19. Sitzung (WP20)
22.02.2023 · 111 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: FDP (15)CDU (11)GRÜNE (10)SSW (9)SPD (7)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 8. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Wegen Krankheit sind von der heutigen Sitzung entschuldigt von der CDU-Fraktion Katja RathjeHoffmann, Lukas Kilian und Martin Balasus, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bettina Braun und von der SSW-Fraktion Christian Dirschauer. Wir wünschen allen gute Besserung! (Beifall) Der Abgeordnete Sönke Siebke hat nach § 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung mitgeteilt, dass er an der Teilnahme an der heutigen Nachmittagssitzung verhindert ist. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, sich von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Abgeordneten erheben sich) Anfang Februar hat ein verheerendes Erdbeben im türkisch-syrischen Grenzgebiet mehr als 47.000 Todesopfer gefordert. Noch weitaus mehr Menschen wurden verletzt, unzählige verloren ihr Zuhause und die Grundlage ihrer Existenz. Auch wenn es angesichts dieser geradezu apokalyptischen Dimension und des unermesslichen menschlichen Leids schwerfällt, unsere Empfindungen in treffende Worte zu fassen, habe ich der Generalkonsulin der Türkei unser aller aufrichtiges Mitgefühl ausgesprochen. Auch heute sind unsere Gedanken bei den zahllosen Betroffenen dieser Katastrophe. Wir fühlen mit den Angehörigen und allen, die Schmerz und Verzweiflung zu tragen haben. Viele von ihnen leben auch hier bei uns, in Schleswig-Holstein. Die Sorgen und die Zukunftsängste, die die Familien in der Erdbebenregion erfasst haben, sie reichen auch in unsere Mitte. Wir sind all jenen dankbar, die sich – auch hierzulande – sofort darangemacht haben, den Menschen in Zeiten der höchsten Not beizustehen: vor allem der Türkischen Gemeinde Schleswig-Holstein und den von den sogenannten Blaulichtorganisationen entsandten Einsatzkräften, aber auch den vielen, vielen anderen, die mit ihren Spenden und einem großartigen Engagement versuchen, das Leid zu lindern. Ihr Einsatz kommt von Herzen. Er ist eine echte Geste der Nächstenliebe, der Solidarität und der Mitmenschlichkeit, die den Verzweifelten Hoffnung und Kraft schenkt. Es war und es bleibt wichtig, in unserer Unterstützung nicht nachzulassen – nicht jetzt, in der Zeit der Trauer, aber auch nicht in der kommenden Phase des Wiederaufbaus und des Neuanfangs. Der Schleswig-Holsteinische Landtag trauert um die Opfer der Erdbebenkatastrophe in einem stillen Gedenken. Meine Damen und Herren, wir wollen uns zu Beginn dieser Tagung auch an zwei unserer ehemaligen Kollegen erinnern, die leider verstorben sind: an Gero Storjohann und an HansChristian Siebke. Gero Storjohann verstarb nach schwerer Krankheit am 29. Januar 2023 – nur wenige Tage vor seinem 65. Geburtstag. Er wurde 1958 in Bad Segeberg geboren. Nach dem Wehrdienst als Zeitsoldat, einer Ausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel und einem Fachhochschulstudium, das er als Diplom-Betriebswirt abschloss, trat er 1988 in das Kostencontrolling bei der Deutschen Bundespost ein. Seit seiner Jugend widmete sich Gero Storjohann der Politik, um die Dinge und das Zusammenleben selbst mitzugestalten – zunächst in seinem direkten Umfeld, auf kommunalpolitischer Ebene, von 1996 bis 2002 als Abgeordneter des Schleswig-Holsteinischen Landtages, danach auch als Mitglied des Bundestages. Hier, in diesem Haus, wirkte der Christdemokrat vor allem als Mitglied des Umwelt-, des Wirtschafts- und des Bildungsausschusses mit. Zudem gehörte Gero Storjohann der Enquetekommission „Chancen und Risiken der Gentechnologie“ an. Von 2002 an bis zu seinem Tod vertrat Gero Storjohann den Wahlkreis Segeberg/Stormarn-Mitte im Deutschen Bundestag. Gero Storjohann war ein erfahrener, ein warmherziger, tief in seiner Heimat Schleswig-Holstein verwurzelter Parlamentarier, der sich voll und ganz in den Dienst der Bürgerinnen und Bürger stellte. Ob in seiner Zeit als Landtagsabgeordneter, als erfahrener Verkehrspolitiker, der uns allen als begeisterter Fahrradfahrer in Erinnerung bleiben wird, oder als überzeugtes Mitglied im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages – in seiner verbindlichen, kollegialen Art über die Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg geschätzt, hinterlässt er in der Bundespolitik wie im Landesverband seiner Partei, der CDU, eine große Lücke, die noch lange schmerzen wird. (Präsidentin Kristina Herbst) In seinem 83. Lebensjahr verstarb am 15. Februar zudem unser früherer Kollege Hans Christian Siebke, der dem Schleswig-Holsteinischen Landtag in angehörte – wie heute sein Sohn Sönke Siebke. Lieber Sönke, dir ganz persönlich, aber auch deiner Familie möchte ich im Namen des ganzen Landtages meine Anteilnahme aussprechen! Hans Siebke, am 13. Juli 1940 in Neumünster geboren, absolvierte nach seinem Realschulabschluss eine Ausbildung zum Landwirt und war von 1964 an in diesem Beruf tätig. 1990 wechselte er in die öffentliche Verwaltung. Er wurde Amtsvorsteher des Amtes Bornhöved und blieb dies bis 1998. Zu dieser Zeit blickte unser früherer Kollege Hans Siebke bereits auf eine reiche kommunalpolitische Erfahrung zurück: Von 1970 bis 2008 war er Gemeindevertreter seines Heimatortes Schmalensee, davon 30 Jahre ehrenamtlicher Bürgermeister, Kreistagsabgeordneter von 1979 bis 1996 und eine Zeitlang auch Kreisrat des Kreises Segeberg. Von 1996 bis 2000 dann gehörte Hans Siebke als direkt gewählter Abgeordneter des Kreises Segeberg-Ost dem Schleswig-Holsteinischen Landtag an, er wurde Mitglied des Agrar- und des Eingabenausschusses. Hans Siebke war ein Mensch voller Tatendrang, vielfältig im gemeindlichen Leben, in berufsständischen Organisationen und in den Sportverbänden auf Kreis- und Landesebene engagiert. Für seine Verdienste um unser Land wurde Hans Siebke 2003 mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland sowie mit der Freiherr-vom-Stein-Medaille ausgezeichnet. Die Gemeinde Schmalensee verlieh ihm zudem die Würde eines Ehrenbürgermeisters. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns einen Moment innehalten. – Sie haben sich im Gedenken an die Opfer im türkisch-syrischen Grenzgebiet und zu Ehren unserer ehemaligen Kollegen Gero Storjohann und Hans Siebke erhoben. Ich danke Ihnen. Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbaren Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit den folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 2, 4, 5, 22, 25, 35, 39, 40, 42 und 43 ist keine Aussprache geplant. Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte 3, 44 und 45. Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 7, 19 und 28, 10 und 32, 11, 29 und 41, 17 und 18 sowie die Tagesordnungspunkte 34 und 37. Meine Damen und Herren, zu TOP 5 – Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung einer ehemaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses an Ausbildungsstätten innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums – ist vorgesehen, die erste und zweite Lesung in dieser Tagung durchzuführen. Der Bildungsausschuss kommt hierfür in der heutigen Mittagspause zusammen. – Ich höre keinen Widerspruch; dann verfahren wir so. Ein Antrag zu einer Fragestunde liegt nicht vor. Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht in der Reihenfolge der Beratung der 8. Tagung. Wir werden heute und morgen unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause voraussichtlich bis 18 Uhr und Freitag mit einer einstündigen Mittagspause voraussichtlich bis 15:30 Uhr tagen. Schließlich möchte ich noch auf unsere Veranstaltung zum Jahrestag des russischen Überfalls auf die Ukraine hinweisen. Die Veranstaltung ist im Plenarsaal für Freitag, 24. Februar, von 9 bis 10 Uhr vorgesehen. Die Plenarsitzung am Freitag beginnt daher erst um 10:30 Uhr. – Ich höre keinen Widerspruch; dann verfahren wir so. Ich darf auf der Besuchertribüne unseren ehemaligen Kollegen und Bundestagsvizepräsidenten Wolfgang Kubicki begrüßen. – Herzlich willkommen! (Beifall) Ich begrüße unseren Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, Stefan Schmidt. (Beifall) Ich begrüße Anwärterinnen und Anwärter der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung für die Bereitschaftspolizei Schleswig-Holstein, (Beifall) eine Besuchergruppe der Handwerkskammer Lübeck, Berufsbildungsstätte Kiel, (Beifall) Volontäre der Kieler Nachrichten (Beifall und vereinzelte Heiterkeit) (Präsidentin Kristina Herbst) und die Mitglieder des Ortsverbands Tangstedt von der CDU. – Herzlich willkommen! (Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: Aktuelle Stunde Lehren aus dem Fall Brockstedt: Behördenkommunikation verbessern und ein konsequentes Rückführungsmanagement etablieren Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/739 Die FDP-Fraktion hat angekündigt, ihre Redezeit aufzuteilen. – Ich erteile dem Fraktionsvorsitzenden Christopher Vogt das Wort.
Christopher Vogt FDP
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die grausame Messerattacke auf einer Zugfahrt bei Brokstedt bewegt uns alle seit mehreren Wochen. Zwei offenbar zufällig ausgewählte junge Menschen wurden völlig sinnlos und auf brutale Weise aus ihrem Leben gerissen. Mehrere Menschen wurden zum Teil sehr schwer verletzt. Sie alle hatten offenbar keinerlei Beziehung zum Täter. Es hätte quasi jeden von uns treffen können. Das treibt die Menschen im Land nachvollziehbarerweise um. Im Bundestag, in Nordrhein-Westfalen, in Hamburg und natürlich auch hier bei uns haben sich die zuständigen Ausschüsse richtigerweise mit diesem Fall und seinen möglichen politischen Folgen bereits umfangreich befasst. Zuletzt hatte sich auch Bundesinnenministerin Faeser wieder mit nicht nur für uns ziemlich überraschenden Äußerungen dazu zu Wort gemeldet. Mit Blick auf die anhaltende bundespolitische Diskussion sind wir als FDP-Fraktion der Meinung, dass wir über diesen schrecklichen Fall und seine möglichen Folgen auch hier im Plenum des Landtags sehr ernsthaft debattieren müssen: Es reicht aus unserer Sicht jedenfalls nicht aus, sich hier lediglich mit der Sicherheit im ÖPNV zu beschäftigen. In dem genannten Fall wird zwar noch weiter ermittelt, aber es scheint ziemlich sicher so zu sein, dass auch der Regionalzug als Tatort eher zufällig ausgewählt wurde. Die entscheidenden Fragen sind aus unserer Sicht jedenfalls andere als die, die die Koalition hier aufwirft. (Beifall FDP) Zum Beispiel: Wie konnte es dazu kommen, dass dieser Mensch eine solch unfassbare Tat überhaupt begangen hat? Gab es eine falsche Einschätzung bezüglich der Gefährlichkeit des Täters für die Allgemeinheit? Muss jemand, der in der U-Haft so auffällig geworden ist, nicht im Anschluss anders betreut werden? Warum gab es an gleich mehreren Stellen ein solch eklatantes Versagen der zuständigen Behörden und vor allem fehlende oder fehlerhafte Kommunikation? Nicht zuletzt: Warum war der Täter überhaupt noch in unserem Land? Die jüngsten öffentlichen Äußerungen von Frau Faeser zu diesem Fall waren für uns dahin gehend überraschend, dass sie die Verantwortung der Kieler Behörde genannt hat, die wichtige Informationen nicht weitergegeben habe, sodass eine Abschiebung nicht habe erfolgen können. Laut Frau Faeser hätte man Ibrahim A. möglicherweise abschieben können, wenn das BAMF von der U-Haft Kenntnis gehabt hätte. Das sind harte Vorwürfe, zumal die zuständigen Behörden ja das Gegenteil behaupten. – Auch wir sind der Auffassung, dass dies so nicht zutreffend ist. Frau Faeser sollte aus unserer Sicht keine steilen Thesen aufstellen, sondern sich lieber um die bestehenden Probleme kümmern. (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Da stand sie bisher leider allzu oft auf der Bremse. Die Bundesinnenministerin unterstreicht mit ihren Aussagen aber auch, dass bisher die linke Hand oftmals nicht so recht weiß, was die rechte tut. Es ist deshalb dringend erforderlich, aus diesem Fall zügig konkrete Lehren zu ziehen. So muss zum Beispiel die Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden dringend klarer strukturiert, schneller und auch verlässlicher dokumentiert werden. Es muss klare Zuständigkeiten und funktionierende Aufsichten geben. Wenn eine Abschiebung des Täters bisher nicht möglich war, muss man darüber sprechen, wie man dies zukünftig hinbekommen kann. Es darf nicht sein, dass einige Länder ihre straffällig gewordenen Staatsbürger nicht mehr bei sich aufnehmen wollen. Hierfür Lösungen zu finden, ist sicherlich nicht einfach, aber notwendig. Wir sollten den jetzigen Zustand nicht länger tolerieren. (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Das ist nicht nur eine wichtige Aufgabe für die Bundesregierung, sondern auch für die Landesregierung, die sich fragen muss, ob sie hier richtig aufgestellt ist. (Christopher Vogt) In Schleswig-Holstein sind für diesen Themenkomplex mittlerweile drei Ministerien zuständig. Hier drohen aus unserer Sicht enorme Reibungs- und Zuständigkeitsverluste zwischen den Häusern. Der Ministerpräsident sollte deshalb in Betracht ziehen, die Kompetenzen innerhalb der Landesregierung wieder stärker zu bündeln, um ein koordiniertes Vorgehen der zuständigen Behörden innerhalb des Landes zu erleichtern. (Beifall FDP) Schleswig-Holstein bleibt ein weltoffenes Bundesland. Aber es muss auch darum gehen, dass Menschen, die hier keine Bleibeperspektive haben und die womöglich auch noch straffällig geworden sind, unser Land wieder verlassen. Wir müssen Zuwanderung, politisches Asyl und Schutz vor Krieg klarer voneinander trennen und irreguläre Migration unterbinden. Wir haben große Zweifel daran, dass CDU und Grüne wirklich bereit sind, ihren aktuellen Kurs bei den Rückführungen zu ändern. (Beifall FDP) Ich kann mich noch sehr gut an die Debatte über die sicheren Herkunftsstaaten erinnern. Die Zahlen zur Abschiebehafteinrichtung zeigen, dass diese bisher vor allem vom rot-grünen Hamburg dazu genutzt wird, Rückführungen auch tatsächlich durchzusetzen. Hamburg hat übrigens auch zielführendere Strukturen – Stichwort: GERAS – und bereits angekündigt, zukünftig noch konsequenter sein zu wollen. Die Landesregierung dagegen will jetzt in ihrem Haushaltentwurf beim Rückführungsmanagement erstaunlicherweise sogar kürzen. (Zuruf FDP: Hört, hört!) Hier müssen Sie sich umgehend korrigieren, Herr Ministerpräsident! (Beifall FDP) Sie müssen sich auch wahrnehmbar auf der Bundesebene dafür einsetzen, dass notwendige Abschiebungen, insbesondere von Straftätern, auch tatsächlich umgesetzt werden. Die schreckliche Tat und ihre Vorgeschichte müssen weiter aufgearbeitet werden. Es muss auch darum gehen, alles dafür zu tun, dass sich solche Attacken nach Möglichkeit nicht mehr wiederholen können. Wir geben der Landesregierung heute die Gelegenheit, sich hierzu klar zu positionieren. Wir werden die Landesregierung aber nicht an ihren Worten, sondern an ihren Taten messen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP und SSW)
Kristina Herbst
Für die CDU-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Tobias Koch das Wort.
