Staatsverträge; hier: Bericht des SWR über die Finanz-, Haushalts- und Personalkostenentwicklung in den Jahren 2021 bis 2024 – Drucksache 17/4226 Überweisung an den Ständigen Ausschuss * Auf Ihren Tischen – – (Abg. Miguel Klauß AfD meldet sich.) – Ist das eine Wortmeldung hierzu? (Abg. Miguel Klauß AfD: Nachher!) – Nachher. – Auf Ihren Tischen finden Sie einen Vorschlag der Fraktion GRÜNE für Umbesetzungen in zwei Ausschüssen periode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 tokoll ng vom 1. März 2023 9:04 Uhr (Anlage 1) sowie einen Vorschlag der Fraktion der AfD für ei- ne Umbesetzung im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst (Anlage 2). – Ich stelle fest, dass Sie den vorgeschlagenen Umbesetzungen zustimmen. Vielen Dank. – Moment! Ich habe Sie gesehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich Sie bitten, einen Moment innezuhalten für die Opfer des Ukrainekriegs und des Erdbebens. Seit über einem Jahr versucht Russland, die Ukraine als Staat und als unabhängige, freie Gesellschaft zu zerstören. Putin bricht seit Jahren das Völkerrecht und greift das ukrainische Volk an. Er kämpft damit auch gegen die Grundwerte der Freiheit, der Demokratie und der Selbstbestimmung, die er zerstören möchte. Die Folgen dieses Krieges, von Verbrechen, Vertreibung spürt ganz Europa, spürt die ganze Welt. Es macht jedoch Mut, dass wir, Politik und Gesellschaft, nicht in Schockstarre gefallen sind. So arbeiten bei uns in Baden-Württemberg Menschen haupt- und ehrenamtlich, dauerhaft und unermüdlich, um das Leid der Opfer zu lindern und ihnen Schutz zu gewähren. Diese Kraft der Solidarität, die unser Land auszeichnet, zeigt sich aktuell auch im Angesicht des verheerenden Erdbebens im syrisch-türkischen Grenzgebiet. Die Menschen in unserem Land teilen den Schmerz und die Trauer ihrer Mitmenschen mit syrischen, türkischen und kurdischen Wurzeln, die hier leben und ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft sind. Einsatzkräfte aus Baden-Württemberg waren selbstverständlicher Teil der internationalen Hilfsaktionen. Sie haben Übermenschliches geleistet und konnten Leben retten. Viele Freiwillige haben sich auf den Weg ins Erdbebengebiet gemacht, um Hilfsgüter zu überbringen und dort zu helfen, wo es die politische Lage erlaubt. Die Wellen der Hilfsbereitschaft sind ermutigend. Sie zeigen: Unsere Zivilgesellschaft ist lebendig und kraftvoll. Unsere Demokratie ist stark. Geborgen in Mitmenschlichkeit können Menschen trotz der schmerzlichsten Ereignisse wieder etwas Hoffnung schöpfen. Allen, die dies im Kleinen wie im Großen ermöglichen, gebührt unser großer Dank und unsere Anerkennung. Unsere Gedanken sind bei den Opfern und ihren Familien. Wir teilen ihren Schmerz und ihre Trauer. (Präsidentin Muhterem Aras) Nun bitte ich Sie, sich zu erheben und innezuhalten. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.) – Vielen Dank. (Die Anwesenden nehmen ihre Plätze wieder ein.) Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, gibt es eine Wortmeldung aus der AfD-Fraktion zur Geschäftsordnung.

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Miguel Klauß AfD

Frau Präsidentin, verehrte Kollegen! Wir von der AfD-Fraktion stellen nach § 78 Absatz 4 der Geschäftsordnung den Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung um einen dringlichen Antrag nach § 57 Absatz 3 der Geschäftsordnung, nämlich den Antrag Drucksache 17/4305 – Aufnahmestopp in Baden-Württemberg: Migrationsdruck auf dem Wohnungsmarkt – der soziale Frieden ist in Gefahr. Dies begründe ich wie folgt: An uns sind viele Bürger herangetreten, die auch aufgrund der Presseberichterstattung aus Lörrach und anderen Regionen Sorge haben, aufgrund des massiven Zustroms von Flüchtlingen von außerhalb der Europäischen Union ihre Wohnung zu verlieren. Die Unsicherheit in der Bevölkerung ist groß. Der Zustrom von Flüchtlingen ist unbegrenzt. Aufgrund dieser Wohnungsnot und der Unterbringungsnot generell ergibt sich dieser Dringlichkeitsantrag, dass der Landtag beschließen möge, die Landesregierung zu ersuchen, eine Sperrerklärung nach dem Vorbild von zehn anderen Bundesländern umzusetzen. Dass dieser Antrag hier im Landtag behandelt werden muss, ergibt sich bereits aufgrund der Aussage von Ministerpräsident Winfried Kretschmann, der in der Presse seine Unkenntnis über die Möglichkeit eines sogenannten Aufnahmestopps preisgegeben hat. Da aufgrund dieser Unkenntnis und des Zögerns der Landesregierung der soziale Friede massiv gefährdet ist und Menschen aus ihren Wohnungen verdrängt werden sollen, muss dieser Antrag hier im Plenum behandelt werden, um Schaden von der baden-württembergischen Bevölkerung abzuwenden. (Beifall bei der AfD) Der Antrag sollte auch in anderen Fraktionen Anklang finden, da dieses Thema parteiübergreifend erkannt wurde, wie das Beispiel der Gruppe „VERT-Realos“ der Grünen zeigt, die sich auch für eine Neuordnung der Migrationspolitik ausgesprochen hat. Auch die CDU könnte sich diesem Antrag anschließen, um die verfehlte Migrationspolitik der letzten Jahre, die zu diesen Zuständen zum Leid aller geführt hat, zu korrigieren. Wir möchten diesen Antrag heute behandelt haben, weil ein „Weiter so!“ zu einer unumkehrbaren Situation führen kann und die Gesellschaft durch diese Politik gespalten wird. Sie legen das Feuer an die Lunte eines sozialen Pulverfasses. Ebenfalls nehmen wir mit diesem Antrag die Worte von Justizministerin Gentges in der Presse vom September 2022 auf. Sie wollte einen Aufnahmestopp aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen nicht kategorisch ausschließen. Eventuell war ihre Hoffnung, dass der Zustrom von Flüchtlingen zurückgeht. Deswegen gab es solch eine Entscheidung, wie in unserem eriode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 Antrag gefordert, noch nicht. Wir von der AfD-Fraktion wollen mit dem Antrag endgültig den Zustrom beenden. Überdies greift dieser Antrag auch die Sorge der Bürgermeister und Landräte auf, die schon mehrere Brandbriefe an Sie, an den Bund, an Frau Faeser geschickt haben – ohne gehört zu werden. Mit diesem Antrag werden die Kommunalpolitiker, die mit dem Rücken zur Wand stehen, endlich ernst genommen. Damit wird auch das Problem an der Wurzel gepackt. Wir brauchen Lösungen und kein „Weiter so!“. Dies signalisiert unser Antrag ganz klar. Sie müssen sich ernsthaft die Frage stellen, ob ein „Weiter so!“ das Richtige ist, auch dann, wenn Menschen Ersatzwohnungen bekommen. In diesen Ersatzwohnungen sind die Menschen nicht zu Hause. Man ist dort zu Hause, wo man sich eingelebt hat, wo man sein soziales Umfeld hat und wo man sich wohlfühlt. Diese Politik nimmt den Menschen aber ihr Zuhause. Ich fordere Sie auf, dem Antrag auf Dringlichkeit und der Erweiterung der Tagesordnung zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Abg. Hans-Jürgen Goßner AfD: Sehr gut!)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, Sie haben den Antrag gehört. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen zu dem Geschäftsordnungsantrag und zur Dringlichkeit. Daher lasse ich über den Antrag abstimmen. Wer der Dringlicherklärung des Antrags Drucksache 17/4305 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – (Abg. Michael Joukov GRÜNE: Nein zu Hetze! – La- chen bei Abgeordneten der AfD) Enthaltungen? – Damit ist der Antrag auf Dringlicherklärung abgelehnt, und wir fahren mit der Tagesordnung fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: Aktuelle Debatte – Bildungsmilliarde für Baden-Württemberg: Land muss jetzt in Schulen und Kitas investieren! – beantragt von der Fraktion der SPD Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuelle Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechnet. Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung. Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Stoch das Wort.

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Andreas Stoch SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte in die heutige Debatte mit einem Satz einsteigen, den Sie alle sicherlich schon einmal gehört haben: Es gibt nur eines, was auf Dauer teurer ist als Bildung: keine Bildung. (Andreas Stoch) Dieser wichtige Satz von John F. Kennedy sollte Leitlinie für jeden und jede sein, der oder die in der Politik Verantwortung trägt. Wir müssen doch ganz sicher nicht mehr darüber reden, ob unsere Bildungslandschaft ganz dringend mehr Unterstützung braucht. Auch die Frage nach dem Wann stellt sich nicht wirklich. Unser Vorschlag ist: Jetzt, so schnell wie möglich. Denn die Alarmzeichen aus Schulen und Kitas sind unüberhörbar. (Beifall bei der SPD) Es dürfte somit eigentlich nur noch um die Frage gehen, wie wir das notwendige Geld investieren, um so schnell wie möglich die Dinge zum Besseren zu wenden. Um die nötige Größenordnung der Hilfen klarzumachen: Wir reden hier von einer Bildungsmilliarde – ja, von einer Milliarde. Das ist das, was man in Berlin einen „Wumms“ nennt. Übersetzung für die Landespolitik: Politik, die in Baden-Württemberg etwas bewirkt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Fangen Sie jetzt bei dieser zentralen Aufgabe der Landespolitik bitte nicht wieder vom angeblich fehlenden Geld an. Dieser Landtag hat der Landesregierung 14,6 Milliarden € zur Bewältigung der Coronakrise und ihrer Folgen bewilligt. Wenn wir bis heute negative Nachwirkungen der Schulschließungen erleben, wenn die Pandemie bestimmte Probleme, die auch vorher schon da waren, unübersehbar gemacht hat, was, bitte, soll das denn anderes sein als ebenfalls eine Folge der Coronakrise? Haben Sie in den letzten Monaten mal mit Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern oder mit Schulpsychologinnen und Schulpsychologen gesprochen? Es besteht Beratungsund Unterstützungsbedarf bei einer immer größeren Zahl von Schülerinnen und Schülern. Baden-Württemberg ist bei der Ausstattung der Schulen mit schulpsychologischer Hilfe aber auf dem letzten Platz. Antwort der Kultusministerin darauf in einem Interview: „Das muss ich mir mal anschauen.“ Liebe Frau Schopper, vom Anschauen wird das in Baden-Württemberg nicht besser werden. (Beifall bei der SPD) Von dem Geld, das der Landtag der Landesregierung bewilligt hat, hat die Landesregierung noch gut 5,3 Milliarden € übrig. Das wundert uns nicht, denn es sind ja auch noch Aufgaben übrig. Wenn Sie jetzt glauben, Sie könnten sich mit dem fadenscheinigen Argument herausreden, dass diese von uns geforderten Investitionen in Bildung nichts mit Corona zu tun hätten und Sie das Geld eventuell noch für anderes brauchten, schauen Sie doch mal in Ihren aktuellen Haushalt. Warum nehmen Sie nicht das Geld, das in Ihrer Kasse noch als Jahresüberschuss aus dem abgelaufenen Kalenderjahr 2022 vorhanden ist? (Zuruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) Seit Mitte des letzten Jahres sprechen wir, die SPD-Fraktion, davon, dass durch die gestiegenen Einnahmen Handlungsmöglichkeiten der Landesregierung bestehen. Laut Abgeordneteninformationssystem – einer öffentlich zugänglichen Quelle – haben Sie aus dem letzten Jahr einen Überschuss in periode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 Höhe von 6,6 Milliarden € in Ihrer Kasse. Ich wiederhole: 6,6 Milliarden € in der Kasse – keine Entschuldigung fürs Nichtstun, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Das Märchen vom fehlenden Geld können wir also abhaken. Es geht hier nicht ums Bezahlenkönnen, es geht hier schlicht um den politischen Willen, endlich in Bildung zu investieren. Nun gibt es auch noch die, die behaupten, das Geld nütze nichts, weil man gar kein Personal finde. Ja, bei den Lehrkräften haben wir im Moment eine schwierige Lage. Die wird in den nächsten Jahren – das prophezeie ich Ihnen – nicht sehr viel besser werden. Das zeigen uns auch die Zahlen aus allen anderen Bundesländern. Aber es gibt noch Lehrkräfte, die wir einstellen können. Ganz falsch liegt das Argument, wenn man sich anschaut, was für Fachkräfte fehlen. Schule ist heute definitiv mehr als ein Lehrerkollegium, zwei Sekretärinnen und ein Hausmeister. Gerade weil wir nicht in unbegrenzter Zahl Lehrkräfte finden und zur Verfügung haben, reden wir seit Monaten und Jahren von multiprofessionellen Teams. Deswegen reden wir von Fachleuten für Schulsozialarbeit und Schulpsychologie. Deswegen reden wir von pädagogischen Assistentinnen und Assistenten. Deswegen reden wir von IT-Betreuern. Wer meint, in der Schule fehlten nur Lehrkräfte, hat leider die Schule in der heutigen Zeit nicht verstanden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Aus aktuellem Anlass: Schauen Sie sich die heute erscheinende Cornelsen Schulleitungsstudie an; über 2 000 Schulleiterinnen und Schulleiter, die sich daran beteiligen, wie Schule in der heutigen Zeit besser gemacht werden kann. Da geht es natürlich auch um Personal, da geht es vor allem aber um die technische Ausstattung, um Digitalisierung. Geld ist nicht alles, aber ohne Geld können Sie die vielen Probleme an unseren Schulen nicht lösen. – Haken wir damit auch das Märchen ab, es sei kein Personal vorhanden. Und wenn, wie es hier nachher bestimmt wieder geschieht, gegen eine Bildungsmilliarde argumentiert wird, spricht z. B. im Bund einiges dafür. Der Bund wird noch in dieser Legislaturperiode das Startchancen-Programm auflegen. Durch dieses sollen insbesondere Schulen mit schwierigeren Ausgangslagen, Schülerinnen und Schüler mit schwierigeren Startbedingungen gefördert werden. Hier geht es genauso um bessere und gerechtere Bildungschancen wie in den Aufrufen der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz. Diese fordert übrigens, die knappen Ressourcen bei den Lehrkräften besser zu nutzen. Warum also sollen Lehrerinnen und Lehrer Schul-IT verwalten müssen? Was tun Sie eigentlich dafür, dass die begrenzten Ressourcen in unserem Bildungssystem gerechter verteilt werden, dass diejenigen Kinder, die heute schon keinen Kitaplatz bekommen – über 57 000 allein in Baden-Württemberg –, morgen nicht in überfüllten Klassenzimmern sitzen? Was tun Sie konkret gegen die Zustände, die die Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien noch weiter benachteiligen? (Andreas Stoch) In Schulen von gestern gibt es keine Bildung für morgen. Da wird niemand widersprechen. Aber man wird sich fragen, warum Baden-Württemberg mit Ablauf der aktuellen Legislaturperiode dann über zehn Jahre bildungspolitisch, aber vor allem auch bei der finanziellen Ausstattung des Bildungssystems auf der Stelle getreten ist und keinen Zentimeter vorwärts kam. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie werden Ihrer Verantwortung für die Bildungspolitik in diesem Land nicht gerecht. (Beifall bei der SPD) Wenn diese Landesregierung die massiven Probleme in der Bildung weiter nur aussitzen will, dann spielen Sie mit unserer Zukunft. (Zuruf: Genau!) Es muss etwas geschehen. Mit einer Bildungsmilliarde geschieht etwas. Mit einer Bildungsmilliarde könnten wir 1 000 Lehrkräfte zusätzlich einstellen, darüber hinaus pädagogische Assistentinnen und Assistenten. Und die Gymnasiallehrkräfte, die noch auf dem Arbeitsmarkt sind, könnten auch an Gemeinschaftsschulen oder an Realschulen Unterricht erteilen. Mit einer Bildungsmilliarde könnten wir unseren Schulen eine IT-Fachkräfteoffensive bieten. Lehrkräfte sollen lehren, sie sollen unterrichten. Hier im Landtag wird die IT auch nicht nebenher von ein paar technikaffinen Abgeordneten geschmissen. Denken Sie doch mal nach, was Sie den Schulen aufbürden. Mit einer Bildungsmilliarde gäbe es eine Fachkräfteoffensive für unsere Kitas: Verwaltungs- und Hauswirtschaftskräfte zur Entlastung von Erzieherinnen und Erziehern, mehr praxisintegrierte Ausbildung, Aufstockungsmittel und Rückkehrboni. – Es hat immer auch mit Geld zu tun. Mit einer Bildungsmilliarde gäbe es zusätzliche Stellen für Schulpsychologie und einen Ausbau der Schulsozialarbeit, die es dringend braucht. Drei Viertel der Eltern im Land fordern eindringlich mehr psychologische Beratungsangebote für ihre Kinder. Sie müssen den Eltern nur zuhören. Mit einer Bildungsmilliarde könnten wir auch die Grundschullehrkräfte endlich besser bezahlen. Grundschulen sind immens wichtig. Aber solange wir diese Lehrkräfte nicht endlich nach A 13 bezahlen, werden weiter Fachkräfte nach Bayern oder in andere Bundesländer abwandern, die diesen Schritt bereits getan haben. (Abg. Thomas Dörflinger CDU: Das hätten Sie alles tun können!) Das ist das, was wir uns nicht leisten können – nicht das Gehalt. Mit einer Bildungsmilliarde könnten wir multiprofessionelle Teams endlich flächendeckend einsetzen, zur Unterstützung in der Lehre genauso wie bei Verwaltungsaufgaben, gerade auch bei den Schulleitungen. Dass es mehr Studienplätze für das Lehramt braucht, eine größere Krankheitsvertretungsreserve, mehr Mittel zur Zusameriode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 menarbeit von Schulen und Vereinen, haben wir hier schon oft genug erklärt. (Zuruf des Abg. Thomas Dörflinger CDU) Den Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen möchte ich noch eines mit auf den Weg geben: Wir haben eine wichtige, vielleicht die wichtigste Aufgabe in unserem Land zu lösen, aber wir haben zum Glück Geld, um diese auch anzugehen. Wenn etwas fehlt, dann fehlt der Wille. Diese Regierungskoalition hat es sich eben im Nichtstun bequem gemacht. Wir haben aber keine Zeit für Ihre Gemütlichkeit, keine Zeit, jahrelang auf Modellversuche zu warten – bei denen Sie dann feststellen, dass Unterricht meist deswegen ausfällt, weil Lehrkräfte fehlen.

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Muhterem Aras

Herr Abg. Stoch, lassen Sie – –

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Andreas Stoch SPD

Unsere Schulen und Kitas brauchen die Hilfe jetzt. Herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall bei der SPD)

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Muhterem Aras

Lassen Sie noch eine Frage zu? (Abg. Andreas Stoch SPD: Nein!) Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Herrn Abg. Poreski. (Unruhe) An die Herren der AfD-Fraktion: Es wäre nett, wenn Sie wieder ruhiger wären. Danke.

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Thomas Poreski GRÜNE

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist leicht zu durchschauen: Die SPD nutzt einen PR-Klassiker aus der Mottenkiste: Ablenkung durch Getöse. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Wie bitte?) Die Haushaltsberatungen sind noch nicht lange vorbei. Sie sind sehr viel besser gelaufen, als sich das die Opposition offenkundig gewünscht hat. (Abg. Sascha Binder SPD: Das war schon manchmal sehr peinlich!) Beispielsweise haben wir mit unserer Ministerin Theresa Schopper die Sommerferien-Durchzahlung von befristet beschäftigen Lehrkräften durchgesetzt. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Das ist allen anderen und das ist auch Ihnen in Jahrzehnten nicht gelungen. Aber klar: Ihnen ist das jetzt natürlich viel zu wenig. Sie haben in den Haushaltsberatungen darauf gebaut, dass angeblich nur 500 zusätzliche Stellen für Lehrerinnen und Leh- (Thomas Poreski) rer geplant waren. Sie wurden enttäuscht, denn es sind sehr viel mehr, z. B. 83 zusätzliche Stellen für die nächste Phase der Schulleiterentlastung sowie 120 für die Ganztagsbeschulung. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Hinzu kommen die sogenannten Leerstellen – mit doppeltem e –, also Stellen von Lehrkräften, die an Privatschulen abgeordnet wurden. Diese durften an den staatlichen Schulen bisher nicht nachbesetzt werden; nun aber können dafür rund 600 Lehrkräfte zusätzlich eingestellt werden. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) 750 neue Stellen gibt es zudem für die Beschulung ukrainischer Kinder. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Unglaublich!) In der Summe sind wir damit bei über 2 000 zusätzlichen Lehrkräften im Doppelhaushalt. Das ist ein Wort! (Beifall bei den Grünen und der CDU) Außerdem verlängern wir die Verträge von 1 165 Lehrkräften für die Beschulung von Flüchtlingskindern, deren Vertrag regulär auslaufen würde. Neu sind auch weitere 267 Vollzeitstellen für pädagogische Assistentinnen und Assistenten; das ist eine Verdopplung gegenüber früher, und, ganz wichtig: Sie werden erstmals nicht mehr auf die Zahl der Lehrkräftestellen angerechnet. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Aber auf zwei Jah- re befristet!) Hinzu kommt das freiwillige pädagogische Jahr mit zunächst 250, später 315 Stellen. Für die Schulsozialarbeit stehen in diesem Jahr 5,7 Millionen € und im nächsten Jahr 8 Millionen € mehr als bisher zur Verfügung. Natürlich denken wir auch an das bestehende Personal. So schaffen wir 690 Beförderungsmöglichkeiten nach A 13 für Grund- und Hauptschullehrkräfte. Jeweils über 3,5 Millionen € investieren wir in diesem und im nächsten Jahr zusätzlich für schulische Inklusion als Ausgleichszahlung an die Kommunen. Die praxisintegrierte Ausbildung in den Kindertagesstätten – eine originär kommunale Aufgabe – fördern wir im Jahr 2023 mit elf und im Jahr 2024 mit 14 zusätzlichen Stellen. (Lachen des Abg. Andreas Stoch SPD – Abg. Dr. Ste- fan Fulst-Blei SPD: Wow! Das ist ja echt viel! – Abg. Gabriele Rolland SPD: Habe ich mich jetzt verhört?) Die Entwicklung des neuen Orientierungsplans, also des Bildungsplans für die Kitas, erhält die erforderliche Mittelausstattung. Mit den gesamten Maßnahmen stellen wir uns – übrigens in Konkurrenz zu allen anderen Berufsfeldern; das darf man auch nicht unterschlagen – gegen den Lehrkräftemangel, den ehrlicherweise alle Bundesländer beklagen, egal, ob das Kultusressort rot, schwarz, grün oder, wie einige Jahre in NRW, gelb geführt wird. periode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 2022 wurden in Baden-Württemberg über 6 000 Lehrkräftestellen zur Neubesetzung ausgeschrieben – mehr denn je. Die Studienplätze für das Grundschullehramt wurden seit 2016 um 70 %, beim Lehramt der Sekundarstufe I um knapp ein Drittel ausgebaut. Im Bereich der Sonderpädagogik stocken wir die Plätze in diesem Jahr von 520 auf 695 auf. Erhöht wird auch die Ausbildungskapazität für sonderpädagogische Fachlehrkräfte. Der Seiten- und Direkteinstieg wird ausgeweitet, erstmals auch für die Grundschulen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Machen Sie sich einmal ehrlich, liebe Opposition: Hätten Sie auch nur einen Bruchteil dessen, was ich hier aufzähle, in den Haushaltsberatungen erreicht, kämen Sie doch aus dem Feiern gar nicht heraus. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Abg. Andre- as Stoch SPD: Ja, genau! Wann waren Sie das letzte Mal in der Schule?) Ja, mehr Geld für die Bildung ist grundsätzlich immer richtig, und das kann man auch grundsätzlich immer gebrauchen. Doch auch bei den weit über 13 Milliarden € pro Jahr, die wir schon zur Verfügung haben, kommt es eben immer darauf an, was damit passiert: Werden die Mittel zielgerichtet, zukunftweisend und effizient eingesetzt? Darum kümmern Sie von der SPD sich nicht. Die Mühen der Ebene ersparen Sie sich, denn die so wohlklingende Bildungsmilliarde, die Sie – übrigens schuldenfinanziert; das unterschlagen Sie auch – (Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Gabriele Rolland: Schulden? Hallo?) aus dem Handgelenk schütteln, macht ja weiteres Nachdenken überflüssig – (Abg. Sascha Binder SPD: Schon wieder falsch!) ganz nach dem Motto: Wenn morgens früh die Sonne lacht, dann hat’s die SPD gemacht. Was wir in diesem Haushalt erreicht haben, sind wir den Kindern und Jugendlichen, den Eltern sowie den Pädagoginnen und Pädagogen in unserem Land schuldig. Sehr viele von ihnen leisten Bewundernswertes, Tag für Tag. Diese Wertschätzung verbinden wir mit einem Versprechen: Die Meilensteine, die wir im laufenden Haushalt setzen, sind längst nicht das Ende des Weges. Wir scheuen dabei eben nicht die Mühen der Ebene. Uns ist dabei sehr bewusst: Insbesondere bei der Ressourcensteuerung ist noch reichlich Luft nach oben. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Denn eines ist klar: Das viele Geld ist kein Selbstzweck, sondern ein Mittel für gute Bildung, für das Wohl der Kinder und Jugendlichen in unserem Land, für die Lehrerinnen und Lehrer sowie für die Zukunft unseres Landes. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Muhterem Aras

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Sturm. (Zuruf von der CDU: Sehr guter Mann!)

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Andreas Sturm CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, das ist ja mal ein Ding: Sie fordern hier 1 Milliarde € für Kitas und Schulen in Baden-Württemberg. Warum nicht gleich 2 Milliarden €? Dann könnte man das den „Doppel-Wumms“ nennen – Sie, Herr Fraktionsvorsitzender, haben das ja schon zitiert. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU und Abgeordne- ten der Grünen – Abg. Andreas Stoch SPD: Wir woll- ten Sie nicht überfordern!) Der Doppel-Wumms hat es allerdings in die Rangliste des Negativpreises „Floskeln des Jahres 2022“ geschafft. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Also, dann passt es doch!) Ihr Einfach-Wumms ist jedoch auch nicht besser. Hier ein paar Fakten für Sie: Der Gesamthaushalt des Landes betrug im Jahr 2022 57,4 Milliarden €, davon 13,3 Milliarden € im Bildungsetat. Das sind 23 %. Die Strategie der SPD ist aber interessant: Im Bund stoppen Sie die Projekte, (Abg. Andreas Deuschle CDU: Genau!) oder sie werden einkassiert wie z. B. die auslaufende Kofinanzierung des Bundes für die erfolgreichen Sprachkitas, (Abg. Andreas Deuschle CDU zur SPD: Hört, hört! Sprache ist nicht mehr so wichtig! – Weitere Zurufe – Unruhe) das ausstehende Investitionsprogramm für den Ausbau der Kitaplätze (Beifall bei Abgeordneten der CDU) oder die fehlende belastbare Konzeption für das Startchancen-Programm. Herr Fraktionsvorsitzender Stoch, die Mittel, die die SPD im Bund streicht, soll nun das Land finanzieren. (Abg. Andreas Stoch SPD: Moment! Wer ist verant- wortlich? Wer ist zuständig? – Gegenruf des Abg. An- dreas Deuschle CDU: Scholz ist verantwortlich! –

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Andreas Stoch SPD

Wollen Sie die Bildungszuständigkeit abgeben? – Weitere Zu- und Gegenrufe)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, das Wort hat Herr Abg. Sturm.

