Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, verehrte Gäste am Livestream sowie Vertreterinnen und Vertreter der Presse, bevor wir heute in die Tagesordnung einsteigen, ist es mir ein wichtiges Anliegen, einige Worte anlässlich des heutigen Gedenktags an Sie zu richten. Wenn wir heute der Opfern des 17. Juni 1953 gedenken, denen während der Niederschlagung des Aufstands bzw. der anschließenden Repressionen Freiheit, Gesundheit, Würde und auch das Leben genommen wurden, denken wir auch an diejenigen, die andererseits den Mut hatten, vor, am und nach dem 17. Juni 1953 in der DDR immer wieder aufzubegehren, die den Mut hatten zu sagen, was ist. Sehr geehrte Damen und Herren, der 17. Juni 1953 hat unser Land geprägt. An diesem Tag ging es um mehr als den Kampf gegen erhöhte Arbeitsnormen auf Baustellen. Es ging um Freiheit, um etwas, das unser Menschsein, unsere Menschlichkeit ganz wesentlich ausmacht. Fast eine Million Menschen machten in mehr als 700 Orten den Widerstand gegen die Unfreiheit spür- und auch sichtbar. In der gesamten DDR zog es Tausende Menschen auf die Straße. Berlin war ein Zentrum genauso wie Dresden und Leipzig, und Thüringen bildete keine Ausnahme. Hier in Erfurt legten Hunderte Arbeiter auf den Baustellen ihre Arbeit nieder. In meiner Heimatstadt Nordhausen streikten am Morgen des 17. Juni 12.000 Menschen vom Schlepperwerk. Die Unruhen erfassten Gera genauso wie Mühlhausen. In Sömmerda versammelten sich bereits am Vormittag 7.000 Menschen und forderten soziale Verbesserungen. In Apolda kam es zu Kundgebungen vor dem Kreisgericht, bei denen die Freilassung politischer Gefangener verlangt wurde. Was als sozialer Protest begann, wurde innerhalb weniger Stunden zu einem Volksaufstand. Den Demonstrationen gegen die SED und die staatliche Bevormundung schlossen sich Hunderttausende an. Die SED-Führung zeigte sich jedoch unfähig zu Veränderungen und reagierte stattdessen mit Repressionen. Sehr geehrte Damen und Herren, die heutige Presse-, Meinungs- und Reisefreiheit als Grundlage unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung sind eben in Erinnerung dessen nicht selbstverständlich. Sie sind – dies ist mir gerade im 30. Jahr der deutschen Wiedervereinigung und dem 30. Jahr der Wiedergründung unseres Freistaats wichtig zu betonen – wesentlich auch das Verdienst der mutigen Menschen in der DDR. Wir alle sind gefordert, unsere Demokratie zu verteidigen und die Errungenschaften unserer friedlichen Revolution zu bewahren. Das wird gerade auch am heutigen Tage bewusst. Stefan Heym endete in seinem Roman „5 Tage im Juni“ mit folgendem Satz: Nur der kann sich der Zukunft zuwenden, der die Vergangenheit bewältigt hat. – In diesem Sinne gedenken wir am heutigen 17. Juni all der Millionen Menschen, die den Mut hatten, sowohl vor diesem Tag als auch am 17. Juni selbst als auch nach diesem Tag immer wieder für Freiheit und gegen Bevormundung einzustehen. Ich bedanke mich bei Ihnen, dass Sie mir zugehört haben.
(Beifall im Hause)
Sehr geehrte Damen und Herren, wir steigen nun in die Plenarsitzung ein. Für diese Plenarsitzung hat als Schriftführer hinter mir, nicht neben mir, Herr Abgeordneter Beier Platz genommen und die Redeliste führt Herr Abgeordneter Tiesler. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Walk zeitweise, Herr Minister Maier und Frau Ministerin Siegesmund. Sehr geehrte Damen und Herren, zu Beginn der heutigen Sitzung möchte ich noch einmal einige Erläuterungen geben. Auch wenn wir den Parksaal der Arena als Sitzungssaal verlassen haben, sind doch weiterhin wichtige Abläufe vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie zu beachten. Dazu zählen unsere Lüftungspausen genauso wie die zentrale Bereitlegung sitzungsbezogener parlamentarischer Unterlagen. Die Tische befinden sich von mir aus gesehen links und rechts in der Nähe der beiden großen Glastüren. Ich bitte Sie außerdem darum, die Abstands- und Hygieneregeln auch weiterhin einzuhalten. Zu diesen Hygieneregeln gehört die im Ältestenrat vereinbarte Empfehlung, im Plenarsaal grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese Empfehlung gilt auch für die Lobby. Ausnahmen bestehen für den eigenen Sitzplatz, das Redepult und auch an den Saalmikrofonen. Die besonderen Regeln zu den Türen zum Plenarsaal, wie wir das im Ältestenrat auch schon besprochen und vereinbart haben, konnten Sie heute ja schon berücksichtigen und haben Sie bereits kennengelernt. Zu den morgen vorgesehenen Wahlen bitte ich Sie aus Gründen des Infektionsschutzes, Ihren eigenen Stift mitzubringen, der entweder schwarz oder blau zeichnet. Einige Hinweise zur Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in diesen Sitzungen fort. Die Fraktionen haben in jeder Plenarsitzungswoche die Möglichkeit, bis Dienstag, 14.00 Uhr, jeweils einen Tagesordnungspunkt zu benennen, der in einfacher bzw. in langer Redezeit verhandelt wird. Die Fraktion der AfD hat den Tagesordnungspunkt 21 benannt. Die Fraktion der CDU hat vorbehaltlich der Aufnahme des Gesetzentwurfs der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/868 dessen Beratung in einfacher Redezeit verlangt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat vorbehaltlich der Aufnahme des Gesetzentwurfs der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/936 dessen Beratung in einfacher Redezeit verlangt. Die Fraktionen sind im Ältestenrat übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 7 in der heutigen Sitzung nach Tagesordnungspunkt 29, der Aktuellen Stunde, aufzurufen. Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 1 hat die Drucksachennummer 7/983. Zu Tagesordnungspunkt 2 wurde eine Neufassung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 7/651 verteilt. Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 3 hat die Drucksachennummer 7/984. Der Tagesordnungspunkt 4 wird von der Tagesordnung abgesetzt, weil der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft dem Plenum noch keinen Beschluss empfohlen hat. Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 11 a hat die Drucksachennummer 7/975 und zu Tagesordnungspunkt 11 b die Drucksachennummer 7/976. Zu Tagesordnungspunkt 16 wurde eine Neufassung des Antrags in der Drucksache 7/724 verteilt. Der Tagesordnungspunkt 20 wird von der Tagesordnung abgesetzt, da die Fraktion der AfD ihren Antrag zurückgezogen hat. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD zu Tagesordnungspunkt 26 hat die Drucksachennummer 7/986. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke zu Tagesordnungspunkt 27 hat die Drucksachennummer 7/966. Die Fraktionen sind im Ältestenrat übereingekommen, die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 24 bis 27 am morgigen Donnerstag nach der Mittagspause aufzurufen. Die Wahlen können gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung offen durch Handzeichen durchgeführt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Im Ältestenrat wurde bereits signalisiert, dass mit Blick auf die besonderen Anforderungen an Maßnahmen zum Infektionsschutz alle Wahlen der morgigen Sitzung geheim durchgeführt werden sollen. Dazu möchte ich nun noch einmal formell feststellen, dass einer offenen Wahl durch Handzeichen zu Tagesordnungspunkt 24 – Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission –, Tagesordnungspunkt 25 – Wahl eines Mitglieds der G10-Kommission –, Tagesordnungspunkt 26 – Wahl der Vertrauensleute und ihrer Vertreterinnen bzw. Vertreter für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen beziehungsweise Richter an den Verwaltungsgerichten – und zu Tagesordnungspunkt 27 – Bestimmung einer Vertreterin beziehungsweise eines Vertreters aus dem Bereich „LSBTTIQ“ in den ZDF-Fernsehrat – von mindestens einem Mitglied des Landtags widersprochen wird. Ich gehe davon aus, dass Sie diesen Widerspruch auch entsprechend tragen. Aufgrund dieses bestätigten Widerspruchs werden die Wahlen also morgen geheim und wieder als Blockwahl durchgeführt. Die Auszählung der Stimmen soll wieder während der Fragestunde erfolgen. Die Bekanntgabe der Wahlergebnisse ist im Anschluss an die Fragestunde geplant. Vielen Dank. Für das Protokoll: Der Widerspruch, von dem ich hier gesprochen habe, ist bestätigt. Zu Tagesordnungspunkt 28, der Fragestunde, die morgen nach den Wahlhandlungen aufgerufen wird, kommen folgende Anfragen hinzu: Drucksachen 7/862 – Neufassung –, 7/927, 7/928, 7/942, 7/963, 7/965, 7/970, 7/971, 7/972 und 7/979 bis 7/982. Die Mündliche Anfrage in Drucksache 7/913 wurde von der Fragestellerin in eine Kleine Anfrage umgewandelt. So weit die Hinweise von unserer Seite zur Tagesordnung. Wird der Tagesordnung zuzüglich der von mir dazu genannten Hinweise widersprochen bzw. gibt es Ergänzungen? Herr Bühl, bitte schön.
Frau Präsidentin, ich hätte zwei ergänzende Bitten für die Tagesordnung. Einmal bitte ich um die Aufnahme des Dritten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“ in der Drucksache 7/868 in die Tagesordnung und beantrage, dies gemeinsam mit TOP 16 zu beraten. Als Zweites beantrage ich die Aufnahme eines Antrags von uns mit dem Titel „Kommunalen Finanzausgleich in Thüringen anpassen, um Selbstverwaltung zu stärken“ in die Tagesordnung und bitte darum, diesen dann am Freitag noch zu beraten.
Vielen Dank. Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit zur Ergänzung der Tagesordnung gewünscht? Das kann ich nicht sehen. Gut. Möchte jemand gegen die Dringlichkeit sprechen? Auch das kann ich nicht sehen. Dann rufe ich auf zur Abstimmung – zunächst über die Aufnahme des fristwahrend verteilten Gesetzentwurfs der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/868 in die Tagesordnung. Beantragt ist zugleich die gemeinsame Beratung mit Tagesordnungspunkt 16. Wer für die Aufnahme in die Tagesordnung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Wer ist gegen die Aufnahme in die Tagesordnung? Kann ich nicht erkennen. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Vielen Dank. Damit stimmen wir ab über die seitens der Fraktion der CDU beantragte Aufnahme eines Punkts zum Kommunalen Finanzausgleich. Wird hier das Wort zur Begründung gewünscht? Das kann ich nicht sehen. Möchte jemand gegen die Begründung bzw. die Dringlichkeit sprechen? Das kann ich auch nicht erkennen. Damit kommen wir zur Abstimmung über die Aufnahme des Antrags. Die genannte Vorlage ist nicht in der Frist von sieben Tagen verteilt worden. Deshalb ist nicht nur über die Aufnahme in die Tagesordnung, sondern auch über die Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu beschließen. Diese Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, wenn niemand widerspricht. Widerspricht jemand? Das kann ich nicht erkennen. Dann reicht die einfache Mehrheit hier nicht nur für die Aufnahme in die Tagesordnung, sondern auch für die Fristverkürzung. Wer für die Aufnahme in die Tagesordnung unter Fristverkürzung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? Ich sehe auch keine Stimmenthaltung. Dann ist dieser Tagesordnungspunkt entsprechend aufgenommen und wird am Freitag behandelt. Weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte schön.
Danke, Frau Präsidentin. Namens der Koalitionsfraktionen beantrage ich die Aufnahme von zwei Beratungsgegenständen – erstens des Gesetzentwurfs der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags in Drucksache 7/936. Wir bitten um die gemeinsame Beratung mit dem Tagesordnungspunkt 7. Zweitens hätten wir gern den Antrag der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Weitere Stärkung und Entwicklung der pädagogischen Arbeit an den Thüringer Regel-, Gemeinschaftsund Gesamtschulen, in die Tagesordnung aufgenommen. Er ist fristgerecht eingereicht worden. Deshalb bitten wir um die Aufnahme. Drittens beantragen wir mit Blick auf den Tagesordnungspunkt 23 die Abarbeitung am Donnerstag.
Gut. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. – Dann brauche ich jetzt mal Hilfe zu den Drucksachen, bitte. Ich konnte das jetzt nicht verfolgen, welche das waren. Dann stimmen wir zunächst über die Aufnahme des Gesetzentwurfs der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/936 in die Tagesordnung ab und über die Fristverkürzung. Die Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, wenn es keinen Widerspruch gibt. Gibt es Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir ab über die Aufnahme in die Tagesordnung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aller Fraktionen. Gegenstimmen, bitte. Kann ich keine sehen. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend aufgenommen. Es ist zugleich die gemeinsame Behandlung mit Tagesordnungspunkt 7 beantragt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind ebenfalls die Stimmen aller Fraktionen und damit wird der Tagesordnungspunkt entsprechend mit dem Tagesordnungspunkt 7 behandelt. Dann rufe ich auf zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/938. Wird hier das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wünscht jemand das Wort zur Dringlichkeit? Gegen die Dringlichkeit? Kann ich auch nicht erkennen. Dann können wir entsprechend abstimmen. Wer für die Aufnahme in die Tagesordnung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aller Fraktionen. Gegenstimmen? Kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Kann ich auch nicht erkennen. Damit ist die Aufnahme in die Tagesordnung erfolgt. Die Platzierung?
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Am Donnerstag!) Die Platzierung ist vorgesehen für Donnerstag. Widerspricht jemand? Kann ich nicht erkennen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Das sind alle außer den Stimmen der Fraktion der AfD. Wer ist gegen diese Platzierung? Das sind die Stimmen der AfD – und der FDP. – Entschuldigung, man muss sich tatsächlich an diese neue Sitzordnung gewöhnen. Sehen Sie es mir nach. – Damit erfolgt die Platzierung für Donnerstag. TOP 23, die Rahmenvereinbarung, soll am Donnerstag behandelt werden. Dann stimme ich das ebenfalls ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Auch hier alle Stimmen außer der AfD. Die Gegenstimmen, bitte. Die Stimmen aus der AfD gegen die Behandlung am Donnerstag. Und Enthaltungen? Die Fraktion der FDP. Die beantragten Änderungen sind alle abgestimmt. Gibt es weitere Anträge? Herr Montag, bitte.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, namens der Fraktion der FDP ziehe ich den Antrag unter TOP 14, Testkapazitäten ausbauen: Solide Datengrundlage schaffen – wirksamen Schutz gefährdeter Gruppen sicherstellen, zurück. Vielen Dank.
Es ist beantragt, den Tagesordnungspunkt 22 auf jeden Fall abzuarbeiten. Ergibt sich hier Widerspruch? Widerspruch formal. Dann stelle ich das zur Abstimmung. Wer dem Antrag der AfD zustimmt, den Tagesordnungspunkt 22 in jedem Fall zu behandeln, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen der CDU, der AfD und der FDP. Wer stimmt gegen den Vorschlag? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Wer enthält sich der Stimme? Damit ist der Antrag bestätigt. Weitere Bemerkungen und Anträge zur Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur Abstimmung über die geänderte Tagesordnung. Wer der Tagesordnung in der geänderten Form zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Wer stimmt dagegen? Kann ich nicht erkennen. Wer enthält sich? Ebenfalls keine Enthaltungen. Damit verfahren wir entsprechend der Tagesordnung. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29 –zunächst den ersten Teil Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/843 Wer wünscht das Wort? Herr Abgeordneter Bergner, Sie haben das Wort.
a)auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „17. Juni 1953 – Dem Kampf für Freiheit und Demokratie auch in Thüringen gedenken“
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank auch für Ihre Worte zu dem Thema heute und am gestrigen Tage, die ich sehr beeindruckend fand. Jena, Gera, Weida, Camburg, Culmitzsch, Ronneburg, Nordhausen, Mühlhausen, Greiz, Rudolstadt, Eisenberg, Königsee, Schwarza, Silbitz, Stadtroda, Pößneck, Triptis, Erfurt, Weimar, Sömmerda, Gotha, Eisenach, Arnstadt, Langensalza, Eckardtsleben, Nägelstedt, Apolda, Tunzenhausen, Großengottern, Bad Tennstedt, Hildburghausen, Altenburg, Schmölln, Unterwellenborn, Gößnitz – meine Damen und Herren, diese und andere Ortsnamen stehen dafür, dass der Volksaufstand am 13. Juni 1953 auch Thüringen flächendeckend erfasst hatte. Dieser Volksaufstand wurde zu rund 90 Prozent von den Arbeitern getragen. Es wäre eine Legende, den Zorn der Aufständischen lediglich auf die Erhöhung der Arbeitsnormen zurückzuführen. Sie waren bestenfalls der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte. Ganz klar aber waren überall die Forderungen nach freien Wahlen, nach Freiheit, nach Menschenrechten und – ja – auch nach einer menschenwürdigen Entlohnung. Denn anders als in den Westzonen konnten die Bewohner der sowjetischen Besatzungszone auf Moskaus Weisung nicht vom Marshallplan profitieren, hatten keine frei konvertierbare Währung zur Verfügung, standen unter dem Joch sozialistischer Planwirtschaft bei gleichzeitiger massenweiser Enteignung der bisherigen Firmeninhaber und sie trugen den Löwenanteil der Reparationsleistungen infolge des verbrecherischen Zweiten Weltkriegs an die UdSSR. Daran konnten auch die hektischen Umsteuerungsversuche der DDR-Führung nichts mehr ändern, die unter dem Stichwort der neuen ökonomischen Politik auf Moskaus Weisung den Aufbau des Sozialismus abbremsen sollten. Das Vertrauen war dahin und das – wie die Ereignisse des 17. Juni zeigen – aus gutem Grund. Als das SED-Regime im Prinzip am Ende stand, retteten sowjetische Panzer die Macht ihrer Vasallen und in ihrem Gefolge die brutale Siegerjustiz der Besatzer wie auch der DDR. Weil der damalige Justizminister Fechner noch einen Funken Anstand besaß, wurde er selbst eingesperrt, und mit Hilde Benjamin bekam die alles andere als demokratische deutsche Republik eine skrupellose Justizministerin. Wenn es noch eines Beweises für den Unrechtscharakter des sozialistischen Staats auf deutschem Boden bedurft hätte, der 17. Juni, meine Damen und Herren, würde ihn liefern.
(Beifall AfD)
Während der Ereignisse um den 17. Juni wurden in der DDR – je nach Quelle – zwischen 34 und 51 Personen von Volkspolizisten und Sowjetsoldaten erschossen bzw. erlagen ihren Verletzungen. Fünf wurden durch die Sowjetjustiz hingerichtet, zwei durch die DDR-Justiz. Hinzu kommen 25 ungeklärte Todesfälle. Vier Häftlinge sind an den unmenschlichen Haftbedingungen verstorben, weitere vier durch angeblichen Selbstmord in Haft, wobei bei mindestens zwei davon die Fremdeinwirkung nicht auszuschließen ist. Auch fünf Sicherheitskräfte kamen ums Leben, wobei ein Polizist versehentlich von sowjetischen Soldaten erschossen wurde. Mehr als anderthalbtausend Haftstrafen wurden in Prozessen ausgesprochen, die einer rechtsstaatlichen Überprüfung nicht standhalten würden, darunter über 100 langjährige Zuchthausstrafen. Ich möchte Herrn Ramelow zitieren, der gestern sagte: Diktatur und Rechtsstaat schließen einander aus. – Recht hat er und ich wäre froh gewesen, wenn das bei dieser unsäglichen Debatte um den Unrechtsstaat auch so klar zum Ausdruck gekommen wäre, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD, CDU, SPD, FDP)
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, sowohl auf der linken als auch auf der ganz rechten Seite dieses Hauses wird gern das Narrativ gepflegt, die sogenannten Blockparteien seien ebenso involviert gewesen wie die SED. Erlauben Sie mir als jemand, der zu DDR-Zeiten Mitglied keiner Partei war, dazu ein paar Worte: Als Freie Demokraten nehmen wir die Schuld einer ganzen Reihe von Funktionären sehr ernst, die sich in LDPD und auch NDPD in den Dienst der Diktatur stellten und die – noch schlimmer – an der Gleichschaltung ihrer eigenen Parteien mitwirkten, etwa als Hermann Becker, der liberale Fraktionschef, aus einer Sitzungspause des Thüringer Landtags heraus verhaftet und nach Russland verfrachtet wurde. Andere zahlten dafür sogar mit ihrem Leben. Obwohl viele aus Angst schwiegen oder zumindest vorsichtig waren, weiß ich, dass nicht wenige die LDPD auch als Dach angesehen haben für mehr oder minder freie Meinungsäußerungen, die anders als die SED auch nicht über den verfassungsmäßig verbrieften Führungsanspruch verfügte. So beschwerte sich die SED-Bezirksleitung von Gera im September 1953 über die angeblich reaktionären Elemente in der LDPD, besonders in den Städten und Kreisen Jena-Land, Eisenberg, Gera Stadt und Gera-Land, wo die Liberaldemokraten mit aus Sicht der SED besonders negativen Meinungen und Äußerungen aufgetreten seien. Meine Damen und Herren, das ist eine Thematik, die ohne Zweifel eine ausführlichere Diskussion verdient hat, als das die Aktuelle Stunde leisten kann.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Heute aber verneigen wir uns vor den Menschen, die vor 67 Jahren mit ihrem Leben und ihrer Freiheit für Demokratie und Menschenwürde einstanden. Ich danke Ihnen.
(Beifall AfD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, FDP)
a)auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „17. Juni 1953 – Dem Kampf für Freiheit und Demokratie auch in Thüringen gedenken“
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, heute am 17. Juni gedenken wir derjenigen, die aufgestanden sind, die aufgestanden sind auch in der DDR. Und wir gedenken derer, die dies ein Stück weit überhaupt erst mit möglich gemacht haben. Denn das war auch gestern bei der überaus bewegenden Gedenkveranstaltung des Landtags an den 17. Juni 1953 Thema, dass in der DDR dieser Aufstand ohne Entwicklungen in anderen Ländern sicher nicht möglich gewesen wäre. Ich möchte mich ausdrücklich dafür bedanken, dass wir gestern gemeinsam gedenken konnten in der Andreasstraße, an einem Ort, der für Unterdrückung, für Repression, für Ohnmacht, aber eben auch dafür steht, wie sich Menschen die Demokratie quasi wieder erobert haben. Und ich glaube, alle, die gestern an dieser Veranstaltung teilnehmen durften, werden noch sehr lange an den Auftritt von Herrn Sommer denken, den 88-Jährigen, der einige Monate auch in der Erfurter Andreasstraße in Haft verbrachte. Er bezeichnete diese Monate als die schlimmsten seiner Gefangenschaft. Insgesamt wurde er nämlich zu mehr als sieben Jahren Haft verurteilt – verurteilt, weil er, der, wie er selbst sagte, nie ein Revolutionär werden wollte, aber in einem christlichen Haushalt kritisch denken gelernt hatte von Anfang an, weil er zunächst begrüßt hatte und froh darüber war, dass ein antifaschistischer Staat dort entstehen sollte, wo zuvor unglaubliche Gräuel durch die Nazis verübt wurden, und der dann doch sehr schnell und ernüchternd feststellen musste, wie sich die Realität des Stalinismus – und so hat er es gestern immer wieder betont – auch in der DDR zeigte: bitter, brutal, menschenverachtend. Es war eben nicht nur der Aufstand für bessere Arbeitsbedingungen, es war nicht nur der Aufstand, bei dem es um mehr Lohn ging, sondern es ging um etwas sehr Grundsätzliches. Es wurde ein Volksaufstand, der förmlich nach Freiheit schrie. Und wir alle wissen, wie die DDR darauf reagierte, wie das SEDRegime darauf reagierte: mit Repressionen, mit Panzern, mit Verhaftungen und auch die Todesstrafe wurde in dem Zeitraum noch ausgeführt. Hier sind schon häufig die Orte genannt worden – Herr Bergner hat es gerade wieder getan –, an denen auch in Thüringen die Menschen aufgestanden sind, an diesem Tag auf die Straßen gegangen sind, auf die Plätze, um sich zu erheben. Und hier sind auch schon die Namen derer genannt worden, die zu Tode kamen. Deswegen ist es so wichtig, dass wir seit fünf Jahren in Thüringen auch einen Gedenktag haben, den Gedenktag zum 17. Juni; den gab es nämlich vorher so nicht, auch wenn wir an diesem Datum schon zuvor immer wieder auch Kränze niedergelegt haben. Ich glaube, dass es gerade heute so wichtig ist, um politische Bildung zu werben, weil wir nicht außer Acht lassen dürfen, wie verächtlich auch heute immer wieder der Rechtsstaat gemacht wird. Ich glaube, alle, die gestern dabei waren, und alle, die Zeitzeugen zuhören, wissen, wie froh wir darum sein dürfen, endlich einen Rechtsstaat zu haben, in dem wir leben. Diesen heute infrage zu stellen, das ist schon gefährlich und da müssen wir den Anfängen wehren. Ich will noch einen ganz aktuellen Bezug aufmachen, weil eben die Konstituierung des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung stattfand. Ich hoffe, die meisten hier im Hause sind sich einig, dass wir politische Bildung dringender denn je brauchen – menschenrechtsorientierte Bildung. Politische Bildung muss für alle zugänglich sein, muss offen sein, weil sie Geschichte aufarbeitet, weil sie Geschichte erfahrbar macht. Das kann sie nicht in irgendwelchen versteckten Büroräumen, sondern nur, wenn eine solche Landeszentrale ansprechbar ist, wenn wir politische Bildung in die Mitte der Gesellschaft tragen und wenn wir uns bewusst machen: Aufarbeitung kennt kein Verfallsdatum. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir heute – auch wenn es nur 5 Minuten je Fraktion sind – an den 17. Juni erinnern, weil diese Erinnerung für Generationen wachgehalten werden muss und weil wir uns jetzt und heute daran erinnern, wessen wir uns heute glücklich schätzen können, nämlich Freiheit und eines Rechtsstaats, in dem wir heute leben. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP)
a)auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „17. Juni 1953 – Dem Kampf für Freiheit und Demokratie auch in Thüringen gedenken“
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gestern an einem Gedenktag zum 17.06.1953 in der Andreasstraße teilgenommen, der mich sehr bewegt hat. Vor allem der 88-jährige Herr Sommer, der aus seiner Geschichte, aus seinem Leben erzählt hat, hat mich sehr beeindruckt und gezeigt, in welchem Staat man letztendlich aufgewachsen ist und gelebt hat. Es war möglich, dass er nur deshalb, weil er mit Mitschülern mit Flugblättern Solidarität zu einem Lehrer bekundet hat, der aus dem Schuldienst entfernt wurde, weil er systemkritisch war, sieben Jahre Haft bekommen hat. Er hat – Gott sei Dank! – nur vier Jahre absitzen müssen, aber das zeigt letztendlich, wie der Staat auf Kritik reagiert hat. Wir haben das ja gesehen: Der Volksaufstand – die Vorredner haben es schon gesagt – war auch ein Arbeiteraufstand, der in mehr als 700 Städten stattgefunden hat, mit mehr als 50 Toten. Daraus ergaben sich noch 1.525 Anklagen, wovon 1.500 Verurteilungen erfolgten – mit langjährigen Haftstrafen und Todesurteilen. Die Gefangenen mussten besondere Kleidung tragen. Das finde ich auch perfide. Ein gelbes Kreuz wurde ihnen angeheftet, damit jeder wusste, dass er ein politischer Gefangener ist und an den Unruhen teilgenommen hat. Auch das hat letztendlich die Staatsführung für wichtig erachtet, auch in der Haft noch weiter zu demütigen. Das zeigt, dass die DDR ein Unrechtsstaat war –
(Beifall AfD, CDU, SPD, FDP)
Unrecht, das sich die ganzen Jahre, solange es die DDR gegeben hat, fortgesetzt hat. Wir werden sicherlich im nächsten Tagesordnungspunkt auch darüber beraten, was die Staatssicherheit anbelangt, wenn wir unseren Antrag zum Abgeordnetengesetz einbringen. Auch das war die Folge des am 17. Juni 1953 stattgefundenen Volksaufstands: der massive Ausbau der Staatssicherheit. Man hat das natürlich dem Chef der Staatssicherheit übel genommen, hat ihn in die Wüste geschickt. Man hat dann Herrn Mielke eingesetzt, der die Staatssicherheit ausgebaut und perfektioniert hat. Insgesamt 91.000 hauptamtliche Mitarbeiter hatte die Staatssicherheit 1989 und über 190.000 IMs. Ziel war es, dass es nie wieder zu einem Volksaufstand kommen sollte, dass der Staat die Kontrolle über seine Bürger hat – das war das große Ziel, das die Staatssicherheit zu erfüllen hatte. Der Auslöser – auch das wurde von den Kollegen schon im Vorfeld gesagt – war die Normerhöhung, die sich aber schnell in politischen Forderungen fortgesetzt hat. Wir haben gestern von den Zeitzeugen gehört, wie viel Unrecht auch in anderen Bereichen stattgefunden hat – zum Beispiel die Enteignung von Unternehmen, die Zwangskollektivierung, die Enteignung von Hotels, Pensionen, die Aktion „Rose“ oder die Aktion „Ungeziefer“, bei der die Grenzgebiete nach Ansicht der Regierung von Menschen „gesäubert“ wurden, die nicht systemkonform waren. All das hat in der Summe gezeigt, dass dieser Staat nur mit Gewalt und Terror überleben konnte. Das hat sich am 17. Juni 1953 auch gezeigt. Natürlich gab es auch wirtschaftliche Zwänge, wie es der Kollege Bergner auch angebracht hat. Ja, wir haben viele Reparationsleistungen zahlen müssen: Allein 22 Prozent des Gesamthaushalts gingen in die UdSSR. Auch der militärische Bereich wurde mit 3,3 Milliarden jährlich massiv ausgebaut – also wurden 8,4 Prozent des Haushalts in den militärischen Ausbau gesteckt. Auch das hat die Wirtschaft geschwächt und letztendlich die Sozialprogramme geschmälert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist wichtig, dass dieses Tages auch zukünftig gedacht wird. Wir haben als CDU vor fünf Jahren diesen Antrag eingebracht, der – Gott sei Dank! – auch genehmigt wurde, sodass dieser Gedenktag heute begangen werden kann. Meine Bitte ist, dass sich nicht nur die politische Bildung dieses Themas annimmt, sondern dass es auch in den Schulen immer wieder thematisiert wird und aufgezeigt wird, wie wichtig Freiheit und Demokratie sind und welche Opfer damit verbunden waren, damit wir heute hier in diesem Land so leben können. Vielen Dank.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
a)auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „17. Juni 1953 – Dem Kampf für Freiheit und Demokratie auch in Thüringen gedenken“
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wer an den 17. Juni 1953 denkt, hat möglicherweise die Bilder vor Augen, wie demonstrierende Bauarbeiter die Stalinallee entlangziehen. Er hat mit Sicherheit die Bilder vor Augen, wie sowjetische Panzer auf diese Demonstrierenden zurollen, und vielleicht erinnert er sich an die Bilder, wie diese Arbeiter im Widerstand mit Steinen gegen diese Panzer vorgehen. All das ist längst ikonisch geworden und wir wissen, dass an diesem Tag in Berlin ein Aufstand losging, der aber innerhalb weniger Stunden das gesamte Land erfasst hat. Auch Thüringen wurde erfasst. An mehr als 160 Orten wurden in Thüringen Aktionen unternommen. Es ging von Demonstrationen über die Bildung von Streikkomitees, das Verabschieden von Resolutionen für bessere Arbeits- und Lebensbedingungen bis zur Forderung einer demokratischen und freiheitlichen Ordnung. All das wurde – genauso wie in Berlin – auch in Thüringen in den folgenden Tagen niedergeschlagen. Wir sollten uns immer daran erinnern, dass hier nicht nur direkt an dem Tag die Niederschlagung erfolgte, sondern dass in den Tagen darauf Standgerichte eingerichtet wurde, dass Menschen hingerichtet wurden. Ich möchte exemplarisch an Alfred Diener erinnern, den Schlosser aus Jena, 26 Jahre alt, der am 18. Juni standrechtlich zum Tode verurteilt und sofort in Weimar in der Kommandantur erschossen worden ist.