Tobias Koch CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Anlass für die heutige Aktuelle Stunde sind die irritierenden öffentlichen Äußerungen von Bundesinnenministerin Faeser zum Messerangriff in Brokstedt – so hat es die FDP in ihrem Antrag zu dieser Aktuellen Stunde formuliert. Ich will deshalb zuerst sagen, dass ich es gut und richtig fand, dass sich die Bundesinnenministerin gleich am nächsten Tag vor Ort in Brokstedt über den Tathergang informiert hat und dass sie mit ihrem Besuch zugleich auch ihre persönliche Anteilnahme gegenüber den Opfern und deren Familienangehörigen zum Ausdruck gebracht hat. Von einer Bundesinnenministerin erwarte ich in einer solchen Krisensituation allerdings auch, dass sie gut informiert ist, dass sie mit Ruhe und Besonnenheit agiert und vor allen Dingen, dass sie zur Aufklärung beiträgt. Stattdessen hat Nancy Faeser gleich mehrfach für zusätzliche und vollkommen unnötige Irritationen gesorgt. (Beifall CDU, FDP, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zitat: „Wie konnte es sein, dass Ibrahim A. so früh aus der Untersuchungshaft entlassen wurde?“ Diese Frage meinte die Bundesinnenministerin bei ihrem Besuch in Brokstedt stellen zu müssen, obwohl die Antwort darauf zu diesem Zeitpunkt schon längst öffentlich bekannt war. Die einjährige Haftzeit nach dem ergangenen Gerichtsurteil war nämlich nahezu bis auf den letzten Tag abgesessen, und deshalb war die Haftentlassung gerichtlich angeordnet worden. Die in der Fragestellung zum Ausdruck kommende Unkenntnis der Faktenlage ist schon für sich allein genommen mehr als blamabel für eine Bundesinnenministerin. Noch viel schlimmer ist es aber, dass sie mit dieser Frage den Anschein erweckt hat, dass die Tat hätte verhindert werden können. Das ist wirklich ein Hohn für die Hinterbliebenen der Toten und für die Verletzten. In dieser Situation war das Agieren der Bundesinnenministerin mit einer haltlosen Vermutung absolut unverantwortlich und ist durch nichts zu entschuldigen. (Tobias Koch) (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Lars Harms [SSW]) Wenn man aber einen solchen Fehler einmal begeht, dann sollte man ihn auf gar keinen Fall ein zweites Mal wiederholen. Aber genau das hat Nancy Faeser getan, als sie vor wenigen Tagen die Behauptung in den Raum stellte, Ibrahim A. hätte abgeschoben werden können, wenn die zwischenzeitlich festgestellten Behördenfehler nicht aufgetreten wären. Auch für diese hypothetische Aussage gibt es nicht den geringsten Anhaltspunkt. Treffender als der Kollege Lars Harms kann auch ich es nicht formulieren: Auch ich wünsche mir eine Bundesinnenministerin, die sich mit dem Ausländerrecht auskennt. (Lars Harms [SSW]: Sehr gut! – Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Nach allen Erfahrungen aus der Vergangenheit und der Kenntnis des höchst komplexen Ausländerrechts mit all seinen Klage- und Widerspruchsmöglichkeiten hätte ein fehlerfreies Agieren der Behörden eben nicht dazu geführt, dass Ibrahim A. sofort abgeschoben worden wäre. Gegenüber den Angehörigen der Todesopfer den Eindruck zu erwecken, ihre Tochter oder ihr Sohn könnten noch leben, wenn nicht dieser oder jener Fehler passiert wäre, ist wirklich unmenschlich. Mit dieser falschen Einschätzung hat die Bundesinnenministerin ein weiteres Mal für unnötiges Leid bei den Betroffenen gesorgt. Für das Verhalten der Bundesinnenministerin kann man sich deshalb nur schämen. Ich finde es einen absolut bemerkenswerten Vorgang, dass ihre Aussagen wenige Stunden später durch ihr eigenes Ministerium korrigiert werden mussten. Meine Damen und Herren, richtig ist allerdings, dass es an verschiedenen Stellen zu einem eklatanten Versagen von Behörden gekommen ist. Hierüber müssen wir offen reden, wenn wir die richtigen Schlussfolgerungen aus dem furchtbaren Ereignis in Brokstedt ziehen wollen. Es geht dabei nicht darum, mit dem Finger auf andere zu zeigen, um damit von eigenen Fehlern abzulenken oder die Schuld hin und her zu schieben. Das gilt für das Land Schleswig-Holstein schon deshalb, weil wir mit keiner Landesbehörde in die relevanten Vorgänge involviert sind. (Vereinzeltes Lachen SPD) Die Ausländerbehörde ist eine kommunale Behörde der Stadt Kiel, (Beate Raudies [SPD]: Ah!) die Justizbehörde ist eine Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg, und das BAMF ist eine Bundesbehörde. Als Landespolitik sind wir daher quasi unparteiischer Vierter. Unser Interesse gilt allein den Opfern, die größtenteils aus Schleswig-Holstein stammen. Deshalb wollen wir alles dafür tun, die gemachten Fehler zu identifizieren und die richtigen Konsequenzen zu ziehen, damit die Gefahr derartiger Taten so weit wie möglich reduziert werden kann. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist wirklich ziemlich heftig!) Zu den eklatanten Fehlern gehört, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen bei Einleitung des Strafverfahrens und über die begonnene Untersuchungshaft in Hamburg nicht erfolgt sind, beziehungsweise nicht auf korrektem Weg erfolgt sind, beziehungsweise nicht an den richtigen Adressaten erfolgt sind, beziehungsweise – im Falle der Haftentlassung – erst mit knapp zweiwöchiger Verspätung erfolgt sind, als die Tat längst begangen war. Dass sich die Hamburger Justizbehörde mit versuchten Anrufen und solchen E-Mails herauszureden versucht, in denen die Inhaftierung nebenbei erwähnt wurde, wird der Sache, glaube ich, in keiner Weise gerecht. Hier bedarf es in Hamburg einer deutlich stärker ausgeprägten Fehlerkultur, verbunden mit der Fähigkeit zur Selbstkritik. Das vermisse ich auf Hamburger Seite vollkommen, weil dort immer wieder betont wird, man habe alles richtiggemacht. Genauso erschreckend sind aber, das will ich an dieser Stelle ebenso deutlich sagen, die zwischenzeitlich bekannt gewordenen chaotischen Zustände in der Ausländerbehörde der Stadt Kiel. Das vernichtende Zeugnis des städtischen Prüfungsamtes spricht hier wirklich Bände. Wenn im konkreten Fall eingegangene E-Mails einfach übersehen wurden oder im Spamfilter gelandet sind, dann trägt die Stadt Kiel eine erhebliche Mitschuld daran, dass die erforderlichen Informationen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht erreicht haben. Hätte das BAMF bereits im Januar des letzten Jahres von der Einleitung des Strafverfahrens und der Untersuchungshaft von Ibrahim A. Kenntnis erlangt, dann hätte während der Inhaftierung ein ganzes Jahr lang Zeit bestanden, das laufende Verfahren zur Aberkennung des subsidiären Schutzstatus zum Abschluss zu bringen. Das bedeutet zwar nicht, dass Ibrahim A. unmittelbar nach dem Ende seiner Untersuchungshaft abgeschoben worden wäre – hiergegen wäre wahrscheinlich genauso ge- (Tobias Koch) richtlich vorgegangen worden wie gegen das vergangene Hafturteil; außerdem hätte ihm noch die Möglichkeit der Härtefallkommission zugestanden, sodass bis zu seiner tatsächlichen Abschiebung immer noch ein langer Weg zu gehen gewesen wäre, weshalb ja die Aussagen der Bundesinnenministerin so deplatziert waren –, aber mit einer frühzeitigen Information des BAMF hätte immerhin ein großer Schritt in Richtung Abschiebung erfolgen können. Die mangelhafte Behördenkommunikation ist deshalb eine der wesentlichen Erkenntnisse, die wir aus dem aktuellen Fall gewinnen. Während die FDP nun eine Verbesserung der Behördenkommunikation anmahnt, glauben wir, dass es an dieser Stelle eines grundlegenden Systemwechsels bedarf. Es kann nicht sein, dass Daten weiterhin zwischen verschiedenen Behörden hinund hergeschickt werden müssen und dabei im Zweifelsfall verloren gehen. Im Zusammenspiel zwischen Polizei, Justiz- und Ausländerbehörden braucht es vielmehr einen direkten Zugriff auf alle relevanten Daten, damit die jeweiligen Behörden ihre Arbeit machen können. Informationszugriff heißt das Schlüsselwort und nicht Datenaustausch zwischen den Behörden. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So haben es auch die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Zehn-Punkte-Papier formuliert. Dazu gehört auch, dass Speicherfristen bundesweit vereinheitlicht werden müssen ebenso wie die Definition von Mehrfach- und Intensivtäterinnen und -tätern. Meine Damen und Herren, mit der Forderung nach beschleunigten Strafverfahren, schnelleren Entscheidungsprozessen beim BAMF, der Überprüfung der Strafvorschriften bei Messerdelikten, verbesserter Gewaltprävention und verstärktem Opferschutz haben wir in dem genannten Zehn-Punkte-Papier eine ganze Reihe von weiteren Schlussfolgerungen formuliert, auf die ich jetzt nicht näher eingehen kann, die uns alle aber noch parlamentarisch beschäftigen werden. Über die Verbesserung der Sicherheit im ÖPNV werden wir direkt im Anschluss an diese Debatte ja noch weiter diskutieren. Aber, Herr Kollege Vogt, das ist eben nur ein Punkt aus dem insgesamt zehn Punkte umfassenden Papier. Ich will abschließend noch auf das konsequente Rückführungsmanagement eingehen, das die FDP in ihrem Antrag ja explizit angesprochen hat, und dazu sagen: Ja, zu den wesentlichen Schlussfolgerungen des Brokstedter Messerangriffes gehört, dass wir bei der Abschiebung mehrfach straffälliger Täter schneller werden müssen. Sie haben ihr Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik eindeutig verwirkt. (Zuruf: Schön! – Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Als Land Schleswig-Holstein haben wir mit der Abschiebehafteinrichtung dafür die grundlegende Voraussetzung geschaffen – gegen alle Widerstände auch aus diesem Haus. (Lachen FDP) Idealerweise – das hätte man sich gewünscht – wäre der mehrfach straffällig gewordene Ibrahim A. nach dem Ende seiner Untersuchungshaft unmittelbar in die Abschiebehaft überführt worden und wäre dort so lange geblieben, bis seine Abschiebung ins Westjordanland oder in den Gazastreifen hätte erfolgen können. Dafür brauchte es aber deutliche Veränderungen im Ausländerrecht sowie entsprechende Rückführungsabkommen mit den Herkunftsländern. Hier müssen wir in Deutschland sehr schnell sehr viel besser werden. Bislang – das gehört zur Wahrheit dazu – kann ich allerdings nicht einmal ansatzweise erkennen, dass sich die Berliner Ampel in diese Richtung bewegt. (Zuruf Dr. Kai Dolgner) Ich gebe die Hoffnung aber nicht auf, Herr Kollege, dass die Ampel mit dem neuen Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen jetzt zügig ins Arbeiten kommt; darauf kann ja auch die FDP Einfluss nehmen. Mit schnelleren Abschiebungen allein werden wir solche Taten wie in Brokstedt allerdings nicht verhindern können. Dazu braucht es ein ganzes Maßnahmenbündel, wie es CDU und Grüne in ihrem Zehn-Punkte-Papier aufgezeigt haben. Entscheidend aber ist, dass diese Maßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden und wir nicht nur eine Debatte führen, die keine Konsequenzen nach sich zieht. Jetzt ist die Zeit zum Handeln, meine Damen und Herren. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Fraktionsvorsitzende Lasse Petersdotter das Wort.
Lasse Petersdotter GRÜNE
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Etwa ein Monat ist seit dieser furchtbaren Tat im RE 70 vergangen, eine Zugverbindung, die uns allen sehr vertraut ist. Fast alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner sind diese Strecke schon oft in ihrem Leben gefahren. Aber nicht nur wegen der Nähe, noch viel mehr wegen der Abscheulichkeit der Tat war und ist die Anteilnahme und Betroffenheit im gesamten Land sehr groß. Unser Mitgefühl gilt daher auch weiterhin den Opfern, ihren Familien und ihren Freundinnen und Freunden. (Beifall) Zwei junge Menschen überlebten diesen furchtbaren Angriff nicht. Fünf weitere Opfer wurden verletzt. Zahlreiche Menschen wurden traumatisiert oder zumindest sehr stark belastet. Daher kann es nur ein sehr schwacher Trost sein, aber es ist doch wichtig, zu betonen, dass die Opferschutzbeauftragte, das Team der Zentralen Anlaufstelle für Opfer von Straftaten, die Ehrenamtlichen und die Gesellschaft vor Ort so vorbildlich reagiert und gehandelt haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Diese Strukturen sind in solchen Lagen unerlässlich und müssen daher auch weiterhin gestärkt werden. Ebenso ist der hochprofessionelle Einsatz von Polizei und Rettungskräften vor Ort zu betonen. Hier wurde ein hervorragender, ein herausragender Job in schwierigster Lage absolviert. Hierfür gilt allen unser großer Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und SSW) Unser Job als Politik ist es nun, die politischen und behördlichen Prozesse genau zu betrachten, mögliche Fehler zu identifizieren, Schlussfolgerungen und Maßnahmen zu diskutieren – in aller Ernsthaftigkeit, aber eben auch in aller Ehrlichkeit. Der Innen- und Rechtsausschuss hat hierzu alle relevanten Behörden und Akteure in der Sache mehrfach angehört, unmittelbar nach der Tat bis vor Kurzem. In diesen Anhörungen wurden Fehler, insbesondere bei der Kommunikation zwischen den Behörden, erkannt. Diese Kommunikation zwischen den Behörden muss besser werden. Meldungen dürfen nicht unberücksichtigt untergehen. Außerdem müssen rechtliche Standards bei Meldungen einheitlich sein, aber eben auch eingehalten werden. Das war nicht an jeder Stelle der Fall. Trotzdem lässt sich nach aktueller Sachlage sagen: Hätten all diese Fehler nicht stattgefunden, wären sie nicht gemacht worden, hätte die Tat wohl nicht verhindert werden können. – Ich kann verstehen, dass das nur schwer zu akzeptieren und noch viel schwieriger zu ertragen ist. Ich kann allerdings nicht verstehen, wie Bundesinnenministerin Nancy Faeser nun vor die Presse treten und sagen konnte, dass eine Abschiebung umsetzbar gewesen wäre. Ich glaube, dass dies im wahrsten Sinne des Wortes leichter gesagt als getan ist. Einfache Antworten auf komplexe Fragen werden der Sache nicht gerecht, und deswegen ist das ein Problem. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Selbst wenn dem mutmaßlichen Täter der Aufenthaltsstatus entzogen worden wäre, was ja nicht der Fall war, hätte das weitere, einige Zeit in Anspruch nehmende Rechtsverfahren zur Folge gehabt. Dies hätte Monate, womöglich eher Jahre gedauert. Dann wäre die sehr schwierige Aufgabe gefolgt, eine Rückführung überhaupt erst umzusetzen, also in die mutmaßlich palästinensischen Gebiete. Selbst die Staatenlosigkeit muss ja erst einmal final festgestellt werden. Das ist ein diplomatisch sehr aufwendiger Akt. Das ist ein Grund dafür, dass in den letzten Jahrzehnten überhaupt nur 22 Rückführungen in palästinensische Gebiete stattgefunden haben. Man kann sich vorstellen, dass, wenn man Israel anfragt, ob eine Rückführung möglich ist, die Reaktion nicht allzu offen sein wird. Wenn man dann die Idee hat, auf die palästinensischen Autonomiegebiete zu gehen, stellt sich die Frage: Mit wem will man da verhandeln? Mit wem will Deutschland diplomatische Beziehungen eingehen? Selbst wenn das gelingen würde, bliebe die Frage: Über welchen Flughafen findet eine solche Rückführung statt? Die palästinensischen Gebiete haben keine Flughäfen. Jetzt kann man natürlich sagen: Das darf nicht der Grund dafür sein, dass eine Rückführung nicht stattfindet. – Dann muss man über die Beziehungen mit Israel reden. Man versucht es über Jordanien, gegebenenfalls über den Libanon, eventuell auch über Ägypten, das immer wieder Partner in solchen Fragestellungen ist. Natürlich sollte all das kein Verhinderungsgrund sein; aber in der Realität – und das weiß eine Bundesinnenministerin – sind diese Herausforderungen schlichtweg vorhanden. Unabhängig davon müssen wir aber selbstverständlich Schlussfolgerungen ziehen – einige sind, glaube ich, sehr offensichtlich –: Eine ist, dass Prävention das beste Mittel zum Schutz vor Gewalt bleibt, auch wenn dadurch nicht jede Straftat verhindert (Lasse Petersdotter) werden kann. Deswegen brauchen wir weitere Maßnahmen wie beispielsweise Gewaltambulanzen, die in der Lage sind, die psychiatrische Versorgung in die Fläche zu tragen. Auch die Strafvorschriften für Taten, die mit Messern begangen werden, müssen überprüft und an die tatsächliche Gefährlichkeit angepasst werden; denn ein Angriff mit einem Messer ist viel zu oft viel zu schnell eine große Bedrohung für die Opfer. In vielen Situationen – das hören wir, wenn wir mit Polizistinnen und Polizisten reden – wird ein Messer sehr schnell gezückt. Die Gefahr, die davon ausgeht, ist sehr groß. Zudem muss das Übergangsmanagement bei Haftentlassungen verbessert werden, auch bei langanhaltender Untersuchungshaft. Die Situation ist oft die: Wenn jemand in Untersuchungshaft kommt und dort für acht bis zehn Monate verbleibt, dann kann man davon ausgehen, dass nach seiner Entlassung der Job und die Wohnung weg sind. Wenn nach der Entlassung kein soziales Umfeld, Familie oder Ähnliches, vorhanden ist, dann erfolgt eine Entlassung in die Wohnungslosigkeit. Das ist ein Problem für die Gesellschaft und für die Person. Es ist daher keine milde Gabe, etwas dagegen tun zu wollen, sondern wir haben als Gesellschaft ein Interesse daran, dass Menschen, die entlassen werden, nicht nur gut betreut werden, sondern auch weiterhin gut gesehen werden, dass gesehen wird, was passiert, um die Gefährlichkeit einschätzen und darauf reagieren zu können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW) Insgesamt müssen die rechtlichen Verfahren zügiger erfolgen. Das gilt auch für Rückführungen von Täterinnen und Tätern schwerwiegender Straftaten. All dies sind Schlussfolgerungen aus den ersten Erkenntnissen und auf der Basis des aktuellen Sachstands, und das alles nach einer furchtbaren Tat. Dies werden vermutlich nicht die letzten Schlussfolgerungen sein. Deswegen bleibt der Appell vom Anfang meiner Rede: Versuchen wir nicht, einfache Antworten auf komplexe Fragen zu geben. Wir sollten keine Sorge davor haben, uns der Komplexität zu stellen, auch im weiteren Verfahren, wenn die mediale Berichterstattung abgenommen hat, wenn die Aufmerksamkeit möglicherweise auf anderes gerichtet ist; denn es ist unsere Verantwortung, weiterhin Schlussfolgerungen zu ziehen und zu überlegen, wie wir die Strukturen verbessern können, damit alle den bestmöglichen Schutz erhalten und wir allen gerecht werden, die Erwartungen an uns stellen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)
Kristina Herbst
Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Niclas Dürbrook das Wort.