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Andreas Sturm CDU

Momentan ist ja das Sondervermögen in aller Munde. Doch das Sondervermögen ist kein Vermögen, das irgendwo herumliegt und dann irgendwie gefunden wird, (Abg. Carola Wolle AfD: Schulden! – Zuruf von den Grünen: Überschüsse aus dem Haushalt! – Weitere Zu- und Gegenrufe) eriode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 sondern das sind Schulden außerhalb der Haushaltsplanung. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Andreas Stoch SPD: Sagen Sie mal was zum Haushaltsüber- schuss!) Die Rücklagen, auf die die SPD schielt, sind Kreditermächtigungen des Landes für die Coronazeit und die Bekämpfung der Folgen. Das sind keine frei verfügbaren Haushaltsmittel nach dem Motto „Das sind Peanuts“. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Andreas Deuschle CDU: Unglaublich! – Zuruf des Abg. An- dreas Stoch SPD) Ich höre ja die SPD: „Haste mal ne Milliarde?“ (Abg. Andreas Deuschle CDU: Genau!) Die SPD, meine sehr geehrten Damen und Herren, war noch nie ein Sinnbild für nachhaltiges Haushalten. Das ist eben nicht Ihre Königsdisziplin. (Beifall bei der CDU – Lachen und Widerspruch bei der SPD – Zurufe von den Grünen – Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) Herr Fraktionsvorsitzender Stoch, Sie haben gesagt, was man mit Ihrer Bildungsmilliarde machen könnte. Wir haben nachgerechnet und einen Faktencheck gemacht: Das waren gleich mehrere Milliarden Euro, die Sie unter dem Stichwort „Bildungsmilliarde“ verkaufen. Im Hinblick auf die vielen Herausforderungen müssen wir darauf achten, dass der Gesamthaushalt im Gleichgewicht bleibt, mit Maßnahmen in den einzelnen Ressorts, die den Haushaltsprinzipien genügen. Diese ehrbaren Prinzipien wirft die SPD über Bord, um sich hier heute darzustellen. (Beifall bei der CDU) Ich darf aber an die Haushaltsdebatte 2022 erinnern. Dort konnte die SPD nicht erklären, wie sie ihren Wunschzettel gegenfinanzieren mag. (Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei: Das ist falsch!) Ein Überbietungswettbewerb à la „Haste mal ne Milliarde?“ bringt hier eben nichts. (Abg. Nicolas Fink SPD meldet sich. – Abg. Dr. Ste- fan Fulst-Blei SPD: Zwischenfrage erlauben!)

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Muhterem Aras

Herr Abg. Sturm, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Fink aus der SPD-Fraktion zu?

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Andreas Sturm CDU

Ich bin gerade in Fahrt; das würde hier stören. (Abg. Sascha Binder SPD: Klar! Aber auf der fal- schen Spur, Herr Kollege! – Zuruf des Abg. Dr. Ste- fan Fulst-Blei SPD) (Andreas Sturm) Für die CDU ist klar, dass Bildung die wichtigste Ressource ist, um wettbewerbsfähig zu sein, und genau deshalb eilt unser Etat von Rekord zu Rekord: (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) 13,3 Milliarden € im Jahr 2022, 13,4 Milliarden € im Jahr 2024. Der Kultusetat ist der mit Abstand größte Posten in unserem Haushalt. (Beifall bei der CDU) Zur Erinnerung – Kollege Poreski hat es ja genannt –: Wir haben 500 Stellen in der allgemeinen Unterrichtsversorgung geschaffen. Im Hinblick auf die geflüchteten Kinder aus der Ukraine werden 1 165 k.w.-Stellen fortgeschrieben, 750 weitere Deputate bereitgestellt. Wir haben zusätzlich 100 Millionen € für den Auf- und Ausbau der kommunalen Betreuungsstrukturen. Das Land unterstützt die Kitaträger beim Ausbau der Kindertagesbetreuung mit 105 Millionen €. Damit setzen wir bewusst ein Zeichen gegenüber dem Bund, dessen Investitionsprogramm weiterhin aussteht. Herr Fraktionsvorsitzender Stoch, unter Ihrer Führung lag die Kindergartenförderung noch bei 496 Millionen €. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Und vorher?) Seit 2019 ist sie auf 1 Milliarde € angewachsen. (Abg. Andreas Stoch SPD: Wir haben 2011 bei null angefangen! Wie war es bei der CDU? – Abg. Gab- riele Rolland SPD: Bis 2011 null! Hallo!) Wir haben sie verdoppelt. (Beifall bei der CDU – Lachen bei Abgeordneten der SPD – Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Es ist deshalb unseriös, drei Monate nach der Verabschiedung des Doppelhaushalts, nachdem wir um Kompromisse gerungen haben, jetzt noch einmal eine Mehrausgabe von 1 Milliarde € hier ansetzen zu wollen. (Abg. Nicolas Fink SPD: Jetzt kennt man den Jahres- überschuss!) Aber seriöse Finanzpolitik bedeutet eben: Kompromisse. Wir müssen einen gangbaren Weg finden, (Zurufe von der SPD, u. a. der Abg. Gabriele Rol- land) aber nicht mal nebenbei eine Milliarde aus dem Ärmel schütteln wollen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Bessere ist der Feind des Guten. In diesem Duktus sollten wir einen Punkt perspektivisch prüfen, und zwar die landesseitige Förderung des Schulhausbaus und der Schulsanierung. Hier müssen wir nachsteuern, gerade mit Blick auf finanzschwache Kommunen. periode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Andreas Stoch SPD: Aha! Sind Sie doch nicht zufrieden mit dem Haushalt? – Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) – Lieber Kollege Stoch, mit dem Haushalt kann man nie ganz zufrieden sein. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Aber die Oppositi- on soll zufrieden sein?) Man muss aber entlang des Korridors, den man eben hat, Politik machen. Sie sagten im SWR: Niemand wird bestreiten, dass Geld, das in die Schulen und in Bildung investiert wird, sinnvoll investiertes Geld für die Zukunft unseres Landes ist. (Abg. Andreas Stoch SPD: Korrekt!) Da haben Sie recht. Als Gymnasiallehrer bin ich ganz bei Ihnen, (Abg. Gabriele Rolland SPD: Ach, nur als Gymnasi- allehrer? – Gegenruf des Abg. Andreas Deuschle CDU: Er hat immerhin eine Ausbildung!) auch die gesamte CDU-Fraktion. Wir tun alles, was möglich ist, um in die Köpfe, um in Bildung zu investieren. Doch Sie und ich wissen, dass wir uns diese Lehrkräfte nicht von heute auf morgen backen können. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Als Gymnasialleh- rer sollten Sie es besser wissen!) Lassen Sie uns in Baden-Württemberg daher in diesem wichtigen Bereich seriös miteinander umgehen und gemeinsam für eine gute Zukunft arbeiten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Muhterem Aras

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Dr. Kern das Wort.

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Dr. Timm Kern FDP

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie wissen, hat die FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg in der Bildungspolitik ein klares Leitbild: Wir wollen für die Schülerinnen und Schüler in unserem Land möglichst weltbeste Rahmenbedingungen an den Schulen zur Verfügung stellen. Da unser Staat richtigerweise an der Schulpflicht für die Kinder und Jugendlichen festhält, hat die Landesregierung nach Auffassung der FDP auch die Pflicht, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um für möglichst optimale Lehr- und Lernbedingungen zu sorgen. Uns Freien Demokraten ist klar: Ohne eine ausreichende Bereitstellung finanzieller Mittel lässt sich weltbeste Bildung in Baden-Württemberg nicht erreichen. Insofern kann ich mich dem Zitat von John F. Kennedy nur anschließen. So sehen auch wir Freien Demokraten einen zusätzlichen bildungspolitischen Investitionsbedarf in unserem Land. Beispielsweise wollen wir die flächendeckende Einführung von (Dr. Timm Kern) G-9-Zügen an jedem Gymnasium. Das wird zumindest mittel- bis langfristig Geld kosten. Außerdem müssen die Attraktivität des Lehrerberufs und die Bildungsqualität dringend erhöht werden. Hierfür ist es u. a. notwendig, perspektivisch und schrittweise den Klassenteiler zu senken. (Beifall bei der FDP/DVP) Um dies zu erreichen, braucht es sowohl eine ausreichende Zahl von Lehrerstellen als auch eine deutliche Erhöhung der Studienplatzkapazitäten, insbesondere für die Studiengänge Grundschulpädagogik und Sonderpädagogik. In diesem Zusammenhang müssen auch weitreichende Einstiegsmöglichkeiten für Seiten- und Quereinsteiger genannt werden, inklusive qualitativ hochwertiger Nachschulungen. Denn weltbeste Bildung kann natürlich nur realisiert werden, wenn der Unterricht tatsächlich stattfindet, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Andreas Stoch SPD: So sieht es aus!) Einen weiteren, mir sehr wichtigen Aspekt möchte ich an dieser Stelle erwähnen. Für mich steht die staatliche Fürsorge für die psychische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen in unserem Land an erster Stelle, wenn es um die Bewältigung der Coronafolgen im Schulbereich geht. Laut dem im Januar 2023 veröffentlichten Schulbarometer fehlten in keinem anderen Flächenbundesland mehr Schulpsychologinnen und mehr Schulpsychologen als in Baden-Württemberg. Nach meiner Auffassung ist es ein Armutszeugnis für die grünschwarze Landesregierung, dass gerade einmal 12 % der baden-württembergischen Schulleitungen angeben, über entsprechende schulpsychologische Angebote zu verfügen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier besteht dringender Handlungsbedarf. Und ja, hierfür müssen Sie von Grün-Schwarz mehr Geld in die Hand nehmen. Ein letzter Punkt, der aus meiner Sicht bei den Investitionen in Bildung nicht fehlen darf: Zu viele Schulgebäude in unserem Land befinden sich nicht auf der Höhe der Zeit, und zwar weder, was den baulichen, noch, was den technischen Ausstattungszustand angeht. Aus meiner Sicht ist es für diese grün-schwarze Landesregierung bezeichnend, dass zwar die baden-württembergischen Unternehmen weltweit in der Champions League spielen, die Modernisierung und Sanierung unserer Schulen aber oft an mangelndem Geld und/oder an zu viel Bürokratie scheitern. Dagegen hat die Ampel auf Bundesebene richtigerweise erkannt, dass ein Umdenken bei der Bildungsfinanzierung stattfinden muss – nämlich weg vom Kooperationsverbot hin zu einen Kooperationsgebot. (Abg. Andreas Stoch SPD: Sehr gut!) Es kann und darf aus Sicht der FDP nicht sein, dass die Bildungschancen eines Kindes davon abhängen, ob es in einer finanziell schwachen oder in einer finanziell starken Kommune zur Schule geht. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD) eriode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 Doch – wie könnte es anders sein? – auch bei diesem bildungspolitischen Thema steht der baden-württembergische Ministerpräsident wieder einmal quer im Stall und wehrt sich gegen eine vernünftige Beteiligung des Bundes. Lassen Sie mich ein Zwischenfazit ziehen: Auch wir Freien Demokraten sehen durchaus einen gewissen finanziellen Investitionsbedarf in Bildungsfragen. Beste Bildung gibt es nicht zum Nulltarif. Aber wer glaubt, dass eine seit über zwölf Jahren völlig falsche Bildungspolitik besser oder richtiger würde, indem man mehr Geld reinsteckt, der irrt, und zwar gewaltig, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der FDP/DVP) Mehr Geld in eine realitätsferne, unsinnige Bildungspolitik zu stecken bringt unser Land gerade nicht nach vorn. Viel wichtiger und erfolgversprechender wäre es, wenn Grün-Schwarz endlich auf die Bildungspraktiker in diesem Land hören würde. Laut einer Umfrage des Verbands Bildung und Erziehung sehen 96 % der Schulleitungen eine wesentliche Ursache der aktuellen bildungspolitischen Misere darin, dass Politiker in ihren Entscheidungen den tatsächlichen Schulalltag nicht ausreichend beachten würden – 96 %! Liebe Kolleginnen und Kollegen von Grün-Schwarz, da müssten Ihnen doch eigentlich die Ohren klingen, wenn praktisch alle Schulleitungen in diesem Land Ihnen ein so miserables Zeugnis für Ihre desolate Bildungspolitik ausstellen. (Beifall bei der FDP/DVP) Für diese alarmierende Charakterisierung der aktuellen Bildungssituation im Land ist eben mitnichten mangelndes Geld die entscheidende Ursache, sondern das sind die zahlreichen bildungspolitischen Fehlentscheidungen der grün geführten Landesregierungen seit zwölf Jahren. Erstens: Am Anfang dieser verhängnisvollen Entwicklung steht quasi als bildungspolitische Ursünde die völlig überhastete und in ihrer Wirkung verheerende Abschaffung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung – ich weiß nicht, ob ich es hier schon mal erwähnt habe. (Beifall bei der FDP/DVP – Zurufe) Die Nachwehen dieser falschen Entscheidung sind noch heute deutlich zu spüren: Die Bildungsqualität und die Bildungsgerechtigkeit in unserem Land wurden dadurch nachhaltig schwer beschädigt. (Zuruf: Falsch!) Zweitens: Ein weiteres Fiasko grüner Bildungspolitik war der mit brachialer Macht vorangetriebene Umbau des bisherigen vielfältigen Schulsystems hin zum sogenannten Zweisäulenmodell à la Kretschmann. Grün-Schwarz sollte endlich mal öffentlich erklären, wie es eigentlich dazu kommen konnte, dass die Leistungen der Schülerinnen und Schüler an den Gemeinschaftsschulen tendenziell schlechter sind als die Leistungen vergleichbarer Kinder und Jugendlicher an den differenzierten Schularten. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Falsch! – Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) (Dr. Timm Kern) Und drittens: Mit ihrer konsequenten Abkehr vom Leistungsprinzip fügten und fügen nach wie vor die grün geführten Landesregierungen unserem Bildungssystem Schaden zu. Ob es die Abschaffung des Sitzenbleibens in der Gemeinschaftsschule, in den fünften Klassen der Realschulen war oder die Abschaffung der Nullpunkteregelung im mündlichen Abitur oder das Modellprojekt „Grundschule ohne Noten“ – all diese bildungspolitischen Maßnahmen gehen in dieselbe falsche Richtung, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der FDP/DVP) Der Appell an die Leistungsbereitschaft bei Schülerinnen und Schülern ist für uns Freie Demokraten jedenfalls keine Körperverletzung, sondern dies ist für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes entscheidend. (Beifall bei der FDP/DVP) Wen wundert es da eigentlich noch, dass immer weniger Lehrerinnen und Lehrer Verantwortung in diesem fehlgeleiteten Bildungssystem übernehmen wollen? Es ist doch ein Alarmzeichen erster Güte, wenn das grün geführte Kultusministerium an über 250 Schulen in unserem Land die Schulleiterstelle nicht mehr besetzen kann. All diese Probleme werden aber nicht dadurch gelöst, dass man einfach nur mehr Geld in die Bildung pumpt. Um es mit einem Bild zu verdeutlichen: Der baden-württembergische Bildungszug befindet sich seit Jahren auf dem falschen Gleis. Er fährt in die völlig falsche Richtung, und er wird auch dann nicht das richtige Ziel erreichen, wenn der grün-schwarze Lokführer jetzt mehr Kohlen auflegt, um das Tempo zu erhöhen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir, das Land, müssen endlich dafür sorgen, dass für den Bildungsbereich nicht nur Geldsummen angekündigt werden, sondern dass unser Bildungssystem als Ganzes wieder auf das richtige Gleis gesetzt wird. (Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) Die Richtung der Bildungspolitik muss stimmen, damit weitere Investitionen in unseren Schulen auch tatsächlich ihre Wirkung entfalten können. Nur so kann das Ziel der Freien Demokraten Wirklichkeit werden: möglichst weltbeste Lehrund Lernbedingungen für die Schülerinnen und Schüler in unserem Land. Aber dafür werden wir weiter arbeiten, und zwar jeden Tag. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Muhterem Aras

Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Hörner.

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Hans-Peter Hörner AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte vorausschicken: Einer von den verbleibenden 4 % steht jetzt hier. Ich bin Bildungspraktiker, und ich glaube, dass das, was hier gesagt wurde, von mir entsprechend aus der Praxis kommentiert werden kann. periode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 Die SPD hatte vor diesem Antrag eine Pressemeldung herausgegeben mit Datum 20. Februar. Darin spricht sie von einer sogenannten hohen Kante, auf der jetzt 5,3 Milliarden € lägen, und sagt, man möchte gern diese hohe Kante verwenden, um die Schäden, die Corona im baden-württembergischen Bildungssystem verursacht oder hinterlassen hat, zu verändern. Diese Schäden seien zu gravierend. Zunächst einmal vielen Dank für diese Feststellung. Wir, die AfD-Fraktion, haben monatelang, wenn nicht jahrelang vorgetragen, dass es falsche Aktivitäten, Maßnahmen waren. Wir freuen uns jetzt, dass in diesem Presseartikel tatsächlich diese ganzen Coronamaßnahmen als zu gravierend im Bildungssystem – auch von der SPD – festgestellt werden. (Beifall bei der AfD – Abg. Andreas Stoch SPD: So ein Quatsch! – Zuruf: Unsinn! – Zuruf von der SPD) Diese angeblich verbliebenen 5,3 Milliarden € sind aber nicht das Geld der Landesregierung. Die liegen auf keiner hohen Kante. Nein, es handelt sich um das Geld unserer Mitbürger. (Abg. Miguel Klauß AfD: Ja, das vergessen die gern!) Die Bewilligung von mehr Kapitaleinsatz im Bildungsbereich wäre – das wurde heute auch schon gesagt – im Rahmen der zurückliegenden Debatte zum Doppelhaushalt 2023/2024 möglich gewesen. Die Änderungsanträge von uns, der demokratischen Alternative, die gleichartige Forderungen enthielten, wurden – auch von der SPD – rundweg abgelehnt. Ich möchte hier einige erwähnen: Wir haben mehrere Hundert Millionen Euro für die Einstellung zusätzlicher gut ausgebildeter Lehrkräfte gefordert, bevor diese in Nachbarbundesländer abwandern bzw. abgeworben werden – abgelehnt hier von diesem Hohen Haus, auch von der SPD. Wir haben mehrere Hundert Millionen Euro für die bessere Bezahlung von MINT-Lehrern und von Lehrern in Mangelfächern gefordert – abgelehnt, auch von der SPD. (Abg. Miguel Klauß AfD: Aha!) Wir haben mehrere Hundert Millionen Euro für den Ausbau des Sanierungsstaus auch in Schwimmbädern, um die Lernbedingungen und die Arbeit unserer Lehrkräfte zu verbessern, gefordert – abgelehnt, auch von der SPD. (Abg. Miguel Klauß AfD: Aha!) Wir haben mehrere Hundert Millionen Euro für das Schulstartgesetz – den Antrag haben wir, die AfD eingebracht –, um die Lernbedingungen vor Eintritt in das Schulalter in den Kindertagesstätten für Kinder und Lehrkräfte zu verbessern, gefordert – abgelehnt, auch von der SPD. Herr Stoch, Sie reden hier vom politischen Willen. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD – Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) (Hans-Peter Hörner) Wo war dieser politischer Wille damals, als wir diese Vorschläge eingebracht haben? Das waren alles in allem weit mehr als 1 Milliarde €. Was wird nun gefordert? Gefordert wird die Einstellung zusätzlicher 1 000 Lehrkräfte, die angeblich auf der Straße stehen. Ich sehe dort keine. Sie täuschen sich, die sind bereits in Bundesländer abgewandert, in denen sie wesentlich besser behandelt werden – ich kann das auch in meiner Familie feststellen – als hier im Land Baden-Württemberg. Deren Einsatz sollte – wieder einmal typisch in der Argumentation – an Grundschulen, an weiterführenden Schulen erfolgen, wobei der Einsatz von Gymnasiallehrkräften in Realschulen und Gemeinschaftsschulen ausdrücklich genannt wird. Von beruflicher Orientierung, über die wir hier vor Kurzem aufgrund eines Vorschlags der SPD geredet haben, keine Spur. Der BLV-Vorsitzende Thomas Speck – inzwischen wiedergewählt – stimmte den Äußerungen unseres Ministerpräsidenten Kretschmann bereits ausdrücklich zu, der im Rahmen einer Pressekonferenz geäußert hatte, dass die Bildungslandschaft in Baden-Württemberg viel mehr biete als nur das allgemeinbildende Gymnasium. Er führte weiter aus: Schon jetzt haben allgemeinbildende Gymnasien die beste Unterrichtsversorgung und mehr Lehrerwochenstunden in der Oberstufe als die beruflichen Gymnasien. So wichtige Dinge wie die Stärkung der Grundschulen, die Sicherstellung der Schul-IT und die berufliche Bildungsorientierung fielen dann – wörtliches Zitat – hinten runter. Ob der Vorschlag der besseren Bezahlung von Grundschullehrern in A 13 das erhoffte Ergebnis zeigt, möchte ich hier auch bezweifeln. Wie der Ministerpräsident bemerkte – Zitat –, könne er „Erzieherinnen und Erzieher ebenso wenig herbeizaubern wie irgendjemand anderes“. Die Zahl der uns zur Verfügung stehenden Lehrkräfte ist allein mit Geld kurzfristig nicht vermehrbar. (Abg. Anton Baron AfD: So sieht es aus!) Die Zahl der Erzieher und zumindest der Grundschullehrkräfte war bereits vor wenigen Jahren abschätzbar. „Wenig“ kann man jetzt definieren. Es wurde aber zu wenig reagiert. Ich frage mich: Wer war denn in „Kretschmann I“ Kultusminister? (Heiterkeit der Abg. Carola Wolle AfD) Wer war in „Kretschmann I“ Finanzminister? (Zuruf von der AfD: Ah!) Es wurde zu wenig reagiert. Statt die Zahl der Ausbildungsbzw. Studienplätze zu erhöhen, wurde vor Jahren unter Grün-Rot eher noch gegengesteuert und wurden die Abiturienten von einem Studium in diesen Bereichen abgehalten. (Beifall bei der AfD) Es gibt auch einige Lösungsmöglichkeiten zum vorhandenen Bildungskräftemangel von der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz, in der Frau Schopper auch sitzt. eriode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 Ich möchte mich hier auf einige wenige beschränken. Man schlägt eine zeitweilige Erhöhung der Zahl der Unterrichtsstunden vor. Hier wird aber eines ganz wesentlich übersehen: Die Belastungsgrenze der Lehrkräfte ist nicht nur erreicht, sie ist bereits wesentlich überschritten. Der genannte BLV-Vorsitzende Speck – nomen est omen – stellt allein in den beruflichen Schulen einen Überstundenberg von 50 000 Unterrichtsstunden fest. Und dann möchten Sie die Stundenzahl – zumindest die Kultusministerkonferenz möchte dies – noch erhöhen! Die Erhöhung der Stundenzahl ist faktisch gegeben, wobei noch zu berücksichtigen ist, dass bis zu drei MAU-Stunden im Monat gehalten werden müssen und im genannten Rahmen nicht enthalten sind. Weiter: die Einschränkung der Teilzeitarbeit für Lehrkräfte und Erzieherinnen. Wir haben in Baden-Württemberg mit einer durchschnittlichen Arbeitsstundenzahl der Lehrkräfte von 41 Stunden pro Woche – die Ferien sind hierbei eingerechnet – die höchste Zahl aller Bundesländer. Die meisten teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte beantragen die Teilzeit aber aus familiären Gründen. Die Teilzeitquote könnte selbstverständlich verringert werden, aber es müsste dann gelingen, mehr Kinderbetreuung und bessere Pflegemöglichkeiten anzubieten – in Klammern: außerhalb der Familie, sofern man das möchte. Was hier mit dem Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 auf das Land und die Gemeinden zukommt, ist uns wohl allen klar. (Abg. Anton Baron AfD: Ja!) Es wird aber trotz des rechtlichen Anspruchs wohl ebenfalls ausgesessen. (Abg. Carola Wolle AfD: Kann ja jetzt schon nicht gestemmt werden!) Das Versagen in diesen wichtigen familien- und sozialpolitischen Fragen äußert sich damit leider auch in der Bildungspolitik. Lehrkräfte können die soziale Problematik auch bei einer theoretisch gewährleisteten Ganztagsbetreuung nicht allein auffangen. Meine Damen und Herren, die Familie, nicht die Schule ist die Keimzelle von Gesellschaft und Demokratie. (Beifall bei der AfD) Die Kultusministerkonferenz spricht auch von keiner Möglichkeit der vorzeitigen Zurruhesetzung. Das ist ein Thema für sich. Nach den Erhebungen des Statistischen Bundesamts haben im Jahr 2020 nicht einmal ein Drittel der aus dem aktiven Dienst ausscheidenden Lehrkräfte bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet. Woran liegt das wohl? Eigenes Thema. Beschäftigung von Lehramtsstudenten im Masterstudium an Schulen – ein weiterer Vorschlag –: Die Empfehlung beinhaltet zwar eine Beschränkung auf maximal zehn Wochenstunden. Wenn Studenten dann aber neben ihrem Studium zehn Wochenstunden an einer Schule halten sollen, dann frage ich mich, was für einen Einfluss das auf die Studienzeit hat: Diese würde verlängert. Damit hätten wir keine wirklich greifende Lösung. (Beifall bei der AfD) (Hans-Peter Hörner) Kurzfristig sind all diese Lösungen, sofern überhaupt durchführbar, nur Flickwerk. Mittelfristig müssen wir jetzt aber endlich reagieren. Wie? Durch eine weitere Erhöhung der Zahl der Studienplätze für Lehrkräfte aller Schularten, durch die Schaffung von Lern-, Lehr- und Arbeitsbedingungen, die eine Abwanderung von bei uns in Baden-Württemberg gut ausgebildeten Lehrkräften verhindern, und durch Lehrpläne – keine Bildungspläne –, die die Kinder nach Artikel 11 unserer Landesverfassung entsprechend ihren Begabungen auf das Leben vorbereiten. Da die öffentliche Hand hier in den letzten Jahren wenig erreicht hat, muss eine Entscheidung über den Bildungsweg dem Markt überlassen werden. Die Gründung von Privatschulen und deren finanzielle Unterstützung müssen durch wirksame gesetzliche Änderungen erleichtert werden. (Beifall bei der AfD) Aufgrund der Erfolge in anderen europäischen Ländern sollte auch die Gründung privater Universitäten für die Lehrerbildung nach den Gesichtspunkten der Leistungsfähigkeit, nach marktwirtschaftlichen Erwägungen in Betracht gezogen werden. Bis dahin sollte aber die Landesregierung ihre Prioritäten anders setzen. Große ideologische Projekte wie Inklusion und Gemeinschaftsschule sollte die Landesregierung zurückstellen, damit man wenigstens genügend Personalressourcen für die Grundversorgung zur Verfügung hat. (Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren, ich sage das, damit es in der 18. Legislaturperiode nicht heißen wird: „The same procedure as every year“ bzw.: „Die gleichen Beschwörungen wie in den letzten Legislaturperioden.“ Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo!)

