Dirk Adams
f)auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Kinder schützen, sexuellen Missbrauch bekämpfen, Rechtsstaat in Thüringen stärken!“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Lassen Sie mich zunächst einmal meinen ganz herzlichen Dank dafür sagen, dass die Debatte zu diesem schweren und sehr emotionalen Thema bis hierher in dieser Sachlichkeit geführt wurde. Damit sind wir um einiges weiter, Herr Mühlmann, als Ihre Presseäußerungen das waren. Ich bedanke mich aber ausdrücklich und außerordentlich dafür, dass heute hier im Plenum solche Behauptungen nicht aufgestellt wurden, wie sie in Ihrer Pressemitteilung zu finden waren. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Fälle von schwerstem sexuellen Missbrauch von Kindern, wie sie zuletzt in Lügde, Bergisch-Gladbach und aktuell in Münster bekannt wurden, sind abscheuliche Verbrechen, die uns fassungslos zurücklassen angesichts dessen, was Kindern angetan wurde. Die Forderung nach härteren Strafen ist angesichts solcher furchtbaren Taten absolut nachvollziehbar, und um das noch einmal deutlich zu sagen, dass es alle hören können: absolut nachvollziehbar! Aber jetzt kommt das Aber und damit beginnt die Komplexität dieser Debatte, der man sich bitte stellt. Und ich habe das heute hier in der Debatte gesehen, dass alle Fraktionen offensichtlich bereit sind, sich dieser komplexen Debatte auch zu stellen. Die Forderung greift nämlich zu kurz, denn Strafrahmen – Mindest- und Höchststrafen – sind nur ein Teil der Kriminalitätsbekämpfung. Und erlauben Sie mir, persönlich noch etwas hintanzufügen: Mich ärgert es maßlos, dass nach solchen schlimmen Taten alle wie im Affekt auf die Täter schauen – was können wir da noch machen, wie können wir noch härter bestrafen –, aber in der öffentlichen Debatte die Opfer überhaupt nicht vorkommen. Wer stellt denn öffentlich die Frage als Erstes in einer bundespolitischen Debatte: Hat der Kreis, die Kommune auch die Möglichkeit, therapeutisch in einer Traumastation dieser Familie, diesem Opfer zu helfen? Diese bundespolitische Debatte habe ich nicht gehört. Sie findet allenfalls in einem Nebensatz statt. Und hier, Herr Schard, wenn Sie sagen, da müssen wir an die Spitze der Bewegung treten, bin ich ganz sicher, auch mit der Sozialministerin gemeinsam, dass wir, obwohl wir schon viel erreicht haben, hier in Thüringen gut daran täten, Top-Runner zu werden, zu zeigen, dass noch mehr geht. Wenn Sie das als Parlament mit dem nächsten Haushalt möglich machen, weil diese Arbeit enorm teuer und eben nicht billig ist, dann wären wir in dieser Debatte ein gutes Stück vorangekommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, tragende Säulen für den Schutz unserer Kinder sind wirksame Prävention und vor allem die effektive Strafverfolgung. Und, Herr Mühlmann, ich hatte schon angesprochen, wenn Sie vorhin gesagt haben, dass ich mich gegen Strafverschärfungen beim Kindesmissbrauch ausgesprochen hätte: Ich weiß nicht, woher Sie das haben. Sie haben doch – und das muss ich Ihnen auch zugestehen – vollkommen korrekt mein einziges Zitat zu dieser Frage, die sich im Übrigen auf Kinderpornografie bezogen hat, wiedergegeben. Das haben Sie ja vollkommen richtig dargestellt. Wo steht dort etwas von „ich lehne ab“? Meine sehr verehrten Damen und Herren, Taten, wie sie uns aus Lügde, Bergisch-Gladbach und Münster bekannt wurden, sind Verbrechen, für die unsere Strafgerichte nach dem geltenden Recht tatund schuldangemessene Strafen verhängen können, und sie tun es auch. Das Strafgesetzbuch sieht für derartige Taten Freiheitsstrafen von zwei Jahren bis zu 15 Jahren vor, und gegen einen solchen Sexualstraftäter kann nach geltendem Recht die Sicherungsverwahrung verhängt werden, selbst wenn er vorher noch nicht vorbestraft ist. Und auch um einem Gerücht entgegenzutreten: Die Sicherungsverwahrung ist unbefristet, sie gilt für immer und ein Gericht kann sie nur beenden nach sachkundiger Beratung, wenn klar ist, dass von dem Straftäter diese Strafen nicht mehr zu erwarten sind. Erst dann darf sie aufgehoben werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bestrafung des