Niclas Dürbrook SPD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Viele Tausend Pendlerinnen und Pendler sind jeden Tag mit dem Zug zwischen Kiel und Hamburg unterwegs. Vermutlich kennt jeder von uns jemanden, der die Verbindung oft nutzt. Vielleicht sind einige von uns sogar selbst regelmäßig dort unterwegs. Die Betroffenheit im ganzen Land in den vergangenen vier Wochen ist Ausdruck davon. Zwei getötete junge Menschen, fünf Verletzte, viele die mit der Erinnerung leben müssen – das ist die Bilanz der schrecklichen Tat von Brokstedt. Uns alle eint, dass wir mit den betroffenen Familien trauern, den Verletzten schnelle Genesung wünschen und denen, die diese Tat miterlebt haben, die bestmögliche Unterstützung und Betreuung garantieren wollen. Unser besonderer Dank gilt den Einsatzkräften für den professionellen und sicherlich extrem belastenden Einsatz. (Beifall) Es ist nicht nur ein politischer Reflex, sondern es ist zutiefst menschlich, dass bereits ganz kurz nach der Tat zwei Fragen im Raum standen. Erstens: Wer ist schuld? Und zweitens: Hätte man diese Tat verhindern können? (Zuruf) Die erste Frage ist vergleichsweise leicht zu beantworten: Schuld ist der Täter. Niemand hat dem Täter ein Messer in die Hand gedrückt, niemand hat ihn zur Tat gezwungen, (Beifall Werner Kalinka [CDU]) niemand hat mutwillig das, was passiert ist, in Kauf genommen. Wir sprechen hier nicht über einen Unfall infolge menschlichen Versagens, sondern über ein Verbrechen mit ganz klarer Verantwortlichkeit, vollkommen unabhängig davon, was zuvor passiert ist. Diese Unterscheidung ist mir nach den letzten vier Wochen extrem wichtig. (Tobias Koch [CDU]: So ist es!) (Niclas Dürbrook) Die zweite Frage ist sehr viel komplexer zu beantworten: Hätte sich die Tat verhindern lassen? Ich will mein Fazit vorwegnehmen: Keiner der Punkte, über den wir in den letzten Wochen in einer ganzen Reihe von Ausschüssen gesprochen haben, nichts, was Teil der breiten Medienberichterstattung war, und auch nichts von dem, was im Zehn-Punkte-Papier der Koalitionsfraktionen stand, scheint mir die Stellschraube zu sein, mit der die Tat verlässlich verhindert worden wäre. Trotzdem, liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt es nach heutigem Stand eine ganze Reihe von Pannen, die man ganz genau anschauen muss, weil man sie natürlich nicht einfach hinnehmen darf. Erstens: In Nordrhein-Westfalen hat man 2016 versäumt, mindestens eine Straftat an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu melden, die man hätte melden müssen. Wäre das passiert, hätte Ibrahim A. vermutlich nie den subsidiären Schutzstatus erhalten. Zweitens: Als nach dem Umzug nach SchleswigHolstein 2021 in Kiel die Meldung unverzüglich nachgeholt wurde, dauerte es vier Monate, bis das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zum ersten Mal versuchte, Ibrahim A. für eine Anhörung zu erreichen. Zu spät – kurz danach bekam er Hausverbot in der Kieler Gemeinschaftsunterkunft und war nicht mehr zu erreichen. Drittens: der große Komplex der Informationspflicht von Hamburg rund um die U-Haft im Jahr 2022, nachdem der Beschuldigte vor der Essensausgabe einen Messerangriff verübte. Fest steht, dass Hamburg die Kieler Ausländerbehörde zumindest nicht so informiert hat, wie es vorgeschrieben ist und wie es erst recht wünschenswert gewesen wäre. Viertens: die Frage der Entlassung eines Beschuldigten aus der U-Haft, der die gesamte Haftdauer über auffällig war, der in Behandlung war, dessen Drogensucht man kannte – und der dennoch direkt nach der Haft vom Radar verschwindet. Und fünftens: die Frage der nicht gelesenen oder zumindest nicht zur Kenntnis genommenen Mails in Kiel. Auch hier hätte ich mir einen anderen Umgang mit dieser hochsensiblen Thematik gewünscht. Der größte Teil dieser Versäumnisse sind Kommunikationspannen. Man muss ohne Zweifel die bisherigen Meldewege auf den Prüfstand stellen; einen ersten Vorschlag für die Pflichtmitteilung hat die Bundesregierung gemacht. Das Kernproblem bei dieser Kommunikation sind aber nicht die Meldewege, sondern das ist eine Kultur der Nichtzuständigkeit. Diese „Kultur“ ist am Ende nach meiner festen Überzeugung die Folge von Überlastung und von fehlenden Ressourcen in den einzelnen Behörden. (Beifall ganzes Haus) Das ist die eigentliche politische Aufgabe mit Blick auf die Kommunikationspannen, das ist das, worum wir uns als Politik kümmern müssen: Der Staat muss mit all seinen Behörden, egal, ob auf der kommunalen, auf der Landes- oder auf der Bundesebene, so aufgestellt sein, dass er seinen Aufgaben zu 100 Prozent nachkommen kann. (Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Jedem von uns ist in den letzten Wochen die Frage begegnet, die heute Morgen auch der Kollege Vogt schon gestellt hat: Warum ist so jemand noch hier? Das ist natürlich eine berechtigte Frage. Aber die Antwort ist eben komplex. Und es gibt etwas, das das Problem überhaupt nicht löst: ein rhetorischer Überbietungswettbewerb. Wir hatten im Bund über 16 Jahre hinweg Innenminister der Union, die genau das gemacht haben. Ich könnte eine ganze Rede mit Zitaten von Horst Seehofer bestreiten, ohne jedes Problem. Aber einer Lösung sind wir dabei keinen Schritt nähergekommen. Uns als Abgeordneten begegnet vor Ort doch immer wieder dasselbe Problem: Wir schieben ganz oft offensichtlich die Falschen ab, nämlich diejenigen, die man gut zu fassen bekommt, weil sie integriert sind. Für viele dieser Menschen bietet das neue Chancen-Aufenthaltsrecht endlich einen Weg zu einem dauerhaften und sicheren Aufenthalt – ein echter Erfolg der Ampelkoalition. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Genau aus dem Grund finde ich es auch falsch, nur auf die Belegungszahlen in der Abschiebehaft zu gucken. Das allein bringt uns noch keinen Schritt weiter. Denn wir versagen auf der anderen Seite regelmäßig bei denen, die man lieber heute als morgen zurückschicken würde, weil sie straffällig geworden sind. Besonders kompliziert wird es bei staatenlosen Menschen. Man kann etwas tun bei denjenigen, die nicht wirklich staatenlos sind, indem man in Kooperation mit dem Herkunftsland die Identität feststellt und die Menschen dann abschiebt. Genau dafür bereitet die Ampelkoalition gerade den Weg. Aber viel schwieriger ist es bei Menschen, die tat- (Niclas Dürbrook) sächlich staatenlos sind. Kein anderer Staat ist verpflichtet, diese Menschen aufzunehmen. Und auch wenn es unangenehm ist: Wenn es um Menschen geht, die seit einem knappen Jahrzehnt in Deutschland sind, die einen sehr großen Teil ihres Lebens hier verbracht haben, versteht man doch auch, dass sich kein anderer Staat zuständig fühlt, diese Menschen wieder aufzunehmen. So viel Differenzierung muss in dieser Debatte möglich sein. (Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Ein Punkt kam in den letzten Wochen kaum vor, dabei ist er aus meiner Sicht mit Blick auf die Tat viel entscheidender als die Behördenkommunikation oder die Frage von hypothetisch möglichen Abschiebungen: Ibrahim A. war als Provokateur bekannt. Er schlug über die Stränge, beging Straftaten, holte im Zweifel das Messer raus, flog aus der Gemeinschaftsunterkunft in der Arkonastraße. Ganz ähnlich der Eindruck in der Hamburger UHaft: Ein furchtbar anstrengender Gefangener sei Ibrahim A. gewesen, wurde uns im Innenausschuss vom Justizstaatsrat berichtet. Der Blick in die aktuelle Zeitschrift der GdP-Regionalgruppe Justizvollzug zeigt: Beschimpfungen und Bedrohungen durch Ibrahim A. sind auch in der JVA Neumünster an der Tagesordnung gewesen. Zitat: „Ibrahim A. erscheint aktuell nicht einschätzbar und stellt gleichzeitig durch sein Verhalten eine erhebliche Bedrohung für die vor Ort eingesetzten Kolleginnen und Kollegen dar.“ Wer sich mit Menschen unterhält, die in einer Gemeinschaftsunterkunft arbeiten, erfährt: Ibrahim A. ist ein krasser Fall – aber er ist eben kein absoluter Einzelfall. Psychisch auffällige und potenziell gewaltbereite Menschen gibt es in den Einrichtungen immer wieder. Bei einigen von ihnen eskaliert die Lage so, dass es zu einem Hausverbot kommt. Das ist in der Situation verständlich und aus Sicht der Einrichtung alternativlos, nicht zuletzt zum Schutz der anderen Bewohnerinnen und Bewohner. Aber es ist eben auch ein großes Problem; denn in dem Moment verliert man den Menschen komplett aus dem Blick. Kein System kann dann mehr greifen, angefangen von Briefen vom BAMF bis hin zu psychosozialer Unterstützung; die Leute verschwinden schlichtweg vom Radar. Um nicht falsch verstanden zu werden: Es geht nicht um die Methode Samthandschuhe. Wer mit dem Messer herumfuchtelt oder gewalttätig wird, der muss die Konsequenzen spüren. Aber der Weg in die Obdachlosigkeit ist gerade bei solchen Menschen schon aus Sicherheitsgründen denkbar falsch. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Das ist auch kein Kieler Problem, Herr Kollege Koch, sondern es ist ein Problem für das ganze Land. Ich glaube, dass wir eine landesweite Strategie für den Umgang mit Menschen brauchen, die das System derart sprengen, zum Beispiel indem als Alternative zum Hausverbot der Umzug in eine kleinere Einrichtung mit einem ganz anderen Betreuungsschlüssel erfolgt, in der man den Menschen auf die Finger schauen kann. Eine andere Möglichkeit ist, gerade in solchen Fällen die psychosoziale Unterstützung zu priorisieren, etwa auch, indem die Pädagoginnen und Pädagogen vor Ort eine Handreichung als Unterstützung für den Umgang mit diesen Menschen bekommen – unbedingt in enger Abstimmung mit der Polizei. Natürlich darf eine solche Strategie auch nicht an der Landesgrenze enden. Es wird auch in Schleswig-Holstein viel Energie in die Abschiebung von Familien investiert. Mein Eindruck ist: Hier würde diese Energie sehr viel dringender benötigt. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Wenn wir heute über Lehren aus diesem Fall sprechen, muss unser oberstes Ziel sein, dass wir das Risiko für eine solche Tat so weit wie möglich senken. Genau das scheint mir ein echter Ansatzpunkt dafür zu sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, dass wir mit Blick auf die letzten vier Wochen auch ein wenig selbstkritisch sein müssen. Einige waren schnell dabei, ein Fazit zu ziehen und politische Verantwortlichkeiten zu benennen, nach Möglichkeit allein im Nachbarbundesland. Das war nicht angemessen, und es war auch in der Sache falsch, schaut man sich die Vielzahl an Pannen an. Aber vielleicht ist es für uns alle eine Erinnerung daran, wie entscheidend die Differenzierung ist und wie wichtig es ist, beide Seiten einer Medaille im Blick zu haben – gerade bei einem so schwierigen Thema. Herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall SPD und Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)
Kristina Herbst
Für die SSW-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Lars Harms das Wort.
Lars Harms SSW
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir treffen uns heute hier nun einen Monat nach dieser schrecklichen Tat, und da geziemt es sich tatsächlich, am Anfang einer Rede – die anderen Kolleginnen und Kollegen haben das auch getan – ganz deutlich zu machen, dass wir an die Menschen denken, die ihre Liebsten verloren haben, dass wir an die Menschen denken, die psychisch, aber auch physisch verletzt worden sind, und dass wir – dies vor allem – denjenigen Menschen danken, die sich für diese Menschen ganz kurzfristig, gerade dort, vor Ort, aber auch danach als Helfer eingesetzt haben und die sich auch heute noch einsetzen. – Vielen, vielen Dank dafür. Was da Schleswig-Holsteiner leisten, ist wirklich großartig. (Beifall SSW, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Meine Damen und Herren, Herr Dürbrook hat es eben schon angesprochen: Man sollte sich am Anfang vielleicht mit Feststellungen etwas zurückhalten, bevor nicht die ganze Geschichte tatsächlich aufgeklärt ist. Ja, da hat man dann manchmal wohl das Pech, dass man nicht in der Zeitung steht. Aber hinterher erweist es sich oft als klüger, zunächst einmal zu gucken: Wie ist überhaupt die Sachlage? Die Kolleginnen und Kollegen vor mir haben auch schon die Äußerungen von Frau Faeser angesprochen. Ich will hier nun nicht alles wiederholen, möchte aber die Gelegenheit nutzen – vielleicht auch für die Bevölkerung draußen –, kurz einmal darzustellen, wie eigentlich die Sachlage war. Frau Faeser hat diese Sachlage zumindest nicht erfasst; ich hoffe doch aber, dass die Bürgerinnen und Bürger diese erfassen: Die Tat wäre durch die Anwendung des Asyl- und Ausländerrechts nicht verhinderbar gewesen. Das ist schwer zu ertragen; es ist aber so. Eine entsprechende Maßnahme, meine Damen und Herren, setzt voraus, dass eine schwere Straftat geschehen ist und es darüber ein rechtskräftiges Urteil gibt. Es gab ein Urteil, aber es gab eben auch die Revision dagegen. Ein Richter hat bei einer Revision alle Dinge noch einmal neu zu betrachten. Er hat Beweise zu erheben. Das geht nicht so schnell, da kann auch etwas Neues kommen. Deswegen dauert das seine Zeit. Der Kollege Koch hat gerade die Abschiebehaftanstalt angesprochen. Auch in Abschiebehaft hätte dieser Mensch nicht irgendwie pro forma genommen werden können. Das setzt voraus, dass jemand vollziehbar ausreisepflichtig ist, und das war er nicht. Auch das war also keine Option. Selbst wenn vielleicht nach einem Jahr ein rechtskräftiges Urteil gekommen wäre oder vielleicht noch kommt, bedeutet dies nicht, dass der Mensch dann auch ausgewiesen wird, sondern dann muss es eine entsprechende Verfügung geben, gegen die man gerichtlich vorgehen kann und gegen die man auch nach einem Urteil, das einem nicht passt, wieder Revision einlegen kann. Auch das nimmt Zeit in Anspruch. Der Kollege Petersdotter hat schon die Rückführung angesprochen: Es hieß, ein Palästinenser aus dem Gazastreifen ist aus Syrien zu uns eingereist. Nun kann man ja mal versuchen, mit der Palästinensischen Autonomiebehörde zu sprechen, die aber keinerlei Zugriff auf den Gazastreifen hat, oder mit der dortigen Hamas, alles ja Menschenfreunde – in Anführungsstrichen –, oder eben auch mit Herrn Assad in Syrien. Das wird wahrscheinlich nichts werden. Das zeigt, dass wir hier vor einem Fall stehen, der ein bisschen komplexer ist, als sich als Bundesinnenministerin einfach nur hinzustellen und zu suggerieren, dass man das ganz schnell machen könne. Das ist brandgefährlich, das tun sonst im politischen Spektrum nur andere Leute, von denen ich froh bin, dass sie nicht mehr hier sind. Meine Damen und Herren, ich möchte die Gelegenheit auch nutzen, Vorschläge zu machen, wie man die Situation verbessern kann. Die Koalition hat schon den Zehn-Punkte-Plan vorgelegt. Das ist eine richtig gute Grundlage, um zu diskutieren. Wir meinen aber, dazu gehört noch ein kleines bisschen mehr. Wir brauchen für solche Menschen – übrigens egal, ob es ausländische Mitbürger sind oder solche mit deutschem Pass –, wenn sie psychische Probleme haben, wenn sie keinen Halt, kein familiäres Umfeld haben, eine Betreuung. Dieser Mensch hatte keine durchgängige Betreuung. Der ging aus dem Tor einer JVA raus, und das war’s: wohnungslos, mittellos, und mit der Ansage: „Fahr mal nach Kiel und hol dir eine Bescheinigung!