Felix Herkens
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kommunen und auch das Land sind ganz entscheidende, wesentliche wirtschaftstreibende Akteure, die in jedem Jahr ein erhebliches Volumen an öffentlichen Ausschreibungen bewegen. Damit wächst natürlich die Verantwortung für uns, das Land, aber auch für die Kommunen in Baden-Württemberg, den ökologischen und sozialen Fußabdruck dieser Beschaffungen und Ausschreibungen ernst zu nehmen. Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz, das LTMG, ist daher ein sehr wichtiger Schritt in diese Richtung, um dort Verbesserungen zu erreichen. Ich sage ganz klar: Wir möchten das LTMG unbedingt weiter stärken; denn wir stehen dazu, in Baden-Württemberg gute Arbeit, fairen Wettbewerb, Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung großzuschreiben. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion verfolgt auf den ersten Blick genau diese Anliegen und greift auch die im Koalitionsvertrag beschriebenen Punkte auf. Auf den zweiten Blick – das wurde gerade auch nach der Anhörung im Ausschuss deutlich – wurde hier einfach nicht sauber gearbeitet. Um die Erweiterung der vergabespezifischen Tariftreuepflicht zu erreichen, bedient sich Ihr Gesetzentwurf eines vermeint- (Felix Herkens) lich einfachen, aber unterm Strich unausgereiften Kniffs: Das Wirtschaftsministerium soll ermächtigt werden, den bietenden Unternehmen einen einschlägigen Tarifvertrag vorzugeben. Es fehlen aber nähere Vorgaben oder Bestimmungen zu Inhalt, Ausmaß und Zweck der Ermächtigung, und der Gesetzentwurf basiert hauptsächlich auf einer Ermächtigungsklausel der Exekutive ohne jegliche Inhalts- oder Schrankenbestimmung. Das ist ein gesetzgeberischer Schnellschuss ohne Rechtssicherheit. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Manuel Ha- gel und Sarah Schweizer CDU) In der Anhörung hat sich aber auch ein zweiter ganz wesentlicher Punkt gezeigt, und zwar, dass die Novellierung des Vergabegesetzes ein sehr komplexes Thema ist und natürlich auch von Teilen der Wirtschaft zunächst kritisch gesehen wurde; das muss man so anerkennen. Natürlich hat man auf der anderen Seite, aufseiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Gewerkschaften, zu Recht ein hohes Interesse an einer Novellierung. Aber ich denke, ganz wichtig ist, dass, wenn man das Vorhaben nicht gefährden und auch den guten Willen der umsetzenden Partner nicht aufs Spiel setzen will, höchste Sorgfalt notwendig und gefragt ist und ein Gesetzentwurf im Schnellschussverfahren, der rechtlich unsauber und daher in der Sache nicht dienlich ist, nur zu Unzufriedenheit auf allen Seiten führen kann. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir arbeiten daher ganz intensiv an einer Weiterentwicklung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes. Noch in diesem Halbjahr wird ein erster Entwurf vorgelegt, der auch diese Kriterien erfüllt. Statt eines schnellen und unausgegorenen Vorstoßes wollen wir so eine saubere, rechtssichere, umsetzbare und auch nachhaltige Novellierung des LTMG erreichen. Sie wissen ja auch, dass im Bund die Tariftreueregelung ebenfalls in Arbeit ist, und ich glaube, es ist auch ganz wichtig, dass man sich miteinander abstimmt und keine Doppelstrukturen schafft, die dann eventuell zu einer Bürokratiezunahme oder zu rechtlichen Einfallstoren führen. Das kann nicht im Sinne von uns allen sein. Wir brauchen einfach eine gute Lösung. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Wir Grünen bekennen uns also klar zum LTMG und auch zur Notwendigkeit eines LTMG. Auch die Umfragen in der Wirtschaft zu den Auswirkungen des LTMG haben gezeigt, dass in der Wirtschaft selbst in der Breite auch gar nicht eine so große Kritik hinsichtlich dieser Themen zu verspüren ist. Nur mit einer Evaluierung und Weiterentwicklung des LTMG schaffen wir echte Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für Unternehmen, und nur so wird Baden-Württemberg als erstes Flächenland zu einem echten Vorreiter in Sachen ökologischer und sozialer Verantwortung. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