(Beifall FDP)
Vor der friedlichen Revolution 1989/1990 war der 17. Juni das Datum, das zentrale Ereignis für die Menschen in der DDR, an dem sie ihrem Freiheitswillen Ausdruck verliehen haben. Sie haben an diesem 17. Juni gezeigt, wie instabil die DDR-Diktatur zu diesem Zeitpunkt noch war. Sie haben gezeigt, wie wenig Rückhalt die DDR trotz gegenteiliger Beteuerungen zu diesem Zeitpunkt in Deutschland, in Thüringen hatte, und sie hat auch bewiesen, wie stark, wie gewalttätig der Machtapparat zurückschlagen musste, um dieses Freiheitsstreben eigentlich zu unterdrücken. Wenn wir uns das vor Augen halten, dann wissen wir auch, dass diese Entwicklung sehr viel in Gang gesetzt hat. Es ist hier angesprochen worden, es wurden in Gang gesetzt die ausgiebigen Sozialprogramme, diese sogenannte Wohlfühl-DDR hat sich danach entwickelt, und es hat aber auch die Entwicklung zur Staatssicherheit von diesem Tag beginnend deutlich an Fahrt gewonnen. Deswegen ist es gut, ist es richtig, dass wir am Tag des Gedenkens an den 17. Juni auch ein Gesetz beraten, das die weitere Stasiüberprüfung für Abgeordnete in unserem Hohen Haus möglich macht. Es ist richtig, dass wir das heute beraten und nicht irgendwann an irgendeiner Stelle in dieser Tagesordnung in diesen drei Tagen. Es ist ein wichtiges Signal an die Menschen, die sich noch gut aus eigenem Erleben an den 17. Juni erinnern können. Wir sollten an diese Menschen denken, wenn wir nachher über das Gesetz beraten. Ich glaube, es ist völlig obsolet, eine Stasiüberprüfung von Abgeordneten einzustellen, solange noch Opfer da sind, die sich genau an diese Diktatur sehr gut erinnern. Deswegen, ich freue mich, dass wir nach dieser Aktuellen Stunde über dieses Gesetz reden. Das ist sehr wichtig und das ist ein großer Erfolg. Vielen Dank.
(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, FDP)
a)auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „17. Juni 1953 – Dem Kampf für Freiheit und Demokratie auch in Thüringen gedenken“
Das Wort hat Frau Abgeordnete Herold für die AfDFraktion. Sie haben Ihren Mundschutz vergessen, Frau Herold. – Dann habe ich das übersehen, das gestattet dennoch nicht, dass Sie es jetzt ohne tun. Ich will daran erinnern und möchte Sie bitten, auch Herrn Kellner – ich denke, Sie haben es auch vergessen –, hier mit Rücksicht auf die Kolleginnen und Kollegen und auf die Landtagsverwaltung den Empfehlungen zu folgen. Ich danke Ihnen sehr.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
a)auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „17. Juni 1953 – Dem Kampf für Freiheit und Demokratie auch in Thüringen gedenken“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer via Netz! Es ist dringend notwendig, dass wir heute am 17. Juni 2020 der Ereignisse des 17. Juni 1953 in der DDR gedenken. Deshalb begrüßen wir als AfD-Fraktion den Tagesordnungspunkt, den die FDP hier beantragt hat bzw. wozu sie die Initiative ergriffen hat. Es ist umso wichtiger, heute darüber zu reden, als wir die Tendenz beobachten können, dass sich die Erben der Täter von damals dieses Datums versuchen zu bemächtigen und die Lehren neu zu definieren, das Datum, die Ereignisse neu zu überschreiben und im Orwell‘schen Sinne eine Geschichtsumdeutung vorzunehmen.
(Beifall AfD)
Wie wichtig den Erben von SED, PDS, Linkspartei dieses Datum und dieses Thema ist, können wir klar erkennen, wenn wir nach links schauen und die sehr stark gelichteten Reihen der Linksfraktion betrachten.
(Beifall AfD)
Es ist schon richtig gesagt worden, beim Aufstand des 17. Juni ging es ja keineswegs nur um die Rücknahme von Produktionsnormen. Es ging um die vielen Tausend Menschen, die sich seinerzeit erhoben, und denen ging es um viel mehr. Sie forderten Meinungsfreiheit, freie Wahlen und sie forderten die Einheit Deutschlands. Im Elf-Punkte-Programm der Bauern von Mühlhausen forderten sie als Punkt 9 – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin –: „Gesamtdeutsche, freie […] Wahlen ohne jede Behinderung in der politischen Willensbildung der Bevölkerung für ein einiges Deutschland“.
(Beifall AfD)
An erster Stelle eines Forderungskatalogs Geraer Weber standen freie, geheime und direkte Wahlen und die Belegschaft der Energieverteilung Gera forderte im Interesse Gesamtdeutschlands, sobald als möglich freie und geheime Wahlen durchzuführen und zugleich die Presse- und Informationsfreiheit zu gewährleisten. Das sind drei Beispiele aus Thüringen, die zeigen, dass es den Menschen um Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie ging, denn genau dies hatten sie in der DDR nicht. Und die Obrigkeit der DDR, das diktatorische SED-Regime, wollte dies auch nicht gewähren. Eben deshalb mussten schließlich sowjetische Panzer dafür sorgen, dass in der DDR der Volksaufstand brutal niedergeschlagen wurde und Friedhofsruhe einkehrte.
(Beifall AfD)
Wir sind heute in der Pflicht, an diese Dinge zu erinnern. Und das bedeutet, daran zu erinnern, dass in der DDR ein Regime herrschte, das unter der Flagge des sogenannten entwickelten Sozialismus segelte und das den Menschen versprach, für eine herrliche Zukunft zu stehen. Gewissermaßen die Verwirklichung des proletarischen Himmels auf Erden. Wohin dieser Anspruch führt, lehrt uns heute der 17. Juni, und das sollte allen jenen eine Mahnung sein, die glauben, die Menschen um einer angeblich großartigen Zukunft willen zu bevormunden, zu drangsalieren und auspressen zu können.
(Beifall AfD)
Damit die Lehren des 17. Juni nicht vergessen werden, ist es besonders wichtig, dass in unseren Schulen ein vernünftiger Geschichtsunterricht praktiziert wird. Bekanntlich sind die einschlägigen Kenntnisse der Schüler über die DDR im Allgemeinen recht dürftig, was entsprechende Untersuchungen immer wieder belegen. Wir brauchen einen guten, faktenbasierten Geschichtsunterricht, der die pluralen Perspektiven auf die Geschichte anschaulich vermittelt und der die kritische Diskussion dieser Perspektiven fördert. Nur auf der Basis eines solchen Unterrichts kann ein differenziertes Geschichtsbewusstsein gebildet werden. Ein solches Geschichtsbewusstsein ist gefordert, denn wer und was wir sind, lernen wir aus der Geschichte,
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Ist aber
nicht vergleichbar mit ’45!) und zwar auch aus der Geschichte des 17. Juni. Dieses Datum zeigt uns, dass Einigkeit und Recht und Freiheit keineswegs selbstverständlich sind, sondern dass sie täglich neu errungen und verteidigt werden müssen. Und es zeigt auch, dass sie bedroht sind, namentlich von jenen, die von sich glauben, dass sie – und sie allein – den Pfad des Fortschritts kennen. Der 17. Juni erinnert daran, dass wir gerade diesen Kräften mit größter Skepsis begegnen müssen. Mögen die Lehren aus dieser Geschichte nie vergessen werden. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
a)auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „17. Juni 1953 – Dem Kampf für Freiheit und Demokratie auch in Thüringen gedenken“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen am Livestream und sehr geehrter Herr Dr. Wurschi, die Sie ja diesmal oben unserer Plenarsitzung beiwohnen! Ich bin, und das wissen die meisten in diesem Rund, 1985 geboren. Es gibt so Momente, wo man sagt, es wäre die Gnade der späten Geburt. Bei der Frage um den 17. Juni und alles, was sich damit bis ins Heute verbindet, ist das für mich keine Gnade der späten Geburt, denn das würde das verharmlosen, was sozusagen auch für mein Leben, mein ganz persönliches Leben, das Leben meiner Eltern, meiner Großeltern natürlich eine tragende Rolle gespielt hat. Deswegen will ich Ihnen kurz schildern – und ich glaube, es macht deutlich, was in diesem Plenum auch schon von vielen Seiten gesagt worden ist –, was mit den Generationen ist, die nicht mehr in den Genuss kommen werden, Zeitzeuginnen zu hören. Natürlich können die immer auf Zeitdokumente zurückgreifen, aber – und das will ich auch mal anhand meiner eigenen schulischen Bildung ein bisschen deutlich machen – zeitliche Dokumente und auch die Filme, die präsent sind, die man im Unterricht sieht, sie sind ja in SchwarzWeiß. Das heißt, es ist auch klar, dass für die Generationen, die mit Farbfernsehen aufgewachsen sind, das also so unendlich weit her scheint, dass der Bezug dazu und der Rückschluss darauf, was geschichtliche Ereignisse für das eigene Leben und das eigene Verständnis von Demokratie und Gesellschaft bedeuten, fast gering sind. Ich bin in einer Zeit groß geworden, wo die Geschehnisse um den 17. Juni natürlich – wie heute auch – aus Zeitzeugenberichten bekannt waren, aus historischen Beschreibungen, aber eben auch – und das war, glaube ich, ein besonderer Widerspruch meiner Generation – aus den Geschichtsschreibungen beider deutscher Staaten. Und ich bin in diesem Umstand in ein Bildungsfeld gekommen, wo natürlich in dem Wissen, dass die Elternund Großelterngenerationen im Übrigen gerade auch durch die Wende eine Umbruchserfahrung erleben, die sich – und das habe ich an dieser Stelle öfter auch schon in diesem Rund erzählt – natürlich auch auf die Kindergeneration auswirkt, weil die Elterngenerationen auch mit sich beschäftigt sind und ein Stück weit Kinder und Jugendliche zu diesem Zeitpunkt – dazu zähle ich mich – deswegen – sage ich immer – in gewisser Form „eine entleerte Generation“ sind, weil die in dem Zwischenraum zu jung sind, um tatsächlich zu begreifen, was vor Kurzem noch passiert ist, und doch schon alt genug, um zu merken, dass einfach Dinge anders sind, und es trotzdem nicht einordnen können. Ich erinnere mich sehr genau an den Geschichtsunterricht und vor allem aber daran, wie meine Geschichtslehrerin – ich bin ja in Sachsen-Anhalt groß geworden, wie viele von Ihnen wissen –, die ich sehr mochte, sich vor allem sehr gewunden hat, als es um den 17. Juni 1953 ging. Ich habe das lange Zeit nicht verstanden. Ich habe irgendwann, viele Jahre später, mit ihr das Gespräch suchen können und habe von ihr auch erfahren, dass sie vor allem eins hatte, nämlich Angst, etwas Falsches zu sagen, Angst, falsch Geschichte zu lehren. Ich glaube, das ist ein Punkt, der wirklich immanent ist und den wir auch nicht vergessen dürfen, weil es sich natürlich darauf auswirkt, wie nachfolgende Generationen diese und andere geschichtliche Momente wahrnehmen. Es war mein ganz persönliches Glück, dass ich mit 17 oder 18 an einem Radioprojekt zum 17. Juni 1953 teilgenommen habe und da das erste Mal tatsächlich mit Zeitzeuginnen/-zeugen ins Gespräch kam und dadurch für mich auch ein Gefühl dafür entwickeln konnte und demzufolge natürlich für mich ganz persönlich auch dafür, was es bedeutet, wenn man Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, womit man – Gott sei Dank! – aufgewachsen ist, als Selbstverständlichkeit empfindet. Und wenn man sieht, dass es Menschen in derselben Generation oder in den nachfolgenden Generationen noch weniger wert zu sein scheint, und man dann weiß, dass man – und „nicht nur“, sage ich ganz bewusst, ich als Mitglied der Partei Die Linke, sondern generell – in der Verantwortung ist, genau diesen Bogen zu schlagen, nämlich zwischen dem, was unter anderem auch am 17. Juni 1953 passierte, empathisch für sich herzustellen und zu wissen: Es gibt eine demokratisch verfasste rechtsstaatliche Gesellschaft, die es zu erhalten, zu bewahren und auch zu verteidigen gilt. Denn die Opfer, unter anderem des 17. Juni, haben Namen. Und ich will ganz zum Schluss nur drei sagen – einer davon ist schon genannt worden –, die in Thüringen zu beklagen gewesen sind: der Autoschlosser Alfred Diener – 26 Jahre alt, der Bäcker Alfred Werner – 33 Jahre alt, und der Bauarbeiter Horst Walde – 27 Jahre alt. Das sind Namen, zu denen Geschichten gehören, und ich werbe darum, dass diese Geschichten auch weitererzählt werden, damit Generationen – meine und die nach mir – nicht vergessen, wofür es sich lohnt, in dieser Demokratie einzustehen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
a)auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „17. Juni 1953 – Dem Kampf für Freiheit und Demokratie auch in Thüringen gedenken“
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es gehört zu den Ironien der Geschichte, dass sich auch am 17. Juni 1953 eine wesentliche Erkenntnis von Lenin bewahrheitete, der sagte: „Eine revolutionäre Situation gibt es dann, wenn die oben nicht mehr können und die unten nicht mehr wollen.“ Genau dies zeigte sich auch am 17. Juni 1953. Es ist ein Arbeiteraufstand gewesen, der sich in kürzester Zeit zu einem Volksaufstand ausgeweitet hatte. Kollege Kellner hat einige der Vorbedingungen dieser Situation, die wir als eine revolutionäre Situation bezeichnen können, benannt, aber es ist ein ganzer Kontext. Das war die Erhöhung der Einkommen- und Handwerkersteuern, die Tatsache, dass Selbstständige aus der allgemeinen Krankenversicherung und der Sozialversicherung ausgeschlossen wurden und gleichzeitig ihre Beiträge erhöht wurden, dass Sonderzulagen entfielen, dass es den Kollektivierungsdruck auf dem Land gab – dort wurden Grundbesitzer als Saboteure, Spekulanten bezeichnet und auch so behandelt. Die Aktion „Rose“ hat Kollege Kellner benannt und die Aktion „Ungeziefer“, die ihren Namen trug, weil der damalige Thüringer Innenminister und kommissarische Ministerpräsident bei der Übermittlung der Zahlen der aus dem Grenzgebiet zu entfernenden Bevölkerung den Begriff nannte, dass das Ungeziefer in dieser Größenordnung aus dem Grenzgebiet zu entfernen ist. Dadurch bekam diese Grenzaktion ihren Namen. Das heißt also, wir in Thüringen tragen die historische Verantwortung, an diese erste Umsiedlungsmaßnahme, an die weiteren politisch motivierten Umsiedlungsmaßnahmen, die mit euphemistischen Namen wie Aktion „Kornblume“ und anderes bezeichnet wurden, immer wieder zu erinnern. Das Strafrecht wurde massiv verschärft – für Diebstahl schon große Strafen –, der Religionsunterricht wurde behindert – ein Beispiel für die Diskriminierung von Christinnen und Christen, die über den gesamten Zeitraum der DDR anhielt und fortgesetzt wurde. Wolfgang Engler fasst diese von der SEDPartei- und Staatsführung gemeinsam mit der ‑ UdSSR-Partei- und Staatsführung ergriffenen ‑ Maßnahmen der beschleunigten Durchsetzung des Sozialismus zusammen: Um schnell im Sozialismus anzukommen, musste das Volk zuvor gründlich zur Ader gelassen werden. – Schon bei der Aufstellung der entsprechenden Positionen zeichnete es sich schnell ab. Herr Sommer, der gestern in der Gedenk- und Erinnerungsstätte Andreasstraße als Zeitzeuge aufgetreten ist, gehört zur Vorgeschichte des 17. Juni 1953. Die Maßnahmen, die er mit Schülerinnen und Schülern gemeinsam durchführte, sind 1951 durchgeführt worden. Weil die Reaktionen, die sie sich erhofft hatten, nicht eingetreten sind, hatten sie sich auch aus Angst vor Repressionen und mit einer gewissen Resignation bereits zurückgezogen und wurden dann im Zusammenhang mit dem 17. Juni 1953 Opfer dieser Repressionen, wie eine große Zahl von Menschen. Es wurde von den unterschiedlichen Rednerinnen und Rednern schon darauf hingewiesen, dass die Forderungen, die in diesem Arbeiter- und Volksaufstand vorgetragen wurden, im Rahmen der DDR wohl nicht umsetzbar waren. Dies war auch denjenigen klar, die drei Jahre später als Intellektuelle im Ergebnis des 20. Parteitags in Manifesten ähnliche Forderungen aufgestellt hatten in der Auseinandersetzung mit den Verbrechen des Stalinismus, bei denen auch klar war, dass die darin enthaltene, implizierte Forderung nach einer Vereinigung Deutschlands mit Sicherheit nicht im Rahmen eines sozialistischen Deutschlands, sondern im Rahmen einer wiedervereinigten und auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehenden Gesellschaft umsetzbar ist. Es gehört zu den Punkten, an die am 17. Juni 1953 auch zu erinnern ist – das werden wir immer betonen –, dass es sich um einen Arbeiteraufstand handelt und dass die Arbeiterinnen und Arbeiter, die diesen Aufstand durchgeführt haben, von den Intellektuellen ignoriert worden sind. Sie haben damals geschwiegen. Ich finde es interessant, dass sich der Abgeordnete Möller an dieser Stelle mit einem implizit intellektuellen, feindlichen Ausspruch glaubt, in die Debatte einschalten zu müssen, was ich – ehrlich gesagt – den Opfern des 17. Juni 1953 nicht angemessen finde. Aber ich bin als Regierungsmitglied nicht gehalten, Abgeordnete zu bewerten.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Machen Sie
noch immer!) Insofern darf ich dies nur als meine persönliche Meinung hier darstellen. Aber dass die Arbeiterinnen und Arbeiter, die auf die Straßen gegangen sind, von der Intelligenz und von den Intellektuellen im Stich gelassen wurden, gehört durchaus auch zu den tragischen Aspekten dieses 17. Juni 1953. Die Landtagspräsidentin hat in ihrer Rede heute betont, dass die Erinnerung an die Opfer des 17. Juni 1953, die Opfer der Repression immer auch einhergehen muss mit der steten Erinnerung an den Mut derjenigen, die aufgestanden sind, um zu sagen, was ist, und die trotz der Repression, trotz der Strafrechtsverschärfung etc. immer wieder den Mut hatten, auf die Missstände und das Unrecht in der DDR hinzuweisen. Der 17. Juni 1953 steht in einer Geschichte mit weiteren Ereignissen in der Geschichte des real existierenden Sozialismus in der DDR, aber auch in Ungarn 1956, in der Tschechoslowakei 1968, in Polen 1980/1981 und in einer Vielzahl von lokalen Ereignissen, zu der die von Kollegin Rothe-Beinlich hier benannte Landeszentrale für politische Bildung eine sehr aufschlussreiche Broschüre über Aufstände und Erhebungen im Staatssozialismus herausgegeben hat. Insofern ist es tatsächlich wichtig, in jeder Erinnerung an den 17. Juni 1953 an die Opfer zu erinnern, an den Mut zu erinnern, den es kostet, auch und weil man in einer absoluten Minderheit ist, weil viele diesen Mut nicht haben, zu sagen, was ist, und gleichzeitig immer wieder darauf hinzuweisen, dass bei jeder Einschränkung von Grundund Freiheitsrechten unserer Demokratie es des Mutes all derjenigen Demokratinnen und Demokraten bedarf, die sagen, was ist. In diesem Sinne gedenken wir der Opfer des 17. Juni 1953 und des Muts derjenigen, die den Aufstand entwickelt und durchgeführt haben.
(Beifall DIE LINKE)
a)auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „17. Juni 1953 – Dem Kampf für Freiheit und Demokratie auch in Thüringen gedenken“
Vielen Dank. Gibt es weiteren Redebedarf? Ich schließe den ersten Teil der Aktuellen Stunde. Ich darf damit den zweiten Teil der Aktuellen Stunde aufrufen Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/872 Das Wort erhält Frau Abgeordnete Wahl für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
b) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem: Istanbul-Konvention in Thüringen konsequent umsetzen“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im letzten Plenum hatten wir als rot-rot-grüne Abgeordnete eine symbolische Aktion mit Masken und T-Shirts gemacht, um klarzustellen, Rassismus tötet. Ohne die teils unterschiedlichen Unterdrückungsmuster negieren zu wollen, wäre leider klar, dass der Satz genauso wahr bleibt, wenn er lauten würde: Sexismus tötet.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jeden Tag versucht in Deutschland ein Mann, seine Partnerin oder Ex-Partnerin zu töten. Jeden dritten Tag gelingt es. Das macht allein 122 Frauenmorde im Jahr 2018. Leider muss man es so deutlich sagen. Eine Partnerschaft stellt für Frauen immer noch ein Sicherheitsrisiko dar, denn statistisch gesehen stellt eben nicht die von Eltern so oft vorgewarnte Vergewaltigung auf dem Nachhauseweg das große Risiko dar, sondern der eigene Partner, Ex-Partner oder Geliebte. Es ist deshalb mehr als überfällig, dass 2018 in Deutschland die IstanbulKonvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Kraft getreten ist, denn auch in Thüringen haben wir Nachholbedarf bei Schutz von Frauen vor Gewalt. Aus einer Antwort auf die Kleine Anfrage meiner Kollegin Astrid Rothe-Beinlich geht hervor, dass in Thüringen aktuell neun Frauenhäuser und drei Frauenschutzwohnungen gefördert werden. Das macht insgesamt 141 Plätze. Darüber hinaus sind fünf weitere Frauenschutzeinrichtungen bekannt. Die Auslastung zwischen den Regionen schwankt, doch immer wieder sind die Wohnungen voll ausgelastet, sodass Schutz suchende Frauen abgewiesen werden müssen. Im vergangenen Jahr betraf das mangels Plätzen 130 oder ein paar mehr. Das ist ein Fakt, den wir dringend ändern müssen,
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
denn unsere Aufgabe als Staat und Gesellschaft ist es, Menschen vor Gewalt zu schützen. Insbesondere die, die in ihrem eigenen Zuhause von Gewalt betroffen sind, brauchen einen sicheren Zufluchtsort. Als rot-rot-grüne Fraktionen arbeiten wir daher gerade an einem Antrag, mit dem wir die IstanbulKonvention in Thüringen endlich umsetzen wollen. Dazu gehören definitiv flächendeckend mehr Frauenhausplätze. Allerdings reicht es nicht, eine Wohnung irgendwo bereitzustellen, sondern ganz klar muss auch mehr fachliches Personal gefördert werden, das die betroffenen Frauen mit psychosozialer Beratung unterstützt. Dringend nötig ist es auch, dass für die Kinder Beratung geschaffen wird, denn auch diese werden in Fällen häuslicher Gewalt häufig traumatisiert.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Mit Umsetzung der Istanbul-Konvention soll auch eine Koordinierungsstelle Häusliche Gewalt aktiviert werden. Diese wäre unter anderem für präventive Maßnahmen im Bereich des Bildungssystems und in Bereichen der Aus- und Fortbildung zuständig, die mit Betroffenen sowie Tätern und Täterinnen zusammen zu tun haben. Dies betrifft aus unserer Sicht insbesondere auch Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz, um gerade im Bereich der staatlichen Gewalt für die Bedürfnisse und Rechte der von Gewalt Betroffenen zu sensibilisieren. Dass dies an vielen Stellen in der Gesellschaft noch nötig ist, macht das folgende Beispiel klar, das aus einer Aufzählung der „ZEIT“ stammt, die alle 122 Frauenmorde in 2018 recherchiert hat. Ich zitiere mit Ihrer Genehmigung, Frau Präsidentin: „Bad Peterstal-Griesbach. Sie gibt zu, dass sie fremdgeht, und sagt, sie könne nicht verstehen, warum sie ihn je geheiratet habe. Er würgt sie, fügt ihr 32 Messerstiche zu. Das Gericht wertet die Tat nicht als Mord, sondern als Totschlag. Die Trennung habe dem Täter den Boden unter den Füßen weggezogen, so die Begründung. Sie wurde 46 Jahre alt.“ Da muss man ganz klar sagen: Eine Gesellschaft, in der im Jahr 2018 noch immer Frauen als Besitzobjekte gesehen werden, auf die man einen Anspruch hätte, und in der es nach der Argumentation des Gerichts gewissermaßen verständlich sei, auf eine Trennung mit tödlicher Gewalt zu reagieren, ist frauenfeindlich und weit weg von jeglicher Gleichberechtigung.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Leider noch mal aktueller wurde das Thema „Gewaltschutz“ durch Corona und die damit verbundenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Eine Online-Befragung unter rund 3.800 Frauen deutet darauf hin, dass die Fälle häuslicher Gewalt tatsächlich noch mal angestiegen sind. Befanden sich die Frauen zu Hause in Quarantäne, stiegen die Zahlen stark. Dann berichteten 7,5 Prozent von körperlicher Gewalt, in 10,5 Prozent der Fälle erlitten Kinder Gewalt. Ähnlich dramatisch waren die Angaben, wenn die Familie akute finanzielle Sorgen hatte. Gerade in Krisen verstärken sich meist problematische Tendenzen und die hauen vor allem dort rein, wo wir schon zu normalen Zeiten noch nicht ausreichend funktionierende Unterstützungsnetzwerke aufbauen konnten. Das hat sich vor allem im Bereich der Prostitution bemerkbar gemacht, aber eben auch im Bereich der häuslichen Gewalt. Und deshalb wird es Zeit, dass wir die Umsetzung der Istanbul-Konvention angehen. Damit möglichst alle Betroffenen erreicht werden, ist es übrigens umso wichtiger, dass wir auch weiterdenken bei der Umsetzung der Konvention, dass wir auf die besonderen Bedarfe von geflüchteten Frauen oder Frauen mit Behinderung eingehen, dass wir auch für inter- und transgeschlechtliche Menschen, die ebenso in hohem Maße Gewalt ausgesetzt sind, Schutzwohnungen bereitstellen. Denn klar ist: Unterdrückung und Gewalt resultierend aus patriarchalen und rassistischen Machtstrukturen sind in Deutschland für viele Menschen Alltag. Etwas daran ändern werden wir aber nur, wenn wir die verschiedenen Kämpfe zusammendenken und das Ziel „ein gutes Leben für alle“ heißt. Unser Feminismus ist antirassistisch.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem: Istanbul-Konvention in Thüringen konsequent umsetzen“
Frau Abgeordnete Wahl, ich muss Sie darauf hinweisen, dass die Geschäftsordnung solche nonverbalen Äußerungen hier nicht zulässt. Sie sind noch sehr jung im Landtag und deshalb erlaube ich mir an der Stelle nur diesen Hinweis. Ich darf Abgeordneten Montag für die Fraktion der FDP aufrufen.
b) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem: Istanbul-Konvention in Thüringen konsequent umsetzen“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Frau Präsidentin! Wer Gewalt ausübt, der stellt sich außerhalb der Gesellschaft,
(Beifall FDP)
wer Gewalt ausübt gegenüber denen, die schwächer sind als man selbst, der ganz besonders, ob es gegen Kinder ist, aber auch gegen Frauen und Mädchen. Denn wer Gewalt ausübt, will nicht, dass sein Gegenüber gleichberechtigte Rechte und Freiheiten genießt wie man selbst. Die Bundesregierung hat sich mit der Unterzeichnung der IstanbulKonvention verpflichtet, gemeinsam mit den Bundesländern und den Kommunen Rechte von Frauen und Mädchen zu stärken. Daraus sind Verpflichtungen erwachsen, die teilweise bereits umgesetzt wurden, wie beispielsweise die Reform des Sexualstrafrechts zur Umsetzung des Prinzips „Nein heißt Nein“. Aber dazu gehören auch strukturelle Fragen, wie beispielsweise die Finanzierung der Frauenhäuser und die bedarfsgerechte Finanzierung von Beratungsstellen. Das Thema ist tatsächlich ein aktuelles, denn gerade zu Corona-Zeiten berichten etliche Städte und Hotlines von einer Zunahme der Notrufe um bis zu 40 Prozent beim bundesweiten Notruftelefon „Gewalt gegen Frauen“. Dort sind 17,5 Prozent mehr Anrufe als im Vorjahr eingegangen. Wir können davon ausgehen, dass die Dunkelziffer häuslicher Gewalt noch sehr viel höher ist. Deswegen sind wir Freie Demokraten schnell dabei, wenn es darum geht, gemeinsam eine möglichst krisenfeste Infrastruktur auch der Frauenhilfe zu etablieren. Und was brauchen wir dazu? Wir brauchen dazu die Einführung eines länderübergreifenden Online-Registers zur Registrierung, Abfrage von freien Frauenhausplätzen, ausreichend barrierefreie Plätze für Frauen mit Behinderung, aber auch für Frauen mit jugendlichen Kindern, ebenso eine Öffnung auch für Opfer nichthäuslicher sexualisierter Gewalt, beispielsweise durch Nachbarn oder durch Stalker, damit diese in diese entsprechenden Schutzkonzepte einbezogen werden. Auch dass das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, wie es beispielsweise heute schon die Apotheken bewerben, auch in anderen öffentlichen Einrichtungen beworben wird und diese auch nutzbar sind, dass es eine Hotline-Kapazität des Landes mit 24/7 Erreichbarkeit gibt und geben soll, genauso Aufklärungskampagnen, wann, wie und unter welchen Umständen man sich als Opfer Hilfe suchen kann. Aber auch hier können einfache niedrigschwellige Zugangsmöglichkeiten, wie ein Messengerdienst oder Online-Beratung erste Hilfe sein und erste Anlaufmöglichkeiten bilden. Letzen Endes gilt aber auch eines, nämlich bei der Istanbul-Konvention ist nicht nur die Frage, wie wir es in Deutschland umsetzen, sondern wir Freien Demokraten stehen nicht nur für eine realistische, sondern auch für eine wertebasierte Außenpolitik. Daher gilt auch, dass die Umsetzung der Istanbul-Konvention auch in der Außenpolitik ein Wert ist und bei dieser zu beachten ist. Da habe ich bisher noch nicht so viel gesehen, was die außenpolitische Leistung der GroKo angeht. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
(Beifall FDP)
b) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem: Istanbul-Konvention in Thüringen konsequent umsetzen“
Das Wort erhält Frau Abgeordnete Dr. Klisch für die SPD-Fraktion.
b) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem: Istanbul-Konvention in Thüringen konsequent umsetzen“
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, bitte lassen Sie mich mit einem Zitat aus Artikel 1 Abs. 1 a der Istanbul-Konvention beginnen. Hier steht, es gilt „Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen“. Gewalt gegen Frauen ist bis heute eher ein Thema im Schatten. Sie spielt sich im Schatten der Privatsphäre ab. Und wenn man die Menschen fragt: Warum reden wir darüber eigentlich nicht? Dann sagen sie ganz oft: Wieso müssen wir darüber reden, Gewalt gegen Frauen ist einfach kein Thema, das macht man nicht. Und die anderen sagen: Wir müssen eigentlich nicht darüber reden, denn das sind sowieso erfundene Märchen, das ist alles überzeichnet, irgendwelche Geschichten von sogenannten Emanzen. Dass wir jedoch darüber reden müssen, zeigt nicht zuletzt die schon erwähnte BKA-Statistik von 2018, wo für uns leider schmerzlich aufgelistet wird, warum die Forderungen der Istanbul-Konvention auch für unsere Gesellschaft absolut dringende Themen sind. Lassen Sie mich noch ein paar Punkte aus dieser Statistik auflisten. 81,3 Prozent der Opfer versuchter oder vollendeter Gewalt in Deutschland im häuslichen Bereich sind Frauen. Mehr als einmal pro Stunde wird eine Frau statistisch gesehen durch ihren Partner gefährlich körperlich verletzt. Das bedeutet, die Frauen werden Opfer von Mord oder Totschlag, sie werden Opfer von Körperverletzungen, Vergewaltigungen, sexuellen Nötigungen, Bedrohungen, Stalking, Freiheitsberaubung oder Zwangsprostitution. Bei Fällen sexueller Gewalt sind sogar in 98,4 Prozent Frauen die Opfer. Wie Frau Wahl bereits sagte, gab es 2018 122 Femizide – 122 Frauen, die aufgrund ihres Geschlechts ermordet wurden und eigentlich noch leben könnten. Jede dritte Frau ist insgesamt einmal in ihrem Leben von Gewalt betroffen und dabei richtet sich die Gewalt fast immer explizit gegen sie. Das bedeutet, sie ist nicht abhängig von ihrem sozialen Status oder von ihrem Bildungsstatus. Diese Zahlen erfassen – das muss man dazusagen – nur die polizeilich erfassten Fälle. Das bedeutet, wir reden sehr wahrscheinlich von einer großen Dunkelziffer. Man fragt sich natürlich: Warum ist das so? Wahrscheinlich, weil Gewalt gegen Frauen eben wirklich ganz viele Facetten hat. Genau aus diesem Grund möchte ich Sie alle auch auffordern, dass wir gemeinsam da ganz genau immer wieder hinschauen. Wir müssen uns kritisch mit der Gewalt an Frauen auseinandersetzen. Das heißt auch, dass wir anerkennen, dass es sich bei den Morden an Frauen oder bei der Gewalt an Frauen eben nicht einfach nur um Beziehungstaten handelt. Es handelt sich hier nicht einfach nur um Familientragödien, wie oft verharmlosend gesagt wird. Es gilt für uns alle, immer wachsam zu sein. Es gilt nachzufragen, wenn zum Beispiel dem Postboten die Frau mit dem blauen Veilchen am Auge aufmacht, oder es gilt, Lehrer und Erzieher – wie auch schon erwähnt wurde – zu schulen, zu erkennen, wenn sich Kinder mit einem Mal anders verhalten und möglicherweise häusliche Gewalt der Grund dafür ist. Es gilt auch einzuschreiten, wenn man selbst Zeuge von Gewalt wird. Es gilt natürlich, Mut zu haben, und es gilt für uns alle, dass wir bereit sein müssen, Hilfe zu leisten, denn es gilt in jedem Fall, Leben zu beschützen. Deshalb bin ich der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für das heutige Thema der Aktuellen Stunde sehr dankbar. Häuslicher Gewalt entgegenzutreten, ist eben keine Privatangelegenheit, sondern Angelegenheit von uns allen, und es ist vor allen Dingen erste Pflicht unseres Sozialund Rechtsstaats. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem: Istanbul-Konvention in Thüringen konsequent umsetzen“
Das Wort hat Herr Abgeordneter Worm für die CDU-Fraktion.
b) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem: Istanbul-Konvention in Thüringen konsequent umsetzen“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Corona-Krise und ihre Auswirkungen haben gerade in den vergangenen Wochen Familien – und das nicht nur in Thüringen – vor besondere Herausforderungen gestellt. Insofern liegt es nahe, dass man davon ausgehen muss, dass in Verbindung mit den Kontaktbeschränkungen die Fälle von häuslicher Gewalt zunehmen. Diese Logik ist für mich nachvollziehbar, denn die Corona-Krise und ihre Regularien führen in der Regel bei den Menschen zu einer Art permanenten Ausnahmezustands, verbunden mit Stress, für den weitaus weniger Möglichkeiten zum Abbau vorhanden sind. Ebenso fallen die Kontrollinstanzen von außen weg, wenn, wie geschehen, die Kindergärten oder Schulen schließen. Aktuell gibt es nicht wirklich ein einheitliches Bild zu diesem Thema. In Presseberichten war zum Beispiel nachzulesen, dass es weder im Meininger Frauenhaus mehr Schutzsuchende noch beim Jugendamt des Wartburgkreises mehr Anzeigen gab. Auch Statistiken aus größeren deutschen Städten weisen bislang nicht auf einen sprunghaften Anstieg von häuslicher Gewalt hin. Andererseits nahm jedoch die Nachfrage nach Beratung deutlich zu, wie erste Rückmeldungen von Sorgen- und Hilfetelefonen bestätigen. Allein das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ gab für die vergangene Woche einen Anstieg der Beratungsanfragen um ca. 20 Prozent an. Auch die Zahl der eingehenden Anrufe beim Thüringer Kinder- und Jugendsorgentelefon hat sich deutlich erhöht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Istanbul-Konvention wurde von Deutschland ratifiziert und ist insofern auch in Thüringen umzusetzen. Dem ist die rot-rot-grüne Landesregierung jedoch bislang nur unzureichend nachgekommen. Auf Antrag unserer Landtagsfraktion hat sich der Gleichstellungsausschuss des Thüringer Landtags im September 2019 mit der Umsetzung der IstanbulKonvention befasst und dabei ist deutlich geworden, dass Thüringen zur vollständigen Umsetzung der Istanbul-Konvention die Kapazitäten der Schutzeinrichtungen für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder erweitern müsste. Aber auch andere Fragen wie etwa die Barrierefreiheit von Schutzeinrichtungen spielen bei der vollständigen Umsetzung der Istanbul-Konvention eine wichtige Rolle. Der zur Umsetzung der Konvention im Jahr 2018 etablierte Runde Tisch von Bund, Ländern und Kommunen zum bedarfsgerechten Ausbau eines Unterstützungssystems für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder unter Leitung von Bundesfrauenministerin Giffey ist diesbezüglich ein wichtiger Baustein zur Koordinierung des Ausbaus und der finanziellen Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen. Immerhin sind im Etat des Bundesfrauenministeriums in diesem Jahr 30 Millionen Euro für den Bau, die Modernisierung und Sanierung von Frauenhäusern eingestellt und ich hoffe natürlich sehr, dass auch die Frauenhäuser in Thüringen von diesen Mitteln profitieren können. Darüber hinaus muss Thüringen auch seiner Verantwortung für einen besseren Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt im häuslichen Umfeld nachkommen. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage teilte die Landesregierung im Januar 2019 mit, dass die Fortschreibung des bisherigen Maßnahmenplans gegen häusliche Gewalt voraussichtlich im II. Quartal 2019 abgeschlossen sein werde. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass eine Entscheidung der Landesregierung, den Maßnahmenplan in einen Aktionsplan gemäß der Istanbul-Konvention zu überführen, noch ausstehe. Nun möchte ich die Landesregierung an dieser Stelle fragen: Was ist ein Jahr nach dem voraussichtlichen Abschluss der Fortschreibung des Maßnahmenplans passiert? Ein fortgeschriebener Maßnahmenplan lässt sich aktuell auf der Seite des Thüringer Sozialministeriums jedenfalls nicht finden. Eine Fortschreibung des Maßnahmenplans schafft aber die Grundlage für eine bessere Vernetzung von Frauenhäusern, Polizei, Justiz, Jugendämtern sowie den Interventionsund Beratungsstellen und ist daher für ein funktionierendes Hilfesystem eminent wichtig. Deshalb möchte ich an dieser Stelle für eine zügige Veröffentlichung des Maßnahmenplans gern auch im Sinne eines Aktionsplans gemäß der Istanbul-Konvention werben und danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
b) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem: Istanbul-Konvention in Thüringen konsequent umsetzen“
Das Wort erhält Frau Abgeordnete Herold für die AfD-Fraktion.
b) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem: Istanbul-Konvention in Thüringen konsequent umsetzen“
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, verehrte Zuschauer via Internet, im Jahre 2020 ist es in Thüringen, in Deutschland, in der Europäischen Union allgemeiner Konsens, alle Opfer physischer Gewalt unabhängig von Alter, Geschlecht und sozialer Gruppenzugehörigkeit vor physischer Gewalt zu schützen. Mit diesem Schutz beschäftigen sich in dieser Gesellschaft die Gesetzgeber, die Gerichte, die Strafverfolgungsbehörden. Eine große Anzahl gesellschaftlicher Akteure, Institutionen, Organisationen hat das immer schon so gemacht, hat das vor dem 1. Februar 2018 gemacht und wird das sicherlich auch weiterhin tun. Jetzt haben wir noch dazu diese Istanbul-Konvention. Ich frage mich: Was haben denn die zuständigen Stellen in der Vergangenheit bloß ohne diese Konvention gemacht? Brauchen die wirklich noch eine weitere Flut von Bürokratie? Wir als AfD-Fraktion im Thüringer Landtag begrüßen den Gedanken der Gewaltfreiheit natürlich ganz ausdrücklich. Allen Opfern von Gewalt muss die Gesellschaft helfen, nicht nur mit Strafverfolgung von Tätern, sondern auch mit der Unterstützung im materiellen Bereich, zum Beispiel durch Schutzwohnungen. Vor diesem Hintergrund lohnt es sich mal genauer hinzuschauen, wie denn ihre hehren Absichtserklärungen auf der einen Seite und die tägliche Realität auf der anderen Seite in Bezug auf ausreichende Kapazitäten an Frauenhäusern, zum Beispiel in Thüringen, aussehen. Das Problem der Gewalt gegen Frauen ist ja in den letzten Jahren nicht kleiner, sondern eher größer geworden. Umfassende und schonungslos ehrliche Betrachtung über die Ursachen dieses Anwachsens von Partnerschaftsgewalt zulasten von Frauen stehen noch aus. Aus Niedersachsen zum Beispiel wurde unlängst bekannt, dass 51 Prozent aller Schutz suchenden Frauen in Frauenhäusern einen Migrationshintergrund haben. Hier und da kommt es bereits zu Überlastungen der Struktur und die Opfer dieser familiären und partnerschaftlichen Gewalt können nicht aufgefangen werden. Auch immer noch und hartnäckig verschwiegen müssen wir in Thüringen mit ansehen, dass außer einem lauwarm verfolgten Forschungsprojekt namens A4 nichts getan wird für den Anteil von etwa 20 Prozent der Beziehungsgewalt ausgesetzten Männer. Die Ursachen für diesen Missstand sind im Gleichstellungsausschuss und im Sozialausschuss oft und lange diskutiert worden, ohne praktische Ergebnisse, die die betroffenen Männer wirklich brauchen könnten. Dass dies auch anders geht, zeigt sich diese Woche, die Woche der Männergesundheit ist. Es zeigte sich in Düsseldorf, als dort die erste Männerschutzwohnung in Betrieb ging. Und ich verrate Ihnen kein Geheimnis, meine Damen und Herren, es war nicht Rot-Rot-Grün, die dieses Projekt zum Laufen gebracht haben. Die zuständige Ministerin bemerkte übrigens der Presse gegenüber, dass in diesen Männerschutzwohnungen auch gern in homosexuellen Partnerschaften von Gewalt betroffene Männer Unterschlupf suchen. Insgesamt zeigt sich bei der Betrachtung des komplexen Themas „Gewalt in den Beziehungen, in Familien, im sozialen Nahraum“ eine starke Ideologielastigkeit bei öffentlicher Betrachtung des Problemkreises. Die immer und immer wieder vorgebrachte Phrase zum Thema „Ja, aber am Ende sind doch die Männer überwiegend die Täter“ ist in unseren Augen der Behandlung des Problems weder dienlich, noch findet sich am Ende für die Betroffenen eine in Beziehungen, in Familien wirklich tragfähige und zukunftsweisende Lösung. Daher fordern wir als AfD-Fraktion eine komplexe Betrachtung des Themas „Gewalt in sozialen Nahbeziehungen“, Angebote für alle Opfer, völlig unabhängig von ihren gelebten sexuellen Identitäten, auskömmliche und langfristig planbare Finanzierung von Gewaltschutzangeboten, vor allem ein fundiertes und auf Langfristigkeit angelegtes Präventionskonzept, das alle Beteiligten dieser gewaltaffinen Beziehungsgeflechte in den Blick nimmt und ihnen Angebote macht, die es ihnen ermöglichen, langfristig aus diesen Spiralen von Gewalt auch auszusteigen. Und wir fordern eine völlig ideologiefreie Behandlung dieser Materie. Ich danke Ihnen.
(Beifall AfD)
b) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem: Istanbul-Konvention in Thüringen konsequent umsetzen“
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Gibt es weitere Wortmeldungen? Frau Abgeordnete Stange, bitte schön.
b) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem: Istanbul-Konvention in Thüringen konsequent umsetzen“
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal oder am Livestream! Das Thema „Nein zu Gewalt an Frauen“, welches wir in den zurückliegenden Jahren ganz oft hier besprochen haben, ist ein Thema, was man nicht nur zu einer Aktuellen Stunde in 5 Minuten abhandeln darf, sondern es ist ein Thema, was eigentlich 365 Tage im Jahr immer wieder präsent ist, und es sollte auch überall präsent sein. An der Stelle will ich Frau Herold gern widersprechen, die davon sprach, es sei eine Phrase, dass sozusagen die Frauen ja immer die Opfer von Männern werden, und es seien immer die bösen Männer. Nein, es ist eine Tatsache, die statistisch bewiesen ist, und es ist Verleugnung, Frau Herold, wenn Sie das hier so sagen, aller Frauen, die tagtäglich Opfer von Gewalt durch ihre Männer, durch ihr nahes Umfeld werden. Das will ich an der Stelle noch einmal sehr deutlich formulieren.
(Beifall DIE LINKE)
Wir haben als Linke und als Koalition in den zurückliegenden Jahren immer gefordert, dass Frauenschutz ganz vorn in der politischen Arbeit der Landesregierung steht. An der Forderung halte ich auch als gleichstellungspolitische Sprecherin fest. Ja, die Istanbul-Konvention ist wichtig und muss umgesetzt werden. Auf dem Weg zur Umsetzung der Istanbul-Konvention haben wir noch eine Vielzahl von kleinen und großen Schritten hier im Land und in Thüringen zu bewältigen. Ich sage heute auch ganz bewusst an der Stelle Danke an die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Hilfestrukturen, die nicht nur in den vier zurückliegenden Monaten der Corona-Zeit, sondern auch in den zurückliegenden Jahren alles daran gesetzt haben, um das Thema „Gewalt gegen Frauen“ immer im Mittelpunkt der politischen Situation zu halten, und die vor allem Frauen mit den unterschiedlichsten Hilfebedarfen geholfen haben, egal ob das in den Frauenhäusern war, egal ob das in den Familienzentren oder in den Interventionsstellen war. Wie bereits formuliert, ist es richtig, dass Deutschland diese Istanbul-Konvention ratifiziert hat und dass wir sie jetzt umsetzen müssen. Ich finde es mittlerweile unerträglich, wenn sich so manche Thüringer Kommune in den letzten Jahren aus ihrer Pflicht, aus ihrer Verantwortung gestohlen hat und sich einfach aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten oder weil es vielleicht unangenehm war, dieses Themas entledigt hat und zum Beispiel Frauenhäuser geschlossen und auf größere Städte gezeigt hat, dass dort die Versorgung mit Schutzwohnungen durchgeführt werden kann. Das ist unerträglich und das müssen wir auch in Umsetzung der Istanbul-Konvention ändern. Heute sind bereits die Zahlen genannt worden, die wir brauchten, um die Istanbul-Konvention mit mehr Plätzen mit Leben zu erfüllen. Da brauchen wir natürlich auch finanziellen Background. Auf der Seite der demokratischen Fraktionen habe ich rausgehört und kann nur hoffen, dass wir in einer Haushaltsberatung 2021 an der Stelle keine Kürzungen hinnehmen, egal ob das bei der Finanzierung von Interventionsstellen ist, egal ob das bei der Finanzierung von Frauenhäusern oder bei anderen Beratungsstellen ist. Hier braucht es eigentlich ein Mehr an Geld und nicht ein Weniger. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das will ich für meine Fraktion Die Linke noch mal ausführlich mit auf den Weg geben: Ja, wir brauchen mehr Schutzwohnungen. Da geht es nicht darum, dass wir schauen, wie Plätze ausgelastet sind, sondern die letzten Monate haben uns gezeigt, wir brauchen eine Wohnung für eine Frau mit ihren Kindern, sie müssen untereinander getrennt sein, damit man in solchen Corona-Situationen auch wirklich Abstand halten und diesen gewährleisten kann. Wir brauchen die Barrierefreiheit. Das hat der Kollege Worm von der CDU auch noch mal erwähnt. Es gibt in Thüringen nicht ein einziges Frauenhaus, was der Norm der Barrierefreiheit entspricht. Hier braucht es unbedingt Änderungen. Wir brauchen die Möglichkeit, dass wir Beratungen anbieten können. Die müssen gut finanziert werden. Ich habe von den Interventionsstellen gesprochen, die gut personell ausgestattet werden. Ich habe davon gesprochen, dass der Maßnahmenplan endlich weiter fortgeschrieben werden muss oder die Koordinierungsstelle endlich wieder mit Leben gefüllt wird. Ein Letztes – darauf freue ich mich sehr –: Eine starke Unterstützung und Hilfe wird sicher eine Gleichstellungsbeauftragte sein, die wir in den nächsten Wochen hier wieder haben werden. Die wird sich mit ganzer Kraft diesem Thema widmen. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
b) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem: Istanbul-Konvention in Thüringen konsequent umsetzen“
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Werner um das Wort gebeten.
b) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem: Istanbul-Konvention in Thüringen konsequent umsetzen“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zunächst möchte ich mich auch sehr herzlich für die Anmeldung dieser Aktuellen Stunde bedanken. Ich denke, die Themen „Gewalt gegen Frauen ist in der Regel männlich“ und „Die Istanbul-Konvention endlich umsetzen“ bewegen uns gemeinsam und waren auch schon mal Thema in einer Aktuellen Stunde im März dieses Jahres. Dass dieses Thema erneut aufgegriffen wird, ist für mich als Ministerin natürlich wichtig und notwendig. Das ist die notwendige Unterstützung, die wir brauchen, um die Maßnahmen hier auf Landesebene auch umsetzen zu können, und das macht natürlich auch Mut. Und Mut macht auch, denke ich, zu sehen, gerade jetzt in Zeiten der Pandemie, dass es doch eine größere Sensibilisierung für das Thema gibt. Wir haben das gemerkt unter anderem in Kleinen Anfragen, die hier vermehrt gestellt wurden, in Diskussionen, die wir hier im Landtag in Ausschüssen geführt haben, in den Diskussionen im Plenum. Aber wir haben es auch gemerkt, indem das Thema „Häusliche Gewalt“ auch in den Medien viel öfter diskutiert wurde. Es hatte eine größere Aufmerksamkeit und es wurde auch immer wieder nachgefragt: Sind eigentlich die Zahlen, die wir aktuell haben, tatsächlich auch die, die der Realität entsprechen? Ich habe im Ausschuss beispielsweise auch über das neue Format gesprochen, das wir gemeinsam mit den Apotheken gefunden haben, um hier ganz niedrigschwellig Frauen zu erreichen, um zu zeigen, wo es Hilfesysteme gibt. Also hier ist vieles entstanden, hat sich vieles entwickelt und es gilt, natürlich hier die Sensibilisierung nicht nur weiter aufrechtzuerhalten, sondern an den Maßnahmen tatsächlich auch zu arbeiten. Der Antrag, der heute hier zur Diskussion gestellt wird, zielt besonders auf den Schutz von Frauen und Kindern, die von Gewalt betroffen sind. Ich möchte aber gern trotzdem noch mal etwas voranstellen: Wenn wir über Strukturen reden, dann geht es nicht nur um Strukturen, die am Ende den Frauen Schutz geben sollen, es geht auch um strukturelle Ursachen, die hier in der Gesellschaft liegen und denen wir uns auch präventiv zuwenden müssen. Also es geht darum, die strukturellen Ursachen von Gewalt zu bekämpfen, die zum Teil natürlich in traditionellen Rollenbildern liegen, die sich in struktureller Ungleichheit wiederfinden. Es liegt auch daran, dass die Gesellschaft Gewalt zum Teil auch toleriert oder zumindest nicht begünstigt, dass hier Hilfe geschieht. Das sind dann solche Aussagen, wie sie vorhin auch schon mal Frau Klisch – glaube ich – genannt hat, dass dann gesagt wird: Na ja, die Frau hätte doch provoziert. Oder wenn es um Gewalt gegen Kinder geht, dass Eltern sagen: So ein kleiner Klaps hat doch noch nie jemandem geschadet. Oder wenn Gewalt zur Privatangelegenheit erklärt wird. Das geht natürlich nicht. Die Gesellschaft darf Gewalt nicht tolerieren und muss dem immer etwas entgegensetzen. Wir müssen auch schauen, dass wir die Hürden für Hilfsangebote senken müssen, und wir müssen natürlich auch auf Menschen schauen, die besonders gefährdet sind. Das sind oft Menschen mit Behinderungen, also auch Frauen mit Behinderungen. Es sind Migrantinnen, es sind Sexarbeiterinnen, aber es sind natürlich auch Männer, die Opfer von Gewalt werden. Und, Frau Herold, es sind dann insbesondere Söhne, die Gewalt gegen ihre Väter ausüben. Hier braucht es natürlich auch entsprechende Angebote. Wir haben das Projekt A4 und die Erfahrungen, die Evaluierung aus dem Projekt A4 zeigen: Es braucht vor allem adäquate Beratungsangebote für die Männer. Es braucht hier ganz bestimmte Unterstützungssysteme und es ist eben nicht die Gewaltschutzwohnung, die sich hier von den Männern gewünscht wird, sondern andere Hilfen, die wir versuchen, über das Projekt A4 auch zu schaffen. All diese Dinge, die ich jetzt benannt habe, finden sich natürlich auch in der Istanbul-Konvention. Frau Herold, auch an dieser Stelle würde ich Ihnen einfach raten, sich noch mal die Ziele und die Vorgaben der Istanbul-Konvention anzuschauen. Da geht es eben darum, dass Maßnahmen entwickelt werden zum Schutz der Rechte der Opfer, und zwar ohne Diskriminierung, das heißt ohne Diskriminierung wegen des biologischen oder sozialen Geschlechts, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der Anschauungen oder Ähnliches. Also hier gibt es sozusagen einen umfassenden Auftrag durch die Istanbul-Konvention. Der Auftrag durch die Istanbul-Konvention ist ein umfassender. Das heißt, es sind Maßnahmen in allen Bereichen zu treffen, also im Bereich der Prävention bei Unterstützungsangeboten, aber natürlich auch im Straf-, Zivil- und im Ausländerrecht. Dazu braucht es ein koordiniertes Vorgehen und das ist eben nicht mehr Bürokratie, wie das auch hier diffamierend dargestellt wurde, sondern es geht um handfeste Unterstützung. Es braucht auf vielen Ebenen neue Ansätze. Es geht um Vernetzungsstrukturen, um Bestandsaufnahmen, um die Erarbeitung von Maßnahmenplänen, um Umsetzung und Controlling usw., um die entsprechende Koordinierung im Bereich der Istanbul-Konvention. Da wartet sehr viel Arbeit auf uns. An der Stelle möchte ich mich bei Herrn Worm bedanken, der sich sehr intensiv mit den Themen beschäftigt hat, auch mit dem Maßnahmenplan zur Verhinderung häuslicher Gewalt. Dieser muss jetzt finanziell und personell untersetzt werden. Da freue ich mich auf die Unterstützung der CDU-Fraktion dazu im Landtag. Ich habe es schon gesagt: Der Antrag hat sich vor allem mit Schutzeinrichtungen beschäftigt. Das ist ein Problem, das in den letzten Wochen oft besprochen wurde. Es wurde hier schon gesagt, dass Gewaltschutzwohnungen weniger in Anspruch genommen wurden. Es gab auch weniger Nachfragen an persönlicher Beratung. Wir sind uns einig, dass das natürlich daran lag, dass die Frauen oder die Betroffenen oft gar nicht den Weg zu den Beratungsund Unterstützungsangeboten finden konnten. Der Rückgang, den wir in der Zeit der Pandemie beobachten konnten, ist inzwischen eben kein Rückgang mehr. Die Polizei nimmt an der Stelle ein sich erhöhendes Einsatz- und Anzeigenaufkommen wahr. Wir haben verschiedene Anfragen – die sowohl von Frau Stange als auch von Frau Astrid Rothe-Beinlich gestellt wurden – zum Anlass genommen, nachzufragen, wie die Situation in den Frauenhäusern und in Frauenschutzwohnungen ist. Es wurde uns hier bestätigt, dass es einen Anstieg bei den Aufnahmen in den Schutzeinrichtungen gibt. Es wurde uns aber auch gesagt – das ist die Diskrepanz oder das Dilemma, in dem wir uns befinden –, dass zum Teil von den Kommunen selbst und von den Frauenschutzhäusern kein erhöhter Bedarf an Plätzen wahrgenommen und angemeldet wird. Es sind nur drei Kommunen, die sagen, sie brauchen einen Ausbau ihrer Kapazitäten. Nun wissen wir, wir haben auf der einen Seite die Zahlen, die uns die Istanbul-Konvention ans Herz legt, umzusetzen, auf der anderen Seite die Ansätze, die Bedarfe, die uns aus den Kommunen gemeldet werden. Ich glaube, dass hier ganz deutlich wird, dass wir dazu eine sehr intensive Diskussion brauchen,
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
dass wir darlegen müssen, welche Bedarfe es gibt und die Kommunen dabei unterstützen, erhöhte Ansprüche zu stellen und mehr Kapazitäten einzufordern. Das möchte ich wirklich ans Herz legen, es gibt das Bundesinvestitionsprogramm durch den Bund, der es ermöglicht, Frauenschutzeinrichtungen auszubauen. Ich appelliere an die Kommunen, aber auch an die Träger, sich noch mal damit auseinanderzusetzen und sich an das Land und an die Landesregierung zu wenden und gemeinsam diese Bedarfe abzustimmen und das auf Bundesebene einzubringen. Dass das wichtig ist und dass das wahrgenommen wird, dass wir ein größeres Netz von Frauenhausplätzen usw. brauchen, hat jetzt der Runde Tisch auf Bundesebene, der seit zwei Jahren, glaube ich, nun unterwegs ist, durch eine Sache noch mal untersetzt, die mir auch besonders wichtig ist. Wir haben seit einigen Jahren immer wieder eingebracht, dass es bundesgesetzliche Regelungen braucht, was den Bedarf an Frauenschutzeinrichtungen angeht. Ich habe mich persönlich auf der Konferenz der Frauen- und Gleichstellungsminister dafür eingesetzt, dass wir einen bundesgesetzlichen Rechtsanspruch und damit auch einheitliche Rahmenbedingungen brauchen, weil es nicht von einer finanziellen Situation der Kommunen oder des Landes abhängig sein kann, ob es entsprechende Kapazitäten gibt. Es müssen bundeseinheitliche Rahmenbedingungen gestellt werden, die einen gleichmäßigen Zugang oder einen möglichen Zugang für alle von Gewalt betroffenen Menschen ermöglichen. Der Runde Tisch auf Bundesebene will dazu jetzt Eckpunkte vorlegen, die gemeinsam aufgestellt und diskutiert werden sollen. Ich begrüße das ausdrücklich.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir werden uns als Land Thüringen beteiligen, um das zu einem guten Abschluss zu bringen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem: Istanbul-Konvention in Thüringen konsequent umsetzen“
Vielen Dank. Ich kann keine weiteren Wortmeldungen erkennen. Dann darf ich an der Stelle Punkt b) der Aktuellen Stunde beenden. Wir treten jetzt in die Hygienepause ein. Da hier die Sitzungsleitung auch wechselt, gestatten Sie mir vielleicht, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, einen Hinweis: Ich möchte mich sehr herzlich bei Ihnen bedanken, weil ich denke, dass es nicht einfach ist, zum einen immer an die Mund-Nasen-Bedeckung zu denken und dann die Verwendung auch so auszuüben. Ich glaube, das funktioniert ganz gut. Vielleicht können Sie die Gelegenheit der Pause nutzen, doch darüber nachzudenken, ob die eine oder andere Mund-Nasen-Bedeckung nicht doch gegen unsere Geschäftsordnung verstößt.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir haben dafür hier auch andere Masken bereitgelegt, von denen Sie gern Gebrauch machen können. Vielen herzlichen Dank. Wir sehen uns hier um 16.10 Uhr wieder.
b) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem: Istanbul-Konvention in Thüringen konsequent umsetzen“
Wir fahren fort in der Aktuellen Stunde, und zwar mit dem dritten Teil Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/947 Das Wort für die CDU-Fraktion hat Abgeordneter Malsch.
(Beifall CDU)
c)auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Verschärfungsmaßnahmen gegenüber Motorradfahrern stoppen – pauschale Diskriminierung Thüringer Motorradfahrer verhindern“
Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher des Livestreams, liebe Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer! Eigentlich müsste ich zu unserer Aktuellen Stunde hier in Motorradklamotten erscheinen, aber ich habe mich dazu entschieden, die leider nicht vorhandene Kleiderordnung in diesem Hohen Haus zu wahren und so vor Sie zu treten.
(Beifall DIE LINKE, CDU)
c)auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Verschärfungsmaßnahmen gegenüber Motorradfahrern stoppen – pauschale Diskriminierung Thüringer Motorradfahrer verhindern“
Dafür sind wir Ihnen dankbar, Herr Kollege.
(Heiterkeit CDU)(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Wir
hätten dann kein Spuckschutzproblem mit Helm!)
c)auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Verschärfungsmaßnahmen gegenüber Motorradfahrern stoppen – pauschale Diskriminierung Thüringer Motorradfahrer verhindern“
Wir sind in bewegten Zeiten, was das Thema „Motorradfahren“ angeht. Ich komme aus einem lutherisch geprägten Teil Thüringens und habe mir gedacht, wir „schauen mal den Leuten aufs Maul.“ Ich habe die Mitglieder einer Motorradgruppe, die ich letzte Woche getroffen habe, gefragt, was sie von dem halten, was gerade um sie herum passiert. Da war der erste Satz: Typisch Politik – wir nehmen erst einmal alle in Generalverdacht, ohne uns um die Probleme zu kümmern, die vielleicht tatsächlich da sind. Ich glaube, jeder von Ihnen kennt jemanden, der Motorrad fährt oder hat ein Motorrad. Von daher ist es ein breites Thema, was auch die Öffentlichkeit interessiert, deswegen auch unsere Aktuelle Stunde. Ich weiß aber auch um die Sorgen, die jeder kennt: Wenn er nämlich mal irgendwo sitzt und hört ein lautes Motorrad, sagt er, „Muss denn das jetzt eigentlich sein, dass man das jetzt hört?“ – das eine – und die anderen, die dann tagsüber vorbeifahren, hört man nicht, weil da die Geräuschvorschriften eingehalten werden. Nordrhein-Westfalen hat sich zum Ziel gesetzt, da mal genauer hinzuschauen, den Motorradlärm zu reduzieren und die Kontrollen darüber strenger zu machen. Das ist vollkommen in Ordnung. Allerdings ist das, was dann damit passiert ist – nämlich gleich der Ruf nach Verboten – an der Stelle eine Stilblüte, die wir uns, glaube ich, genauer ansehen müssen. Ich sage immer – wenn man früher nicht gewusst hatte –, wenn ich nicht weiter weiß, bilde ich einen Arbeitskreis; so ist ja letztendlich der Fachjargon. Deswegen hat es mich schon gewundert, dass der Bundesrat eine Initiative beschlossen hat, die Bundesregierung mit entsprechenden Regulierungen zu beauftragen. Ich sage immer, Verbote sind das letzte Mittel und wir müssen uns ordnungsgemäß verhalten, und da, wo nicht ordnungsgemäß gehandelt wird, auch bestrafen. Aber wir müssen die Leute mitnehmen und nicht ausgrenzen und vor allem nicht diskriminieren.
(Beifall CDU)
Daher auch, liebe Frau Staatssekretärin Karawanskij – das Abstimmungsverhalten, was Sie für Thüringen gemacht haben –, hätten Sie lieber mal nach Sachsen und Sachsen-Anhalt geguckt, die haben sich enthalten und Thüringen hat natürlich mitgemacht und gesagt: Hier muss Verschärfung eintreten. Ich kann Ihnen nur empfehlen: Gucken Sie mal auf die Tour, die wir nächste Woche machen zu den Schlössern in Thüringen, wo wir diese Residenzen besuchen. Und ich kann Ihnen sagen: Die erreichen Sie nicht, wenn Sie mit dem ICE an einem Halt in Eisenach halten und dann nicht wissen, wie Sie weiterkommen, sondern Thüringen ist kleinteilig, Thüringen hat einen hohen Bestand an historischem Kulturgut. Und das kann man auch mit dem Motorrad erreichen.
(Beifall CDU)
Selbst die TTG bietet an der Stelle Motorradtouren an. Ich weiß gar nicht, wo der Aufschrei herkommt, das zu verbieten. Wir sitzen heute hier im Auftrag und für das Land Thüringen, sie sind draußen und arbeiten und freuen sich aufs Wochenende, damit sie ihrem Hobby nachgehen können. Und genauso muss das auch bleiben.
(Beifall CDU)
Denn wir sprechen hier nicht von irgendjemandem und irgendwelchen Hobbys, wir sprechen von 100.000 Motorradinhabern in Thüringen und von 4 Millionen Motorradinhabern im Bund. Wenn man jetzt noch davon ausgeht, wer eigentlich schon Motorrad fahren kann und wer es vielleicht nicht mehr kann, dann behaupte ich an der Stelle, dass jeder zehnte Thüringer ein Motorrad hat. Und deswegen ist es auch eine breite Diskussion wert, zumal die Fahrzeuge zu 25 Prozent auch älter als 30 Jahre sind. Ich kann an der Stelle nur sagen: Nehmen Sie bei den Themen die Leute mit und holen Sie nicht immer gleich die große Keule raus! Wir sagen: Diskriminierungen dürfen hier nicht sein. Und zu sämtlichen Feiertagen wird ja auch unsere Nationalhymne gesungen, da steht „Einigkeit und Recht und Freiheit“ drin. Und genau diese Freiheit sollten wir uns auch behalten, denn es gehört auch dazu, sich in Thüringen und bundesweit und europaweit zu bewegen. Und wenn wir mal auf die Höhenlagen des Thüringer Walds schauen, wer da zu Feiertagen tatsächlich auch vor Ort ist, das sind viele geführte Motorradtouren, die nicht die Raser sind, sondern die Wirtschaft ankurbeln, die auch mehrtägig hierbleiben, genau das, was wir eigentlich wollen, nämlich mehr Übernachtungen und Umsätze. Ich kann an der Stelle nur sagen: Freie Fahrt für freie Bürger, das muss der Leitspruch bei der Diskussion bleiben.
