Laura Wahl
c)auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Verschärfungsmaßnahmen gegenüber Motorradfahrern stoppen – pauschale Diskriminierung Thüringer Motorradfahrer verhindern“
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss sagen, ich finde den Untertitel Ihrer Aktuellen Stunde ein bisschen schwierig. Sie reden von einer pauschalen Diskriminierung von Motorradfahrenden. Aktuell wird ja das Thema „Rassismus“ stark diskutiert. Wir hatten es vorher schon von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Heute ist der 17. Juni, da finde ich das Opfern von Diskriminierung gegenüber schon ein bisschen verhöhnend, das jetzt so zu beziffern. Man könnte jetzt natürlich auch sagen, der Begriff ist im Sinne der Unterscheidung gemeint. Aber dann ergibt der Titel aus meiner Sicht keinen Sinn mehr, weil die neue Regelung bundesweit gelten würde und damit eben genau keine Ungleichbehandlung allein von Thüringer Motorradfahrenden gegeben ist. Wie Sie schon ganz richtig schreiben, wurde der Antrag außerdem am 15. Mai bereits beschlossen. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet nun, was sie damit macht. Das heißt, wir in Thüringen haben eigentlich nicht mehr viel zu sagen. Deswegen verstehe ich nicht ganz, was Sie damit erreichen wollen und ob es nicht sinnvoller wäre, wenn Sie nicht einfach mit Ihren Kollegen und Kolleginnen in der Bundesregierung sprechen, was Sie genau an diesem Antrag stört.
(Zwischenruf Abg. Malsch, CDU: Wer hat
denn die Hand im Bundesrat gehoben?) Ja, aber wir entscheiden das jetzt im Landtag nicht mehr.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Und
zu Recht!) Grundsätzlich muss man ja sagen, der Antrag kommt tatsächlich aus NRW und Baden-Württemberg. In Baden-Württemberg sind ja unsere Fraktionen gemeinsam an der Regierung. Deswegen waren Sie da grundsätzlich mit beteiligt. Ich muss sagen, die grundsätzliche Intention des Antrags ist schon durchaus berechtigt, nämlich das Thema „Motorradlärm und dessen wirksame Minderung und Kontrolle“. Und vielleicht noch ein paar Fakten zum Motorradlärm allgemein, denn Studien zeigen immer wieder, dauerhafter Lärm ist nicht nur belästigend, sondern wirkt sich schädlich auf die Gesundheit aus und macht krank.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Viele Bürger/-innen fühlen sich durch Straßenverkehrslärm belästigt. Als besonders störend werden einzelne Fahrzeuge empfunden, die aufgrund ihrer Konstruktion sehr laut sind. Dazu gehören insbesondere Motorräder, die über einen speziellen Klangcharakter verfügen. Das sage nicht ich, sondern bestimmte Umweltgutachten. Also gibt es definitiv Handlungsbedarf, diese Lärmproblematik anzugehen. Und die Bundesratsinitiative aus BadenWürttemberg und NRW greift das eben an vielen Stellen auf. Es geht zum Beispiel um eine Begrenzung der Geräuschemissionen in allen Fahrzuständen, die sogenannten Real Driving Sound Emissions, auf einen Grenzwert von maximal 80 Dezibel für alle Neufahrzeuge. Und im Bereich 80 Dezibel liegen ungefähr Rasenmäher. Lärm in dieser Lautstärke kann bereits zu gesundheitlichen Langzeitschäden führen. Auch geht es darum, zum Beispiel Initiativen wie „Silent Rider“ zu unterstützen. Durch eine bundesweite Kampagne sollten hier beispielsweise in Anlehnung an die Rettungsgassen-Kampagne die Motorradfahrenden für eine angemessene Fahrweise sensibilisiert werden. Ich hätte mir gewünscht, dass wir uns mit diesen sehr vielfältigen Maßnahmen für mehr Lärmschutz tiefgreifender auseinandergesetzt hätten, stattdessen reden Sie von einem drohenden Sonntagsfahrverbot, was in dieser Pauschalität überhaupt nicht droht.
(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Das steht
doch aber in dem Antrag!) Wenn man sich diesen Beschlusspunkt einmal anschaut, dann steht da: „Der Bundesrat sieht dringenden Handlungsbedarf, für besondere Konfliktfälle Geschwindigkeitsbeschränkungen und zeitlich beschränkte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen aus Gründen des Lärmschutzes zu ermöglichen.“ Es geht also einzig nur um Sonderregelungen, die Kommunen in bestimmten Ausnahmefällen erlassen sollen dürfen. Und nirgendwo wird von einem Allgemeinverbot von Motorradfahrenden an Sonntagen gesprochen. Und es wäre tatsächlich auch aus meiner Sicht nämlich nicht verhältnismäßig und daher durchaus abzulehnen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Allerdings finde ich es diskutierwürdig, die Güterabwägung von zwei sehr berechtigten Interessen, nämlich einerseits Lärmschutz und andererseits im weitestgehenden Sinne Bewegungsfreiheit, als Kollektivstrafe hinzustellen. Auch hier wird eine scharfmachende Rhetorik von Ihnen bedient, die mich stark an die Auseinandersetzung damals um Sicherheitsgurte erinnert. Das ist heute eine allgemein akzeptierte Maßnahme und damals wurde sozusagen fast das Ende der Freiheit damit heraufbeschworen. Deswegen würde ich mir wünschen, dass wir das ganze Thema sachlich diskutieren. Da können wir auch zum Thema „Lärmschutz“, glaube ich, viele sinnvolle Sachen und Gemeinsamkeiten herausarbeiten, aber nicht so, wie es jetzt geschehen ist. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