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Muhterem Aras

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Ministerin Schopper. Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Dass wir im Bildungsbereich vor immensen Herausforderungen stehen, darüber sind wir uns alle einig. Wir sind uns auch alle darüber einig, dass Investitionen in die Bildung von jungen Menschen in vielerlei Hinsicht sinnvoll sind – nicht nur im Hinblick darauf, was John F. Kennedy gesagt hat; dafür brauchen wir nicht die Erkenntnisse eines amerikanischen Präsidenten. Das ist aktueller denn je: Es ist immer sinnvoll, in junge Menschen und in Bildung zu investieren. Wenn wir ehrlich sind, sehen wir, dass wir das auch tun. Wir haben das im letzten Haushalt getan. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Zuruf des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) Ich habe hier schon ein Déjà-vu: Die Haushaltsberatungen haben vor gerade mal zweieinhalb Monaten stattgefunden. Da periode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 haben wir hier im Grunde schon die gleichen Debatten geführt. Natürlich bin ich für weitere Spielräume offen. Wenn wir Möglichkeiten für weitere sinnvolle Investitionen für die Kinder und Jugendlichen an den baden-württembergischen Schulen und Kitas bekommen, dann nutzen wir diese. Wir haben in dem Haushalt mit Entschlossenheit wirklich tiefgreifende Beschlüsse gefasst und darin auch die entsprechenden Mehrausgaben abgebildet. Die Bildungsmilliarde hat momentan ja gerade ein bisschen Konjunktur. Wir freuen uns auch, wenn sich der Kollege von der FDP bei der Bundesbildungsministerin entsprechend dafür einsetzt, dass da die Bildungsmilliarde über die Rampe geht. Denn der Digitalpakt – – (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Ihr wollt es ja immer gar nicht! Ihr lehnt doch das Geld vom Bund immer ab! – Gegenruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Seit wann?) – Herr Rülke, wir haben 90 % der Mittel aus dem Digitalpakt schon abgeschöpft. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Eben! Mehr als an- dere!) Daher brauchen Sie jetzt nicht so zu tun, als wären wir hier bhäb. Da sind wir sehr dafür. Aber das, was Ihr Kollege gesagt hat, dass wir den Föderalismus entsprechend auf den Kopf stellen und sozusagen – – Sie haben gesagt, dass wir hier von Bundesseite hereinregiert haben wollen. Ich finde, das brauchen wir nicht. Wir machen das so wie bisher. Das ist unsere Linie. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Rudi Fischer FDP/DVP: Damit wird es aber nicht besser!) – Aber so, wie Sie es machen wollen, wird es auch nicht gut. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Aber sicher!) Eines will ich noch sagen: Die Debatte, die wir jetzt hier führen, erinnert mich auch in den inhaltlichen Punkten schon ein bisschen an den Murmeltierspruch, Herr Kollege. Denn das ist alles die gleiche Leier. Das bringt uns an dem Punkt nicht weiter. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Aber Ihre Leier der letzten zwölf Jahre hat uns weitergebracht, oder was?) Diese Schimäre, wir hätten jetzt 5,3 Milliarden € Coronahilfen auf der hohen Kante und würden jetzt darum herumschleichen wie ein Kind um den Süßigkeitentopf und dürften nicht zugreifen, das ist doch einfach völlig falsch. Es ist doch nicht so – das wissen Sie als versierter Finanzpolitiker an dieser Stelle wirklich sehr genau –, dass diese Coronamilliarden einfach zur Verfügung stünden, um strukturelle Ausgaben mit langfristigen Folgen zu tätigen. Wir wissen doch auch noch gar nicht, wie viel Geld wir letztlich insgesamt abzurechnen haben werden. Auch da gilt, dass der Finanzminister niemand ist, der den Sack einzig des Zusammenhaltens wegen zuhält, sondern er investiert genau dort, wo die Ausgaben notwendig sind. Ge- (Ministerin Theresa Schopper) nau da, wo wir Ausgaben brauchen, investiert das Finanzministerium in Zusammenarbeit mit den Häusern. Natürlich müssen wir noch einmal abrechnen, was wir alles bei uns im Bildungsbereich brauchen, wofür wir Gelder aus diesen Mitteln bekommen haben. Ich nenne z. B. „Lernen mit Rückenwind“. Das wurde zuerst heftig kritisiert, aber – so muss ich sagen – 90 % der Schulen, die „Lernen mit Rückenwind“ machen, sind sehr begeistert, dass es das gibt. Auch da müssen wir schauen – – (Abg. Andreas Stoch SPD: Wie viel machen es?) – 90 % der Schulen machen „Lernen mit Rückenwind“. (Abg. Andreas Stoch SPD: Nein, machen sie nicht!) – Bitte? (Abg. Andreas Stoch SPD: Sie sagten, 90 % derer, die es machen, sind zufrieden!) – Ach. Der Punkt ist: Tun Sie doch nicht so, als wäre „Lernen mit Rückenwind“ ein Punkt, in den Sie noch irgendwie hineinkritisieren müssten. Ehrlich gesagt: Dieses Miesepetrige geht mir an dieser Stelle wirklich auf die Nerven; denn das ist – – (Beifall bei den Grünen und der CDU – Abg. Andre- as Stoch SPD: Gehen Sie vor Ort, und fragen Sie bei den Schulen, wie es läuft!) – Ich bin viel an Schulen unterwegs, und alle Schulen, zu denen ich komme, machen „Lernen mit Rückenwind“. Denn wir haben das ja – ich will es Ihnen jetzt noch einmal sagen – in drei Stützen aufgebaut: Erstens gibt es eine Grundpauschale, dann gibt es zweitens eine Kopfpauschale und drittens Bordmittel, aus denen zusätzliche Kurse und zusätzliches Personal gebucht werden können. Deshalb an dieser Stelle gesagt, Leute: Das hat niemand so gut aufgebaut wie wir. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Widerspruch des Abg. Andreas Stoch SPD) Wir haben das auch noch so hinbekommen, dass wir das tatsächlich so steuern konnten, dass wir langfristig Leute an die Schulen bekommen. Herr Fulst-Blei sagt ja immer, wir machten das nur zwei Jahre. Ja, wir machen das mit den pädagogischen Assistentinnen und Assistenten zwei Jahre, aber mit dem Ziel, das zu verstetigen. Für das pädagogische Jahr nehmen wir aus diesem Bereich noch einmal Geld. Denn wir wollen die 7 000 Lehramtsstudierenden, die jetzt an die Schulen kommen, weiterhin halten. Das ist nämlich genau der Punkt der multiprofessionellen Teams und dessen, dass wir momentan noch 700 Deputate an den Schulen für die Administration haben. Das wollen wir schon ändern. Ich will diese 700 Leute bei uns im Unterricht haben. (Abg. Andreas Stoch SPD: Dafür brauchen Sie Geld!) – Nein, es ist nicht das Geld. Wir brauchen da Fachkräfte. Wenn Sie die Stelle eines ITlers ausschreiben, dann möchte ich mal wissen, wie viele sich bei Ihnen bewerben. Da werden Sie auch nicht gerade Säcke voll Bewerbungen aus den Büros tragen. (Beifall bei den Grünen und der CDU) eriode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023

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Muhterem Aras

Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Fulst-Blei zu? Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Ich habe meine Botschaft entsprechend gesandt. Das passt schon. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Das ist nur inhalt- lich falsch! Sie werden für zwei Jahre keine guten Leute kriegen! Das wissen Sie!)

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Muhterem Aras

Herr Abg. Dr. Fulst-Blei, Sie haben nicht das Wort. Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Herr Fulst-Blei, wir sprechen darüber und entspannen das schon. Auf jeden Fall ist es nicht so, dass wir das Geld, das wir aus diesen 5,3 Milliarden € haben, auf die hohe Kante legen, sondern wir werden schauen, was dann nach der Abrechnung – – Das ist der eigentliche Punkt: Diese Kredite, zu deren Aufnahme wir ermächtigt wurden, haben auch noch einmal – das wissen Sie – eine verfassungsrechtliche Dimension. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Ach!) Wenn dort etwas übrig bleibt, muss das ja wieder zurückgeführt werden. Es ist nicht so, dass wir an diesem Punkt aasen könnten und uns nur fragen müssten, in welche Kassen wir hineingreifen können. Wir haben auch aufgrund der Coronafolgen – da gebe ich Ihnen ja recht, Herr Fraktionsvorsitzender – Bremsspuren in den Schulen, die weit über das hinausgehen, was man ursprünglich gedacht hat. Dass wir die Schulen in dieser Länge zugemacht haben und dass sozusagen diese zwei Jahre in Coronazeiten bei den Kindern etwas anderes sind als bei uns in unseren – wenn ich ins weite Rund schaue – „mittelalterlichen“ Gefilden, mag richtig sein. Dagegen tun wir auch etwas. Das ist auch mein zweiter Punkt – ich glaube, da treffen wir uns –, nämlich dass wir in die Bildungsgerechtigkeit noch einmal deutlich mehr hineingeben müssen. Wir brauchen mehr Qualität, wir brauchen mehr Digitalisierung. Es ist auch so, dass wir die Rahmenbedingungen für die Schulleitungen und für die Lehrkräfte stärken müssen. Der Kollege Sturm hat es schon gesagt: 13,3 Milliarden € aus dem Landesetat gehen in die Bildung. Mit 21 % des Gesamtvolumens ist der Kultusetat der größte. Das ist auch richtig. Wir haben das in Landesverantwortung. Wir sind föderal für unsere Bildung zuständig. Ich meine: Mit dem Fachkräftemangel, den wir zweifelsohne haben, sind wir im Bildungsbereich nicht allein. Aus Gesprächen mit der Wirtschaft kennen Sie den Bereich genau. Wir werden das Problem bei den Grundschullehrkräften allein mit der Forderung nach einer A-12- bzw. A-13-Besoldung, die Sie in den Raum gestellt haben, nicht lösen. Die Nachfrage nach Grundschulstudienplätzen ist da. Wir haben eine Steigerung vorgenommen. Wir haben die Studienkapazitäten auf 1 600 Plätze ausgebaut. Diese Studienmöglichkeiten werden nachgefragt. Das sind nach wie vor Studienplätze, die entsprechend gut nachgefragt werden. (Ministerin Theresa Schopper) Ich sage es einmal so: A 12 in Baden-Württemberg entspricht A 13 in Hessen. Nicht jede Besoldung nach A 13 ist sozusagen das Schlaraffenland, in dem Sie uns beheimatet wissen wollen. (Abg. Sascha Binder SPD: Wir zahlen in Baden- Württemberg auch deutlich mehr für Wohnungen, Frau Ministerin! – Gegenruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Aber ganz bestimmt nicht! – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Rhein-Main-Gebiet! – Abg. Sascha Binder SPD: Wo sind denn die teuersten Städte in Deutschland?) – Aber etwa für Geislingen gilt das nicht. Denken Sie an den Großraum Frankfurt. Ich möchte sehen, wie hoch die Miete ist, die Sie im Vergleich in Geislingen zahlen. Da brauchen wir, glaube ich, gar nicht so herumzumachen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Herr Kollege Poreski hat Ihnen ja schon gesagt, wo überall wir deutlich mehr Stellen im Doppelhaushalt bekommen haben: 500 zusätzliche Stellen, weil wir den demografischen Aufwuchs haben, und 200 Stellen, weil wir den Ganztag und die Schulleiterentlastung ausbauen. Natürlich haben wir auch die pädagogischen Assistentinnen und Assistenten und das pädagogische Jahr. Wir haben die Studienkapazitäten erweitert. Ich verweise zudem auf den Direkt- und Seiteneinstieg. Denn wir wissen natürlich: Der Lehrkräftemangel ist nicht einfach auszusitzen im Sinne von „Wir warten, bis sich jemand an der Uni einschreibt, bis jemand an der Uni oder PH auf Lehramt studiert“. Wir haben nicht nur die Kampagne „Lieber Lehramt“ gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium. Natürlich müssen wir auch da noch einmal nachlegen, weil der Lehrberuf in diesem Sinn kein Selbstläufer mehr per se ist. Aber Sie tun so, als wären wir auf einem Armenschiff unterwegs. Ich will Ihnen die Statistik nicht vorenthalten: Nach Luxemburg bezahlen wir in Deutschland – das gilt nicht speziell für Baden-Württemberg, sondern für Deutschland insgesamt – für Lehrkräfte am zweitbesten. Das muss man auch sehen. Beispielsweise hat die Anerkennung von Lehrkräften in den nordischen Ländern – wo die Lehrkräfte deutlich weniger verdienen als bei uns – nichts mit der Höhe des Gehalts zu tun. Es geht um eine gesellschaftliche Wertschätzung. Daran müssen wir alle miteinander arbeiten. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Zur Kita: Staatssekretär Schebesta hat die neue Kampagne zur Attraktivität des Erzieherinnenberufs vor drei Wochen eröffnet. Wir sind doch diejenigen, die mit PiA vorangegangen sind. Es gibt einen Direkteinstieg. Die vergütete praxisintegrierte Erzieherinnenausbildung, unser Erfolgsmodell, kann man in Teilzeit absolvieren. Wir gehen alle Wege, die möglich sind. Ich glaube, auch da muss man sagen – wir haben das gekoppelt –: Es ist nicht nur so, dass der Beruf ein schöner ist, sondern es hat in den Tarifrunden bei den Erzieherinnen Gott sei Dank viel draufgegeperiode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 ben. Wer fünf Jahre in diesem Beruf arbeitet, hat in diesem mittleren Segment mittlerweile ein Gehalt von 3 600 €. In dem mittleren Einkommenssegment ist das – das muss man sagen – auch in finanzieller Hinsicht ein deutlicher Pluspunkt für diesen Beruf. (Beifall bei den Grünen und der CDU)

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Muhterem Aras

Frau Ministerin, gestatten Sie jetzt eine Zwischenfrage? Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Nein. – Zur Frage, weshalb wir die Lehrkräfte, die wir haben, angeblich nicht entsprechend einsetzten: Bei uns stehen alle Portale für Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer offen, die jetzt keine Stelle bekommen. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Das stimmt doch gar nicht! Die gehen an die Privatschulen, weil sie gar keine Stellen kriegen!) Sie können bei uns z. B. in die Grundschulen gehen. (Abg. Andreas Stoch SPD: Das ist Blödsinn!) – Die Nachfrage ist übersichtlich; das kann ich Ihnen schon sagen. (Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) – Natürlich. (Abg. Andreas Stoch SPD: Es geht um die weiterfüh- renden Schulen! Sie müssen schon zuhören!) – Zu den weiterführenden Schulen: Wir haben durchaus nicht die Rückmeldung, dass wir, wenn wir sie z. B. an Gemeinschaftsschulen abordnen – das bedaure ich persönlich sehr –, mitunter die kalte Schulter gezeigt bekommen. Mein Punkt – das sage ich Ihnen zum Abschluss – ist: Die IQB-Ergebnisse – dass wir die Mindestanforderungen und die Regelanforderungen nicht erreichen; ich verweise auf die 40 % insgesamt – sind mein Schwerpunkt. (Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) Darauf will ich meinen Fokus legen. Daran arbeiten wir, nicht nur mit der Kampagne „Starke Basis!“, sondern auch dadurch, dass wir in die sozialindexbasierte Ressourcenzuweisung, mit den multiprofessionellen Teams, mit den Assistentinnen und Assistenten sowie mit dem Freiwilligen Sozialen Jahr an den Schulen einsteigen. (Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD)

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Muhterem Aras

Frau Ministerin, lassen Sie jetzt eine Zwischenfrage zu? Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Nein. (Abg. Julia Goll FDP/DVP: Warum denn nicht?) – Warum denn nicht? Weil ich heute keine Lust habe; sagen wir es jetzt mal so. (Ministerin Theresa Schopper) (Lachen – Vereinzelt Beifall – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Haben Sie auch keine Lust zu re- gieren?) – Herr Rülke, da bin ich sehr lustvoll. Aber ich kenne die Zwischenfragen und den ritualisierten Ablauf an dieser Stelle. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Das ist echt pein- lich für die Exekutive! – Zuruf des Abg. Rudi Fischer FDP/DVP – Weitere Zurufe – Unruhe) Daher, glaube ich, brauchen Sie mir an dieser Stelle nichts vorzuhalten. (Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Was ist das für ein Argument? – Zuruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP) Ich mag dieses Amt – –

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Muhterem Aras

Frau Ministerin, warten Sie bitte. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Das ist kein ange- messenes Verhalten in diesem Haus! – Zuruf von der SPD: Das ist unmöglich! – Unruhe) Meine Damen und Herren, Herr Abg. Dr. Fulst-Blei, Herr Abg. Dr. Rülke, (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: „Ich habe gerade keine Lust mehr“!) seien Sie jetzt ruhig, bitte. (Zuruf: Das ist wirklich ein Unding! – Weitere Zuru- fe) Nein, die Lust ist jetzt nicht zulässig für Zwischenrufe. Jetzt hat Frau Ministerin Schopper das Wort. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Peinlich!) Ich bitte um Ruhe. Vielen Dank. (Abg. Sascha Binder SPD: Das ist wirklich peinlich ohne Ende!) Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Nein, nein. Der Punkt ist: Sie kennen es doch genau, dass wir die Zwischenfragen – – Ich weiß genau, was Frau Steinhülb-Joos jetzt noch fragen will. (Zuruf des Abg. Rudi Fischer FDP/DVP) Das ist an dieser Stelle, glaube ich, nicht passend. (Zurufe) Ich will Ihnen noch mal meine Botschaft sagen: Wir haben die Aufgabe, im Bereich Bildungsgerechtigkeit deutlich nachzulegen, (Abg. Sascha Binder SPD: Das ist eine Frechheit!) und zwar im Grundschulbereich. Das muss unser Hauptaugenmerk sein. eriode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 (Abg. Sascha Binder SPD: Eine Frechheit!) Wir können es uns nicht leisten, dass wir 40 % der Kinder nicht mit den Mindest- und Regelanforderungen in die weiterführenden Schulen entlassen. Da muss unser Hauptaugenmerk liegen. Darauf werden wir in den nächsten Haushaltsberatungen unser Augenmerk legen und werden dafür Geld zur Verfügung stellen. Denn das ist einfach unsere Aufgabe, die wir als Gesellschaft, die wir als Kultusministerium, die wir als Parlament erledigen müssen. (Zurufe – Unruhe) Diese Lust – – Wenn Sie jetzt sagen, das sei eine Missachtung der Parlamentarier: Ich glaube, ich bin bekannt dafür, dass ich mit den Parlamentariern sehr, sehr gut und sehr, sehr eng zusammenarbeite. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Das haben wir ge- hört! Das haben wir eben gehört!) Da will ich mir aber nicht noch mal Ihren Schiefer eingezogen haben. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Aber in diesem Punkt danke ich Ihnen für die Unterstützung, und ich freue mich, (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Was für eine Aus- sage!) wenn wir in den Haushaltsberatungen diese Unterstützung im gesamten Parlament haben. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Was für ein Auf- tritt!) Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Grünen und der CDU)

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Muhterem Aras

In der zweiten Runde erteile ich das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Stoch. (Abg. Sascha Binder SPD: Wir haben nämlich Lust!)

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Andreas Stoch SPD

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zunächst mal, glaube ich, ist es zu Recht auf Widerspruch der Opposition gestoßen: Wenn ein Regierungsmitglied eine Zwischenfrage gestellt bekommen sollte, muss es diese nicht zulassen. Aber hier zu stehen und zu sagen: „Ich habe keine Lust darauf“, ist eine Anmaßung gegenüber dem Parlament. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP sowie Abge- ordneten der AfD) Wie man vonseiten der grünen Fraktion darüber lachen kann, wird mir ewig ein Rätsel bleiben. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben tatsächlich das getan, was aus meiner Sicht überhaupt nicht geht, (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) (Andreas Stoch) nämlich sich darauf zurückzuziehen, dass kein Geld vorhanden sei, um in Bildung zu investieren. Wenn Sie mit uns darüber diskutieren wollen, ob es Coronafolgen sind, zitiere ich Ihre Kultusministerin, die sagt: „Natürlich gibt es Coronafolgen im Bildungssystem.“ Sie hat von „Bremsspuren“ gesprochen. Das heißt, es stellt sich überhaupt nicht die Frage der Kausalität. Ich habe außerdem – das hat weder die CDU-Fraktion noch die grüne Fraktion interessiert – von Überschüssen in Höhe von 6,6 Milliarden € aus dem letzten Jahr gesprochen. Dabei handelt es sich mitnichten um Schulden. Geld ist da, um in Bildung zu investieren, wenn man das nur will, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD – Widerspruch des Abg. Andre- as Schwarz GRÜNE) Frau Kultusministerin Schopper hat von immensen Herausforderungen gesprochen. Sie hat davon gesprochen, dass, wenn Spielräume da sind – das haben wir gerade nachgewiesen –, in Bildung investiert werde. Die CDU-Fraktion spricht davon, dass man natürlich z. B. in den Schulbau investieren könne. Ich nehme die Kitainvestitionen dazu. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich zitiere abschließend den Ministerpräsidenten. Der hat mal gesagt: Eine souveräne Regierung zeichnet sich auch dadurch aus, dass sie gute Ideen der Opposition umsetzt, wenn sie den Menschen in unserem Land helfen. Was Sie heute erklärt haben, spricht für eine unsouveräne Regierung. Herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall bei der SPD)

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Muhterem Aras

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Herrn Abg. Poreski das Wort.

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Thomas Poreski GRÜNE

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja tatsächlich so: Ob ich eine Zwischenfrage zulasse oder nicht, muss ich nicht begründen. (Vereinzelt Lachen – Abg. Sascha Binder SPD: Hat sie aber! – Weitere Zurufe) Sie muss es nicht, und das Motiv ist auch unerheblich. (Lachen – Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Nein! Ist es nicht! – Weitere Zurufe) Das Motiv ist an dieser Stelle unerheblich, weil sie es nicht begründen muss. (Zurufe) Aber auch das gehört eher zum Empörungsritual. Was Sie damit gern übertünchen wollen, (Oh-Rufe von der SPD) ist, dass die Patentrezepte, die Sie hier anbieten, überall dort, wo Sie regieren – Sie regieren ja in einigen Bundesländern –, offensichtlich nicht funktionieren. periode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 (Abg. Nicolas Fink SPD: Haben die auch 6,6 Milli- arden €?) Ganz nebenbei: SPD und auch FDP regieren in verschiedenen Bundesländern. Sie haben die Patentrezepte dort auch nicht zur Anwendung gebracht. (Abg. Andreas Stoch SPD: Das ist das schlechteste Argument von heute!) Sie haben die gleichen Probleme wie wir alle. Deswegen sind wir alle gut beraten – – (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Eine Argu- mentation von beeindruckender intellektueller Schär- fe!) – Ja, Herr Rülke, da kann ich natürlich mit Ihnen niemals mithalten; das ist mir völlig klar. Aber das Entscheidende ist: Wir investieren mit diesem Haushalt tatsächlich so viel wie noch nie in die Bildung. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Klar, Kollege Kern, früher war mehr Lametta. Das hören wir von Ihnen auch jedes Mal. Der Spruch vom Murmeltier drängt sich schon ein bisschen auf. Was Sie aber nicht machen sollten, ist, hier falsche Aussagen zu treffen. Sie behaupten – hören Sie zu – – (Lachen – Oh-Rufe von der SPD – Abg. Dr. Hans- Ulrich Rülke FDP/DVP: Haben Sie schon mal das mit dem Glashaus und den Steinen gehört? – Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD – Unruhe)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, Herr Abg. Poreski hat das Wort.

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Thomas Poreski GRÜNE

Ich sage gleich etwas dazu. Ich habe das Wort, und ich sage gleich etwas dazu. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Wie war das mit Zahlen und Protokollen?) – Ich sage gleich etwas dazu. Ich sage jetzt aber erst mal was zum Kollegen Kern. Sie sagen, dass Kinder in Gemeinschaftsschulen auf vergleichbarem Niveau schlechtere Leistung bringen als andere. (Zuruf des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP) Das ist falsch. Das kann ich Ihnen belegen. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Da warte ich drauf! – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Haben Sie wieder Zahlen?) – Ja, ich habe Zahlen dazu, und zwar Zahlen, die nicht von mir stammen. Das Nächste ist: Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass ein wichtiges Anliegen bei uns sein muss, dass wir uns um die seelische Gesundheit von den Kindern und Jugendlichen kümmern. Dann bitte ich doch – was wir hier immer wieder diskutieren –, uns nicht nur innerdeutsch zu vergleichen, sondern (Thomas Poreski) uns vielleicht auch da an der Champions League zu orientieren. Es gibt Länder, in denen Kinder mit deutlich weniger Belastung deutlich bessere Ergebnisse erzielen. Eines dieser Länder werden wir, der Ausschuss, demnächst besuchen: Kanada. Und wissen Sie was? Nichts von dem, was Sie hier als Patentrezept verkaufen, machen die, und zwar aus guten Gründen. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Weil Sie das jetzt angesprochen haben: Zahlen. Ich habe das gestern im Präsidium erklärt. Sie beziehen sich auf die Debatte vom 19. Dezember, auf das Protokoll. Ich habe im Präsidium gesagt: Ich habe da einen Fehler gemacht, und das tut mir leid. Ich habe auch dargestellt, wie es zu dem Fehler gekommen ist und dass dahinter keine böse Absicht war. (Unruhe bei der SPD) Aber unabhängig davon: Ich bin dafür verantwortlich; es war ein Fehler, und es tut mir leid. Da wir hier in der Bildungsdebatte sind, möchte ich Ihnen aber auch noch etwas anderes sagen: Gute Lehrerinnen und Lehrer geben ihren Schülerinnen und Schülern eines mit, sie legen ihnen eines ans Herz: Wer lernt, macht Fehler, und aus Fehlern lernt man. Wenn man das nicht sich selbst und anderen zugesteht, dann macht man weder gute Bildung noch gute Politik. Danke schön. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Muhterem Aras

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Kern.

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Dr. Timm Kern FDP

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kultusministerin hat keine Lust, Fragen zu beantworten, aber auch der Ministerpräsident hat keine Lust, nämlich bis zum Ende dieser bildungspolitischen Debatte in diesem Landtag zuzuhören. Das finde ich auch sehr bemerkenswert. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der SPD und der AfD) Denn die Situation ist ernst. Ich darf noch einmal daran erinnern – INSM-Bildungsmonitor 2022, das Dynamikranking –: Baden-Württemberg von 16 Bundesländern bei der Inputeffizienz Platz 13, berufliche Bildung Platz 13, Bildungsarmut Platz 15, Schulqualität Platz 15, Ausgabenpriorisierung Platz 16 – letzter Platz von allen 16 Bundesländern. Aber der Ministerpräsident hält es nicht für nötig, bei dieser bildungspolitischen Debatte anwesend zu sein. Wirklich sehr bemerkenswert! Das Gegenteil wäre richtig und wichtig. Der Ministerpräsident sollte aktiv sagen, wie er die Situation einschätzt. Er sollte sagen, mit welchen Maßnahmen er Baden-Württemberg aus dieser miserablen Bildungssituation herausführen will. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Wenn er Lust hat! – Abg. Andreas Stoch SPD: Er hat keine Lust!) eriode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 Deshalb fordert die FDP/DVP vom Ministerpräsidenten, noch in diesem Frühjahr eine Regierungserklärung zur Bildungspolitik seiner Landesregierung zu geben, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der FDP/DVP) Die FDP hat detailliert alle Vorschläge zur Bildungspolitik vorgelegt. Wir haben geliefert. Baden-Württemberg kann sich kein zweitklassiges Bildungssystem leisten. Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 1 unserer Tagesordnung erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg – Drucksache 17/3521 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus – Drucksache 17/3811 Berichterstattung: Abg. Manuel Hailfinger Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Herrn Abg. Felix Herkens.

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Felix Herkens GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kommunen und auch das Land sind ganz entscheidende, wesentliche wirtschaftstreibende Akteure, die in jedem Jahr ein erhebliches Volumen an öffentlichen Ausschreibungen bewegen. Damit wächst natürlich die Verantwortung für uns, das Land, aber auch für die Kommunen in Baden-Württemberg, den ökologischen und sozialen Fußabdruck dieser Beschaffungen und Ausschreibungen ernst zu nehmen. Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz, das LTMG, ist daher ein sehr wichtiger Schritt in diese Richtung, um dort Verbesserungen zu erreichen. Ich sage ganz klar: Wir möchten das LTMG unbedingt weiter stärken; denn wir stehen dazu, in Baden-Württemberg gute Arbeit, fairen Wettbewerb, Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung großzuschreiben. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion verfolgt auf den ersten Blick genau diese Anliegen und greift auch die im Koalitionsvertrag beschriebenen Punkte auf. Auf den zweiten Blick – das wurde gerade auch nach der Anhörung im Ausschuss deutlich – wurde hier einfach nicht sauber gearbeitet. Um die Erweiterung der vergabespezifischen Tariftreuepflicht zu erreichen, bedient sich Ihr Gesetzentwurf eines vermeint- (Felix Herkens) lich einfachen, aber unterm Strich unausgereiften Kniffs: Das Wirtschaftsministerium soll ermächtigt werden, den bietenden Unternehmen einen einschlägigen Tarifvertrag vorzugeben. Es fehlen aber nähere Vorgaben oder Bestimmungen zu Inhalt, Ausmaß und Zweck der Ermächtigung, und der Gesetzentwurf basiert hauptsächlich auf einer Ermächtigungsklausel der Exekutive ohne jegliche Inhalts- oder Schrankenbestimmung. Das ist ein gesetzgeberischer Schnellschuss ohne Rechtssicherheit. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Manuel Ha- gel und Sarah Schweizer CDU) In der Anhörung hat sich aber auch ein zweiter ganz wesentlicher Punkt gezeigt, und zwar, dass die Novellierung des Vergabegesetzes ein sehr komplexes Thema ist und natürlich auch von Teilen der Wirtschaft zunächst kritisch gesehen wurde; das muss man so anerkennen. Natürlich hat man auf der anderen Seite, aufseiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Gewerkschaften, zu Recht ein hohes Interesse an einer Novellierung. Aber ich denke, ganz wichtig ist, dass, wenn man das Vorhaben nicht gefährden und auch den guten Willen der umsetzenden Partner nicht aufs Spiel setzen will, höchste Sorgfalt notwendig und gefragt ist und ein Gesetzentwurf im Schnellschussverfahren, der rechtlich unsauber und daher in der Sache nicht dienlich ist, nur zu Unzufriedenheit auf allen Seiten führen kann. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir arbeiten daher ganz intensiv an einer Weiterentwicklung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes. Noch in diesem Halbjahr wird ein erster Entwurf vorgelegt, der auch diese Kriterien erfüllt. Statt eines schnellen und unausgegorenen Vorstoßes wollen wir so eine saubere, rechtssichere, umsetzbare und auch nachhaltige Novellierung des LTMG erreichen. Sie wissen ja auch, dass im Bund die Tariftreueregelung ebenfalls in Arbeit ist, und ich glaube, es ist auch ganz wichtig, dass man sich miteinander abstimmt und keine Doppelstrukturen schafft, die dann eventuell zu einer Bürokratiezunahme oder zu rechtlichen Einfallstoren führen. Das kann nicht im Sinne von uns allen sein. Wir brauchen einfach eine gute Lösung. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Wir Grünen bekennen uns also klar zum LTMG und auch zur Notwendigkeit eines LTMG. Auch die Umfragen in der Wirtschaft zu den Auswirkungen des LTMG haben gezeigt, dass in der Wirtschaft selbst in der Breite auch gar nicht eine so große Kritik hinsichtlich dieser Themen zu verspüren ist. Nur mit einer Evaluierung und Weiterentwicklung des LTMG schaffen wir echte Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für Unternehmen, und nur so wird Baden-Württemberg als erstes Flächenland zu einem echten Vorreiter in Sachen ökologischer und sozialer Verantwortung. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Als nächster Redner spricht für die CDU-Fraktion Kollege Manuel Hailfinger. – Bitte sehr, Herr Kollege Hailfinger. periode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023

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Manuel Hailfinger CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns – auch im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus – intensiv mit dem Gesetzentwurf der SPD befasst. Insbesondere haben wir darüber diskutiert, was im Rahmen der Anhörung hier im Plenarsaal besprochen wurde. Es war eine sehr interessante Anhörung. Ich war natürlich auch etwas überrascht; ich habe auch gemerkt: Diese Anhörung ist auch nicht ganz im Sinne der SPD verlaufen. (Lachen bei der SPD) Genauso sind wir natürlich im Rahmen der Ausschusssitzung jetzt zu dem Ergebnis gekommen, dass dieser vorgeschlagene Gesetzentwurf von euch natürlich kein großer Wurf ist. Das muss man einfach mal so klar feststellen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Ich fasse auch gern für alle, die es noch nicht verstanden haben, einmal zusammen, was in dieser Anhörung alles gesagt wurde. (Zurufe) – Ich glaube, es ist tatsächlich besser, ich fasse es noch ein bisschen zusammen. – Also: Es ist ja so, dass selbst vonseiten der Gewerkschaften geäußert wurde, dass wir das jetzt nicht einfach einzeln betrachten dürfen. (Zuruf von der CDU: Die Gewerkschaften sind halt auch nicht mehr das, was sie waren!) Hier muss etwas im Einklang mit der Verwaltungsvorschrift Beschaffung – – (Abg. Sascha Binder SPD: Wer macht die Verwal- tungsvorschrift? – Weitere Zurufe) – Moment! Sehr genau. Ich habe es sogar noch einmal nachgelesen: Nur im Einklang auch mit der Verwaltungsvorschrift Beschaffung kann man hier tatsächlich etwas erreichen. (Abg. Sascha Binder SPD: Wer macht denn die Ver- waltungsvorschrift?) Das war für mich ein Punkt, an dem ich gemerkt habe: Wenn selbst die Gewerkschaften mit dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf – – (Abg. Sascha Binder SPD: Wer ist denn zuständig für die Verwaltungsvorschrift?) – Also, Herr Binder, das ist mir schon klar. Ich sage es so, wie es mir auch im Ausschuss schon aufgefallen ist. (Zurufe – Unruhe – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Herr Kollege Hailfinger hat das Wort. Ansonsten bitte ich um Wortmeldungen. (Abg. Thomas Blenke CDU: Nächste Woche wird Herr Binder 40, dann wird er ruhiger!) Bitte fahren Sie fort.