(Beifall CDU, FDP)
Und wir sollten nicht anfangen zu diskriminieren, auszugrenzen, sondern uns um das Problem kümmern, und das bitte mit Fachleuten und nicht von der politischen Einseitigkeit. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
c)auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Verschärfungsmaßnahmen gegenüber Motorradfahrern stoppen – pauschale Diskriminierung Thüringer Motorradfahrer verhindern“
Vielen Dank, Herr Kollege. Das Wort hat jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Abgeordnete Wahl.
c)auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Verschärfungsmaßnahmen gegenüber Motorradfahrern stoppen – pauschale Diskriminierung Thüringer Motorradfahrer verhindern“
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss sagen, ich finde den Untertitel Ihrer Aktuellen Stunde ein bisschen schwierig. Sie reden von einer pauschalen Diskriminierung von Motorradfahrenden. Aktuell wird ja das Thema „Rassismus“ stark diskutiert. Wir hatten es vorher schon von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Heute ist der 17. Juni, da finde ich das Opfern von Diskriminierung gegenüber schon ein bisschen verhöhnend, das jetzt so zu beziffern. Man könnte jetzt natürlich auch sagen, der Begriff ist im Sinne der Unterscheidung gemeint. Aber dann ergibt der Titel aus meiner Sicht keinen Sinn mehr, weil die neue Regelung bundesweit gelten würde und damit eben genau keine Ungleichbehandlung allein von Thüringer Motorradfahrenden gegeben ist. Wie Sie schon ganz richtig schreiben, wurde der Antrag außerdem am 15. Mai bereits beschlossen. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet nun, was sie damit macht. Das heißt, wir in Thüringen haben eigentlich nicht mehr viel zu sagen. Deswegen verstehe ich nicht ganz, was Sie damit erreichen wollen und ob es nicht sinnvoller wäre, wenn Sie nicht einfach mit Ihren Kollegen und Kolleginnen in der Bundesregierung sprechen, was Sie genau an diesem Antrag stört.
(Zwischenruf Abg. Malsch, CDU: Wer hat
denn die Hand im Bundesrat gehoben?) Ja, aber wir entscheiden das jetzt im Landtag nicht mehr.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Und
zu Recht!) Grundsätzlich muss man ja sagen, der Antrag kommt tatsächlich aus NRW und Baden-Württemberg. In Baden-Württemberg sind ja unsere Fraktionen gemeinsam an der Regierung. Deswegen waren Sie da grundsätzlich mit beteiligt. Ich muss sagen, die grundsätzliche Intention des Antrags ist schon durchaus berechtigt, nämlich das Thema „Motorradlärm und dessen wirksame Minderung und Kontrolle“. Und vielleicht noch ein paar Fakten zum Motorradlärm allgemein, denn Studien zeigen immer wieder, dauerhafter Lärm ist nicht nur belästigend, sondern wirkt sich schädlich auf die Gesundheit aus und macht krank.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Viele Bürger/-innen fühlen sich durch Straßenverkehrslärm belästigt. Als besonders störend werden einzelne Fahrzeuge empfunden, die aufgrund ihrer Konstruktion sehr laut sind. Dazu gehören insbesondere Motorräder, die über einen speziellen Klangcharakter verfügen. Das sage nicht ich, sondern bestimmte Umweltgutachten. Also gibt es definitiv Handlungsbedarf, diese Lärmproblematik anzugehen. Und die Bundesratsinitiative aus BadenWürttemberg und NRW greift das eben an vielen Stellen auf. Es geht zum Beispiel um eine Begrenzung der Geräuschemissionen in allen Fahrzuständen, die sogenannten Real Driving Sound Emissions, auf einen Grenzwert von maximal 80 Dezibel für alle Neufahrzeuge. Und im Bereich 80 Dezibel liegen ungefähr Rasenmäher. Lärm in dieser Lautstärke kann bereits zu gesundheitlichen Langzeitschäden führen. Auch geht es darum, zum Beispiel Initiativen wie „Silent Rider“ zu unterstützen. Durch eine bundesweite Kampagne sollten hier beispielsweise in Anlehnung an die Rettungsgassen-Kampagne die Motorradfahrenden für eine angemessene Fahrweise sensibilisiert werden. Ich hätte mir gewünscht, dass wir uns mit diesen sehr vielfältigen Maßnahmen für mehr Lärmschutz tiefgreifender auseinandergesetzt hätten, stattdessen reden Sie von einem drohenden Sonntagsfahrverbot, was in dieser Pauschalität überhaupt nicht droht.
(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Das steht
doch aber in dem Antrag!) Wenn man sich diesen Beschlusspunkt einmal anschaut, dann steht da: „Der Bundesrat sieht dringenden Handlungsbedarf, für besondere Konfliktfälle Geschwindigkeitsbeschränkungen und zeitlich beschränkte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen aus Gründen des Lärmschutzes zu ermöglichen.“ Es geht also einzig nur um Sonderregelungen, die Kommunen in bestimmten Ausnahmefällen erlassen sollen dürfen. Und nirgendwo wird von einem Allgemeinverbot von Motorradfahrenden an Sonntagen gesprochen. Und es wäre tatsächlich auch aus meiner Sicht nämlich nicht verhältnismäßig und daher durchaus abzulehnen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Allerdings finde ich es diskutierwürdig, die Güterabwägung von zwei sehr berechtigten Interessen, nämlich einerseits Lärmschutz und andererseits im weitestgehenden Sinne Bewegungsfreiheit, als Kollektivstrafe hinzustellen. Auch hier wird eine scharfmachende Rhetorik von Ihnen bedient, die mich stark an die Auseinandersetzung damals um Sicherheitsgurte erinnert. Das ist heute eine allgemein akzeptierte Maßnahme und damals wurde sozusagen fast das Ende der Freiheit damit heraufbeschworen. Deswegen würde ich mir wünschen, dass wir das ganze Thema sachlich diskutieren. Da können wir auch zum Thema „Lärmschutz“, glaube ich, viele sinnvolle Sachen und Gemeinsamkeiten herausarbeiten, aber nicht so, wie es jetzt geschehen ist. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
c)auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Verschärfungsmaßnahmen gegenüber Motorradfahrern stoppen – pauschale Diskriminierung Thüringer Motorradfahrer verhindern“
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Das Wort hat dann im Anschluss für die FDP-Fraktion Abgeordneter Montag.
c)auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Verschärfungsmaßnahmen gegenüber Motorradfahrern stoppen – pauschale Diskriminierung Thüringer Motorradfahrer verhindern“
Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin der CDU-Fraktion sehr, sehr dankbar, dass sie dieses Thema zu einer Aktuellen Stunde gemacht hat.
(Beifall CDU, FDP)
Ich nehme das einfach mal als Auftakt zu der dann später folgenden fachlichen Debatte zu unserem FDP-Antrag, der sich aber natürlich nicht nur hier in 5 Minuten mit der Frage der pauschalen Fahrverbote oder eines Sonntagsfahrverbots für Bikerinnen und Biker beschäftigt, sondern auch mit Sicherheitsaspekten. Ich freue mich also auf den fachlichen Austausch hier im Plenum. Ein bisschen verwundert zeige ich mich schon, auch wenn wir uns natürlich im Grunde einig sind,
(Beifall CDU, FDP)
denn der Grundantrag von NRW war ein vernünftiger Antrag. Verschlimmbessert wurde er durch Baden-Württemberg. Dort hat wieder der berühmt-berüchtigte baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann von Bündnis 90/Die Grünen sein Unwesen getrieben und
(Beifall CDU, FDP)
hier Verschärfungen vorgeschlagen wie ein Sonntagsfahrverbot, generelle Geschwindigkeitsbeschränkungen, die Durchsetzung alternativer Antriebssysteme, erweiterte Identifizierungsmöglichkeiten und Halterhaftung sowie verpflichtende Fahrtenbuchauflage.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Das
gibt es doch jetzt schon!) Ich muss nicht sagen, wer der Koalitionspartner ist. Dennoch bleibt ja Hoffnung, denn der Debattenbeitrag der Kollegin Wahl zeigt, glaube ich, dass eine schwarz-grüne oder grün-schwarze Regierung hier – jedenfalls für Thüringen – noch nicht zu befürchten steht.
(Beifall CDU)(Zwischenruf aus dem Hause: Man weiß nie!)
Man weiß nie – das kennen wir ja in Thüringen. Dennoch, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind wir uns, lieber Marcus Malsch, natürlich vollkommen einig: Wer Menschen pauschal diskriminiert, hat nicht verstanden, dass es gesetzliche Regelungen gibt, die für alle einzuhalten sind. Er hat auch nicht verstanden, dass unsere Polizei dazu angehalten ist, die Einhaltung auch zu kontrollieren, damit derjenige, der seine Freiheit dazu nutzt, bestehende Regelungen zu überschreiten, auch seine Verantwortung wahrnehmen muss. Dann wird eben entweder das Fahrzeug stillgelegt, er muss Geld bezahlen oder kassiert Punkte usw. Wir haben also ein Sanktionssystem für schwarze Schafe, wir brauchen keine pauschale Verurteilung.
(Beifall CDU, FDP)
Der Ansatz von uns Freien Demokraten ist und war es also, bestehende Regelungen konsequent umzusetzen, statt permanent neue Gesetze und Verordnungen zu produzieren. Die geltenden Gesetze reichen aus unserer Sicht nämlich vollkommen aus, um den Problemen Rechnung zu tragen. Aber, liebe Kollegen der CDU, statt hier nur warme Worte für die Motorradfahrer zu verwenden, rufe ich uns alle dazu auf, unserem inhaltlichen Antrag in TOP 19 dann am Ende auch zuzustimmen und damit wirklich etwas für die Betroffenen zu unternehmen. Ich bin mir ganz sicher: So, wie wir bei diesem Tagesordnungspunkt einig sind, so sind wir das auch bei TOP 19. Ich freue mich auf die Debatte. Vielen Dank.
(Beifall CDU, FDP)
c)auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Verschärfungsmaßnahmen gegenüber Motorradfahrern stoppen – pauschale Diskriminierung Thüringer Motorradfahrer verhindern“
Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Das Wort hat für die Fraktion Die Linke Frau Dr. Lukin.
c)auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Verschärfungsmaßnahmen gegenüber Motorradfahrern stoppen – pauschale Diskriminierung Thüringer Motorradfahrer verhindern“
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete, ich möchte mich ganz herzlich für die Aktuelle Stunde zu einem Verkehrsthema bedanken, aber musste es ausgerechnet dieses sein? Wenn man die Überschrift und die Begründung der Aktuellen Stunde durch die CDU liest, erhebt sich der begründete Verdacht, dass zumindest Kollege Malsch die entsprechende Entschließung des Bundesrats 125/20, die übrigens mit großer Mehrheit auch von CDU-regierten Ländern unterstützt wurde, nicht gelesen hat. Die Bundesratsinitiative beabsichtigt nämlich konkrete Maßnahmen zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm. Wir wissen es genau: Das Anliegen ist ein wichtiges, denn mittlerweile klagen mehr als 76 Prozent der Bürgerinnen und Bürger über die zunehmende Belästigung durch Straßenlärm – klar, nicht nur durch Motorräder, aber dieser ist ein Teil davon. Außerdem beabsichtigt diese Beschlussvorlage und Entschließung die Verbesserung der Verkehrssicherheit. So wird die Bundesregierung gebeten, eine Verschärfung der Grenzwerte für Neuzulassungen vorzunehmen, die Begrenzung der Ge räuschemissionen in realen Fahrtzuständen zu messen, die Verschärfung der Strafen bei Manipulation, die Förderung alternativer Antriebe und die Diskussion zur Halterhaftung und die bessere Fahreridentifizierung bei Verstößen auf die Tagesordnung zu setzen. Und was machen Sie daraus? Schon die Überschrift ist putzig: Verschärfungsmaßnahmen gegenüber Motorradfahrern stoppen – pauschale Diskriminierung Thüringer Motorradfahrer verhindern.
(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Ist vollkom-
men richtig so!) Beabsichtigt sind ganz konkrete Maßnahmen und das Vorgehen gegen Gesetzesverstöße. Also im Ernst, wenn Sie die Einhaltung von Lärmgrenzwerten, die Einhaltung von Regeln im Straßenverkehr, die Ermittlung und Bestrafung von Verantwortlichen für Geschwindigkeitsüberschreitung als pauschale Diskriminierung auffassen, dann habe ich ein Problem mit Ihrem Rechtsverständnis.
(Beifall DIE LINKE)
Was genau wollen Sie davon stoppen? Weiterhin erschließt sich mir die pauschale Betroffenheit Thüringer Motorradfahrer nicht. Sie sind bundesweit weder als Raser noch als Lärmbolzen aufgefallen und in der Entschließung wurde auch nicht auf Thüringen eingegangen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jetzt zu ihrer Begründung: Klar, NRW hat das eingebracht. Aber, wie gesagt, eine große Mehrheit der Länder hat das unterstützt. Es ging auch nicht vordergründig um die von Ihnen behauptete Interessenharmonisierung von Anwohnern und Fahrern, sondern schlicht um die Verminderung von Lärmbelästigung und die Ahndung von Gesetzesverstößen. Wieso behaupten Sie, dass die Regelungen für Hersteller und die allgemeine Betriebserlaubnis für Umbauten und deren Prüfung ausreichend sind? Da ist Ihre Bundesregierung wesentlich weiter. Bereits seit 2018 steht auf der Tagesordnung, dass bei Prüfverfahren, bei denen die Hersteller lediglich die zusätzlichen Bestimmungen der Geräuschemission, gemessen im Bereich zwischen 20 und 80 km/h, bestätigen sollen, die realen Geräuschemissionen nicht mehr gemessen werden. Also ich will nur sagen: Wenn der Bundesverband der Motorradfahrer e.V. selbst die Industrie auffordert, freiwillig Motorräder zu produzieren, die im realen Fahrbetrieb sozial verträglich leise sind, dann sollten Sie Ihre Forderung wirklich überdenken.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Es ist außerdem in dem Zusammenhang – das ist jetzt ein bisschen weg vom Thema – vom Sprecher des Industrieverbands der Motorradhersteller eine Frechheit, zu behaupten, wir sehen die Hauptverantwortung beim Fahrer selbst. Es ist keine Art, die Fahrer pauschal zu kritisieren, wenn die Industrie und die Testverfahren legal mit technischen Maßnahmen, wie zum Beispiel elektronisch gesteuerten Klappen im Auspuffsystem, den Lärmpegel erhöhen, und zwar bei bestimmten Kilometerzahlen. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur daran erinnern, dass auch die Autoindustrie mit Fragen zu Tests und Manipulation von Abgaswerten unrühmlich erwähnt werden muss. Deshalb ist es genau richtig, dass sich die BASt, das Umweltbundesamt und das Kraftfahrzeugbundesamt mit diesen Testverfahren und den Verbesserungen bei der Herstellung von Motorrädern, vor allen Dingen bei den Kontrollen, beschäftigen müssen. Zweitens: Wieso skandalisieren Sie die Möglichkeit von zeitlich beschränkten Fahrverboten an Sonnund Feiertagen aus Gründen des Lärmschutzes? Ich zitiere noch mal: Es sollen nur bei besonderen Konfliktsituationen Geschwindigkeitsbegrenzungen und zeitlich begrenzte Fahrverbote ermöglicht werden, in Kurorten zum Beispiel. In jeder Gartenkolonie ist in der Mittagszeit das Rasenmähen verboten. Auch das wird nicht als Diskriminierungstatbestand seitens der CDU skandalisiert.
(Beifall DIE LINKE)
Mein Problem an der Stelle ist, dass die Diskussion über die Halterhaftung aus Sicht der Unfallforschung und Verkehrssicherheit ganz dringend notwendig ist. Nicht nur der Deutsche Verkehrssicherheitsrat, sondern auch verschiedene andere Gremien beschäftigen sich damit. Sie können in diesem Zusammenhang Ihren Kollegen Walk mal befragen, wie viel Kraft und Kapazitäten die Polizei aufwenden muss, um Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen, und dann über 51 Prozent der Temposünder nicht belangen kann, weil eben diese Halterhaftung bzw. die Identifizierung ein Problem ist.
c)auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Verschärfungsmaßnahmen gegenüber Motorradfahrern stoppen – pauschale Diskriminierung Thüringer Motorradfahrer verhindern“
c)auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Verschärfungsmaßnahmen gegenüber Motorradfahrern stoppen – pauschale Diskriminierung Thüringer Motorradfahrer verhindern“
Im Übrigen: Bei Park- und Haltevergehen ist diese Halterhaftung laut § 25a StVG bereits möglich. Außerdem: Das Fahrtenbuch kann auch schon jetzt laut § 31a StVZO verfügt werden.
c)auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Verschärfungsmaßnahmen gegenüber Motorradfahrern stoppen – pauschale Diskriminierung Thüringer Motorradfahrer verhindern“
c)auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Verschärfungsmaßnahmen gegenüber Motorradfahrern stoppen – pauschale Diskriminierung Thüringer Motorradfahrer verhindern“
Also bitte, die Aktuelle Stunde ist weder aktuell noch neu. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE)
c)auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Verschärfungsmaßnahmen gegenüber Motorradfahrern stoppen – pauschale Diskriminierung Thüringer Motorradfahrer verhindern“
Vielen Dank, Frau Dr. Lukin. Das Wort hat jetzt für die AfD-Fraktion Herr Dr. Lauerwald.
c)auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Verschärfungsmaßnahmen gegenüber Motorradfahrern stoppen – pauschale Diskriminierung Thüringer Motorradfahrer verhindern“
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream! Ich bin bekennender Motorradfahrer seit meinem 16. Lebensjahr.
(Beifall AfD)
Erst mit der MZ – und das war mein einziges Fortbewegungsmittel im real existierenden Sozialismus, als man 17 Jahre auf einen Pkw warten musste. Jetzt bin ich in der glücklichen Lage, mir eine Yamaha leisten zu können, die auch gut und schnell fährt. Und ich lebe immer noch.
(Beifall AfD)
Ich fahre unfallfrei. Seit 30 Jahren habe ich auch einen Organspendeausweis immer bei mir.
(Beifall CDU, FDP)
Das, was die CDU und auch die FDP hier betreiben, grenzt schon ein wenig an Heuchelei, denn die schwarz-gelbe Landesregierung aus NordrheinWestfalen brachte am 10. März den Antrag zur Kontrolle von Motorradlärm im Bundesrat ein. In diesem Antrag werden pauschal, ohne Unterschiede zu machen, Grenzwerte von maximal 80 Dezibel für neue Motorräder gefordert. In dem Beschluss, dem auch die hiesige rot-rot-grüne Minderheitsregierung zugestimmt hat, werden dann zusätzlich Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen gefordert. Man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen: Die aus CDU und FDP bestehende Landesregierung NRW setzt zusammen mit den Linken, der SPD und den Grünen aus Thüringen im Bundesrat einen Antrag durch, der Motorradfahrer gängelt, die Wirtschaft schädigt und Fahrverbote fordert, und jetzt spielen sich die Thüringer CDU- und FDPFraktion als die Retter der Kradfahrer auf.
(Beifall AfD)
Für wie dumm halten Sie eigentlich die Wähler? Die angedachte Obergrenze von 80 Dezibel ist weder durchdacht noch verhältnismäßig. Soll denn diese Obergrenze für stehende und fahrende Motorräder gelten? Wie soll das technisch umgesetzt werden und können das die Hersteller schaffen? Sind die geforderten Sonn- und Feiertagsfahrverbote für Motorradfahrer überhaupt verfassungsgemäß und wie begründet sich der Wert von gerade einmal 80 Dezibel fachlich? Fragen über Fragen, die nicht beantwortet sind. Fest steht jedoch, dass das, was da beschlossen wurde, nicht nur freiheitsfeindlich ist, sondern auch Arbeitsplätze gefährdet. Gaststätten werden dann nicht mehr von Kradfahrern angefahren, als Folge bleibt der Umsatz aus und die Existenz der Gastwirte und ihrer Mitarbeiter steht auf dem Spiel.
(Beifall AfD)
Hersteller werden sich aus dem kleinen deutschen Motorradmarkt zurückziehen und Werkstätten schließen. Das Resultat: Arbeitslose. Gleichzeitig werden sich Menschen mit geringem Einkommen massiv einschränken müssen. Ist doch seit jeher das Motorrad das Auto des kleinen Mannes und des schmalen Geldbeutels besonders im ländlichen Raum.
(Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das Auto des kleinen Mannes, ich hau‘ mich weg!) Sie waren doch schon dran, hören Sie doch einfach mal zu!
(Beifall AfD)
Wieder einmal wird somit unter dem Deckmantel des Gesundheitsschutzes versucht, unbescholtene Bürger zu gängeln
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: So ein
Blödsinn!) und zu bevormunden und dem günstigen, zuverlässigen sowie bewährten Verbrennungsmotor die Luft abzuwürgen. Wir sprechen uns daher ganz klar gegen diese Initiative des Bundesrats und die damit verbundene Gängelung der Motorradfahrer aus. Herr Montag, ich kann Ihnen auch schon versichern: Wir werden Ihrem Antrag in Punkt 19 zustimmen. Danke.
(Beifall AfD)
c)auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Verschärfungsmaßnahmen gegenüber Motorradfahrern stoppen – pauschale Diskriminierung Thüringer Motorradfahrer verhindern“
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Lauerwald. Das Wort hat für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Liebscher.
c)auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Verschärfungsmaßnahmen gegenüber Motorradfahrern stoppen – pauschale Diskriminierung Thüringer Motorradfahrer verhindern“
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! In der letzten Zeit ertappe ich mich immer häufiger bei einem Gedanken: Was ist nur mit der Thüringer CDU los? So ging es mir auch wieder, als ich den Titel dieser Aktuellen Stunde las.
(Beifall SPD)
Ich will Sie auf ein paar Merkwürdigkeiten hinweisen, auf die andere auch schon hingewiesen haben. Erstens: Die FDP hat rund eine Woche vor Ihrer Aktuellen Stunde das gleiche Thema in einen Plenarantrag gepackt. Das steht als TOP 19 heute auch auf unserer Tagesordnung. Sie haben also nicht nur das Thema geklaut, Sie haben sich auch noch viel weniger Mühe damit gemacht als die FDP. Zweitens haben Sie für Ihre Initiative einen merkwürdigen Zeitpunkt gewählt, denn der Bundesrat hat sich ja bereits am 15. Mai zu diesem Thema positioniert, und zwar für Lärmschutz gegenüber lautem Motorradlärm, für härtere Strafen für das illegale Tunen sogar bis hin zur sofortigen Sicherstellung solcher Maschinen. Und er hat sich für begrenzte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen ausgesprochen. Den 15. Mai erwähnen Sie ja auch in Ihrer Begründung für die Aktuelle Stunde. Sie kommen mit Ihrer Empörung also gut einen Monat zu spät, meine sehr geehrten Damen und Herren. Am Ende entscheidet die Bundesregierung, ob und wann die Anregungen des Bundesrats umgesetzt werden sollen. Moment, da war doch was. Richtig, Sie als CDU sind ja auch in der Bundesregierung vertreten und stellen die Kanzlerin. Das bringt mich zur dritten Merkwürdigkeit dieser Aktuellen Stunde. Sie tun hier so, als hätten Sie mit dem Beschluss des Bundesrats null Komma null zu tun. Dabei sind Sie doch auch die CDU – die gleiche Partei, die die meisten Abgeordneten im Bundestag stellt, die Kanzlerin stellt und die auch in elf Bundesländern mitregiert und folglich natürlich im Bundesrat ein erhebliches Wörtchen mitzureden hat. Ebenjener Bundesrat hat am 15. Mai dieses Jahres mit einem sehr klaren Abstimmungsergebnis im Plenum und auch davor schon in den Fachausschüssen diese Empfehlung beschlossen, die Sie heute hier kritisieren wollen. Wollen Sie wissen, was unter tatkräftiger Mithilfe der CDU im Bundesrat beschlossen wurde? Herr Präsident, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis: „Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei der EUKommission für strengere Lärmemissionswerte durch Verschärfung der in der EU geltenden Grenzwerte [...] einzusetzen. Der Bundesrat hält dabei eine Begrenzung der Geräuschemissionen in allen Fahrzuständen [...] auf einen Grenzwert von maximal 80 [Dezibel] [...] für zielführend.“ Weiter heißt es: „Der Bundesrat sieht dringenden Handlungsbedarf, für besondere Konfliktfälle Geschwindigkeitsbeschränkungen und zeitlich beschränkte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen aus Gründen des Lärmschutzes zu ermöglichen.“ Weiter wird darin gefordert, die Strafen für illegale Manipulationen auch deutlich zu verschärfen. Außerhalb Thüringens nimmt die CDU also eine deutliche Haltung ein, und zwar zugunsten des Lärmschutzes, meine sehr geehrten Damen und Herren. Daher auch für mich die Frage: Was soll diese Aktuelle Stunde eigentlich bezwecken? Wollen Sie deutlich machen, dass Ihnen der Lärmschutz, die Sonn- und Feiertagsruhe und Interessen von Anwohnern weniger wert sind als die vermeintliche Freiheit jener, die ihre Motorräder illegal so umbauen, dass sie lauter als zulässig sind?
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Gerade Ihnen ist doch der Sonntag heilig, oder nicht? Oder wollen Sie deutlich machen, dass Sie über keinen bundespolitischen Einfluss verfügen, weil Sie fürchten, dass die CDU-geführte Bundesregierung das umsetzt, was unter tatkräftiger Mithilfe zahlreicher CDU-Landesregierungen im Bundesrat beschlossen wurde? Glauben Sie wirklich, die Menschen in unserem Land merken das nicht? Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Malsch, das wird auch Ihren Motorradfreunden nicht verborgen bleiben. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
c)auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Verschärfungsmaßnahmen gegenüber Motorradfahrern stoppen – pauschale Diskriminierung Thüringer Motorradfahrer verhindern“
Vielen Dank, Herr Kollege Liebscher. Die Landesregierung hat das Wort. Herr Prof. Hoff.
c)auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Verschärfungsmaßnahmen gegenüber Motorradfahrern stoppen – pauschale Diskriminierung Thüringer Motorradfahrer verhindern“
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Abgeordneter Malsch, ich habe der Rede gelauscht und Sie sind mit ganz breiten Reifen über die Fakten rübergefahren.
(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Insofern sollten wir uns vielleicht doch darüber verständigen, worüber wir in der Sache wirklich zu reden haben. Es ist von allen schon gesagt worden: Nordrhein-Westfalen, ein unverdächtiges Land, das dem Motorradfahrer und der Motorradfahrerin – wie wir gelernt haben, ein scheues Reh – die Möglichkeit nehmen will, dem Spaß des Motorradfahrens zu frönen. Es geht um nicht mehr und nicht weniger, als den ehrlichen Motorradfahrer, die ehrliche Motorradfahrerin, die kein Interesse daran hat, die eigene Maschine dermaßen aufzumotzen, dass sie eine Lärmbelästigung darstellt, von denjenigen zu unterscheiden, die genau dies tun. Das kann man als ehrliche Motorradfahrerin und Motorradfahrer nicht schlecht finden. Das sind übrigens auch diejenigen, der ehrliche Motorradfahrer, die ehrliche Motorradfahrerin, die auch ein Interesse daran haben, dass
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Motorradfahrende!) – Motorradfahrende, ist auch nicht schlecht –, nennen wir mal die Großmutter Erna Krawunke, am Sonntag und am Feiertag beispielsweise auch in der Nähe eines an der Straße gelegenen Grundstücks die Sonn- und Feiertagsruhe genießen kann. Insofern geht es nicht um die Befürchtung, dass es hier eine konzertierte Aktion aller Parteien im Bundesrat, repräsentiert durch die Landesregierung, gibt, die sich quasi in Ausschüssen zusammenfinden und sich überlegen, wie es uns am besten gelingt, Motorradfahrende zu kujonieren, quasi sie zu Boden zu werfen, wie das hier schon geräuschkulissenmäßig untersetzt wird,
(Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) sondern es geht um diese Form von Lärmbelästigung, die vermieden werden soll – Punkt 1. Es geht zum Zweiten darum, dass man sich, und zwar fahrzeugübergreifend, auf eine einheitliche und auch nicht gesundheitsschädigende Geräuschkulisse verständigt. Es geht drittens darum – das ist jetzt ein bisschen Geschmackssache –, dass man sich auch jenseits vom Verbrennungsmotor über alternative Antriebe verständigt, prüft und auch umsetzt, was es an alternativen Antrieben gibt. Diese haben nicht nur den Vorteil, dass sie ökologisch nachhaltiger sind, sondern sie sind auch geräuschmindernder. Ich habe Ihnen auf Ihrem Social Media Kanal die ‑ ‑ Bundesratsdrucksache mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses geschickt, damit Sie die Fakten dann auch tatsächlich haben. Ich will Ihnen hier von diesem Pult aus nur die Angst nehmen, dass die Befürchtung, die Sie hier geäußert haben, tatsächlich Realität ist. Nach der Lektüre der Bundesratsausschussdrucksache würde ich Ihnen gern auch zur Verfügung stehen. Sie haben ja einen Motorradführerschein, den ich nicht habe. Ich habe nur einen Pkw-Führerschein. Ich würde mich aber – auf dem Sozius mit Ihnen mitfahrend –, dann auch darüber austauschen, wie das eine oder andere Missverständnis, das auf Ihrer Seite, aber auch auf Seite der FDP-Fraktion aufgetreten ist, ausgeräumt werden kann, damit Sie dann auch im Zweifel für den Antrag der FDP, der der inhaltlichen Grundlage entbehrt, nicht die Zustimmung der AfD brauchen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
c)auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Verschärfungsmaßnahmen gegenüber Motorradfahrern stoppen – pauschale Diskriminierung Thüringer Motorradfahrer verhindern“
Vielen Dank, Herr Minister. Damit schließe ich den dritten Teil und rufe den vierten Teil der Aktuellen Stunde auf Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/967 Das Wort hat für die Fraktion Die Linke Abgeordnete Güngör.
d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Thüringer Lebensmittelproduktion in der Corona-Pandemie“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuhörende, mit der Aktuellen Stunde „Thüringer Lebensmittelproduktion in der Corona-Pandemie“ greifen wir ein Thema auf, das in Vergessenheit zu geraten drohte. Die Probleme, die vor einem Monat die Schlagzeilen beherrschten, sollten in unserem Blickfeld bleiben, denn wir sind es den Beschäftigten der Lebensmittelproduktion schuldig, dass sie nicht erst beim nächsten Skandal wieder auf die Tagesordnung von Plenardebatten gesetzt werden.