“ Nun ist das hier schlimm geendet, aber es ist grundsätzlich kein Zustand, dass wir die Leute allein lassen. Wir brauchen für solche Menschen Hilfe bei der Wohnungssuche, Hilfe beim Lebensunterhalt, eine psychologische Betreuung, ein Recht auf Krankenversicherungsleistungen. All das gehört dazu. Wir haben im Übrigen für das Integrations- und Teilhabegesetz entsprechende Vorschläge gemacht. (Lars Harms) Ich würde mich freuen, wenn wir das ganz in Ruhe, wenn dazu die Vorschläge aus dem Ministerium kommen, nebeneinander legen und schauen, ob wir hier etwas verbessern können, gerade in der Situation für solche Leute, die beispielsweise aus der Haft entlassen werden. Ich finde aber, das ist eine grundsätzliche Frage, weil es auch Menschen mit psychischen Problemen gibt, die gar nicht in Haft landen, aber trotzdem diese Bedarfe haben. Das Zweite: Es gab eine wilde Kommunikation zwischen den Behörden, und zwar zwischen Gericht und Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen, zwischen Gericht, Ausländerbehörden und JVA in Hamburg, der Ausländerbehörde hier in Kiel in Schleswig-Holstein und dem BAMF – sieben verschiedene Stellen mit sieben verschiedenen Kenntnisständen und Datensätzen, die versuchen, sich gegenseitig zu informieren, was meistens auch nicht so richtig geklappt hat. Meine Damen und Herren, wie in anderen Ländern brauchen wir eine zentrale Datei für solche Fälle, sodass alle gemeinsam auf die Daten zugreifen können und damit in der Lage sind, entsprechend zu handeln, (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und zwar – das möchte ich ganz deutlich sagen – nicht nur, um diese Menschen auszuweisen, sondern ich kann, wenn ich alle Daten für jemanden habe, der sich hier als ausländischer Mensch angesiedelt hat, ihm auch alle Hilfestellungen geben. Dann muss er auch nicht mehr von Pontius zu Pilatus laufen, um sämtliche Belege zu kriegen, damit er eine Leistung bekommen kann, die ihm zusteht. Das hätte auch für ganz normale Menschen, die sich hier ganz vernünftig verhalten, durchaus einen Vorteil. Ein dritter Punkt: Wir sehen die vielen kommunalen Ausländerbehörden nicht nur hier bei uns, sondern auch in anderen Bundesländern, die für Asylverfahren und Abschiebungen zuständig sind und dass das wahrscheinlich etwas zu viele sind. Deswegen macht es Sinn, ähnlich wie in Hamburg oder auch in anderen Bundesländern eine zentrale Stelle zu schaffen, die zumindest in den Bereichen der Abschiebung für solche Sachen zuständig ist. Das lässt sich zentral besser organisieren, als das jeder für sich allein arbeitet. Vierter Punkt: schwere Straftat. Ich habe es vorhin schon einmal angesprochen, das ist eine der Voraussetzungen für eine Abschiebung – die gängigste, will ich sagen –, und wir haben im Ausschuss feststellen können, dass es auslegungsfähig ist, wann denn eine schwere Straftat gegeben ist und wann nicht. Man kann salopp sagen: irgendwo ab einem halben bis zwei Jahren Haft, und je nach Fallkonstellation und Einschätzung derjenigen, die es einzuschätzen haben. Ich glaube, dass man darüber nachdenken muss, einen Automatismus einzubauen, indem man einfach eine Kopplung an ein bestimmtes Strafmaß einführt und sagt: Beispielsweise ab einem Jahr, ab zwei Jahren ist der Mensch automatisch vollziehbar ausreisepflichtig. Man kann das tatsächlich koppeln, um schneller handeln zu können. Ansonsten, muss man ehrlicherweise sagen, wälzt man die Entscheidung auf Stellen ab, auf einzelne Personen, auf Richter und Behörden, die dann eben handeln müssen. Das ist immer schwierig. Es ist klüger und auch fairer gegenüber diesen Menschen, wenn man einen solchen Automatismus einbaut. Ein fünfter Punkt wurde auch schon angesprochen: die Rücknahme von Staatsbürgern. Wir brauchen Rückführungsabkommen. Wir haben in Deutschland Rücknahmeabkommen mit Marokko und Algerien und dem westlichen Balkan – das war’s. Die EU hat mit fast allen europäischen Staaten und dazu mit Pakistan, Sri Lanka, Macau und Hongkong Abkommen – das war’s. Das heißt im Prinzip: Für ganz Afrika, ganz Asien und den gesamten Kaukasus haben wir keine Rückführungsabkommen, da gibt es keine Regeln. In jedem einzelnen Fall muss man also loslaufen und irgendwie verhandeln. Das ist einfach kein Zustand. Das muss sich ändern, damit wir in der Lage sind, die Menschen wirklich in ihre Heimatländer rückführen zu können, wenn sie hier ihre Aufenthaltserlaubnis verwirkt haben. Das ist die große Herausforderung auf Bundesebene. Aber auch wir hier im Landtag haben eine große Herausforderung, es vernünftiger und besser zu organisieren, nicht nur immer die Abschiebung im Kopf zu haben, sondern auch den Service für die Menschen zu verbessern, die sich hier eingefunden haben und sich vernünftig verhalten. Das sind die weitaus meisten. Dieses Angebot will ich gern machen. Wir sollten uns, vielleicht auch einmal außerhalb einer Ausschusssitzung, zusammensetzen und gucken, ob es nicht Möglichkeiten gibt, wie wir gemeinsam dauerhaft etwas für das Land SchleswigHolstein beschließen können, das in dieser Frage wirklich zielführend sein kann. Hier muss es einen Konsens der Demokraten geben. – Vielen Dank. (Beifall SSW, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)
Kristina Herbst
Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz das Wort.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Gedanken waren in den letzten Wochen ganz oft bei den Eltern und Angehörigen der beiden Getöteten aus dem Zug in Brokstedt. Was müssen die eigentlich gedacht haben angesichts dieser Schlagzeilen, dass die Behörde hier versagt habe, und ein Behördenpingpong stattfand? Was müssen sie eigentlich gedacht haben, nachdem Frau Faeser sich so geäußert hat, als ob man diesen Täter hätte ausweisen können? – In Wahrheit kann man sich bei diesen Menschen nur dafür entschuldigen, wie hier kommuniziert worden ist. Ich sage an dieser Stelle auch einmal: Was wir im Innen- und Rechtsausschuss des Landtages hier und im Justizausschuss der Bürgerschaft Hamburg erlebt haben, war schon ein beschämendes Schauspiel des: „Wir haben alles richtig gemacht!“, und: „Die Fehler sind immer woanders gemacht worden!“. Kollege Koch, wenn ich das sagen darf: Leider reihen Sie sich heute genau in diese Reihe ein, indem Sie sagen: Auf der Ebene des Landes gibt es überhaupt keinen Änderungsbedarf. (Beifall FDP und SPD) Ich finde das unzureichend, denn natürlich gibt es auch auf Ebene des Landes Möglichkeiten einzugreifen. Behördenversagen hat es hier auf allen möglichen Ebenen gegeben. Das beginnt in Nordrhein-Westfalen mit fehlenden Pflichtmitteilungen an das BAMF, das geht in Hamburg weiter mit einem Staatsrat, der bei uns im Innenausschuss sitzt und sagt, man habe die Information immer an die örtlich zuständige Ausländerbehörde gegeben, das sei nach Nummer 42 der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen so vorgesehen. Er vergisst, der Öffentlichkeit zu erklären, dass nach § 87 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes auch die zuständige Behörde zu informieren ist. Das wird dann im Rahmen einer Protokollerklärung der Hamburger Bürgerschaft angefügt. In Kiel werden Mails nicht gelesen, weil sie in Funktionspostfächer gelangen, wo Mitarbeiterinnen alles bis zum Ende durchlesen und sofort richtig einsortieren und schalten müssen. Wir haben etwas zu verändern, und das können wir auch auf Landesebene. Einer der Vorschläge, den wir gestern gemacht haben, ist, sich auf diejenigen zu konzentrieren, die ausreisepflichtig sind – oder gemacht werden müssen – und in diesem Land straffällig geworden sind. Kollege Dürbrook, konzentrieren wir uns nicht auf die, die hier mit Ausbildungsduldung oder sonst etwas unterwegs sind, die wir eigentlich hierbehalten sollten, sondern auf diejenigen, die straffällig geworden sind. (Beifall FDP, SPD und SSW) Dafür gibt es in Hamburg eine sinnvolle Struktur, die Gemeinsame Ermittlungs- und Rückführungsgruppe für ausländische Straftäter. Da sitzen Vertreter aus der Innenbehörde mit Vertretern aus der Ausländerbehörde zusammen, Herr Koch. Die müssen nicht auf einen Server zugreifen, sondern die behandeln die Fälle gemeinsam. Bei uns müsste noch jemand aus dem Justizministerium dazukommen, weil das für Rückführungen zuständig ist, denn bei uns ist die Zuständigkeitskomplexität noch größer, weil wir ja drei verschiedene Behörden haben. Herr Kollege Koch, diese Komplexität haben Sie geschaffen, weil die Frau Integrationsministerin mit Rückführungen nichts am Hut haben wollte. (Beifall FDP, SPD und SSW) Wenn man dies zusammenfasst und als Anlaufpunkt zum Beispiel für GERAS in Hamburg macht, dann hat man eine Struktur geschaffen, mit der man niemanden zusätzlich informieren muss, sondern sich sofort selbst um die Sache kümmern kann. Ich appelliere an Sie, darüber nachzudenken, solche Strukturen im Land zu schaffen. Sie können als Aufsichtsbehörden – Integrationsministerium, Innenministerium und Justizministerium – eine solche schlagkräftige Einheit sehr wohl schaffen. Der Ministerpräsident lässt sich vernehmen, wer hier straffällig werde, habe sein Gastrecht verwirkt. – Herr Ministerpräsident, wann bitte sagen Sie durch Ihre Landesregierung nicht auch, wo Ihrer Meinung nach das Recht verändert werden soll? Sagen Sie, an welchen Stellen das Ausländerrecht zu verschärfen ist! Herr Koch, gucken Sie nicht immer nur nach Berlin, sondern machen Sie Vorschläge dazu! Sie werden keinen einzigen gemeinsamen Vorschlag zustande bekommen, bei dem Sie sich darüber einig sind, wie Sie das Recht verschärfen wollen. Denn in Wahrheit sind Sie uneinig darüber, wie Sie Rückführungen handhaben wollen. Kollege Dürbrook, Rückführungen lassen sich, wenn sie intelligent gemanagt werden, in einem (Dr. Bernd Buchholz) deutlich größeren Maße realisieren. Genau das zeigt Hamburg durch GERAS. Von 195 im letzten Jahr in der Abschiebehaftanstalt befindlichen Menschen stammten fast 120 aus Hamburg, nur 48 Menschen kamen aus Schleswig-Holstein. Das ist bezogen auf die Einwohnerzahl und die Flüchtlingszahl eine erstaunliche Größenordnung. Warum ist das so? – Weil Hamburg mit dem Rückführungsmanagement extrem konsequenter umgeht. Herr Ministerpräsident, ich erwarte, dass diese Landesregierung beim Rückführungsmanagement deutlich konsequenter wird, das auch im Haushalt hinterlegt und real in Taten zeigt, was Sie in Reden ständig von sich geben. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und Jette Waldinger-Thiering [SSW])
Kristina Herbst
Für die Landesregierung hat die Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré, das Wort. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Tat in Brokstedt hat uns alle erschüttert, uns alle, die wir in SchleswigHolstein leben oder einen Bezug zu Schleswig-Holstein haben. Sie hat uns gerade deswegen so mitgenommen, weil es eine Bahnstrecke ist, die so viele von uns nutzen. Damit hätte diese Tat jede und jeden von uns treffen können. Diese Tat hat aber nicht jede und jeden von uns getroffen, diese Tat hat zwei junge Menschen aus dem Leben gerissen. Der Schmerz darüber trifft am allerstärksten die Eltern, die Angehörigen, die Freunde und Freundinnen, die Verwandten und Bekannten. Im Namen der Landesregierung spreche ich ihnen an dieser Stelle erneut unser tiefes und aufrichtiges Beileid aus. (Beifall ganzes Haus) Die Tat von Brokstedt hat darüber hinaus viele Menschen verletzt, fünf von ihnen schwer. Der Schmerz über das Erlebte trifft alle, Mitfahrende in dem Zug, aber auch alle haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräfte, Helfende vor Ort und Betreuer und Betreuerinnen der Opferangehörigen. Nichts kann das, was sie erlebt haben und immer noch durchleben, wiedergutmachen. Was wir ihnen allen als Regierung, als Staat schuldig sind, ist, dass sämtliche Hintergründe zu dieser Tat aufgeklärt werden, dass der Täter seine Strafe erhält, dass wir unsere Verantwortung als Staat wahrnehmen, reflektieren und entsprechend nachbessern. Meine Damen und Herren, die Tat in Brokstedt hat zu unterschiedlichen berechtigten Debatten geführt, darüber, ob diese Tat durch bessere behördliche Zusammenarbeit hätte verhindert werden können, ob unser Resozialisierungsgesetz ausreichend ist, ob die Sicherheit in Zügen und an Bahnhöfen ausreichend ist, ob die Zuwanderungsbehörden gut genug aufgestellt sind, ob Rückführungen ausreichend erfolgen. Als Regierungskoalition haben wir in einem ersten Schritt ein Zehn-Punkte-Papier formuliert und unsere ersten Rückschlüsse gezogen: mehr Sicherheit im ÖPNV, bessere Gewaltprävention, verbesserter Informationszugriff zwischen den Behörden, Nutzung von Beschleunigungsmöglichkeiten in Strafverfahren, Überprüfung der Strafvorschriften, die mithilfe von Messern begangen werden, ein anderer Umgang mit Straftätern ohne festen Wohnsitz, ein besseres Übergangsmanagement bei U-Haft-Entlassungen und eine bessere psychiatrische Versorgung, der Ausbau von Opferschutzangeboten, die Beschleunigung behördlicher Prozesse im Austausch mit dem BAMF und eine schnellere Rückführung von Straftätern schwerer Straftaten. Auch Hamburg hat in einem Sechs-Punkte-Papier dargestellt, welche Konsequenzen sie ziehen. Wir haben im Nachgang der Tat Sitzungen im Schleswig-Holsteinischen Landtag wie auch in Hamburg durchgeführt. Daneben sind auch die Staatssekretäre aus dem Innenministerium, dem Justizministerium und meinem Haus nach Hamburg gefahren und stehen in einer engen Rückkopplung darüber, was man an politischen Rückschlüssen ziehen muss. Man hat zehn Punkte herausgearbeitet, an denen man in den nächsten Wochen und Monaten weiterarbeiten wird, um die Prozesse zu optimieren. Dabei geht es beispielsweise darum, die Zugriffsrechte auf das AZR für Staatsanwaltschaften, Vollzug und Gerichte besser auszuarbeiten, den Zugriff auf das ZStV für BAMF und Ausländerbehörden zu verbessern, und um viele weitere Punkte, mit denen wir uns auseinandersetzen werden, weil wir die Verantwortung in beiden Bundesländern und unterschiedlichen Behörden sehen. Sehr geehrte Damen und Herren, die Bundesinnenministerin hat sich zum Fall geäußert und Rück- (Ministerin Aminata Touré) schlüsse gezogen. Sie sagte, dass der Täter hätte ausgewiesen werden können, dass der Täter definitiv nicht mehr hier gewesen wäre, wenn die behördliche Zusammenarbeit besser gelaufen wäre. Leider müssen wir feststellen, dass selbst im Falle einer besseren Zusammenarbeit die Ausweisung nicht hätte erfolgen können. Der Täter hatte einen subsidiären Schutzstatus und damit einen erhöhten Ausweisungsschutz. Eine Ausweisung vor dem 25. Januar 2023 war daher nicht möglich. Er befand sich in Hamburg in U-Haft, und bis heute liegt noch keine rechtskräftige Verurteilung vor. Die Zuwanderungsbehörde Kiel hat die im Jahre 2016 begangenen Straftaten zum Anlass genommen, das BAMF um Prüfung des Widerrufs oder der Rücknahme des subsidiären Schutzes zu bitten. Das geschah bereits im Juli 2021. Das BAMF hat knapp vier Monate später darüber informiert, dass ein Widerrufs- beziehungsweise Rücknahmeverfahren eingeleitet worden ist. Eine abschließende Entscheidung darüber steht allerdings bis heute aus. Selbst wenn es zu einer rechtzeitigen Entscheidung des BAMF gekommen wäre, wäre eine Aufenthaltsbeendigung vor der Tat aller Wahrscheinlichkeit nach nicht durchführbar gewesen. Gegen die Entscheidungen des BAMF und der Zuwanderungsbehörde Kiel wären Rechtsmittel möglich gewesen. Gerichtliche Verwaltungsverfahren dauern bis zu 20 Monate. Es hätte außerdem ein aufnahmebereiter Staat gefunden werden müssen, weil die Staatsangehörigkeit des Täters nicht geklärt war. Auch die Abschiebung in das Geburtsland wäre sowohl langwierig als auch schwierig gewesen. All das dient keiner Rechtfertigung, sondern soll darstellen, wie schwierig dieser gesonderte Fall rechtlich gelagert ist. Klar ist für uns alle, dass Straftäter schnell zurückgeführt werden müssen, nachdem sie ihre Strafe verbüßt haben, so wie es das geltende Recht vorsieht. Im Zuge dieser Tat stellt sich natürlich auch die Frage, ob es dem Bund und auch uns als Land gelingt, ausreichend Rückführungen durchzuführen. Mit Blick auf die Rückführungsquoten ist das berechtigt und Gegenstand dieser Aktuellen Stunde. Auch dieses Thema wurde vergangene Woche beim Flüchtlingsgipfel intensiv besprochen und soll auch in den nächsten Wochen und Monaten intensiviert werden. Schauen wir uns die Zahlen an: In ganz Deutschland sind 304.000 Personen ausreisepflichtig. In Schleswig-Holstein sind es rund 12 .400 Personen. Als Land haben wir die Rahmenbedingungen für den zwangsweisen Vollzug verbessert. Wir müssen aber feststellen, dass wir immer öfter auf Hindernisse stoßen, die nicht ausschließlich in der Handhabe der Länder liegen. Um nur um einige Beispiele zu nennen: die Einschränkungen durch die Coronapandemie, weil Rückführungen wegen der Lage vor Ort faktisch nicht möglich sind wie beispielsweise in Afghanistan, im Irak oder auch in Syrien, Herkunftsländer, die nicht kooperieren und notwendige Passersatzdokumente nicht ausstellen. Hier sind der Bund und die Europäische Union natürlich gefordert, notwendige Abstimmungen mit den jeweiligen Zielstaaten vorzunehmen. Genau mit diesen Fragen wird sich der neue Beauftragte der Bundesregierung, Joachim Stamp, auseinandersetzen. Ich habe letzte Woche die Gelegenheit genutzt, um mit ihm über die Zahl und die Rücknahmeabkommen zu sprechen, die er jetzt zu starten versucht. Wir haben im Rahmen dieses Gipfels aber auch über ein anderes Thema gesprochen, das Sie, Herr Dürbrook, angesprochen haben: über die Frage der Belastung der Zuwanderungsbehörden. Wir haben – das haben Sie, Abgeordneter Harms, angesprochen – viele politische Initiativen, die auf Bundesebene auf den Weg gebracht werden, die wir für richtig und gut halten. Aber es führt zu einer Belastung der Zuwanderungsbehörden. Wenn wir das Positive wie beispielsweise eine bessere Integration hinbekommen wollen, brauchen wir eine vernünftige Ausstattung. Deswegen war es mir extrem wichtig, dass sich der Bund bei der Unterbringung, aber auch der Rückführung die Frage stellt, wie er gerade uns als Länder und am Ende des Tages die Kommunen, die eine Zuständigkeit für die Zuwanderungsbehörden haben, unterstützen kann, ähnlich wie man es beispielsweise in der Coronapandemie gemacht hat, dass man gesagt hat, man schließt einen Pakt und unterstützt die öffentlichen Gesundheitsämter. Das Gleiche brauchen wir meiner Meinung nach genauso auch für die Zuwanderungsbehörden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Peter Lehnert [CDU]) Kommen wir zu dem, was wir hier im Land tun. Der Fokus für uns als Regierung liegt auf der freiwilligen Ausreise. Auch hier haben wir als Land unsere Arbeit intensiviert. 2018 lagen die Mittel für individuelle Rückkehrberatung bei 432.000 Euro und 2022 bei 1,158 Millionen Euro. (Ministerin Aminata Touré) Sie, Abgeordneter Vogt, haben das Thema der Kosten der Rückführung angesprochen, was ein anderer Haushaltstitel ist, und Sie haben zu Recht angemerkt, dass dieser Haushaltsansatz von 1,1 Millionen Euro abgesenkt worden ist. Ich möchte gern erläutern, warum das passiert ist: Es geht dabei um die faktischen Kosten, die die Rückführungen verursachen. Wenn wir in Schleswig-Holstein im Verbund mit Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern eine Abschiebehafteinrichtung haben, die wir hier gemeinsam beschlossen haben, führt es dazu, dass wir die Gewahrsamseinrichtung in Hamburg nicht mehr haben. Das führt wiederum dazu, dass der Haushaltsansatz an der Stelle geringer wird. Wir sprechen beim Haushalt natürlich immer darüber, dass wir eine Klarheit und Wahrheit an der Stelle brauchen. Der Ist-Ansatz im Jahre 2022 lag bei bummelig 750.000 Euro. Wir haben den Ansatz, obwohl er beim Ist-Zustand bei 750.000 Euro lag, trotzdem bei über 900.000 Euro für das Jahr 2023 belassen, und das nicht, weil es eine politische Entscheidung war, das nicht mehr stattfinden lassen zu wollen, sondern weil wir an der Stelle eine Klarheit schaffen wollen. Das sind die Zahlen, die uns mit Blick darauf gemeldet worden sind. Das betrifft einen Bereich mit Blick auf die Rückführungen. Das andere ist die freiwillige Ausreise. Es ist mir noch einmal wichtig, an dieser Stelle zu unterscheiden: Es gibt noch den dritten Aspekt der Abschiebehafteinrichtungen. Das sind drei unterschiedliche Bereiche. Man kann sich einen anschauen und feststellen, Rückführungen fänden nicht statt, weil die Zahlen in der Abschiebehafteinrichtung nicht hoch genug seien. Aber Sie wissen alle auch, dass die zwangsweise Rückführung das letzte Mittel ist. Wir versuchen in der Abstufung immer, individuelle freiwillige Rückführungen umzusetzen. Die Abschiebehafteinrichtung muss immer das letzte Mittel sein. Nun kam der Vorschlag der FDP, von Ihnen, Herr Buchholz, eine GERAS wie in Hamburg, eine „Gemeinsame Ermittlungsgruppe zur Rückführung ausländischer Straftäter“, einzuführen. Dazu kann ich Ihnen Folgendes sagen: Wir in Schleswig-Holstein haben so etwas selbst schon, sie heißt nur anders. Im März 2016 wurde zur Unterstützung der Zuwanderungsbehörden die Projektgruppe „Aufenthaltsrechtliche Behandlung straffälliger Ausländer“, kurz: PG AsA, im Innenministerium eingesetzt. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Die ist doch wieder aufgelöst worden!) – Ich bin noch nicht fertig. – Dieses Projekt wurde zunächst auf zwei Jahre begrenzt. Was ist dort passiert? – Besondere Einzelfälle wurden operativ begleitet. Eine Prozesssteuerung sowie Handlungshilfen für die Durchführung aufenthaltsrechtlicher Maßnahmen wurden für die Zuwanderungs- und Polizeibehörden entwickelt. Das Projektziel war, die kommunalen Zuwanderungsbehörden in die Lage zu versetzen, die sicherheitspolitisch besonders im Blick stehenden Einzelfälle schnellstmöglich und effektiv in eigener Zuständigkeit zu administrieren. Ende 2017 wurde diese Projektgruppe mit der Erstellung der digitalen Handlungshilfe aufgelöst. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Aha!) Diese digitale Handlungshilfe war nicht nur für schleswig-holsteinische Behörden da, sondern wurde auch länderübergreifend zur Verfügung gestellt und stellt Musterprozesse dar. Es wurden unter anderem regionale Kooperationen von Zuwanderungsbehörden und Polizeidirektionen angeregt, um entsprechende Einzelfälle ganzheitlich zu betrachten. Anfang 2018 wurde im Landesamt für Ausländerangelegenheiten das Sachgebiet „Aufenthaltsrechtliche Behandlung straffälliger Ausländer“ vorübergehend eingerichtet. Dieses Dezernat im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge wurde 2020 aufgelöst und dann in das Ministerium in das Referat „Erstaufnahme von Flüchtlingen, integriertes Rückkehrmanagement“ als Arbeitsgruppe implementiert. Die Aufgabe der AG AsA ist die bessere Koordinierung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen im Bereich Kriminalitätsbekämpfung und, die Zuwanderungsbehörden zu unterstützen. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern aus meinem Ministerium, der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge, dem BAMF und bei Bedarf den jeweiligen Zuwanderungsbehörden und den örtlichen Staatsanwaltschaften zusammen. Ziel ist es, dringende Einzelfälle mit Blick auf Sicherheitsaspekte und Rückführungen prioritär zu bearbeiten. Die AG AsA ist in der Arbeitsgruppe Sicherheit im gemeinsamen „Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr“, der Kooperationsplattform von Bund und Ländern in Berlin, vertreten und nimmt an deren regelmäßigen Sitzungen teil. Morgen findet ein Abstimmungsgespräch mit der Polizeiabteilung und meiner Integrationsabteilung statt, da die Kooperation zweifelsohne zwischen der Landespolizei und den Zuwanderungsbehörden auf Ebene der Kreise optimiert werden soll. (Ministerin Aminata Touré) Es macht sicherlich Sinn, wenn wir uns im Rahmen einer Innen- und Rechtsausschusssitzung näher mit der Arbeitsweise der AG AsA auseinandersetzen und all die Diskussionen und die Arbeitsprozesse, die in der Vergangenheit gelaufen sind, dort einmal diskutieren. Dann möchte ich an dieser Stelle noch einmal über die Zahl der 12 .400 Personen sprechen, die hier in Schleswig-Holstein als ausreisepflichtig gelten. Es war mir persönlich schon immer ein Dorn im Auge, dass diese Gruppe nicht weiter ausdifferenziert wird, denn wenn wir einfach sagen, 12.400 Personen seien ausreisepflichtig, dann führt es ein Stück weit in die Irre. Bei 10.730 Personen der 12.400 Menschen in Schleswig-Holstein ist eine Rückführung aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich: die Sicherheitslage im Herkunftsland, Reiseunfähigkeit durch lebensbedrohliche oder schwerwiegende Krankheiten, schutzwürdige familiäre Bindungen im Bundesgebiet, fehlende Ausweisdokumente und vieles mehr. Ich führe das auf, weil ich deutlich machen möchte, warum es so wichtig ist, die Zahlen so differenziert zu betrachten. Ja, die Zahl 12.400 hört sich anfangs sehr hoch an, denn sie hört sich so an, als würde der Rechtsstaat an dieser Stelle versagen. Aber ehrlich gesagt macht genau diese differenzierte Betrachtung deutlich, dass die Gründe viel zu vielfältig sind, um alle ausreisepflichtigen Personen über einen Kamm zu scheren. Bei diesen ganzen Aspekten gibt es auch eine Vielzahl an Personen, die sich seit langer Zeit hier in Schleswig-Holstein aufhalten, Teil dieser Gesellschaft sind und sich nichts haben zuschulden kommen lassen, Menschen, die hier geboren worden sind, die unsere Nachbarn sind, die hier arbeiten, für die Schleswig-Holstein das Zuhause ist, das sie kennen und lieben. Geltendes Recht muss umgesetzt werden. Das ist notwendig, damit das Vertrauen in den Rechtsstaat erhalten bleibt. Ich möchte, dass wir uns bei dieser Debatte vor Augen führen, dass es notwendig ist, Straftäter und Straftäterinnen zurückzuführen. Daneben geht es um die realen Schicksale der Menschen, die nichts mit dieser furchtbaren Tat zu tun haben. Deswegen sind wir auch für sie verantwortlich, dafür, sich für ihre Rechte einzusetzen. Wir wollen nicht den Fehler begehen, sie zu Unrecht zu kriminalisieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrte Damen und Herren, die Tat in Brokstedt hat zwei junge Menschen aus dem Leben gerissen. Sie hat das Leben ihrer Angehörigen für immer verändert. Dieser Schmerz wird bleiben. Diese Tat hat uns auf furchtbare Weise gezeigt, wo wir als Staat in Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern, im behördlichen Zusammenarbeiten schlichtweg besser werden müssen. Es ist unsere Aufgabe als Regierung, unser Bestes zu geben und unseren Beitrag zu leisten, damit dieser Rechtsstaat funktioniert. Wir sehen uns dazu verpflichtet, für Sicherheit, Freiheit, Konsequenz wie für Humanität, rechtsstaatliches Handeln und Verhältnismäßigkeit einzustehen. Dabei haben wir immer vor Augen, was dieses Land ausmacht und lebenswert macht. Wir sehen unsere Aufgabe darin, unseren Worten Taten folgen zu lassen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Kristina Herbst
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aktuelle Stunde beendet. Begrüßen Sie zusammen mit mir Besucherinnen und Besucher des Sanitätsversorgungszentrums Flensburg auf der Tribüne. (Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 27 auf: Sicherheit im ÖPNV erhöhen Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/708 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat für die CDU-Fraktion die Abgeordnete Birte Glißmann.
Birte Glißmann CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es eben in der Debatte schon gesehen und gehört: Die schreckliche Tat in Brokstedt bewegt uns noch alle. Wir haben auch gehört, dass es jetzt konkreter Maßnahmen bedurfte. Es ist einiges diskutiert worden; die einen waren konkreter, die anderen eher weniger konkret. Es muss uns am Ende klar sein: Egal, was wir dis- (Birte Glißmann) kutieren und am Ende auch beschließen, gänzlich ausschließen werden wir solche Taten nicht können. Es reicht allerdings auch nicht aus zu betonen, dass Bahnfahren in Schleswig-Holstein grundsätzlich sicher ist. Denn auch unabhängig von der schrecklichen Tat in Brokstedt wissen wir, dass Sicherheit neben Sauberkeit und Service einer der wichtigsten Punkte für die Fahrgäste ist, gerade wenn es um Fahrten abends und nachts geht. Dazu kommt auch, dass wir erleben, dass Zugbegleitpersonal immer häufiger Opfer oder Adressat von Aggressionspotenzial wird. Es kann und darf nicht sein, dass Fahrgäste in Schleswig-Holstein den ÖPNV meiden, weil sie sich nicht sicher fühlen oder weil Begleitpersonal darauf verzichtet, in den Abendstunden Fahrkartenkontrollen durchzuführen, weil sie eben allein unterwegs sind. An dieser Stelle bedanke ich mich einmal bei all denjenigen, die für Sicherheit und Ordnung in unseren Zügen sorgen, denn die kommen in der Debatte oft zu kurz. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Marc Timmer [SPD]) Natürlich müssen wir uns jetzt fragen, wie wir auf der einen Seite die objektive Sicherheit, auf der anderen Seite aber eben auch das subjektive Sicherheitsgefühl an Bahnhöfen, Haltestellen und im ÖPNV selber verbessern können. Das wird auch nicht eine Maßnahme allein sein, sondern wir brauchen ein ganzes Bündel an Maßnahmen. Das eine Thema ist die Frage der Videoüberwachung. Bisher ist schon ein Großteil der Züge videoüberwacht. Videoüberwachung wird kaum Straftaten verhindern können, aber sie kann eben einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, dass wir Täter identifizieren und Sachverhalte aufklären können. Wir müssen auch über die Art der Überwachung in Zügen sprechen. Bisher ist es so, dass eine Aufzeichnung für 72 Stunden erfolgt, aber es gibt eben auch die technische Möglichkeit, dass gleichzeitig dem Triebwagenführer die Livebilder aus seinem Wagen zugespielt werden und er dann so bei möglichen Gefahren einen Alarm auslösen könnte. So können wir auch den gezielteren Einsatz von Sicherheits- und Rettungspersonal ermöglichen. Videoüberwachung allein wird aber auch da nicht ausreichen. Es braucht auch eine Diskussion über den Personaleinsatz. Bisher können Polizeibeamtinnen und -beamte in Schleswig-Holstein in Dienstkleidung kostenfrei den ÖPNV nutzen. Wir wollen diese Regelung ausweiten, damit auch Polizeibeamtinnen und -beamte in Zivil, wenn sie als Polizeibeamte erkennbar sind und ihre Schusswaffe bei sich tragen, kostenfrei den ÖPNV nutzen, denn so tragen sie nicht nur zum Sicherheitsgefühl der Fahrgäste bei, sondern eben auch zum Sicherheitsgefühl des Begleitpersonals, wenn dieses in kritischen Situationen sonst allein wäre. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Neben der Landespolizei müssen wir über die Rolle und den Einsatz anderer Sicherheitsbehörden sprechen, der Bundespolizei beispielsweise, aber auch der DB-Sicherheit. Es ist das Zusammengreifen – hier auch im Speziellen im Bereich des ÖPNV –, weil wir viele unterschiedliche Beteiligte haben. Eine Herausforderung, die weit über den ÖPNV hinausgeht, ist die Frage, wie wir eigentlich mit Messern im öffentlichen Raum umgehen. Gerade im Umfeld von Bahnhöfen kommt es immer wieder zu Angriffen mit Hieb- und Stichwaffen. Um dieses Mitführen im ÖPNV und im Bahnhofsumfeld einzudämmen, wollen wir die Einrichtung von Waffenverbotszonen an Bahnhofsvorplätzen durch die Kommunen erleichtern und gleichzeitig prüfen, ob die Einrichtung einer landesweiten Waffenverbotsregelung an Bahnhöfen möglich ist. Allen in Schleswig-Holstein muss klar sein: Messer haben im ÖPNV ohne guten Grund nichts zu suchen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) All die Maßnahmen werden wir aber nur gemeinsam mit den eben schon angesprochenen Beteiligten umsetzen können, mit den beteiligten Ministerien, mit den Kommunen, mit den Verkehrsunternehmen. Deswegen fordern wir die Landesregierung auf, eine Konferenz zur Sicherheit im ÖPNV zu initiieren und die eben vorgestellten Maßnahmen in einem Sicherheitskonzept zusammenzuführen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Nelly Waldeck das Wort.
Nelly Waldeck GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Es ist schwierig, nach einem solch schlimmen Vorfall wie in Brokstedt über die Frage von Sicherheit (Nelly Waldeck) im öffentlichen Raum – denn nichts anderes sind Züge und Busse ja – zu reden und verschiedene Maßnahmen in ihrer Wirksamkeit abzuwägen. Und doch ist es eben nicht nur dieser Angriff, sondern es sind verschiedene Vorfälle in Bussen und Bahnen, die das Personal, aber auch die Fahrgäste vermehrt beschäftigen. Es ist wichtig, darauf zu reagieren. Das wollen wir tun und die Sicherheit im öffentlichen Verkehr noch einmal erhöhen. Trotzdem werden weder Waffenverbotszonen noch Videoüberwachung eine Welt völlig ohne Angriffe im öffentlichen Verkehr schaffen – weder im ÖPNV noch allgemein. Dieser Tatsache müssen wir uns bewusst sein. Unsere Strategie soll die verschiedenen Perspektiven beleuchten. Wir wollen das Personal, welches füreinander da ist, stärken. Wir wollen die Infrastruktur, die Angsträume in den Blick nimmt, stärken, die Möglichkeit, Straftaten im Nachhinein besser zu verfolgen. Gemeinsam mit verschiedenen Akteuren wollen wir erörtern, welche Maßnahmen dabei besonders wichtig und hilfreich sind. Dabei gilt es, gerade die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem öffentlichen Verkehr einzubinden. Viele haben sich in letzter Zeit gemeldet und um noch stärkere Unterstützung gebeten. Bereits nach dem 9-Euro-Ticket, in dieser Zeit sehr überfüllter Züge, kam es immer mehr zu verbalen Angriffen, teilweise auch zu körperlichen Übergriffen, bei denen das Bahnpersonal immer wieder intervenieren und deeskalieren musste. Teilweise waren sie aber auch selbst Betroffene der Angriffe. Das sage ich an dieser Stelle ganz deutlich: Weder eine überfüllte Bahn, noch schlechte Infrastruktur, noch Verspätungen sind nachvollziehbare Gründe, seine Aggressionen an anderen Zuginsassen auszulassen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Aber am wenigsten können die Menschen, die tagtäglich die Reisenden in der Bahn begleiten und ihnen einen angenehmen Aufenthalt gewährleisten, irgendetwas dafür. Diese Menschen anzugreifen ist wirklich das Letzte. Es ist absolut richtig, dass wir die Sorgen ernst nehmen und uns mit der Frage auseinandersetzen, mit welchen Maßnahmen Bahn- und Buspersonal sich sicherer am Arbeitsplatz fühlt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Hierzu gilt es, Maßnahmen zu treffen, die besonders das Bahnpersonal schützen. Videoüberwachung kann helfen, die Straftäter zu identifizieren; sie hilft aber nicht bei der Vermeidung von Straftaten. Insofern finde ich die Forderung nach mehr Personal in der Bahn, insbesondere beim Einsatz von Doppelstocktriebwagen, sehr berechtigt. Wenn mehr Zugbegleitung da ist, können alle Menschen in der Bahn besser unterstützt werden – sei es bei der Fahrplanauskunft, die älteren Menschen, die Unterstützung bedürfen, sei es bei Zugausfällen. So ist gleich zwei Seiten geholfen. Auch Sicherheitspersonal an Bahnhöfen kann hilfreich sein, wenn sich eine Konfliktsituation bereits kurz vor der Endhaltestelle anbahnt. Keiner sollte Angst haben müssen, an der Endstation mit einem unangenehmen Fahrgast allein am Bahnhof stehen zu müssen. Hier gilt es, gemeinsam mit dem Bund an Lösungen zu arbeiten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sollten aber auch der Frage nachgehen, ob der Umgang mit aggressiven Mitfahrerinnen und Mitfahrern in der Ausbildung ausreichend thematisiert wird, und ob es gerade bei belastenden Situationen genügend Ansprechpersonen für das Personal gibt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter also selbst zu fragen, was sie brauchen, ist sicher ein wichtiger erster Schritt. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Thema Angsträume. Gerade was Bahnhöfe angeht, sind wir in Schleswig-Holstein dank eines gewissen Eventbahnhofs vielleicht sogar bundesweit für unsere dunklen, teilweise uneinladenden Bahnhöfe bekannt. Bahnhöfe sollten Orte sein, an denen sich Menschen gern aufhalten. Sie können Orte der Begegnung sein. Daher müssen seine Räume offen, breit, hell und sichtbar sein. Natürlich geht das nicht einfach oder schnell, sondern dafür ist immer eine umfangreichere Sanierungs- oder Restrukturierungsmaßnahme erforderlich. Aber wenn wir die vornehmen, sollten wir an eine verlässliche Beleuchtung und an eine helle Infrastruktur mit Sichtweite denken. Hier hilft auch die Digitalisierung. Mithilfe von LoRaWAN beispielsweise können wir intelligente Beleuchtungssysteme an Bushaltestellen schaffen, auch wenn diese keine hohe Nutzungsfrequenz haben. Dafür benötigt man auch nur einen geringen Energieaufwand. (Nelly Waldeck) Es gibt viele Möglichkeiten, die Nutzung des ÖPNV noch sicherer zu gestalten, die ich hier noch nicht aufgeführt habe. Diese wollen wir im Rahmen der Konferenz erläutern. Lassen Sie mich nichtsdestotrotz betonen: Öffentlicher Verkehr und insbesondere Zugfahren ist und bleibt die sicherste Art, sich fortzubewegen. Das Risiko, in einem Zug einen Unfall zu erleben, ist 164-mal geringer als in einem Auto. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hinzu kommt durch das Autofahren die Gefährdung Schwächerer, von denjenigen, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, insbesondere von Kindern. Das Ausweichen auf den privaten Autoverkehr mag sich also sicherer anfühlen, ist es aber einfach nicht. Deshalb müssen wir alles dafür tun, dass sich Menschen in der Bahn und in Bussen sicher fühlen, auch weil es unser Ziel ist, dass mehr Menschen gern den öffentlichen Verkehr nutzen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Annabell Krämer
Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Niclas Dürbrook das Wort.