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Manuel Hailfinger CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. – Lieber Herr Abg. Binder, ich halte es da ganz mit Kurt Schumacher: Politik beginnt mit der Betrachtung der Wirklichkeit. (Beifall bei der CDU und der SPD – Abg. Sascha Binder SPD: Stimmt!) Das haben Sie einfach nicht getan. (Beifall bei der CDU) Meine Damen und Herren, wir haben natürlich vor allem auch gehört, dass durch diesen Gesetzentwurf ein großer bürokratischer Aufwand auf uns zukommen würde, (Zuruf: Nein, das stimmt nicht!) sowohl für die Verwaltungen als auch für Unternehmen. Jetzt mal ganz ehrlich: Das kann ja überhaupt nicht im Interesse einzelner Abgeordneter hier im Haus sein, dass wir im Land jetzt auch noch Bürokratie weiter mit aufbauen. Bitte schön, das kann nicht wahr sein! (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Wir haben gehört, dass Vergabeverfahren weiter verkompliziert werden und sogar auch noch Rechtsunsicherheiten aufgebaut werden. Eine Vertreterin eines Verbands hat hier sogar gesagt, sie hoffe, dass der Landtag von Baden-Württemberg im Endeffekt ein rechtskonformes Gesetz auflegt. Genau darum geht es doch jetzt. Das, was ihr vorschlagt, trifft auch nicht zu; das ist gerade auch von Abg. Herkens in das Gremium hineingetragen worden. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Wir haben ganz genau gehört, dass es hier eine große Rechtsunsicherheit gibt, die beseitigt werden muss. So können wir heute schlichtweg auch nicht zustimmen. Außerdem wird natürlich befürchtet, dass kleine und mittlere Unternehmen überfordert werden und dass dadurch keine Angebote mehr abgegeben werden, also der Wettbewerb komplett vom Markt verschwindet. Auch das kann überhaupt nicht unser Interesse sein. Das Schlimmste ist: Wir schaffen sogar noch Doppelstrukturen, weil im Endeffekt ja schon die Zollverwaltung die Einhaltung kontrolliert. Deshalb müssen wir da nicht noch eine Stufe einziehen, damit das am Ende mitgeregelt wird. Ferner ist auch schon angeklungen: Auf Bundesebene überlegen ja Grüne, SPD und FDP im Moment, wie sie die Tariftreue neu regeln wollen. Hier ist die Empfehlung schlichtweg gewesen, abzuwarten, was dort passiert, sich das anzuschauen und dann eventuell auf Landesebene entsprechend tätig zu werden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Ich kann zusammenfassend nur sagen: Wenn wir uns die multiplen Krisensituationen anschauen, mit denen wir zu kämperiode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 fen haben, können wir es uns im Moment wirklich einfach nicht leisten, die Gesellschaft und auch die Unternehmen weiter zu belasten. Deswegen ist der Ausschuss völlig zu Recht zu der Auffassung gekommen, die Ablehnung dieses Gesetzentwurfs zu empfehlen. Das empfehle heute auch ich dem Landtag von Baden-Württemberg. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Kollegen Dr. Weirauch das Wort.

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Dr. Boris Weirauch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Hailfinger, Ihnen ist immerhin zugutezuhalten, dass Sie sich mit dem Gesetzentwurf und der Anhörung zumindest beschäftigt haben. Auch wenn Sie zugeben, dies gelesen zu haben: Verstanden haben Sie es offenbar nicht. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Oje!) Ich will aber trotzdem anerkennen, dass Sie sich mit den Argumenten auseinandergesetzt haben. Bei den Grünen, muss man sagen, überrascht mich die Haltung nicht. Die Grünen haben sich auch bei der Anhörung inhaltlich komplett aus dem Spiel genommen: Sie haben sich an der Anhörung quasi nicht beteiligt. Insofern sagt das natürlich auch etwas darüber aus, wie wichtig Sie einen solchen Gesetzentwurf nehmen. (Beifall bei der SPD) Wir haben heute wieder erlebt, wie sich Grün und Schwarz bei den Themen Gerechtigkeit, Lohngerechtigkeit, Tarifbindung selbst entlarven. Denn wer geglaubt hat, dass Grüne und CDU es ernst meinen mit der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, wurde – in den vergangenen Wochen, insbesondere aber heute – einmal mehr eines Besseren belehrt. Im Grundsatz ist das symptomatisch für die grün-schwarze Bräsigkeit: Die einen wollen, dürfen aber nicht; die anderen sollten, wollen aber nicht. Das zieht sich bei Grün-Schwarz durch viele Politikfelder, sei es beim Klimaschutz oder im sozialen Wohnungsbau, der im Land seit Jahren stagniert, oder eben auch bei der Stärkung der Tarifbindung und bei höheren Löhnen für die hart arbeitenden Menschen hier bei uns im Land – Menschen, die jeden Tag zur Arbeit gehen, am Ende des Monats aber oft nicht wissen, wie sie die Miete für den nächsten Monat bezahlen sollen, oder die vor einem leeren Kühlschrank stehen. Grün-Schwarz verspricht viel; in der Hauptsache ist das aber leeres Gerede. Bereits 2020 – Herr Herkens, 2020 waren Sie noch nicht dabei – lag dieser Gesetzentwurf schon einmal hier auf dem Tisch: ein Gesetzentwurf für mehr Tariftreue und höheren Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen. Sie haben ihn damals abgelehnt, mit aus unserer Sicht fragwürdigen Argumenten – einmal mehr; wie auch heute –, bis hin zu Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit. Das hat Sie aber nicht gehin- (Dr. Boris Weirauch) dert, unseren Gesetzentwurf – unseren Gesetzentwurf! – 1 : 1 in Ihren Koalitionsvertrag zu übernehmen – (Zuruf von der FDP/DVP: Hört, hört!) immerhin, das muss ich fairerweise zugeben, unter Nennung der sozialdemokratischen Urheberschaft; das sollte an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben. Deswegen wundert es uns, wenn Sie hier jetzt schon wieder anfangen, mit Nebelkerzen zu werfen. Halten Sie sich einfach an Ihren eigenen Koalitionsvertrag. (Beifall bei der SPD) Passiert ist leider – außer den allzu bekannten Wortgirlanden von Grün-Schwarz – nichts, was uns bei dieser Landesregierung aber ehrlicherweise auch nicht verwundert. Doch allein von wohlmeinenden Bekundungen können sich die Menschen nichts kaufen, keine Miete bezahlen und keinen Kühlschrank füllen. Deswegen stimmen wir heute in der Zweiten Beratung über unseren Gesetzentwurf ab. Jetzt heißt es auch für Sie, Farbe zu bekennen für einen Vergabemindestlohn von über 13 €, für eine Stärkung der Tarifbindung durch die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen und für ein Verbot der Tarifflucht bei Privatisierung durch die öffentliche Hand. Unsere soziale Marktwirtschaft benötigt klare Schutzvorschriften, wenn es zu Fehlentwicklungen kommt, wenn Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird, auch auf dem Rücken der vielen ehrlich arbeitenden Unternehmen, der Handwerksbetriebe, der Dienstleistungsunternehmen im Land. Wer hier tatenlos zusieht, legt die Axt an die soziale Balance unserer Gesellschaft und an die regionale Wirtschaft im Land. Unternehmen, die sich an Tarifverträge halten und gute Löhne zahlen, dürfen keine Wettbewerbsnachteile haben gegenüber den schwarzen Schafen in ihrer Branche, die sich mit Dumpingangeboten um öffentliche Aufträge bewerben. (Beifall bei der SPD) Nicht umsonst haben schon mehrere Handwerkskammern im Land – das haben Sie hier jetzt natürlich verschwiegen, Herr Hailfinger – darauf hingewiesen, dass das LTMG besser kontrolliert werden muss – Handwerkskammern! Das entlarvt übrigens auch diejenigen, die immer behaupten, das LTMG verursache für die Betriebe einen großen Aufwand, bringe nichts und sei ein Hemmschuh. Das stimmt nicht, und das belegen gerade die Aussagen und die Beschlüsse der Handwerkskammern im Land, die die Wirkung des LTMG noch mal ausdrücklich bestätigen. Die bestätigen im Übrigen auch ausdrücklich die Ergebnisse der Evaluierung des LTMG, die vom Wirtschaftsministerium in Auftrag gegeben wurde. Es zeigt sich nämlich – statistisch belegt –, dass das LTMG so gut wie keinen Mehraufwand für die Unternehmen im Land bedeutet. Das hätten Sie sich mal anschauen müssen, Herr Hailfinger. Ich kann es Ihnen nur empfehlen. Ein Ergebnis der Fachanhörung im Landtag ist hingegen auch, dass es eine Zurückhaltung bei den Bewerbungen um öffentperiode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 liche Aufträge gebe, weil die Auftragsbedingungen vor allem in finanzieller Hinsicht nicht auskömmlich seien. Aber auch das spricht für unseren Gesetzentwurf, durch den ja Preisdumping gerade vermieden wird. Aus unserer Sicht ist klar: Die öffentliche Hand muss hier mit gutem Beispiel vorangehen und muss für faire Bedingungen, für einen auskömmlichen Lohn und für mehr Tarifbindung sorgen. Ich kann Sie also nur nochmals auffordern: Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu, sorgen Sie mit uns für faire Wettbewerbsbedingungen, für mehr Geld für die Menschen in den unteren Lohngruppen. Gehen Sie mit uns gegen Tarifflucht von Unternehmen vor, und schaffen Sie mit uns Anreize für eine Rekommunalisierung öffentlicher Aufträge. Sie haben im Ausschuss angekündigt, noch im ersten Halbjahr einen eigenen Gesetzentwurf für das LTMG auf den Weg zu bringen. Nach dem, was wir von CDU und Grünen bislang dazu gehört haben, müssen an einer Einigung – sehen Sie es mir nach – erhebliche Zweifel bestehen. Auf dem Boden Ihres Koalitionsvertrags stehen Sie dann jedenfalls nicht mehr; denn dessen Inhalt steht heute hier zur Abstimmung. Also, halten Sie sich an Ihre Versprechen, und stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich dem Kollegen Hans Dieter Scheerer das Wort.

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Hans Dieter Scheerer FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was ist seit der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion zur Änderung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg, kurz LTMG, geschehen? Es gab eine Anhörung im Wirtschaftsausschuss; insgesamt elf Organisationen haben teilgenommen, und zusammengefasst – deshalb verstehe ich die Diskussion auch nicht; es sind heute tatsächlich viele Nebelkerzen geworfen worden – war das Ergebnis, dass sich unsere Position, nämlich die Ablehnung dieses Gesetzentwurfs wie auch des gesamten Gesetzes, bestätigt hat. (Beifall bei der FDP/DVP) Der Vorsitzende des DGB Baden-Württemberg, Kai Burmeister, der Landesbezirksleiter von ver.di, Martin Gross, und Andreas Harnack von der IG BAU waren die Einzigen, die dem Gesetzentwurf der SPD zugewandt waren und diesen befürwortet haben. Alle anderen haben mit mehr oder weniger deutlichen Worten zum Ausdruck gebracht, dass das Gesetz nichts bringt, und haben diesen Gesetzentwurf und letztendlich auch das gesamte Gesetz abgelehnt. Das Argument der Gewerkschaftsvertreter war, dass durch die Änderung des Gesetzes bzw. das Gesetz als solches fehlende Fachkräfte akquiriert werden könnten. Ich habe nachgefragt; dies konnte mir jedoch nicht erläutert werden. Es wurden schlichtweg Thesen in den Raum gestellt, ohne diese näher zu begründen. Mir erschließt sich in keinem Fall, warum das (Hans Dieter Scheerer) LTMG Fachkräftemangel beseitigen soll. Das Gegenteil ist der Fall. Lassen Sie mich die wesentlichen Argumente gegen die Änderung des Gesetzes und auch gegen das Gesetz als solches zusammenfassen. Erstens: Es gibt bereits einen bundesgesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 12 €. Ein Landesgesetz braucht es deshalb nicht. (Beifall bei der FDP/DVP) Zweitens: Tarifverträge können für allgemeinverbindlich erklärt werden. Ein zusätzliches Gesetz braucht es deshalb ebenfalls nicht. (Beifall bei der FDP/DVP) Das Gesetz ist – lassen Sie es mich so deutlich sagen – ein bürokratisches Monster. Es muss nämlich zuerst der Nachweis erbracht werden, dass das Unternehmen tarifgebunden ist. Das muss später auch kontrolliert werden. Im Rahmen dessen – der Kollege Hailfinger hat es gerade gesagt –, dass wir doch eher Bürokratie abbauen wollen, bewirkt das Gesetz genau das Gegenteil. Ein solches Gesetz braucht es deshalb nicht. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Thomas Blenke CDU) Die Anhörung hat auch deutlich ergeben, dass viele, insbesondere mittelständische Unternehmen, Handwerksunternehmen, aufgrund des bürokratischen Aufwands keine Angebote mehr abgeben und dass daher auch für die öffentliche Hand oft gar keine Auswahl besteht, wenn es darum geht, Aufträge zu erteilen. Das kann doch nicht im Interesse des Landes sein! Ein solches Gesetz braucht es deshalb nicht. (Beifall bei der FDP/DVP) Nicht im Gesetz sind die wichtigen Punkte wie Wirtschaftlichkeit, Geschwindigkeit der Arbeiten oder auch die Qualität. Das sind Faktoren, die nicht geregelt sind. Gerade wenn Steuergelder ausgegeben werden, sind solche Punkte aber unbedingt zu beachten. Die sind nicht im Gesetz. Deshalb braucht es dieses Gesetz ebenfalls nicht. (Beifall bei der FDP/DVP) Die in § 8 des Gesetzentwurfs enthaltenen weiteren Kriterien wie keine Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation, ILO, festgelegten Mindeststandards, keine negativen Umweltauswirkungen und Berücksichtigung sozialer Kriterien sind u. a. auch, so die Dezernentin des Gemeindetags – ich zitiere sinngemäß –, nicht das geeignete Mittel, die dort genannten Punkte umzusetzen. Auch deshalb braucht es das Gesetz nicht. (Beifall bei der FDP/DVP) Ich kann mich nur wiederholen: Vertrauen Sie den Unternehmen. Diese bezahlen auch in der heutigen Zeit ihre Mitarbeiter gerecht. Mit diesem Gesetz wird eher der Wohlstand dieses Landes gefährdet. Abschließend lassen Sie mich noch bemerken, dass in dem Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Koalition fast wortgeeriode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 nau identisch formuliert ist – wir haben es gerade gehört –, was die SPD heute fordert. Ich bin gespannt, wie die Fraktion GRÜNE und die Fraktion der CDU heute abstimmen und gegebenenfalls wie ihr Gesetz denn aussieht. Wenn ich den Koalitionsvertrag genau lese, müssten sie eigentlich nur Copy-and-paste machen. Aber ich kann Ihnen nur zurufen, Kollege Hailfinger: Lassen Sie sich Zeit, (Lachen bei der SPD – Abg. Andreas Stoch SPD: Aha, wie immer!) lassen Sie die Idee weg – aber da bin ich ja guter Hoffnung, Herr Stoch –, drangsalieren Sie nicht die Wirtschaft, drangsalieren Sie nicht die Unternehmen in unserem Land. Das Gesetz gehört schlichtweg abgeschafft und nicht noch verschlimmert. Das Gesetz ist – lassen Sie es mich schwäbisch sagen – unnötig wie ein Kropf. Wir werden den Gesetzentwurf ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Thomas Dörflinger CDU: Das war aber nicht schwäbisch! – Zuruf des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Herr Abg. Ruben Rupp.

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Ruben Rupp AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, geehrte Abgeordnete! Seit 2015 gilt der Mindestlohn bundesweit, und genau seit diesem Jahr ist das Tariftreue- und Mindestlohngesetz auf Landesebene völlig überflüssig. Aber das ist ja auch die Kernkompetenz der SPD: durch Überbürokratisierung frei nach Brüssel die Wirtschaft und damit gut bezahlte Arbeitsplätze zu zerstören. (Beifall bei der AfD – Abg. Andreas Stoch SPD: Jes- ses Maria!) Das ist das Einzige, was Sie von der SPD wirklich gut können. (Beifall bei der AfD) Fakt ist auch, dass die Expertenanhörung – das wurde mehrfach gesagt – ergab: Dieser Gesetzentwurf ist unbrauchbar. Er wurde von den Experten in der Luft zerrissen, muss man sagen. Überhaupt wurde das Gesetz in Gänze kritisiert. Das wurde auch vom Kollegen Scheerer angesprochen. Deshalb wollen wir es abschaffen. Das wollen wir nicht erst jetzt, sondern wollten das schon in der letzten Legislaturperiode. Ich beglückwünsche auch die FDP/DVP, dass sie hier jetzt mitziehen möchte. (Zuruf von der SPD) Dieses Gesetz braucht absolut kein Mensch. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Es ist natürlich auch das Gegenteil von sozial gerecht. In Wahrheit schaffen Sie nämlich einen Flickenteppich, und es werden dann unterschiedliche Mindestlöhne gezahlt. Das ist möglich. Das heißt, Sie benachteiligen Arbeitnehmer. In un- (Ruben Rupp) terschiedlichen Bundesländern wird für die gleiche Leistung unterschiedlicher Lohn gezahlt. Das kann ja wohl nicht sozial gerecht sein. (Abg. Andreas Stoch SPD: Jesses!) Ich bin auch gespannt, Herr Scheerer. Wir werden das Gesetz ja abschaffen. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Sie werden nichts ab- schaffen! – Zuruf des Abg. Jonas Weber SPD) Das haben wir schon letztes Mal beantragt, und das werden wir wieder beantragen. Wenn Sie diesmal die Interessen Ihrer Wähler wahrnehmen, dann erwarte ich eigentlich eine Zustimmung der FDP/DVP. Aber ich befürchte, das wird wahrscheinlich mit irgendwelchen hanebüchenen Begründungen nicht kommen. Wenn Sie dann leider so weitermachen, dann werden Sie so wie die Kollegen von der CDU enden. Da ist meiner Meinung nach leider schon das Markenprogramm, dass man das Gegenteil von dem macht, was man an der Basis erzählt. (Beifall bei der AfD) Zurück zur SPD: Sie täuschen vor – das hat der Kollege Dr. Weirauch auch hier wieder vorgegaukelt –, dass das Gesetz super für die soziale Gerechtigkeit sei. Das ist Heuchelei. (Zuruf des Abg. Dr. Boris Weirauch SPD) Wer ist denn schuld in diesem Land, dass die Löhne nicht mehr auskömmlich sind? Sie haben doch an der verkorksten Energiewende und den Sanktionen gegen Gas und Öl aus Russland festgehalten. (Oh-Rufe von der SPD) Das Tanken wurde seitdem extrem verteuert. Sie halten doch fest an der Entscheidung zur Deindustrialisierung wie das Verbrenner-Aus bis 2035. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Ja, genau!) Sie halten doch fest an illegaler Massenmigration, betreiben damit Lohndumping. Sie rufen: „Wir haben Platz!“ Wir haben aber keinen Platz. Deswegen explodieren die Mieten. (Abg. Gabriele Rolland SPD: So ein Schwachsinn!) Um den ganzen Wahnsinn zu finanzieren, rauben Sie allen, insbesondere dem Durchschnittsverdiener und dem ehrlichen Leistungsträger, der hier angesprochen wurde, das Geld aus der Tasche. (Beifall bei der AfD) Aber was ich erzähle, ist ja kein Geheimnis. Die SPD behandelt Einheimische wie Bürger zweiter Klasse. Es gibt auch ein konkretes Beispiel, wo das passiert ist: Statt in Lörrach die eigenen Bürger zu verteidigen und zu sagen: „Es geht nicht, dass da Leute rausgekündigt werden, um Asylforderer einzubringen“, hat der Abgeordnetenkollege Hoffmann das verteidigt. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: So ein Quatsch! –

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Andreas Stoch SPD

Wohnen Sie in einem Luftschutzbunker? Kann das sein? – Weitere Zurufe) periode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 Ich finde, wenn man so etwas verteidigt, ist das einfach nur beschämend und zutiefst unsozial. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut! – Abg. Andreas Stoch SPD: Grüße nach Russland!) Statt mehr Bürokratie für Unternehmer zu schaffen, sollten Sie einmal die wirklichen sozialen Probleme angehen. Rentner im ach so reichen Deutschland kommen wegen Ihrer Politik nicht mehr über die Runden und müssen Pfandflaschen sammeln. 60 % geben ihr gesamtes Geld dafür aus, um ihre Kosten zu decken. Wo bleibt da noch etwas für die Rente übrig? (Vereinzelt Beifall bei der AfD – Glocke des Präsi- denten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Weber?

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Ruben Rupp AfD

Nein, gestatte ich nicht. – Was ist wirklich sozial? Das kann ich Ihnen sagen: Freiheit beim Renteneintrittsalter – wer lange eingezahlt hat, muss mehr bekommen als Nichtleister. Darum: 25 % der Altersrente darf nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden. Das ist sozial. Das könnten Sie einmal vertreten anstatt eines solchen Nonsens-Gesetzentwurfs. Für jedes Kind 20 000 € Rentenversicherungsbeiträge erstatten, das wäre sozial; das sollten Sie einmal vertreten. Es ist irgendwo klar: Das Rentenprogramm der AfD ist wirklich sozial – sozial, ohne rot zu werden. Deshalb: AfD statt SPD. (Beifall bei der AfD – Bravo-Rufe von der AfD –

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Miguel Klauß AfD

Ja, genau! – Lachen bei Abgeordneten der SPD – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Grüße nach Moskau! – Glocke des Präsidenten) Jetzt muss ich schon noch einmal sagen, Herr Dr. Weirauch: Sie hatten in der letzten Debatte behauptet – da nehme ich jetzt Bezug auf Sie –, dass meine Rede außerhalb des Verfassungsbogens wäre. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Hat er noch Rede- zeit?) Jetzt bin ich gottfroh, dass nicht die SPD an den Zügeln ist; denn in diesem Land sagen noch immer Gerichte, was außerhalb des Verfassungsbogens ist, und nicht die SPD. Darüber sind wir auch froh. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut!) Statt Arbeitnehmer und Unternehmer gegeneinander auszuspielen – wie Sie von der SPD es immer wieder tun –, sind für uns diese beiden Blöcke ein essenzieller Teil und Erfolgsfaktor für den Wohlstand unseres Landes. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Jetzt ist aber Schluss! – Abg. Gabriele Rolland SPD: Hallo!) (Ruben Rupp) Wir brauchen beide: Unternehmer wie Arbeiter. Was wir jedoch ganz sicher nicht brauchen, ist dieses Gesetz. Deswegen: Schaffen wir es endlich ab! (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Jetzt ist aber mal Schluss!) Danke schön. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Es war noch innerhalb der Redezeit. (Abg. Sascha Binder SPD: Aber außerhalb des Ver- fassungsbogens! – Weitere Zurufe von der SPD) Nachdem alle fünf Fraktionen ihre Beiträge hier eingebracht haben, darf ich jetzt für die Landesregierung der Wirtschaftsministerin das Wort erteilen. Bitte sehr. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Jetzt kommt der Schwenk!) Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, das Thema ist wichtig genug, dass wir wieder zu einer sachlichen Diskussion zurückkommen. (Vereinzelt Beifall bei der CDU – Abg. Miguel Klauß AfD: Zur Grundsteuer B!) Die Diskussionen zum Gesetzentwurf im Plenum, in der öffentlichen Anhörung und im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus haben gezeigt: Es gibt keine überzeugenden Argumente für die von der Fraktion der SPD initiierten Änderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes. (Abg. Andreas Stoch SPD: Es gibt also keine Argu- mente für Ihren Koalitionsvertrag, richtig?) Jetzt möchte ich auf einzelne Punkte eingehen, um das auch noch einmal auszuführen, beispielsweise die Absenkung der Aufgreifschwelle von 20 000 € auf 10 000 €, die Kontrollpflicht sowie die kommunale Berichtspflicht. Dadurch würde die Bürokratie für die Verwaltung und für die Unternehmen – also für beide Seiten – enorm erhöht. Der Aufbau weiterer Bürokratie – ich kann nur dafür werben – darf uns in der heutigen Zeit in dieser Form nicht passieren. Bürokratie ist bei vielen kleinen und mittleren Unternehmen der Grund, ihre Geschäfte sogar aufzugeben. Deswegen müssen wir dieses Argument sehr ernst nehmen. (Beifall bei der CDU) Auch der Wettbewerb in unserem Land wird eingeschränkt. Das schadet insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen – diese sind das Rückgrat der Wirtschaft in unserem Land –, und auch das wollen wir gerade nicht. Auch die Einführung einer Kontroll- und Berichtspflicht ist nicht erforderlich, weil aktuell bereits ausreichende Kontrollund Sanktionsmöglichkeiten vorgesehen sind. Zum Zweiten: Die Einführung einer Tariftreuepflicht für nicht tarifgebundene Unternehmen halte ich aus europarechtlichen eriode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 Gründen nach wie vor – ich habe es ja schon mehrfach ausgeführt – für äußerst bedenklich. Zudem würde das ohnehin komplexe Vergaberecht damit noch weitere Anforderungen an die Unternehmen und an die Vergabestellen richten. Schließlich ist es auch sinnvoll, abzuwarten, was der Bund, wie er es auch angekündigt hat, in diesem Bereich macht. Denn ein Flickenteppich sollte, wenn wir Einfluss darauf nehmen können, in der Tat verhindert werden. (Beifall bei der CDU) Drittens: Auch bei dem Verbot der tariflichen Schlechterstellung gibt es nicht unerhebliche rechtliche – übrigens auch verfassungsrechtliche – Bedenken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stehen dazu: Das Tariftreue- und Mindestlohngesetz des Landes wird weiterhin gebraucht; das ist keine Frage. Das Gesetz bezieht sich in einem viel weiteren Rahmen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge insgesamt und schützt so die heimische Wirtschaft vor Billigkonkurrenz und vor allem auch vor Wettbewerbsverzerrungen. Dies war und ist das Ziel der Landesregierung. Wir brauchen auch eine verbindliche Regelung gerade im Bereich des straßengebundenen Personenverkehrs. Auch dafür ist das Gesetz notwendig. Auch werden dadurch Fachkräfte im Land gesichert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Landestariftreueund Mindestlohngesetz ist allseits akzeptiert und im Vergabealltag angekommen. Der Gesetzentwurf der SPD hingegen würde aktuelle Probleme, die die Verwaltung und die Unternehmen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens schon haben, verschärfen. Dieser Gesetzentwurf würde die Arbeitsbelastung und die Kosten für die Verwaltung erhöhen – diese Vergabestellen sind aber jetzt schon sehr stark am Anschlag –, ohne dass durch diese Verschärfung ein klarer Nutzen für die Gesellschaft geschaffen würde. Darüber hinaus würde dieser Gesetzentwurf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in unserem Land einschränken und die Unternehmen durch die zusätzlichen bürokratischen Anforderungen belasten. Deshalb mein Appell: Nehmen Sie die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung und der Beratung im Wirtschaftsausschuss an, und lehnen Sie den Gesetzentwurf der SPD ab. Wir müssen in die Zukunft blicken. Wir müssen uns auf Maßnahmen konzentrieren, die die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in unserem Land erhöhen, die die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg erhalten und die die Verwaltung nicht zusätzlich mit Bürokratie belasten. (Beifall bei der CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, soweit Änderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes geboten sind, wird die Landesregierung diese auf den Weg bringen – mit Umsicht und Augenmaß, was dieser aktuelle, jetzt auf dem Tisch liegende Gesetzentwurf der SPD nicht tut. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich erteile Herrn Abg. Herkens von der Fraktion GRÜNE nochmals das Wort.

