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Dr. Markus Rösler

GRÜNE 01.03.2023 Sitzungen 17/58

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was wir heute tun, entscheidet darüber, wie die Welt morgen aussieht. Das ist auf der einen Seite eine banale Weisheit, auf der anderen Seite ein Sprichwort, das auf dieses Gesetz in besonderem Maß zutrifft. Denn es handelt sich hier doch um nennenswerte Mengen, um insgesamt 17 Milliarden €, die wir mit unseren Finanzanlagen in Zukunft nachhaltig anlegen wollen. Wer Geld anlegt, entscheidet damit auch darüber, was mit diesem Geld geschieht. Wer Wertpapiere kauft, der finanziert börsennotierte Unternehmen, und wir möchten, dass das Vermögen des Landes – wir haben das in der ersten Lesung schon formuliert – in Zukunft nur noch für eine lebenswerte Zukunft eingesetzt wird, eine Zukunft, in die wir unsere Kinder und Enkelkinder mit gutem Gewissen entlassen können. Daher soll unser Landesvermögen künftig nur noch Unternehmen finanzieren, die glaubhaft ihre Emissionen verringern, damit wir das 1,5-Grad-Ziel einhalten. Es soll Unternehmen finanzieren, die die UN-Ziele für eine nachhaltige Entwicklung achten und dafür sorgen, dass diese erfüllt werden. Des Weiteren sollen durch unsere Nachhaltigkeitskriterien und deren Auswahl Unternehmen finanziert oder unterstützt werden, die die Würde ihrer Mitarbeiter achten und in ihrer Wertschöpfungskette entlang den UN-Leitprinzipien für Menschenrechte arbeiten und die – für uns einmal ganz offen gesagt – auch Betriebsräte zulassen. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Sonst noch Wünsche?) Leider tun dies ja nicht alle Unternehmen in Baden-Württemberg. All diese Kriterien stehen nicht im Widerspruch zur Rentabilität. Ganz im Gegenteil: Der Trend auf dem Finanzmarkt zeigt: Unternehmen investieren verstärkt in nachhaltige Finanzprodukte. Das ist mittlerweile ein wichtiges Segment des Finanzmarkts geworden. Bei der LBBW und bei anderen Banken beschäftigen sich eigene Asset-Management-Center, eigene Abteilungen nur mit dieser Frage der nachhaltigen Geldanlagen. Im Übrigen gilt, dass nachhaltige Geldanlagen oft sogar rentabler sind als herkömmliche Finanzprodukte. Dazu ein konkretes Beispiel: In den letzten zehn Jahren hat sich der Natur-Aktien-Index um rund 30 % besser entwickelt als der DAX. Das zeigt uns: Ökologie und Ökonomie gehen sehr wohl zusammen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Die Umsetzung liegt einerseits an dem wachsenden ökologischen Bewusstsein in der Bevölkerung, aber andererseits auch an der Vereinheitlichung der Standards wie der 2021 beschlossenen Verordnung zur EU-Taxonomie. Nachhaltige Anlagen schneiden aber auch deswegen oft gut ab, weil sie risikobehaftete Investitionen in Unternehmen, die ökologisch und ethisch fragwürdig handeln, ausschließen. In einer Weltwirtschaft, in der sich die wirtschaftlich bedeutends- (Dr. Markus Rösler) ten Staaten zum 1,5-Grad-Ziel bekennen, werden „fossile“ Unternehmen langfristig zum Risiko im Portfolio. Ich denke, wir alle wollen ein stabiles, ressourcenarmes und nachhaltiges Wirtschaftssystem fördern. Dazu gehört eben auch, dies zu finanzieren. Mithilfe des Gesetzes zeigen wir den Bürgerinnen und Bürgern im Land beispielhaft, wie eine nachhaltige Anlagestrategie ganz konkret aussehen kann. Daher könnte das Gesetz eine Wirkung über das landeseigene Finanzvolumen hinaus entwickeln. Wir hoffen das, gehen aber auch fest davon aus. Wir, die Fraktion, unterstützen deswegen ausdrücklich dieses auch im Bundesvergleich vorbildliche Gesetz, und ich bitte dazu auch um Ihre Zustimmung. Der Änderungsantrag, der uns auch von der SPD vorgelegt wurde, ist – so sage ich einmal – auf der einen Seite nachvollziehbar, auf der anderen Seite aber aus unserer Sicht nicht erforderlich. Es gibt bereits seit 2001 eine Regelung, dass der Finanzausschuss über diese Dinge jährlich unterrichtet wird. Ich glaube, er wird auch gut und transparent unterrichtet. Im Finanzausschuss hatten wir bisher die Möglichkeit – diese werden wir auch in Zukunft haben; dafür werden auch wir uns einsetzen –, Nachfragen zu stellen, wie sich das aufteilt, welche Unternehmen konkret ausgeschlossen oder nicht ausgeschlossen werden, wie die Kriterien aussehen und wie die Kriterien eventuell weiterentwickelt werden können. Das alles können und werden wir sehr gern, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, im Finanzausschuss beraten. Ich glaube, Sie wissen, dass ich da sicherlich ganz offen bin; andere auch. Deswegen werden wir diesem Änderungsantrag nicht zustimmen, sondern sagen: Die Beteiligung des Parlaments erfolgt im Parlament und speziell im Finanzausschuss. Das ist ein Ort, an dem wir gut, sehr häufig und häufig sehr sachlich debattieren. Kollege Fink, der Antrag stammt ja auch von Ihrer Fraktion, aber ich sage durchaus auch an die Kollegen in den anderen Fraktionen gerichtet, dass wir die sachliche Debatte im Finanzausschuss führen wollen und führen werden. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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