Astrid Rothe-Beinlich
f)auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kinder schützen, sexuellen Missbrauch bekämpfen, Rechtsstaat in Thüringen stärken!“
Sehr geehrte Damen und Herren, ich will mit einem Zitat von Dr. Christine Bergmann aus dem Jahr 2011 beginnen. Sie hat gesagt: „Das Unerträgliche ist, dass die Kinder, wenn sie sich aus dem Kokon von Schweigen und vermeintlicher Schuld heraus trauen, nicht auf offene Ohren stoßen. Sie suchen nach Hilfe – aber sie bekommen sie nicht.“ Das, glaube ich, ist tatsächlich einer der Hauptpunkte, über den bislang sehr wenig gesprochen wurde. Wir brauchen Sensibilität, wir brauchen mehr Sensibilität in den Kindergärten, bei den Kinderärzten und in den Schulen, und wir brauchen sie auch in den Familien. Wenn wir nämlich auf die aktuellen Fälle schauen, dann merken wir, dass etwas gewaltig schiefgelaufen ist. Die vermeintliche Denke von „Jede Familie ist besser als ein Heim“ hat sich eben oft als wirklich trügerisch und in einigen Fällen als richtig schlimm erwiesen, wie, wenn wir jetzt zum Beispiel nach Münster schauen. Hier hat ein Jugendamt eben nicht rechtzeitig gehandelt, hier wurde tatsächlich falsch gedacht. Und die meisten Missbrauchsfälle passieren leider im sozialen Nahfeld, sie passieren in der Familie und da gilt es hinzuschauen, die Augen offen zu halten, sensibel zu sein und den Kindern zu trauen, wenn sie etwas sagen und wenn sie sich öffnen, was sie belastet oder was sie tatsächlich erleiden müssen. Wir haben aber noch ein ganz anderes Problem und das sehen wir tatsächlich auch im Bereich der Justiz. Wenn wir nämlich auf die Familiengerichte beispielsweise schauen, dann treffen wir da leider oftmals auf jede Menge Ahnungslosigkeit. Jeder Insolvenzrichter braucht dafür eine besondere Spezialisierung. Für Familienrichter gibt es diese nicht und wir haben auch keine Fortbildungspflicht für Richterinnen und Richter, die hat bislang nur ein Bundesland, nämlich Baden-Württemberg. Und ich glaube, auch darüber müssen wir tatsächlich sprechen. Ich möchte den Göttinger Strafrechtler Prof. Dr. Kai Ambos zitieren. Er sagt: „Der reflexhafte Ruf nach höheren Strafen bringt keinen Deut mehr Sicherheit für mögliche Opfer.“ Aus der kriminologischen Forschung wissen wir, dass allenfalls die Entdeckungswahrscheinlichkeit eine Abschreckungswirkung für potenzielle Täter entfaltet, nicht aber der höhere Strafrahmen. Manche haben sogar vom Pawlow’schen Reflex gesprochen, als jetzt wieder die Rufe nach schärferen Strafen kamen. Was hilft also tatsächlich, was hilft den Kindern – und jedes gerettete, jedes behütete, jedes geschützte Kind muss es uns wert sein, alles zu tun. Ich glaube, das ist nicht einfach zu beantworten und das wissen wir alle. Es hilft, wenn wir tatsächlich genau hinschauen, es hilft, wenn wir gut zuhören und es hilft eben nicht, daraus einen ideologischen Grabenkampf zu machen. Und verzeihen Sie mir, Kollegen von der AfD, ich nehme es Ihnen nicht ab, dass es Ihnen hier nur um eine sachliche Debatte geht. Die brauchen wir aber genau in dieser Frage, denn wenn wir genau hinschauen, dann wissen wir, dass es eben nicht daran mangelt, dass der Strafrahmen nicht vorhanden wäre – Frau Marx hat es ausgeführt, auch Frau Baum hat das hier sehr sachlich dargestellt –, sondern es mangelt daran, dass Menschen hinschauen. Es mangelt manchmal auch am Wissen, manchmal auch an der entsprechenden Fort- und Weiterbildung in den Jugendämtern. Es mangelt aber eben auch an der Fort- und Weiterbildung der Richterinnen und Richter und es mangelt auch an der Unterstützung und Fort- und Weiterbildung der Ermittlerinnen und Ermittler. Ich weiß nicht, wer von Ihnen alles schon mal die Kolleginnen und Kollegen – und das sind nicht viele – im Landeskriminalamt besucht hat, die sich mit Cyberkriminalität beschäftigen. Das sind nur sehr wenige und was sie sich tagtäglich anschauen müssen, das ist tatsächlich nur schwer zu ertragen. Ihnen fehlt oftmals die notwendige Unterstützung, sie brauchen tatsächlich, glaube ich, mehr Personal, sie brauchen aber auch Supervision, um mit dem umgehen zu können, was sie da tagtäglich sehen. Es ist also wichtiger, in die Ermittlungsbehörden zu investieren, weil wir der Überzeugung sind, dass die jetzigen Strafrahmen tatsächlich angemessen sind, um auch die volle Bandbreite der Tatbestände abzudecken. Und ich sage es noch mal: Wir brauchen auch eine bessere Schulung von Jugendamtsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern, von Pädagoginnen und Pädagogen, aber eben auch, ich habe es schon ausgeführt, von Richterinnen und Richtern mit fachfremden Grundkenntnissen, gerade wenn sie ein Familiendezernat übernehmen. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
