Gudrun Lukin
c)auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Verschärfungsmaßnahmen gegenüber Motorradfahrern stoppen – pauschale Diskriminierung Thüringer Motorradfahrer verhindern“
Im Übrigen: Bei Park- und Haltevergehen ist diese Halterhaftung laut § 25a StVG bereits möglich. Außerdem: Das Fahrtenbuch kann auch schon jetzt laut § 31a StVZO verfügt werden.