sexuellen Missbrauchs von Kindern mit Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren und die Verhütung künftiger Taten auch durch die Sicherungsverwahrung beruhen auf den Strafverschärfungen seit dem 6. Strafrechtsreformgesetz aus dem Jahre 1998. Seinerzeit wurden die schweren Formen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zum Verbrechen erklärt und die Mindeststrafe damit auf ein Jahr angehoben. Im Jahr 2003 hat das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung die Mindeststrafe für den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern auf zwei Jahre angehoben – die Mindeststrafe. Das alles waren sicher richtige und wichtige Maßnahmen zum Schutz unserer Kinder. Aber trotz dieser Verschärfungen beklagen wir heute Straftaten, wie sie in Münster geschehen sind. Und dem müssen wir ins Auge sehen, so bitter das auch ist. Tagtäglich werden Kinder wieder und wieder – Frau Präsidentin, entschuldigen Sie das drastische Wort – Opfer perverser Triebtäter – das muss auch so benannt werden – und Opfer skrupelloser Händler von Kinderpornografie. Aus der kriminologischen Forschung wissen wir aber – Frau Kollegin RotheBeinlich hat das schon gesagt –, dass die Entdeckungswahrscheinlichkeit potenzieller Täter und eben nicht die abstrakte Strafandrohung entscheidend sind für die Abschreckung. Deshalb ist dort unser Werkzeug, deshalb dürfen und müssen wir uns auf diese Fragen konzentrieren. Verantwortungslos, um hier eine Vokabel aus dem Antrag zu nehmen, ist eben nicht, sich den Kopf darüber zu zerbrechen, was die wirkliche Maßnahme ist, die uns wirklich einen Schritt weiterbringt, sondern verantwortungslos sind all diejenigen, die sagen, ich fordere jetzt eine härtere Strafe und dann bin ich mit der Debatte fertig. Das darf nicht passieren, meine sehr verehrten Damen und Herren. Auf das aus meiner Sicht Notwendige werde ich gleich eingehen, aber lassen Sie mich zur Vorstellung, zur Vollständigkeit und zur Verdeutlichung auch einen Blick auf die strafrechtliche Bekämpfung der Kinderpornografie werfen. 1993 wurde der Besitz von kinderpornografischem Material erstmals überhaupt unter Strafe gestellt. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass darin schon auch ein Skandal liegt, dass dies erst im Jahr 1993 möglich war. Die Strafe für das Herstellen oder Verbreiten wurde damals auf eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren Höchststrafe angehoben, nachdem zuvor maximal ein Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe drohte. 1998 wurde die Höchststrafe für gewerbsmäßig oder bandenmäßig begangene Taten von fünf auf zehn Jahre angehoben. 2004 hat der Gesetzgeber die Höchststrafe für den Besitz von Kinderpornografie von einem Jahr auf zwei Jahre und 2015 noch einmal von zwei auf drei Jahre angehoben. Für diejenigen, die anderen den Besitz verschaffen, wurde der Strafrahmen von maximal einem Jahr angehoben auf eine Mindeststrafe von drei Monaten und eine Höchststrafe von bis zu fünf Jahren, bei gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Begehung bis zehn Jahre. Seit 2015 können auch Nacktaufnahmen als Kinderpornografie geahndet werden, während zuvor nur explizit sexuelle Handlungen vom Tatbestand umfasst wurden. All dies ist geschehen, all dies ist mit Recht geschehen und trotzdem stehen wir dem Milliardengeschäft der Kinderpornografie gegenüber wie einer Hydra, der wir den Kopf abschlagen und sofort zwei nachwachsen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, und dies, obwohl der Gesetzgeber den strafrechtlichen Preis des Handelns, Verbreitens und Besitzens von Kinderpornografie so erhöht hat. Kriminologen sagen uns auch hier: Der Preis mag so hoch sein, er wird von solchen Tätern so lange nicht einkalkuliert, wie sie darauf hoffen können, dass sie ihn nie zahlen müssen. Und auch das zeigt wieder, wo der Hebel ist. Die Täter fühlen sich sicher, weil sie sich in den Tiefen des Darknets verstecken können, weil internationale Rechtshilfe nicht überall funktioniert oder weil Auswertung einmal beschlagnahmter Datenträger einfach zu lange dauert. Auch in Thüringen, auch wo man investiert hat, auch wo man gute Erfolge erzielt hat, dauert das noch zu lange. Und da müssen wir dran. