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Ulli Hockenberger

CDU 01.03.2023 Sitzungen 17/58

Das Gesetz enthält für jedweden Gemütszustand Regelungen. Je nach Haltung und grundsätzlicher Bedeutung sind dies entweder auf der einen Seite Begeisterung, Freude und Zufriedenheit oder auf der anderen Seite Enttäuschung, Unzufriedenheit und Kopfschütteln. So, wie es ist, ist es gut. So ist es geworden. Wenn jeder von uns einen dieser Gemütszustände durchlebt hat, dann hat er sich mit diesem Gesetzentwurf befasst.

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