Cornelia Klisch
b) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem: Istanbul-Konvention in Thüringen konsequent umsetzen“
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, bitte lassen Sie mich mit einem Zitat aus Artikel 1 Abs. 1 a der Istanbul-Konvention beginnen. Hier steht, es gilt „Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen“. Gewalt gegen Frauen ist bis heute eher ein Thema im Schatten. Sie spielt sich im Schatten der Privatsphäre ab. Und wenn man die Menschen fragt: Warum reden wir darüber eigentlich nicht? Dann sagen sie ganz oft: Wieso müssen wir darüber reden, Gewalt gegen Frauen ist einfach kein Thema, das macht man nicht. Und die anderen sagen: Wir müssen eigentlich nicht darüber reden, denn das sind sowieso erfundene Märchen, das ist alles überzeichnet, irgendwelche Geschichten von sogenannten Emanzen. Dass wir jedoch darüber reden müssen, zeigt nicht zuletzt die schon erwähnte BKA-Statistik von 2018, wo für uns leider schmerzlich aufgelistet wird, warum die Forderungen der Istanbul-Konvention auch für unsere Gesellschaft absolut dringende Themen sind. Lassen Sie mich noch ein paar Punkte aus dieser Statistik auflisten. 81,3 Prozent der Opfer versuchter oder vollendeter Gewalt in Deutschland im häuslichen Bereich sind Frauen. Mehr als einmal pro Stunde wird eine Frau statistisch gesehen durch ihren Partner gefährlich körperlich verletzt. Das bedeutet, die Frauen werden Opfer von Mord oder Totschlag, sie werden Opfer von Körperverletzungen, Vergewaltigungen, sexuellen Nötigungen, Bedrohungen, Stalking, Freiheitsberaubung oder Zwangsprostitution. Bei Fällen sexueller Gewalt sind sogar in 98,4 Prozent Frauen die Opfer. Wie Frau Wahl bereits sagte, gab es 2018 122 Femizide – 122 Frauen, die aufgrund ihres Geschlechts ermordet wurden und eigentlich noch leben könnten. Jede dritte Frau ist insgesamt einmal in ihrem Leben von Gewalt betroffen und dabei richtet sich die Gewalt fast immer explizit gegen sie. Das bedeutet, sie ist nicht abhängig von ihrem sozialen Status oder von ihrem Bildungsstatus. Diese Zahlen erfassen – das muss man dazusagen – nur die polizeilich erfassten Fälle. Das bedeutet, wir reden sehr wahrscheinlich von einer großen Dunkelziffer. Man fragt sich natürlich: Warum ist das so? Wahrscheinlich, weil Gewalt gegen Frauen eben wirklich ganz viele Facetten hat. Genau aus diesem Grund möchte ich Sie alle auch auffordern, dass wir gemeinsam da ganz genau immer wieder hinschauen. Wir müssen uns kritisch mit der Gewalt an Frauen auseinandersetzen. Das heißt auch, dass wir anerkennen, dass es sich bei den Morden an Frauen oder bei der Gewalt an Frauen eben nicht einfach nur um Beziehungstaten handelt. Es handelt sich hier nicht einfach nur um Familientragödien, wie oft verharmlosend gesagt wird. Es gilt für uns alle, immer wachsam zu sein. Es gilt nachzufragen, wenn zum Beispiel dem Postboten die Frau mit dem blauen Veilchen am Auge aufmacht, oder es gilt, Lehrer und Erzieher – wie auch schon erwähnt wurde – zu schulen, zu erkennen, wenn sich Kinder mit einem Mal anders verhalten und möglicherweise häusliche Gewalt der Grund dafür ist. Es gilt auch einzuschreiten, wenn man selbst Zeuge von Gewalt wird. Es gilt natürlich, Mut zu haben, und es gilt für uns alle, dass wir bereit sein müssen, Hilfe zu leisten, denn es gilt in jedem Fall, Leben zu beschützen. Deshalb bin ich der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für das heutige Thema der Aktuellen Stunde sehr dankbar. Häuslicher Gewalt entgegenzutreten, ist eben keine Privatangelegenheit, sondern Angelegenheit von uns allen, und es ist vor allen Dingen erste Pflicht unseres Sozialund Rechtsstaats. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
