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Ulli Hockenberger

CDU 01.03.2023 Sitzungen 17/58

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich fange einmal mit dem Wichtigsten an: Das Kommunalwahlpaket ist da. Das ist auch gut so. Die Koalition liefert zuverlässig und rechtzeitig vor der nächsten Kommunalwahl. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) periode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 In diesem Paket ist nahezu alles drin. Auf das, was fehlt, werde ich noch zu sprechen kommen. Was angepackt wurde, ist vom Minister vorgetragen worden. Zu den wesentlichen Inhalten: Es gab eine umfangreiche Anhörung und Beteiligung. Das haben Sie gehört. Die Vorhaben haben unterschiedliche Reaktionen ausgelöst, manchmal Begeisterung, manchmal Ablehnung – nicht an jeder Stelle, nicht bei jedem gleich ausgeprägt. Aber das verwundert auch nicht. Der Gesetzentwurf enthält Selbstverständliches und Nachvollziehbares, er enthält Neuland für Baden-Württemberg, und er enthält – wir haben es gehört – mit der Absenkung des passiven Wahlalters Neuland für die ganze Bundesrepublik Deutschland. Selbstverständlich und nachvollziehbar sind die vorgesehenen Erleichterungen bei der Durchführung der Kommunalwahl. Das Wahlrecht für Wohnsitzlose möchte ich nicht weiter ausführen. Die Stichwahl ist Neuland. Die Stichwahl – das muss man sagen – trifft auf keine größere Begeisterung bei den kommunalen Landesverbänden und beim Bürgermeisterverband. Wer das Ergebnis der Anhörung intensiv durchgelesen hat – wie viele von uns –, der weiß das. Dennoch haben wir uns dazu entschieden, weil die Stichwahl einen zweiten Wahlgang mit den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen ermöglicht – sozusagen der Showdown in der Gemeinde. Die ab und zu einmal stattfindenden taktischen Absprachen – je nach Wahlergebnis – fallen damit weg. Wir haben damit eine echte Entscheidung für den Wähler. Die Altersgrenzen nach oben und nach unten werden aufgehoben. Wir haben das gehört. Wir vertrauen da sowohl nach oben als auch nach unten dem Wähler. Wir alle kennen doch Fälle von nicht wiedergewählten Bürgermeistern. Wir kennen aber auch Fälle von erfolgreichen, anerkannten, mitunter sogar äußerst beliebten Bürgermeistern, die dem Wähler nur deswegen kein Angebot mehr machen durften, weil das altersmäßig ausgeschlossen war. Das haben sowohl die Wähler als auch die Bürgermeister mitunter bedauert. Vor diesem Hintergrund – das will ich an dieser Stelle einfach einmal sagen – stellt der Dachverband der Jugendgemeinderäte doch recht kühn die Frage, ob die Absenkung der Untergrenze nur in Kombination mit der Abschaffung der Obergrenze nicht ein falsches Signal an junge Menschen sendet – um einmal ein bemerkenswertes Detail aus der Anhörung, das Sie im Anhang des Gesetzentwurfs auf Seite 87 nachlesen können, zu erwähnen. Für uns gehört das ins Gesamtpaket. – Ich will es kritisch anmerken, auch wenn es mir keinen Beifall bringt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Mit der Rückübernahme in den Landesdienst – wir haben es gehört – und mit einem in die Zukunft gerichteten Anreizzuschlag für lang gediente Bürgermeister nach 16 Amtsjahren erhöhen wir die Attraktivität des Amtes. Das gilt sowohl für Bürgermeister als auch für Landräte. (Ulli Hockenberger) Schließlich – das ist in den Stellungnahmen am deutlichsten geworden – geht es um ein Thema, mit dem wir bundesweit Neuland betreten, nämlich um die Absenkung des passiven Wahlrechts. Die Bandbreite der Stellungnahmen in der Anhörung reicht von begeisterter Zustimmung bis zu entschiedener Ablehnung. Dazwischen gibt es von verschiedenen Seiten mehr oder weniger große Bedenken. Mein Kollege Arnulf von Eyb hat dies in der Landtagssitzung am 22. Dezember 2021 anlässlich der Änderung der Landesverfassung zur Absenkung des aktiven Wahlrechts auf 16 Jahre eindrucksvoll beschrieben. Ich zitiere: Über dieses Vorhaben ließe sich trefflich streiten, denn die Kommentare reichen von „Wird Zeit, die jungen Menschen in unserem Land sind hierfür gut gerüstet“ bis hin zu „Was für ein Irrsinn, junge Menschen mit einer solchen Verantwortung zu belasten“ ... Nur: Es nützt nichts. Wir haben es im Koalitionsvertrag vereinbart, und wir müssen diesen Wertungswiderspruch aushalten. Das tun wir auch. Im Übrigen legen die kommunalen Landesverbände und der Bürgermeisterverband (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) sehr viel Wert auf eine verfassungsfeste Regelung in dieser Frage. Weil wir vertragstreu, wie mein Kollege Thomas Blenke immer zu sagen pflegt, und darüber hinaus auch rechtstreu sind, worauf insbesondere unser Fraktionsvorsitzender immer Wert legt, haben wir das Innenministerium zu einer intensiven Prüfung dieser Frage bewegen können. Ich empfehle Ihnen, bei Gelegenheit unten auf Seite 29 des Gesetzentwurfs nachzulesen. Ich zitiere: Einem etwaigen rechtlichen Risiko (das bei derartigen Neuregelungen naturgemäß besteht) und etwaigen rechtlichen Fragestellungen wird durch eine ausführliche Gesetzesbegründung, die aufgrund der dargestellten Ausführungen im Rahmen der Anhörung nochmals vertieft wurde, Rechnung getragen. ... Zu bedenken ist darüber hinaus, dass ein vergleichsweise kurzer Zeitraum in Rede steht, der ... maximal zwei Jahre beträgt. Meine Damen und Herren, wegen der besonderen und weitreichenden Bedeutung gerade dieser Änderung und weil man nie weiß, wer sich in Zukunft noch an den heutigen Tag erinnern wird, haben wir selbstverständlich auch das Kultusministerium wegen der Schulpflicht und das Sozialministerium wegen des Jugendschutzes um eine Stellungnahme gebeten. Beide Häuser haben uns mitgeteilt, dass keine Bedenken bestünden, eine solche Regelung einzuführen. Selbstverständlich haben wir auch Gespräche mit Jugendlichen im Jugendlandtag, mit Schulklassen, draußen in den Wahlkreisen geführt. Wir haben über A wie Ablehnung bis Z wie Zustimmung diskutiert. Wir sind am Ende des Tages zusammenfassend sozusagen zu dem Ergebnis gekommen: Lasst uns mehr Jugend wagen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Es ist allein Aufgabe des Wahlvorschlagsträgers, darüber zu befinden, wie das Gesicht seines Stimmzettels aussieht. Die eriode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 Leute machen ihre Kreuzle. Dann sehen wir, was dabei herauskommt. Wenn das gerichtlich überprüft wird, warten wir auch ab, was dabei herauskommt. Es wäre ja nicht das erste Mal, dass Gerichte bei Gesetzen zu einem anderen Ergebnis kommen. Deswegen, denke ich, ist das eine gute Regelung. Was wir im Paket vermissen, ist die Rückkehr zum Auszählverfahren. Wir haben uns – für meine Begriffe – tapfer bemüht, engagiert bemüht, überzeugt bemüht, unseren Koalitionspartner zu bewegen, (Abg. Andreas Stoch SPD: Wer hat sich bemüht?) zu d’Hondt zurückzukehren. Das ist uns nicht gelungen.

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