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Dr. Wolfgang Reinhart

01.03.2023 Sitzungen 17/58

Es war noch innerhalb der Redezeit. (Abg. Sascha Binder SPD: Aber außerhalb des Ver- fassungsbogens! – Weitere Zurufe von der SPD) Nachdem alle fünf Fraktionen ihre Beiträge hier eingebracht haben, darf ich jetzt für die Landesregierung der Wirtschaftsministerin das Wort erteilen. Bitte sehr. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Jetzt kommt der Schwenk!) Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, das Thema ist wichtig genug, dass wir wieder zu einer sachlichen Diskussion zurückkommen. (Vereinzelt Beifall bei der CDU – Abg. Miguel Klauß AfD: Zur Grundsteuer B!) Die Diskussionen zum Gesetzentwurf im Plenum, in der öffentlichen Anhörung und im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus haben gezeigt: Es gibt keine überzeugenden Argumente für die von der Fraktion der SPD initiierten Änderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes. (Abg. Andreas Stoch SPD: Es gibt also keine Argu- mente für Ihren Koalitionsvertrag, richtig?) Jetzt möchte ich auf einzelne Punkte eingehen, um das auch noch einmal auszuführen, beispielsweise die Absenkung der Aufgreifschwelle von 20 000 € auf 10 000 €, die Kontrollpflicht sowie die kommunale Berichtspflicht. Dadurch würde die Bürokratie für die Verwaltung und für die Unternehmen – also für beide Seiten – enorm erhöht. Der Aufbau weiterer Bürokratie – ich kann nur dafür werben – darf uns in der heutigen Zeit in dieser Form nicht passieren. Bürokratie ist bei vielen kleinen und mittleren Unternehmen der Grund, ihre Geschäfte sogar aufzugeben. Deswegen müssen wir dieses Argument sehr ernst nehmen. (Beifall bei der CDU) Auch der Wettbewerb in unserem Land wird eingeschränkt. Das schadet insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen – diese sind das Rückgrat der Wirtschaft in unserem Land –, und auch das wollen wir gerade nicht. Auch die Einführung einer Kontroll- und Berichtspflicht ist nicht erforderlich, weil aktuell bereits ausreichende Kontrollund Sanktionsmöglichkeiten vorgesehen sind. Zum Zweiten: Die Einführung einer Tariftreuepflicht für nicht tarifgebundene Unternehmen halte ich aus europarechtlichen eriode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 Gründen nach wie vor – ich habe es ja schon mehrfach ausgeführt – für äußerst bedenklich. Zudem würde das ohnehin komplexe Vergaberecht damit noch weitere Anforderungen an die Unternehmen und an die Vergabestellen richten. Schließlich ist es auch sinnvoll, abzuwarten, was der Bund, wie er es auch angekündigt hat, in diesem Bereich macht. Denn ein Flickenteppich sollte, wenn wir Einfluss darauf nehmen können, in der Tat verhindert werden. (Beifall bei der CDU) Drittens: Auch bei dem Verbot der tariflichen Schlechterstellung gibt es nicht unerhebliche rechtliche – übrigens auch verfassungsrechtliche – Bedenken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stehen dazu: Das Tariftreue- und Mindestlohngesetz des Landes wird weiterhin gebraucht; das ist keine Frage. Das Gesetz bezieht sich in einem viel weiteren Rahmen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge insgesamt und schützt so die heimische Wirtschaft vor Billigkonkurrenz und vor allem auch vor Wettbewerbsverzerrungen. Dies war und ist das Ziel der Landesregierung. Wir brauchen auch eine verbindliche Regelung gerade im Bereich des straßengebundenen Personenverkehrs. Auch dafür ist das Gesetz notwendig. Auch werden dadurch Fachkräfte im Land gesichert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Landestariftreueund Mindestlohngesetz ist allseits akzeptiert und im Vergabealltag angekommen. Der Gesetzentwurf der SPD hingegen würde aktuelle Probleme, die die Verwaltung und die Unternehmen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens schon haben, verschärfen. Dieser Gesetzentwurf würde die Arbeitsbelastung und die Kosten für die Verwaltung erhöhen – diese Vergabestellen sind aber jetzt schon sehr stark am Anschlag –, ohne dass durch diese Verschärfung ein klarer Nutzen für die Gesellschaft geschaffen würde. Darüber hinaus würde dieser Gesetzentwurf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in unserem Land einschränken und die Unternehmen durch die zusätzlichen bürokratischen Anforderungen belasten. Deshalb mein Appell: Nehmen Sie die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung und der Beratung im Wirtschaftsausschuss an, und lehnen Sie den Gesetzentwurf der SPD ab. Wir müssen in die Zukunft blicken. Wir müssen uns auf Maßnahmen konzentrieren, die die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in unserem Land erhöhen, die die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg erhalten und die die Verwaltung nicht zusätzlich mit Bürokratie belasten. (Beifall bei der CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, soweit Änderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes geboten sind, wird die Landesregierung diese auf den Weg bringen – mit Umsicht und Augenmaß, was dieser aktuelle, jetzt auf dem Tisch liegende Gesetzentwurf der SPD nicht tut. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE)

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