(Beifall DIE LINKE)
Zur Erinnerung: Vor einem Monat konnten wir jeden Tag Berichte lesen über massive Verstöße gegen Arbeitsrecht und Hygienemaßnahmen in Schlachtbetrieben, bis hin zu Zuständen, die sich nur als Menschenrechtsverletzungen bezeichnen lassen. Betriebe wurden zu Corona-Hotspots. Und genau richtig, sie werden auch heute noch zu Corona-Hotspots. Gerade ist die Meldung der 400 positiv getesteten von 500 Mitarbeitenden eines Großbetriebs im Kreis Gütersloh hereingekommen. Die Schlagzeilen bleiben also. Angeregt von den genannten Berichten und vom Druck der Gewerkschaften wurde am 13. Mai im Bundestag über die desaströsen Zustände in der deutschen Fleischindustrie debattiert. Alle Fraktionen waren sich hinsichtlich der Notwendigkeit einig, schnell gesetzliche Konsequenzen zu ziehen und die bestehenden Regelungen zu verschärfen. Die Corona-Pandemie offenbart allerdings nur, was kritische Beobachterinnen und Betroffene seit Jahren anmahnen. Am 20. Mai zog das Bundeskabinett insofern Konsequenzen, als dass es das Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft beschloss. Dieses enthält viele wichtige Regelungen, die es nun zügig umzusetzen gilt. Zu begrüßen sind vor allem die Kontrollquoten für die Risikobranchen sowie das Verbot von Werkverträgen und Mitarbeiterüberlassungen, mit denen Arbeitskräfte seit Jahren um eine gerechte Entlohnung betrogen werden. In Thüringen sind wir bisher von den sogenannten skandalösen Fällen verschont geblieben. In unseren Betrieben der Lebensmittelindustrie mit ihren Tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurden keine Verstöße bekannt. Auch in den Landwirtschaftsbetrieben scheinen die Vorgaben bisher umgesetzt worden zu sein. Das kann aber nicht heißen, dass wir die Hände in den Schoß legen können. Respekt vor den Kolleginnen und Kollegen, die unsere Lebensmittel herstellen, heißt, jetzt an den Veränderungen zu arbeiten, die für eine nachhaltige und sozial gerechte Lebensmittelproduktion in Deutschland und in Thüringen notwendig sind. Gute Arbeitsverhältnisse sind ein wichtiger Bestandteil eines solchen Veränderungsprozesses. Diese müssen wir hier in den Mittelpunkt stellen. Für uns in Thüringen können wir die Maßnahmen des Bundes auch als eine Bestätigung des Programms der rot-rot-grünen Landesregierung ansehen. Hier wurde in der letzten Legislaturperiode die Arbeitsschutzbehörde gestärkt und die unabhängige Beratungsstelle für migrantische Arbeiter/-innen „Faire Mobilität“ eingerichtet. Auch gibt es bereits die vom Bund anvisierten Kontrollen in größeren Betrieben der Fleischwirtschaft und der gesamten Landwirtschaft, vor allem mit Saisonarbeitskräften. Aber um effektive Kontrollen durchführen zu können, braucht es schnell die vom Bund geplante Meldepflicht der Arbeitergeber/-innen für Saisonarbeitskräfte und ihre Unterbringung sowie die Möglichkeit für die Behörden, Letztere auch dann zu überprüfen, wenn es sich um private Mietverhältnisse handelt. Das Vorhaben, das Bundesprojekt „Faire Mobilität“ auf Dauer zu stellen, kann nur begrüßt werden. Gerade angesichts der bundesweiten Proteste gegen Rassismus muss betont werden, dass der Kampf gegen Diskriminierung auch den Kampf gegen jede Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt und in den Betrieben beinhalten muss. Wenn migrantische Beschäftigte um ihren Lohn betrogen werden, ihnen Informationen vorenthalten werden, sie als Saisonarbeitskräfte menschenunwürdig untergebracht werden, dann ist das ein unhaltbarer Zustand für uns alle. Darum brauchen wir solche Projekte wie die „Faire Mobilität“ und auch eine unabhängige Antidiskriminierungsstelle in Thüringen. Es ist im Interesse aller beteiligten Akteurinnen, dass solche Zustände in Thüringen nicht auftreten oder frühzeitig entdeckt und beendet werden können. Weiterhin sehen wir in diesem Bereich immer noch eine massive Lohnungleichheit zwischen ostdeutschen Betrieben und vergleichbaren Betrieben in sogenannten alten Bundesländern. Und ja, diese Lohnungleichheit ist nicht neu, aber sie ist weiterhin aktuell. Daher möchte ich an dieser Stelle den Kolleginnen und Kollegen, die in der Ernährungswirtschaft Sachsen aktuell für eine Lohnangleichung kämpfen, meine Solidarität aussprechen. Wem die Thüringer Lebensmittelproduktion wichtig ist, der muss für eine Angleichung der Löhne an Westniveau streiten, ebenso wie für den Erhalt der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmer/-innen in der Landwirtschaft. Es muss dabei möglich sein, dass landwirtschaftliche Betriebe verschiedener Größen überleben können und damit auch die regionale Wirtschaft stärken. Dies erfordert neben fairen Produktpreisen aber auch eine Regulation der Pachtpreise, damit die Beschäftigten in allen Gliedern der Kette der Lebensmittelproduktion, das heißt konkret vom Acker bis hin zur Supermarktkasse, angemessen entlohnt werden. Nicht zuletzt muss gewährleistet sein, dass regionale und nachhaltig produzierte Lebensmittel eben kein Luxusgut sind, ein Zustand, der wiederum nur erreicht werden kann, wenn mit den Preisen auch die Löhne und die Sozialleistungen steigen. Wie ich hier kurz angerissen habe, steht hinter den Skandalen in der Lebensmittelindustrie weder eine Herde problematischer Schafe noch eine monolithische Branche. Es stehen dahinter Jahrzehnte verfehlter Landwirtschafts- und Arbeitspolitik verschiedener Bundesregierungen. Ein Umsteuern erfordert daher Maßnahmen auf allen politischen Ebenen. Wir können jetzt hier im Land im Arbeitsschutz vorangehen und Prioritäten setzen. Dafür braucht die Arbeitsschutzbehörde eine bessere Personalausstattung. Sehr geehrte Damen und Herren, ich fordere nachdrücklich alle Abgeordneten der demokratischen Fraktionen auf, sich dafür einzusetzen, dass die benötigten Mittel auch im kommenden Haushaltsplan ausreichend berücksichtigt werden. Dies sind wir zuallererst den Kolleginnen und Kollegen der Thüringer Lebensmittelproduktion schuldig, insbesondere denjenigen, die ihren Herkunftsort verlassen haben, um in Thüringer Betrieben zu arbeiten, aber auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern und nicht zuletzt denjenigen Unternehmern und Unternehmerinnen gegenüber, die die Schutzvorschriften einhalten, die fair bezahlen und die unter dem Druck durch skrupellose Konkurrenzunternehmen leiden. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Thüringer Lebensmittelproduktion in der Corona-Pandemie“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Damen und Herren von den Linken, mir erschließt sich Ihre Aktuelle Stunde und worüber Sie eigentlich konkret sprechen möchten, nicht. Im ersten Absatz begründen Sie diese Aktuelle Stunde damit, dass die Corona-Infektionszahlen bei Großbetrieben der Fleischindustrie in den letzten Monaten schockierend seien. In der Tat, die Corona-Infektionen in den westdeutschen Schlachthöfen haben einen Schatten auf die ganze Branche geworfen. Aber – und das schreiben Sie drei Sätze später –: Es gibt in Thüringen keine großen Schlachtbetriebe mehr. Also, das ist schon mal nicht das Thema Ihrer Aktuellen Stunde. Dann, am Ende Ihrer Begründung, schreiben Sie, Sie wollen den Blick der Öffentlichkeit schärfen, um Maßnahmen zu entwickeln, die über die Pandemie hinaus wirken – also Arbeitsschutz im Allgemeinen –, und erwähnen dabei lobend die Gesetzesinitiative der Bundesregierung für mehr Arbeitsschutz in der Fleischindustrie. Aber: Die Debatte darüber ist im Bundestag sicher besser aufgehoben, denn es handelt sich beim Arbeitsschutz und den entsprechenden Verordnungen um eine Bundesangelegenheit.
(Beifall AfD)
Worüber wir aber tatsächlich mal diskutieren könnten, hat Bundesminister Heil kürzlich erwähnt. Zitat: Es muss mehr Personal und schärfere Kontrollen im Arbeitsschutz geben, denn die schärfsten Regeln nützen nichts, wenn sie nicht kontrolliert werden würden. Das wäre tatsächlich mal eine Debatte hier wert, denn die Arbeitsschutzkontrollen liegen in der Verantwortung der Bundesländer. Diese Arbeitsschutzkontrollen sind in den vergangenen Jahren – auch in Thüringen – aufgrund von zu wenig Personal zurückgegangen. Ihre Thematisierung des mangelhaften Arbeitsschutzes in Thüringen ist nichts anderes als eine Anklage der von Ihnen mitgetragenen Landesregierung.
(Beifall AfD)
Meine Damen und Herren, nicht allein die Schlachthöfe sind die Bösen, so wie es die Linke mit ihrer Aktuellen Stunde andeutet, die Verantwortung für die Zustände in der Fleischindustrie liegt auch in der Verantwortung der Bundesregierung. Die Schlachthöfe sind gezwungen, mit den niedrigen Sozialstandards in Osteuropa zu konkurrieren, was zu einer Konzentration nach dem Motto „wachse oder weiche“ geführt hat. Tierhaltung, Schlachtung und damit die Unternehmen drohten, ins Ausland abzuwandern, weil dort niedrigere Standards bei Umwelt- und Tierschutz gelten als bei uns. Daran haben auch die verschiedenen EU-Entsenderichtlinien nichts Wesentliches geändert. Abbau von Arbeitsschutzrechten und neue Form von Tierleid sind auch eine Folge der Schwächung unseres Nationalstaats.
(Beifall AfD)
All das führt im Übrigen auch zu mehr Lebensmittelimporten – und das auch beispielsweise bei den Bio-Lebensmitteln. So lassen zum Beispiel viele der bei uns angebotenen Bio-Tomaten den Wasserpegel in Andalusien sinken, das Futter für unsere BioKühe kommt aus der Ukraine. Das offenbart ein grundsätzliches Paradox. Laut dem Öko-Barometer des Bundeslandwirtschaftsministeriums schätzen die Deutschen an Bio-Lebensmitteln besonders die regionale Herkunft. Doch der Hunger der Deutschen übersteigt bei Weitem, was die heimischen Bauern derzeit produzieren und produzieren können. Wir als AfD wollen die Weltreise der Bio-Lebensmittel, tagelange Tiertransporte unter erbarmungswürdigen Bedingungen und Abbau von Arbeiterschutzrechten in der Lebensmittelindustrie beenden.
(Beifall AfD)
Wir wollen den bäuerlichen Familienbetrieben und Schlachtereien in Thüringen dauerhaft eine wirtschaftliche Perspektive bieten. Wir setzen uns dafür ein, die regionale Landwirtschaft zu stärken und kleinere Schlachthöfe den Großbetrieben vorzuziehen. Wenn auch Sie mehr Arbeitsschutz und weniger Tierleid wünschen, dann muss die Landesregierung dafür sorgen, dass sie ihrer Kontrollpflicht stärker nachkommt; dann müssen wir im Übrigen auch mehr Nationalstaat wagen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Thüringer Lebensmittelproduktion in der Corona-Pandemie“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank an die Fraktion Die Linke für diese Aktuelle Stunde. In den letzten Wochen hat Corona auf viele Probleme aufmerksam gemacht, die bislang eher unter dem Radar der meisten Menschen liefen. Dazu gehören leider auch die Arbeits- und Lebensbedingungen von Arbeiterinnen und Arbeitern in deutschen Schlachthöfen und auf Spargel- und Erdbeerfeldern. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommen aus Osteuropa für einige Wochen oder Monate und arbeiten fast immer im Niedriglohnsektor. Nun hatte das Bundeskabinett zwar im April allgemein verbindliche Arbeitsschutzregeln beschlossen, die die schützen sollen, die in diesen besonderen Zeiten zur Arbeit mussten, nur war das leider gerade in den Hotspots der niedersächsischen Schlachthöfe oder auf den bayerischen Spargelhöfen nicht möglich. Oder klarer: Die Regeln wurden einfach nicht ernst genug genommen, von den Großbetrieben nicht umgesetzt. Das Ergebnis waren, große COVID-19-Ausbrüche, die auf die Lücken beim Corona-Schutz zurückzuführen sind. Vieles war auch schlichtweg nicht möglich. In der Realität konnte auf den Höfen gar nicht organisiert werden, was in den Papieren gefordert wird. Viele Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter schuften trotz Corona unter beklagenswerten Arbeitsbedingungen und sind trotz Abstandsregelungen in engen Sammelunterkünften untergebracht. Ganz zu schweigen von den täglichen Personentransporten, die nötig sind, damit alle von der Unterkunft zur Arbeit und zurück kommen. Ich will hier gar nicht alle über einen Kamm scheren, die in den Betrieben und auf ihren Feldern Menschen aus Rumänien, Polen oder Bulgarien beschäftigen. Nur leider gibt es viel zu viele schwarze Schafe, die die Menschen auch noch abzocken, und das nicht nur im Jahr von Corona, in dem doch die Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter sehnlicher als sonst erwartet wurden, damit die Ernte auf den Feldern nicht verdirbt, weil uns frischer Spargel oder Erdbeeren jederzeit am Markt verfügbar sind, in dem Jahr, in dem es Sonderregelungen gab, damit die Einreise der Helferinnen und Helfer nach Deutschland passieren konnte. Die deutsche Landwirtschaft ist auf Saisonarbeiter aus dem Ausland angewiesen. Landwirtschaftliche Betriebe heuern für die anstrengende Erntearbeit jedes Jahr Saisonarbeiter an, um auf Wetter- und Marktbedingungen flexibel reagieren zu können. Es gab Sonderregelungen, die Saisonarbeitskräften unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie eine sichere Ein- und Ausreise und einen sicheren Aufenthalt in Deutschland ermöglichen sollten. Seit vielen Jahren ist bekannt, dass katastrophale Arbeitsbedingungen in den großen Schlachthöfen und in der Landwirtschaft herrschen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Mittel- und Osteuropa sind von Subunternehmen über Werkverträge oder als Leiharbeitskräfte angestellt. Sie leben unter prekären Wohnbedingungen und in schlechten Unterkünften. Diese Arbeitsbedingungen müssen grundsätzlich verbessert werden. Von allein und freiwillig werden die Branchen nichts ändern.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das zeigen die vollmundigen Versprechungen, mit denen die Saisonarbeiter in diesem Frühjahr nach Deutschland geholt wurden und die selten eingehalten wurden. Jegliche Arbeit hat ihren Wert und alle sollen von ihrer Arbeit in Würde leben können. Und wenn das nur mit Kontrolle geht, dann müssen diese Kontrollen gemacht werden, nicht nur zu Corona-Zeiten. Bund und Länder müssen für diese Kontrollen Verantwortung zeichnen und dafür auch genug Personal in den Gesundheitsämtern, in den Veterinärämtern und in den Verbraucherschutzbehörden bereitstellen. Nur dann können die dringend benötigten Kontrollen im Arbeitsschutz, zur Bereitstellung vernünftiger Ausrüstungen, der konkreten Entgeltauszahlung, die Einhaltung der Arbeitszeiten und für die vom Arbeitgeberbetrieb gestellten oder vermittelten Unterkünfte auch stattfinden. Wenn schon Leiharbeit, dann muss sie auch fair nach dem Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ sein. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Thüringer Lebensmittelproduktion in der Corona-Pandemie“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Aust, liebe Frau Güngör, also ich muss schon sagen: Das ist ein ganz außergewöhnlicher Tagesordnungspunkt, denn hier finden sozusagen zwei Dinge zusammen. Hier trifft nationaler Protektionismus auf linke Kapitalismuskritik, meine Damen und Herren. Und ich finde es ein bisschen wohlfeil, den Welthandel abzulehnen und sich aber hier permanent mit HPDesktops bzw. -Laptops sozusagen die Zeit zu vertreiben.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ja, Robotron
stellt keine mehr her! Tut mir leid!) Und genauso die Frage – ja vielleicht finden Sie bei Robotron noch was, da müssen Sie es schon konsequent durchziehen – Glaubwürdigkeit. Und, meine Damen und Herren, ich bin tatsächlich auch etwas überrascht über die Rede von Frau Güngör. Denn die Frage ist schon, was Sie eigentlich hier kritisieren. Sie kritisieren die Arbeitsumstände in der Corona-Krise in den Schlachtbetrieben. Ja, die sind problematisch, weil die Arbeitsweise selber problematisch, weil die Art und Weise, wie Fleisch verarbeitet wird, unter welchen Bedingungen, nämlich gerade für ein Virus wie das SARS-CoV-2 ideal ist, um sich auszubreiten. Also insofern gibt es tatsächlich einen Risikoarbeitsplatz, der befindet sich in Schlachthöfen. Und ja, es gibt auch mangelhafte Arbeitsbedingungen und prekäre Wohnverhältnisse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Fleischindustrie. Es gibt sogar Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, Verstöße gegen das Mindest lohngesetz durch unzulässige Lohnabzüge, Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz und Verstöße gegen die Mindeststandards bei der Unterbringung. Auch – das ist richtig – haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter häufig keinen Arbeitsvertrag mit dem fleischverarbeitenden Unternehmen selbst, sondern mit Werkvertragsnehmern. Arbeitsschutz – und das ist unsere Position als Freie Demokraten – muss aber für alle Beschäftigten im Betrieb gelten, unabhängig davon, mit welcher Arbeitgeberin oder welchem Arbeitgeber der Vertrag geschlossen ist. Das führt uns zu einem zentralen Punkt: Wir Freien Demokraten wollen einen fairen Wettbewerb.
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Aber darum
ging es doch gerade!) Dieser geht aber nur dann, wenn der Staat entsprechende Rahmenbedingungen, auch gern europäisch, für den Markt setzt, die dann aber auch bitte schön kontrolliert werden müssen. Hier haben wir in der Bundesrepublik Deutschland und auch auf Landesebene, meine sehr verehrten Damen und Herren, eine Vielzahl an Organisationen, die zuständig sind: der Zoll, der Arbeitsschutz, die Ordnungsämter bis hin zu den Unfallversicherungen, die unabhängig voneinander kontrollieren. Dieses Wirrwarr an Zuständigkeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen geht eben zulasten der Beschäftigten und führt dazu, dass geltendes Recht dann nicht durchgesetzt wird. Wir brauchen also keine Verschärfung, sondern das, was wir haben, reicht aus, wenn man denn Verstöße dagegen im Zweifelsfall tatsächlich auch konsequent ahndet. In die unternehmerische Freiheit sollten wir also nicht eingreifen. Die Ausgestaltung von Vertragsbeziehungen obliegt nach wie vor – der festen Überzeugung sind wir jedenfalls – den Vertragsparteien. Was würde denn passieren, wenn – das vielleicht noch als dritter, als Abschlusspunkt – die Standards, die wir in Deutschland haben, dazu führen, dass am Ende eben Arbeitsplätze auch ins Ausland abwandern würden? Das führt dazu, dass wir die hohen Standards, was Arbeitsschutz, wenn man es denn ernst nimmt …
(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Dann
muss ich nicht die FDP fragen!) – Wie bitte? Da müssen Sie nicht die FDP fragen. Das sollten Sie aber tun. – Wenn Arbeitsschutzstandards, die in Deutschland höher sind als in anderen Wettbewerbsstaaten, wenn beispielsweise auch die hohen Sozialstandards, die in Deutschland gelten, woanders nicht eingehalten werden, beißt sich die Katze in den Schwanz.
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ja, die Einhaltung, liebe Frau Henfling, liegt aber daran, dass man den schwarzen Schafen das Handwerk legt. Das ist aus meiner Sicht kein generelles Problem, meine sehr verehrten Damen und Herren. Deswegen lassen Sie mich schließen mit dem Satz: Wir sagen Ja zur sozialen Markwirtschaft und wir sagen auch Ja zum Welthandel. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
(Beifall FDP)
d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Thüringer Lebensmittelproduktion in der Corona-Pandemie“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Pandemie hat sichtbar gemacht, welche gravierenden Mängel es in der Ernährungswirtschaft und in der Fleischwirtschaft gibt, unter welchen Bedingungen Kolleginnen und Kollegen arbeiten müssen, zu welchen Löhnen, welche Auswirkungen das auf die Lebensmittelproduktion hat, aber vor allem auch auf die Arbeitsplätze, die wir hier in Deutschland vorhalten. Über die Ursachen haben wir hier schon häufiger diskutiert, da haben wir häufiger über die Frage der niedrigen Tarifbindung gesprochen, die im Übrigen auch einen Beitrag dazu leisten kann, dass die Unterschiede zwischen den Löhnen in Ost- und Westdeutschland sinken, über mangelnde Mitbestimmung, über die Rolle von Leiharbeit und Werkverträgen, die explizit genutzt werden, um Arbeitsschutz zu umgehen. Jetzt hat der Kollege von der FDP das eben auch kritisiert. Ich will jetzt aber noch mal deutlich machen, was der Unterschied ist zu dem, was wir als Fraktion und auch wir als Koalition machen. Uns ist das nämlich nicht egal, dass es diese Unterschiede gibt. Wir beschwören dann nicht Wettbewerb oder unternehmerische Freiheit, sondern wir sagen, hier ist ein System erkennbar, das gute Arbeit, das gerechte Entlohnung, das Mitbestimmung, das Arbeitsschutz explizit und bewusst umgeht. Und wir sagen: Diese Ausbeutung, die hier stattfindet, muss ein Ende haben.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Deshalb bin ich froh, dass der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil das Eckpunktepapier „Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft“ auf den Weg gebracht und das Kabinett es auch beschlossen hat, mit dem Ziel, mehr Arbeitsschutz, bessere Kontrollen und bessere Hygiene in der Lebensmittelindustrie zu ermöglichen, damit es ein Ende der organisierten Verantwortungslosigkeit bei Subunternehmerinnen und Subunternehmern gibt. Es gibt eine ganze Reihe von Forderungen, die hier auch in Teilen schon angesprochen worden sind: die Frage des Verbots von Werkverträgen im Kerngeschäft, die Beschränkung von Leiharbeit, bessere Löhne, die Einhaltung von Arbeitsschutz, aber auch Arbeitszeiten, die zum Beispiel Vereinbarkeit von Arbeit, Familie, Freizeit, Ehrenamt und Freundeskreisen ermöglichen. Dieses Signal – da bin ich mir auch ganz sicher – braucht es aus der Politik, nicht nur weil wir sagen, die Kolleginnen und Kollegen verdienen Wertschätzung und Respekt, sondern die Kolleginnen und Kollegen verdienen eben auch gute Arbeit und gute Löhne. Dafür müssen wir als Politik, dafür müssen wir als Parlamente, auch wenn wir vielleicht in manchen Umsetzungsfragen nicht zuständig sind, natürlich klar Haltung und Stellung beziehen, damit deutlich wird, wir unterstützen die Kolleginnen und Kollegen in den Kämpfen, die sie da auch durchführen. Damit komme ich noch mal zu einem Punkt, der mir wichtig ist: Dafür ist eine funktionierende Sozialpartnerschaft zentral. Den Appell richte ich auch gern hier noch mal an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, in dem Bereich tatsächlich Tarifverträge mit einer DGB-Gewerkschaft abzuschließen, die tatsächlich viele der Probleme, die wir hier angesprochen haben, lösen können, weil zum Beispiel ein Tarifvertrag regelt, wie die Entlohnungen sind, wie Arbeitszeit gestaltet ist, welche Urlaubsansprüche es gibt, aber auch zu welchen Arbeitsbedingungen Beschäftigte in den Unternehmen arbeiten müssen. Wenn gute Mitbestimmung im Betrieb herrscht, wenn es einen starken Betriebsrat gibt, haben wir auch eine Instanz, die unter anderem die Einhaltung genau dieser Regularien kontrollieren kann. Das funktioniert aber nur, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich darauf einlassen, sich dieser Systematik auch zu unterwerfen. Das gehört im Übrigen auch dazu, wenn ich sage, ich will Wettbewerb: Genau diese Standards, die wir hier haben, nicht zu unterlaufen, sondern deutlich zu machen, dass es das braucht, damit wir gute Arbeit für alle Menschen in diesem Land gewährleisten können.
(Beifall SPD)
Darüber hinaus – auch das wurde schon angesprochen – braucht es natürlich trotzdem über das, was wir in Thüringen fördern, Beratungsangebote. Ich wäre froh, wenn der Bund da mehr Verantwortung übernimmt und uns auch als Land in diesen Aufgaben unterstützt und auch bei der Frage der Stärkung der Arbeitsschutzbehörden des Landes zum Beispiel, um hier noch mal eine Verstärkung des Personals zu ermöglichen. Ich würde mich freuen, wenn wir das nicht nur heute hier in dieser Aktuellen Stunde diskutieren, sondern ganz besonders dann natürlich, wenn es um die entsprechende Beratung im Haushalt geht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Thüringer Lebensmittelproduktion in der Corona-Pandemie“
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, die Aktuelle Stunde der Linksfraktion trägt den Titel „Thüringer Lebensmittelproduktion in der Corona-Pandemie“, was für mich etwas irritierend war, da der Titel etwas ganz anderes suggeriert, als das eigentliche Thema der Aktuellen Stunde ist und wir eigentlich gedacht haben, es geht jetzt darum, dass die Lebensmittelversorgung in Deutschland nie zu einem Engpass gekommen ist, sondern dass dort die Lebensmittelproduktion auf normalem Niveau weitergefahren ist und dass dort keine Engpässe waren. Eigentlich geht es hier aber um die Arbeitsbedingungen gerade von Fremdarbeitern mit Werkverträgen in der Lebensmittelproduktion und dabei insbesondere in der Fleischindustrie, die, wie in der Begründung der Aktuellen Stunde steht, hier in Thüringen keine großen Schlachthöfe betreibt. Wie prekär die Situation für zahlreiche ausländische Beschäftigte, vorrangig aus Osteuropa, mit Werkverträgen in den Schlachthöfen ist, haben bundesweit Hunderte Infektionen mit dem Coronavirus in den vergangenen Wochen gezeigt. Sie machen deutlich, dass hier Hygienekonzepte und arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen nicht eingehalten wurden. Außerdem haben Untersuchungen gezeigt, dass vor allen Dingen die Unterbringung der Arbeiterinnen und Arbeiter höchst problematisch und in Teilen menschenunwürdig ist. Nicht selten sind in Häusern, in denen vorher eine Familie gewohnt hat, nun bis zu 20 Arbeiter auf engstem Raum untergebracht. Diese teilen sich dann eine oder zwei Toiletten. In manchen Fällen teilen sie sich sogar ein Bett im Schichtwechsel. Wie sollen unter diesen Bedingungen und unter diesen Umständen Hygienestandards eingehalten werden? Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte an dieser Stelle deutlich sagen, weder in der Fleischindustrie noch in anderen wirtschaftlichen Branchen sind schwarze Schafe, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer regelrecht ausbeuten, akzeptabel. Das gilt für die Fleischindustrie genauso wie beispielsweise für die Logistik. Wer Menschen ohne Hemmungen ausnutzt, um sich zu bereichern und Gesetze zu umgehen, muss vonseiten des Staates in die Schranken verwiesen werden. Und selbstverständlich müssen die Miet- und Arbeitsverhältnisse auch für ausländische Arbeitskräfte mit Werkverträgen den deutschen Sozialstandards entsprechen. Aus diesem Grund ist das Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft von Bundesminister Heil ein wichtiger Schritt, um das systematische Unterlaufen dieser Standards zu verhindern. Was mich in diesem Zusammenhang aber etwas verwundert, ist, dass sich die Linke in der Begründung der Aktuellen Stunde vorrangig auf die Initiative der Bundesregierung beruft, ohne selbst aktiv zu werden und Vorschläge zu unterbreiten, wie den Missständen der Beschäftigung von Werkarbeitnehmern begegnet werden kann. Denn auch wenn ich es mir persönlich wünschen würde, wird es rechtlich schwierig werden, Werkverträge gänzlich abzuschaffen. Vielmehr ist erforderlich, sicherzustellen, dass unsere arbeitsrechtlichen Standards umgesetzt werden. Hier sind andere Bundesländer, wie zum Beispiel Schleswig-Holstein, weiter, wo unter anderem Standards für die Unterbringung, Vorschläge zur Einhaltung des Mindestlohns, zur rechtmäßigen Arbeitszeiterfassung und zu einer besseren Beratung ausländischer Arbeitskräfte beschlossen wurden, wo auch auf den Bund hingewirkt werden soll. In dem Zusammenhang ist mir gerade die Unterbringung sehr, sehr wichtig, weil es, wie gesagt, nicht nur in der Lebensmittelindustrie, sondern auch in anderen Branchen so ist, dass ausländische Arbeiter hier bei uns unter schlechten Bedingungen untergebracht sind, teilweise überteuert, und einfach die Aufklärung nicht stattgefunden hat. Also hier muss man wirklich aktiv werden. Sehr geehrte Damen und Herren, am Ende möchte ich davor warnen, eine ganze Branche, nämlich die Lebensmittelindustrie, unter Generalverdacht zu stellen. Die große Mehrheit der Thüringer Betriebe der Lebensmittelproduktion zahlt über dem Mindestlohn und stellt vernünftige Unterkünfte zur Verfügung. Diese Betriebe müssen wir gegenüber den schwarzen Schafen schützen. Sie dürfen nicht benachteiligt sein. Deswegen ist es Aufgabe des Staates, Wettbewerbsfairness herzustellen und nicht wie teilweise hier eine ganze Branche an den Pranger zu stellen. Gestatten Sie mir noch zwei Sätze: Ein gutes Produkt hat seinen Preis. Immer billiger, das haben wir auch alle mitbekommen, ist der falsche Weg, gerade wenn der Preiskampf zulasten der Arbeitnehmer geht. In einer aktuellen Civey-Umfrage im Auftrag des MDR geben mehr als 70 Prozent der Thüringer an, für bessere Arbeits- und Tierwohlbedingungen einen höheren Einkaufspreis für Fleisch zu zahlen. Ich denke, gerade diese Umfrage zeigt, dass es möglich ist, wenn man vernünftige Bedingungen schafft, dass auch der Verbraucher bereit ist, den einen oder anderen Euro mehr für die Qualität oder für vernünftige Bedingungen zu zahlen. In diesem Sinne vielen Dank fürs Zuhören und für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Thüringer Lebensmittelproduktion in der Corona-Pandemie“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, auch mich haben die Bilder der vergangenen Wochen sehr erschüttert, die massenweisen Coronavirus-Infektionen bei zum Teil mehreren Hundert, vorwiegend aus dem osteuropäischen Ausland stammenden Beschäftigten in einzelnen Schlacht- und Fleischereibetrieben in Nordrhein-Westfalen, in Baden-Württemberg oder auch in Schleswig-Holstein. Wir haben dazu Bilder gesehen von unzumutbaren Wohnunterkünften und Arbeitsbedingungen und man muss sagen, das ist wirklich eine Missachtung der Menschenwürde und muss deswegen unbedingt auch diskutiert und es muss dafür sensibilisiert werden. Aber die Auswirkungen gehen noch viel weiter. Dabei hat Herr Bundesminister Heil im April 2020 die Arbeitsministerinnen und Arbeitsminister der Länder informiert, es haben sich nämlich die diplomatischen Vertretungen der betroffenen Herkunftsländer sehr kritisch zu den Missständen in den Wohnunterkünften und den Arbeitsbedingungen geäußert und haben mit dem Abzug der Beschäftigten gedroht. Das war auch ein Grund, warum sich der Chef des Bundeskanzleramts und die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder intensiv mit den Arbeitsbedingungen beschäftigt und Beschlüsse zur Stärkung des Gesundheitsschutzes in den Betrieben und den Unterkünften der Fleischwirtschaft, aber auch insbesondere von Saisonarbeitskräften gefasst haben. Als Maßnahmen wurde unter anderem gefordert, dass durch die Zoll- und Arbeitsschutzverwaltungen, aber auch die kommunalen Ordnungs- und Gesundheitsämter zeitnah die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen sind, also zusätzliche Maßnahmen zur Einhaltung der Arbeits-, Infektions- und Gesundheitsschutzstandards durch die Arbeitgeber sicherzustellen sind. Hier ist mehr Verbindlichkeit notwendig. Sie wissen, es gab sowohl die freiwillige Selbstverpflichtung der Branchen als auch das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft. Aber es hat keine gravierenden Verbesserungen gebracht, sondern wir haben es gesehen, es gab Wuchermieten, Verstöße gegen Hygiene-, Abstands- und Arbeitsschutzbestimmungen, fehlende Schutzausrüstungen, fehlende arbeitsmedizinische Versorgung, Verstöße gegen den Mindestlohn und das Arbeitsschutzgesetz. Hier war es also notwendig, tatsächlich intensive Maßnahmen und vor allem verbindliche Maßnahmen zu ergreifen. Es wurde zum Teil hier schon dargestellt, was dies bedeutet, zum einen, dass dem Subunternehmertum und den Werkverträgen ein Riegel vorgeschoben werden soll. Durch die Änderung des Arbeitsschutzgesetzes beabsichtigt die Bundesregierung auch, erstmals eine verbindliche Überwachungsquote durch die Arbeitsschutzbehörden in den Ländern gesetzlich festzulegen. Schrittweise soll diese Quote zur Überwachung der Betriebe bis zum Jahr 2026 auf 5 Prozent gesteigert werden. Für Thüringen würde sich damit fast eine Verdopplung der Überwachungsquote notwendig machen. Aber wir haben hier auch schon vorgelegt, indem wir im Haushalt 2020 entsprechende Stellen für die Arbeitsschutzbehörden zusätzlich eingestellt haben. Dieser zusätzliche Personalausbau bei den Arbeitsschutzbehörden wird natürlich weiterhin notwendig sein. Es geht nicht nur um die Kontrollen, sondern es geht eben auch um die Beratungen, um hier tatsächlich erfolgreich auf die Arbeitsbedingungen Einfluss nehmen zu können. Welche Bedeutung gute Arbeitsbedingungen gesamtgesellschaftlich haben, hat sich gerade in der Corona-Pandemie noch mal gezeigt, denn gute Arbeitsbedingungen dienen eben auch dem Infektionsschutz und umgekehrt. Wir haben also deshalb die Beschlüsse des Bundeskabinetts als Eckpunkte „Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft“ natürlich begrüßt. Aber wir waren nicht untätig, sondern auch durch die Koalition – und das ist vielleicht die Antwort auf Ihre Frage, Herr König, warum es hier nicht noch Vorschläge gibt – sind wir hier schon tätig geworden und die Maßnahmen gehen genau in die Richtung auch dieser Eckpunkte. Es wurden Kontrollen des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz als Arbeitsschutzbehörde in größeren Betrieben der Fleischwirtschaft veranlasst. Es wurden ebenso Kontrollen in der Landwirtschaft, insbesondere bezüglich der Saisonarbeitskräfte, zusätzlich vorgenommen. Es wird sich dabei mit dem Zoll abgestimmt und im Einzelfall erfolgen auch gemeinsame Aktionen. Darüber hinaus gab es auch ein Informations- und Beratungsschreiben an die Betriebe der Fleischwirtschaft in Thüringen und natürlich arbeitet die Thüringer Arbeitsschutzbehörde eng mit der Beratungsstelle „Faire Mobilität“ zusammen und es geht – und das trifft auch die Forderung von Frau Lehmann – darum, natürlich koordiniert vorzugehen, nicht nur koordiniert mit den Ressorts der Landesregierung, sondern auch mit den Verbänden und den Arbeitnehmervertretungen in Thüringen, um hier auf das Thema „Sozialpartnerschaft“ noch mal deutlich aufmerksam zu machen. Ich kann Ihnen sagen, dass die bisherigen Ergebnisse der Überprüfungen in der Fleischwirtschaft durch das TLV bisher keine gravierenden Probleme zeigen; auch bezüglich der Unterkünfte scheint es so, dass untragbare Sammelunterkünfte, wie wir das aus anderen Bundesländern beschrieben bekommen haben, in der Fleischwirtschaft in Thüringen so nicht bekannt sind und auf jeden Fall kein Massenphänomen sind. Es zeigt, dass die Branche nicht insgesamt pauschal zu verdammen ist. Es gilt vielmehr – und das haben Sie auch schon gesagt –, Schaden von den in Thüringen wichtigen Bereichen wie der Fleisch- und Landwirtschaft fernzuhalten. Es ist insbesondere im Interesse der Unternehmen, die verantwortungsvoll handeln, dass sich genau mit denen beschäftigt wird, die eben hier täuschen, die hier abzocken und die nicht die nötige Verantwortung walten lassen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beschäftigte ausbeuten, die sich unzulässig Wettbewerbsvorteile verschaffen und für die jedes Mittel recht ist. Hier wollen wir noch erfolgreicher werden, denn das sind unfaire Praktiken. Diese Unternehmen sind nicht nur in der Fleischindustrie, in der Lebensmittelindustrie zu finden, das wurde hier schon gesagt, aber es gibt sie auch in Thüringen. Wir sehen weiteren Regelungsbedarf dabei, dass Arbeitsschutzbehörden Kenntnisse brauchen über den Einsatz der ausländischen Saisonarbeitskräfte. Die Arbeitsschutzbehörden müssen die Möglichkeit erhalten, Unterkünfte bzw. Arbeitsplätze gegebenenfalls auch in privaten Bereichen zu überprüfen, zum Teil natürlich auch in Zusammenarbeit mit der Baubehörde und der Gesundheitsbehörde. Die Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden und gegebenenfalls der Staatsanwaltschaften muss verstärkt werden. Und – das wurde schon gesagt – die Arbeitsschutzbehörden müssen natürlich auch personell verstärkt werden. Es braucht darüber hinaus eine politische Debatte für eine menschenwürdige Beschäftigung in Thüringen. Hier gilt es, die Öffentlichkeit stärker für diese Thematik zu sensibilisieren. Es wurde hier an der Stelle schon benannt: Seit November 2017 finanzieren wir die Arbeit der Anlauf- und Beratungsstelle „Faire Mobilität in Thüringen“, ein Projekt in Trägerschaft des DGB-Bildungswerks Thüringen. Hier werden Beschäftigte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aus dem Ausland zu uns gekommen sind und in Thüringen arbeiten, in ihrer Herkunftssprache arbeits- und sozialrechtlich informiert und beraten. Dabei wenden sich vorrangig Menschen aus osteuropäischen EUMitgliedstaaten an die Kontaktstelle, weil sie natürlich auch die größte Gruppe der ausländischen Beschäftigten hier in Thüringen darstellen. Diese Beratung beschränkt sich nicht auf die Lebensmittelindustrie, sondern erfolgt natürlich in allen Branchen. Aus den bisherigen Projekterfahrungen – wir haben das im Ausschuss auch schon mal dargestellt – zeigt sich deutlich, dass Unterstützungsangebote für Menschen aus dem Ausland dringend notwendig sind und gebraucht werden und dass wir Hindernisse abbauen müssen, damit diese Angebote leichter zugänglich sind. Das ist zum Beispiel durch Ermöglichung des Spracherwerbs möglich, aber es geht auch darum, dass den Beschäftigten arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen auch bekannt sind. Hier muss es noch mehr Aufklärungsarbeit geben, hier braucht es auch mehr Sensibilisierung. Ein letzter Satz an die Adresse der AfD: Es braucht auch eine Willkommenskultur, die nicht nur nach Nützlichkeit unterscheidet, sondern die jeden Menschen wertschätzt. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Thüringer Lebensmittelproduktion in der Corona-Pandemie“
Vielen Dank, Frau Ministerin. Damit schließe ich den vierten Teil. Entschuldigung?
