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Hans Dieter Scheerer

FDP 01.03.2023 Sitzungen 17/58

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was ist seit der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion zur Änderung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg, kurz LTMG, geschehen? Es gab eine Anhörung im Wirtschaftsausschuss; insgesamt elf Organisationen haben teilgenommen, und zusammengefasst – deshalb verstehe ich die Diskussion auch nicht; es sind heute tatsächlich viele Nebelkerzen geworfen worden – war das Ergebnis, dass sich unsere Position, nämlich die Ablehnung dieses Gesetzentwurfs wie auch des gesamten Gesetzes, bestätigt hat. (Beifall bei der FDP/DVP) Der Vorsitzende des DGB Baden-Württemberg, Kai Burmeister, der Landesbezirksleiter von ver.di, Martin Gross, und Andreas Harnack von der IG BAU waren die Einzigen, die dem Gesetzentwurf der SPD zugewandt waren und diesen befürwortet haben. Alle anderen haben mit mehr oder weniger deutlichen Worten zum Ausdruck gebracht, dass das Gesetz nichts bringt, und haben diesen Gesetzentwurf und letztendlich auch das gesamte Gesetz abgelehnt. Das Argument der Gewerkschaftsvertreter war, dass durch die Änderung des Gesetzes bzw. das Gesetz als solches fehlende Fachkräfte akquiriert werden könnten. Ich habe nachgefragt; dies konnte mir jedoch nicht erläutert werden. Es wurden schlichtweg Thesen in den Raum gestellt, ohne diese näher zu begründen. Mir erschließt sich in keinem Fall, warum das (Hans Dieter Scheerer) LTMG Fachkräftemangel beseitigen soll. Das Gegenteil ist der Fall. Lassen Sie mich die wesentlichen Argumente gegen die Änderung des Gesetzes und auch gegen das Gesetz als solches zusammenfassen. Erstens: Es gibt bereits einen bundesgesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 12 €. Ein Landesgesetz braucht es deshalb nicht. (Beifall bei der FDP/DVP) Zweitens: Tarifverträge können für allgemeinverbindlich erklärt werden. Ein zusätzliches Gesetz braucht es deshalb ebenfalls nicht. (Beifall bei der FDP/DVP) Das Gesetz ist – lassen Sie es mich so deutlich sagen – ein bürokratisches Monster. Es muss nämlich zuerst der Nachweis erbracht werden, dass das Unternehmen tarifgebunden ist. Das muss später auch kontrolliert werden. Im Rahmen dessen – der Kollege Hailfinger hat es gerade gesagt –, dass wir doch eher Bürokratie abbauen wollen, bewirkt das Gesetz genau das Gegenteil. Ein solches Gesetz braucht es deshalb nicht. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Thomas Blenke CDU) Die Anhörung hat auch deutlich ergeben, dass viele, insbesondere mittelständische Unternehmen, Handwerksunternehmen, aufgrund des bürokratischen Aufwands keine Angebote mehr abgeben und dass daher auch für die öffentliche Hand oft gar keine Auswahl besteht, wenn es darum geht, Aufträge zu erteilen. Das kann doch nicht im Interesse des Landes sein! Ein solches Gesetz braucht es deshalb nicht. (Beifall bei der FDP/DVP) Nicht im Gesetz sind die wichtigen Punkte wie Wirtschaftlichkeit, Geschwindigkeit der Arbeiten oder auch die Qualität. Das sind Faktoren, die nicht geregelt sind. Gerade wenn Steuergelder ausgegeben werden, sind solche Punkte aber unbedingt zu beachten. Die sind nicht im Gesetz. Deshalb braucht es dieses Gesetz ebenfalls nicht. (Beifall bei der FDP/DVP) Die in § 8 des Gesetzentwurfs enthaltenen weiteren Kriterien wie keine Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation, ILO, festgelegten Mindeststandards, keine negativen Umweltauswirkungen und Berücksichtigung sozialer Kriterien sind u. a. auch, so die Dezernentin des Gemeindetags – ich zitiere sinngemäß –, nicht das geeignete Mittel, die dort genannten Punkte umzusetzen. Auch deshalb braucht es das Gesetz nicht. (Beifall bei der FDP/DVP) Ich kann mich nur wiederholen: Vertrauen Sie den Unternehmen. Diese bezahlen auch in der heutigen Zeit ihre Mitarbeiter gerecht. Mit diesem Gesetz wird eher der Wohlstand dieses Landes gefährdet. Abschließend lassen Sie mich noch bemerken, dass in dem Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Koalition fast wortgeeriode – 58. Sitzung – Mittwoch, 1. März 2023 nau identisch formuliert ist – wir haben es gerade gehört –, was die SPD heute fordert. Ich bin gespannt, wie die Fraktion GRÜNE und die Fraktion der CDU heute abstimmen und gegebenenfalls wie ihr Gesetz denn aussieht. Wenn ich den Koalitionsvertrag genau lese, müssten sie eigentlich nur Copy-and-paste machen. Aber ich kann Ihnen nur zurufen, Kollege Hailfinger: Lassen Sie sich Zeit, (Lachen bei der SPD – Abg. Andreas Stoch SPD: Aha, wie immer!) lassen Sie die Idee weg – aber da bin ich ja guter Hoffnung, Herr Stoch –, drangsalieren Sie nicht die Wirtschaft, drangsalieren Sie nicht die Unternehmen in unserem Land. Das Gesetz gehört schlichtweg abgeschafft und nicht noch verschlimmert. Das Gesetz ist – lassen Sie es mich schwäbisch sagen – unnötig wie ein Kropf. Wir werden den Gesetzentwurf ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Thomas Dörflinger CDU: Das war aber nicht schwäbisch! – Zuruf des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP)

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