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Sascha Binder

SPD 01.03.2023 Sitzungen 17/58

Frau Kollegin Sperling, Sie haben sich beim Kollegen Hockenberger für die guten Diskussionen bedankt. Seit Herr Kollege Hockenberger geredet hat, können wir uns diese Diskussionen lebhaft vorstellen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir sind offen für Änderungen im Kommunalwahlrecht. Ich glaube, dass das, was jetzt auf dem Tisch liegt, in einzelnen Punkten absolut notwendig und begrüßenswert ist. Wir haben auf der einen Seite das Thema „Wahlrecht für Wohnungslose“. Dass wir auf der anderen Seite die Pensionen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nochmals steigern, auch dem werden wir als Abgeordnete des Landtags von Baden-Württemberg ganz ohne Neid zustimmen. Denn wir glauben, dass es für ein solches Amt nach wie vor notwendig ist, dass sich kompetente Bürgerinnen und Bürger im Land hierfür bewerben. Auch für qualifizierte Landesbeamtinnen und Landesbeamte soll das Risiko etwas minimiert werden, in ein solches Wahlamt zu gehen. Wir wissen gleichzeitig, wie schwierig es gerade für Interessenten aus dem privatwirtschaftlichen Bereich ist, dieses Risiko einzugehen. Das darf man nicht vergessen. Sie haben die Herabsetzung des passiven Wahlrechts auf 16 Jahre thematisiert. Auch wir sehen es so, dass man dies wagen muss, selbst wenn wir damit das Risiko eingehen, dass sich 16- oder 17-Jährige in einem Gemeinderat wiederfinden, die nicht für alle Aufgaben, die ein Gemeinderat hat, zur Verfügung stehen. Diesen Nachteil würden wir aber in Kauf nehmen und deshalb auch dieser Änderung zustimmen. Frau Kollegin Sperling, Sie haben vorhin immer davon geredet, dass wir die Beteiligung verbreitern wollen. Gleichzeitig führen Sie eine Stichwahl ein. Ihre Grundargumentation zur Änderung des Kommunalwahlrechts wird dadurch nicht stringent durchgezogen. Denn Sie engen dadurch Möglichkeiten von Wählerinnen und Wählern ein. Es geht dabei nicht um taktische Spielchen, sondern darum, dass die Bürgerinnen und Bürger auch im zweiten Wahlgang noch mal die Möglichkeit haben, kompetente Bürgerinnen und Bürger aufzufordern, in einer vielleicht auch schwierigen Situation doch noch zur Wahl anzutreten. Diese Möglichkeit, die in Baden-Württemberg Gott sei Dank bestanden hat, nehmen Sie den Bürgerinnen und Bürgern, sowohl was das aktive als auch was das passive Wahlrecht für den zweiten Wahlgang angeht. Deshalb werden wir dieser Änderung nicht zustimmen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Auch wir haben überhaupt kein Problem, was die Altersgrenze angeht. Wir sehen, dass das sinnvoll ist. Auch da wollen wir keine Einschränkungen. Unsere Argumentationen sind stringent. Wir wollen aber, dass die Bürgerinnen und Bürger wie in anderen Bundesländern eine zusätzliche Möglichkeit der Beteiligung bekommen, (Heiterkeit des Abg. Ulli Hockenberger CDU – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Man ahnt, was kommt!) nämlich die Möglichkeit einer Abwahl. Auch das ist ein Thema, mit dem wir uns im Parlament beschäftigen müssen. Vielleicht sind Sie im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens offen dafür, Vorschläge der Opposition mit periode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 aufzunehmen. Wir glauben – wir sehen es auch an einzelnen Beispielen –, dass das nicht dazu führt, dass Bürgermeisterinnen und Bürgermeister jeden Tag Angst davor haben müssen, dass sie morgen abgewählt werden. Vielmehr schützt eine Abwahlmöglichkeit die Guten unter den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, und sie schützt im Zweifel auch die Bürgerschaft in einer Stadt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Deshalb haben Sie einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zwar sehr vollmundig angekündigt wurde, aber in Teilen nicht stringent in der Argumentation ist, was Sie den Bürgerinnen und Bürgern an mehr Möglichkeiten geben wollen. Sie bleiben an der einen oder anderen Stelle hinter Ihren großen Erwartungen, die Sie für dieses Gesetz geschürt haben, zurück. Zum Thema Spaßkandidaten werden wir erneut einen Vorschlag unterbreiten, wie wir es schon bei vergangenen Novellierungen gemacht haben. Wir bitten darum, dass Sie sich das ernsthaft anschauen. Auch wenn diese Problematik gerade ein bisschen zurückgeht, glaube ich trotzdem, dass wir in diesem Bereich etwas tun müssen. Hierzu liegt kein Vorschlag vor. Vielleicht können wir – wie wir es bereits in vergangenen Jahren und Legislaturperioden gemacht haben – bei einem solch wichtigen Gesetz noch mal das eine oder andere gemeinsam besprechen. Denn ich glaube, es liegt in unserer gemeinsamen Verantwortung, die gesetzliche Lage für Hauptamtliche, aber auch für Ehrenamtliche, die sich in der Kommunalpolitik engagieren wollen, so zu gestalten, dass es am Ende auch wirklich gut wird. Dann ist dieses Gesetz nicht nur ein Gesetz, das gewagt und damit ein Wagnis ist, sondern am Ende ein gutes, das mehr Attraktivität für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker im Ehrenamt oder im Hauptamt darstellt. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)

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