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Haben wir noch
einen Moment?) Sekunde, wir müssen mal prüfen, wie viel Zeit noch ist. Bitte.
d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Thüringer Lebensmittelproduktion in der Corona-Pandemie“
Ich möchte eigentlich nur zwei Sätze an Herrn Montag weitergeben, Herr Kemmerich kann sie vielleicht weitergeben. Ich habe vorhin hier explizit für den fairen Wettbewerb geworben. Aber der faire Wettbewerb, der marktwirtschaftliche Wettbewerb organisiert sich eben darüber, wer am innovativsten ist und wer am effizientesten produziert, und nicht darüber, wer Sozialstandards am meisten herunterdrücken kann. Genau das ist die Voraussetzung dafür, dass wir einen ordentlichen Wettbewerb haben, im Gegenteil zu nationalstaatlicher Abschottung. Wir wollen fairen Wettbewerb und der ist halt nicht gegeben, wenn andere Regionen systematisch Sozialstandards und Umweltstandards und Tierschutzstandards unterlaufen. Danke.
(Beifall AfD)
d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Thüringer Lebensmittelproduktion in der Corona-Pandemie“
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Dann schließe ich jetzt den vierten Teil und rufe den fünften Teil der Aktuellen Stunde auf Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/973 Wir haben bei dem Punkt jetzt das Problem, dass die Namensmeldungen untergegangen sind. Deswegen frage ich: Wer spricht für die SPD-Fraktion? Bitte schön, Frau Kollegin.
e)auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „‚Wumms‘ für Thüringen – Wirtschaftliche Folgen der Corona-Pandemie bewältigen“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, 1 Milliarde Euro, das ist der Betrag, um den der Umsatz der Thüringer Industrie in den ersten vier Monaten des Jahres 2020 eingebrochen ist. Wenige Wochen nur eingeschränkter Produktion im März und April haben dazu geführt, dass der Umsatz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 9,1 Prozent zurückgegangen ist. Auch der Nachfragerückgang auf dem Weltmarkt macht sich in Thüringen bemerkbar. Thüringens Exporte verringerten sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 273 Millionen Euro oder 6,8 Prozent auf 3,7 Milliarden Euro. Obwohl die einzelnen Branchen sehr unterschiedlich von den Folgen der Pandemie betroffen sind – zum Beispiel Hersteller von Nahrungs- und Futtermitteln konnten ihre Erlöse um 226 Millionen Euro steigern, Pharmahersteller verbuchten ein Plus von 13 Millionen Euro –, darf das nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Lage ernst ist. Wir haben es mit einer Weltwirtschaftskrise zu tun, deren Ausmaß und deren Dauer wir noch nicht kennen. Einer Weltwirtschaftskrise werden wir nicht mit Abwarten und Zaudern, sondern mit „Wumms“ begegnen müssen.
(Beifall SPD)
Und ich bin froh, dass Bund und Land hier Hand in Hand arbeiten. Durch die vom Coronavirus ausgelöste Wirtschaftskrise sind weit mehr Branchen und Unternehmen betroffen als in der Finanzkrise 2008. Sie wirkt sich auch weit mehr auf den Arbeitsmarkt aus als die Finanzkrise 2008; während die im Hoch etwa 1,4 Millionen Menschen in Kurzarbeit hatte, sind es zurzeit schon 7,3 Millionen Menschen, die von Kurzarbeit betroffen sind, auch mit drastischen Auswirkungen für die Kolleginnen und Kollegen. Deswegen genügt es auch nicht, wie 2008 die Liquidität der Unternehmen durch Bürgschaften und Finanzhilfen für strauchelnde Banken zu sichern, vielmehr verlangt die heutige Wirtschaftskrise einen Dreiklang aus verschiedenen Maßnahmen. Wir brauchen zum einen eine Steigerung der öffentlichen Investitionstätigkeit.
(Beifall SPD)
Wir stärken die Investitionskraft von Land und Kommunen. In den zurückliegenden Jahren hat sich unter der rot-rot-grünen Landesregierung und den von der SPD geführten Ministerien für Finanzen, Wirtschaft und Kommunales die Investitionstätigkeit der Kommunen und des Landes gesteigert. Diese Entwicklung muss sich gerade mit Blick auf die aktuelle Situation fortsetzen.
(Beifall SPD)
Außerdem wollen wir zusammen mit dem Bund den Kommunen ihre Einnahmeausfälle sowie die erforderlichen Mehrausgaben aufgrund der Corona-Krise ausgleichen, um deren Leistungsfähigkeit im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge zu gewährleisten. Das klingt in dem Moment immer etwas abstrakt, deswegen will ich es noch mal konkreter machen: Wir flankieren wichtige Investitionsfördermaßnahmen des Bundes, zum Beispiel das Investitionsprogramm für den Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuung, das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ für notwendige Investitionen in Krankenhäusern, außerdem eine zusätzliche Milliarde für den Kapazitätsausbau in Kindergärten und Krippen für die Jahre 2020 und 2021 oder auch den Ausbau eines flächendeckenden 5G-Netzes bis 2025 mit 5 Milliarden Euro. Wir brauchen zweitens eine Förderung der Privatwirtschaft. Wir helfen Selbstständigen sowie kleinen und mittleren Unternehmen durch Überbrückungshilfen, weil trotz der schrittweisen Lockerung, die wir momentan erleben, in vielen Unternehmen noch kein normaler Geschäftsbetrieb möglich ist. Das hilft insbesondere dem Hotel- und Gaststättengewerbe, den Kneipen, Reisebüros, Busunternehmen, aber auch Veranstaltungslogistik, aber auch eben Sozialunternehmen, wie zum Beispiel Jugendherbergen, Schullandheimen oder Trägern des internationalen Jugendaustauschs. Wir verbessern außerdem die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung, damit Deutschland auch langfristig wirtschaftlich stark und innovativ sein kann. Hohe Investitionen in Forschung und Entwicklung sind dafür unerlässlich. Durch die Maßnahmen, die wir da ergreifen, kann das Fördervolumen in diesem Bereich um etwa 1 Milliarde Euro steigen. Wir schaffen außerdem Investitionsanreize für schnellere Abschreibung mit der sogenannten degressiven Abschreibung, um damit auch Anreize zu schaffen für mehr Anschaffungen in Unternehmen und da auch Investitionen zu fördern. Und – das ist aus meiner Sicht auch besonders wichtig – wir steigern auch die Möglichkeit für den privaten Konsum, weil das eben ganz konkret Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Familien unterstützt, zum Beispiel durch die Absenkung der Mehrwertsteuer ab dem 1. Juli, weil das auch ein sozial gerechtes Instrument ist. Denn besonders stark profitieren hier zum Beispiel die Bezieherinnen und Bezieher durchschnittlicher und niedriger Einkommen. Die haben damit tatsächlich jeden Monat mehr Geld zur Verfügung, das sie ausgeben können.
(Beifall SPD)
Wir entlasten außerdem Alleinerziehende finanziell, weil die auch aufgrund der Schließung von Schulen und Kitas besonders auch finanziell betroffen sind, durch einen höheren steuerlichen Entlastungsbeitrag von bis mehr als 4.000 Euro. Und der Bund bringt den Kinderbonus auf den Weg, auch das nützt Familien und unterstützt deren Möglichkeiten zu mehr Konsum und eben auch zu mehr Teilhabe an der Gesellschaft. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
e)auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „‚Wumms‘ für Thüringen – Wirtschaftliche Folgen der Corona-Pandemie bewältigen“
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Zuschauer am Livestream, Damen und Herren Abgeordnete! „Wumms“ für Thüringen wäre ohne die CDU Thüringen ein Plumps für Thüringen gewesen, denn schließlich waren wir es, die Thüringer CDU und die CDU im Bund, die einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zur Bewältigung der Corona-Krise vorgelegt haben, während Rot-Rot-Grün mehr reagiert als agiert hat.
(Beifall CDU)
Wir haben sehr frühzeitig eine Lösung für die Mittelstandslücke für Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten gefordert. Unser Ansatz sah vor, dass Unternehmen zwischen 51 und 250 Beschäftigten maximal 50.000 Euro Soforthilfe erhalten sollten. Rot-Rot-Grün sah darin eher den Tropfen auf dem heißen Stein, wir sahen darin die Pflicht gegenüber dem Thüringer Mittelstand, Lösungen für die Überwindung der Pandemie anzubieten. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe SPD-Fraktion, wir sind dankbar, dass Sie in der Aktuellen Stunde auch das Dienstleistungsgewerbe und insbesondere die Gastronomie und Hotellerie erwähnen. Sie waren die Ersten, die am 19.03. schließen mussten und die Letzten, die wieder öffnen dürfen. Normalerweise sind Gastronomie, Hotellerie und das Reisegewerbe in einer Rezession mit am Ende betroffen, wenn die Menschen anfangen, ihre Ausgaben zu reduzieren. Doch die Corona-Pandemie hat dieses alles auf den Kopf gestellt und deshalb braucht es neue Wege, um aus dieser historischen Krise herauszukommen. Wir als CDU haben verschiedene Möglichkeiten angeschaut, wie man dem besonders betroffenen Gast- und Reisegewerbe am besten helfen kann. Die Umsatzausfallzahlung war das Mittel der ersten Wahl, welches meine Fraktion bereits Anfang Mai im Rahmen des Mantelgesetzes eingebracht hat, denn für uns war klar, dass sowohl das Gast- als auch das Reisegewerbe und ebenso das Veranstaltungsgewerbe einer besonders unsicheren Zukunft entgegenblickt. Kredite und Bürgschaften allein hätten die Unsicherheit nicht in Zuversicht verwandelt. Was Zuversicht schafft, ist Liquidität, deshalb war eine 50-prozentige monatliche Umsatzausfallzahlung als Zuschuss für drei Monate der richtige Schritt, um den zahlreichen Unternehmen dieser Branche die Sicherheit zu geben, die sie brauchen. Sehr geehrte Damen und Herren, in diesem Monat hat der Bundeswirtschaftsminister mit den Überbrückungshilfen im Rahmen des Konjunkturpakets einen ähnlichen Weg gewählt, um die Mittelstandslücke zu schließen. Mit den 25 Milliarden Euro Überbrückungshilfen, die für die Soloselbstständigen ebenso gelten wie für die mittelständischen Unternehmen, hat der Bund den Großteil der Lasten übernommen. Wir haben deshalb entschieden, dieses Programm anstatt unserer Soforthilfen zu adaptieren, um im Gleichklang mit dem Bund zu bleiben und Bürokratie zu vermeiden. Zusätzlich wird Thüringen dennoch – und das haben wir im Rahmen der Verhandlungen zum Thüringer Corona-Hilfspaket vereinbart – weitere 65 Millionen Euro für das Dienstleistungsgewerbe als Ergänzung zu den Überbrückungshilfen des Bundes bereitstellen, weil hier keiner die Pandemie zu verantworten hat. Deshalb muss auch schnell und unbürokratisch geholfen werden. Apropos schnell und unbürokratisch: So wollten wir auch die öffentliche Beschaffung gestalten. Leider ist unsere Vereinfachung des Thüringer Vergabegesetzes am Widerstand der Koalitionsfraktionen von Rot-Rot-Grün gescheitert. Gern hätten wir den Thüringer Mittelstand mit einer vereinfachten öffentlichen Beschaffung zusätzlich unterstützt und damit ein Signal ertönen lassen, das heißt: Der Freistaat Thüringen steht hinter seinen einzigartigen, kleinteiligen und innovativen Unternehmen. Aber linke Ideologie hat dieses Signal verstummen lassen. Deshalb möchte ich zum Schluss folgendes Fazit ziehen: Ohne uns wäre es kein Wumms. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
e)auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „‚Wumms‘ für Thüringen – Wirtschaftliche Folgen der Corona-Pandemie bewältigen“
Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuhörer an den Livestreams, vor drei Monaten wurde der Lockdown in Deutschland und auch in Thüringen Realität. Aber nicht nur seitdem und aus diesem Grund be richten viele Unternehmen und Selbstständige von ihren Sorgen und Nöten, wenn sie in die Zukunft blicken. Die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands, aber auch Thüringens ist nicht mehr gegeben, und das eben nicht nur durch Corona. Auf dieses wei sen auch zu Recht seit Monaten Verbände/Unter nehmensverbände hin und verweisen auch darauf, dass wir vor einer Krise noch ungeahnten Ausmaßes stehen. Und nun, drei Monate später, hat es bei der SPD wumms gemacht. Auch sie hat gemerkt, dass die Thüringer Wirtschaft hart getroffen ist und von der Krise hart im Wettbewerb steht. Doch was passiert? Wir hören einen Bericht des Thüringer Landesamts für Statistik, eine Nabelschau der Begründung. Und, Herr Kollege Henkel von der CDU, auch Sie begründen Ihr Tätigsein in einer ganz Großen Koalition, wo Sie sicherlich an den einen oder anderen Stellen für Hilfe gesorgt haben, aber die wichtigen Weichen für die Zukunft Thüringens und Deutschlands werden eben nicht gestellt.
(Beifall FDP)
Mit dem Corona-Mantelgesetz haben Sie die Chance auf mehrfache Vereinfachungen nicht genutzt. Ich nenne exemplarisch nur drei Punkte. Digitalisierung: Fehlanzeige im Freistaat, Fehlanzeige in Deutschland – mangelhaft. Weder die Infrastruktur ist vorhanden noch ist es in der Verwaltung, in der Schule Standard, digital zu denken, digital zu leben. Da hilft auch kein Verweis auf das Jahr 2025 und den immer noch dort stehenden 5 Milliarden. Dann – zweite Vereinfachung nicht genutzt – Vergabegesetz: Wir werden weiter daran scheitern, wenn die Vergabe so kompliziert bleibt. Da kann der Staat sich noch so viel vornehmen, in die öffentliche Infrastruktur zu investieren, sie wird nicht durchdringen. Das ist übrigens keine Feststellung, die erst seit Corona gilt, die gilt seit Langem. Diese Feststellung teilt auch jeder, nur die Maßnahmen werden nicht ergriffen. Zur Umsetzung der digitalen Zukunft brauchen wir keine Hochglanzveranstaltungen wie das Fast Forward am Freitag, sondern wir brauchen endlich das Onlinezugangsgesetz, damit es zum digitalen Standard gehört, online zwischen Bürger und Staat und auf vielen Aspekten zu arbeiten. In dem Paket fehlt der Aspekt Zukunft, es fehlt eben dieses Konjunkturpaket nach vorn. „Wumms“ kann nur dafür stehen, dass wir abgestürzt sind oder vor einer Bruchlandung stehen. Anfangs war das Fahren auf Sicht in der Pandemie sicherlich zutreffend. Das geben wir der Regierung gern zu, sowohl in Thüringen als auch in Berlin. Heute ist das weitere Fahren auf Sicht aber orientierungslos. Es ist angesprochen worden, schauen wir auf das Konjunkturpaket Ihrer beiden Parteien in Berlin. Wir haben heute gehört, dass neue 218 Milliarden – das sind 218.000 Millionen – Euro Schulden gemacht werden. Bei dieser Größenordnung kann einem nur schwindlig werden. Wer wann dieses zurückzahlen soll, ob das allein die übernächste Generation schaffen kann, steht in den Sternen. Wir begrüßen, dass ein Netz geschaffen worden ist, schnell zu helfen: den Unternehmen, den Arbeitnehmern, vielen Menschen in vielen Situationen. Aus millionenfacher Arbeitslosigkeit, sechsmal so hoch wie zu Zeiten der Finanzkrise, darf keine millionenfache Arbeitslosigkeit werden. Aber wie können wir das machen? Nicht auf Dauer mit Unterstützung, nicht auf Dauer mit Subventionen. Wir brauchen wieder Einkommen. Wir brauchen Wertschöpfung, denn der Staat wird es nicht durchhalten, auf Dauer Einkommen zu ersetzen. Er muss die Tatkraft der Menschen in den Prozessen wieder motivieren, die Wirtschaftskreisläufe nach sich ziehen. Ansonsten werden wir die Möglichkeiten nicht nutzen können, die ein Aufschwung nach sich zieht. Wirkliche Erleichterung für die Menschen im täglichen Leben und die Unternehmen suchen wir vergebens. Nehmen wir einmal die viel beschworene Absenkung der Mehrwertsteuer: Die Absenkung wird nichts bringen. Unserer Auffassung nach wäre eine dauerhafte Reduzierung des sogenannten Mittelstandsbauchs eine wirklich langfristige Entlastung der arbeitenden Mitte, der kleinen Einkommen in diesem Land. Das wäre der Schlüssel zum Erfolg gewesen – Wirtschaft ist zu 50 Prozent Psychologie –, dass wir die Leute in die Lage versetzen, wirklich positiv in die Zukunft zu schauen, positiv zu arbeiten, positiv zu konsumieren. Das sind die Rettungsanker für Gastronomie, Hotellerie, Tourismus und vieles andere.
(Beifall FDP)
Die Senkung der Mehrwertsteuer ist dazu noch verbunden mit einem riesigen bürokratischen Aufwand für zwei Umstellungen innerhalb von sechs Monaten. Ob das einen Effekt erzielt, steht in den Sternen. Wir haben einen Schuldenschnitt vorgeschlagen, schnelle unbürokratische Hilfe für Unternehmen im Kreditwesen, anschließend in Ruhe eine Prüfung
e)auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „‚Wumms‘ für Thüringen – Wirtschaftliche Folgen der Corona-Pandemie bewältigen“
der pandemieverursachten Schäden. Das würde auch den Unternehmen Zutrauen geben, sich erst mit Liquidität zu versorgen, in die Zukunft zu investieren und damit die Zukunft zu gestalten. Es wird keinen Wumms geben, diese Pandemiefolgen aufzulösen. Nein, das wird ein Marathon. Dabei wünsche ich uns, den Unternehmen und allen Bürgern dieses Staats Thüringen viel Glück und Zuversicht. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
e)auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „‚Wumms‘ für Thüringen – Wirtschaftliche Folgen der Corona-Pandemie bewältigen“
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher! „Wumms“ – mit dieser lautmalerischen Überschrift bezeichnet die Bundesregierung ihr Maßnahmenpaket zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie. Dabei ist „Wumms“ nun nicht besonders neu oder originell geworden, jedenfalls nicht seit 2009, als wir Bündnis-Grünen dieses Schlagwort für unseren Europawahlkampf aus der Taufe gehoben haben. „Wums“ stand damals für „Wirtschaft und Umwelt, menschlich und sozial“ und betonte die zentralen Inhalte der Grünen-Antwort auf die damalige Finanz- und Wirtschaftskrise. Die Grünen-Konzepte machten deutlich, wie Wirtschaftsentwicklung, die Schaffung von Arbeitsplätzen und der Umwelt- und Klimaschutz sinnvoll miteinander verbunden werden können. Sie gaben Antworten auf die immer lauter werdende Forderung nach einem sozialen, solidarischen und bürgernahen Europa. Das war vor nunmehr elf Jahren und irgendwer aus der Bundesregierung fand offensichtlich die jetzige Situation mit der damaligen vergleichbar, sodass wir uns heute über die Wiederauferstehung von „Wumms“ freuen dürfen. Doch – ganz ehrlich – ob copy und paste in der jetzigen Situation die richtigen Rezepte sind, wage ich zu bezweifeln. Zwar schlägt die Bundesregierung erst einmal ein paar ganz sinnvolle Maßnahmen vor, insgesamt fehlt aber die längerfristige Perspektive des Konjunkturpakets, sodass zu befürchten ist, dass nach kurzfristigen Investitionen wieder harte Sparprogramme folgen werden. Das ist Krisenmanagement, aber keine Krisenvorsorge. Die Bundesregierung hinterlässt zudem eine gefährliche Lücke bei den Investitionen. Sie rechnet sich die Investitionen an mehreren Stellen schön und gibt keinerlei Garantien über das Jahr 2021 hinaus. Was jetzt notwendig ist, ist die Ankündigung eines großen Investitionspakets für die sozialökologische Transformation über die nächsten zehn Jahre in Höhe von rund 500 Milliarden Euro, bei dem auch die Länder mit einbezogen werden. Sehr geehrte Damen und Herren, das wäre einmal ein „Wumms“ gewesen! Starke und verlässliche öffentliche Investitionen sind das beste Mittel, um nachhaltig aus der Corona-Krise zu kommen, und sie schaffen eine erhöhte Resilienz gegenüber weiteren Schocks.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Klar ist, gegen die Klimakrise gibt es keinen Impfstoff. Wir haben nur einen Schuss frei, um mit den vielen Milliarden Euro, die jetzt ausgegeben werden, auch gleichzeitig die Klimakrise zu bewältigen. Wir brauchen ein Jahrzehnt der Zukunftsinvestitionen und dauerhafte Finanzierungszusagen dafür. Das Konjunkturpaket der Bundesregierung hat außerdem eine soziale Schieflage. Wer 130 Milliarden Euro in die Hand nimmt, sollte auch die Ärmsten der Gesellschaft mit im Blick haben. Eine Aufstockung der Hartz-IV-Regelsätze ist dringend nötig. Soloselbstständige sind erneut die großen Verliererinnen und Verlierer der Maßnahmen auf Bundesebene,
(Beifall DIE LINKE)
wenn wir in Thüringen nicht klar dagegen gesteuert hätten mit unserem Maßnahmenpaket, dem Mantelgesetz.
(Beifall DIE LINKE)
Es ist richtig, dass die Bundesregierung mit ihrem Nachtragshaushalt zusätzliche Kredite aufnimmt, um ihr „Wumms“-Konjunkturprogramm zu finanzieren. Es ist aber weiterhin völlig unklar, wie viele Kredite in welcher Höhe noch aufgenommen werden müssen. Und wir in Thüringen könnten ebenfalls besser und verlässlicher planen, wenn wir bereits jetzt wüssten, in welchem Bereich wir Gelder für die Kofinanzierung von anstehenden Bundesprogrammen zurückhalten müssen. Und, sehr geehrte Damen und Herren, ich vermisse in dieser Krise eine übergreifende Abstimmung der Bundes- mit der Länderebene, um zielgerichtet und nicht nur mit der Variante Schrotflinte Hilfe zu leisten und die Konjunktur wieder anzukurbeln. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
e)auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „‚Wumms‘ für Thüringen – Wirtschaftliche Folgen der Corona-Pandemie bewältigen“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste! „Wumms“ – was für ein Wort, klingt martialisch, kraftvoll, vermittelt Tatendrang. So soll es schließlich auch sein, das Konjunkturpaket zur Rettung der Wirtschaft oder Abfederung der Corona-Folgen. Schaut man aber genauer hin, entpuppt sich „Wumms“ sehr schnell als ein riesiges Paket heißer Luft. Das Konjunkturpaket ist ein einzigartiger, nie dagewesener Offenbarungseid. Jetzt tritt zutage, was bereits vor Corona jeder sehen konnte: Die Bundesregierungen der vergangenen anderthalb Jahrzehnte haben an falscher Stelle gespart und die Bürgerinnen und Bürger bezahlen für diese Versäumnisse nun den Preis. Was jetzt mit dem Konjunkturpaket repariert wird, ist die Fassade. Das marode Fundament bleibt jedoch. Jedem, der – statt zu gendern, Phantome zu jagen oder Trump zu bashen – sich mit Wirtschaft und Finanzen befasst, wird angesichts der Dimensionen schwarz vor Augen.
(Unruhe im Hause)
Sie sollten nicht so viel dazwischenreden, Sie zeigen da nur Ihre Kinderstube.
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Doch, wir dürfen dazwischenreden!) Das dürfen Sie gern machen. Ja, Sie zeigen auch dann, wo Sie herkommen. Wer soll diese gigantischen Schulden jemals zurückzahlen? Der jetzt vorgezeichnete Weg führt nicht mit „Wumms“ aus der Krise, sondern mit Vollgas vor die Wand, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Die jetzt kommende Wirtschaftskrise ist hausgemacht. Schauen wir uns das Konjunkturpaket an, dessen sich die SPD heute selbst loben will. Sie, Herr Minister Tiefensee, haben die Absenkung der Mehrwertsteuer als überraschend, aber positiv kommentiert, einen ganz entscheidenden Anreiz zur Stärkung der Binnenkonjunktur haben Sie das genannt. Dem Staat fehlen durch die befristete Mehrwertsteuerabsenkung im nächsten Halbjahr Unsummen an Einnahmen, und das bei sehr ungewissem Erfolg. Abgesehen von dem immensen buchhalterischen Aufwand stellt sich die Frage: Werden die Senkungen tatsächlich an den Verbraucher weitergegeben? Um die Wirtschaft zu stärken und aus der Krise langfristig auch wieder herauszukommen, braucht es ein Konjunkturprogramm, das sowohl die Wirtschaft als auch die Verbraucher effektiv entlastet. Das fängt beim Bürokratieabbau für unsere Unternehmen an. Weitere sinnvolle Maßnahmen – natürlich nicht alle – wären die Streichung der öffentlich-rechtlichen Zwangsgebühren für den Staatsrundfunk,
(Beifall AfD)
die Streichung der Ökokriterien im Thüringer Vergabegesetz und nicht zuletzt die Beendigung jedweder ideologischer Projekte, die uns Milliarden kosten usw. usw.
(Beifall AfD)
Nein, das Konjunkturpaket enthält keinen Wumms, dafür wird es mit Sicherheit schon bald einen richtigen Rumms machen.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Die Re-
de hier hat auch keinen Wumms!) Wenn uns im Spätherbst eine Insolvenzwelle überrollt, wenn aus Kurzarbeitern Arbeitslose und aus Arbeitslosen Hartz-IV-Bezieher werden, wird es gesellschaftliche Verwerfungen geben – für alle gut hörbar und sichtbar. Auf die Folgen darf man dann gespannt sein. Ich glaube kaum, dass die, die sich unverdient guter Umfragewerte erfreuen und daran jetzt im Augenblick berauschen, dann noch Bestand haben werden.
(Beifall AfD)
Auf die Gesichter freue ich mich schon. Mit den Spätfolgen des politischen Dilettantismus in der Corona-Krise wird leider auch eine Generation beschäftigt sein, die heute noch gar nicht geboren ist. Die, die ihnen die Suppe eingebrockt haben, werden aber dann nicht mehr da sein – das ist Schicksalsironie. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
e)auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „‚Wumms‘ für Thüringen – Wirtschaftliche Folgen der Corona-Pandemie bewältigen“
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuhörerinnen und Zuschauer an den Monitoren! Herr Frosch, Ihre Rede hat noch einmal bestätigt, dass jede nicht gehaltene Rede der AfD-Fraktion der größtmögliche Dienst an der Thüringer Wirtschaft ist,
(Beifall DIE LINKE)
denn die apokalyptischen Untergangsszenarien, die Sie hier wieder ausgemalt haben, sind es mit Sicherheit nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in den vergangenen Wochen hat Rot-Rot-Grün gemeinsam mit der CDU am Mantelgesetz gearbeitet und dies auch zum Beschluss gebracht und damit alles daran gesetzt, auch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern. Schon die Soforthilfemaßnahmen haben gut gewirkt: Mehr als zwei Drittel der Unternehmerinnen haben eine positive Resonanz zu diesen Maßnahmen und zum Antrags- und Ablehnungsverfahren bei der TAB gespiegelt. Das Fazit ist begründet, das Krisenmanagement der Landesregierung unter Ministerpräsident Bodo Ramelow hat funktioniert und wir werden weiterhin alles daran setzen, die Auswirkungen der Corona-Krise bestmöglich zu bewältigen,
(Beifall DIE LINKE)
um Unternehmen und Arbeitsplätze und somit Existenzen zu sichern. Deswegen war es gut und richtig, dass wir dafür gesorgt haben, dass im Mantelgesetz 20 Millionen Euro für die Unterstützung von Soloselbstständigen reserviert und eingeplant wurden, denn diese Regelungslücke ist bis heute auch von der Bundesebene nicht anders korrigiert. Dabei lag und liegt, meine sehr geehrten Damen und Herren, bei allen Maßnahmen ein besonderer Fokus auf den Firmen des Hotel- und Gastrobereichs, wo die Umsatzverluste besonders dramatisch und damit auch die Sorge sowie die Verantwortung für die dort angesiedelten Arbeitsplätze mit ja bekannt geringer Tarifbindung dementsprechend hoch ist. Wir werden gerade als Linksfraktion hier genau hinschauen, wie diese Branchen auch vor dem Hintergrund der Unterstützungsmaßnahmen mit dieser Verantwortung umgehen. Aber insgesamt betrachtet, ist mit dem heutigen Erkenntnisstand ein übertriebener Alarmismus zu gefährdeten Arbeitsplätzen völlig fehl am Platz. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die wirtschaftspolitische Schwerpunktsetzung nach Corona muss aus linker Sicht vor allem nachhaltig und sozial sein.