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Felix Herkens GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe allmählich das Gefühl, dass bei der SPD-Fraktion so eine Art Lückentext mit den immer gleichen floskelhaften Angriffen kursiert. Dann werden je nach Thema noch ein paar Worte eingefügt. Denn mit dem Inhalt, den ich hier vorgebracht habe, oder auch mit den Diskussionen davor hatte das Gesagte ja gar nichts zu tun. Wenn Sie uns vorwerfen, wir würden nichts für die Tarifpflicht oder für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tun, dann muss ich ganz klar sagen: Nicht einer Arbeitnehmerin und nicht einem Arbeitnehmer ist mit Ihrem Gesetzentwurf geholfen, wenn dieser innerhalb kürzester Zeit aufgrund von Rechtswidrigkeit eventuell von einem Gericht wieder zurückgeholt wird. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Wie bitte? Hallo! –

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Andreas Stoch SPD

Wahnsinn! – Weitere Zurufe von der SPD) Darum empfehle ich Ihnen, unserem Gesetzentwurf, den wir noch vorlegen werden, der dann auch rechtssicher ist und auch ordentlich ausgearbeitet ist, zuzustimmen. (Glocke des Präsidenten) Damit tun wir dann wirklich etwas für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/3521. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf abzulehnen. Ich werde deshalb über den Gesetzentwurf im Ganzen abstimmen lassen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich abgelehnt. Damit ist auch Tagesordnungspunkt 2 erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen in Baden-Württemberg und zur Änderung weiterer Vorschriften – Drucksache 17/4011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen – Drucksache 17/4137 Berichterstattung: Abg. Nicolas Fink Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. periode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 In der Allgemeinen Aussprache erteile ich jetzt das Wort für die Fraktion GRÜNE dem Kollegen Dr. Rösler. – Bitte sehr, Sie haben das Wort.

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Dr. Markus Rösler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was wir heute tun, entscheidet darüber, wie die Welt morgen aussieht. Das ist auf der einen Seite eine banale Weisheit, auf der anderen Seite ein Sprichwort, das auf dieses Gesetz in besonderem Maß zutrifft. Denn es handelt sich hier doch um nennenswerte Mengen, um insgesamt 17 Milliarden €, die wir mit unseren Finanzanlagen in Zukunft nachhaltig anlegen wollen. Wer Geld anlegt, entscheidet damit auch darüber, was mit diesem Geld geschieht. Wer Wertpapiere kauft, der finanziert börsennotierte Unternehmen, und wir möchten, dass das Vermögen des Landes – wir haben das in der ersten Lesung schon formuliert – in Zukunft nur noch für eine lebenswerte Zukunft eingesetzt wird, eine Zukunft, in die wir unsere Kinder und Enkelkinder mit gutem Gewissen entlassen können. Daher soll unser Landesvermögen künftig nur noch Unternehmen finanzieren, die glaubhaft ihre Emissionen verringern, damit wir das 1,5-Grad-Ziel einhalten. Es soll Unternehmen finanzieren, die die UN-Ziele für eine nachhaltige Entwicklung achten und dafür sorgen, dass diese erfüllt werden. Des Weiteren sollen durch unsere Nachhaltigkeitskriterien und deren Auswahl Unternehmen finanziert oder unterstützt werden, die die Würde ihrer Mitarbeiter achten und in ihrer Wertschöpfungskette entlang den UN-Leitprinzipien für Menschenrechte arbeiten und die – für uns einmal ganz offen gesagt – auch Betriebsräte zulassen. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Sonst noch Wünsche?) Leider tun dies ja nicht alle Unternehmen in Baden-Württemberg. All diese Kriterien stehen nicht im Widerspruch zur Rentabilität. Ganz im Gegenteil: Der Trend auf dem Finanzmarkt zeigt: Unternehmen investieren verstärkt in nachhaltige Finanzprodukte. Das ist mittlerweile ein wichtiges Segment des Finanzmarkts geworden. Bei der LBBW und bei anderen Banken beschäftigen sich eigene Asset-Management-Center, eigene Abteilungen nur mit dieser Frage der nachhaltigen Geldanlagen. Im Übrigen gilt, dass nachhaltige Geldanlagen oft sogar rentabler sind als herkömmliche Finanzprodukte. Dazu ein konkretes Beispiel: In den letzten zehn Jahren hat sich der Natur-Aktien-Index um rund 30 % besser entwickelt als der DAX. Das zeigt uns: Ökologie und Ökonomie gehen sehr wohl zusammen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Die Umsetzung liegt einerseits an dem wachsenden ökologischen Bewusstsein in der Bevölkerung, aber andererseits auch an der Vereinheitlichung der Standards wie der 2021 beschlossenen Verordnung zur EU-Taxonomie. Nachhaltige Anlagen schneiden aber auch deswegen oft gut ab, weil sie risikobehaftete Investitionen in Unternehmen, die ökologisch und ethisch fragwürdig handeln, ausschließen. In einer Weltwirtschaft, in der sich die wirtschaftlich bedeutends- (Dr. Markus Rösler) ten Staaten zum 1,5-Grad-Ziel bekennen, werden „fossile“ Unternehmen langfristig zum Risiko im Portfolio. Ich denke, wir alle wollen ein stabiles, ressourcenarmes und nachhaltiges Wirtschaftssystem fördern. Dazu gehört eben auch, dies zu finanzieren. Mithilfe des Gesetzes zeigen wir den Bürgerinnen und Bürgern im Land beispielhaft, wie eine nachhaltige Anlagestrategie ganz konkret aussehen kann. Daher könnte das Gesetz eine Wirkung über das landeseigene Finanzvolumen hinaus entwickeln. Wir hoffen das, gehen aber auch fest davon aus. Wir, die Fraktion, unterstützen deswegen ausdrücklich dieses auch im Bundesvergleich vorbildliche Gesetz, und ich bitte dazu auch um Ihre Zustimmung. Der Änderungsantrag, der uns auch von der SPD vorgelegt wurde, ist – so sage ich einmal – auf der einen Seite nachvollziehbar, auf der anderen Seite aber aus unserer Sicht nicht erforderlich. Es gibt bereits seit 2001 eine Regelung, dass der Finanzausschuss über diese Dinge jährlich unterrichtet wird. Ich glaube, er wird auch gut und transparent unterrichtet. Im Finanzausschuss hatten wir bisher die Möglichkeit – diese werden wir auch in Zukunft haben; dafür werden auch wir uns einsetzen –, Nachfragen zu stellen, wie sich das aufteilt, welche Unternehmen konkret ausgeschlossen oder nicht ausgeschlossen werden, wie die Kriterien aussehen und wie die Kriterien eventuell weiterentwickelt werden können. Das alles können und werden wir sehr gern, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, im Finanzausschuss beraten. Ich glaube, Sie wissen, dass ich da sicherlich ganz offen bin; andere auch. Deswegen werden wir diesem Änderungsantrag nicht zustimmen, sondern sagen: Die Beteiligung des Parlaments erfolgt im Parlament und speziell im Finanzausschuss. Das ist ein Ort, an dem wir gut, sehr häufig und häufig sehr sachlich debattieren. Kollege Fink, der Antrag stammt ja auch von Ihrer Fraktion, aber ich sage durchaus auch an die Kollegen in den anderen Fraktionen gerichtet, dass wir die sachliche Debatte im Finanzausschuss führen wollen und führen werden. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die CDU-Fraktion erteile ich Frau Kollegin Sarah Schweizer das Wort.

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Sarah Schweizer CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verankern wir das Prinzip der Nachhaltigkeit neben der Sicherheit, Rentabilität und Liquidität als die vierte Säule in unseren Anlagekriterien. Das wird künftig die Basis dafür sein, wie wir das Anlagevermögen des Landes – immerhin rund 17 Milliarden € – anlegen. Der Grundgedanke hinter dem Gesetz ist so simpel wie einleuchtend: Ohne Nachhaltigkeit kann es keinen langfristigen ökonomischen Erfolg insgesamt geben. Nachhaltig zu investieren heißt daher immer auch, in die Zukunft unseres Landes zu investieren. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) eriode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 Nachhaltig zu investieren heißt aber auch, offen zu bleiben für Innovationen und für Zukunftstechnologien. Denn eines ist auch klar: Nachhaltigkeit ist mehr als Klimaschutz. Natürlich ist es auch Klimaschutz, aber es ist viel mehr als das. (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Bei der Verankerung von Nachhaltigkeit in den Anlagekriterien geht es auch um den Schutz der natürlichen Ressourcen, unserer Wälder. Es geht um den Schutz des Wassers, es geht um den Schutz der Biodiversität des Ökosystems, es geht darum, die Ernährung nachhaltig, für eine wachsende Bevölkerung, für die nächsten Generationen aufrechtzuerhalten, und es geht um intelligente Innovationen, moderne Infrastrukturen und um eine leistungsfähige Industrie. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Das alles, was ich genannt habe, und noch viel mehr sind Facetten der Nachhaltigkeit, wie wir sie nun im Anlagengesetz des Landes verankern. Das ist gelebte Zukunftsfähigkeit. Hier sind wir auf dem richtigen Weg. Ich bin davon überzeugt, dass es richtig ist, dass wir, das Land, in diesen Fragen nicht auf die Vorgaben aus Brüssel warten, sondern selbst aktiv werden. Es geht darum, dass wir unser eigenes Portfolio mit Blick auf die Zukunft richtig ausrichten. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Tobias Wald CDU: Sehr gut!) Aber klar ist auch: Wir können uns hier keinen Blindflug leisten. Es ist deshalb nur folgerichtig, dass wir unsere Anlagestrategien, unsere Anlageentscheidungen regelmäßig auf den Prüfstand stellen, und zwar alle zwei Jahre mit einem Bericht der Landesregierung zum Umsetzungsstand im Landtag und nach vier Jahren mit einer Evaluation der gesetzlichen Vorgaben. (Beifall des Abg. Thomas Dörflinger CDU) Nur damit gewinnen wir eine objektive und transparente Basis, um unsere Anlagestrategie, falls nötig, anzupassen – nämlich unter Gesichtspunkten der Rendite, aber auch bei einer Änderung des gesetzlichen oder des regulatorischen Rahmens. Lassen Sie mich an dieser Stelle klarstellen: Die Verwaltung unseres Landesvermögens ist eine ureigene Aufgabe der Exekutive und liegt beim Finanzministerium in den richtigen Händen; so haben wir es auch in der Mifrifi klar geregelt. (Abg. Tobias Wald CDU: Sehr gut!) Zugleich schaffen wir mit der Berichtspflicht gegenüber dem Landtag auch die notwendige demokratische, die notwendige parlamentarische Kontrolle. Die Einführung eines gesonderten Beirats – mit einer eigenen Geschäftsordnung, mit eigenen Beiratssitzungen –, wie es die SPD- und die FDP/DVP-Fraktion fordern, ist vielleicht eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Abgeordnete, schafft aber keinen Mehrwert und ist, im Gegenteil, mehr als überflüssig. (Beifall bei der CDU – Abg. Tobias Wald CDU: Bü- rokratie pur!) (Sarah Schweizer) Mit der Schaffung eines Gesetzes – das ist wirklich auch der Mehrwert und der Neuwert dieses Gesetzes –, der gesetzlich vorgesehenen Evaluation haben wir seitens des Landtags gerade die Hoheit darüber, ob und, wenn ja, wie die neuen Kriterien weiterzuentwickeln sind. Hier jetzt noch einen Beirat draufzulegen bedeutet nur zusätzliche Bürokratie und verschleiert die tatsächlichen Verantwortlichkeiten. Eines ist uns allen doch klar: Nichts ist so transparent – auch für die Bürgerinnen und Bürger – wie ein öffentlicher, fachlich fundierter Bericht, der hier im Landtag vorgestellt wird, eine öffentliche Debatte anstoßen kann und auf dessen Grundlage dann ebenso öffentlich Anpassungen diskutiert werden. Das sind Fragen, meine sehr geehrten Damen und Herren, die doch hier im Plenum diskutiert werden müssen und nicht hinter verschlossenen Türen. Hier brauchen wir Transparenz, hier brauchen wir Offenheit und keine Hintergrundgespräche. (Beifall bei der CDU) Schade, dass die SPD, schade, dass die FDP/DVP den Mehrwert dieser neuen Einflussmöglichkeiten des Landtags bei der Neuaufstellung dieses Gesetzentwurfs nicht erkennen. Den Änderungsantrag lehnen wir, die CDU-Fraktion, daher ab. (Beifall bei der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf geht dieses heiße Eisen nachhaltiger Finanzanlagen mit kühlem Kopf, mit Realitätssinn und dem nötigen Augenmaß an. Deshalb werden wir, die CDU-Fraktion, diesem Vorschlag entsprechend zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Es spricht nun für die SPD-Fraktion Herr Abg. Nicolas Fink.

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Nicolas Fink SPD

Verehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ja der Tag des Kompliments. Deshalb beginne ich mit einem Kompliment an den Vorredner und die Vorrednerin. Sie haben in einem Punkt vollkommen recht, wenn Sie darauf verweisen, dass wir im Finanzausschuss auf kompetente und vernünftige Art und Weise miteinander diskutieren und dass da auch transparent und offen miteinander diskutiert wird. Sie haben nur einen Punkt nicht verstanden: Wir sind kein Debattierklub, und das Parlament ist viel, viel mehr als der Empfänger von Informationen der Regierung. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Unsere Aufgabe als Parlament, und zwar insgesamt, ist eine andere. Deshalb wollen wir nicht nur informiert werden, sondern wir wollen beteiligt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist ein großer Unterschied. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Nun waren wir alle auf verschiedenen politischen Aschermittwochveranstaltungen unterwegs. Bei uns in Ludwigsburg hat periode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 u. a. Alexander Schweitzer, rheinland-pfälzischer Minister, gesprochen. Sie wissen: In Rheinland-Pfalz regiert die SPD erfolgreich und gut. Er hat auf einen wichtigen Punkt hingewiesen. (Zuruf des Abg. Tobias Wald CDU) Er hat dort – – (Zurufe – Unruhe – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Herr Abg. Fink hat das Wort.

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Nicolas Fink SPD

Lieber Kollege Wald, dieser Zwischenruf zeichnet sich nicht durch Kompetenz aus; denn Rheinland-Pfalz ist beim Länderfinanzausgleich vom Nehmer- zum Geberland geworden. (Zuruf: Wie lange noch?) Denn dort gibt es ein gewisses Unternehmen. (Zurufe – Anhaltende Unruhe) Das dürfte Ihnen nicht entgangen sein. Deshalb hat sich das gewandelt, lieber Kollege Wald. Also ein bisschen mehr Vorsicht bei den Zwischenrufen. (Beifall bei der SPD) Jetzt lassen Sie mich doch mit meinen Komplimenten weitermachen. Ich habe Ihnen gerade erklärt, dass ich mir heute, am Tag des Kompliments, am Ende des Tages versöhnlich noch ein Kompliment für Sie überlege. (Zurufe) Aber Sie machen mir das schwer, Herr Kollege. Der eigentliche Punkt, weshalb ich auf Alexander Schweitzer zu sprechen komme: Er hat als Minister eines Landes klar gesagt: Unabhängig davon, wer gerade an der Regierung ist, ist es essenziell, dass das Parlament, dass die Fraktionen niemals ihr Selbstbewusstsein vergessen. Von diesem selbstbewussten Spirit brauchen wir mehr, auch hier in Baden-Württemberg, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPD und des Abg. Rudi Fischer FDP/ DVP) Deshalb, lieber Kollege Brauer, herzlichen Dank für diese gemeinsame Initiative, danke für diesen gemeinsamen Antrag. Wir wollen den Beirat nicht als Beschaffungsmaßnahme, (Abg. Tobias Wald CDU: Bürokratie!) sondern wir wollen diese gute Intention des Gesetzes. Dagegen spricht wirklich gar nichts; das habe ich im Ausschuss auch schon gesagt. Die Intention des Gesetzes ist ausgesprochen positiv, ohne Wenn und Aber. Es ist richtig, dass wir, das Land Baden-Württemberg, beispielhaft vorangehen wollen, dass wir auch Initialzündung sein wollen für Debatten in diesem Land, wenn es um Finanzanlagen geht, und dass Rendite und Nachhaltigkeit einander nicht ausschließen. Wir erleben aber gerade bei dieser Regierung viel zu oft Etikettenpolitik. Sie drucken ein schönes großes Etikett, auf dem etwas Positives steht, kleben es auf eine (Nicolas Fink) große schwarze Box, und wenn man dann in eine dieser Boxen hineinschaut, ist es darin manchmal sehr, sehr leer. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Dieses Gesetz ist voll!) Genau das wollen wir nicht. Wir wollen gemeinsam dafür sorgen, dass dieses Gesetz ein großer Erfolg wird und dass wir gemeinsam sagen, was denn nachhaltig ist, dass wir den Menschen aufzeigen, was es bedeutet, wenn wir nachhaltig investieren. Es ist doch nur gut und richtig, wenn wir das gemeinsam machen, gerade auch hier im Parlament. Im Ausschuss nehmen wir nur zur Kenntnis, und wir debattieren ja trotzdem. Dadurch wird nichts anderes ausgeschlossen. Da hätten wir uns schon gerade auch von Ihnen, den Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen, eine andere Herangehensweise gewünscht. Dass wir gemeinsam in der Lage sind, Geld zu investieren, freut uns ausdrücklich. Deshalb gebe ich Ihnen noch einen Lesetipp mit; (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) denn ich weiß nicht, ob der Kollege Rösler und der Kollege Wald das heute Morgen mitbekommen haben. Bitte schauen Sie noch mal ins Abgeordneteninformationssystem, und schauen Sie dort auf den Jahresabschluss des Jahres 2022, der nun vorliegt und der eingestellt ist: ein Jahresüberschuss von 6,6 Milliarden €. Den werden Sie dort finden. Dann werden wir wieder zu hören bekommen: „Das brauchen wir dringend; denn die mittelfristige Finanzplanung zwingt uns dazu. In den nächsten Jahren müssen wir das alles ausgleichen.“ Diese Argumente hören wir seit vielen Jahren. Auch für das Jahr 2022 gab es eine andere Prognose. Deshalb: Lassen Sie uns endlich gemeinsam nicht nur nachhaltig im Sinne von wirtschaftlichen Anlagen debattieren, sondern nachhaltig für das gesamte Land im Bereich Klimaschutz, im Bereich Bildung. Dafür steht die SPD gern zur Verfügung. Zum Schluss werbe ich noch einmal nachdrücklich für unseren Änderungsantrag. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort dem Kollegen Stephen Brauer.

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Stephen Brauer FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das von der Landesregierung verfolgte magische Viereck bei den Finanzanlagen ist keine runde Sache – es liegt ja in der Natur der Sache, dass ein Viereck keine runde Sache ist. Dass das Investieren von Landesmitteln in Streumunition untersagt wird, ist nachvollziehbar. Hierzu gibt es auch eindeutige Regelungen und internationale Abkommen. Genau deshalb kommt die Bundesregierung auch der Forderung der Ukraine nicht nach, solche Munition zu liefern. Andere internationale Abkommen sollen weltweit die Kinderarbeit eindämmen. Auch das ist ein hehres Ziel. Hoffentlich ist damit auch die Gewinnung von Rohstoffen für die Elektromobilität gemeint. eriode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 (Abg. Rüdiger Klos AfD: Nein, natürlich nicht!) Da darf man dann nicht mit zweierlei Maß messen. Bei den Vorgaben hinsichtlich der potenziellen Energieträger wird es dann aber seltsam. Hier werden willkürlich Grenzen festgelegt, nach dem Motto: Wie dreckig darf es denn sein? Kohle will man eigentlich gar nicht mehr bei den Finanzanlagen. Nur Unternehmen, die weniger als 1 % ihres Umsatzes mit Kohle machen, erhalten Geld vom Land, obwohl im dritten Quartal 2022 36,3 % des Stroms in Deutschland aus Kohlekraftwerken stammte und damit 4,4 Prozentpunkte mehr als im vergleichbaren Vorjahresquartal. (Beifall des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Wenn wir unsere Kernkraftwerke am 15. April abstellen, wird die Kohleverstromung noch weiter zunehmen. Kernkraft hat die Landesregierung selbstverständlich komplett auf den Index gesetzt, obwohl sie aufgrund des fehlenden CO -Ausstoßes in der EU-Taxonomie als nachhaltig klassifiziert wird. Vorgaben, die der Landesregierung nicht passen, werden halt einfach ignoriert. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Rüdiger Klos AfD: Genau so ist es! – Zuruf des Abg. Tobias Wald CDU) Was haben wir noch? Gas natürlich. Gas ist auch beschränkt, aber hier dürfen es wenigstens 50 % sein. Man muss sich das mal vorstellen: Wir bauen hier in Rekordzeit LNG-Terminals, schwimmende Speicher für Flüssiggas, das über den Atlantik geschippert wird, um damit hier unsere verkorkste Energiewende zu retten. Billiges russisches Gas steht ja hierfür aus bekannten Gründen nicht mehr zur Verfügung. Die Minister Habeck und Lindner weihen diese Terminals mit großem Brimborium ein, aber die Landesregierung darf den beteiligten Unternehmen kein Geld zur Verfügung stellen. Das ist schizophren, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP) Minister Bayaz, Sie waschen hier zusammen mit der Fraktion der CDU und der Fraktion GRÜNE Ihre Hände in Unschuld. Als Pontius Pilatus aus Berlin fungieren Sie in Stuttgart als Statthalter der guten Grünen, wollen mit allen nicht ethischen, nicht nachhaltigen Finanzanlagen nichts zu tun haben. Das ist Greenwashing auf allerhöchstem Niveau, (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) vor allem deshalb, weil Sie gegen die aktuellen bundespolitischen Notwendigkeiten agieren und sich so quasi von der Realpolitik Ihrer eigenen Partei abkoppeln. Auch Staatsanleihen von besonders korrupten Staaten mögen Sie nicht in Ihrem Portfolio. Das steht in § 11 des Gesetzes. Fällt da die Ukraine drunter oder nicht? Beim Korruptionsindex liegt sie auf Platz 122 von 180 Staaten. (Zuruf des Abg. Bernd Gögel AfD) Ist es Ihnen mit Ihrer weißen Weste und Ihren sauberen Händen überhaupt möglich, der Ukraine Kredit zu gewähren, oder gilt dieses Land auch als Paria in der grünen Traumwelt? Gentechnisch verändertes Saatgut kann helfen, die wachsende Weltbevölkerung zu ernähren. Vor allem dürreresistente (Stephen Brauer) Pflanzen können im Zuge des Klimawandels einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Unternehmen, die diese Pflanzen produzieren, werden aber von Ihnen nicht akzeptiert. Damit machen Sie sich die Finger nicht schmutzig. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Aber mit ande- rem!) Wissen Sie, wie ich diese Art von Politik nenne? Weltfremd, schizophren und selbstgerecht nenne ich diese Politik. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf von der FDP/DVP: Sehr gut! – Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜ- NE) Auf dem hohen Ross der grünen Ideologie sitzend macht hier der Statthalter Danyal Bayaz Politik gegen die Interessen der Bevölkerung, und die CDU sitzt mit ihm im Sattel und winkt, moralisch überlegen, huldvoll herab. Bleibt noch die Frage der Kosten für das gute Gewissen und die in Unschuld gewaschenen Hände. Der grüne Ablasshandel hat nämlich auch seinen Preis. (Lachen bei der CDU) Durch die Einführung eines weiteren Kriteriums müssen Abstriche bei Sicherheit, Rendite und Liquidität gemacht werden. Da die angelegten Mittel zu einem nicht unerheblichen Teil aus der Versorgungsrücklage und dem Versorgungsfonds stammen, müssen insbesondere Fragen der Rendite und der Sicherheit im Auge behalten werden. Es handelt sich dabei immerhin um 12 Milliarden €, die ursprünglich zur Deckung der Beamtenpensionen gedacht waren. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Sind!) Auch aus diesem Grund ist es wichtig, die Entwicklung der Finanzanlagen stets im Blick zu haben. Das kritiklose Durchwinken des Gesetzes, die vorgesehene Evaluation in vier Jahren und die eventuelle Berichterstattung im Ausschuss reichen für eine parlamentarische Kontrolle auf keinen Fall aus. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Aber nur eventu- ell!) Genau aus diesem Grund wird das Landesparlament in Hessen über einen Beirat beteiligt, in dem alle Fraktionen vertreten sind. Wenn Sie es mit Ihren Zielen ernst meinen, müssen Sie auch deren Umsetzung kontrollieren. Es nützt nichts, ein Lippenbekenntnis zur Nachhaltigkeit abzugeben und dann darauf zu hoffen, dass die Nachhaltigkeitskriterien im konkreten Fall auch eingehalten werden. Hier muss eine dauerhafte Institution in Form eines Beirats geschaffen werden, um neben Rendite, Sicherheit und Liquidität auch für die tatsächliche Umsetzung der postulierten Ziele zu sorgen. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Hessen hat doch gar keins!) Deshalb bitte ich um Unterstützung des Änderungsantrags, den wir zusammen mit der SPD eingebracht haben. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Sehr gut!) periode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023

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Dr. Wolfgang Reinhart

Abschließend erteile ich das Wort für die Fraktion der AfD Herrn Abg. Dr. Hellstern.

