Dr. Wolfgang Reinhart
Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Finanzminister Dr. Bayaz. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Sehr verehrter Herr Präsident, vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf vorneweg, ohne dass das eine Haushaltsdebatte wird, auf Sie, Herr Kollege Fink, kurz eingehen. Sie haben den Überschuss angesprochen. Das ist eine bewährte Methode: Sie kommen mit einer Zahl, stellen die in den Raum und saeriode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 gen: „Warum macht ihr damit nichts? Ihr müsst doch mehr investieren.“ (Abg. Nicolas Fink SPD: Ja, ja!) Ich will Ihnen wie jedes Mal etwas entgegenhalten. Denn ich finde, ehrlich gesagt: Es ist gut, dass wir diese Debatte führen, aber ich glaube, es wird einfach der Komplexität der Situation nicht gerecht, jedes Mal eine neue Zahl herauszupicken, diese ins Schaufenster zu stellen und isoliert zu betrachten. Ich will Ihnen auch sagen, warum: Erst einmal ist ein Überschuss ja nicht das, was am Ende wirklich übrig bleibt, sondern wir haben eine Resteübertragung, die jetzt noch stattfindet. Die Summe wird am Ende somit deutlich niedriger sein. Zweitens sollten Sie einmal einen Blick in die mittelfristige Finanzplanung werfen: Dort klafft ein 4-Milliarden-€-Defizit. Hinzu kommt: Ende dieses Jahres haben wir Tarifverhandlungen. Sie alle sehen ja, welche Zahlen da im Raum unterwegs sind, was Lohnforderungen von Gewerkschaften angeht. Am Ende wird das wahrscheinlich ein üppiger Abschluss werden, und dieser belastet natürlich den Haushalt strukturell – den aktuellen sowie die künftigen Haushalte. Wenn Sie das alles aufaddieren, wird Ihnen einmal bewusst, welche gewaltige Summe dort klafft. (Zuruf des Abg. Nicolas Fink SPD) Deswegen brauchen wir diesen Überschuss. Und da haben wir noch nicht Ihre Bildungsmilliarde von heute Morgen oder irgendeine andere Maßnahme finanziert. Deswegen, Herr Fink: Ich sage es diesmal, wie ich es jedes Mal gesagt habe – ich werde es auch in Zukunft sagen –: Sie müssen wirklich das ganze Bild betrachten, und das sieht deutlich komplexer aus, als Sie es immer wieder gern weismachen wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Nicolas Fink SPD meldet sich. – Glocke des Präsidenten) – Nein, Herr Präsident, keine Frage; (Abg. Nicolas Fink SPD: Sie haben eigentlich immer Lust! Was ist denn heute los?) denn wir wollen heute keine Haushaltsdebatte führen, sondern es geht um ein anderes Thema. Bei diesem Thema wird uns bewusst: Das ist ein guter, ein wichtiger politischer Schritt; denn wir verankern das Prinzip der Nachhaltigkeit auch in unseren Finanzanlagen. Werfen wir einen Blick auf den Bund: Auch dort wird gerade über die Ausgestaltung der sogenannten Aktienrente diskutiert. Da geht es ebenfalls um 10 Milliarden €, also genau das Volumen, das wir über Jahre in der Versorgungsrücklage im Land Baden-Württemberg angespart haben. Jetzt gibt es in Berlin eine politische Debatte: Ist das ein möglicher Hebel, um die Rentenbeitragszahlerinnen und -zahler ein Stück weit zu entlasten? Aber worüber erstaunlicherweise – doch das soll heute nicht das Thema sein – gar nicht gesprochen wird, ist die Frage: Wie sollen diese Mittel eigentlich angelegt werden? (Minister Dr. Danyal Bayaz) Bislang ist der Bund bei der Ausrichtung seiner Finanzanlagen noch nicht konsequent auf das Thema Nachhaltigkeit eingegangen. Doch ich finde, wer die Rente wirklich nachhaltig finanzieren will, darf auch bei der Geldanlage keine Abstriche machen. Das habe ich auch dem Bundesfinanzminister geschrieben. Jetzt hat sich daraus