Heike Werner
d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Thüringer Lebensmittelproduktion in der Corona-Pandemie“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, auch mich haben die Bilder der vergangenen Wochen sehr erschüttert, die massenweisen Coronavirus-Infektionen bei zum Teil mehreren Hundert, vorwiegend aus dem osteuropäischen Ausland stammenden Beschäftigten in einzelnen Schlacht- und Fleischereibetrieben in Nordrhein-Westfalen, in Baden-Württemberg oder auch in Schleswig-Holstein. Wir haben dazu Bilder gesehen von unzumutbaren Wohnunterkünften und Arbeitsbedingungen und man muss sagen, das ist wirklich eine Missachtung der Menschenwürde und muss deswegen unbedingt auch diskutiert und es muss dafür sensibilisiert werden. Aber die Auswirkungen gehen noch viel weiter. Dabei hat Herr Bundesminister Heil im April 2020 die Arbeitsministerinnen und Arbeitsminister der Länder informiert, es haben sich nämlich die diplomatischen Vertretungen der betroffenen Herkunftsländer sehr kritisch zu den Missständen in den Wohnunterkünften und den Arbeitsbedingungen geäußert und haben mit dem Abzug der Beschäftigten gedroht. Das war auch ein Grund, warum sich der Chef des Bundeskanzleramts und die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder intensiv mit den Arbeitsbedingungen beschäftigt und Beschlüsse zur Stärkung des Gesundheitsschutzes in den Betrieben und den Unterkünften der Fleischwirtschaft, aber auch insbesondere von Saisonarbeitskräften gefasst haben. Als Maßnahmen wurde unter anderem gefordert, dass durch die Zoll- und Arbeitsschutzverwaltungen, aber auch die kommunalen Ordnungs- und Gesundheitsämter zeitnah die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen sind, also zusätzliche Maßnahmen zur Einhaltung der Arbeits-, Infektions- und Gesundheitsschutzstandards durch die Arbeitgeber sicherzustellen sind. Hier ist mehr Verbindlichkeit notwendig. Sie wissen, es gab sowohl die freiwillige Selbstverpflichtung der Branchen als auch das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft. Aber es hat keine gravierenden Verbesserungen gebracht, sondern wir haben es gesehen, es gab Wuchermieten, Verstöße gegen Hygiene-, Abstands- und Arbeitsschutzbestimmungen, fehlende Schutzausrüstungen, fehlende arbeitsmedizinische Versorgung, Verstöße gegen den Mindestlohn und das Arbeitsschutzgesetz. Hier war es also notwendig, tatsächlich intensive Maßnahmen und vor allem verbindliche Maßnahmen zu ergreifen. Es wurde zum Teil hier schon dargestellt, was dies bedeutet, zum einen, dass dem Subunternehmertum und den Werkverträgen ein Riegel vorgeschoben werden soll. Durch die Änderung des Arbeitsschutzgesetzes beabsichtigt die Bundesregierung auch, erstmals eine verbindliche Überwachungsquote durch die Arbeitsschutzbehörden in den Ländern gesetzlich festzulegen. Schrittweise soll diese Quote zur Überwachung der Betriebe bis zum Jahr 2026 auf 5 Prozent gesteigert werden. Für Thüringen würde sich damit fast eine Verdopplung der Überwachungsquote notwendig machen. Aber wir haben hier auch schon vorgelegt, indem wir im Haushalt 2020 entsprechende Stellen für die Arbeitsschutzbehörden zusätzlich eingestellt haben. Dieser zusätzliche Personalausbau bei den Arbeitsschutzbehörden wird natürlich weiterhin notwendig sein. Es geht nicht nur um die Kontrollen, sondern es geht eben auch um die Beratungen, um hier tatsächlich erfolgreich auf die Arbeitsbedingungen Einfluss nehmen zu können. Welche Bedeutung gute Arbeitsbedingungen gesamtgesellschaftlich haben, hat sich gerade in der Corona-Pandemie noch mal gezeigt, denn gute Arbeitsbedingungen dienen eben auch dem Infektionsschutz und umgekehrt. Wir haben also deshalb die Beschlüsse des Bundeskabinetts als Eckpunkte „Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft“ natürlich begrüßt. Aber wir waren nicht untätig, sondern auch durch die Koalition – und das ist vielleicht die Antwort auf Ihre Frage, Herr König, warum es hier nicht noch Vorschläge gibt – sind wir hier schon tätig geworden und die Maßnahmen gehen genau in die Richtung auch dieser Eckpunkte. Es wurden Kontrollen des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz als Arbeitsschutzbehörde in größeren Betrieben der Fleischwirtschaft veranlasst. Es wurden ebenso Kontrollen in der Landwirtschaft, insbesondere bezüglich