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Dr. Uwe Hellstern AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen in Baden-Württemberg und zur Änderung weiterer Vorschriften“ – unter diesem Titel könnte man sich durchaus Sinnvolles vorstellen. Man könnte sich z. B. vorstellen, dass wir jetzt besser darauf aufpassen, dass hart ersparte Altersgroschen nicht so rücksichtslos durch die klientelgesteuerte Geldpolitik entwertet werden. Man könnte sich auch vorstellen, dass wir etwas sparsamer mit dem Geld umgehen, damit zukünftige Generationen noch Freiräume für die Gestaltung ihres Lebens haben. Wer aber im Finanzausschuss der Flickschusterei bei der Aufstellung des schwarz-grünen Haushalts beiwohnen durfte, weiß, dass es darum nicht gehen kann. Geld sitzt immer locker im „LÄND“. Die Zitronen da draußen haben noch viel Saft. Nein, die Philosophie der Altparteien hat sich auch durch zweistellige Inflationsraten nicht verändert. Wenn solche Zahlen vom Statistikamt kommen, muss man ihnen ja auch nichts entgegenhalten oder darüber nachdenken, wie man sie ändert – nein, man ändert die Statistik, wie wir neulich gesehen haben. Damit nähern wir uns nun auch dem Inhalt dieses Gesetzes. Die UNO-Nachhaltigkeitsziele, die angeblich mit Ihrer Politik gefördert werden sollen, rücken im Land in immer weitere Ferne; ich nenne nur die Stichworte „Ziel 1 – keine Armut“, Lebensmittelpreise, Gesundheitswesen usw. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen, z. B. mit der Bildung, bei der es dauernd bergab geht; auch das ist ein Nachhaltigkeitsziel. – Mit Nachhaltigkeit kann das nicht viel zu tun haben, denn die Politik der Landesregierung hat bis jetzt nicht zu Nachhaltigkeit geführt. (Beifall bei der AfD) Alles wird dem verflixten Ziel Nummer 13 im UNO-Katalog geopfert: dem Klimaziel. Also prima Klima – sind wir wenigstens hierbei erfolgreich? Nein, weit gefehlt! Das Land hat zwischen 1990 und 2021 nur 19,4 % der CO -Emissionen eingespart und steht damit am Ende der Reihe der Bundesländer – also auch hier eine dürftige Bilanz, die zeigt, dass Ökologie und grüne Politik überhaupt keine Schnittmengen haben. (Beifall bei der AfD) Wenigstens haben wir neuerdings Sektorziele statt einem Globalziel. Jetzt können wir wenigstens Sektorziele verfehlen. Das ist doch schon ein Fortschritt. Das Abschalten der Kernkraftwerke war wohl doch nicht so eine richtig gute Idee. Aber es garantiert ganz sicher, wie der Herr Kollege gerade gesagt hat, ein weiteres Jahr Stillstand bei der Reduktion der Emissionen. Windräder ohne Wind sind übrigens auch keine nachhaltige Investition. Das hat inzwischen auch die FDP gemerkt, wie ich heute Morgen in der Zeitung lesen konnte. Dazu beglückwünsche ich Sie. Wärmepumpen sind nun die neue Wunderwaffe des Märchenonkels im Bund gegen den Klimawandel. Im Winter bei Dun- (Dr. Uwe Hellstern) kelflaute, wenn es bitterkalt ist, kommt der Strom dafür leider aus Gas und Kohle, und das noch lange. Da wären die inzwischen ausgebauten Gas- und Ölheizungen sicher besser gewesen. Aber es geht ja auch nicht um Klimaschutz, sondern es geht um Ideologie und Lobbyismus. (Beifall bei der AfD) Mir hat neulich jemand glaubhaft versichert, dass diese Wärmepumpen im Produktionsland China nur ein Zehntel von dem kosten, was wir hier bezahlen müssen. Dazwischen sind fette Gewinnspannen. Es sind die Sponsoren der Grünen, die die kassieren. Darum geht es eigentlich. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Weil den Menschen allmählich das Geld für den grünen Raubzug ausgeht, müssen wir jetzt entsprechende Finanzierungsmittel und Finanzierungsinstrumente schaffen und müssen sie dazu zwingen, dass sie das Geld in diesen Unfug stecken. Das 1,5-Grad-Ziel erreichen wir sowieso nicht mehr dank Ihrer halsstarrigen Haltung gegenüber der Kernenergie, die im ganzen Rest der Welt als nachhaltig gilt. Das 2-Grad-Ziel ließe sich vermutlich erreichen, wenn Sie nicht das Super-Gaszeitalter eingeläutet hätten. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Die Kombination von Methan und Wasserstoff macht auch das 2-Grad-Ziel völlig unerreichbar. Die Grünen haben dem Klima den Kampf angesagt. Der Kernenergie das Label „nachhaltig“ zu verweigern, welches die EU jedoch vergeben hat, und dann LNG-Gas-Gaskraftwerke als „nachhaltig“ zu labeln und zu bezuschussen, das muss Ihnen erst einmal einer nachmachen. Das ist der Gipfel des Unfugs. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut!) Gestern protestierten wir freitags noch gegen Kohleprojekte in Australien, heute betteln wir um diese Kohle. So sieht es aus! Ein Desaster. Wir brauchen keine Finanzierungsgesetze für Ihre große Transformation. Wir brauchen das Ende Ihrer Dilettantenherrschaft. Wir stimmen diesem Gesetz nicht zu und appellieren auch an die anderen Parteien im Parlament außer den Grünen, mit einer Wende zu beginnen, bevor es zu spät ist. Nichts an dieser Politik ist nachhaltig. Danke. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Finanzminister Dr. Bayaz. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Sehr verehrter Herr Präsident, vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf vorneweg, ohne dass das eine Haushaltsdebatte wird, auf Sie, Herr Kollege Fink, kurz eingehen. Sie haben den Überschuss angesprochen. Das ist eine bewährte Methode: Sie kommen mit einer Zahl, stellen die in den Raum und saeriode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 gen: „Warum macht ihr damit nichts? Ihr müsst doch mehr investieren.“ (Abg. Nicolas Fink SPD: Ja, ja!) Ich will Ihnen wie jedes Mal etwas entgegenhalten. Denn ich finde, ehrlich gesagt: Es ist gut, dass wir diese Debatte führen, aber ich glaube, es wird einfach der Komplexität der Situation nicht gerecht, jedes Mal eine neue Zahl herauszupicken, diese ins Schaufenster zu stellen und isoliert zu betrachten. Ich will Ihnen auch sagen, warum: Erst einmal ist ein Überschuss ja nicht das, was am Ende wirklich übrig bleibt, sondern wir haben eine Resteübertragung, die jetzt noch stattfindet. Die Summe wird am Ende somit deutlich niedriger sein. Zweitens sollten Sie einmal einen Blick in die mittelfristige Finanzplanung werfen: Dort klafft ein 4-Milliarden-€-Defizit. Hinzu kommt: Ende dieses Jahres haben wir Tarifverhandlungen. Sie alle sehen ja, welche Zahlen da im Raum unterwegs sind, was Lohnforderungen von Gewerkschaften angeht. Am Ende wird das wahrscheinlich ein üppiger Abschluss werden, und dieser belastet natürlich den Haushalt strukturell – den aktuellen sowie die künftigen Haushalte. Wenn Sie das alles aufaddieren, wird Ihnen einmal bewusst, welche gewaltige Summe dort klafft. (Zuruf des Abg. Nicolas Fink SPD) Deswegen brauchen wir diesen Überschuss. Und da haben wir noch nicht Ihre Bildungsmilliarde von heute Morgen oder irgendeine andere Maßnahme finanziert. Deswegen, Herr Fink: Ich sage es diesmal, wie ich es jedes Mal gesagt habe – ich werde es auch in Zukunft sagen –: Sie müssen wirklich das ganze Bild betrachten, und das sieht deutlich komplexer aus, als Sie es immer wieder gern weismachen wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Nicolas Fink SPD meldet sich. – Glocke des Präsidenten) – Nein, Herr Präsident, keine Frage; (Abg. Nicolas Fink SPD: Sie haben eigentlich immer Lust! Was ist denn heute los?) denn wir wollen heute keine Haushaltsdebatte führen, sondern es geht um ein anderes Thema. Bei diesem Thema wird uns bewusst: Das ist ein guter, ein wichtiger politischer Schritt; denn wir verankern das Prinzip der Nachhaltigkeit auch in unseren Finanzanlagen. Werfen wir einen Blick auf den Bund: Auch dort wird gerade über die Ausgestaltung der sogenannten Aktienrente diskutiert. Da geht es ebenfalls um 10 Milliarden €, also genau das Volumen, das wir über Jahre in der Versorgungsrücklage im Land Baden-Württemberg angespart haben. Jetzt gibt es in Berlin eine politische Debatte: Ist das ein möglicher Hebel, um die Rentenbeitragszahlerinnen und -zahler ein Stück weit zu entlasten? Aber worüber erstaunlicherweise – doch das soll heute nicht das Thema sein – gar nicht gesprochen wird, ist die Frage: Wie sollen diese Mittel eigentlich angelegt werden? (Minister Dr. Danyal Bayaz) Bislang ist der Bund bei der Ausrichtung seiner Finanzanlagen noch nicht konsequent auf das Thema Nachhaltigkeit eingegangen. Doch ich finde, wer die Rente wirklich nachhaltig finanzieren will, darf auch bei der Geldanlage keine Abstriche machen. Das habe ich auch dem Bundesfinanzminister geschrieben. Jetzt hat sich daraus noch kein Briefwechsel wie zwischen Lindner und Habeck entwickelt, aber das Anliegen, meine Damen und Herren, ist nicht weniger wichtig. Wir machen das in Baden-Württemberg mit dem vorliegenden Entwurf für ein Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen ganz klar vor. Ich finde, ab heute muss sich der Bund an uns messen lassen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Abg. Sarah Schweizer CDU: Sehr gut! – Zuruf von der CDU: Bravo!) Lassen Sie mich bitte noch einmal die drei wesentlichen Säulen dieses Gesetzes erläutern: Erstens verpflichten wir uns sehr konsequent zur Reduktion der Treibhausgase entlang der gesamten Lieferkette und der gesamten Wertschöpfungskette bei Unternehmen, von denen wir Aktien oder Anleihen halten. Damit stellen wir den direkten Bezug zwischen dem 1,5-Grad-Ziel und unseren Finanzanlagen her. Zweitens: Wir definieren konsequente Ausschlusskriterien. Bei Unternehmenstiteln orientieren wir uns an den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen, an der EU-Taxonomie und am 1,5-Grad-Ziel. Ich habe Ihnen in der letzten Plenardebatte ein Beispiel zum Thema „Gute Arbeit“ gegeben. Nehmen wir einmal das Thema „Gute Gesundheit“, das dritte Nachhaltigkeitsziel der Vereinten Nationen. Das heißt, ein Tabakhersteller, der sein Geld maßgeblich mit Tabakproduktion verdient, würde herausfliegen; in ihn ist nicht investierbar. (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) Daran sieht man auch: Es geht nicht nur um ökologische Nachhaltigkeit, es geht auch um soziale Nachhaltigkeit. Da sind wir mit unseren Vorgaben sehr konsequent. Das gilt auch für Staatsanleihen und internationale Handelsabkommen, was Menschenrechte, Waffen, Umwelt und andere wichtige Punkte anbelangt: Wo entsprechende Abkommen nicht ratifiziert sind, dort wird nicht investiert. Nehmen wir einmal den Iran: Er würde aus ganz vielen menschenrechtlichen Gesichtspunkten, aber eben auch aus dem Grund, weil er das Pariser Klimaabkommen nicht ratifiziert hat, herausfliegen. Weil das Thema schon angesprochen wurde: Auch in Länder, die Angriffskriege führen – Stichwort Russland –, kann natürlich nicht investiert werden; das ist doch selbstverständlich, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen – Abg. Miguel Klauß AfD: USA dann auch nicht?) Der dritte Nachhaltigkeitsmechanismus ist, dass wir uns nicht zufriedengeben mit der Rolle des passiven Beobachters: Was passiert so am Markt? Was passiert am Kapitalmarkt? Vielperiode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 mehr verstehen wir uns als aktiver, als engagierter Investor. Deswegen nutzen wir unsere Aktionärsrechte und pochen darauf. Wir sind nicht einfach nur stille Beobachter an der Seitenlinie, meine Damen und Herren. Das Land Baden-Württemberg orientiert sich mit diesen Standards für nachhaltige Finanzanlagen auch an dem, was sonst in der Bundesrepublik passiert. Nehmen wir einmal das Land Schleswig-Holstein. Dort wurde im Jahr 2021 ein Gesetz zur nachhaltigen Finanzanlage verabschiedet. Ja, das hat uns inspiriert, auch dazu, dieses Ziel im Koalitionsvertrag zu verankern. Jetzt orientieren wir uns konsequent am 1,5-Grad-Ziel und an den UN-Nachhaltigkeitszielen. Damit gehen wir weiter als die Kolleginnen und Kollegen im Norden. Hinzu kommt, dass wir die EU-Taxonomie in unserem Regelwerk berücksichtigen. Wir wollen wirklich vom Start an die taxonomiekonformen Umsätze in unseren Finanzanlagen in den Blick nehmen, sobald Daten dafür verfügbar sind, meine Damen und Herren. Werfen wir noch einen Blick nach Berlin. Dort gibt es ja den Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung. Dort arbeitet man gerade an einer bundesweiten Plattform, um das Engagement von Investoren zu bündeln. Sie haben uns bereits angesprochen im Rahmen dieses Gesetzgebungsprozesses, weil wir dieses Thema jetzt auch an dieser Stelle verankern. Ich würde mich jedenfalls freuen, wenn uns der Bund diesbezüglich folgt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ja, wir haben uns in der Ersten Beratung und dann auch im Finanzausschuss immer auch über die Frage der Rendite ausgetauscht. Da gibt es fachliche Argumente aus der Finanzforschung; ich bin auf diese in der ersten Lesung schon näher eingegangen. Das Ergebnis – um es mal direkt zu sagen – bleibt abzuwarten. Aber es gibt eben auch die politische Frage, und die lautet, sehr zugespitzt: Wollen wir mit Menschenrechtsverletzungen, wollen wir mit Umweltverschmutzung, wollen wir mit der Ausbeutung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Sie merken, das sind Suggestivfragen – Geld verdienen? Wir, das Land, geben an dieser Stelle eine ganz klare Antwort: Vielleicht holen wir nicht mehr die größtmögliche Rendite – aber zumindest eine, die unseren Werten, die unseren Ansprüchen genügt. Und genau darum geht es mit diesem Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen) Deswegen haben wir auch nicht umsonst § 7 der Landeshaushaltsordnung um den Begriff „Nachhaltigkeit“ ergänzt. Denn Wirtschaftlichkeit auf Kosten von Nachhaltigkeit, das ist nicht die Maxime dieser Landesregierung. Zuletzt, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir wollen und werden uns auch messen lassen, und zwar dadurch, dass wir alle zwei Jahre dem Landtag Bericht erstatten und alle vier Jahre eine Evaluation vorlegen. Denn dieses Themenfeld ist verdammt dynamisch. Was heute dem Stand der Regulierung ent- (Minister Dr. Danyal Bayaz) spricht, kann in einigen Jahren schon wieder anders sein. Das kann Anpassungen erforderlich machen. Deswegen wollen wir auch nach dem Beschluss des Gesetzes immer weiter dazulernen. Wir wollen besser werden, wir wollen auf dem neuesten Stand der Forschung sein, wir wollen neue Daten integrieren. Und wir werden Sie, verehrte Damen und Herren Abgeordnete, an diesem Lernprozess und auch an den gemachten Erfahrungen teilhaben lassen. Aber – was ich vorhin gehört habe, ich weiß nicht mehr, von wem, stimmt insofern nicht – der Beirat in Hessen ist auf Initiative des Rechnungshofs eingeführt worden, der diesem vorsitzt. Dort wird einmal im Jahr über die Kreditaufnahme beraten; es wird nicht über das Asset Management, über die Finanzanlagen des Landes diskutiert. Und ich meine, das ist auch richtig so. Sie müssen nun gleich über den Änderungsantrag abstimmen. Da wird es von mir keine klugen Ratschläge von der Seite, als Exekutive, geben. Aber auf eines will ich doch hinweisen – auch als jemand, der selbst parlamentarische Erfahrung hat –: Ich denke, es ist gute Praxis und hat sich bewährt, dass wir eine saubere Trennung zwischen Exekutive und Legislative haben. Das hat sich auch für Sie bewährt. Denn es ist besser, der Regierung auf die Finger zu schauen, als in einem Beirat – Sie sind es, die die Gesetze für die Exekutive machen – mitzuwirken; denn dadurch würden Sie sich sozusagen selbst kontrollieren. Deswegen ist es, meine ich, gut, wenn wir an dieser Stelle eine saubere Trennung zwischen Legislative und Exekutive beibehalten. Wenn Sie vom Inhalt, vom Kern dieses Gesetzes überzeugt sind, können Sie, meine ich, heute auch mit gutem Gewissen zustimmen. Ganz herzlichen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/4011. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich rufe auf Artikel 1 Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen in Baden-Württemberg mit den §§ 1 bis 15 und den Anlagen 1 und 2. Hierzu liegt zunächst der Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/4306, vor, mit dem ein neuer § 14 – Beirat – eingefügt werden soll. Ich schlage Ihnen vor, dass ich zuerst den Änderungsantrag und dann im Anschluss Artikel 1 insgesamt zur Abstimmung stelle. – Sie sind damit einverstanden. Wer stimmt dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt. eriode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 Jetzt komme ich zu Artikel 1. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Wer enthält sich? – Artikel 1 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 2 Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes Wer stimmt Artikel 2 zu? – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch hier mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 3 Änderung des Gesetzes über einen Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist bei einigen Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 4 Inkrafttreten Wer stimmt Artikel 4 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 4 ist bei verschiedenen Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 1. März 2023 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen in Baden-Württemberg und zur Änderung weiterer Vorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist bei Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt. (Abg. Klaus Hoher FDP/DVP: Es waren auch ein paar Gegenstimmen! – Gegenruf von den Grünen: „Mehrheitlich“, hat er gesagt!) Punkt 3 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung kommunalwahlrechtlicher und anderer Vorschriften – Drucksache 17/4079 Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Innenminister Strobl. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Im kommenden Jahr, 2024, stehen bei uns die nächsten Kommunalwahlen an. Die Vorbereitungen für diese Kommunalwahlen müssen in diesem Jahr schon beginnen. Um für die Besetzung der über 32 000 Sitze in Gemeinderäten, Kreistagen, Ortschaftsräten auch die entsprechenden Kandidatinnen und Kandidaten zu gewinnen, müssen nunmehr bereits in diesem Jahr vor Ort viele Gespräche geführt werden. Die Landesregierung legt deshalb heute einen Gesetzentwurf vor, mit dem verschiedene Reformvorhaben der Regierungskoalition im Kommunalwahlrecht umgesetzt werden sollen. Wir wollen damit unser bewährtes Kommunalwahlrecht modernisieren und weiterentwickeln. Außerdem soll die Organisation und Durchführung von kommunalen Wahlen in einzelnen Punkten vereinfacht und an Bedürfnisse der Praxis angepasst werden. Mir persönlich und auch der Regierungskoalition ist wichtig: Die Spielregeln müssen feststehen, bevor das Spiel beginnt. Lassen Sie mich wenige Punkte aus dem Gesetzentwurf herausgreifen. Die wichtigsten Änderungen betreffen das Wahlalter, genau genommen das passive Wahlrecht. (Abg. Anton Baron AfD: Oh Gott!) Es geht vor allem darum, dass man künftig bereits ab einem Alter von 16 Jahren in den Gemeinderat oder Ortschaftsrat gewählt werden kann. Gleiches gilt für die Wahl in einen Kreistag oder in die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart. Damit nimmt Baden-Württemberg eine bundesweite Vorreiterrolle ein. Beim aktiven Wahlrecht ändert sich zunächst einmal nichts. 16- und 17-Jährige können bereits seit den Kommunalwahlen im Jahr 2014 ihre Stimme abgeben und sich auch ansonsten aktiv an der bürgerschaftlichen Mitwirkung beteiligen, etwa bei Bürgerbegehren oder Bürgerentscheiden. Sie sind aber bisher nicht durch Gleichaltrige in den kommunalen Gremien repräsentiert. 16- und 17-Jährige haben also das aktive Wahlrecht, nicht aber das passive. Wir wollen deshalb nun den nächsten Schritt gehen, um junge Menschen noch mehr und noch früher in die Kommunalpolitik einzubinden. Entscheidungen und Maßnahmen auf der kommunalen Ebene beeinflussen das Lebensumfeld junger Menschen in besonderem Maß. Sie sollen deshalb auch selbst an der demokratischen Willensbildung in den örtlichen Gremien mitwirken können. Aktives und passives Wahlrecht werden also nun zusammengeführt und harmonisiert. (Unruhe)

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Daniel Born

Herr Minister, entschuldigen Sie bitte. – Ich darf um etwas mehr Ruhe bitten. Vielen Dank. (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Da wird er un- ruhig bei dem Thema!) Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Dafür danke ich Ihnen sehr, Herr Präsident. periode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Zweiklassen- wahlrecht! Zweiklassenwahlrecht ist das! – Gegen- ruf des Abg. Ulli Hockenberger CDU: Quatsch! Eine Erweiterung!) Freilich darf und kann man zur Wählbarkeit unterschiedlicher Meinung sein. Das darf man. Man darf da unterschiedlicher Meinung sein, Herr Kollege. Das zeigt auch die große Bandbreite der Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung. (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Genau! Die soll- ten Sie mal durchlesen!) Die von den kommunalen Landesverbänden vorgebrachten Einwände werden dabei hauptsächlich von der Sorge getragen, dass die Rechtsgültigkeit der Kommunalwahlen 2024 gefährdet sein könnte. Das will ich hier in aller Offenheit und klar ansprechen. Diese Befürchtung – auch das möchte ich hier klarstellen – wird indes von der Landesregierung nicht geteilt. (Abg. Anton Baron AfD: Aha!) Möglicherweise wird es Klagen geben. (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Bürokratieauf- bau!) Das ist freilich in einem Rechtsstaat nichts Außergewöhnliches und für sich kein Grund, (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Das schafft mehr Bürokratie!) vor Weiterentwicklungen des geltenden Rechts zurückzuschrecken. Die Landesregierung hat die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines passiven Wahlrechts ab 16 Jahren gründlich geprüft und dies auch in der Gesetzesbegründung ausführlich dargelegt. Danach liegt die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Änderung im zuständigen Gestaltungsermessen des Landtags. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs betrifft die Bürgermeisterwahlen. Hier wollen wir das Mindestalter von 25 Jahren auf 18 Jahre absenken (Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) und auf die Höchstaltersgrenzen ganz verzichten. Ob jemand für das anspruchsvolle Amt des Bürgermeisters geeignet ist, hängt von vielen Faktoren ab – freilich nicht in erster Linie vom Alter. Wir wollen damit unnötige Schranken abbauen, die bisherige Kandidaturen von jungen Leuten einschränken und altgediente Bürgermeister daran hindern, sich nochmals für eine neue Amtszeit zu bewerben. Die Entscheidung, welche oder welcher der Kandidatinnen und Kandidaten als am besten geeignet angesehen wird, treffen ohnehin die Wählerinnen und Wähler – und das ist auch gut und richtig so. Sofern im ersten Wahlgang einer Bürgermeisterwahl die erforderliche absolute Mehrheit nicht erreicht wird, soll es künftig im zweiten Wahlgang eine echte Stichwahl zwischen den (Minister Thomas Strobl) beiden Personen mit den höchsten Stimmenzahlen geben. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass nicht irgendwelche taktischen Absprachen oder Überlegungen der Kandidatinnen und Kandidaten, sondern ausschließlich der Wählerwille darüber entscheidet, wer Bürgermeisterin oder Bürgermeister wird. (Abg. Sascha Binder SPD: Hä? – Abg. Anton Baron AfD: Aha! Und die SPD schaut schon ganz verblüfft!) Das Bürgermeisteramt ist eines der wichtigsten, der schönsten, freilich aber auch der anspruchsvollsten Ämter, die es in unserem Land gibt. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Die Landesregierung – ich denke einmal, auch alle Fraktionen hier in diesem Hohen Hause – hat ein großes Interesse daran, auch künftig kompetente Personen für diese verantwortungsvolle Tätigkeit zu gewinnen. (Abg. Anton Baron AfD: Das ist richtig!) Dabei sind die Rahmenbedingungen in den letzten Jahren und Jahrzehnten deutlich schwieriger geworden. Heutzutage überlegt sich mancher, gemeinsam mit seiner Familie, lange, diesen Schritt zu wagen, insbesondere dann, wenn damit zugleich eine sichere berufliche Stellung aufgegeben werden muss. Um die Bereitschaft für eine Kandidatur zu steigern, soll deshalb ein Rückkehrrecht für Landesbeschäftigte, die zum Bürgermeister gewählt werden, geschaffen werden. Diese Bürgermeisterinnen und Bürgermeister können dann, falls sie nicht wiedergewählt werden oder am Ende der Amtszeit meinen, dass der Bürgermeisterberuf doch nicht das Richtige für sie ist, wieder in den Landesdienst zurückübernommen werden. Damit wollen wir, das Land Baden-Württemberg, einen Beitrag dazu leisten, qualifizierte Verwaltungsbeschäftigte für das Bürgermeisteramt zu gewinnen. Eine weitere Maßnahme, um die Attraktivität des Bürgermeisteramts zu stärken, zielt auf die lang gedienten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ab. Hier wollen wir durch einen ruhegehaltsfähigen Besoldungszuschlag ab dem 17. Amtsjahr mit einer flexiblen Anrechnung von Amtszeiten einen Anreiz dafür setzen, dass sich diese Personen für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stellen. Damit greifen wir auch eine Forderung der kommunalen Landesverbände und des Verbands Baden-Württembergischer Bürgermeister gern auf. Ich bedanke mich sehr bei den kommunalen Landesverbänden und beim Bürgermeisterverband für die konstruktive Mitwirkung. Auf weitere Einzelheiten des Gesetzentwurfs möchte ich an dieser Stelle schon aus Zeitgründen nicht näher eingehen. Erwähnen möchte ich noch, dass künftig auch wohnungslose Menschen die Möglichkeit erhalten sollen, sich an kommunalen Wahlen und Abstimmungen zu beteiligen. Daneben enthält der Gesetzentwurf noch einige Änderungen, die eher wahlorganisatorischer Art sind und überwiegend auf Anregungen aus der kommunalen Praxis beruhen. Sofern zu einzelnen Punkten Erläuterungs- oder Diskussionsbedarf besteht, stehe ich Ihnen dafür selbstverständlich auch im Innenausschuss zur Verfügung. eriode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 Verehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich bin davon überzeugt, dass wir mit den vorgeschlagenen Regelungen eine gute gesetzliche Grundlage für die künftigen Kommunalwahlen und die Bürgermeisterwahlen in unserem Land schaffen, und bitte Sie darum, diesem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)

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Daniel Born

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Die Aussprache eröffnet für die Fraktion GRÜNE Frau Abg. Swantje Sperling.

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Swantje Sperling GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Kommunen leisten Großartiges. Alle großen und kleinen Ereignisse in dieser Welt landen irgendwann einmal in den Rathäusern und werden dort bearbeitet – problemlösungsorientiert und unaufgeregt. Ja, die kommunale Ebene hat ebenso wie das Land, der Bund und viele von uns persönlich mit Polykrisen und deren Auswirkungen zu kämpfen. Die kommunale Ebene ist klar am Gelingen dieses Landes beteiligt. Es ist die Pflicht von Land und Bund, sie dabei zu unterstützen. Wir, die Fraktion GRÜNE, sind uns dieser Verantwortung bewusst. (Beifall bei den Grünen) Dazu gehört es auch, die kommunalen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger zu stärken, seien sie im Haupt- oder seien sie im Ehrenamt. Von Hass und Hetze betroffene Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sowie ihre engen Familienmitglieder können sich an die zuständige Stelle im LKA wenden und werden sowohl polizeilich, juristisch als auch – das ist das Neue – psychologisch beraten. Das gesamte Maßnahmenpaket gegen Hass und Hetze ist eine wichtige und wertvolle Hilfe (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) und dient damit der Stärkung insgesamt. Wahlvorschläge ohne die konkrete Adressangabe wären ein weiterer Schritt für mehr Schutz. Mit dieser Kommunalwahlrechtsreform setzen wir ein klares Zeichen für die Stärkung von Repräsentanz und Beteiligung. Das bedeutet auch, Menschen so anzunehmen, wie sie sind. Die Erleichterung des Wahlrechts von Wohnsitzlosen ist ein wichtiger Schritt dafür und zeigt ganz deutlich: „Deine Stimme ist wertvoll. Auch wenn das Leben dich gebeutelt haben mag, du bist Teil dieser Gemeinde.“ Mit der Senkung des passiven Wahlalters auf 16 Jahre wird insbesondere dem Bedürfnis junger Menschen nach Beteiligung entsprochen. Junge Menschen sind mehrheitlich politisch interessiert. Wir sehen sie hier oben, und wir reden mit ihnen fast jeden Tag. Dieses Interesse ist der erste Schritt für Engagement, auch auf kommunaler Ebene. Gerade diese ist (Swantje Sperling) eine Schule für die Demokratie. Politische Entscheidungen haben hier eine direkte, klare und nachvollziehbare Konsequenz. Das ist das beste Mittel gegen Demokratiemüdigkeit. Es ist jetzt an unseren Parteien und an den Wählervereinigungen, diesen neuen Rahmen auszuschöpfen und die Listen vielfältig zu gestalten. – Ihr, die ihr hier oben sitzt: Es ist auch an euch, diese neuen Möglichkeiten zu ergreifen. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Über zehn Jahre war ich die Jüngste im Kreis- und Gemeinderat. Unter 40 und kein Mann, das ist auch hier noch immer richtig exotisch. Die krasse Homogenität und das Fehlen unterschiedlicher Stimmen, das macht etwas mit politischen Debatten, und das macht etwas mit politischen Entscheidungen. Lassen Sie uns alle an einem Strang ziehen, unsere Aktiven vor Ort zu ermutigen, die Listen vielfältiger zu gestalten – mit Beteiligung und ohne Vorbehalte. Denn „Du bist zu jung“ ist genauso wie „Du bist zu alt“ Altersdiskriminierung und nichts anderes. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Die Bürgerinnen und Bürger sollen entscheiden, wem sie es zutrauen, ihre Kommune zu führen – auch als Bürgermeisterin und Bürgermeister. Mit der Herabsetzung der Wählbarkeit zum Bürgermeister auf 18 Jahre und dem Wegfall der Altersobergrenze stärken wir die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Entscheidungsmöglichkeit, und die Einführung der Stichwahl im zweiten Wahlgang führt zu weiterer Klarheit. Mit diesem Gesetz gehen wir mutig voran. Baden-Württemberg – ganz in seiner kommunalrechtlichen Tradition – ist hier Vorreiter. Ganz herzlich möchte ich mich bei meiner Fraktion, dem Städtetag, dem Gemeindetag, dem Landkreistag sowie dem Bürgermeisterverband bedanken. Die vielen intensiven Gespräche mit der kommunalen Familie sind wertvoll. Auch im Zuge dieser Gesetzesberatung waren sie fair, offen und respektvoll. Das gilt ebenso für die Zusammenarbeit mit dem Koalitionspartner – allen voran mit dem Kollegen Hockenberger – und dem Innenministerium. Der letzte Dank gilt den vielen Kommunalpolitikerinnen und -politikern vor Ort von allen Fraktionen. Es ist an uns allen, sie weiter zu stärken und das kommunalpolitische Ehrenamt noch attraktiver zu machen. Die Kommunalwahlrechtsreform ist hierfür ein wichtiger Schritt. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Daniel Born

Es folgt für die CDU-Fraktion Herr Abg. Ulli Hockenberger.

