Heike Werner
b) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem: Istanbul-Konvention in Thüringen konsequent umsetzen“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zunächst möchte ich mich auch sehr herzlich für die Anmeldung dieser Aktuellen Stunde bedanken. Ich denke, die Themen „Gewalt gegen Frauen ist in der Regel männlich“ und „Die Istanbul-Konvention endlich umsetzen“ bewegen uns gemeinsam und waren auch schon mal Thema in einer Aktuellen Stunde im März dieses Jahres. Dass dieses Thema erneut aufgegriffen wird, ist für mich als Ministerin natürlich wichtig und notwendig. Das ist die notwendige Unterstützung, die wir brauchen, um die Maßnahmen hier auf Landesebene auch umsetzen zu können, und das macht natürlich auch Mut. Und Mut macht auch, denke ich, zu sehen, gerade jetzt in Zeiten der Pandemie, dass es doch eine größere Sensibilisierung für das Thema gibt. Wir haben das gemerkt unter anderem in Kleinen Anfragen, die hier vermehrt gestellt wurden, in Diskussionen, die wir hier im Landtag in Ausschüssen geführt haben, in den Diskussionen im Plenum. Aber wir haben es auch gemerkt, indem das Thema „Häusliche Gewalt“ auch in den Medien viel öfter diskutiert wurde. Es hatte eine größere Aufmerksamkeit und es wurde auch immer wieder nachgefragt: Sind eigentlich die Zahlen, die wir aktuell haben, tatsächlich auch die, die der Realität entsprechen? Ich habe im Ausschuss beispielsweise auch über das neue Format gesprochen, das wir gemeinsam mit den Apotheken gefunden haben, um hier ganz niedrigschwellig Frauen zu erreichen, um zu zeigen, wo es Hilfesysteme gibt. Also hier ist vieles entstanden, hat sich vieles entwickelt und es gilt, natürlich hier die Sensibilisierung nicht nur weiter aufrechtzuerhalten, sondern an den Maßnahmen tatsächlich auch zu arbeiten. Der Antrag, der heute hier zur Diskussion gestellt wird, zielt besonders auf den Schutz von Frauen und Kindern, die von Gewalt betroffen sind. Ich möchte aber gern trotzdem noch mal etwas voranstellen: Wenn wir über Strukturen reden, dann geht es nicht nur um Strukturen, die am Ende den Frauen Schutz geben sollen, es geht auch um strukturelle Ursachen, die hier in der Gesellschaft liegen und denen wir uns auch präventiv zuwenden müssen. Also es geht darum, die strukturellen Ursachen von Gewalt zu bekämpfen, die zum Teil natürlich in traditionellen Rollenbildern liegen, die sich in struktureller Ungleichheit wiederfinden. Es liegt auch daran, dass die Gesellschaft Gewalt zum Teil auch toleriert oder zumindest nicht begünstigt, dass hier Hilfe geschieht. Das sind dann solche Aussagen, wie sie vorhin auch schon mal Frau Klisch – glaube ich – genannt hat, dass dann gesagt wird: Na ja, die Frau hätte doch provoziert. Oder wenn es um Gewalt gegen Kinder geht, dass Eltern sagen: So ein kleiner Klaps hat doch noch nie jemandem geschadet. Oder wenn Gewalt zur Privatangelegenheit erklärt wird. Das geht natürlich nicht. Die Gesellschaft darf Gewalt nicht tolerieren und muss dem immer etwas entgegensetzen. Wir müssen auch schauen, dass wir die Hürden für Hilfsangebote senken müssen, und wir müssen natürlich auch auf Menschen schauen, die besonders gefährdet sind. Das sind oft Menschen mit Behinderungen, also auch Frauen mit Behinderungen. Es sind Migrantinnen, es sind Sexarbeiterinnen, aber es sind natürlich auch Männer, die Opfer von Gewalt werden. Und, Frau Herold, es sind dann insbesondere Söhne, die Gewalt gegen ihre Väter ausüben. Hier braucht es natürlich auch entsprechende Angebote. Wir haben das Projekt A4 und die Erfahrungen, die Evaluierung aus dem Projekt A4 zeigen: Es braucht vor allem adäquate Beratungsangebote für die Männer. Es braucht hier ganz bestimmte Unterstützungssysteme und es ist eben nicht die Gewaltschutzwohnung, die sich hier von den Männern gewünscht wird, sondern andere Hilfen, die wir versuchen, über das Projekt A4 auch zu schaffen. All diese Dinge, die ich jetzt benannt habe, finden sich natürlich auch in der Istanbul-Konvention. Frau Herold, auch an dieser Stelle würde ich Ihnen einfach raten, sich noch mal die Ziele und die Vorgaben der Istanbul-Konvention anzuschauen. Da geht es eben darum, dass Maßnahmen entwickelt werden zum Schutz der Rechte der Opfer, und zwar ohne Diskriminierung, das heißt ohne Diskriminierung wegen des biologischen oder sozialen Geschlechts, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der Anschauungen oder Ähnliches. Also hier gibt es sozusagen einen umfassenden Auftrag durch die Istanbul-Konvention. Der Auftrag