thueringer-landtag.de ↗

Henry Worm

CDU 17.06.2020 Sitzungen 7/16

b) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem: Istanbul-Konvention in Thüringen konsequent umsetzen“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Corona-Krise und ihre Auswirkungen haben gerade in den vergangenen Wochen Familien – und das nicht nur in Thüringen – vor besondere Herausforderungen gestellt. Insofern liegt es nahe, dass man davon ausgehen muss, dass in Verbindung mit den Kontaktbeschränkungen die Fälle von häuslicher Gewalt zunehmen. Diese Logik ist für mich nachvollziehbar, denn die Corona-Krise und ihre Regularien führen in der Regel bei den Menschen zu einer Art permanenten Ausnahmezustands, verbunden mit Stress, für den weitaus weniger Möglichkeiten zum Abbau vorhanden sind. Ebenso fallen die Kontrollinstanzen von außen weg, wenn, wie geschehen, die Kindergärten oder Schulen schließen. Aktuell gibt es nicht wirklich ein einheitliches Bild zu diesem Thema. In Presseberichten war zum Beispiel nachzulesen, dass es weder im Meininger Frauenhaus mehr Schutzsuchende noch beim Jugendamt des Wartburgkreises mehr Anzeigen gab. Auch Statistiken aus größeren deutschen Städten weisen bislang nicht auf einen sprunghaften Anstieg von häuslicher Gewalt hin. Andererseits nahm jedoch die Nachfrage nach Beratung deutlich zu, wie erste Rückmeldungen von Sorgen- und Hilfetelefonen bestätigen. Allein das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ gab für die vergangene Woche einen Anstieg der Beratungsanfragen um ca. 20 Prozent an. Auch die Zahl der eingehenden Anrufe beim Thüringer Kinder- und Jugendsorgentelefon hat sich deutlich erhöht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Istanbul-Konvention wurde von Deutschland ratifiziert und ist insofern auch in Thüringen umzusetzen. Dem ist die rot-rot-grüne Landesregierung jedoch bislang nur unzureichend nachgekommen. Auf Antrag unserer Landtagsfraktion hat sich der Gleichstellungsausschuss des Thüringer Landtags im September 2019 mit der Umsetzung der IstanbulKonvention befasst und dabei ist deutlich geworden, dass Thüringen zur vollständigen Umsetzung der Istanbul-Konvention die Kapazitäten der Schutzeinrichtungen für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder erweitern müsste. Aber auch andere Fragen wie etwa die Barrierefreiheit von Schutzeinrichtungen spielen bei der vollständigen Umsetzung der Istanbul-Konvention eine wichtige Rolle. Der zur Umsetzung der Konvention im Jahr 2018 etablierte Runde Tisch von Bund, Ländern und Kommunen zum bedarfsgerechten Ausbau eines Unterstützungssystems für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder unter Leitung von Bundesfrauenministerin Giffey ist diesbezüglich ein wichtiger Baustein zur Koordinierung des Ausbaus und der finanziellen Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen. Immerhin sind im Etat des Bundesfrauenministeriums in diesem Jahr 30 Millionen Euro für den Bau, die Modernisierung und Sanierung von Frauenhäusern eingestellt und ich hoffe natürlich sehr, dass auch die Frauenhäuser in Thüringen von diesen Mitteln profitieren können. Darüber hinaus muss Thüringen auch seiner Verantwortung für einen besseren Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt im häuslichen Umfeld nachkommen. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage teilte die Landesregierung im Januar 2019 mit, dass die Fortschreibung des bisherigen Maßnahmenplans gegen häusliche Gewalt voraussichtlich im II. Quartal 2019 abgeschlossen sein werde. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass eine Entscheidung der Landesregierung, den Maßnahmenplan in einen Aktionsplan gemäß der Istanbul-Konvention zu überführen, noch ausstehe. Nun möchte ich die Landesregierung an dieser Stelle fragen: Was ist ein Jahr nach dem voraussichtlichen Abschluss der Fortschreibung des Maßnahmenplans passiert? Ein fortgeschriebener Maßnahmenplan lässt sich aktuell auf der Seite des Thüringer Sozialministeriums jedenfalls nicht finden. Eine Fortschreibung des Maßnahmenplans schafft aber die Grundlage für eine bessere Vernetzung von Frauenhäusern, Polizei, Justiz, Jugendämtern sowie den Interventionsund Beratungsstellen und ist daher für ein funktionierendes Hilfesystem eminent wichtig. Deshalb möchte ich an dieser Stelle für eine zügige Veröffentlichung des Maßnahmenplans gern auch im Sinne eines Aktionsplans gemäß der Istanbul-Konvention werben und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

Alle Reden von Henry Worm Protokoll ↗