noch kein Briefwechsel wie zwischen Lindner und Habeck entwickelt, aber das Anliegen, meine Damen und Herren, ist nicht weniger wichtig. Wir machen das in Baden-Württemberg mit dem vorliegenden Entwurf für ein Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen ganz klar vor. Ich finde, ab heute muss sich der Bund an uns messen lassen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Abg. Sarah Schweizer CDU: Sehr gut! – Zuruf von der CDU: Bravo!) Lassen Sie mich bitte noch einmal die drei wesentlichen Säulen dieses Gesetzes erläutern: Erstens verpflichten wir uns sehr konsequent zur Reduktion der Treibhausgase entlang der gesamten Lieferkette und der gesamten Wertschöpfungskette bei Unternehmen, von denen wir Aktien oder Anleihen halten. Damit stellen wir den direkten Bezug zwischen dem 1,5-Grad-Ziel und unseren Finanzanlagen her. Zweitens: Wir definieren konsequente Ausschlusskriterien. Bei Unternehmenstiteln orientieren wir uns an den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen, an der EU-Taxonomie und am 1,5-Grad-Ziel. Ich habe Ihnen in der letzten Plenardebatte ein Beispiel zum Thema „Gute Arbeit“ gegeben. Nehmen wir einmal das Thema „Gute Gesundheit“, das dritte Nachhaltigkeitsziel der Vereinten Nationen. Das heißt, ein Tabakhersteller, der sein Geld maßgeblich mit Tabakproduktion verdient, würde herausfliegen; in ihn ist nicht investierbar. (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) Daran sieht man auch: Es geht nicht nur um ökologische Nachhaltigkeit, es geht auch um soziale Nachhaltigkeit. Da sind wir mit unseren Vorgaben sehr konsequent. Das gilt auch für Staatsanleihen und internationale Handelsabkommen, was Menschenrechte, Waffen, Umwelt und andere wichtige Punkte anbelangt: Wo entsprechende Abkommen nicht ratifiziert sind, dort wird nicht investiert. Nehmen wir einmal den Iran: Er würde aus ganz vielen menschenrechtlichen Gesichtspunkten, aber eben auch aus dem Grund, weil er das Pariser Klimaabkommen nicht ratifiziert hat, herausfliegen. Weil das Thema schon angesprochen wurde: Auch in Länder, die Angriffskriege führen – Stichwort Russland –, kann natürlich nicht investiert werden; das ist doch selbstverständlich, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen – Abg. Miguel Klauß AfD: USA dann auch nicht?) Der dritte Nachhaltigkeitsmechanismus ist, dass wir uns nicht zufriedengeben mit der Rolle des passiven Beobachters: Was passiert so am Markt? Was passiert am Kapitalmarkt? Vielperiode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 mehr verstehen wir uns als aktiver, als engagierter Investor. Deswegen nutzen wir unsere Aktionärsrechte und pochen darauf. Wir sind nicht einfach nur stille Beobachter an der Seitenlinie, meine Damen und Herren. Das Land Baden-Württemberg orientiert sich mit diesen Standards für nachhaltige Finanzanlagen auch an dem, was sonst in der Bundesrepublik passiert. Nehmen wir einmal das Land Schleswig-Holstein. Dort wurde im Jahr 2021 ein Gesetz zur nachhaltigen Finanzanlage verabschiedet. Ja, das hat uns inspiriert, auch dazu, dieses Ziel im Koalitionsvertrag zu verankern. Jetzt orientieren wir uns konsequent am 1,5-Grad-Ziel und an den UN-Nachhaltigkeitszielen. Damit gehen wir weiter als die Kolleginnen und Kollegen im Norden. Hinzu kommt, dass wir die EU-Taxonomie in unserem Regelwerk berücksichtigen. Wir wollen wirklich vom Start an die taxonomiekonformen Umsätze in unseren Finanzanlagen in den Blick nehmen, sobald Daten dafür verfügbar sind, meine Damen und Herren. Werfen wir noch einen Blick nach Berlin. Dort gibt es ja den Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung. Dort arbeitet man gerade an einer bundesweiten Plattform, um das Engagement von Investoren zu bündeln. Sie haben uns bereits angesprochen im Rahmen dieses Gesetzgebungsprozesses, weil wir dieses Thema jetzt auch an dieser Stelle verankern. Ich würde mich jedenfalls freuen, wenn uns der Bund diesbezüglich folgt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ja, wir haben uns in der Ersten Beratung und dann auch im Finanzausschuss immer auch über die Frage der Rendite ausgetauscht. Da gibt es fachliche Argumente aus der Finanzforschung; ich bin auf diese in der ersten Lesung schon näher eingegangen. Das Ergebnis – um es mal direkt zu sagen – bleibt abzuwarten. Aber es gibt eben auch die politische Frage, und die lautet, sehr zugespitzt: Wollen wir mit Menschenrechtsverletzungen, wollen wir mit Umweltverschmutzung, wollen wir mit der Ausbeutung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Sie merken, das sind Suggestivfragen – Geld verdienen? Wir, das Land, geben an dieser Stelle eine ganz klare Antwort: Vielleicht holen wir nicht mehr die größtmögliche Rendite – aber zumindest eine, die unseren Werten, die unseren Ansprüchen genügt. Und genau darum geht es mit diesem Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen) Deswegen haben wir auch nicht umsonst § 7 der Landeshaushaltsordnung um den Begriff „Nachhaltigkeit“ ergänzt. Denn Wirtschaftlichkeit auf Kosten von Nachhaltigkeit, das ist nicht die Maxime dieser Landesregierung. Zuletzt, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir wollen und werden uns auch messen lassen, und zwar dadurch, dass wir alle zwei Jahre dem Landtag Bericht erstatten und alle vier Jahre eine Evaluation vorlegen. Denn dieses Themenfeld ist verdammt dynamisch. Was heute dem Stand der Regulierung ent- (Minister Dr. Danyal Bayaz) spricht, kann in einigen Jahren schon wieder anders sein. Das kann Anpassungen erforderlich machen. Deswegen wollen wir auch nach dem Beschluss des Gesetzes immer weiter dazulernen. Wir wollen besser werden, wir wollen auf dem neuesten Stand der Forschung sein, wir wollen neue Daten integrieren. Und wir werden Sie, verehrte Damen und Herren Abgeordnete, an diesem Lernprozess und auch an den gemachten Erfahrungen teilhaben lassen. Aber – was ich vorhin gehört habe, ich weiß nicht mehr, von wem, stimmt insofern nicht – der Beirat in Hessen ist auf Initiative des Rechnungshofs eingeführt worden, der diesem vorsitzt. Dort wird einmal im Jahr über die Kreditaufnahme beraten; es wird nicht über das Asset Management, über die Finanzanlagen des Landes diskutiert. Und ich meine, das ist auch richtig so. Sie müssen nun gleich über den Änderungsantrag abstimmen. Da wird es von mir keine klugen Ratschläge von der Seite, als Exekutive, geben. Aber auf eines will ich doch hinweisen – auch als jemand, der selbst parlamentarische Erfahrung hat –: Ich denke, es ist gute Praxis und hat sich bewährt, dass wir eine saubere Trennung zwischen Exekutive und Legislative haben. Das hat sich auch für Sie bewährt. Denn es ist besser, der Regierung auf die Finger zu schauen, als in einem Beirat – Sie sind es, die die Gesetze für die Exekutive machen – mitzuwirken; denn dadurch würden Sie sich sozusagen selbst kontrollieren. Deswegen ist es, meine ich, gut, wenn wir an dieser Stelle eine saubere Trennung zwischen Legislative und Exekutive beibehalten. Wenn Sie vom Inhalt, vom Kern dieses Gesetzes überzeugt sind, können Sie, meine ich, heute auch mit gutem Gewissen zustimmen. Ganz herzlichen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
