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Daniel Born

01.03.2023 Sitzungen 17/58

Herr Minister, entschuldigen Sie bitte. – Ich darf um etwas mehr Ruhe bitten. Vielen Dank. (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Da wird er un- ruhig bei dem Thema!) Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Dafür danke ich Ihnen sehr, Herr Präsident. periode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Zweiklassen- wahlrecht! Zweiklassenwahlrecht ist das! – Gegen- ruf des Abg. Ulli Hockenberger CDU: Quatsch! Eine Erweiterung!) Freilich darf und kann man zur Wählbarkeit unterschiedlicher Meinung sein. Das darf man. Man darf da unterschiedlicher Meinung sein, Herr Kollege. Das zeigt auch die große Bandbreite der Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung. (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Genau! Die soll- ten Sie mal durchlesen!) Die von den kommunalen Landesverbänden vorgebrachten Einwände werden dabei hauptsächlich von der Sorge getragen, dass die Rechtsgültigkeit der Kommunalwahlen 2024 gefährdet sein könnte. Das will ich hier in aller Offenheit und klar ansprechen. Diese Befürchtung – auch das möchte ich hier klarstellen – wird indes von der Landesregierung nicht geteilt. (Abg. Anton Baron AfD: Aha!) Möglicherweise wird es Klagen geben. (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Bürokratieauf- bau!) Das ist freilich in einem Rechtsstaat nichts Außergewöhnliches und für sich kein Grund, (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Das schafft mehr Bürokratie!) vor Weiterentwicklungen des geltenden Rechts zurückzuschrecken. Die Landesregierung hat die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines passiven Wahlrechts ab 16 Jahren gründlich geprüft und dies auch in der Gesetzesbegründung ausführlich dargelegt. Danach liegt die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Änderung im zuständigen Gestaltungsermessen des Landtags. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs betrifft die Bürgermeisterwahlen. Hier wollen wir das Mindestalter von 25 Jahren auf 18 Jahre absenken (Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) und auf die Höchstaltersgrenzen ganz verzichten. Ob jemand für das anspruchsvolle Amt des Bürgermeisters geeignet ist, hängt von vielen Faktoren ab – freilich nicht in erster Linie vom Alter. Wir wollen damit unnötige Schranken abbauen, die bisherige Kandidaturen von jungen Leuten einschränken und altgediente Bürgermeister daran hindern, sich nochmals für eine neue Amtszeit zu bewerben. Die Entscheidung, welche oder welcher der Kandidatinnen und Kandidaten als am besten geeignet angesehen wird, treffen ohnehin die Wählerinnen und Wähler – und das ist auch gut und richtig so. Sofern im ersten Wahlgang einer Bürgermeisterwahl die erforderliche absolute Mehrheit nicht erreicht wird, soll es künftig im zweiten Wahlgang eine echte Stichwahl zwischen den (Minister Thomas Strobl) beiden Personen mit den höchsten Stimmenzahlen geben. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass nicht irgendwelche taktischen Absprachen oder Überlegungen der Kandidatinnen und Kandidaten, sondern ausschließlich der Wählerwille darüber entscheidet, wer Bürgermeisterin oder Bürgermeister wird. (Abg. Sascha Binder SPD: Hä? – Abg. Anton Baron AfD: Aha! Und die SPD schaut schon ganz verblüfft!) Das Bürgermeisteramt ist eines der wichtigsten, der schönsten, freilich aber auch der anspruchsvollsten Ämter, die es in unserem Land gibt. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Die Landesregierung – ich denke einmal, auch alle Fraktionen hier in diesem Hohen Hause – hat ein großes Interesse daran, auch künftig kompetente Personen für diese verantwortungsvolle Tätigkeit zu gewinnen. (Abg. Anton Baron AfD: Das ist richtig!) Dabei sind die Rahmenbedingungen in den letzten Jahren und Jahrzehnten deutlich schwieriger geworden. Heutzutage überlegt sich mancher, gemeinsam mit seiner Familie, lange, diesen Schritt zu wagen, insbesondere dann, wenn damit zugleich eine sichere berufliche Stellung aufgegeben werden muss. Um die Bereitschaft für eine Kandidatur zu steigern, soll deshalb ein Rückkehrrecht für Landesbeschäftigte, die zum Bürgermeister gewählt werden, geschaffen werden. Diese Bürgermeisterinnen und Bürgermeister können dann, falls sie nicht wiedergewählt werden oder am Ende der Amtszeit meinen, dass der Bürgermeisterberuf doch nicht das Richtige für sie ist, wieder in den Landesdienst zurückübernommen werden. Damit wollen wir, das Land Baden-Württemberg, einen Beitrag dazu leisten, qualifizierte Verwaltungsbeschäftigte für das Bürgermeisteramt zu gewinnen. Eine weitere Maßnahme, um die Attraktivität des Bürgermeisteramts zu stärken, zielt auf die lang gedienten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ab. Hier wollen wir durch einen ruhegehaltsfähigen Besoldungszuschlag ab dem 17. Amtsjahr mit einer flexiblen Anrechnung von Amtszeiten einen Anreiz dafür setzen, dass sich diese Personen für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stellen. Damit greifen wir auch eine Forderung der kommunalen Landesverbände und des Verbands Baden-Württembergischer Bürgermeister gern auf. Ich bedanke mich sehr bei den kommunalen Landesverbänden und beim Bürgermeisterverband für die konstruktive Mitwirkung. Auf weitere Einzelheiten des Gesetzentwurfs möchte ich an dieser Stelle schon aus Zeitgründen nicht näher eingehen. Erwähnen möchte ich noch, dass künftig auch wohnungslose Menschen die Möglichkeit erhalten sollen, sich an kommunalen Wahlen und Abstimmungen zu beteiligen. Daneben enthält der Gesetzentwurf noch einige Änderungen, die eher wahlorganisatorischer Art sind und überwiegend auf Anregungen aus der kommunalen Praxis beruhen. Sofern zu einzelnen Punkten Erläuterungs- oder Diskussionsbedarf besteht, stehe ich Ihnen dafür selbstverständlich auch im Innenausschuss zur Verfügung. eriode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 Verehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich bin davon überzeugt, dass wir mit den vorgeschlagenen Regelungen eine gute gesetzliche Grundlage für die künftigen Kommunalwahlen und die Bürgermeisterwahlen in unserem Land schaffen, und bitte Sie darum, diesem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)

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