durch die Istanbul-Konvention ist ein umfassender. Das heißt, es sind Maßnahmen in allen Bereichen zu treffen, also im Bereich der Prävention bei Unterstützungsangeboten, aber natürlich auch im Straf-, Zivil- und im Ausländerrecht. Dazu braucht es ein koordiniertes Vorgehen und das ist eben nicht mehr Bürokratie, wie das auch hier diffamierend dargestellt wurde, sondern es geht um handfeste Unterstützung. Es braucht auf vielen Ebenen neue Ansätze. Es geht um Vernetzungsstrukturen, um Bestandsaufnahmen, um die Erarbeitung von Maßnahmenplänen, um Umsetzung und Controlling usw., um die entsprechende Koordinierung im Bereich der Istanbul-Konvention. Da wartet sehr viel Arbeit auf uns. An der Stelle möchte ich mich bei Herrn Worm bedanken, der sich sehr intensiv mit den Themen beschäftigt hat, auch mit dem Maßnahmenplan zur Verhinderung häuslicher Gewalt. Dieser muss jetzt finanziell und personell untersetzt werden. Da freue ich mich auf die Unterstützung der CDU-Fraktion dazu im Landtag. Ich habe es schon gesagt: Der Antrag hat sich vor allem mit Schutzeinrichtungen beschäftigt. Das ist ein Problem, das in den letzten Wochen oft besprochen wurde. Es wurde hier schon gesagt, dass Gewaltschutzwohnungen weniger in Anspruch genommen wurden. Es gab auch weniger Nachfragen an persönlicher Beratung. Wir sind uns einig, dass das natürlich daran lag, dass die Frauen oder die Betroffenen oft gar nicht den Weg zu den Beratungsund Unterstützungsangeboten finden konnten. Der Rückgang, den wir in der Zeit der Pandemie beobachten konnten, ist inzwischen eben kein Rückgang mehr. Die Polizei nimmt an der Stelle ein sich erhöhendes Einsatz- und Anzeigenaufkommen wahr. Wir haben verschiedene Anfragen – die sowohl von Frau Stange als auch von Frau Astrid Rothe-Beinlich gestellt wurden – zum Anlass genommen, nachzufragen, wie die Situation in den Frauenhäusern und in Frauenschutzwohnungen ist. Es wurde uns hier bestätigt, dass es einen Anstieg bei den Aufnahmen in den Schutzeinrichtungen gibt. Es wurde uns aber auch gesagt – das ist die Diskrepanz oder das Dilemma, in dem wir uns befinden –, dass zum Teil von den Kommunen selbst und von den Frauenschutzhäusern kein erhöhter Bedarf an Plätzen wahrgenommen und angemeldet wird. Es sind nur drei Kommunen, die sagen, sie brauchen einen Ausbau ihrer Kapazitäten. Nun wissen wir, wir haben auf der einen Seite die Zahlen, die uns die Istanbul-Konvention ans Herz legt, umzusetzen, auf der anderen Seite die Ansätze, die Bedarfe, die uns aus den Kommunen gemeldet werden. Ich glaube, dass hier ganz deutlich wird, dass wir dazu eine sehr intensive Diskussion brauchen,
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
dass wir darlegen müssen, welche Bedarfe es gibt und die Kommunen dabei unterstützen, erhöhte Ansprüche zu stellen und mehr Kapazitäten einzufordern. Das möchte ich wirklich ans Herz legen, es gibt das Bundesinvestitionsprogramm durch den Bund, der es ermöglicht, Frauenschutzeinrichtungen auszubauen. Ich appelliere an die Kommunen, aber auch an die Träger, sich noch mal damit auseinanderzusetzen und sich an das Land und an die Landesregierung zu wenden und gemeinsam diese Bedarfe abzustimmen und das auf Bundesebene einzubringen. Dass das wichtig ist und dass das wahrgenommen wird, dass wir ein größeres Netz von Frauenhausplätzen usw. brauchen, hat jetzt der Runde Tisch auf Bundesebene, der seit zwei Jahren, glaube ich, nun unterwegs ist, durch eine Sache noch mal untersetzt, die mir auch besonders wichtig ist. Wir haben seit einigen Jahren immer wieder eingebracht, dass es bundesgesetzliche Regelungen braucht, was den Bedarf an Frauenschutzeinrichtungen angeht. Ich habe mich persönlich auf der Konferenz der Frauen- und Gleichstellungsminister dafür eingesetzt, dass wir einen bundesgesetzlichen Rechtsanspruch und damit auch einheitliche Rahmenbedingungen brauchen, weil es nicht von einer finanziellen Situation der Kommunen oder des Landes abhängig sein kann, ob es entsprechende Kapazitäten gibt. Es müssen bundeseinheitliche Rahmenbedingungen gestellt werden, die einen gleichmäßigen Zugang oder einen möglichen Zugang für alle von Gewalt betroffenen Menschen ermöglichen. Der Runde Tisch auf Bundesebene will dazu jetzt Eckpunkte vorlegen, die gemeinsam aufgestellt und diskutiert werden sollen. Ich begrüße das ausdrücklich.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir werden uns als Land Thüringen beteiligen, um das zu einem guten Abschluss zu bringen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
