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Laura Wahl

GRÜNE 17.06.2020 Sitzungen 7/16

b) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem: Istanbul-Konvention in Thüringen konsequent umsetzen“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im letzten Plenum hatten wir als rot-rot-grüne Abgeordnete eine symbolische Aktion mit Masken und T-Shirts gemacht, um klarzustellen, Rassismus tötet. Ohne die teils unterschiedlichen Unterdrückungsmuster negieren zu wollen, wäre leider klar, dass der Satz genauso wahr bleibt, wenn er lauten würde: Sexismus tötet. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jeden Tag versucht in Deutschland ein Mann, seine Partnerin oder Ex-Partnerin zu töten. Jeden dritten Tag gelingt es. Das macht allein 122 Frauenmorde im Jahr 2018. Leider muss man es so deutlich sagen. Eine Partnerschaft stellt für Frauen immer noch ein Sicherheitsrisiko dar, denn statistisch gesehen stellt eben nicht die von Eltern so oft vorgewarnte Vergewaltigung auf dem Nachhauseweg das große Risiko dar, sondern der eigene Partner, Ex-Partner oder Geliebte. Es ist deshalb mehr als überfällig, dass 2018 in Deutschland die IstanbulKonvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Kraft getreten ist, denn auch in Thüringen haben wir Nachholbedarf bei Schutz von Frauen vor Gewalt. Aus einer Antwort auf die Kleine Anfrage meiner Kollegin Astrid Rothe-Beinlich geht hervor, dass in Thüringen aktuell neun Frauenhäuser und drei Frauenschutzwohnungen gefördert werden. Das macht insgesamt 141 Plätze. Darüber hinaus sind fünf weitere Frauenschutzeinrichtungen bekannt. Die Auslastung zwischen den Regionen schwankt, doch immer wieder sind die Wohnungen voll ausgelastet, sodass Schutz suchende Frauen abgewiesen werden müssen. Im vergangenen Jahr betraf das mangels Plätzen 130 oder ein paar mehr. Das ist ein Fakt, den wir dringend ändern müssen, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn unsere Aufgabe als Staat und Gesellschaft ist es, Menschen vor Gewalt zu schützen. Insbesondere die, die in ihrem eigenen Zuhause von Gewalt betroffen sind, brauchen einen sicheren Zufluchtsort. Als rot-rot-grüne Fraktionen arbeiten wir daher gerade an einem Antrag, mit dem wir die IstanbulKonvention in Thüringen endlich umsetzen wollen. Dazu gehören definitiv flächendeckend mehr Frauenhausplätze. Allerdings reicht es nicht, eine Wohnung irgendwo bereitzustellen, sondern ganz klar muss auch mehr fachliches Personal gefördert werden, das die betroffenen Frauen mit psychosozialer Beratung unterstützt. Dringend nötig ist es auch, dass für die Kinder Beratung geschaffen wird, denn auch diese werden in Fällen häuslicher Gewalt häufig traumatisiert. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Mit Umsetzung der Istanbul-Konvention soll auch eine Koordinierungsstelle Häusliche Gewalt aktiviert werden. Diese wäre unter anderem für präventive Maßnahmen im Bereich des Bildungssystems und in Bereichen der Aus- und Fortbildung zuständig, die mit Betroffenen sowie Tätern und Täterinnen zusammen zu tun haben. Dies betrifft aus unserer Sicht insbesondere auch Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz, um gerade im Bereich der staatlichen Gewalt für die Bedürfnisse und Rechte der von Gewalt Betroffenen zu sensibilisieren. Dass dies an vielen Stellen in der Gesellschaft noch nötig ist, macht das folgende Beispiel klar, das aus einer Aufzählung der „ZEIT“ stammt, die alle 122 Frauenmorde in 2018 recherchiert hat. Ich zitiere mit Ihrer Genehmigung, Frau Präsidentin: „Bad Peterstal-Griesbach. Sie gibt zu, dass sie fremdgeht, und sagt, sie könne nicht verstehen, warum sie ihn je geheiratet habe. Er würgt sie, fügt ihr 32 Messerstiche zu. Das Gericht wertet die Tat nicht als Mord, sondern als Totschlag. Die Trennung habe dem Täter den Boden unter den Füßen weggezogen, so die Begründung. Sie wurde 46 Jahre alt.“ Da muss man ganz klar sagen: Eine Gesellschaft, in der im Jahr 2018 noch immer Frauen als Besitzobjekte gesehen werden, auf die man einen Anspruch hätte, und in der es nach der Argumentation des Gerichts gewissermaßen verständlich sei, auf eine Trennung mit tödlicher Gewalt zu reagieren, ist frauenfeindlich und weit weg von jeglicher Gleichberechtigung. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Leider noch mal aktueller wurde das Thema „Gewaltschutz“ durch Corona und die damit verbundenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Eine Online-Befragung unter rund 3.800 Frauen deutet darauf hin, dass die Fälle häuslicher Gewalt tatsächlich noch mal angestiegen sind. Befanden sich die Frauen zu Hause in Quarantäne, stiegen die Zahlen stark. Dann berichteten 7,5 Prozent von körperlicher Gewalt, in 10,5 Prozent der Fälle erlitten Kinder Gewalt. Ähnlich dramatisch waren die Angaben, wenn die Familie akute finanzielle Sorgen hatte. Gerade in Krisen verstärken sich meist problematische Tendenzen und die hauen vor allem dort rein, wo wir schon zu normalen Zeiten noch nicht ausreichend funktionierende Unterstützungsnetzwerke aufbauen konnten. Das hat sich vor allem im Bereich der Prostitution bemerkbar gemacht, aber eben auch im Bereich der häuslichen Gewalt. Und deshalb wird es Zeit, dass wir die Umsetzung der Istanbul-Konvention angehen. Damit möglichst alle Betroffenen erreicht werden, ist es übrigens umso wichtiger, dass wir auch weiterdenken bei der Umsetzung der Konvention, dass wir auf die besonderen Bedarfe von geflüchteten Frauen oder Frauen mit Behinderung eingehen, dass wir auch für inter- und transgeschlechtliche Menschen, die ebenso in hohem Maße Gewalt ausgesetzt sind, Schutzwohnungen bereitstellen. Denn klar ist: Unterdrückung und Gewalt resultierend aus patriarchalen und rassistischen Machtstrukturen sind in Deutschland für viele Menschen Alltag. Etwas daran ändern werden wir aber nur, wenn wir die verschiedenen Kämpfe zusammendenken und das Ziel „ein gutes Leben für alle“ heißt. Unser Feminismus ist antirassistisch. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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