der Saisonarbeitskräfte, zusätzlich vorgenommen. Es wird sich dabei mit dem Zoll abgestimmt und im Einzelfall erfolgen auch gemeinsame Aktionen. Darüber hinaus gab es auch ein Informations- und Beratungsschreiben an die Betriebe der Fleischwirtschaft in Thüringen und natürlich arbeitet die Thüringer Arbeitsschutzbehörde eng mit der Beratungsstelle „Faire Mobilität“ zusammen und es geht – und das trifft auch die Forderung von Frau Lehmann – darum, natürlich koordiniert vorzugehen, nicht nur koordiniert mit den Ressorts der Landesregierung, sondern auch mit den Verbänden und den Arbeitnehmervertretungen in Thüringen, um hier auf das Thema „Sozialpartnerschaft“ noch mal deutlich aufmerksam zu machen. Ich kann Ihnen sagen, dass die bisherigen Ergebnisse der Überprüfungen in der Fleischwirtschaft durch das TLV bisher keine gravierenden Probleme zeigen; auch bezüglich der Unterkünfte scheint es so, dass untragbare Sammelunterkünfte, wie wir das aus anderen Bundesländern beschrieben bekommen haben, in der Fleischwirtschaft in Thüringen so nicht bekannt sind und auf jeden Fall kein Massenphänomen sind. Es zeigt, dass die Branche nicht insgesamt pauschal zu verdammen ist. Es gilt vielmehr – und das haben Sie auch schon gesagt –, Schaden von den in Thüringen wichtigen Bereichen wie der Fleisch- und Landwirtschaft fernzuhalten. Es ist insbesondere im Interesse der Unternehmen, die verantwortungsvoll handeln, dass sich genau mit denen beschäftigt wird, die eben hier täuschen, die hier abzocken und die nicht die nötige Verantwortung walten lassen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beschäftigte ausbeuten, die sich unzulässig Wettbewerbsvorteile verschaffen und für die jedes Mittel recht ist. Hier wollen wir noch erfolgreicher werden, denn das sind unfaire Praktiken. Diese Unternehmen sind nicht nur in der Fleischindustrie, in der Lebensmittelindustrie zu finden, das wurde hier schon gesagt, aber es gibt sie auch in Thüringen. Wir sehen weiteren Regelungsbedarf dabei, dass Arbeitsschutzbehörden Kenntnisse brauchen über den Einsatz der ausländischen Saisonarbeitskräfte. Die Arbeitsschutzbehörden müssen die Möglichkeit erhalten, Unterkünfte bzw. Arbeitsplätze gegebenenfalls auch in privaten Bereichen zu überprüfen, zum Teil natürlich auch in Zusammenarbeit mit der Baubehörde und der Gesundheitsbehörde. Die Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden und gegebenenfalls der Staatsanwaltschaften muss verstärkt werden. Und – das wurde schon gesagt – die Arbeitsschutzbehörden müssen natürlich auch personell verstärkt werden. Es braucht darüber hinaus eine politische Debatte für eine menschenwürdige Beschäftigung in Thüringen. Hier gilt es, die Öffentlichkeit stärker für diese Thematik zu sensibilisieren. Es wurde hier an der Stelle schon benannt: Seit November 2017 finanzieren wir die Arbeit der Anlauf- und Beratungsstelle „Faire Mobilität in Thüringen“, ein Projekt in Trägerschaft des DGB-Bildungswerks Thüringen. Hier werden Beschäftigte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aus dem Ausland zu uns gekommen sind und in Thüringen arbeiten, in ihrer Herkunftssprache arbeits- und sozialrechtlich informiert und beraten. Dabei wenden sich vorrangig Menschen aus osteuropäischen EUMitgliedstaaten an die Kontaktstelle, weil sie natürlich auch die größte Gruppe der ausländischen Beschäftigten hier in Thüringen darstellen. Diese Beratung beschränkt sich nicht auf die Lebensmittelindustrie, sondern erfolgt natürlich in allen Branchen. Aus den bisherigen Projekterfahrungen – wir haben das im Ausschuss auch schon mal dargestellt – zeigt sich deutlich, dass Unterstützungsangebote für Menschen aus dem Ausland dringend notwendig sind und gebraucht werden und dass wir Hindernisse abbauen müssen, damit diese Angebote leichter zugänglich sind. Das ist zum Beispiel durch Ermöglichung des Spracherwerbs möglich, aber es geht auch darum, dass den Beschäftigten arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen auch bekannt sind. Hier muss es noch mehr Aufklärungsarbeit geben, hier braucht es auch mehr Sensibilisierung. Ein letzter Satz an die Adresse der AfD: Es braucht auch eine Willkommenskultur, die nicht nur nach Nützlichkeit unterscheidet, sondern die jeden Menschen wertschätzt. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