(Beifall DIE LINKE)
Im Koalitionsvertrag beschreiben wir als Grundsatz, ich zitiere: „Wirtschaftspolitik in Thüringen ist für die Menschen da und zielt schwerpunktmäßig auf die Unterstützung der vielen kleinen […] und mittleren Unternehmen.“ Die Transformation der Wirtschaftsund Arbeitswelt und weiterer regionaler Entwicklungsfaktoren wollen wir dabei fest in den Blick nehmen und, Herr Henkel, das bemisst sich eben nicht nur ausschließlich an einer Rückabwicklung der Regelung, die wir im Vergabegesetz getroffen haben. Die Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen lässt sich nicht nur damit allein herbeileiten. Letztlich ist unser Ziel als Linke die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Dabei geht es uns um ganz konkrete Projekte, wie zum Beispiel die Intensivierung der Energiewende, die Stärkung klimafreundlicher Verkehrsträger, das öffentliche Bauen mit dem einheimischen Rohstoff Holz, der beschleunigte Ausbau der digitalen Infrastruktur, die Umstellung der Automobilbranche auf CO -freie Antriebstechnolo2 gien usw. Aber es geht auch um eine stärkere Ausrichtung von Pflege- und Gesundheitsversorgung an die Bedürfnisse der Menschen, einen flächendeckenden Verkehrsverbund mit Haus-zu-Haus-Mobilität und um die Wiederbelebung der Kultur- und Tourismuswirtschaft in Thüringen. Sehr geehrte Damen und Herren, das alles sind große Aufgaben für die Wirtschaftspolitik in Thüringen. Die Corona-Pandemie bietet neben all den negativen Auswirkungen auch die Möglichkeit, Schwerpunkte anders zu setzen und die zukünftige Entwicklung des Freistaats Thüringen neu zu denken, auch und gerade in der Wirtschaftspolitik. Das Ziel kann und darf nicht die einfache Wiederherstellung des Vor-Corona-Zustands sein, die Potenziale alternativer Wirtschafts- und Unternehmensformen müssen wir gezielt stärken, zum Beispiel durch mehr Mitarbeiterinnenbeteiligung und -verantwortung. Als entscheidendes Ansiedlungskriterium für Unternehmen sehen wir als Linke die Verbesserung der Fachkräftesituation. Qualifikationsgewinn durch Berufsausbildung, universitäre Bildung und Weiterbildung sollten im Fokus unserer Förderinstrumente stehen. Es gilt dabei, regionale, nachhaltige Wirtschaftskreisläufe zu stärken und so sozial-ökologisch klimaschonendes Wirtschaften weiter voranzutreiben. Die Corona-Pandemie hat uns die Schwächen des Wirtschafts- und Gesundheitssystems aufgezeigt. In diesem Erkenntnisgewinn liegt auch eine Chance. Jetzt müssen wir daran arbeiten, die Folgen der Krise langfristig zu bewältigen und positive Veränderungen gemeinsam mit den Menschen, die hier leben und arbeiten, umzusetzen. Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, komme ich zum Schluss und fasse zusammen: Thüringen ist stark und wird täglich stärker, wenn wir diesen Weg weiter erfolgreich fortsetzen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
e)auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „‚Wumms‘ für Thüringen – Wirtschaftliche Folgen der Corona-Pandemie bewältigen“
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, ich habe die Wortbeiträge, insbesondere der Opposition bzw. konstruktiven Opposition, sehr genau verfolgt. Es ist sehr interessant, wie Sie auf den Oppositionsbänken die gegenwärtige Situation und die Maßnahmen der Landesregierung – oder sollte ich sagen: in diesem Feld besonders der Landesregierung im Bereich Wirtschaft, der Thüringer Aufbaubank, der Kammern – beurteilen. Ich will mich, ähnlich wie es der Kollege Schubert gemacht hat, an Herrn Frosch wenden. Meine Damen und Herren, wenn man von einem maroden Fundament – so verstehe ich das –, einem maroden wirtschaftlichen Fundament Deutschlands spricht hier am Pult, wenn man meint, dass wir mit unseren Maßnahmen der Zukunft die Wirtschaft vor die Wand fahren werden, dann bedient man genau die Horrorszenarien, die die Menschen nicht brauchen, vor allem die Unternehmen nicht brauchen.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Es ist im höchsten Maße unverantwortlich, selbst wenn Bürgerinnen und Bürger die Aussagen der AfD ohnehin sehr relativieren und mit der Lupe betrachten, in dieser Art und Weise über eine starke Wirtschaft Deutschlands und eine starke Wirtschaft Thüringens zu sprechen und die Prognose in dieser Weise aufzustellen. Die Aufgabe der Opposition ist es zu kritisieren, und bei der FDP höre ich, Herr Kemmerich, dass Sie an dem herummäkeln und meckern, was wir von Anfang an gemacht haben, aber ich darf erinnern, dass null Vorschläge am 12., am 13. März, am 20. März, am 25. März von der FDP zu hören waren außer einem: Dass das Programm, das das Wirtschaftsministerium aufgelegt hat, doch so zu gestalten sei, dass wir nicht so viel Bürokratie einziehen lassen und den Button drücken, wenn ein Antrag kommt. Die Konsequenz haben wir in Nordrhein-Westfalen unter dem Wirtschaftsminister Prof. Pinkwart erleben können: Soforthilfe gestoppt, Korruptionsfälle ohne Ende. Das war der einzige Beitrag der FDP, der einzige Beitrag der Partei, die angeblich unternehmerfreundlich ist.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Sie stel-
len das bewusst falsch dar! Das wissen Sie besser!) Ja, dann weisen Sie mir das nach!
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Ja, ma-
che ich gern!) Gern, machen Sie das! Und, Kollege Henkel, eine andere Variante ist es, sich mit fremden Federn zu schmücken. Ich habe Wert darauf gelegt, als Wirtschaftsminister in täglichen Schalten 10.00 Uhr von Montag bis Sonntag sieben Tage die Woche einen breiten Kreis von Menschen über die Kammern, Arbeitsagenturen, DEHOGA, den Einzelhandel, die unterschiedlichen Ministerien, Gewerkschaften, den VWT usw. täglich in unsere Überlegungen einzubeziehen. Alles das, was ich in der Presse gelesen habe, ist zehn Tage zuvor in diesen Gremien diskutiert worden. Ich kritisiere gar nicht, dass Sie es aufgegriffen haben, aber bitte tun Sie nicht so, als ob wir hinterherlaufen würden, denn es ist schon ehrabschneidend, Ihre Meinung so zusammenzufassen: Die CDU agiert, Rot-Rot-Grün reagiert. Lassen Sie uns solche Spielchen angesichts der Krise nicht machen, sondern alles dafür tun, dass Menschen, insbesondere Unternehmerinnen und Unternehmer, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Vertrauen darin haben, dass wir quer über Regierung, quer über die Regierungsfraktionen und Oppositionsfraktionen an einem Strang ziehen, in Nuancen unterschiedlicher Auffassung sein können, in der Krise zusammenstehen und alles dafür tun, dass wir gut aus dieser Krise kommen. Das ist mein dringender Appell, denn wir brauchen Zuversicht in der Bevölkerung, wir brauchen Einigkeit derjenigen, die handeln, damit wir die besten Maßnahmen ergreifen.
(Beifall SPD)
Diese Aktuelle Stunde gibt mir Gelegenheit, ganz kurz Rückschau zu halten. Noch einmal: Wir sind das Bundesland gewesen, was als Zweites überhaupt Soforthilfen in Gang gebracht hat. Wir sind das Bundesland gewesen, das dann späterhin beibehalten hat, Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu fördern. Herr Henkel, ich hätte mir gewünscht, dass Sie dann von Anfang an bitte auch bei dem Kollegen Altmaier dafür werben, dass er wenigstens bis 50 Beschäftigte, wenn schon nicht bis 250 Beschäftigte, wie Sie wollten, unterstützt. Das hat Thüringen ganz allein getragen. Wir haben uns um die Soloselbstständigen gekümmert, Sie wissen das: Krankenversicherung, Altersvorsorge. Wir haben ein Programm für die Azubis aufgelegt, ausschließlich ein Programm, das aus Thüringen heraus finanziert worden ist. So haben wir mittlerweile rund 325 Millionen Euro in den drei Säulen Wirtschaft, Landwirtschaft und gemeinnützige Vereine, Stiftungen usw. aufgelegt, 47.000 Anträge beschieden. Auch das klang an. Herr Schubert, ich korrigiere Sie ungern, es waren nicht nur zwei Drittel, sondern es sind über 80 Prozent, die zufrieden bzw. sehr zufrieden mit der Abarbeitung sind. Jetzt bitte ich die Opposition – ja, ich will sie jetzt nicht geradezu anflehen –, diesen Umstand, dass wir etwas in der Krise gemeinsam richtig gemacht haben, zu würdigen und nach außen auch so darzustellen, dass Politik handlungsfähig ist, denn das haben wir geschafft.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wir haben eine dramatische Situation, die es jetzt in der Zukunft zu bewältigen gilt: Ende April ein Drittel der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Kurzarbeit, Einbruch – die Kollegin Lehmann hat es gesagt – von 6 Prozent im Export, ein Drittel des Einbruchs vom Monat März zum April im deutschen Maßstab. Jetzt kommt es darauf an, wie wir weiter aus dieser Krise herauskommen. Da ist das Konjunkturpaket eine Maßnahme, die in den nächsten drei bis sechs Monaten wirken soll. Und ich bin froh, dass der Bund auf die 250 Beschäftigten gegangen ist, dass er die Umsatzrückgänge als Quote einsetzt, bin dem Landtag dankbar, dass er noch einmal Verbesserungen an diesem Punkt geschaffen hat, die zweite Hürde von 40 Prozent um 10 Prozentpunkte abgesenkt hat. Ich bin dankbar, dass wir bei den Soloselbstständigen über KV und AV hinausgegangen sind. Alles das ist gut. Danke für das Mantelgesetz, danke für das Sondervermögen! Aber das reicht für die Zukunft nicht. Ich habe gestern das Gespräch mit Veranstaltungsmanagern gehabt, mit deren Netzwerk. Ich habe heute Morgen den Automobildialog gehabt. Ich habe heute telefoniert mit einer Möbelhauskette, die im Süden Thüringens ihr Möbelhaus hat. Ich könnte ohne Ende über Unternehmen berichten und herausgehoben einige Branchen nennen, die noch immer in schwersten Verwerfungen sind. Meine Damen und Herren, in Thüringen müssen wir ganz besonders auf die Automobil- und Automobilzulieferindustrie schauen, weil sie nach der Herausforderung des Strukturwandels und schwindenden Absatzzahlen sowieso jetzt die dritte Herausforderung obendrauf bekommt, nämlich dass wir aus der Corona-Krise, den Umsatzrückgängen herausfinden müssen. Und hier ist der Branchendialog angelaufen, nicht zuletzt auch mit dem Bund. Danke an den Staatssekretär Nussbaum vom Wirtschaftsministerium, dass wir in enger Abstimmung zwischen Ländern und Bund uns insbesondere der Automobilindustrie zuwenden. Wir müssen uns kümmern um das Hotel- und Gaststättenwesen. Es ist nicht etwa so, wie ein Kollege sagte – ich weiß nicht, wer es war –, dass die als Letzte aufmachen werden. Nein, es sind diejenigen, die jetzt schon aufgemacht haben. Aber die Reisebüros oder gerade diejenigen, die Großveranstaltungen organisieren, das sind diejenigen, die immer noch gekniffen sind. Und wir müssen uns um die Soloselbstständigen kümmern, die vom Bund schlecht behandelt werden.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Unser Insistieren hat sich leider nicht in Taten umgesetzt. Wir brauchen Unterstützung für Metall, wir brauchen für Maschinenbau Unterstützung. Aus diesem Grund, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden wir mit ganz besonderem Augenmerk auf den Haushalt 2021 schauen müssen. Einerseits Soforthilfen, Konjunkturprogramm, das sollte bis 31.12.2020 reichen – und was dann? Ich darf als Wirtschaftsminister dringend an Sie appellieren, dass wir auf die Themenbereiche, die beispielweise vom Kollegen Schubert angesprochen worden sind, als da wären Energiewende, Mobilität, Digitalisierung – übrigens, Herr Kemmerich, wir sind nicht erst 2025 mit der Digitalisierung fertig, sondern wir sind 2025 mit dem Glasfaserausbau fertig; das ist ein Unterschied –, und auf die Frage der kommunalen Investitionen unser Augenmerk richten. Wir müssen aber auch über Fachkräfte sprechen. Wir müssen über Rationalisierung reden. Und dazu braucht es eine Konzentration der Gelder im Haushalt 2021, damit wir die Maßnahmen flankieren können, die der Bund bereits jetzt auf den Weg gebracht hat. Ich rechne damit, dass wir ein scharfes V bekommen werden, dass wir nach einem Absturz – vielleicht in Deutschland 6 bis 7 Prozent des BIPs – 2021 sehr schnell wieder zu einem deutlichen Wirtschaftswachstum kommen. Ich bin sehr optimistisch. Ich sage Ihnen, jeder, der das kaputtredet im Sinne von „Ich bin, wenn ich Skeptiker bin, Realist“, der führt zu einer self-fulfilling prophecy, zu einer selbsterfüllenden Prophezeiung. Nein, Deutschland hat kein marodes Fundament. Wir haben alle Stärken und alle Kraft mit den Maßnahmen, die wir jetzt schon in die Wege geleitet haben und die wir mit dem Haushalt 2021 weiter verstärken können, mit der Hilfe des Bundes, mit der Hilfe Europas, dass Thüringen gestärkt aus dieser Krise herausgeht. Jeder investierte Euro jetzt wird sich in den kommenden drei bis fünf Jahren dreifach auszahlen. Deshalb denken Sie an meine Worte, wenn es um den Haushalt 2021 geht. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
e)auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „‚Wumms‘ für Thüringen – Wirtschaftliche Folgen der Corona-Pandemie bewältigen“
Vielen Dank, Herr Minister. Bevor wir in den nächsten Teil der Aktuellen Stunde gehen – ach so, Entschuldigung, Herr Abgeordneter Braga.
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Habe ich
noch Redezeit?) Ja, 2 Minuten.
e)auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „‚Wumms‘ für Thüringen – Wirtschaftliche Folgen der Corona-Pandemie bewältigen“
Sehr geehrter Herr Präsident, ich fasse mich kurz. Die Redezeit ist jetzt nicht allzu lang, die noch übrig ist. Herr Minister, der große Sozialdemokrat, der Gründer der deutschen Sozialdemokratie – das wissen Sie auch – Ferdinand Lassalle hat einmal gesagt: „Alle große politische Aktion besteht in dem Aussprechen dessen, was ist, und beginnt damit.“ Wenn mein Kollege Frosch darauf hinweist, dass wir uns nach der Corona-Krise wirtschaftspolitisch in einer extrem labilen Situation befinden und dass dieses Konjunkturpaket der Bundesregierung, das Ihre Partei auch auf Bundesebene mitgetragen hat, nicht ausreichen wird, um der Situation, in die wir eingetreten sind, abzuhelfen, dann ist das nichts anderes als ein Aussprechen dessen, was ist. Das ist keine Schwarzmalerei und das ist auch kein Pessimismus.
(Beifall AfD)
Sie sagten hier vorn: Jeder, der jetzt eher pessimistisch an die Sache herangeht oder davor warnt, dass das Konjunkturpaket nicht ausreicht, der trägt dazu bei, dass es zu einer selbsterfüllenden Prophezeiung kommt, und wird dazu beitragen, dass die deutsche Wirtschaft nicht so schnell wieder …
(Zwischenruf Tiefensee, Minister für Wirt-
schaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft: Sie reden die Wirtschaft schlecht! Sie haben von einem maroden Fundament gesprochen!) Nein, das ist nicht Die-Wirtschaft-Kaputtreden. Das tut mir leid. Da liegen Sie falsch, Herr Minister. Es tut mir leid, das hat mit Wirtschaft-Kaputtreden nichts zu tun. Das ist Aussprechen dessen, was ist: Wir befinden uns in einer sehr, sehr gefährlichen Situation. Das wissen Sie auch ganz genau,
(Beifall AfD)
dass verschiedene Wirtschaftszweige extrem unter dieser Krise leiden. Sie wissen auch ganz genau, dass Ihr Konjunkturpaket in vielen Punkten durchaus helfen wird, aber nicht alle Probleme beheben wird – und schon gar nicht mit dem Optimismus, den Sie hier an den Tag legen mit einem scharfen V. Das ist ein hehres Ziel, eine tolle Hoffnung, aber wir wissen alle, dass das wahrscheinlich nicht so eintreten wird. Und jetzt die Oppositionen – und das haben alle Oppositionsfraktionen hier getan – zu kritisieren, weil sie das aussprechen, Entschuldigung, das ist nicht im Sinne des großen Ferdinand Lassalle und das ist nicht Politik. Aussprechen dessen, was ist, ist Politik.
(Beifall AfD)
Wenn Herr Kemmerich, der Vorsitzende der FDPFraktion, darauf verweist, dass die Wirtschaft erst einmal die Beträge erwirtschaften muss, mit denen wir uns jetzt verschulden – und Sie haben ja auch gesagt, der Haushalt 2020/2021 ist ein Thema –, dann hat er vollkommen recht. Das sind irrsinnige Beträge, die die Wirtschaft, die wir jetzt heruntergefahren haben – die Ihre Landesregierung mit heruntergefahren hat –, erst einmal wieder erwirtschaften muss. Irgendjemand muss ja diese Schulden bezahlen. Dafür tragen wir alle selbstverständlich Verantwortung. Aber wenn wir darauf verweisen, dass es ein verdammt schwieriges Ziel ist, dann ist das nicht Pessimismus und das ist nicht Kaputtreden der Wirtschaft. Das tut mir leid, das lassen wir uns nicht gefallen, diesen Vorwurf. Danke schön.
(Beifall AfD)
e)auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „‚Wumms‘ für Thüringen – Wirtschaftliche Folgen der Corona-Pandemie bewältigen“
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Braga. Meine Damen und Herren, bevor wir – War es eine Wortmeldung, Herr Minister? Nein. – in den sechsten Teil der Aktuellen Stunde einsteigen, bitte ich die Parlamentarischen Geschäftsführer nach vorn. Meine Damen und Herren, die Parlamentarischen Geschäftsführer sind übereingekommen, dass wir jetzt den letzten Teil der Aktuellen Stunde noch fertig machen, dann schließen und damit auf die Lüftungspause jetzt verzichten können. Das heißt: Die Tagesordnungspunkte 7 und 7a kämen dann morgen früh dran. Damit kommen wir zum sechsten Teil der Aktuellen Stunde Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/978 Das Wort für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Mühlmann.
f)auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kinder schützen, sexuellen Missbrauch bekämpfen, Rechtsstaat in Thüringen stärken!“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer am Livestream! Die AfD-Fraktion hat dieses Thema für eine Aktuelle Stunde gewählt, weil es dabei um den Schutz der Kinder geht, das wohl Schützenswerteste unserer Gesellschaft überhaupt.
(Beifall AfD)
Hinter jeder einzelnen Tat steht dabei eine Familie, die nie mehr so sein wird, wie sie einmal war und ein Kind, das nicht mehr das Leben erleben wird, was es vor dem Missbrauch hatte. Die polizeiliche Kriminalstatistik weist hier kalt auf unermessliches Leid für die betroffenen Kinder hin. Für das vergangene Jahr führt die Statistik mehr Taten auf als in den Jahren zuvor. Was bedeutet dieser statistische Anstieg? Zunächst einmal bedeutet er, dass die Maßnahmen der letzten Jahre zur Stärkung der Ermittlungsbehörden in diesem Bereich offenbar Früchte getragen haben. Vielen Dank daher an die Ermittler im Landeskriminalamt und in den Kriminalpolizeiinspektionen.
(Beifall AfD)
Durch ihre Arbeit wurden im vergangenen Jahr mehr Taten aus dem Dunkel- ins Hellfeld gebracht. So war es im vergangenen Jahr öfter möglich, diese Verbrechen auch fassbar zu machen. Mit Bestürzung habe ich jedoch letzte Woche lesen müssen, dass Justizminister Adams härtere Strafen und die Hochstufung dieser Straftat auf ein Verbrechen ablehnt. Damit stellt er sich nicht nur gegen die Empfehlung der Innenminister, sondern auch gegen die aller Jugend- und Familienminister der Bundesländer.
(Beifall AfD)
Stattdessen verweist er das Problem zurück an die Ermittlungsbehörden und fordert mehr, Zitat, „fähige und gut ausgebildete Ermittlerinnen und Ermittler“. Dass er dabei ausgerechnet noch mehr von denen fordert, die im letzten Jahr besonders engagiert auf diesem Feld unterwegs waren, hat Herr Adams leider übersehen. Während auf Bundesebene mittlerweile die Diskussion anläuft, ist für uns hier in Thüringen vor allem wichtig, was wir tun können. Hier sind eben nicht nur die Polizei oder die Ermittlungsbehörden gefragt, sondern auch die Justiz. 97,7 Prozent aller durch die Polizei ermittelten Täter erhalten durch die Gerichte lediglich Bewährungsstrafen. 2017 wurde der Wohnungseinbruchsdiebstahl von Vergehen auf Verbrechen hochgestuft mit der Begründung seitens der Bundesregierung, dass ein Einbruch in die Wohnung die Intimsphäre verletze. Wenn das für einen solchen Einbruch gilt, warum dann nicht für sexuellen Missbrauch?
(Beifall AfD)
Für die vielen Kinder, die derartiges Leid immer und immer wieder ertragen müssen, wünsche ich mir, dass diese kurze Plenardebatte zur Aktuellen Stunde einmal nicht für den steten Kampf gegen andere politische Ansichten missbraucht wird. Lassen Sie uns eine zielgerichtete und weitestgehend sachliche Diskussion führen, um den Justizminister zum Einlenken zu bewegen und damit letztendlich zur Stärkung der Rechte der Kinder beizutragen
(Beifall AfD)
und im Bund darauf hinzuwirken, dass diese längst überfällige Hochstufung endlich erreicht wird.
(Beifall AfD)
f)auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kinder schützen, sexuellen Missbrauch bekämpfen, Rechtsstaat in Thüringen stärken!“
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, sofern um diese Zeit noch jemand dabei ist! Wir sprechen über ein Thema, das Emotionen auslöst und den Rechtssinn herausfordert. Wenn Sie mich als liebende Tante und große Schwester fragen, was ich von Menschen halte, die sich an Kindern vergehen, da werden mir sicher Begriffe und Worte einfallen, die aber vielleicht für dieses Haus nicht geeignet sind. Auch wenn Sie mich fragen, welches Strafmaß man anwenden sollte, möchte ich davon abraten, auf diesen emotionalen Äußerungen ein differenziertes und nachhaltig vernünftiges Rechtssystem aufzubauen. Die Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie löst Emotionen aus und ist aber vor allem auch sehr komplex. Es gibt hier wie so oft keine einfache Lösung. Insofern bin ich aber froh, dass wir grundsätzlich gerade eine Diskussion darüber führen, ob die Rechtsauffassung, die wir in diesem Bereich haben, überdacht werden sollte. Sie wird aus meiner Sicht auch an der richtigen Stelle geführt und ich hoffe – ähnlich wie der Kollege –, dass das weniger Symbolpolitik ist, als dass tatsächlich eine gut durchdachte Entscheidung getroffen wird. Über eines sollten wir uns aber im Klaren sein: Unrecht ist Kindesmissbrauch bereits jetzt. Auch der Besitz und die Verbreitung von kinderpornografischem Material ist Unrecht. Aber wenn Sie sich die aktuellen Fälle in NRW anschauen, die uns alle so erschüttert haben in den letzten Tagen, dann werden Sie feststellen, dass das Problem hier nicht darin bestand, dass es keine ausreichende gesetzliche Würdigung des Unrechts gab. Es gibt einen sehr differenzierten Katalog an Straftatbeständen und auch breite Spielräume für das Strafmaß. Vielmehr geht es um die Frage, ob wir das Unrecht verhindern, entdecken und verfolgen können. Es fängt damit an, dass es eine zentrale Stelle für solche Ermittlungen braucht. In Thüringen haben wir die bereits seit einigen Jahren. In Nordrhein-Westfalen wird zum Beispiel jetzt erst damit nachgezogen. Um Missbrauch tatsächlich verhindern zu können, müssen wir sicherstellen, dass der Austausch zwischen den Ermittlungsbehörden und vor allem aber auch zwischen und mit dem sozialen Umfeld der Kinder, den Jugendämtern, den Kinderärztinnen und ärzten reibungslos funktioniert, denn Miss‑ brauch passiert meist nicht von heute auf morgen, sondern hat eine Vorgeschichte. Es braucht eine Strafe. Aber eine Strafe greift auch immer erst dann, wenn es zu spät ist, denn dann ist das Leid schon geschehen. Und das zentrale Argument für härtere Strafen ist – egal, bei welchem Thema –: potenzielle Straftäterinnen und Straftäter würden dadurch abgeschreckt. Da muss ich sagen, die meisten Täterinnen und Täter – und gerade bei Straftaten gegen Kinder – machen sich keine Gedanken über die Strafen. Sie fühlen sich zu sicher. Und da müssen wir ran. Täterinnen und Täter dürfen sich nicht in Sicherheit wiegen. Wir müssen dafür sorgen, dass Ermittlungsbehörden so aufgestellt sind, dass sie diese schrecklichen Taten an unseren Kindern erfolgreich aufdecken und verfolgen können. Dafür brauchen wir die technischen Möglichkeiten und natürlich auch die rechtlichen Rahmenbedingungen. Täterinnen und Täter in dem Bereich gibt es momentan nicht nur im realen Raum, sondern vor allem auch im Internet und im Darknet. Da haben wir die Aufgabe, zu erkennen, wer diese Täterinnen und Täter sind. Denn wir reden hier nicht mehr über die Person, die sich vielleicht im sozialen Umfeld den Kindern nähert, sondern wir reden auch über einen harmlos scheinenden Chat mit jemandem, der vorgibt, gleichaltrig zu sein. Wir müssen diese neuen Arten von Taten entsprechend berücksichtigen und schauen, ob wir das Recht daran anpassen müssen. Es ist also gut, wenn wir immer wieder neu darüber diskutieren, ob wir Rechtsauffassungen überdenken müssen und ob und wie wir das System besser gestalten können, um unsere Kinder auch in dieser neuen Zeit zu schützen. Ich bleibe aber dabei: Bauen wir diese Rechtsnorm nicht auf emotionales Entsetzen! Der Ruf nach härteren Strafen befriedigt so manche Wut. Bedenken wir aber immer die Komplexität und behalten wir im Blick, dass härtere Strafen nur dann wirken können, wenn Justiz und Polizei besser ausgestattet sind als das Verbrechen!
(Beifall FDP)
f)auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kinder schützen, sexuellen Missbrauch bekämpfen, Rechtsstaat in Thüringen stärken!“
Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! – Ich warte jetzt, bis meine Redezeit auf null springt, damit ich nicht zu lange spreche. Aber das hatte ich ohnehin nicht vor. – Natürlich ist das ein Thema gewesen, da habe ich mir schon gedacht, dass die AfD das aufgreift. Klar, da versucht man mal wieder, einen Keil zwischen verschiedene Parteien und zwischen verschiedene Ansichten zu treiben. Ich kann Ihnen nur sagen, ich beschäftige mich mit dem schlimmen Thema des sexuellen Missbrauchs von Kindern beruflich schon seit den 90er-Jahren. Da haben wir sehr viele schlimme Fälle erlebt, die damals aufgedeckt worden sind. Das hat nie aufgehört. Es gab immer den Ruf nach schärferen Strafen. Dem ist man auch oft nachgekommen. Es gab viele Strafverschärfungen, sowohl was den Strafrahmen angeht, es gab auch neue Strafmethoden. Es sind die Möglichkeiten zur Sicherungsverwahrung erheblich ausgeweitet worden. Wir haben da sehr viel am Ende der Kette gemacht. Aber wie Frau Baum eben schon vollkommen richtig bemerkt hat, der Anfang ist zu verhindern. Und da sind wir nicht viel weitergekommen im Bekämpfen dieser fehlgeleiteten sexuellen Orientierung, die immer noch zu einem Bild führt, das davon geprägt ist, dass man Macht über Schwächere ausübt, Macht über Kinder, Macht über Kleine, dass solchen Kindern schwere Schäden zugefügt werden, und es an Verwerflichkeit durch wenig zu überbieten ist und empört deswegen natürlich auch zu Recht alle Menschen, die irgendwie auch nur ein bisschen Gefühl haben. Aber wenn Sie dann rückblickend nach all den Jahren – und das kann ich tun, weil ich mich als Opferanwältin und mit beratender Funktion in einem Netzwerk oft mit solchen Fällen beschäftigt habe – zurückschauen, was Sie bei solchen schlimmen Taten erinnert, dann ist es eigentlich nie, dass man sagt, der Täter wurde zu milde bestraft, sondern dass man sich dann immer gefragt hat, warum der das eigentlich so lange machen konnte und warum – und das haben wir ja jetzt auch wieder in den letzten Fällen – es offenbar auch immer ein Netzwerk von Tätern gibt, warum es organisierte Gruppen gibt, die diese schändlichen Taten vollbringen können. Da sind ganz andere Dinge gefragt als Strafrechtsverschärfung. Unser Strafrecht ist nicht lückenhaft. Ich kann auf jeder Stufe eingreifen, bei jedem schweren Kindesmissbrauch bin ich beim Verbrechen, das ist doch also einfach möglich, wenn man sich die Tatbestände anschaut. Ich will Ihnen hier jetzt eine juristische Vorlesung ersparen. Aber das Problem ist doch das Hinsehen, das Ernstnehmen, das Heimlichkeiten-Durchbrechen, dass also die Täter den Kindern immer auferlegen „Das ist unser Geheimnis, das darfst du nicht sagen“, die Angst der Kinder, dass ihnen nicht geglaubt wird, dann auch Leute im Umfeld, die nicht wollen, dass es rauskommt, denn die Täter sind meistens im häuslichen Umfeld zu finden, im Bekanntenkreis, im Familienkreis und all das. Und vielleicht noch mal als Beispiel, worauf es wirklich ankommt, aufs Hinsehen, aufs Hinhören und aufs Anklagen, aufs Helfen: In den Nullerjahren hieß es plötzlich, in Berlin seien die Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern massiv angestiegen und dann haben sich alle gewundert und gefragt: Was ist denn da jetzt in Berlin los? Und dann hat man rausgekriegt, da war eigentlich – in Anführungszeichen – nichts Besonderes, man hatte eine riesengroße Kampagne gestartet, man hatte Großplakatwände hingestellt, es gab Fernseh-, Rundfunkspots, wo Hilfenummern, Hilfsangebote groß plakatiert und groß bekannt gegeben wurden. Das hat dazu geführt, dass sich das Dunkelfeld, was in diesem Bereich sehr groß ist, erhellt hat und mehr Leute den Mut gefasst haben, sich dann auch wirklich Hilfe suchend an die entsprechenden Stellen zu wenden. Das ist eigentlich unsere Aufgabe hier, wenn wir Kinderschutz ernst nehmen, dass wir am Anfang anfangen und versuchen, wirklich hinzuhören, hinzuschauen und Ansprechpartner und Hilfsangebote zu schaffen für die vielen Fälle, die wir bis heute immer noch nicht kennen und bei denen wir dann eines Tages wieder fragen werden: Wie konnte es denn passieren, dass der Täter so lange unentdeckt wirken konnte? Und wie konnte es denn passieren, dass, obwohl es mehrere waren, es gar keiner gemerkt haben will? Das ist unsere Aufgabe.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP)
f)auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kinder schützen, sexuellen Missbrauch bekämpfen, Rechtsstaat in Thüringen stärken!“
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Damen und Herren! Bei dem Gedanken an die Tortur und die Qualen, die die Kinder erleben müssen, schnürt es mir natürlich auch den Hals zu und das macht mich zutiefst betroffen und ich finde es auch zutiefst bedauerlich, dass wir in unserer Gesellschaft über diese Thematik diskutieren müssen. Aber wir müssen es, weil es sie gibt. Die Verletzungen an Körper und insbesondere Seele der Kinder heilen wahrscheinlich nie vollständig. Das Vertrauen der Betroffenen ist unweigerlich und lebenslang zerstört. Mit Smartphone und Co. insbesondere durch das Internet ist die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte einfacher geworden und hat auch inflationär zugenommen. Tausende und Abertausende Zugriffe auf einschlägige Seiten registrieren die Verfolgungsbehörden mittlerweile. Hinter jedem Bild oder jedem Film steht mindestens ein Opfer und die Verbreitung des Materials trägt zusätzlich dazu bei, diesen Schund zu produzieren und den Schwächsten dieses unsagbare Leid anzutun. Das Anklicken und Herunterladen solcher Bilder und Filme ist ein Baustein und eine Motivation zu seiner Herstellung. Auf all das muss aber die Gesellschaft und muss der Rechtsstaat reagieren. Ein wichtiger Teil – und bei Weitem nicht das Einzige, da gebe ich auch der Kollegin Marx recht – ist die Abschreckung durch Strafe. Es ist nicht das Einzige, aber ein ganz wesentlicher Teil in diesem Zusammenhang. Das gilt für den Besitz und auch die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte und natürlich auch hinsichtlich des Kindesmissbrauchs. Je mehr Abnehmer solcher Dateien, umso mehr werden produziert. Schließlich handelt es sich auch um ein besonders widerwärtiges und abscheuliches Geschäft, was auf dem Leid von Kleinstkindern bis hin zu Jugendlichen aufgebaut ist. Meiner Meinung nach und nach der Meinung meiner Fraktion sollte Thüringen nicht zum Hemmschuh einer stärkeren Ahndung bei Handel und Besitz von kinderpornografischem Material werden, sondern sich im Interesse der Opfer an die Spitze einer Bewegung setzen, die mit aller Konsequenz die Verbreitung und damit auch die Herstellung solches schauderlichen Materials bekämpft.
