Daniel Born
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist damit beendet. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/4079 zur weiteren Beratung an den Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 4 unserer Tagesordnung ist erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz über die Vereinigung der LBS Landesbausparkasse Südwest und der LBS Bayerische Landesbausparkasse zur LBS Landesbausparkasse Süd und zur Änderung des Sparkassengesetzes und weiterer Vorschriften – Drucksache 17/4160 Das Wort zur Begründung erhält zunächst die Regierung. Ich darf Herrn Minister Strobl das Wort erteilen. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Vielen Dank. – Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Baden-Württemberg ist das Land des Bausparens, ein Land, in dem es das Ziel vieler Menschen war und ist, das sprichwörtlich gewordene Häusle zu bauen. Dafür braucht es verlässliche Formen der Vermögensbildung, gerade für Menschen mit mittlerem und kleinerem Einkommen und gerade in Zeiten, in denen die Zinsen so gestiegen sind wie in diesen Zeiten. „Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause“, „Auf diese Steine können Sie bauen“, Landesbausparkasse, Wüstenrot, Schwäbisch Hall: traditionsreiche Unternehmen, gelegentlich als langweilig belächelt, freilich in Wahrheit seit Jahrzehnten Garanten solider und nachhaltiger Finanzprodukte. Ja, das Bausparen gehört zum Land wie Daimler, Porsche, Bosch und Trumpf. (Abg. Anton Baron AfD: Mal sehen, wie lange noch!) Aber trotz aller Solidität gilt: Auch beim Bausparen gibt es keinen Stillstand. Auch hier gilt: Damit es gut bleibt, muss es immer besser werden. Das ist unser Anspruch. Ein Schritt, um das Bausparen in diesem Sinn zukunftsfest zu machen, ist der nun von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zum Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern, dem Land Baden-Württemberg und dem Land Rheinland- (Minister Thomas Strobl) Pfalz. Er ist die rechtliche Grundlage für die Fusion der LBS Landesbausparkassen Südwest und Bayern zur LBS Landesbausparkasse Süd. Im Mai des vergangenen Jahres einigten sich die Sparkassenverbände Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz als Träger der beiden Bausparkassen auf ein Eckpunktepapier für die Fusion. Das war das Ergebnis längerer Sondierungen im Vorfeld. Sogleich begannen auch die Verhandlungen zwischen den Innenministerien von Baden-Württemberg und Bayern sowie dem Wirtschaftsministerium des Landes Rheinland-Pfalz über den Staatsvertrag, den wir heute vorlegen und für den wir um die Zustimmung des Landtags bitten. Der Staatsvertrag führt die Fusion nicht selbst herbei, sondern schafft lediglich die Rechtsgrundlage, auf der die Träger sie danach beschließen dürfen. Wir bauen dabei auf einem soliden Fundament. Der Staatsvertrag, der im Jahr 2015 die Grundlage der Fusion zwischen den ehemaligen Landesbausparkassen Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zur LBS Südwest war, hat sich bewährt und wird nun durch den Beitritt der LBS Bayern lediglich ergänzt. Zweierlei möchte ich dabei hervorheben: Zum einen unterstreicht die Landesregierung, wie wichtig ihr die Selbstverwaltung auch im Sparkassen- und Bausparbereich ist. Es geht nicht um detaillierte Vorgaben für das operative Geschäft – davon gibt es durch die BaFin und die Bundesbank wahrlich genug –, sondern um eine unterstützende rechtliche Dienstleistung, die die Selbstverwaltung der neuen Anstalt überall dort stärkt, wo das möglich ist. Der Staatsvertrag unterstreicht dies durch die Satzungsautonomie, die der LBS Süd in weitem Umfang gewährt wird. Der zweite Aspekt ist gewissermaßen die Kehrseite der Medaille: Die Träger und die betroffenen Institute tragen die unternehmenspolitische Verantwortung für die Fusion und ihre Folgen allein. Erfolg oder Misserfolg, Effizienzrendite und Verbesserung der strategischen Position innerhalb des LBS-Verbunds: Ob dies gelingt, liegt allein am Geschick des neuen Instituts und seiner Träger. Wie immer gehören für uns Selbstverwaltung und Eigenverantwortung zusammen. Dieser Grundsatz leitet uns. Warum braucht die Fusion zur LBS Süd einen Staatsvertrag? Es entsteht eine neue Anstalt des öffentlichen Rechts, die nach unserer verfassungsrechtlichen Ordnung der Kontrolle der öffentlichen Hand unterliegt. Da die LBS Süd zudem auf dem Gebiet dreier Bundesländer nach baden-württembergischem Recht tätig wird, ist der Staatsvertrag die Rechtsgrundlage, um auch in Bayern und Rheinland-Pfalz hoheitliche Rechte ausüben zu dürfen. Welche Regelungen im Staatsvertrag sind nun für Baden-Württemberg besonders bedeutsam? Zunächst der Unternehmenssitz. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Genau!) Neben München ist Stuttgart Sitz der neuen Anstalt, die mit einer Bilanzsumme von ca. 37 Milliarden € die mit Abstand größte Landesbausparkasse in Deutschland werden wird. Der Finanzplatz Stuttgart wird dadurch erheblich gestärkt. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) eriode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 Da die große Niederlassung in Karlsruhe, die uns als badisches Standbein der LBS immer sehr wichtig war, ebenfalls in Zukunft erhalten bleibt, wird der Standort Baden-Württemberg insgesamt auch innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe deutlich aufgewertet. Darüber dürfen wir uns in Baden-Württemberg freuen. Ein Blick auf die Größenverhältnisse unterstreicht dies. Die LBS Bayern hält 41,5 % der Anteile am Stammkapital der neuen Anstalt, die LBS Südwest 58,5 %. Als größter Träger innerhalb des Dreierverbunds ist der Sparkassenverband Baden-Württemberg mit 51,2 % der stärkste Partner. Dann gilt für die LBS Süd – das ist mir sehr wichtig – ausschließlich baden-württembergisches Landesrecht. Es bleibt so auch bei der einvernehmlich mit Bayern und Rheinland-Pfalz auszuübenden Rechtsaufsicht durch unser Innenministerium in Baden-Württemberg. Dies entspricht den Größenverhältnissen im neuen Institut und führt das seit Jahren bewährte baden-württembergische Modell der Aufsicht über die LBS fort. Schließlich, und auch dieser Punkt ist mir wichtig: Die Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beider Landesbausparkassen werden gewahrt bzw. gestärkt. Vor allem wird es keine fusionsbedingten Kündigungen geben. Der Staatsvertrag enthält faire Übergangsregelungen für die Personalräte bis zur Neuwahl einer Personalvertretung für die LBS Süd. Auch die Drittelparität der Mitarbeitervertreter im Verwaltungsrat bleibt selbstverständlich erhalten. Dies etwa gab es bei der LBS Bayern bislang nicht und bedeutet daher gerade für die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein deutliches Mehr an Mitbestimmung. Die Integration beider Häuser in die neue Anstalt dürfte hierdurch erheblich erleichtert werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die LBS Südwest wird die Anstrengungen des Fusionsprozesses meistern; denn sie steht auch im Vergleich zu den übrigen Landesbausparkassen sehr gut da. Im Jahr 2022 erzielte sie mit ca. 11,5 Milliarden € über 1 Milliarde € mehr als im bisherigen Rekordjahr 2019 und damit das beste Neugeschäftsjahr ihrer Geschichte. Sie ist damit die kapitalstärkste Landesbausparkasse mit einer sehr guten Eigenkapitalquote und dem besten Betriebsergebnis. Bausparen ist also weder langweilig noch altmodisch. Mit der durch die EZB im Euroraum angestoßenen Zinswende und den daraus resultierenden steigenden Zinsen erlebt das Bausparen eine nie für möglich gehaltene Renaissance. Seine Grundidee, die langfristige Sicherung eines im Vergleich günstigen Zinses, gewinnt für breite Bevölkerungsteile wieder an Bedeutung. Darüber dürfen wir uns in Baden-Württemberg freuen. Mit einem Bausparvertrag lebt der Traum vom Häusle auch in einer sich verändernden Zinslandschaft weiter. Die neue LBS Süd bearbeitet den wieder wachsenden Markt mit größerer Vertriebsstärke und mit attraktiven – mit noch attraktiveren – Produkten. Es ist also gut, dass die Fusion zweier starker Häuser gerade jetzt kommt, und es ist gut, dass der Staatsvertrag dies gerade jetzt erlaubt. (Minister Thomas Strobl) Sehr überzeugt bin ich davon, dass sich die erheblichen Investitionen, die der Fusionsprozess in der Anfangsphase erfordert, am Ende rentieren werden. Denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wenn man im Einzelnen dies und das kritisch sehen kann, bin ich von der Grundidee des solidarischen Bausparens auch persönlich sehr überzeugt. Viele Gleichgesinnte schließen sich zu einer Gemeinschaft zusammen und sparen in einen Topf, der durch Spargelder, Guthabenzinsen sowie Zins- und Tilgungsbeiträge gefüllt wird. Am Ende kommen alle Sparer aus der Zuteilungsmasse schneller an ihr Baugeld, als wenn sie allein für sich gespart hätten – und das zu Zins- und Tilgungsraten, die von vornherein und unabhängig von der Zinsentwicklung feststehen. Das Bausparen ist damit eine berechenbare Möglichkeit zur Vermögensbildung gerade für Menschen mit kleinerem und mittlerem Einkommen, die so auch privat für ihr Alter vorsorgen, die also genau das tun, was wir Politiker ihnen seit Jahren und Jahrzehnten empfehlen. Nicht nur das: Mit dem zugeteilten Bauspardarlehen können nicht nur neue Immobilien erworben werden, sondern es können auch alte energetisch saniert werden. Der Bausparvertrag wird dann zu einem wertvollen Mosaikstein im Kampf gegen den Klimawandel. Ebenso ist er selbstverständlich ein wichtiger Baustein zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum zur Bekämpfung der Wohnungsnot. Vielleicht ist das alles auch ein Grund dafür, dass sich viele junge Leute für den bisher als eher uncool verschrienen Bausparvertrag entscheiden. Seit Jahren sind etwa die Hälfte aller Neukunden der LBS Südwest jünger als 26 Jahre. Auch der sogenannte Wohn-Riester, also die Möglichkeit, Riester-Zulagen auf die Spar- und Tilgungsleistungen zu bekommen, boomt. All diese Gründe sprechen dafür, mit dem Staatsvertrag und dem Umsetzungsgesetz den Weg zur Bildung der LBS Süd frei zu machen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin überzeugt, dass wir mit diesem Gesetz einen Beitrag zur Sicherung des Bauspargedankens leisten und damit – das ist in diesen Zeiten wichtig – den Finanzstandort Baden-Württemberg nachhaltig stärken. Ich bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