Niclas Dürbrook SPD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte heute führen wir unter dem Eindruck der schrecklichen Tat von Brokstedt. Der heute vorliegende Antrag ist Teil des Zehn-PunktePapiers gewesen, das die Koalitionsfraktionen acht Tage nach der Tat präsentiert haben. Ich habe in der Kommentierung dazu gesagt, dass dem Papier etwas mehr Bedenkzeit gutgetan hätte. Denn ein guter Teil der zehn Punkte waren Allgemeinplätze. Ich habe zwar den Wunsch verstanden, möglichst schnell nach der Tat eine konkrete Folgerung zu präsentieren – das ging uns letztlich allen so –, aber ich glaube nach wie vor, dass diese zehn Punkte nicht der Weisheit letzter Schluss waren, (Vereinzelter Beifall SPD und FDP) nicht zuletzt, weil keiner davon geeignet gewesen wäre, die Tat zu verhindern. Diesem Punkt nähern wir uns erst langsam, wie auch die vorherige Debatte heute Vormittag noch einmal gezeigt hat. Von meiner Kritik habe ich damals den Teil zur Sicherheit im ÖPNV explizit ausgenommen. Die Punkte sind eine Wiederholung dessen, was die Innenministerin kurz nach der Tat im Ausschuss präsentiert hat. Ich finde sie nach wie vor richtig, auch ohne den Bezug zu Brokstedt. Denn es ist eine Realität, an der wir nicht vorbeikommen, dass sich viele Menschen in Zügen, an Bahnhöfen, also im ÖPNV, nicht sicher fühlen. Dieser Zustand ist unhaltbar. Zum einen ist er ganz grundsätzlich unhaltbar, weil es solche Orte in unserer Gesellschaft nicht geben sollte, zum anderen, weil es auch für den Erfolg der Verkehrswende unerlässlich ist, dass Menschen den ÖPNV mit einem guten Gefühl nutzen – denn sonst nutzen sie ihn gar nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Zugfahren ist sicher. Das hat die Kollegin gerade sehr ausführlich dargelegt, sogar um ein Vielfaches sicherer als Autofahren. Daran ändern auch die Zahlen für Gewaltdelikte in Zügen nichts, die in 2022 erschreckend stark zugenommen haben. Aber jede Tat bleibt eine zu viel, und jede Tat beschädigt das Sicherheitsgefühl. Wenn man mit Zugpersonal spricht, ist neben der Videoüberwachung vor allem die Frage nach mehr Personal entscheidend. Das gilt zum einen für die Zugbegleiter selbst, die sich gerade in bestimmten Zeiten zum Beispiel Doppelbesetzungen wünschen. Zum anderen gilt das aber auch für die DB-Sicherheit und die Bundespolizei. Die Kritik, dass ihre Wege und Anfahrtszeiten lang sind, muss ernst genommen werden. Videoüberwachung wird vermutlich kaum eine Tat verhindern können, erst recht nicht die schweren Fälle. Sie leistet aber trotzdem einen Beitrag dazu, dass Straftaten aufgeklärt werden. Sie ist ein extrem wichtiger Baustein für das Sicherheitsempfinden. Deshalb finde ich es richtig, dass wir so schnell wie möglich alle Züge in Schleswig-Holstein mit Videoüberwachung ausstatten. Ich finde die Videoüberwachung auch an den Bahnhöfen selbst richtig. Das ist ein Punkt, der im Koalitionsantrag fehlt und hoffentlich trotzdem seinen Weg in die geplante Konferenz finden wird. Denn dort gelten dieselben Argumente wie im Zug. Es stünde uns allen gut zu Gesicht, dafür in unseren eigenen Parteien zu werben. Ich habe mit Erschrecken von der Diskussion in Schwarzenbek gelesen, wo die Videoüberwachung des Bahnhofs ausgerechnet von Grünen und CDU abgelehnt wurde. Ich glaube, das ist in dieser Zeit kein gutes Signal. (Niclas Dürbrook) (Beifall SPD) Generell muss es das Ziel sein, Angsträume zu beseitigen. Aber das ist der Teil der Forderungen, bei dem wir über viel Geld reden. Ich glaube, dass hier auch das Land in der Verantwortung ist. Ich wünsche mir, dass es in den kommenden Jahren zum Standard wird, bei einem Bahnhof, der barrierefrei oder für Fahrräder optimiert wird, auch Angsträume in den Blick zu nehmen. Das kann zum Beispiel die schummrige Unterführung mit 70er-Jahre-Beleutung sein, die man heute ganz anders gestalten kann. Waffenverbotszonen klingen nach einer einfachen Lösung. Die Wahrheit ist natürlich: Unsere Züge werden dadurch nicht zu Hochsicherheitsbereichen. Wer es darauf anlegt, wird auch weiterhin ein Messer mitbringen können. Aber wenn das Ergebnis der Konferenz ist, dass unserer Polizei damit ein wirksames Mittel an die Hand gegeben wird und die praktische Durchsetzung des Waffenverbots möglich ist, dann finde ich das richtig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die SPD wünscht sich mit Blick auf die geplante Konferenz die Einbindung des Parlaments, und zwar nicht nur, indem die Koalitionsfraktionen die Punkte der Innenministerin noch einmal in einen Antrag schreiben und hier vorlegen, (Beifall SPD) sondern indem die Fraktionen zu der geplanten Konferenz eingeladen werden. Ich zumindest würde diese Einladung sehr gern annehmen und freue mich auf den Austausch. Es ist unser gemeinsames Ziel, dass sich Menschen im ÖPNV sicher fühlen. (Beifall SPD)
Annabell Krämer
Für die FDP-Fraktion hat nun der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz das Wort.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Tja, was bleibt von Ihrem Zehn-Punkte-Papier übrig? Man versteht das ja irgendwie, denn jeder möchte nach dieser Tat in Brokstedt irgendetwas aufschreiben, irgendwie handeln und irgendwelche Konsequenzen daraus ziehen. Und doch merken wir, was passiert, wenn man nach einer Woche so ein Zehn-Punkte-Papier aufschreibt. Den einzigen konkreten Punkt, haben Sie jetzt herausgegriffen und daraus einen eigenständigen Antrag gemacht. Bei allen anderen neun Punkten haben Sie sich zu Recht nicht getraut, weil es Allgemeinplätze sind. Das sind nichts anderes als Appelle an den Bund oder die Forderung, Personal zu erhöhen oder sonst etwas zu machen. (Zurufe CDU) Aus dem einzigen konkreten Punkt wird jetzt auch noch, dass wir nicht konkret das oder das tun wollen, sondern dass wir eine Konferenz einberufen, in der wir darüber sprechen. Das ist gut gemeint – lassen Sie uns das machen; ich finde es ja gut –, aber in Wahrheit zeigt das die Hilflosigkeit der Regierungsfraktionen im Umgang mit dem, was in Brokstedt eigentlich passiert ist. (Beifall FDP, SPD und SSW) Es ist immer gut und richtig, die Sicherheit im ÖPNV zu erhöhen. Dazu brauchte man übrigens gar nicht erst Brokstedt. Die Anzahl der Messerattacken im öffentlichen Personennahverkehr hat sich im letzten Jahr in Deutschland fast verdoppelt. Das ist erschreckend. Insoweit ist es richtig, im ÖPNV darüber nachzudenken, wie wir ihn sicherer machen können. Dass dabei Videoüberwachung vielleicht keine Straftaten verhindern, aber doch irgendwie eine subjektive Wirkung entfalten kann, ist, glaube ich, unbestritten. Das gilt – Kollege Dürbrook hat es gesagt – natürlich nicht nur in den Zügen, sondern das gilt auch auf den Bahnhöfen selbst, gegebenenfalls auch auf den Bahnhofsvorplätzen. Ich sage das, obwohl mein Herz da blutet, denn als Mensch hat man irgendwo in diesem Land vielleicht auch einmal das Bedürfnis, unerkannt durch die Gegend gehen zu können. Da schlagen viele Herzen in meiner Brust. Aber die Sicherheitsbedürfnisse an dieser Stelle nehme ich ernst. Dass wir Polizistinnen und Polizisten, die zivil unterwegs sind und eine Schusswaffe tragen, erlauben, sich anzumelden und damit auch kostenlos unterwegs zu sein, das kann man machen. Die Einrichtung von Waffenverbotszonen auf Bahnhofsvorplätzen wirft die Frage auf: Wer soll das eigentlich kontrollieren? Und wie soll das eigentlich gehen, abgesehen von der Tatsache, dass ich Schilder aufhänge mit der Aufschrift „Hier ist Waffenverbot“? Ibrahim A. hätte dann sicherlich sofort gesagt: Dann muss ich das Messer weglegen. (Tobias Koch [CDU]: Nicht ins Lächerliche ziehen!) Liebe Leute, wer soll das denn tatsächlich kontrollieren? Wenn es tatsächlich Anhaltspunkte dafür (Dr. Bernd Buchholz) gibt, dass jemand, der im Bahnhofsumfeld unterwegs ist, eine Waffe bei sich trägt, dann ist die Polizei schon heute in der Lage, präventiv zuzugreifen. Auch das kann man machen, das ist gut gemeint, aber die Wirkung ist relativ gering. Ja, die Sicherstellung und Ausleuchtung von Bahnhöfen und Stationen zur Vermeidung von Angsträumen ist immer richtig, hat aber auch mit dem Täter von Brokstedt nichts zu tun, denn es ging nicht um Angsträume. Leider, und das ist das Schlimme an dieser Tat, ist der Tatort völlig willkürlich gewesen. Er hätte genauso gut im Rathaus in Kiel sein können. Er hätte genauso gut in einem Geschäft in Kiel-Wik sein können. Er hätte genauso gut auf dem Bahnhofsvorplatz sein können. Die Tat hat in einem bestimmten Zug stattgefunden, aber sie hätte auch in jedem anderen stattfinden können. Genauso willkürlich war die Auswahl der Opfer. Deshalb ist es schwierig, mit solchen Anträgen auf dieses Verbrechen zu reagieren. Frau Kollegin Waldeck, das war kein Unfall, wie Sie vorhin gesagt haben. Wir unterstützen den Antrag trotzdem, weil es immer richtig ist, im ÖPNV Sicherheit zu erhöhen. Aber als Antwort auf das, was in Brokstedt geschehen ist, ist das eigentlich eine Farce. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und vereinzelt SPD)
Annabell Krämer
Für die SSW-Fraktion hat nun die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort.
Sybilla Nitsch SSW
Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Schock und die Fassungslosigkeit über die Bluttat im Regionalexpress vom 25. Januar sitzen immer noch tief. Die Aufarbeitungen der Geschehnisse laufen auf unterschiedlichsten Ebenen, und die Frage bleibt, wie es überhaupt dazu kommen konnte und wie sie hätten verhindert werden können. Dazu reiht sich die Frage ein, wie es um die Sicherheit in unserem ÖPNV steht. Unmittelbar nach der Tat kritisierte die GdP die mangelnde Sicherheit an Bahnhöfen: Es fehle an entsprechender Technik, an angemessener Beleuchtung, um Gefahrenpunkte rechtzeitig zu erkennen, und es fehle an Sicherheitskräften bei der Bundespolizei sowie bei der DB-Sicherheit. Die Koalition bittet nun die Landesregierung, zu einer Konferenz zur Erhöhung der Sicherheit im ÖPNV einzuladen, auch um die Ergebnisse in einem Konzept zusammenzuführen. Eine solche Konferenz halten auch wir vom SSW für sinnvoll, damit wir uns ein Bild davon machen können, wie es um die Sicherheit im ÖPNV bestellt ist und welche Möglichkeiten es gibt, um nachzubessern. Dies sollte aber kein Alleingang des Landes SchleswigHolstein sein. Unsere ÖPNV-Verkehre sind eng mit unseren Nachbarn verknüpft, und es gilt daher, gemeinsame Lösungen zu erarbeiten. Alleingänge helfen uns hier nicht weiter. Die Debatte in Sachen Videoüberwachung in Zügen führen wir nicht zum ersten Mal, doch zum ersten Mal führen wir so eine Debatte hier im Landtag, die geprägt ist von einem brutalen Ereignis, das gerade einen Monat zurückliegt. Das mag dazu verleiten, drastische Maßnahmen zu fordern, denen wir so vorher nicht zugestimmt hätten. Eine pauschale Ausweitung der Videoüberwachung greift unseres Erachtens den Ergebnissen einer Konferenz vor. Für den SSW sage ich: Eine Videoüberwachung, ob in Bussen, Zügen oder Bahnhöfen, ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines jeden Einzelnen. Zugegeben, dieser Einwand ist im Lichte der Geschehnisse auch für uns nicht einfach, aber wir halten wir es für voreilig, bereits im Vorfeld eine solche pauschale Ausweitung der Videoüberwachung in die Debatte zu bringen. (Beifall Lars Harms [SSW]) Wir müssen uns immer wieder im Klaren darüber sein, dass die Beobachtung von Personen einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt. Das Filmen und die Aufzeichnung von Personen im öffentlichen oder nicht öffentlichen Raum stellen einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung dar. Daher ist eine Videoüberwachung immer geknüpft an die Frage der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit. Dazu gehören auch einige Fragen: Wer ist für die Speicherung der Daten verantwortlich? Über welchen Zeitraum werden die Daten gespeichert? Wer hat Zugriffsrecht? Es geht bei der Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen auch um das Schutzbedürfnis der Menschen und um Aufklärung von Verbrechen. Das bedeutet natürlich, wir befinden uns in einem Abwägungsprozess. Nun ist den Medien zu entnehmen, dass der Hamburger Innensenator Andy Grote bereits angekündigt hat, im Regional- und Fernverkehr die Videoüberwachung als Standard einzuführen. IT-Systeme (Sybilla Nitsch) sollen demnach bei auffälligen Bewegungsmustern oder bestimmten Körperhaltungen Warnhinweise geben. Werden dort bereits Fakten geschaffen? Oder inwieweit ist das mit Schleswig-Holstein abgestimmt? Als SSW halten wir es ausdrücklich für wichtig, die Thematik der Angsträume bei einer Konferenz aufzugreifen. Eine repräsentative Studie aus 2022 ergab, dass sich Frauen überdurchschnittlich unsicher in Räumen fühlen, die durch zum Beispiel fehlende Beleuchtung zu Angsträumen werden. Bei der Ausgestaltung müsste auf verschiedene Aspekte geachtet werden wie Ausleuchtung und freie Sichtachsen, und dazu raten Experten schon seit vielen Jahren. Neben den im Antrag formulierten Forderungen sollten auch andere Sicherheitsaspekte Teil einer solchen Konferenz sein. Es geht darum, vorsätzliche Handlungen wie Vandalismus oder Gewalttaten einzudämmen. Hierzu braucht es Sicherheits- und Zusammenarbeitskonzepte zwischen der Polizei und der DB-Sicherheit auch in Formen von Schulungen und Weiterbildungen für Sicherheit und Deeskalation. Aber alle Maßnahmen sind nur so gut, wie sie vor Ort umgesetzt werden können. Das soll heißen, neben den technischen und rechtlichen Möglichkeiten ist es aus Sicht des SSW unerlässlich, das Sicherheitspersonal bei der Bundespolizei und bei DB-Sicherheit zu erhöhen. Die zu beachtenden Punkte – ich sagte bereits, wir begrüßen eine solche Konferenz – sind durchaus schon eine sehr klare Zielvorgabe. Wir finden sie für die Diskussion wichtig. Wir hätten uns aber eine offenere Zielsetzung gewünscht. Daher werden wir uns zu dem vorliegenden Antrag enthalten. Wir werden aber gern konstruktiv die Ergebnisse begleiten. – Danke schön. (Beifall SSW)
Annabell Krämer
Für die Landesregierung erteile ich nun dem Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Claus Ruhe Madsen, das Wort.