(Beifall AfD, CDU)
Deshalb denke ich, dass sich Thüringen auch im Bundesrat hinter die Intentionen der Justizministerin stellen sollte, die endlich zur Einsicht gekommen ist, dass auch der Besitz dieses Materials ein Verbrechen insbesondere gegen die betroffenen Kinder, aber eben auch gegen die Gesellschaft ist. Es ist nicht nur ein Auftrag, es ist unsere Pflicht und es ist in meinen Augen unsere Menschenpflicht, dagegen vorzugehen. Ihre bisherige Abwehrhaltung, Herr Adams, verhöhnt ein Stück weit die Opfer. Ich meine, es bedarf tatsächlich einer dringenden Korrektur.
(Beifall AfD, CDU)
Das bisherige und immer wieder neue Wehklagen auf allen Ebenen und das einfache Registrieren solcher Fälle reichen nicht aus, sondern es ist höchste Zeit, hier Initiative zu ergreifen und die weitere Ausbreitung zu verhindern, wenn wir uns nicht alle dem berechtigten Vorwurf einer Unterlassung schuldig machen wollen. Ich will noch mal betonen: Die Verschärfung des Strafrechts an dieser Stelle ist ein Baustein. Natürlich gehört dazu, hinzuschauen. Natürlich gehört auch dazu, eine Sensibilität zu entwickeln, was hier diese Martyrien, diese Torturen der Kinder anbelangt. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
f)auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kinder schützen, sexuellen Missbrauch bekämpfen, Rechtsstaat in Thüringen stärken!“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Jede Straftat gegen Kinder und Jugendliche als leidtragende Opfer ist grausam und eine zu viel.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Eigentlich hat Frau Baum, wenn ich Sie aufgreifen darf als Tante, und durch die Oma und die Mutter ersetze, auch schon vieles dazu gesagt. Wir sollten uns aber davon nicht in dieser sehr emotionalen Debatte leiten lassen, sondern im Strafrecht müssen wir eigentlich die Emotionen, so leid es uns auch tut, draußen lassen. Kinder und Jugendliche müssen wir unbedingt vor Straftaten schützen, denn sie haben das Recht auf Schutz und Fürsorge verdient. Straftaten gegen Kinder und Jugendliche, insbesondere der Missbrauch und die Misshandlung von Kindern, müssen konsequent und sehr zeitnah zur Tat bestraft werden. Dabei schöpfen viele Gerichte schon jetzt alle Möglichkeiten aus: Der Strafrahmen geht bis zu 15 Jahren, Frau Marx hat es auch angedeutet, die Möglichkeit, im Anschluss an die Tat Sicherungsverwahrung zu verhängen, Tätigkeitsverbote für bestimmte Berufsfelder, Kontaktverbote, Therapieauflagen und einiges mehr. Aber einige Gerichte schöpfen diese Möglichkeiten eben noch nicht vollständig aus. Hier sollte durch eine verstärkte sachliche Diskussion eine weitere Sensibilisierung für den angemessenen Umgang mit solchen Taten geschaffen werden. Der einfache und – kurz gesagt – populistische Ruf nach Strafverschärfung hilft uns dabei nicht weiter. Wie die eben genannten Fakten belegen, gibt es schon sehr viele brauchbare Instrumente, um konsequent und angemessen auf solch schlimme Straftaten zu reagieren. Entscheidend ist, dass diese Handlungsmöglichkeiten in jedem praktischen Fall auch umfassend zu nutzen sind. Hinzu kommt, dass die Untersuchungen aus der Praxis zeigen: Auch die Drohung mit sehr drakonischen Strafen, wie auch beispielsweise der Todesstrafe, verhindert nicht unbedingt Straftaten – das zeigen uns Beispiele aus anderen Ländern –, denn nicht die Höhe der Strafandrohung hat auf potenzielle Täter die entscheidende Abschreckungswirkung, sondern eher die Angst vor Entdeckung und Aufklärung von Tat und Tätern. Die Begehungszahlen von Straftaten sind erfahrungsgemäß dort besonders gering, wo die Aufklärungsquoten – also die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden – sehr hoch sind, unabhängig von der Strafandrohung. Die Aufklärungsquote von Straftaten gegen Kinder und Jugendliche ist gut, aber eine weitere Erhöhung der Anzahl der aufgeklärten Taten und damit eine weitere Erhöhung des Aufklärungsdrucks auf die Täterinnen und Täter ist aber sicherlich sehr sinnvoll. Das gilt auch für die Bündelung fachlicher Ermittlungskapazitäten und -kompetenzen. Diese Bündelung gibt es in der Praxis schon, aber wir müssen sie ausbauen, das steht fest. Auch die besondere fachliche Schulung von Richtern, Richterinnen und Staatsanwälten im Umgang mit diesen Taten und den potenziellen Tätern ist wichtig und findet in der Praxis auch schon statt, hat aber auch noch Ausbaupotenzial. Und der Ausbau dieser Angebote ist sinnvoll, vor allem – jetzt komme ich auf das Internet –, weil das Internet verstärkt als Mittatort eine große Rolle spielt. Auf diesem Feld werden zusätzliche spezielle Fachkompetenzen zur erfolgreichen Aufklärung gebraucht. Aber wichtig ist auch das Umfeld – das soziale Umfeld muss hingucken. Das ist im Übrigen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, eine Art der Prävention. Diese Aufgabe zu präventivem Verhalten und präventiven Maßnahmen kommt eben auch Akteuren wie den Jugendämtern, Ärzten – das wurde auch schon erwähnt –, aber auch dem Personal in Kindergärten und Schulen zu. Dazu gehört viel Aufmerksamkeit und Fachkompetenz, und daher sind auch hier spezielle Schulungen ein großes Thema. Denn die Analyse vieler Fälle aus der Vergangenheit zeigt, dass bei näherem Hinsehen Anhaltspunkte für die Problemlagen – eingeschlossen die Tatvorgänge – oft schon recht frühzeitig vorlagen, diese aber nicht richtig beachtet wurden bzw. die Situation nicht angemessen eingeordnet wurde. Deshalb werden in manchen Fällen auch nicht die passenden Schlussfolgerungen gezogen oder sie kamen leider doch zu spät. Der angemessene Umgang mit Straftaten und der Schutz von Kindern und Jugendlichen haben aber eine ernst gemeinte Diskussion verdient und „ernst gemeint“ heißt eben nicht in 5 Minuten in einer Aktuellen Stunde. Jedoch lade ich morgen alle gern ein, wenn es um den Gesetzentwurf der Staatsziele geht, wo es erstmalig möglich ist, die UN-Kinderrechte – die stärkste Waffe im Sinne der Kinder und Jugendlichen – in die Verfassung einzubauen. Da würde ich mich freuen, wenn Sie mit großer Mehrheit dafür stimmen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
f)auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kinder schützen, sexuellen Missbrauch bekämpfen, Rechtsstaat in Thüringen stärken!“
Sehr geehrte Damen und Herren, ich will mit einem Zitat von Dr. Christine Bergmann aus dem Jahr 2011 beginnen. Sie hat gesagt: „Das Unerträgliche ist, dass die Kinder, wenn sie sich aus dem Kokon von Schweigen und vermeintlicher Schuld heraus trauen, nicht auf offene Ohren stoßen. Sie suchen nach Hilfe – aber sie bekommen sie nicht.“ Das, glaube ich, ist tatsächlich einer der Hauptpunkte, über den bislang sehr wenig gesprochen wurde. Wir brauchen Sensibilität, wir brauchen mehr Sensibilität in den Kindergärten, bei den Kinderärzten und in den Schulen, und wir brauchen sie auch in den Familien. Wenn wir nämlich auf die aktuellen Fälle schauen, dann merken wir, dass etwas gewaltig schiefgelaufen ist. Die vermeintliche Denke von „Jede Familie ist besser als ein Heim“ hat sich eben oft als wirklich trügerisch und in einigen Fällen als richtig schlimm erwiesen, wie, wenn wir jetzt zum Beispiel nach Münster schauen. Hier hat ein Jugendamt eben nicht rechtzeitig gehandelt, hier wurde tatsächlich falsch gedacht. Und die meisten Missbrauchsfälle passieren leider im sozialen Nahfeld, sie passieren in der Familie und da gilt es hinzuschauen, die Augen offen zu halten, sensibel zu sein und den Kindern zu trauen, wenn sie etwas sagen und wenn sie sich öffnen, was sie belastet oder was sie tatsächlich erleiden müssen. Wir haben aber noch ein ganz anderes Problem und das sehen wir tatsächlich auch im Bereich der Justiz. Wenn wir nämlich auf die Familiengerichte beispielsweise schauen, dann treffen wir da leider oftmals auf jede Menge Ahnungslosigkeit. Jeder Insolvenzrichter braucht dafür eine besondere Spezialisierung. Für Familienrichter gibt es diese nicht und wir haben auch keine Fortbildungspflicht für Richterinnen und Richter, die hat bislang nur ein Bundesland, nämlich Baden-Württemberg. Und ich glaube, auch darüber müssen wir tatsächlich sprechen. Ich möchte den Göttinger Strafrechtler Prof. Dr. Kai Ambos zitieren. Er sagt: „Der reflexhafte Ruf nach höheren Strafen bringt keinen Deut mehr Sicherheit für mögliche Opfer.“ Aus der kriminologischen Forschung wissen wir, dass allenfalls die Entdeckungswahrscheinlichkeit eine Abschreckungswirkung für potenzielle Täter entfaltet, nicht aber der höhere Strafrahmen. Manche haben sogar vom Pawlow’schen Reflex gesprochen, als jetzt wieder die Rufe nach schärferen Strafen kamen. Was hilft also tatsächlich, was hilft den Kindern – und jedes gerettete, jedes behütete, jedes geschützte Kind muss es uns wert sein, alles zu tun. Ich glaube, das ist nicht einfach zu beantworten und das wissen wir alle. Es hilft, wenn wir tatsächlich genau hinschauen, es hilft, wenn wir gut zuhören und es hilft eben nicht, daraus einen ideologischen Grabenkampf zu machen. Und verzeihen Sie mir, Kollegen von der AfD, ich nehme es Ihnen nicht ab, dass es Ihnen hier nur um eine sachliche Debatte geht. Die brauchen wir aber genau in dieser Frage, denn wenn wir genau hinschauen, dann wissen wir, dass es eben nicht daran mangelt, dass der Strafrahmen nicht vorhanden wäre – Frau Marx hat es ausgeführt, auch Frau Baum hat das hier sehr sachlich dargestellt –, sondern es mangelt daran, dass Menschen hinschauen. Es mangelt manchmal auch am Wissen, manchmal auch an der entsprechenden Fort- und Weiterbildung in den Jugendämtern. Es mangelt aber eben auch an der Fort- und Weiterbildung der Richterinnen und Richter und es mangelt auch an der Unterstützung und Fort- und Weiterbildung der Ermittlerinnen und Ermittler. Ich weiß nicht, wer von Ihnen alles schon mal die Kolleginnen und Kollegen – und das sind nicht viele – im Landeskriminalamt besucht hat, die sich mit Cyberkriminalität beschäftigen. Das sind nur sehr wenige und was sie sich tagtäglich anschauen müssen, das ist tatsächlich nur schwer zu ertragen. Ihnen fehlt oftmals die notwendige Unterstützung, sie brauchen tatsächlich, glaube ich, mehr Personal, sie brauchen aber auch Supervision, um mit dem umgehen zu können, was sie da tagtäglich sehen. Es ist also wichtiger, in die Ermittlungsbehörden zu investieren, weil wir der Überzeugung sind, dass die jetzigen Strafrahmen tatsächlich angemessen sind, um auch die volle Bandbreite der Tatbestände abzudecken. Und ich sage es noch mal: Wir brauchen auch eine bessere Schulung von Jugendamtsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern, von Pädagoginnen und Pädagogen, aber eben auch, ich habe es schon ausgeführt, von Richterinnen und Richtern mit fachfremden Grundkenntnissen, gerade wenn sie ein Familiendezernat übernehmen. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
f)auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kinder schützen, sexuellen Missbrauch bekämpfen, Rechtsstaat in Thüringen stärken!“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Lassen Sie mich zunächst einmal meinen ganz herzlichen Dank dafür sagen, dass die Debatte zu diesem schweren und sehr emotionalen Thema bis hierher in dieser Sachlichkeit geführt wurde. Damit sind wir um einiges weiter, Herr Mühlmann, als Ihre Presseäußerungen das waren. Ich bedanke mich aber ausdrücklich und außerordentlich dafür, dass heute hier im Plenum solche Behauptungen nicht aufgestellt wurden, wie sie in Ihrer Pressemitteilung zu finden waren. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Fälle von schwerstem sexuellen Missbrauch von Kindern, wie sie zuletzt in Lügde, Bergisch-Gladbach und aktuell in Münster bekannt wurden, sind abscheuliche Verbrechen, die uns fassungslos zurücklassen angesichts dessen, was Kindern angetan wurde. Die Forderung nach härteren Strafen ist angesichts solcher furchtbaren Taten absolut nachvollziehbar, und um das noch einmal deutlich zu sagen, dass es alle hören können: absolut nachvollziehbar! Aber jetzt kommt das Aber und damit beginnt die Komplexität dieser Debatte, der man sich bitte stellt. Und ich habe das heute hier in der Debatte gesehen, dass alle Fraktionen offensichtlich bereit sind, sich dieser komplexen Debatte auch zu stellen. Die Forderung greift nämlich zu kurz, denn Strafrahmen – Mindest- und Höchststrafen – sind nur ein Teil der Kriminalitätsbekämpfung. Und erlauben Sie mir, persönlich noch etwas hintanzufügen: Mich ärgert es maßlos, dass nach solchen schlimmen Taten alle wie im Affekt auf die Täter schauen – was können wir da noch machen, wie können wir noch härter bestrafen –, aber in der öffentlichen Debatte die Opfer überhaupt nicht vorkommen. Wer stellt denn öffentlich die Frage als Erstes in einer bundespolitischen Debatte: Hat der Kreis, die Kommune auch die Möglichkeit, therapeutisch in einer Traumastation dieser Familie, diesem Opfer zu helfen? Diese bundespolitische Debatte habe ich nicht gehört. Sie findet allenfalls in einem Nebensatz statt. Und hier, Herr Schard, wenn Sie sagen, da müssen wir an die Spitze der Bewegung treten, bin ich ganz sicher, auch mit der Sozialministerin gemeinsam, dass wir, obwohl wir schon viel erreicht haben, hier in Thüringen gut daran täten, Top-Runner zu werden, zu zeigen, dass noch mehr geht. Wenn Sie das als Parlament mit dem nächsten Haushalt möglich machen, weil diese Arbeit enorm teuer und eben nicht billig ist, dann wären wir in dieser Debatte ein gutes Stück vorangekommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, tragende Säulen für den Schutz unserer Kinder sind wirksame Prävention und vor allem die effektive Strafverfolgung. Und, Herr Mühlmann, ich hatte schon angesprochen, wenn Sie vorhin gesagt haben, dass ich mich gegen Strafverschärfungen beim Kindesmissbrauch ausgesprochen hätte: Ich weiß nicht, woher Sie das haben. Sie haben doch – und das muss ich Ihnen auch zugestehen – vollkommen korrekt mein einziges Zitat zu dieser Frage, die sich im Übrigen auf Kinderpornografie bezogen hat, wiedergegeben. Das haben Sie ja vollkommen richtig dargestellt. Wo steht dort etwas von „ich lehne ab“? Meine sehr verehrten Damen und Herren, Taten, wie sie uns aus Lügde, Bergisch-Gladbach und Münster bekannt wurden, sind Verbrechen, für die unsere Strafgerichte nach dem geltenden Recht tatund schuldangemessene Strafen verhängen können, und sie tun es auch. Das Strafgesetzbuch sieht für derartige Taten Freiheitsstrafen von zwei Jahren bis zu 15 Jahren vor, und gegen einen solchen Sexualstraftäter kann nach geltendem Recht die Sicherungsverwahrung verhängt werden, selbst wenn er vorher noch nicht vorbestraft ist. Und auch um einem Gerücht entgegenzutreten: Die Sicherungsverwahrung ist unbefristet, sie gilt für immer und ein Gericht kann sie nur beenden nach sachkundiger Beratung, wenn klar ist, dass von dem Straftäter diese Strafen nicht mehr zu erwarten sind. Erst dann darf sie aufgehoben werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bestrafung des sexuellen Missbrauchs von Kindern mit Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren und die Verhütung künftiger Taten auch durch die Sicherungsverwahrung beruhen auf den Strafverschärfungen seit dem 6. Strafrechtsreformgesetz aus dem Jahre 1998. Seinerzeit wurden die schweren Formen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zum Verbrechen erklärt und die Mindeststrafe damit auf ein Jahr angehoben. Im Jahr 2003 hat das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung die Mindeststrafe für den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern auf zwei Jahre angehoben – die Mindeststrafe. Das alles waren sicher richtige und wichtige Maßnahmen zum Schutz unserer Kinder. Aber trotz dieser Verschärfungen beklagen wir heute Straftaten, wie sie in Münster geschehen sind. Und dem müssen wir ins Auge sehen, so bitter das auch ist. Tagtäglich werden Kinder wieder und wieder – Frau Präsidentin, entschuldigen Sie das drastische Wort – Opfer perverser Triebtäter – das muss auch so benannt werden – und Opfer skrupelloser Händler von Kinderpornografie. Aus der kriminologischen Forschung wissen wir aber – Frau Kollegin RotheBeinlich hat das schon gesagt –, dass die Entdeckungswahrscheinlichkeit potenzieller Täter und eben nicht die abstrakte Strafandrohung entscheidend sind für die Abschreckung. Deshalb ist dort unser Werkzeug, deshalb dürfen und müssen wir uns auf diese Fragen konzentrieren. Verantwortungslos, um hier eine Vokabel aus dem Antrag zu nehmen, ist eben nicht, sich den Kopf darüber zu zerbrechen, was die wirkliche Maßnahme ist, die uns wirklich einen Schritt weiterbringt, sondern verantwortungslos sind all diejenigen, die sagen, ich fordere jetzt eine härtere Strafe und dann bin ich mit der Debatte fertig. Das darf nicht passieren, meine sehr verehrten Damen und Herren. Auf das aus meiner Sicht Notwendige werde ich gleich eingehen, aber lassen Sie mich zur Vorstellung, zur Vollständigkeit und zur Verdeutlichung auch einen Blick auf die strafrechtliche Bekämpfung der Kinderpornografie werfen. 1993 wurde der Besitz von kinderpornografischem Material erstmals überhaupt unter Strafe gestellt. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass darin schon auch ein Skandal liegt, dass dies erst im Jahr 1993 möglich war. Die Strafe für das Herstellen oder Verbreiten wurde damals auf eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren Höchststrafe angehoben, nachdem zuvor maximal ein Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe drohte. 1998 wurde die Höchststrafe für gewerbsmäßig oder bandenmäßig begangene Taten von fünf auf zehn Jahre angehoben. 2004 hat der Gesetzgeber die Höchststrafe für den Besitz von Kinderpornografie von einem Jahr auf zwei Jahre und 2015 noch einmal von zwei auf drei Jahre angehoben. Für diejenigen, die anderen den Besitz verschaffen, wurde der Strafrahmen von maximal einem Jahr angehoben auf eine Mindeststrafe von drei Monaten und eine Höchststrafe von bis zu fünf Jahren, bei gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Begehung bis zehn Jahre. Seit 2015 können auch Nacktaufnahmen als Kinderpornografie geahndet werden, während zuvor nur explizit sexuelle Handlungen vom Tatbestand umfasst wurden. All dies ist geschehen, all dies ist mit Recht geschehen und trotzdem stehen wir dem Milliardengeschäft der Kinderpornografie gegenüber wie einer Hydra, der wir den Kopf abschlagen und sofort zwei nachwachsen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, und dies, obwohl der Gesetzgeber den strafrechtlichen Preis des Handelns, Verbreitens und Besitzens von Kinderpornografie so erhöht hat. Kriminologen sagen uns auch hier: Der Preis mag so hoch sein, er wird von solchen Tätern so lange nicht einkalkuliert, wie sie darauf hoffen können, dass sie ihn nie zahlen müssen. Und auch das zeigt wieder, wo der Hebel ist. Die Täter fühlen sich sicher, weil sie sich in den Tiefen des Darknets verstecken können, weil internationale Rechtshilfe nicht überall funktioniert oder weil Auswertung einmal beschlagnahmter Datenträger einfach zu lange dauert. Auch in Thüringen, auch wo man investiert hat, auch wo man gute Erfolge erzielt hat, dauert das noch zu lange. Und da müssen wir dran. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich stehe dafür ein, dass die Tatverdächtigen den Strafgerichten zugeführt werden, dass zügig ermittelt wird, dass wir sie anklagen, sodass über die Schuld und Strafe in einem rechtsstaatlichen Verfahren entschieden werden kann. Dazu gehört viel, was wir noch tun können. Und da, Herr Schard, wollen wir uns gern an die Spitze der Bewegung setzen. Da wollen wir gern Spitzenleistungen aus Thüringen deutlich machen. Wir müssen uns dazu aber einem kaum fassbaren Dunkelfeld stellen. Täglich wird Kindern unvorstellbares Leid zugefügt. Taten wie die in Lügde, Bergisch-Gladbach und Münster werden durch eine Kultur des Wegsehens begünstigt. Das Unvorstellbare wollen wir nicht sehen. Es ist in unserer Psyche angelegt, dass wir nicht wahrhaben wollen, dass in unserem Bekanntenkreis, in unserem Wohnumfeld, bei Kollegen solche Taten möglich sein sollen. Deshalb werden sie zu oft nicht gesehen. Aber wir müssen eine Kultur des Hinsehens bekommen. Wir brauchen auch niederschwellige Angebote für diejenigen, die Verdachtsmomente haben und diese der Polizei vertraulich zuleiten wollen. Und wir müssen noch stärker in unsere Schulen und Kindergärten gehen mit Präventionsmaßnahmen. Wir müssen den Kindern dort sagen: Schweigt nicht, ertragt nicht! Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, das Jugendamt, die Polizei und am Ende auch die Justiz werden euch helfen! Gebt uns ein kleines Zeichen, dass wir euer Leid beenden können! Für diese pädagogische Arbeit ist es unglaublich schwer, Menschen zu finden, die bereit sind, sich dem zu stellen. Wir alle haben davon nur eine marginale Vorstellung, wie schwierig es ist, kindgerechte Worte, sensible Worte zu finden, um Kinder dazu zu bringen, das Schweigen zu brechen, ein Zeichen zu geben, sodass wir ermitteln können. Meine sehr verehrten Damen und Herren, hier ist jeder Euro, hier ist jede Forderung nach einer stärkeren, nach einer noch intensiveren Arbeit richtig angebracht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Polizei und die Staatsanwaltschaften tun alles, um diese Ermittlungen zügig und mit Nachdruck zu führen. Aber wir müssen uns auch fragen von diesem Punkt aus: Wo können wir noch unterstützen? Haben die Ermittler die Möglichkeiten, den Verbreitungsweg im Internet nachzuspüren oder stoßen sie auf Schwierigkeiten, wenn sie die vielen Pseuonyme einem tatsächlichen Tatverdächtigen zuordd nen wollen? Verfügen unsere Strafverfolgungsbehörden in personeller und technischer Hinsicht über all die nötige Ausstattung, um den erforderlichen Verfolgungsdruck in den Fällen sexuellen Missbrauchs und der Kinderpornografie auch erhöhen zu können? Und darum geht es: Druck erhöhen. Nicht sich damit zufriedengeben, was wir zugegebenermaßen schon erreicht haben. Haben wir genügend Kräfte, die etwa im Darknet effektiv ermitteln und sichergestellte Beweismittel auswerten können, um Schuldige so schnell wie möglich einer rechtsstaatlichen Strafe zuführen zu können? Meine sehr verehrten Damen und Herren, hier gibt es viel zu tun. Hier müssen wir anpacken. Und an dieser Stelle sei das auch noch mal ganz deutlich gesagt: Die Auswertestelle Kinder- und Jugendpornografie beim Landeskriminalamt ist ein erster Schritt und dort wird eine extrem gute Arbeit geleistet. Unser Generalstaatsanwalt hier in Thüringen bewertet deren Arbeit als außerordentlich schlagkräftig und extrem vorbildlich. Hier müssen wir, hier können wir auch weitermachen. Das muss die Forderung nach so schlimmen Verbrechen, wie wir sie erlebt haben, wie wir sie wieder wahrnehmen mussten, sein, diese Strafverfolgung und Prävention gemeinsam zu stärken. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das alles kostet Zeit, Mühe und vor allen Dingen auch Geld. Die Erhöhung des Strafrahmens kostet erst mal gar nichts. Deshalb wird der schnell gefordert. Aber wir brauchen Lösungen, die uns wirklich weiterbringen, und keine billigen, verantwortungslosen Debatten. Vielen Dank für die Debatte am heutigen Tag.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
f)auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kinder schützen, sexuellen Missbrauch bekämpfen, Rechtsstaat in Thüringen stärken!“
Es geht recht schnell. Ich will nur noch mal darauf eingehen, was jetzt unter anderem gesagt wurde. Ein Punkt war jedes Mal das Strafmaß. Ja, die Straftaten haben ein relativ hohes Strafmaß, aber es wird eben nicht ausgeschöpft. Ich habe es in meiner Rede vorhin gesagt: 97,7 Prozent der Straftäter deutschlandweit, die diesbezüglich überführt werden, gehen mit einer Bewährungsstrafe nach Hause. Ich überspitze das mal etwas und sage: 97,7 Prozent gehen vermeintlich frei nach Hause. Das kann nicht sein, da wird das Strafmaß nicht ausgeschöpft.
(Beifall AfD)
Und da könnte auch eine Erhöhung eben jenes Mindeststrafmaßes und damit eine Hochstufung von Vergehen auf Verbrechen ein wichtiger Schritt sein, um das in Zukunft durch die Justiz ganz anders beurteilen zu lassen.
(Beifall AfD)(Unruhe DIE LINKE)
Zweiter Punkt – ich hatte es in meiner Rede gesagt –: Die Innenminister – Herr Maier ist heute nicht da – und Familienminister – die jeweiligen Konferenzen – haben sich bereits im letzten Jahr dafür ausgesprochen, dass das Strafmaß erhöht wird. Damit haben sich offensichtlich die richtigen Regierungsstellen bereits damit beschäftigt. Klar kann man sagen, dass die Problematik im Vorfeld liegt. Diese Arbeit im Vorfeld ist auch ganz wichtig, die darf nicht vernachlässigt werden, die muss gegebenenfalls auch an der richtigen Stelle gestärkt werden. Trotzdem haben sich auch die Familienminister und -ministerinnen bereits dafür ausgesprochen, dieses Strafmaß zu erhöhen. Dritter Punkt: Letzte Woche hat in der „Thüringer Allgemeine“ gestanden, in der Überschrift bereits: „Adams lehnt schärfere Strafen für Kinderpornografie ab“. Mir ist nicht bekannt, dass Sie widersprochen hätten. Aber dort steht ganz deutlich genau das, was ich gesagt habe, was Sie vorhin gesagt haben, dass Sie es nicht gesagt hätten. Also ganz offensichtlich sollten Sie sich da eventuell mit der „Thüringer Allgemeine“ noch mal auseinandersetzen.
(Beifall AfD)
Vierter Punkt – nur ganz kurz –: Frau Marx, den einzigen Keil haben Sie getrieben.
(Beifall AfD)
f)auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kinder schützen, sexuellen Missbrauch bekämpfen, Rechtsstaat in Thüringen stärken!“
Herr Mühlmann, ich habe mir ja schon gedacht, dass Sie noch mal vorgehen. Aber Sie haben ja genauso schlecht angefangen, wie beim ersten Teil Ihrer Rede. Sie haben noch mal gesagt, 97,7 Prozent aller Straftäter werden nicht nach dem Höchststrafmaß bestraft und deswegen gehen die praktisch ungestraft wieder nach Hause. Wir reden hier aber über spezielle Straftaten und gar nicht über die Straftäter insgesamt. Sie versuchen jetzt so zu tun, als würde unsere Rechtsordnung vollkommen hilf- und wehrlos auf solche Taten reagieren. Das tut sie nicht.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich habe Ihnen gesagt, ich habe lange Jahre in dem Bereich gearbeitet und wenn eine Straftat offenkundig wird, dann sind alle wirklich darum bemüht, die Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen. Da wird auch nicht irgendwie mit übergroßer Milde gehandelt. Das ist Bullshit. – Sorry. Ich hoffe, ich kriege jetzt keinen Ordnungsruf.
f)auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kinder schützen, sexuellen Missbrauch bekämpfen, Rechtsstaat in Thüringen stärken!“
Gut, eine Ermahnung, nehme ich an, sorry. Das bringt mich jetzt wirklich auf. Machen Sie doch die Justiz hier nicht schlechter, als sie ist. Dass Sie sagen, man muss den Strafrahmen erhöhen und der muss ausgeschöpft werden: Wir haben freie, unabhängige Gerichte und das ist gut so. Wir leben in einem demokratischen Land. Dazu gehört Gewaltenteilung. Dann muss sich auch ein Gericht Gedanken machen, welches Strafmaß es im Einzelfall verhängt. Diese ganzen Pauschalierungen tun wirklich weh und werden der Debatte nicht gerecht. Ich komme noch mal auf den Kernpunkt zurück, auf das Hinsehen und auf das Aufmerksam-Machen. In dem Netzwerk gegen häusliche Gewalt, in dem ich lange Jahre mitgearbeitet habe, haben wir als erste Aktion einen kleinen Flyer gedruckt. Der war zusammenzufalten auf die Größe einer Kreditkarte. Das Ding hatte eine hohe Auflage, den mussten wir mehrmals nachdrucken. Den haben wir an den Orten, wo Sie nie geglaubt hätten, dass der jemanden interessiert, ausgelegt – die waren immer weg, die wurden eingesteckt –: in Steuerbüros, in Behörden, Vorhallen, in Theatern, in Cafés. Immer haben Leute diese Flyer mitgenommen, wo Adresse, niederschwellige Telefonnummern, Beratungsangebote, Polizeidienststellen, Jugendämter, aber eben auch Vereine, alle möglichen Sachen registriert waren. Das heißt, Menschen haben das mitgenommen, weil sie a) dachten, vielleicht brauche ich es selber, oder weil sie b) angenommen haben, ich kenne vielleicht jemanden, oder weil sie c) gedacht haben, ich könnte jemanden mal kennenlernen, der so was brauchen könnte. Wenn Sie dann merken, wie solche Informationen nachgefragt werden, dann werden Sie nachdenklich und dann wissen Sie, wo Sie anfangen müssen, nämlich am Anfang, bei der Verhinderung dieser Straftaten.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
f)auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kinder schützen, sexuellen Missbrauch bekämpfen, Rechtsstaat in Thüringen stärken!“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will ganz kurz auf zwei Sachen eingehen. Das Operieren mit der Statistik, mit dem statistischen Wert „im Prinzip alle kommen davon“, ich glaube, das ist nicht tragbar. Vor allen Dingen, Herr Mühlmann, bitte überprüfen Sie das Wir machen morgen hier weiter mit dem Tagesorddoch mal bei sich, wenn Sie sagen „zu solchen nungspunkt 7. Straftaten“. Wir haben ein differenziertes Spektrum. Sie wissen auch, dass wir in Absätze gegliederte Strafrechtsparagrafen dort haben, die alle einzeln