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Robert-Martin Montag

FDP 17.06.2020 Sitzungen 7/16

b) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem: Istanbul-Konvention in Thüringen konsequent umsetzen“

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Frau Präsidentin! Wer Gewalt ausübt, der stellt sich außerhalb der Gesellschaft, (Beifall FDP) wer Gewalt ausübt gegenüber denen, die schwächer sind als man selbst, der ganz besonders, ob es gegen Kinder ist, aber auch gegen Frauen und Mädchen. Denn wer Gewalt ausübt, will nicht, dass sein Gegenüber gleichberechtigte Rechte und Freiheiten genießt wie man selbst. Die Bundesregierung hat sich mit der Unterzeichnung der IstanbulKonvention verpflichtet, gemeinsam mit den Bundesländern und den Kommunen Rechte von Frauen und Mädchen zu stärken. Daraus sind Verpflichtungen erwachsen, die teilweise bereits umgesetzt wurden, wie beispielsweise die Reform des Sexualstrafrechts zur Umsetzung des Prinzips „Nein heißt Nein“. Aber dazu gehören auch strukturelle Fragen, wie beispielsweise die Finanzierung der Frauenhäuser und die bedarfsgerechte Finanzierung von Beratungsstellen. Das Thema ist tatsächlich ein aktuelles, denn gerade zu Corona-Zeiten berichten etliche Städte und Hotlines von einer Zunahme der Notrufe um bis zu 40 Prozent beim bundesweiten Notruftelefon „Gewalt gegen Frauen“. Dort sind 17,5 Prozent mehr Anrufe als im Vorjahr eingegangen. Wir können davon ausgehen, dass die Dunkelziffer häuslicher Gewalt noch sehr viel höher ist. Deswegen sind wir Freie Demokraten schnell dabei, wenn es darum geht, gemeinsam eine möglichst krisenfeste Infrastruktur auch der Frauenhilfe zu etablieren. Und was brauchen wir dazu? Wir brauchen dazu die Einführung eines länderübergreifenden Online-Registers zur Registrierung, Abfrage von freien Frauenhausplätzen, ausreichend barrierefreie Plätze für Frauen mit Behinderung, aber auch für Frauen mit jugendlichen Kindern, ebenso eine Öffnung auch für Opfer nichthäuslicher sexualisierter Gewalt, beispielsweise durch Nachbarn oder durch Stalker, damit diese in diese entsprechenden Schutzkonzepte einbezogen werden. Auch dass das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, wie es beispielsweise heute schon die Apotheken bewerben, auch in anderen öffentlichen Einrichtungen beworben wird und diese auch nutzbar sind, dass es eine Hotline-Kapazität des Landes mit 24/7 Erreichbarkeit gibt und geben soll, genauso Aufklärungskampagnen, wann, wie und unter welchen Umständen man sich als Opfer Hilfe suchen kann. Aber auch hier können einfache niedrigschwellige Zugangsmöglichkeiten, wie ein Messengerdienst oder Online-Beratung erste Hilfe sein und erste Anlaufmöglichkeiten bilden. Letzen Endes gilt aber auch eines, nämlich bei der Istanbul-Konvention ist nicht nur die Frage, wie wir es in Deutschland umsetzen, sondern wir Freien Demokraten stehen nicht nur für eine realistische, sondern auch für eine wertebasierte Außenpolitik. Daher gilt auch, dass die Umsetzung der Istanbul-Konvention auch in der Außenpolitik ein Wert ist und bei dieser zu beachten ist. Da habe ich bisher noch nicht so viel gesehen, was die außenpolitische Leistung der GroKo angeht. Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall FDP)

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