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Sarah Schweizer

CDU 01.03.2023 Sitzungen 17/58

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verankern wir das Prinzip der Nachhaltigkeit neben der Sicherheit, Rentabilität und Liquidität als die vierte Säule in unseren Anlagekriterien. Das wird künftig die Basis dafür sein, wie wir das Anlagevermögen des Landes – immerhin rund 17 Milliarden € – anlegen. Der Grundgedanke hinter dem Gesetz ist so simpel wie einleuchtend: Ohne Nachhaltigkeit kann es keinen langfristigen ökonomischen Erfolg insgesamt geben. Nachhaltig zu investieren heißt daher immer auch, in die Zukunft unseres Landes zu investieren. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) eriode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 Nachhaltig zu investieren heißt aber auch, offen zu bleiben für Innovationen und für Zukunftstechnologien. Denn eines ist auch klar: Nachhaltigkeit ist mehr als Klimaschutz. Natürlich ist es auch Klimaschutz, aber es ist viel mehr als das. (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Bei der Verankerung von Nachhaltigkeit in den Anlagekriterien geht es auch um den Schutz der natürlichen Ressourcen, unserer Wälder. Es geht um den Schutz des Wassers, es geht um den Schutz der Biodiversität des Ökosystems, es geht darum, die Ernährung nachhaltig, für eine wachsende Bevölkerung, für die nächsten Generationen aufrechtzuerhalten, und es geht um intelligente Innovationen, moderne Infrastrukturen und um eine leistungsfähige Industrie. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Das alles, was ich genannt habe, und noch viel mehr sind Facetten der Nachhaltigkeit, wie wir sie nun im Anlagengesetz des Landes verankern. Das ist gelebte Zukunftsfähigkeit. Hier sind wir auf dem richtigen Weg. Ich bin davon überzeugt, dass es richtig ist, dass wir, das Land, in diesen Fragen nicht auf die Vorgaben aus Brüssel warten, sondern selbst aktiv werden. Es geht darum, dass wir unser eigenes Portfolio mit Blick auf die Zukunft richtig ausrichten. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Tobias Wald CDU: Sehr gut!) Aber klar ist auch: Wir können uns hier keinen Blindflug leisten. Es ist deshalb nur folgerichtig, dass wir unsere Anlagestrategien, unsere Anlageentscheidungen regelmäßig auf den Prüfstand stellen, und zwar alle zwei Jahre mit einem Bericht der Landesregierung zum Umsetzungsstand im Landtag und nach vier Jahren mit einer Evaluation der gesetzlichen Vorgaben. (Beifall des Abg. Thomas Dörflinger CDU) Nur damit gewinnen wir eine objektive und transparente Basis, um unsere Anlagestrategie, falls nötig, anzupassen – nämlich unter Gesichtspunkten der Rendite, aber auch bei einer Änderung des gesetzlichen oder des regulatorischen Rahmens. Lassen Sie mich an dieser Stelle klarstellen: Die Verwaltung unseres Landesvermögens ist eine ureigene Aufgabe der Exekutive und liegt beim Finanzministerium in den richtigen Händen; so haben wir es auch in der Mifrifi klar geregelt. (Abg. Tobias Wald CDU: Sehr gut!) Zugleich schaffen wir mit der Berichtspflicht gegenüber dem Landtag auch die notwendige demokratische, die notwendige parlamentarische Kontrolle. Die Einführung eines gesonderten Beirats – mit einer eigenen Geschäftsordnung, mit eigenen Beiratssitzungen –, wie es die SPD- und die FDP/DVP-Fraktion fordern, ist vielleicht eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Abgeordnete, schafft aber keinen Mehrwert und ist, im Gegenteil, mehr als überflüssig. (Beifall bei der CDU – Abg. Tobias Wald CDU: Bü- rokratie pur!) (Sarah Schweizer) Mit der Schaffung eines Gesetzes – das ist wirklich auch der Mehrwert und der Neuwert dieses Gesetzes –, der gesetzlich vorgesehenen Evaluation haben wir seitens des Landtags gerade die Hoheit darüber, ob und, wenn ja, wie die neuen Kriterien weiterzuentwickeln sind. Hier jetzt noch einen Beirat draufzulegen bedeutet nur zusätzliche Bürokratie und verschleiert die tatsächlichen Verantwortlichkeiten. Eines ist uns allen doch klar: Nichts ist so transparent – auch für die Bürgerinnen und Bürger – wie ein öffentlicher, fachlich fundierter Bericht, der hier im Landtag vorgestellt wird, eine öffentliche Debatte anstoßen kann und auf dessen Grundlage dann ebenso öffentlich Anpassungen diskutiert werden. Das sind Fragen, meine sehr geehrten Damen und Herren, die doch hier im Plenum diskutiert werden müssen und nicht hinter verschlossenen Türen. Hier brauchen wir Transparenz, hier brauchen wir Offenheit und keine Hintergrundgespräche. (Beifall bei der CDU) Schade, dass die SPD, schade, dass die FDP/DVP den Mehrwert dieser neuen Einflussmöglichkeiten des Landtags bei der Neuaufstellung dieses Gesetzentwurfs nicht erkennen. Den Änderungsantrag lehnen wir, die CDU-Fraktion, daher ab. (Beifall bei der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf geht dieses heiße Eisen nachhaltiger Finanzanlagen mit kühlem Kopf, mit Realitätssinn und dem nötigen Augenmaß an. Deshalb werden wir, die CDU-Fraktion, diesem Vorschlag entsprechend zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)

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