Claus Ruhe Madsen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Tat im Zug in Brokstedt macht mich immer noch fassungslos. Wir haben schon viel darüber gesprochen, wo was schiefgelaufen ist, was wir besser machen müssen. Ein großer Teilbereich ist natürlich die Sicherheit im ÖPNV. Es gibt schon viele Sicherheitsvorkehrungen, und eine Fahrt mit Bus und Bahn ist sicher! Trotzdem müssen wir uns natürlich fragen: Geht da noch mehr? Wo gibt es Handlungsbedarf? Wir müssen abwägen, welche Maßnahmen effektiv sind, um das Sicherheitsgefühl der Menschen zu stärken – sowohl das der Fahrgäste als auch das der Mitarbeitenden. Dazu werden wir die verschiedenen Akteure einbinden. Wir werden das Thema Videoüberwachung besprechen. Schon jetzt sind sehr viele Züge mit Videoüberwachung ausgestattet: alle Züge der S-Bahn, der AKN und der Nordbahn, die neuen Züge der DB-Regio im E Netz Ost zwischen Hamburg und Lübeck, die grünen RE-Züge Hamburg-Kiel/Flensburg, die Züge im Nordnetz Kiel-Husum, KielFlensburg, Husum-Sankt Peter-Ording, die LINTTriebwagen, die zwischen Lübeck und Neustadt verkehren und die Züge von Lübeck Richtung Bad Kleinen. In den neuen Akku-Triebwagen ist noch keine Videoüberwachung vorgesehen. Das wurde zwischen 2013 und 2016 so diskutiert und beschlossen. Das werden wir jetzt noch einmal neu bewerten müssen. Das zweite Thema ist das Sicherheitspersonal in den Zügen. Wir werden nicht in jedem Zug zu jeder Tag- und Nachtzeit Zugbegleiter oder Sicherheitspersonal mitfahren lassen können. Wir müssen bei der Diskussion auch immer klar unterscheiden: Servicepersonal ist kein Sicherheitspersonal. In erster Linie ist das ein Thema vom Bund und den Verkehrsbetrieben. Wir werden mit ihnen das Gespräch suchen und zusehen, dass mehr Sicherheitspersonal zur Verfügung steht. Einen ersten Schritt sind wir schon gegangen. Zukünftig dürfen auch Polizistinnen und Polizisten in Zivil den ÖPNV kostenfrei nutzen, wenn sie eine Dienstwaffe bei sich tragen. Das kann dafür sorgen, dass sich die Menschen im ÖPNV noch wohler fühlen. Es gibt noch weitere Ideen, die wir prüfen werden. Dazu zählt zum Beispiel der Einsatz von Bodycams. Hier gibt es schon einige Pilotprojekte in anderen Ländern. Diese werden wir uns anschauen und bewerten und über mögliche eigene Pilotprojekte beraten. Viele fühlen sich gerade in dunklen Bahnhöfen abends und nachts sehr unsicher. Deshalb werden wir gemeinsam besprechen, wo und wie wir die Beleuchtung an den Bahnhöfen verbessern können. (Minister Claus Ruhe Madsen) Sie sehen also: Es gibt viele Ideen, aber es gibt auch viele Aspekte, die bedacht werden müssen. Deswegen werden wir die geforderte Konferenz organisieren. Heute Nachmittag ist der Auftakt. Gemeinsam mit dem Innenministerium haben wir sämtliche Bahnakteure, die Polizei, die kommunalen Landesverbände und das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz eingeladen und werden über die Vorschläge sprechen. Dabei werden wir genau diese Punkte aufgreifen und innerhalb der Landesregierung über die Umsetzung entscheiden. Danach wird es eine große Konferenz geben, zu der wir Sie selbstverständlich gern einladen werden, damit wir einen gemeinsamen Plan entwickeln und dort die finalen Maßnahmen entscheiden können. Ich bin mir sicher, dass wir zu guten und effektiven Lösungen kommen, die das Sicherheitsgefühl aller im ÖPNV verstärken werden. – Danke schön. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Oliver Kumbartzky FDP
Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die Debatte über die Kernenergie vor einigen Monaten schon einmal in diesem Hohen Haus diskutiert. Ich habe damals den bemerkenswert klugen Satz gesagt: Jede Kilowattstunde zählt. Dabei bleibe ich. Jede Kilowattstunde zählt. Wir müssen gerade jetzt, in der Energiekrise, alle zur Verfügung stehenden Energiekapazitäten nutzen. Die Energie, meine Damen und Herren, muss bezahlbar bleiben. Sie muss dazu führen, dass der Wirtschaftsstandort Deutschland wettbewerbsfähig bleibt. Sie muss gewährleistet werden. Dazu gehört meiner Meinung nach auch das Thema Kernenergie. (Vereinzelter Beifall FDP) Meine Damen und Herren, kein Land der Welt würde in einer so schweren Energiekrise ohne Not funktionierende Kernkraftwerke vom Netz nehmen. Deutschland steht mit einer solchen Maßnahme ziemlich alleine da. Schauen wir uns doch einmal an, was in den letzten Monaten passiert ist. In Belgien beispielsweise wurde die Laufzeit von zwei Reaktoren um zehn Jahre verlängert. Diese werden jetzt renoviert und erneuert. Frankreich – Frankreich exportiert mittlerweile wieder Atomstrom nach Deutschland – baut sogar bürokratische Hürden ab, um den Ausbau der Kernkraft zu beschleunigen. Selbst in Japan möchte man nun neue Kernkraftwerke bauen und so das Land auf mögliche Krisenszenarien vorbereiten. Meine Damen und Herren, die Energiekrise wird nicht Mitte April 2023 beendet sein. Wir müssen (Oliver Kumbartzky) uns auch mit der Frage beschäftigen: Was ist mit dem nächsten Winter? Der kommt garantiert. (Beifall FDP) Wir haben vor einigen Monaten ein Machtwort des Bundeskanzlers erlebt. Er hat seine Richtlinienkompetenz genutzt und die Laufzeit der drei bestehenden und laufenden Kernkraftwerke verlängert. Doch auch diese Aussage, dass dies nur bis April gelte, muss auf den Prüfstand. Das sieht nicht nur die FDP so, sondern das sieht mittlerweile auch die CDU so. Das finde ich begrüßenswert. Das sieht die CDU nicht nur in Berlin so; da machen sie gern den lauten Max. Aber auch hier, in Schleswig-Holstein, sehen Sie von der CDU die Laufzeitverlängerung bei der Kernenergie positiv. Es gab ein Pressestatement von Ministerpräsident Daniel Günther kurz vor Weihnachten. Er hat seinem grünen Koalitionspartner ein nettes Weihnachtsgeschenk unter den Weihnachtsbaum geschoben. Aber da man Weihnachtsgeschenke annehmen sollte, wollen wir Ihnen heute mit unserem Antrag die Möglichkeit geben, dieses anzunehmen. (Beifall FDP) Ich fand übrigens das Statement von Minister Tobias Goldschmidt ausgesprochen nicht nett, sogar unfreundlich, der die Aussage seines Ministerpräsidenten mit den Worten abkanzelte, das sei eine Debatte von gestern. Ich meine: Braunkohlewerke jetzt massiv wieder hochzufahren, Herr Goldschmidt, das ist eine Debatte von gestern. (Beifall FDP) Aber diese grüne Schizophrenie in der Energiepolitik – Kernenergie abschalten und die Braunkohlekraftwerke hochfahren – haben wir nicht zuletzt bei den Protesten in Lützerath gesehen. Ich bin der Meinung: Man sollte die Proteste, die wir in Nordrhein-Westfalen erlebt haben, zum Anlass nehmen, über die Ausstiegsreihenfolge zu debattieren und diese in Richtung Verlängerung der Kernkraftwerke zu ändern, um die schmutzigen Kohlekraftwerke abzuschalten. Insbesondere Sie von der CDU haben, wie gesagt, mit unserem Antrag die Chance, den Worten Ihres Ministerpräsidenten Taten folgen zu lassen. Wir betonen mit unserem Antrag die Notwendigkeit einer sicheren, bezahlbaren und klimafreundlichen Energieversorgung und sprechen uns für eine Laufzeitverlängerung über den 15. April 2023 aus. Damit sich Daniel Günther, der hier stimmberechtigt ist, nicht nur via Interview stark machen kann, sondern auch hier im Landtag und später im Bundesrat, (Beifall FDP) lade ich Sie herzlich ein, hier heute unserem Antrag zuzustimmen. Denn, meine Damen und Herren, wir brauchen eine Laufzeitverlängerung. Wir sollten dafür keine Zeit verlieren. Denn jede Kilowattstunde zählt. – Vielen Dank. (Beifall FDP)
Annabell Krämer
Für die CDU-Fraktion hat nun der Abgeordnete Claus Christian Claussen das Wort.
Claus Christian Claussen CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Begehren der FDP, die Laufzeiten der sich noch am Netz befindlichen Kernkraftwerke zu verlängern, ist aus meiner Sicht richtig. (Beifall CDU und vereinzelter Beifall FDP) Der Antrag, den Sie stellen, richtet sich aber an den falschen Adressaten. (Christopher Vogt [FDP]: Sie sind ja nicht zuständig! – Weitere Zurufe) Denn: Um eine längere Laufzeit zu ermöglichen, müsste zunächst das Atomgesetz geändert werden. Das ist natürlich – hier ist der Einsatz von Kollegen Vogt – Bundesrecht. Insofern wäre es zuallererst Ihre Pflicht, sich in Berlin dafür einzusetzen. Das haben Sie schon einmal gemacht, aber das hat nur dafür gereicht, das bis April hinzukriegen.
Annabell Krämer
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des angesprochenen Kollegen Vogt?
Christopher Vogt FDP
Lieber Herr Kollege, wir haben heute Morgen schon gehört: Die Landesregierung ist eigentlich für nichts zuständig, was im Land passiert. Das sind bei unangenehmen Themen immer andere. Ich will nur sagen: Sie haben die Möglichkeit, sich im Bundesrat stark zu machen. Das macht auch die Landesregierung an vielen Stellen. (Claus Christian Claussen) Wenn ich es richtig sehe, haben wir mit CDU und FDP heute im Haus eine Mehrheit. Was beschließen Sie heute, wenn Sie über dem Bundesrat doch irgendwie zuständig sind? – Wir beschließen über Ihren Antrag. Wir beschließen darüber in der Koalition, in der wir jetzt sind. Sie machen auf Bundesebene die Erfahrung, dass in Koalitionen nicht immer das, was man für den absolut richtigen Weg hält, durchsetzbar ist. (Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Den Nasenring, Herr Kollege Buchholz, tragen Sie gerade in Berlin. Insofern: Hören Sie mir weiter zu. Ich erkläre Ihnen noch ein paar Sachen dazu. Ich meine, dass Sie in Berlin die Aufgabe haben, sich für dieses Begehren einzusetzen. Ich sage Ihnen gleich noch zwei Worte dazu. Aber Sie müssen nicht die ganze Zeit stehen, Herr Vogt. Nehmen Sie bitte wieder Platz. Gern wieder weitere Zwischenfragen. Nur Mut, Herr Vogt, vielleicht schaffen Sie es, sich in Berlin entsprechend durchzusetzen. Wir von der CDU – das hat Herr Kollege Kumbartzky bereits angesprochen – sind durchaus auf Ihrer Seite. Der CDU-Bundesvorstand hat in der Weimarer Erklärung vom 14. Januar 2023 erklärt. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Wir brauchen gerade in der jetzigen Situation eine Politik, die alle verfügbaren Energiequellen ans Netz bringt. Dazu gehört auch die Nutzung der noch am Netz befindlichen Kernkraftwerke bis mindestens Ende 2024. Dafür ist die sofortige Bestellung neuer Brennstäbe erforderlich, damit die Kernkraftwerke noch im kommenden Winter zur Versorgungssicherheit und Preisdämpfung beitragen können.“ Ich bin mir sicher, dass sich unsere Bundestagsfraktion entsprechend äußern und abstimmen wird. (Christopher Vogt [FDP]: Aber Sie nicht!) Das Begehren der FDP scheint ja noch weiterzugehen. Denn der Herr Kollege Vogt hatte sich ja auch schon einmal dahin gehend geäußert, dass eine Wiederinbetriebnahme von Brokdorf durchaus sein Ziel wäre. Aber damit kommen wir natürlich in eine weit komplexere Situation. Erstens wäre dafür natürlich wiederum die Änderung des Atomgesetzes notwendig. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Zweitens müsste eine erneute Betriebserlaubnis erteilt werden, und deshalb müsste überprüft werden, ob die technischen Anlagen noch im betriebsfähigen Zustand sind. Nach meinen Informationen hat es bereits eine erste Dekontamination gegeben, wobei der Primärkreislauf mit Säure gespült wird, um radioaktive Stoffe zu lösen und hinauszuspülen. So etwas wird auch in Kernkraftwerken gemacht, die noch in Betrieb sind, aber da wird es natürlich im Hinblick darauf gemacht, dass der Betrieb weitergeführt werden soll – bei einem Kraftwerk, das nur noch den Abriss vor sich hat, wird anders vorgegangen, weil da der Abbau der Radioaktivität im Vordergrund steht. Insofern müsste man prüfen, was da an Weiterbetrieb noch möglich wäre. Das ist nur der kleine Teil der technischen Schwierigkeiten. Wir haben zwei weitere Probleme: Das eine ist das Problem der Brennstäbe – das ist das kleinere –, das zweite aber ist das Problem des Personals, das gar nicht mehr da ist. Das sind Fachkräfte, die wir in der Tat nicht so ohne Weiteres auf dem Arbeitsmarkt finden. Bei dieser Ausgangslage haben wir in unseren Koalitionsvertrag reingeschrieben, dass wir den Rückbau der nicht mehr am Netz befindlichen Atomkraftwerke durchführen werden. Trotzdem will ich zum Antrag zurückkommen. Die Laufzeiten zu verlängern, ist aus drei Gründen richtig. Erstens. Wenn man sagt, dass Klimaschutz oberste Priorität hat, dann muss auch CO -Reduktion obers2 te Priorität haben, und dann muss auch eine CO - 2 freie, grundlastfähige Stromproduktion Vorrang vor der Verstromung fossiler Brennstoffe haben. Zweitens. Eine preiswerte und sichere Energieversorgung ist ein wesentlicher Standortfaktor für unsere Wirtschaft. Industriellen Großbetriebe können ja noch eher durch Verlagerung ausweichen; der Mittelstand aber – da sprechen wir vom Rückgrat und dem Jobmotor unserer Wirtschaft – kann nicht ohne Weiteres ausweichen. Er geht dann erst einmal in die Knie und im Zweifelsfall in die Insolvenz. Wenn die Großen abwandern und die Kleinen in die Insolvenz gehen, dann hat das gravierende wirtschaftliche Konsequenzen, und das führt dann zu gravierenden sozialen Problemen. Wenn wir in dieser Schieflage sind, haben wir vermutlich auch ein Problem mit der Akzeptanz unserer Gesellschaftsordnung. Deshalb gibt es gute Gründe, die Entscheidungen, die in Berlin getroffen worden sind, anders zu tref- (Claus Christian Claussen) fen. Das muss aber in der Tat im Bund beschlossen werden. Deshalb, liebe FDP: Setzen Sie, setzt ihr eure Kraft dort ein, wo sie gebraucht wird und wo sie im Endeffekt auch tatsächlich etwas nutzt! (Heiterkeit FDP und SSW – Christopher
Christopher Vogt FDP
Ohne euch! – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Es gibt viel zu tun! – Heiterkeit Werner Kalinka [CDU])
Annabell Krämer
Ich glaube, die Lobesworte sind genug; es wäre schön, wenn Sie zum Ende kämen.
Claus Christian Claussen CDU
Ich habe ja schon gesagt, dass wir helfen, wo wir können. Mit der Erklärung des Bundesvorstands haben wir das ja auch schon gemacht.
Annabell Krämer
Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Ende!
Claus Christian Claussen CDU
Und unsere Bundestagsfraktion steht dafür auch zur Verfügung. – Vielen Dank, Frau Präsidentin. (Beifall CDU – Christopher Vogt [FDP]: Ihr seid Helden! – Werner Kalinka [CDU]: Konzentriert eure Kräfte!)
Annabell Krämer
Für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun die Abgeordnete Ulrike Täck das Wort.
Dr. Ulrike Täck GRÜNE
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Das Hauptanliegen der FDP in ihrem Antrag ist eine sichere und bezahlbare Energieversorgung. Das wollen wir alle. Wir reden jetzt mal darüber. Von praktisch allen Stromerzeugungsarten ist der Atomstrom der teuerste. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Fakten kommen gleich. Das gilt für die gesamtgesellschaftlichen Kosten, aber auch schon für die Gestehungskosten. Wenn wir uns die Gestehungskosten anschauen, sind wir für Wind onshore bei sechs Cent pro Kilowattstunde, Atomstrom kostet 17 Cent pro Kilowattstunde. Das sind keine Zahlen, die ich mir ausgedacht habe; das kommt vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages. Wenn man sich die gesamtgesellschaftlichen Kosten anschaut, dann geht diese Schere zwischen Windkraft und Atomkraft immer weiter auf, weil die Atomkraft mit ihrem hochradioaktiven Material, mit dem Transport, der Zwischen- und der Endlagerung für eine komplett unübersichtliche Situation sorgt, und zwar nicht nur finanziell, sondern insbesondere, wenn wir an die möglichen Auswirkungen auf unsere nachfolgenden Generationen denken. Diese hohen Kosten der Atomkraft sind doch auch Finanzen, die woanders fehlen, und zwar nicht nur in den Kassen von Bund und Ländern, sondern in letzter Konsequenz in den Portemonnaies der Bürgerinnen und Bürger. Kommen wir zur sicheren Energieversorgung! Sie erwähnen Frankreich immer wieder; die Atomkraft wird Frankreich in Zukunft nicht besonders helfen. Sie wollen jetzt auch Wasserstoff mit Atomkraft produzieren, aber das wird Sie nicht weiterbringen, denn dass die Atomkraftwerke zum Beispiel in Frankreich nicht liefen, hat nichts mit Wartungen zu tun. Wegen des heißen Sommers stand zu wenig Kühlwasser zur Verfügung, und deshalb mussten die Kernkraftwerke gedrosselt werden. In Deutschland ist das auch passiert. Atomkraft ist keine zuverlässige Energie. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW – Zuruf Oliver Kumbartzky [FDP]) Nun etwas Anekdotisches zum Thema Sicherheit, weil man Zuverlässigkeit und Sicherheit vielleicht auch anders einsortieren kann: Die Eintrittswahrscheinlichkeit für einen Sechser im Lotto ist eins zu 15 Millionen. Nach den neuesten Berechnungen der Max-Planck-Gesellschaft ist die Eintrittswahrscheinlichkeit für einen Super-GAU eines AKW eins zu 3.600. Man stelle sich die Frage, warum manche Leute noch Lotto spielen und nicht daran glauben, dass das AKW hochgeht. Atomkraft ist keine sichere Energie. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, das Bauen von Atomkraftwerken hatte seinen Boom in den 1970erJahren. An diese Zeit hat meine Generation, die auch die Generation von Herrn Buchholz ist – denn wir sind in der gleichen Generation –, schöne Erinnerungen. Es ging uns ja so gut. Wir hatten alles. Es war Klasse. Aber wir lebten auf Kosten der heutigen jungen Generation. Und nun wollen Sie, sehr geehrte Damen und Herren der FDP, denselben Fehler wiederholen. Das sollte doch zu denken geben! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Ulrike Täck) Ich bitte Sie, den Antrag der FDP abzulehnen. – Danke. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Annabell Krämer
Für die SPD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Marc Timmer das Wort.