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich stehe dafür ein, dass die Tatverdächtigen den Strafgerichten zugeführt werden, dass zügig ermittelt wird, dass wir sie anklagen, sodass über die Schuld und Strafe in einem rechtsstaatlichen Verfahren entschieden werden kann. Dazu gehört viel, was wir noch tun können. Und da, Herr Schard, wollen wir uns gern an die Spitze der Bewegung setzen. Da wollen wir gern Spitzenleistungen aus Thüringen deutlich machen. Wir müssen uns dazu aber einem kaum fassbaren Dunkelfeld stellen. Täglich wird Kindern unvorstellbares Leid zugefügt. Taten wie die in Lügde, Bergisch-Gladbach und Münster werden durch eine Kultur des Wegsehens begünstigt. Das Unvorstellbare wollen wir nicht sehen. Es ist in unserer Psyche angelegt, dass wir nicht wahrhaben wollen, dass in unserem Bekanntenkreis, in unserem Wohnumfeld, bei Kollegen solche Taten möglich sein sollen. Deshalb werden sie zu oft nicht gesehen. Aber wir müssen eine Kultur des Hinsehens bekommen. Wir brauchen auch niederschwellige Angebote für diejenigen, die Verdachtsmomente haben und diese der Polizei vertraulich zuleiten wollen. Und wir müssen noch stärker in unsere Schulen und Kindergärten gehen mit Präventionsmaßnahmen. Wir müssen den Kindern dort sagen: Schweigt nicht, ertragt nicht! Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, das Jugendamt, die Polizei und am Ende auch die Justiz werden euch helfen! Gebt uns ein kleines Zeichen, dass wir euer Leid beenden können! Für diese pädagogische Arbeit ist es unglaublich schwer, Menschen zu finden, die bereit sind, sich dem zu stellen. Wir alle haben davon nur eine marginale Vorstellung, wie schwierig es ist, kindgerechte Worte, sensible Worte zu finden, um Kinder dazu zu bringen, das Schweigen zu brechen, ein Zeichen zu geben, sodass wir ermitteln können. Meine sehr verehrten Damen und Herren, hier ist jeder Euro, hier ist jede Forderung nach einer stärkeren, nach einer noch intensiveren Arbeit richtig angebracht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Polizei und die Staatsanwaltschaften tun alles, um diese Ermittlungen zügig und mit Nachdruck zu führen. Aber wir müssen uns auch fragen von diesem Punkt aus: Wo können wir noch unterstützen? Haben die Ermittler die Möglichkeiten, den Verbreitungsweg im Internet nachzuspüren oder stoßen sie auf Schwierigkeiten, wenn sie die vielen Pseuonyme einem tatsächlichen Tatverdächtigen zuordd nen wollen? Verfügen unsere Strafverfolgungsbehörden in personeller und technischer Hinsicht über all die nötige Ausstattung, um den erforderlichen Verfolgungsdruck in den Fällen sexuellen Missbrauchs und der Kinderpornografie auch erhöhen zu können? Und darum geht es: Druck erhöhen. Nicht sich damit zufriedengeben, was wir zugegebenermaßen schon erreicht haben. Haben wir genügend Kräfte, die etwa im Darknet effektiv ermitteln und sichergestellte Beweismittel auswerten können, um Schuldige so schnell wie möglich einer rechtsstaatlichen Strafe zuführen zu können? Meine sehr verehrten Damen und Herren, hier gibt es viel zu tun. Hier müssen wir anpacken. Und an dieser Stelle sei das auch noch mal ganz deutlich gesagt: Die Auswertestelle Kinder- und Jugendpornografie beim Landeskriminalamt ist ein erster Schritt und dort wird eine extrem gute Arbeit geleistet. Unser Generalstaatsanwalt hier in Thüringen bewertet deren Arbeit als außerordentlich schlagkräftig und extrem vorbildlich. Hier müssen wir, hier können wir auch weitermachen. Das muss die Forderung nach so schlimmen Verbrechen, wie wir sie erlebt haben, wie wir sie wieder wahrnehmen mussten, sein, diese Strafverfolgung und Prävention gemeinsam zu stärken. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das alles kostet Zeit, Mühe und vor allen Dingen auch Geld. Die Erhöhung des Strafrahmens kostet erst mal gar nichts. Deshalb wird der schnell gefordert. Aber wir brauchen Lösungen, die uns wirklich weiterbringen, und keine billigen, verantwortungslosen Debatten. Vielen Dank für die Debatte am heutigen Tag.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