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Ulli Hockenberger CDU

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich fange einmal mit dem Wichtigsten an: Das Kommunalwahlpaket ist da. Das ist auch gut so. Die Koalition liefert zuverlässig und rechtzeitig vor der nächsten Kommunalwahl. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) periode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 In diesem Paket ist nahezu alles drin. Auf das, was fehlt, werde ich noch zu sprechen kommen. Was angepackt wurde, ist vom Minister vorgetragen worden. Zu den wesentlichen Inhalten: Es gab eine umfangreiche Anhörung und Beteiligung. Das haben Sie gehört. Die Vorhaben haben unterschiedliche Reaktionen ausgelöst, manchmal Begeisterung, manchmal Ablehnung – nicht an jeder Stelle, nicht bei jedem gleich ausgeprägt. Aber das verwundert auch nicht. Der Gesetzentwurf enthält Selbstverständliches und Nachvollziehbares, er enthält Neuland für Baden-Württemberg, und er enthält – wir haben es gehört – mit der Absenkung des passiven Wahlalters Neuland für die ganze Bundesrepublik Deutschland. Selbstverständlich und nachvollziehbar sind die vorgesehenen Erleichterungen bei der Durchführung der Kommunalwahl. Das Wahlrecht für Wohnsitzlose möchte ich nicht weiter ausführen. Die Stichwahl ist Neuland. Die Stichwahl – das muss man sagen – trifft auf keine größere Begeisterung bei den kommunalen Landesverbänden und beim Bürgermeisterverband. Wer das Ergebnis der Anhörung intensiv durchgelesen hat – wie viele von uns –, der weiß das. Dennoch haben wir uns dazu entschieden, weil die Stichwahl einen zweiten Wahlgang mit den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen ermöglicht – sozusagen der Showdown in der Gemeinde. Die ab und zu einmal stattfindenden taktischen Absprachen – je nach Wahlergebnis – fallen damit weg. Wir haben damit eine echte Entscheidung für den Wähler. Die Altersgrenzen nach oben und nach unten werden aufgehoben. Wir haben das gehört. Wir vertrauen da sowohl nach oben als auch nach unten dem Wähler. Wir alle kennen doch Fälle von nicht wiedergewählten Bürgermeistern. Wir kennen aber auch Fälle von erfolgreichen, anerkannten, mitunter sogar äußerst beliebten Bürgermeistern, die dem Wähler nur deswegen kein Angebot mehr machen durften, weil das altersmäßig ausgeschlossen war. Das haben sowohl die Wähler als auch die Bürgermeister mitunter bedauert. Vor diesem Hintergrund – das will ich an dieser Stelle einfach einmal sagen – stellt der Dachverband der Jugendgemeinderäte doch recht kühn die Frage, ob die Absenkung der Untergrenze nur in Kombination mit der Abschaffung der Obergrenze nicht ein falsches Signal an junge Menschen sendet – um einmal ein bemerkenswertes Detail aus der Anhörung, das Sie im Anhang des Gesetzentwurfs auf Seite 87 nachlesen können, zu erwähnen. Für uns gehört das ins Gesamtpaket. – Ich will es kritisch anmerken, auch wenn es mir keinen Beifall bringt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Mit der Rückübernahme in den Landesdienst – wir haben es gehört – und mit einem in die Zukunft gerichteten Anreizzuschlag für lang gediente Bürgermeister nach 16 Amtsjahren erhöhen wir die Attraktivität des Amtes. Das gilt sowohl für Bürgermeister als auch für Landräte. (Ulli Hockenberger) Schließlich – das ist in den Stellungnahmen am deutlichsten geworden – geht es um ein Thema, mit dem wir bundesweit Neuland betreten, nämlich um die Absenkung des passiven Wahlrechts. Die Bandbreite der Stellungnahmen in der Anhörung reicht von begeisterter Zustimmung bis zu entschiedener Ablehnung. Dazwischen gibt es von verschiedenen Seiten mehr oder weniger große Bedenken. Mein Kollege Arnulf von Eyb hat dies in der Landtagssitzung am 22. Dezember 2021 anlässlich der Änderung der Landesverfassung zur Absenkung des aktiven Wahlrechts auf 16 Jahre eindrucksvoll beschrieben. Ich zitiere: Über dieses Vorhaben ließe sich trefflich streiten, denn die Kommentare reichen von „Wird Zeit, die jungen Menschen in unserem Land sind hierfür gut gerüstet“ bis hin zu „Was für ein Irrsinn, junge Menschen mit einer solchen Verantwortung zu belasten“ ... Nur: Es nützt nichts. Wir haben es im Koalitionsvertrag vereinbart, und wir müssen diesen Wertungswiderspruch aushalten. Das tun wir auch. Im Übrigen legen die kommunalen Landesverbände und der Bürgermeisterverband (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) sehr viel Wert auf eine verfassungsfeste Regelung in dieser Frage. Weil wir vertragstreu, wie mein Kollege Thomas Blenke immer zu sagen pflegt, und darüber hinaus auch rechtstreu sind, worauf insbesondere unser Fraktionsvorsitzender immer Wert legt, haben wir das Innenministerium zu einer intensiven Prüfung dieser Frage bewegen können. Ich empfehle Ihnen, bei Gelegenheit unten auf Seite 29 des Gesetzentwurfs nachzulesen. Ich zitiere: Einem etwaigen rechtlichen Risiko (das bei derartigen Neuregelungen naturgemäß besteht) und etwaigen rechtlichen Fragestellungen wird durch eine ausführliche Gesetzesbegründung, die aufgrund der dargestellten Ausführungen im Rahmen der Anhörung nochmals vertieft wurde, Rechnung getragen. ... Zu bedenken ist darüber hinaus, dass ein vergleichsweise kurzer Zeitraum in Rede steht, der ... maximal zwei Jahre beträgt. Meine Damen und Herren, wegen der besonderen und weitreichenden Bedeutung gerade dieser Änderung und weil man nie weiß, wer sich in Zukunft noch an den heutigen Tag erinnern wird, haben wir selbstverständlich auch das Kultusministerium wegen der Schulpflicht und das Sozialministerium wegen des Jugendschutzes um eine Stellungnahme gebeten. Beide Häuser haben uns mitgeteilt, dass keine Bedenken bestünden, eine solche Regelung einzuführen. Selbstverständlich haben wir auch Gespräche mit Jugendlichen im Jugendlandtag, mit Schulklassen, draußen in den Wahlkreisen geführt. Wir haben über A wie Ablehnung bis Z wie Zustimmung diskutiert. Wir sind am Ende des Tages zusammenfassend sozusagen zu dem Ergebnis gekommen: Lasst uns mehr Jugend wagen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Es ist allein Aufgabe des Wahlvorschlagsträgers, darüber zu befinden, wie das Gesicht seines Stimmzettels aussieht. Die eriode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 Leute machen ihre Kreuzle. Dann sehen wir, was dabei herauskommt. Wenn das gerichtlich überprüft wird, warten wir auch ab, was dabei herauskommt. Es wäre ja nicht das erste Mal, dass Gerichte bei Gesetzen zu einem anderen Ergebnis kommen. Deswegen, denke ich, ist das eine gute Regelung. Was wir im Paket vermissen, ist die Rückkehr zum Auszählverfahren. Wir haben uns – für meine Begriffe – tapfer bemüht, engagiert bemüht, überzeugt bemüht, unseren Koalitionspartner zu bewegen, (Abg. Andreas Stoch SPD: Wer hat sich bemüht?) zu d’Hondt zurückzukehren. Das ist uns nicht gelungen.

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Daniel Born

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit.

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Ulli Hockenberger CDU

Ich bin sofort am Ende.

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Daniel Born

Gut.

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Ulli Hockenberger CDU

Ich muss allerdings darauf hinweisen, dass es uns gelungen ist, Bewegung beim ersten Teiler nach Sainte-Laguë/Schepers zu bewirken. Dieser scheitert allerdings an verfassungsrechtlichen Bedenken des Innenministeriums. Jetzt komme ich zum Schluss. (Vereinzelt Heiterkeit)

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Daniel Born

Ja.

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Ulli Hockenberger CDU

Das Gesetz enthält für jedweden Gemütszustand Regelungen. Je nach Haltung und grundsätzlicher Bedeutung sind dies entweder auf der einen Seite Begeisterung, Freude und Zufriedenheit oder auf der anderen Seite Enttäuschung, Unzufriedenheit und Kopfschütteln. So, wie es ist, ist es gut. So ist es geworden. Wenn jeder von uns einen dieser Gemütszustände durchlebt hat, dann hat er sich mit diesem Gesetzentwurf befasst.

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Daniel Born

Herr Abgeordneter.

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Ulli Hockenberger CDU

Wenn jemand alle durchlebt hat, so wie ich, hat er sich damit extrem befasst. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU und Abgeordne- ten der Grünen – Zuruf: Sehr gut!)

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Daniel Born

Da Herr Kollege Hockenberger wahrscheinlich kommunalpolitisch wirklich sämtliche Gemütslagen in seinem Leben durchlaufen hat, musste es wohl mehr Redezeit sein. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Eben! So ist es, Herr Präsident!) Für die SPD-Fraktion folgt Herr Abg. Sascha Binder.

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Sascha Binder SPD

Frau Kollegin Sperling, Sie haben sich beim Kollegen Hockenberger für die guten Diskussionen bedankt. Seit Herr Kollege Hockenberger geredet hat, können wir uns diese Diskussionen lebhaft vorstellen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir sind offen für Änderungen im Kommunalwahlrecht. Ich glaube, dass das, was jetzt auf dem Tisch liegt, in einzelnen Punkten absolut notwendig und begrüßenswert ist. Wir haben auf der einen Seite das Thema „Wahlrecht für Wohnungslose“. Dass wir auf der anderen Seite die Pensionen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nochmals steigern, auch dem werden wir als Abgeordnete des Landtags von Baden-Württemberg ganz ohne Neid zustimmen. Denn wir glauben, dass es für ein solches Amt nach wie vor notwendig ist, dass sich kompetente Bürgerinnen und Bürger im Land hierfür bewerben. Auch für qualifizierte Landesbeamtinnen und Landesbeamte soll das Risiko etwas minimiert werden, in ein solches Wahlamt zu gehen. Wir wissen gleichzeitig, wie schwierig es gerade für Interessenten aus dem privatwirtschaftlichen Bereich ist, dieses Risiko einzugehen. Das darf man nicht vergessen. Sie haben die Herabsetzung des passiven Wahlrechts auf 16 Jahre thematisiert. Auch wir sehen es so, dass man dies wagen muss, selbst wenn wir damit das Risiko eingehen, dass sich 16- oder 17-Jährige in einem Gemeinderat wiederfinden, die nicht für alle Aufgaben, die ein Gemeinderat hat, zur Verfügung stehen. Diesen Nachteil würden wir aber in Kauf nehmen und deshalb auch dieser Änderung zustimmen. Frau Kollegin Sperling, Sie haben vorhin immer davon geredet, dass wir die Beteiligung verbreitern wollen. Gleichzeitig führen Sie eine Stichwahl ein. Ihre Grundargumentation zur Änderung des Kommunalwahlrechts wird dadurch nicht stringent durchgezogen. Denn Sie engen dadurch Möglichkeiten von Wählerinnen und Wählern ein. Es geht dabei nicht um taktische Spielchen, sondern darum, dass die Bürgerinnen und Bürger auch im zweiten Wahlgang noch mal die Möglichkeit haben, kompetente Bürgerinnen und Bürger aufzufordern, in einer vielleicht auch schwierigen Situation doch noch zur Wahl anzutreten. Diese Möglichkeit, die in Baden-Württemberg Gott sei Dank bestanden hat, nehmen Sie den Bürgerinnen und Bürgern, sowohl was das aktive als auch was das passive Wahlrecht für den zweiten Wahlgang angeht. Deshalb werden wir dieser Änderung nicht zustimmen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Auch wir haben überhaupt kein Problem, was die Altersgrenze angeht. Wir sehen, dass das sinnvoll ist. Auch da wollen wir keine Einschränkungen. Unsere Argumentationen sind stringent. Wir wollen aber, dass die Bürgerinnen und Bürger wie in anderen Bundesländern eine zusätzliche Möglichkeit der Beteiligung bekommen, (Heiterkeit des Abg. Ulli Hockenberger CDU – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Man ahnt, was kommt!) nämlich die Möglichkeit einer Abwahl. Auch das ist ein Thema, mit dem wir uns im Parlament beschäftigen müssen. Vielleicht sind Sie im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens offen dafür, Vorschläge der Opposition mit periode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 aufzunehmen. Wir glauben – wir sehen es auch an einzelnen Beispielen –, dass das nicht dazu führt, dass Bürgermeisterinnen und Bürgermeister jeden Tag Angst davor haben müssen, dass sie morgen abgewählt werden. Vielmehr schützt eine Abwahlmöglichkeit die Guten unter den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, und sie schützt im Zweifel auch die Bürgerschaft in einer Stadt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Deshalb haben Sie einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zwar sehr vollmundig angekündigt wurde, aber in Teilen nicht stringent in der Argumentation ist, was Sie den Bürgerinnen und Bürgern an mehr Möglichkeiten geben wollen. Sie bleiben an der einen oder anderen Stelle hinter Ihren großen Erwartungen, die Sie für dieses Gesetz geschürt haben, zurück. Zum Thema Spaßkandidaten werden wir erneut einen Vorschlag unterbreiten, wie wir es schon bei vergangenen Novellierungen gemacht haben. Wir bitten darum, dass Sie sich das ernsthaft anschauen. Auch wenn diese Problematik gerade ein bisschen zurückgeht, glaube ich trotzdem, dass wir in diesem Bereich etwas tun müssen. Hierzu liegt kein Vorschlag vor. Vielleicht können wir – wie wir es bereits in vergangenen Jahren und Legislaturperioden gemacht haben – bei einem solch wichtigen Gesetz noch mal das eine oder andere gemeinsam besprechen. Denn ich glaube, es liegt in unserer gemeinsamen Verantwortung, die gesetzliche Lage für Hauptamtliche, aber auch für Ehrenamtliche, die sich in der Kommunalpolitik engagieren wollen, so zu gestalten, dass es am Ende auch wirklich gut wird. Dann ist dieses Gesetz nicht nur ein Gesetz, das gewagt und damit ein Wagnis ist, sondern am Ende ein gutes, das mehr Attraktivität für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker im Ehrenamt oder im Hauptamt darstellt. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)

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Daniel Born

Es folgt für die FDP/DVP-Fraktion Frau Abg. Julia Goll.

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Julia Goll FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die wesentliche Änderung in diesem Gesetzentwurf ist die Absenkung des Alters, ab dem jemand in den Gemeinderat, Kreistag oder die Regionalversammlung hier in Stuttgart gewählt werden kann, auf 16 Jahre. Ich möchte vorab betonen, dass die bessere Beteiligung und Einbindung von jungen Menschen ab 16 an Entscheidungsprozessen in der Kommune ein hehres Ziel ist. Das steht völlig außer Frage. Aber über diesem Ziel darf man doch bitte nicht den Weg aus den Augen verlieren und muss trotzdem noch fragen: Ist dieser Weg überhaupt gangbar? Bei der vorliegenden Regelung bestehen erhebliche, und zwar insbesondere rechtliche Bedenken. Diese haben Ihnen eine Vielzahl von Verbänden bei der schriftlichen Anhörung auch im Einzelnen dargelegt. Eine differenzierte Auseinandersetzung mit ihnen fehlt aber. (Beifall bei der FDP/DVP) (Julia Goll) Im Wesentlichen wird seitens der Landesregierung argumentiert, man begebe sich ja auf Neuland. Ja, das stimmt, das ist Neuland. Aber das entbindet doch bitte nicht von einer eingehenden Befassung mit fachkundigen Argumenten. Dies fehlt hier völlig. Die Sache ist zu wenig durchdacht, und damit wirkt sie wie reine Schaufensterpolitik. (Beifall bei der FDP/DVP) Hingegen wird eine ernsthafte Befassung mit der Frage, wie die institutionalisierte Beteiligung von jungen Menschen am Geschehen in der Kommune verbessert werden kann, so wie wir es fordern, von der Landesregierung verweigert. Vielmehr wird durch die völlig unzureichende Befassung mit den rechtlichen Fragen das Risiko einer Ungültigerklärung der gesamten Kommunalwahl 2024 sehenden Auges in Kauf genommen. Kommen wir zu weiteren Änderungen. Da werden der Praxis vor Ort teilweise Regelungen präsentiert, für die etwa die kommunalen Landesverbände überhaupt gar keinen Bedarf sehen – Stichwort „Verpflichtende Stichwahl bei der Bürgermeisterwahl“. Was man in der Praxis dringend bräuchte, wird hingegen verweigert: die Festlegung einer zumindest geringen Zahl von Unterstützerunterschriften für die Bürgermeisterkandidaturen in kleineren Gemeinden, um die teilweise wirklich ausufernde Zahl von Spaßkandidaten zu begrenzen. Fehlanzeige! (Beifall bei der FDP/DVP) Kompletter Ausfall – das muss man feststellen – zu den differenzierten Anmerkungen des Anwaltvereins zum Jugendschutz. Der beachtliche Einwand, es entspreche auch dem Jugendschutz, Minderjährigen gerade keine Entscheidung über gegebenenfalls Millionenvorhaben zuzumuten, wird übergangen. Keine Befassung auch mit der Frage, ob etwa Vergaben, die ja engen rechtlichen Vorgaben unterliegen, angreifbar sind, wenn nicht volljährige Gemeinderatsmitglieder mitgestimmt haben. Seichte Ausführungen zu der kommunalen Praxis, die vielleicht gar nicht so bekannt ist. Natürlich gibt es Gemeinderatssitzungen, die bis weit nach 23 Uhr dauern. Das wird sich auch gar nicht vermeiden lassen. Da kommen bei Minderjährigen doch berechtigt irgendwann die Eltern und sagen: „Du kommst jetzt nach Hause, morgen ist Mathearbeit.“ – Copyright Uli Rülke. Vor allem aber hat die Landesregierung bereits eingestanden, dass Gemeinderäte zweier Klassen entstehen werden: Die einen dürfen alles, die anderen dürfen nicht in Aufsichtsräte, dürfen nicht stellvertretende Bürgermeister sein usw. Da stellt sich dann auch die Frage, ob die Stimmen, die abgegeben werden, gleichwertig sind. Fehlanzeige ebenfalls bei einer wirksamen und rechtsstaatsgerechten – das möchte ich betonen – Begrenzung der Einspruchsmöglichkeiten von Spaßkandidaten gegen Bürgermeisterwahlen. Das wären die Bedürfnisse aus der kommunalen Praxis. Hören Sie da doch bitte hin. eriode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 Anderes gibt der Gesetzentwurf der kommunalen Praxis so halb – und das ist so halb, dass es fast schon wieder nichts ist. Stichwort: Rückkehrrecht für Beamte nach ihrer Zeit als Bürgermeister. Die kommunale Praxis wünscht sich die Regelung auch für kommunale Beamte, nicht nur für Landesbedienstete, so, wie es jetzt vorgesehen ist. Schließlich soll das Rückkehrrecht nur bei Ableistung einer vollen Amtszeit gelten, also nicht etwa für denjenigen, der so einsichtig ist und etwa nach zwei Jahren vielleicht merkt: „Oh, das Bürgermeisteramt ist doch nichts für mich.“ Nein, er muss die vollen acht Jahre ableisten und sich dann gegebenenfalls von den Bürgern sagen lassen: „Das war nichts in den letzten acht Jahren.“ Das ist keine optimale Regelung. Überdenken Sie das bitte. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Ulli Ho- ckenberger CDU) Die jetzt auf die Schnelle organisierte öffentliche Anhörung im Innenausschuss begrüßen wir auf alle Fälle. Wir haben aber kaum Hoffnung, dass die Regierung und die sie tragenden Fraktionen überhaupt auf Anmerkungen der Fachleute hören müssen; denn genau diese geradezu Ignoranz gegenüber fachkundigen Stellungnahmen unabhängiger Fachleute haben wir ja nun wiederholt beim Thema Landtagswahlrecht erlebt. Danke schön. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Daniel Born

Es folgt für die AfD-Fraktion Herr Abg. Hans-Jürgen Goßner.

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Hans-Jürgen Goßner AfD

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns mal wieder mit Änderungen des Wahlrechts, ohne dass eine Notwendigkeit zur erneuten Umgestaltung des bewährten baden-württembergischen Kommunalwahlrechts zu erkennen ist. Änderungen sind sinnvoll, wenn sie den Wahlbürgern zugutekommen – im Sinne einer Vereinfachung – oder wenn sie zumindest Missstände und Unzuträglichkeiten aufgreifen, von denen viele Wahlbürger genervt sind bzw. Kandidaten oder Mandatsträger abgeschreckt werden. Nichts davon ist der Fall. (Beifall bei der AfD) Wir wälzen stattdessen viel Papier für Randgruppen, Wählerklientel und Lobbyisten, aber wenig für das Wahlvolk. Was hat das Wahlvolk davon, wenn Obdachlose wählen dürfen? Nichts. Was hat es davon, wenn Bürgermeister 18 Jahre alt sein dürfen, wenn Landesbedienstete einen Rückkehranspruch erhalten, wenn lang gediente Mandatsträger, die ohnehin finanziell gut dastehen, noch besser dastehen? Das Wahlvolk hat nichts davon. Fast jede dieser Neuerungen kann man machen, aber fast jede dieser Neuerungen ist auf Einflüsterungen von Interessengruppen zurückzuführen. Das Wahlvolk möchte vernünftige Sachpolitik. Wir bezweifeln, dass die Sachpolitik von diesen Neuerungen profitiert. Was wir aber wissen: Die Sachpolitik profitiert ganz sicher nicht vom zentralen Vorhaben dieses Gesetzes, nämlich der Öffnung des passiven Wahlrechts für 16-Jährige. Im Übrigen: (Hans-Jürgen Goßner) Auch die Absenkung des passiven Wahlrechts auf 18 Jahre für Bürgermeisterkandidaten hat z. B. der BBW – Beamtenbund Tarifunion moniert, und er richtet den Blick auf nicht abgeschlossene Berufsausbildungen und ein Mindestmaß an beruflicher Lebenserfahrung. (Beifall bei der AfD) Wenn wir uns anschauen, wie es bei manchen Parteimitgliedern in einschlägig bekannten Parteien um Ausbildungen steht und wie hoch der Anteil an Studienabbrechern ist, dann wissen wir, wem damit gedient werden soll. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE winkt ab.) Alle anderen Neuregelungen gruppieren sich also als reines Beiwerk um dieses zentrale grüne Ziel herum, dem die CDU als Befehlsempfänger wieder einmal nichts entgegensetzt. Die Grünen sehen, nicht ganz zu Unrecht, minderjährige Schüler als grüne Kernwähler, die es bei Laune zu halten gilt. Wahrscheinlich gab es hinter den Kulissen einfach einen Deal mit dem Anreiz „Zuschlag für altgediente Bürgermeister“, von denen im Land ja der Großteil der CDU angehört, und die anderen werden der CDU dankbar sein. (Zuruf des Abg. Ulli Hockenberger CDU) Das war schon lange ein Wunsch der Union: Der Zuschlag wird – um das euphemistische Wort des Entwurfs zu benutzen – „weiterentwickelt“, sprich: Es wird teurer, obwohl die Bürgermeister und Landräte in Baden-Württemberg ja nicht gerade zu den Geringverdienern gehören dürften. (Abg. Carola Wolle AfD: Nee!) Sie von der CDU sind zur rein gesellschaftlichen Vorfeldorganisation der Grünen verkommen – (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Das ist aber nicht schön, was Sie sagen, Herr Goßner!) mit der einzigen Aufgabe, konservative Wähler abzufangen, damit sie ja nicht auf die Idee kommen könnten, einmal etwas ganz anderes zu wählen. Ansonsten sind Sie so entkernt und inhaltslos, wie Ihnen das – zu Recht – aus den eigenen Reihen schon vorgeworfen wird. (Beifall bei der AfD) Steigbügelhalter bekommen nicht selten einen Tritt des Reiters ab. Sie gehen irgendwann den Weg der FDP, die ja in der Vergangenheit viele Wahlziele erreicht hat: Sie muss nämlich z. B. im Saarland, in Niedersachsen und in Berlin nicht mehr neben der AfD sitzen. (Heiterkeit bei der AfD) Sie werden also den Weg in die Bedeutungslosigkeit nur noch beschleunigen. Zur Belohnung werden Sie mit einem lärmenden Innenminister und ein paar anderen unwichtigen Posten abgespeist, auf denen Sie keinen Schaden anrichten können. Wie bei einer solchen Klientelpolitik üblich, stoßen alle Argumente gegen das passive Wahlrecht für Minderjährige auf taube Ohren. Die Fachverbände sind geradezu Sturm gelaufen gegen diese Neuerungen. Aber ebenso wie beim Landtagsperiode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 wahlrecht üben Sie brutalstmöglich Ihre Macht aus. Sie fordern überall qualifiziertes Personal, aber wie dieses Beispiel mal wieder zeigt, missachten Sie gerade dessen Expertise, wo immer es Ihnen eben nützt. Der Entwurf enthält nur wenig Sinnvolles, aber Sinnvollem werden wir natürlich die Unterstützung nicht verwehren. Insgesamt gilt aber, wie so oft, zu sagen: Handwerklich schlecht gemacht. (Beifall bei der AfD)

