Julia Goll
Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die wesentliche Änderung in diesem Gesetzentwurf ist die Absenkung des Alters, ab dem jemand in den Gemeinderat, Kreistag oder die Regionalversammlung hier in Stuttgart gewählt werden kann, auf 16 Jahre. Ich möchte vorab betonen, dass die bessere Beteiligung und Einbindung von jungen Menschen ab 16 an Entscheidungsprozessen in der Kommune ein hehres Ziel ist. Das steht völlig außer Frage. Aber über diesem Ziel darf man doch bitte nicht den Weg aus den Augen verlieren und muss trotzdem noch fragen: Ist dieser Weg überhaupt gangbar? Bei der vorliegenden Regelung bestehen erhebliche, und zwar insbesondere rechtliche Bedenken. Diese haben Ihnen eine Vielzahl von Verbänden bei der schriftlichen Anhörung auch im Einzelnen dargelegt. Eine differenzierte Auseinandersetzung mit ihnen fehlt aber. (Beifall bei der FDP/DVP) (Julia Goll) Im Wesentlichen wird seitens der Landesregierung argumentiert, man begebe sich ja auf Neuland. Ja, das stimmt, das ist Neuland. Aber das entbindet doch bitte nicht von einer eingehenden Befassung mit fachkundigen Argumenten. Dies fehlt hier völlig. Die Sache ist zu wenig durchdacht, und damit wirkt sie wie reine Schaufensterpolitik. (Beifall bei der FDP/DVP) Hingegen wird eine ernsthafte Befassung mit der Frage, wie die institutionalisierte Beteiligung von jungen Menschen am Geschehen in der Kommune verbessert werden kann, so wie wir es fordern, von der Landesregierung verweigert. Vielmehr wird durch die völlig unzureichende Befassung mit den rechtlichen Fragen das Risiko einer Ungültigerklärung der gesamten Kommunalwahl 2024 sehenden Auges in Kauf genommen. Kommen wir zu weiteren Änderungen. Da werden der Praxis vor Ort teilweise Regelungen präsentiert, für die etwa die kommunalen Landesverbände überhaupt gar keinen Bedarf sehen – Stichwort „Verpflichtende Stichwahl bei der Bürgermeisterwahl“. Was man in der Praxis dringend bräuchte, wird hingegen verweigert: die Festlegung einer zumindest geringen Zahl von Unterstützerunterschriften für die Bürgermeisterkandidaturen in kleineren Gemeinden, um die teilweise wirklich ausufernde Zahl von Spaßkandidaten zu begrenzen. Fehlanzeige! (Beifall bei der FDP/DVP) Kompletter Ausfall – das muss man feststellen – zu den differenzierten Anmerkungen des Anwaltvereins zum Jugendschutz. Der beachtliche Einwand, es entspreche auch dem Jugendschutz, Minderjährigen gerade keine Entscheidung über gegebenenfalls Millionenvorhaben zuzumuten, wird übergangen. Keine Befassung auch mit der Frage, ob etwa Vergaben, die ja engen rechtlichen Vorgaben unterliegen, angreifbar sind, wenn nicht volljährige Gemeinderatsmitglieder mitgestimmt haben. Seichte Ausführungen zu der kommunalen Praxis, die vielleicht gar nicht so bekannt ist. Natürlich gibt es Gemeinderatssitzungen, die bis weit nach 23 Uhr dauern. Das wird sich auch gar nicht vermeiden lassen. Da kommen bei Minderjährigen doch berechtigt irgendwann die Eltern und sagen: „Du kommst jetzt nach Hause, morgen ist Mathearbeit.“ – Copyright Uli Rülke. Vor allem aber hat die Landesregierung bereits eingestanden, dass Gemeinderäte zweier Klassen entstehen werden: Die einen dürfen alles, die anderen dürfen nicht in Aufsichtsräte, dürfen nicht stellvertretende Bürgermeister sein usw. Da stellt sich dann auch die Frage, ob die Stimmen, die abgegeben werden, gleichwertig sind. Fehlanzeige ebenfalls bei einer wirksamen und rechtsstaatsgerechten – das möchte ich betonen – Begrenzung der Einspruchsmöglichkeiten von Spaßkandidaten gegen Bürgermeisterwahlen. Das wären die Bedürfnisse aus der kommunalen Praxis. Hören Sie da doch bitte hin. eriode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 Anderes gibt der Gesetzentwurf der kommunalen Praxis so halb – und das ist so halb, dass es fast schon wieder nichts ist. Stichwort: Rückkehrrecht für Beamte nach ihrer Zeit als Bürgermeister. Die kommunale Praxis wünscht sich die Regelung auch für kommunale Beamte, nicht nur für Landesbedienstete, so, wie es jetzt vorgesehen ist. Schließlich soll das Rückkehrrecht nur bei Ableistung einer vollen Amtszeit gelten, also nicht etwa für denjenigen, der so einsichtig ist und etwa nach zwei Jahren vielleicht merkt: „Oh, das Bürgermeisteramt ist doch nichts für mich.“ Nein, er muss die vollen acht Jahre ableisten und sich dann gegebenenfalls von den Bürgern sagen lassen: „Das war nichts in den letzten acht Jahren.“ Das ist keine optimale Regelung. Überdenken Sie das bitte. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Ulli Ho- ckenberger CDU) Die jetzt auf die Schnelle organisierte öffentliche Anhörung im Innenausschuss begrüßen wir auf alle Fälle. Wir haben aber kaum Hoffnung, dass die Regierung und die sie tragenden Fraktionen überhaupt auf Anmerkungen der Fachleute hören müssen; denn genau diese geradezu Ignoranz gegenüber fachkundigen Stellungnahmen unabhängiger Fachleute haben wir ja nun wiederholt beim Thema Landtagswahlrecht erlebt. Danke schön. (Beifall bei der FDP/DVP)