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Daniel Born

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist damit beendet. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/4079 zur weiteren Beratung an den Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 4 unserer Tagesordnung ist erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz über die Vereinigung der LBS Landesbausparkasse Südwest und der LBS Bayerische Landesbausparkasse zur LBS Landesbausparkasse Süd und zur Änderung des Sparkassengesetzes und weiterer Vorschriften – Drucksache 17/4160 Das Wort zur Begründung erhält zunächst die Regierung. Ich darf Herrn Minister Strobl das Wort erteilen. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Vielen Dank. – Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Baden-Württemberg ist das Land des Bausparens, ein Land, in dem es das Ziel vieler Menschen war und ist, das sprichwörtlich gewordene Häusle zu bauen. Dafür braucht es verlässliche Formen der Vermögensbildung, gerade für Menschen mit mittlerem und kleinerem Einkommen und gerade in Zeiten, in denen die Zinsen so gestiegen sind wie in diesen Zeiten. „Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause“, „Auf diese Steine können Sie bauen“, Landesbausparkasse, Wüstenrot, Schwäbisch Hall: traditionsreiche Unternehmen, gelegentlich als langweilig belächelt, freilich in Wahrheit seit Jahrzehnten Garanten solider und nachhaltiger Finanzprodukte. Ja, das Bausparen gehört zum Land wie Daimler, Porsche, Bosch und Trumpf. (Abg. Anton Baron AfD: Mal sehen, wie lange noch!) Aber trotz aller Solidität gilt: Auch beim Bausparen gibt es keinen Stillstand. Auch hier gilt: Damit es gut bleibt, muss es immer besser werden. Das ist unser Anspruch. Ein Schritt, um das Bausparen in diesem Sinn zukunftsfest zu machen, ist der nun von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zum Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern, dem Land Baden-Württemberg und dem Land Rheinland- (Minister Thomas Strobl) Pfalz. Er ist die rechtliche Grundlage für die Fusion der LBS Landesbausparkassen Südwest und Bayern zur LBS Landesbausparkasse Süd. Im Mai des vergangenen Jahres einigten sich die Sparkassenverbände Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz als Träger der beiden Bausparkassen auf ein Eckpunktepapier für die Fusion. Das war das Ergebnis längerer Sondierungen im Vorfeld. Sogleich begannen auch die Verhandlungen zwischen den Innenministerien von Baden-Württemberg und Bayern sowie dem Wirtschaftsministerium des Landes Rheinland-Pfalz über den Staatsvertrag, den wir heute vorlegen und für den wir um die Zustimmung des Landtags bitten. Der Staatsvertrag führt die Fusion nicht selbst herbei, sondern schafft lediglich die Rechtsgrundlage, auf der die Träger sie danach beschließen dürfen. Wir bauen dabei auf einem soliden Fundament. Der Staatsvertrag, der im Jahr 2015 die Grundlage der Fusion zwischen den ehemaligen Landesbausparkassen Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zur LBS Südwest war, hat sich bewährt und wird nun durch den Beitritt der LBS Bayern lediglich ergänzt. Zweierlei möchte ich dabei hervorheben: Zum einen unterstreicht die Landesregierung, wie wichtig ihr die Selbstverwaltung auch im Sparkassen- und Bausparbereich ist. Es geht nicht um detaillierte Vorgaben für das operative Geschäft – davon gibt es durch die BaFin und die Bundesbank wahrlich genug –, sondern um eine unterstützende rechtliche Dienstleistung, die die Selbstverwaltung der neuen Anstalt überall dort stärkt, wo das möglich ist. Der Staatsvertrag unterstreicht dies durch die Satzungsautonomie, die der LBS Süd in weitem Umfang gewährt wird. Der zweite Aspekt ist gewissermaßen die Kehrseite der Medaille: Die Träger und die betroffenen Institute tragen die unternehmenspolitische Verantwortung für die Fusion und ihre Folgen allein. Erfolg oder Misserfolg, Effizienzrendite und Verbesserung der strategischen Position innerhalb des LBS-Verbunds: Ob dies gelingt, liegt allein am Geschick des neuen Instituts und seiner Träger. Wie immer gehören für uns Selbstverwaltung und Eigenverantwortung zusammen. Dieser Grundsatz leitet uns. Warum braucht die Fusion zur LBS Süd einen Staatsvertrag? Es entsteht eine neue Anstalt des öffentlichen Rechts, die nach unserer verfassungsrechtlichen Ordnung der Kontrolle der öffentlichen Hand unterliegt. Da die LBS Süd zudem auf dem Gebiet dreier Bundesländer nach baden-württembergischem Recht tätig wird, ist der Staatsvertrag die Rechtsgrundlage, um auch in Bayern und Rheinland-Pfalz hoheitliche Rechte ausüben zu dürfen. Welche Regelungen im Staatsvertrag sind nun für Baden-Württemberg besonders bedeutsam? Zunächst der Unternehmenssitz. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Genau!) Neben München ist Stuttgart Sitz der neuen Anstalt, die mit einer Bilanzsumme von ca. 37 Milliarden € die mit Abstand größte Landesbausparkasse in Deutschland werden wird. Der Finanzplatz Stuttgart wird dadurch erheblich gestärkt. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) eriode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 Da die große Niederlassung in Karlsruhe, die uns als badisches Standbein der LBS immer sehr wichtig war, ebenfalls in Zukunft erhalten bleibt, wird der Standort Baden-Württemberg insgesamt auch innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe deutlich aufgewertet. Darüber dürfen wir uns in Baden-Württemberg freuen. Ein Blick auf die Größenverhältnisse unterstreicht dies. Die LBS Bayern hält 41,5 % der Anteile am Stammkapital der neuen Anstalt, die LBS Südwest 58,5 %. Als größter Träger innerhalb des Dreierverbunds ist der Sparkassenverband Baden-Württemberg mit 51,2 % der stärkste Partner. Dann gilt für die LBS Süd – das ist mir sehr wichtig – ausschließlich baden-württembergisches Landesrecht. Es bleibt so auch bei der einvernehmlich mit Bayern und Rheinland-Pfalz auszuübenden Rechtsaufsicht durch unser Innenministerium in Baden-Württemberg. Dies entspricht den Größenverhältnissen im neuen Institut und führt das seit Jahren bewährte baden-württembergische Modell der Aufsicht über die LBS fort. Schließlich, und auch dieser Punkt ist mir wichtig: Die Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beider Landesbausparkassen werden gewahrt bzw. gestärkt. Vor allem wird es keine fusionsbedingten Kündigungen geben. Der Staatsvertrag enthält faire Übergangsregelungen für die Personalräte bis zur Neuwahl einer Personalvertretung für die LBS Süd. Auch die Drittelparität der Mitarbeitervertreter im Verwaltungsrat bleibt selbstverständlich erhalten. Dies etwa gab es bei der LBS Bayern bislang nicht und bedeutet daher gerade für die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein deutliches Mehr an Mitbestimmung. Die Integration beider Häuser in die neue Anstalt dürfte hierdurch erheblich erleichtert werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die LBS Südwest wird die Anstrengungen des Fusionsprozesses meistern; denn sie steht auch im Vergleich zu den übrigen Landesbausparkassen sehr gut da. Im Jahr 2022 erzielte sie mit ca. 11,5 Milliarden € über 1 Milliarde € mehr als im bisherigen Rekordjahr 2019 und damit das beste Neugeschäftsjahr ihrer Geschichte. Sie ist damit die kapitalstärkste Landesbausparkasse mit einer sehr guten Eigenkapitalquote und dem besten Betriebsergebnis. Bausparen ist also weder langweilig noch altmodisch. Mit der durch die EZB im Euroraum angestoßenen Zinswende und den daraus resultierenden steigenden Zinsen erlebt das Bausparen eine nie für möglich gehaltene Renaissance. Seine Grundidee, die langfristige Sicherung eines im Vergleich günstigen Zinses, gewinnt für breite Bevölkerungsteile wieder an Bedeutung. Darüber dürfen wir uns in Baden-Württemberg freuen. Mit einem Bausparvertrag lebt der Traum vom Häusle auch in einer sich verändernden Zinslandschaft weiter. Die neue LBS Süd bearbeitet den wieder wachsenden Markt mit größerer Vertriebsstärke und mit attraktiven – mit noch attraktiveren – Produkten. Es ist also gut, dass die Fusion zweier starker Häuser gerade jetzt kommt, und es ist gut, dass der Staatsvertrag dies gerade jetzt erlaubt. (Minister Thomas Strobl) Sehr überzeugt bin ich davon, dass sich die erheblichen Investitionen, die der Fusionsprozess in der Anfangsphase erfordert, am Ende rentieren werden. Denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wenn man im Einzelnen dies und das kritisch sehen kann, bin ich von der Grundidee des solidarischen Bausparens auch persönlich sehr überzeugt. Viele Gleichgesinnte schließen sich zu einer Gemeinschaft zusammen und sparen in einen Topf, der durch Spargelder, Guthabenzinsen sowie Zins- und Tilgungsbeiträge gefüllt wird. Am Ende kommen alle Sparer aus der Zuteilungsmasse schneller an ihr Baugeld, als wenn sie allein für sich gespart hätten – und das zu Zins- und Tilgungsraten, die von vornherein und unabhängig von der Zinsentwicklung feststehen. Das Bausparen ist damit eine berechenbare Möglichkeit zur Vermögensbildung gerade für Menschen mit kleinerem und mittlerem Einkommen, die so auch privat für ihr Alter vorsorgen, die also genau das tun, was wir Politiker ihnen seit Jahren und Jahrzehnten empfehlen. Nicht nur das: Mit dem zugeteilten Bauspardarlehen können nicht nur neue Immobilien erworben werden, sondern es können auch alte energetisch saniert werden. Der Bausparvertrag wird dann zu einem wertvollen Mosaikstein im Kampf gegen den Klimawandel. Ebenso ist er selbstverständlich ein wichtiger Baustein zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum zur Bekämpfung der Wohnungsnot. Vielleicht ist das alles auch ein Grund dafür, dass sich viele junge Leute für den bisher als eher uncool verschrienen Bausparvertrag entscheiden. Seit Jahren sind etwa die Hälfte aller Neukunden der LBS Südwest jünger als 26 Jahre. Auch der sogenannte Wohn-Riester, also die Möglichkeit, Riester-Zulagen auf die Spar- und Tilgungsleistungen zu bekommen, boomt. All diese Gründe sprechen dafür, mit dem Staatsvertrag und dem Umsetzungsgesetz den Weg zur Bildung der LBS Süd frei zu machen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin überzeugt, dass wir mit diesem Gesetz einen Beitrag zur Sicherung des Bauspargedankens leisten und damit – das ist in diesen Zeiten wichtig – den Finanzstandort Baden-Württemberg nachhaltig stärken. Ich bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Daniel Born

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vorgesehen. Die Debatte eröffnet für die Fraktion GRÜNE Herr Abg. Dr. Markus Rösler. (Abg. Andreas Kenner SPD: Oh Markus, hast du auch einen Bausparvertrag? – Gegenruf des Abg. Dr. Mar- kus Rösler GRÜNE: Früher mal hatte ich einen!)

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Dr. Markus Rösler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2013 gab es zehn Landesbausparkassen in Deutschland. Augenblicklich sind es noch acht. Das sehen wir hier auf der Karte. (Der Redner hält eine Karte hoch.) periode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 Die Entwicklung zeigt uns: Vielleicht werden es Ende des Jahres nur noch fünf Landesbausparkassen sein. Denn die LBS West und die LBS Nord werden wahrscheinlich rückwirkend zum 1. Januar schon fusionieren. Es gibt Bestrebungen für die Fusion der LBS Ost mit der Bausparkasse Schleswig-Holstein-Hamburg. Heute und hier geht es ganz konkret um die Fusion – der Minister hat es schon erwähnt – der Landesbausparkassen Südwest – Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz – und Bayern mit einer Bilanzsumme von 21,5 Milliarden € bei uns und von 15,3 Milliarden € in Bayern. Mit einer Bilanzsumme von ca. 37 Milliarden € – auch das wurde schon erwähnt, aber ich will es hier noch einmal betonen – wäre das die größte Landesbausparkasse in Deutschland. Für diese Zentralisierungstendenzen gibt es gute Gründe, obwohl wir in Baden-Württemberg wie in Deutschland durchaus gute Erfahrungen machen mit dezentralen Wirtschaftsund Finanzstrukturen. Erinnern wir uns daran: Nach der Finanzkrise standen die Sparkassen und die Raiffeisen- und Volksbanken sehr stabil da. Unsere Landesbank Baden-Württemberg hingegen mussten wir, das Land, massiv unterstützen. 5 Milliarden € haben die Anteilseigner damals, 2009, zur Erhöhung des Stammkapitals zur Verfügung gestellt. Als Folge der Finanzkrise gab es dann EU-weit verstärkte Auflagen zu Eigenkapitalquoten, Basel I, II, III, Stresstests und verschärfte Kontrollen. Das ist im Grundsatz richtig und wichtig, wenngleich auch hier manchmal der Amtsschimmel durchaus zu kräftig wiehert. Warum also doch Fusion? Viele der geplanten Fusionen hier im Süden Deutschlands sind erst einmal mit der Bewältigung genau dieser regulatorischen Herausforderungen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen durch die Europäische Zentralbank beschäftigt. Wir waren kürzlich in Brüssel bei der EZB. Die haben da sehr harte Vorstellungen. Es ist manchmal gut – das erwähne ich hier mal –, dass wir aus Baden-Württemberg, aber auch aus Deutschland parteiübergreifend – ich betone das sehr ausdrücklich – für unser dreisäuliges Bankensystem eintreten und diese dezentralen Strukturen der Sparkassen und in diesem Fall auch der Bausparkassen, der Volks- und Raiffeisenbanken vertreten. Es ist außerdem ein Ausbau der Vertriebsstärke durch attraktive Produkte geplant, drittens ein stärkerer Auftritt auf dem süddeutschen Markt mit den Sparkassen im Verbund mit eigenen Vertriebswegen und viertens natürlich angemessene Ausschüttungen an die Träger. Aber auch hier will ich anmerken: Solide Arbeit, sichere Rücklagen und faire Löhne sind für uns Grüne wichtiger als höhere Ausschüttungen an die Träger. Das entspricht nachhaltiger, grüner Politik ganz im Sinne von Robert Bosch als Unternehmer, der formulierte: Ich zahle nicht gute Löhne, weil ich viel Geld habe, sondern ich habe viel Geld, weil ich gute Löhne zahle. Die aktuelle Zinsentwicklung ist günstig für die Bausparkassen. Bausparverträge sind wieder in, im Gegensatz zu 2020, 2021, 2022, als das sehr volatil war und im Jahr 2021 das Bausparneugeschäft um ein Viertel eingebrochen ist. Die Zins- (Dr. Markus Rösler) wende im Jahr 2022 führt zu einem seit Jahrzehnten nicht da gewesenen Wachstum im Abschluss neuer Bausparverträge. Mit dem Staatsvertrag schaffen wir jetzt die rechtliche Grundlage für eine länderübergreifende Landesbausparkasse Süd. Durch diese geplante Fusion wird nicht nur die größte Landesbausparkasse mit einer Bilanzsumme von ca. 37 Milliarden € und Bausparsummen in einer Größenordnung von etwa 150 Milliarden € entstehen, sondern wir werden nach der Bausparkasse Schwäbisch Hall auch die zweitgrößte Bausparkasse in ganz Deutschland bei uns haben, und zwar natürlich beide, Schwäbisch Hall und LBS Süd, mit einem Stammsitz bei uns im Ländle. Wir sind halt einfach spitze beim Bausparen. Das ist auch gut so, und das soll auch so bleiben. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Rund 2 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würden in Zukunft durch ein breites Gerüst an Angeboten die Bürgerinnen und Bürger im Süden bei der Finanzierung ihrer Bauvorhaben unterstützen. Das ist eine große Zahl. Und wir stehen auch dafür – der Minister hat es gesagt –, dass es da keine Kündigungen gibt, die aufgrund dieser Fusion veranlasst werden. Deswegen können die Ressourcen und Kompetenzen aus zwei Landesbausparkassen unter einem Dach gebündelt werden, um eine krisenfeste und leistungsfähige LBS Süd zu formen. Die Gremien der Landesbausparkassen, sowohl bei uns im Ländle als auch in Bayern und in Rheinland-Pfalz, wünschen den Zusammenschluss und haben entsprechende Vorarbeit geleistet. Die Landtagsfraktion der Grünen begrüßt die geplante Fusion. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu dem Staatsvertrag daher zu und wünschen allen Beteiligten bei der Umsetzung des Vorhabens gutes Gelingen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Konrad Epple CDU)

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Daniel Born

Nächster Redner in der Debatte ist für die CDU-Fraktion Herr Abg. Ulli Hockenberger. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Er darf auch zum zweiten Mal!)

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Ulli Hockenberger CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Dem Kollegen Fink höre ich immer mit wachsendem Erkenntnisgewinn zu. Insofern danke ich ihm für die Erkenntnis, dass der heutige Tag der Tag des Kompliments ist. Da heute der Tag des Kompliments ist, möchte ich mich bei Ihnen, Herr Präsident, für Ihre sehr einfühlsame Sitzungsleitung zum vorherigen Punkt bedanken, als ich meine Redezeit überschritten habe. Ich verspreche Ihnen: Zu diesem Punkt werde ich sie unterschreiten. (Vereinzelt Heiterkeit und Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD – Zuruf: Sehr gut!) Ich darf noch einmal Ihre besondere Aufmerksamkeit auf den Titel des Tagesordnungspunkts lenken: „Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen ...“ usw. usf. Also, es geht heute um das Geeriode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 setz. Es ist ein Gesetz mit einer langen Gesetzesbezeichnung, aber inhaltlich standen wir politisch schon vor größeren Herausforderungen. Wir haben die Inhalte vom Minister gehört, wir haben sie ausführlich von Herrn Dr. Rösler gehört. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass der Innenausschuss den Staatsvertrag ohne Aussprache zur Kenntnis genommen hat. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass das Plenum in der letzten Sitzung den Staatsvertrag ohne Aussprache zur Kenntnis genommen hat. Heute haben Sie vieles vom Minister und auch von Herrn Dr. Rösler gehört. Mit der Fusion sollen bestimmte Ziele erreicht werden: marktund zukunftsfähige Verbundunternehmen, bessere Rahmenbedingungen bei den regulatorischen Herausforderungen usw. Das können Sie alles nachlesen und ist wiederholt gesagt worden. Die wichtigsten Dinge sind, dass durch den Staatsvertrag und durch das Umsetzungsgesetz der Bankenplatz Baden-Württemberg gestärkt wird, dass wir der stärkste Partner sind, dass baden-württembergisches Landesrecht gilt und dass keine fusionsbedingten Kündigungen stattfinden. Jetzt kommt die Stelle, an der ich hin- und hergerissen bin. (Heiterkeit des Abg. Thomas Blenke CDU) Ich bin hin- und hergerissen zwischen dem zu erwartenden Vorwurf meiner Fraktion, Arbeitsverweigerung begangen zu haben, wenn ich keine weiteren wiederholenden und keine Erkenntnisgewinn bringenden Ausführungen mache; andererseits bin ich – wie Sie aus vergangenen Reden wissen – ein Lebenszeitoptimierer. Es ist alles gesagt, es wird durch meine Wiederholung nicht besser. Vielen Dank, und einen schönen Tag noch. (Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD so- wie des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD)

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Daniel Born

Ich habe jetzt Zeit, den restlichen Tag darüber nachzudenken, wie es ist, wenn man Komplimente nur noch dann erhält, wenn man zuvor die Überziehung der Redezeit um eine Minute zugelassen hat. (Heiterkeit – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Das pas- siert nicht mehr!) Aber mich lenkt jetzt die Rede der SPD-Fraktion ab. Herr Abg. Jonas Hoffmann hat das Wort.

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Jonas Hoffmann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Hockenberger, wir beraten heute das Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz über die Vereinigung der LBS Landesbausparkasse Südwest und der LBS Bayerische Landesbausparkasse zur LBS Landesbausparkasse Süd und zur Änderung des Sparkassengesetzes und weiterer Vorschriften. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD und den Grünen, Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Genau das habe ich gemeint!) (Jonas Hoffmann) An dieser Stelle habe ich eine kleine kritische Anmerkung: Wir beraten hier die Fusion der zwei größten Landesbausparkassen. Da hätte man schon einen etwas sexyeren Titel finden können, meine lieben Kolleginnen und Kollegen. (Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD – Heiterkeit des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD – Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Aber worum geht es? Wir haben es schon oft gehört: Es findet eine Fusion der großen Bausparkassen statt. Bilanzsumme: ca. 37 Milliarden €, etwa 3,5 Millionen Verträge, Bausparsumme: ca. 150 Milliarden € – und das alles auf dem Boden von Baden-Württemberg. Wir haben schon einiges über Chancen und Risiken gehört. Aber auch hier noch mal mein Deut darauf: Diese Chancen müssen vor allem bei den Kundinnen und Kunden ankommen, die über Jahre hinweg über solche Verträge Geld ansparen – vielleicht auch mit einem kleinen Gehalt –, um sich irgendwann einmal den Traum bzw. das Lebensmodell Eigenheim ermöglichen zu können. Hier ist es auch angebracht, vielleicht die eine oder andere kritische Anmerkung im Bereich Wohnen zu tätigen. Denn wir sprechen über Wohnraum. Es wurde in diesem Raum schon oft gesagt: Das ist die große soziale Frage des 21. Jahrhunderts. In den letzten Jahrzehnten war Bausparen immer eine Chance, gerade für Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen, um sich etwas anzusparen, um irgendwann die passende Immobilie für sich und ihr Lebensmodell zu finden. Aber diese Chance ist in den letzten Jahren für viele Menschen geschrumpft. Das merken wir, da die Eigentümerquote in unserem Land, im Land der Häuslebauer – so wird das Land aus meiner Sicht nicht mehr ganz zu Recht beschrieben –, kleiner wird. Hier sind Entwicklungen zu beobachten, wo sich in den letzten Jahren gerade Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen nichts leisten konnten und wo sich diese Menschen auch heute bei den gestiegenen Zinsen und bei den noch immer sehr, sehr hohen Baupreisen nichts leisten können. Hier muss die Politik einen Rahmen schaffen, der das Lebensmodell Eigenheim wieder für die breite Gesellschaft möglich macht. (Beifall bei der SPD) Es stellt sich die Frage, wie wir es schaffen, dass Menschen, die eventuell über Jahre hinweg eingezahlt und gespart haben, eine passende Immobilie finden. Diese Frage ist aber nicht an dieser Stelle zu klären, sondern die muss die Bauministerin – sie war bis gerade eben noch da – im Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen diskutieren. Da erwarten wir auch Antworten. Ich danke für die Aufmerksamkeit und wünsche noch einen schönen Nachmittag. (Beifall bei der SPD und des Abg. Dr. Markus Rös- ler GRÜNE – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

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Daniel Born

Es folgt für die FDP/DVP-Fraktion Frau Abg. Julia Goll.

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Julia Goll FDP

Danke schön. – Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist doch bemerkenswert: Es geht hier um Milliardenwerte, über die wir heute inperiode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 direkt mitentscheiden, und auf der Regierungsbank hat man extrem wenig Interesse an diesem Thema. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Wie immer! – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Wir sind doch da!) Die Regierung beweist heute ganz wenig Durchhaltevermögen, ganz anders als letzte Woche bei einer Kabarettveranstaltung. Da haben es sogar acht Ministerinnen und Minister geschafft, ein paar Stunden durchzuhalten. Wie gesagt, da wünsche ich mir ein bisschen Veränderung im Verhalten der Regierung und mehr Lust an den Themen. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD – Vereinzelt Beifall bei der AfD – Zuruf: „Mehr Lust“! – Zuruf des Ministers Thomas Strobl – Vereinzelt Heiterkeit) Ja, es geht um ein vermeintlich trockenes Thema, nämlich um die Voraussetzungen für die Fusion der Landesbausparkasse Südwest mit der Bayerischen Landesbausparkasse. Es ist viel dazu gesagt worden, wie segensreich Bausparkassen sind. Das muss ich alles gar nicht wiederholen. Deshalb liegt natürlich auch uns daran, dass die Bausparkassen wettbewerbsfähig bleiben. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, muss man sich gelegentlich verändern. Daher haben wir grundsätzlich überhaupt nichts gegen diese Fusion, wenn die Fachleute diese für sinnvoll halten und meinen, dass sich die Bausparkassen damit weiterhin am Markt bewähren und halten können. Immerhin ist unser System der Bausparkassen einzigartig und äußerst bewährt. Auch das ist hier schon wiederholt gesagt worden. Genau das könnte auch ein bisschen das Problem sein, das heute leider niemand angesprochen hat. Dieses Problem hat der Sparkassenpräsident – ich meine, vor zwei Jahren – angesprochen, als er gesagt hat: „Es könnte sein, dass dieses neue Gebilde unter die direkte Aufsicht der EZB gelangt.“ (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Ganz sicher so- gar!) – Sie sagen: „Ganz sicher sogar.“ – Bei der EZB verortet der Sparkassenpräsident wenig Kenntnis über die Tätigkeiten der Bausparkassen. Er hat die Sorge, dass das Ganze, wenn man der EZB immer erklären muss, welche Tätigkeiten die Bausparkassen eigentlich ausüben, damit sie ihre Aufsicht ausüben kann, ein bisschen zäh werden kann. Wie gesagt, hierzu habe ich von allen Fachleuten überhaupt nichts gehört. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Ich habe es gera- de erwähnt!) Ich würde doch gern wissen – genau, reden Sie vielleicht noch einmal darüber –, wie man diese Sorge aufgelöst hat. Denn wir wollen natürlich nicht, dass mit der Schaffung dieses neuen Gebildes neue Probleme verursacht werden. Deshalb, Herr Kollege Rösler: Wenn Sie dazu etwas sagen, wäre ich Ihnen sehr dankbar. Danke schön. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Herr Rösler dürfte keine Redezeit mehr ha- ben!)

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Daniel Born

Nächster Redner in der Debatte ist für die AfD-Fraktion Herr Abg. Emil Sänze. (Zuruf: Wechselt mal!)

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Emil Sänze AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst mal Glückwunsch an Herrn Strobl. Er könnte sofort im Vertrieb bei den Bausparkassen anfangen. Er hat ein glühendes Plädoyer für deren Produkte gehalten. Vielleicht war das auch seine Absicht. Ich komme zurück auf die Begründung, und ich gratuliere meinen früheren Kollegen aus der Finanzbranche, dass sie es geschafft haben, ihre Wünsche zu übertragen. Ich erinnere an die Begründung: Durch die Zustimmung zum Staatsvertrag soll es den Sparkassenverbänden aus Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz als Trägern der Landesbausparkassen ermöglicht werden, die Fusion der LBS Landesbausparkasse Südwest und der LBS Bayerische Landesbausparkasse zur LBS Landesbausparkasse Süd herbeizuführen. Die Sparkassenverbände sehen in der Fusion ein probates Mittel, um einem verschärften Wettbewerbsumfeld mit erheblichem Ertrags- und Kostendruck, steigender Regulatorik – das hat die Kollegin gerade ausgeführt; wir gehen von der BaFin- in die EZB-Regulatorik; da frage ich mich, was das dann bringen soll – und den Nachwirkungen einer jahrelangen Niedrigzinsphase zu begegnen. Vielleicht an die Damen und Herren dieses Hauses: Wir hatten nicht nur in Berlin eine Zeitenwende, sondern auch in der Zinspolitik. Das heißt, diese Trockenstrecke ist eigentlich durchgestanden, und es gibt eigentlich keinen Grund. Immer wenn Staatsverträge zur Diskussion anstehen, ist Vorsicht geboten. Denn sie sind meist zulasten des Landes und final zulasten der Bürger. Ich erinnere an den letzten Ausflug der Landesbank Baden-Württemberg und an den Kauf der sächsischen Landesbank und deren Intention im Jahr 2007, sich über größere Marktmacht entwickeln zu wollen. Die damalige Aussage war: Der Zusammenschluss ist ein weiterer Schritt bei der Konsolidierung der Sparkassen-Finanzgruppe. Tatsächlich war es aber ein weiterer Schritt der Haftungsausdehnung und der Risikobelastung, verbunden mit horrend hohen Verlusten für die Sparkassen-Finanzgruppe und somit auch für das Land. Denn die Träger sind ja die Sparkassen. Jetzt soll dieser Staatsvertrag über die Fusion der Landesbausparkasse zusätzliche Synergien und Wettbewerbsfähigkeit bringen. Dabei bleibt eindeutig, dass es sich um eine Gesellschaft im Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe handelt. Und wie wir alle wissen, sind die Besitzer die Sparkassen. Der überwiegende Teil der Sparkassen gehört wiederum zu den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten mit kommunaler Trägerschaft. Das heißt, summa summarum haftet die öffentliche Hand für diese Experimente. Das sollten Sie mal bedeneriode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 ken und sollten vielleicht auch ein Risikoszenario bereitstellen, das dies dann mit berücksichtigt. Denn die Haftungen werden nicht kleiner, sondern größer. (Beifall bei der AfD) Es wird auch damit argumentiert, es käme zu keinen Auswirkungen für das Personal. Also, das ist ja widersinnig. Drei Standorte bleiben erhalten; das ist sicherlich richtig. Die Chefetagen sind ungefährdet, so wie es aussieht, (Vereinzelt Heiterkeit bei der AfD) aber das Personal wird wahrscheinlich leiden, und es wird ein Abbau stattfinden. Die Begründung ist immer dieselbe. Dort heißt es: Durch die Bündelung wird die Zukunftsfähigkeit und Schlagkraft der Landesbausparkasse im Süden Deutschlands langfristig gesichert. Ich weiß nicht, ob Größe immer ein Synonym für Leistungsfähigkeit ist. Zusätzlich wird das Signal ausgesendet, dass dies eine wichtige Botschaft an die Mitarbeiter sei, sowohl im Innen- als auch im Außendienst. Das erinnert ein wenig an die Phraseologie der Großunternehmen in unserer Umgebung. Übrigens: Mercedes reduziert gerade sein Portfolio und baut nicht auf. Es stellen sich auch die Fragen, ob diese Fusion im Interesse Baden-Württembergs ist und wie die Risiken und Haftungseigenschaften als Bedrohung für den Landeshaushalt zu bewerten sind. Denn in der Begründung selbst steht dann unten auch: Durch die Fusion können sich Auswirkungen auf das Steueraufkommen ergeben ... Da bin ich mir zu hundert Prozent sicher. Das Geld im Steuersäckel wird weniger werden. (Vereinzelt Heiterkeit bei der AfD) Auch gilt es zu bedenken, dass wir ohne Not zwei heimische Bausparkassen, nämlich u. a. die größte Bausparkasse Deutschlands – Schwäbisch Hall – praktisch mehr oder weniger unter Druck setzen. Und die zahlen die Steuern nach wie vor, während wahrscheinlich Ihre neue Bausparkasse keine mehr zahlt. (Beifall bei der AfD) Wenn Sie unweit nach Ludwigsburg schauen, sehen Sie, dass wir dort auch eine große Bausparkasse haben. Das heißt, dieser Staat eröffnet den Druck auf die heimische Wirtschaft und versucht, sie mit anderen Produkten unter Druck zu setzen. Wie sinnvoll ist denn so etwas? Da frage ich doch echt, ob Sie noch unter den Hiesigen weilen. (Heiterkeit und Beifall bei der AfD) Nicht nur, dass die Landesregierung nicht beziffern kann, wie hoch die Steuerausfälle sind; aber das kann sie jetzt ja tun, wir sind ja in der ersten Lesung. Dann kann Herr Bayaz vielleicht (Emil Sänze) mal nachrechnen und sagen, wie sein Risikoportfolio zunimmt. Denn eine Risikobetrachtung dieser Fusion sehe ich nämlich in diesem Staatsvertrag noch nicht mal als Anmerkung. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Daniel Born

Die Aussprache ist damit beendet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/4160 zur weiteren Beratung an den Ausschuss des Inneren, für Digita-Schluss: periode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 lisierung und Kommunen zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 5 unserer Tagesordnung ist damit erledigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Die nächste Sitzung findet am Internationalen Frauentag, am 8. März 2023, um 10:00 Uhr statt. Ich schließe die Sitzung. 12:50 Uhr Vorschlag der Fraktion GRÜNE Umbesetzungen in verschiedenen Ausschüssen Ausschuss Funktion Ausschuss für Kultus, stellvertretendes Mitglied Jugend und Sport Ausschuss für Wirtschaft, stellvertretendes Mitglied Arbeit und Tourismus 28.2.2023 Andreas Schwarz und Fraktion Vorschlag der Fraktion der AfD Umbesetzung im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Funktion scheidet aus stellvertretendes Mitglied Klauß 28.2.2023 Anton Baron und Fraktion eriode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 Anlage 1 scheidet aus tritt ein Marwein – Seemann Evers Anlage 2 d Kunst tritt ein Stein

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