Marc Timmer SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Täglich grüßt die FDP. Aber auch die Wiederholung macht es nicht besser. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Weil es im Kern um einen gleichgerichteten Antrag geht, darf ich mal auf eine eigene Rede vom 31. August 2022 verweisen, in der ich die Kernargumente dargestellt habe, aus denen auch wir den Antrag ablehnen. Ich will sie kurz wiederholen. Die derzeitige Laufzeit bis zum 15. April 2023 hat den Hintergrund, dass der Betrieb im Streckbetrieb möglich ist. Wenn man die Kernkraftwerke darüber hinaus betreiben möchte, müssten neue Brennstäbe beschafft werden. Das dauert etwa 15 Monate. Insofern ist fraglich, ob das die Lösung für den nächsten Winter ist. Selbst wenn wir uns auf das Gedankenspiel der FDP einlassen, muss ich sagen: Ich habe große Bedenken. Bei einem Weiterbetrieb über April hinaus müsste erstens, wie gesagt, die Anlage neu konfektioniert werden. Zweitens ist der Aufwand für den Weiterbetrieb aus sicherheitstechnischen Erwägungen nicht zumutbar. Die Anforderungen an den Nachweis der Sicherheit erhöhen sich kontinuierlich, und ihre Einhaltung muss regelmäßig überprüft werden. Bei allen drei Anlagen, die in Betrieb sind, müsste eine periodische Sicherheitsüberprüfung neu erfolgen. Sie erfolgt alle zehn Jahre, und der Ausgang dieser sicherheitstechnischen Überprüfung wäre erst mal offen. Das verursacht Kosten. Vielleicht fehlen Ersatzteile. Man weiß es letztlich nicht. Fakt ist: Es müsste gemacht werden, weil das Atomgesetz den Stand von Wissenschaft und Technik vorsieht, und diese Anforderungen sind extrem hoch. Diese Sicherheitsüberprüfung stünde bei allen verbliebenen Kraftwerken an. Die Kosten, der Zeitaufwand und der Ausgang sind ungewiss. Eine Alternative wäre, dass auf Sicherheit verzichtet wird; aber das möchten wir wahrscheinlich alle nicht. Wir alle wollen nicht hoffen, und ich denke, es besteht derzeit auch keine Veranlassung zu glauben, dass sich der völkerrechtliche Krieg Russlands weiter ausweitet; aber auch das ist Teil der Risikobetrachtung bezüglich eines Weiterbetriebs der bestehenden AKWs. Es besteht grundsätzlich ein entsprechendes Risiko, das dadurch natürlich erhöht würde. Der Beitrag der verbliebenen Kernkraftwerke ist ohnehin relativ bescheiden. Als Ersatz für Gaskraftwerke sind Atomkraftwerke nicht geeignet; denn Gaskraftwerke werden zur Netzstabilität verwandt, zum Hoch- und Runterfahren, und sie sind kompatibel zu erneuerbaren Energien. Letztlich sieht der Antrag der FDP keine zeitliche Befristung des Weiterbetriebs der Kernkraftwerke vor. Also halten wir fest: Die FDP strebt den Wiedereinstieg in die Kernenergie an. Das hieße auch eine Verschärfung der ungelösten Frage der Endlagerung. Die Zwischenlager füllen sich im Moment an den Standorten. Ein Endlager ist bisher nicht in Sicht. Auch Schleswig-Holstein ist als Standort für die Endlagerung der atomaren Abfälle noch nicht ausgeschlossen. Der Ausgang ist offen. Wir bürden den folgenden Generationen ohnehin schon große Lasten auf, bedenkt man, dass die Endlagerung für Millionen von Jahren entsprechend der Strahlungsdauer angelegt sein muss. Fazit: Wir lehnen den Antrag der FDP zum Wiedereinstieg in die Atomkraft ab. Es muss beim Ausstieg bis Mitte April dieses Jahres bleiben. Frau Täck hat es gesagt: Die Kosten für Atomkraft sind deutlich höher als die für erneuerbare Energien. Ich finde es schon bezeichnend, dass die Parteien, die in den letzten 15 Jahren den Ausbau der erneuerbaren Energien nicht mit voller Kraft vorangetrieben haben, wieder einmal nach der Kernenergie schreien. (Beifall SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Das ist für mich nicht schön. Wenn wir das MeritOrder-Prinzip anlegen und sehen, dass mehr erneuerbare Energie zu Preissenkungen führt, dann ist klar, dass das der Weg ist. Wir haben in den letzten 15 Jahren wirklich viel verpasst. Wir sollten jetzt anfangen und die erneuerbaren Energien voranbringen. Das führt zu Kostensenkungen, die bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern und den Unternehmen ankommen. Das ist aus meiner Sicht der richtige Weg. – Vielen Dank. (Marc Timmer) (Beifall SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Beifall Lars Harms [SSW])
Annabell Krämer
Für die SSW-Fraktion erteile ich der Abgeordneten Sybilla Nitsch das Wort.
Sybilla Nitsch SSW
Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Klimakrise, Energiekrise und Kriege stellen uns ganz klar vor neue Herausforderungen in der Energieversorgung. Die meisten von uns werden diesen Winter weniger geheizt haben, kürzer geduscht und ein paar Lampen weniger angehabt haben, um einen Teil zur Energieeinsparung beizutragen. Ich hoffe, dass dieses Bewusstsein für den persönlichen Energieverbrauch nachhaltig in unseren Köpfen bleibt; denn auch in Zukunft werden die Energiegewinnung und die Senkung des Energieverbrauchs eine wichtige Rolle spielen. Aber ist das ein Grund, um die eigentlich schon längst abgeschlossene Atomkraftdebatte wieder aus der Schublade zu holen? Nein! Eine Industrie, die zehn Jahre lang zurückgebaut wurde, nun als Schlüssel zu einer sicheren Energieversorgung darzustellen, ist einfach Augenwischerei. Die drei verbliebenen Kernkraftwerke tragen einen nur geringen Prozentsatz zur Stromversorgung in Deutschland bei, und eine Verlängerung der Laufzeit der Kernkraftwerke würde bedeuten, dass wir den Ausbau der erneuerbaren Energien massiv ausbremsen. Zum einen haben wir den Ausbau der Netze und der Speicherkapazitäten für die Erneuerbaren ohnehin schon verschlafen, und zum anderen besitzt zum Beispiel die Windenergie die Eigenschaft, die Stromeinspeisung flexibel runter- und hochzufahren zu können. Das können Atomkraftwerke nicht. Es ist falsch, zu glauben, dass Atomkraftwerke uns bei Strommangel durch zu wenig Wind oder Sonne mal eben unterstützend unter die Arme greifen. Wenn wir uns für eine Verlängerung der Laufzeit von Atomkraft entscheiden, dann entscheiden wir uns gleichzeitig gegen die Energiewende und schieben Herausforderungen von heute ins Morgen. Denn was passiert zum Beispiel mit dem Atommüll? Ab ins Endlager damit? Das geht nicht, wir haben keins in Deutschland. Außerdem hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung gerade bekannt gegeben, dass sie mit einer endgültigen Entscheidung für ein Endlager in Deutschland zwischen 2046 und 2068 rechnet. Das ist in unfassbaren 23 bis 45 Jahren. Mit Generationengerechtigkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat das wenig zu tun. (Beifall SSW und vereinzelt SPD) 1986 – ja, das liegt eine Weile zurück – wollte eine Familie eine Gärtnerei in Ellerdorf gründen. Die vier Hektar wurden begutachtet, Ausrichtung der Gewächshäuser und Vermessung. Gleichzeitig lief ein Fachmann den Boden mit einem Geigerzähler ab, um die Radioaktivität zu messen. Nebenher spielten zwei Kinder. Das ist nicht Science-Fiction, das war Realität in Europa nach der Katastrophe von Tschernobyl. Die Kinder waren mein Bruder und ich. Unsere Generation ist aufgewachsen mit Reaktorkatastrophen und der atomaren Bedrohung. Angesichts der Erkenntnisse, die wir seit 1986 gewonnen haben, und nach der Katastrophe von Fukushima und im Angesicht einer Katastrophe, die bei einer Entgleisung in der Ukraine, in Saporischschja, passieren könnte, deren Ausmaß überhaupt nicht bekannt ist, bezeichne ich den Versuch, Atomkraft wieder lobbyfähig zu machen, als Bruch des Generationenvertrages mit dem Namen Atomausstieg. Das können wir kommenden Generationen in Deutschland und in Schleswig-Holstein nicht anbieten. (Beifall SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Darüber hinaus ist die Atomkraft nach wie vor eine Hochrisikotechnologie. Ein Streckbetrieb erhöht dieses Risiko noch; auch das haben wir in zahlreichen Debatten festgestellt. Wenn die verbliebenen Atomkraftwerke über den 15. April 2023 hinaus betrieben werden sollen, benötigen sie neue Brennstäbe. Die bekommen wir nicht im Baumarkt, sondern nur in Russland. Wir müssten Monate, sogar Jahre auf die Brennelemente warten. Auch die Zeit haben wir nicht. Im letzten Sommer mussten Atomkraftwerke in Frankreich gedrosselt werden, weil es zu warm war. Sie konnten nicht mehr gekühlt werden, weil die Flüsse zu wenig Wasser führten. Ganz nebenbei waren im Sommer mehr als die Hälfte der französischen Atomkraftwerke wegen Korrosionsschäden oder Wartungsarbeiten außer Betrieb. Auch das trug zu hohen Strompreisen bei. Zur Energiesicherheit tragen Atomkraftwerke also nicht bei. Lassen Sie uns konstruktiv in der Bewältigung sein und nicht alte ideologische Grabenkämpfe aufmachen. Anstatt panisch kurzfristige Lösungen zu suchen, müssen wir langfristig und nachhaltig denken. Während das teure und klimaschädliche LNG sein eigenes Beschleunigungsgesetz bekommen hat, (Sybilla Nitsch) herrschte beim Ausbau der Windkraftanlagen bis letztes Jahr im wahrsten Sinne des Wortes Flaute. Wir müssen bessere Voraussetzungen schaffen. Das hätten wir schon lange tun sollen, und zwar – machen wir uns ehrlich – auch ohne Energiekrise. Intelligente Speichermöglichkeiten, ein Ausbau des Netzes, eine regionale Steuerung der Verbrauchsmengen – das muss unsere Antwort auf die Energiekrise sein. „Freiheitsenergien“ nannte Christian Lindner die erneuerbaren Energien vor gut einem Jahr. (Oliver Kumbartzky [FDP]: Erster guter Satz!) – Danke. Es kommt aber noch was.
Annabell Krämer
Bitte nicht mehr so viele Sätze.
Sybilla Nitsch SSW
Anstatt krampfhaft an der Atomkraft festzuhalten, sollten wir genau in diese Freiheit investieren, und zwar jetzt. Der SSW sagt: Atomkraft? Nej tak. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)
Annabell Krämer
Das Wort zu einem Kurzbeitrag (Zuruf Lars Harms [SSW]) hat nun der Abgeordnete Oliver Kumbartzky. (Zuruf: Endlich! – Vereinzelt Heiterkeit)
Oliver Kumbartzky FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gern noch mal auf ein paar Aspekte eingehen. Zunächst einmal zu dem Vorwurf, Herr Kollege Timmer, bezüglich des Murmeltiers: Diesen Spruch bringe ich auch gern mal; gar keine Frage. Aber was dieses Thema betrifft, so gibt es von unserer Seite aus doch ein paar Änderungen. (Zurufe) Wir haben hierüber vor einem halben Jahr schon einmal diskutiert. Was war dann in der Zwischenzeit? In der Zwischenzeit hat ein Bundeskanzler, der meines Wissens der SPD angehört, (Zuruf Beate Raudies [SPD]) tatsächlich die Laufzeit ein wenig verlängert – zu wenig, aber immerhin hat er etwas gemacht. Da liegt ein Unterschied zur vorherigen Debatte. Und dann gab es einen CDU-Ministerpräsidenten, der diese Debatte kurz vor Weihnachten auch noch mal aufgemacht hat. (Zuruf) Und diese Aspekte muss man doch auch mal beleuchten. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Deswegen haben wir das heute auch noch mal beantragt. Das führt mich auch noch in Richtung CDU. Es ist ja witzig, Herr Kollege Claussen, die Erwartung zu äußern, dass wir im Bund mit unserem Anteil von 11,5 Prozent das umsetzen, was Sie mit 43 Prozent hier nicht schaffen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Genau! – Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Das finde ich wirklich sehr bemerkenswert. Der Kollege Vogt hat das in seiner Zwischenfrage angesprochen und hat gesagt, hier gebe es eine Mehrheit. Es würde uns in Berlin – dort wollen wir uns natürlich auch gern dafür einsetzen – aber viel mehr helfen, und es würde uns Rückenwind geben, wenn wir auch aus Schleswig-Holstein ein klares Signal dafür bekämen und wenn es eine Bundesratsinitiative gäbe, die man dann mit unterstützen kann. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Also, noch einmal die herzliche Einladung, diesem Antrag zu folgen. Ich weiß, dass Ihre Koalitionspartner von den Grünen weiterhin große Kohlefans sind. – Das sei mal so dahingestellt. Lieber SSW, wenn Sie hier jetzt sagen, es sei in diesem Winter ja weniger geheizt worden: Das könnte daran gelegen haben, dass dieser Winter sehr, sehr mild war. Es wird aber auch noch einen nächsten Winter geben, und wer weiß, wie der dann wird. Ich bin natürlich dabei, wenn es darum geht, mit Ihnen zusammen die Freiheitsenergien auszubauen. Wenn dann aber von der SPD der Vorwurf kommt, FDP und CDU hätten den Ausbau der Erneuerbaren in der letzten Wahlperiode verschleppt – (Zuruf Lars Harms [SSW]) also, die Grünen waren mit im Boot; sie werden mir zustimmen –, sage ich: Die große Verschleppung beim Thema Ausbau der Erneuerbaren ist deshalb passiert, weil es eine Große Koalition in Berlin gab, (Oliver Kumbartzky) die das EEG einfach völlig verhunzt hat, weshalb der Ausbau der Erneuerbaren ausgebremst wurde. (Beifall FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der CDU) Danke. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Sehr, sehr sachlich! – Weitere Zurufe)
Annabell Krämer
Das Wort für die Landesregierung hat nun der Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, Tobias Goldschmidt. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zunächst einmal sagen, dass ich glaube, dass die seinerzeitige schwarz-gelbe Bundesregierung 2011 eine kluge Entscheidung getroffen hat, als sie den Atomausstieg beschloss. Dies war eine gesellschaftliche Konsensentscheidung; es war der zweite Atomausstieg, der beschlossen wurde, (Zuruf SPD) aber der erste im gesellschaftlichen Konsens. (Vereinzelter Beifall) Von da an war klar, wie geplant werden musste, nämlich ohne Atomstrom. Deswegen hat man damals unter den Kommentierenden auch Philipp Rösler vernommen, der gesagt hat: Wir müssen jetzt beim Netzausbau richtig etwas tun, ebenso wie bei den erneuerbaren Energien. Ich erinnere auch an den damaligen Umweltminister Röttgen, der gesagt hat: Der Atomausstieg 2022 ist unveränderbar. Er wird kommen, und er wird nicht zurücknehmbar sein. Daraufhin haben alle entsprechend geplant, und wir sollten jetzt keine Verunsicherung stiften. Dies gilt gerade in diesem Land Schleswig-Holstein, wo alle wirtschaftlich relevanten Akteure dabei sind, die erneuerbare Zukunft auf den Weg zu bringen und diese Transformation der Wirtschaft voranzutreiben. Daher sollten wir nun keine Diskussionen aus dem Gestern führen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD) Zu den drei Anlagen, die es in Schleswig-Holstein gibt: In Brunsbüttel werden gerade Teile des Reaktordruckbehälters zerlegt, in Krümmel werden Systeme dauerhaft abgeschaltet und für den Rückbau vorbereitet; die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung wird in Kürze erwartet. Auch in Brokdorf hat die Systemdekontamination Ende letzten Jahres stattgefunden, und zwar zum letzten Mal; die Anlage ist seit über einem Jahr nicht mehr in Betrieb. Dort redet man über Konversion, über die Zukunft für den Standort, und nicht davon, alte Mühlen wieder in Gang zu setzen. Selbst der Betreiber spricht hier, wenn er mit mir redet, von Gespensterdebatten. Das sollte uns doch zu denken geben, wenn wir nun über dieses Thema reden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Oliver Kumbartzky [FDP]) Mit Blick auf die bundesweite Situation will ich einfach ein paar Zahlen nennen: Wir haben mit Anfang des Jahres noch drei Anlagen in Betrieb; diese produzieren immer so zwischen einem und drei Gigawatt, je nachdem, ob sie gerade laufen oder nicht. Teile dieser Anlagen waren nämlich in den letzten drei Monaten gar nicht in Betrieb; insofern ist deren Beitrag sehr gering gewesen. Wir haben im deutschen Netz Lasten von 50 bis 75 Gigawatt; schon diese Relation zeigt uns also, dass der Beitrag, den die drei Anlagen geliefert haben, wirklich verschwindend gering war; es waren tatsächlich nur ein bis drei Gigawatt. Allein durch die Bioenergie werden in Deutschland fünf Gigawatt eingespeist; die Pumpspeicher weisen eine Leistung von acht Gigawatt auf. – Es ist also ein marginaler Beitrag, den die Anlagen in den letzten drei Monaten geliefert haben. Deswegen kommt auch aus der Energiewirtschaft kein ernsthafter Ruf mehr danach, die Anlagen länger laufen zu lassen – dies übrigens auch deshalb, weil es so etwas wie eine Laufzeitverlängerung eigentlich gar nicht gibt; in Wirklichkeit wäre dies nämlich ein Wiedereinstieg in die Atomenergie. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) Diese Anlagen sind alt, sie sind auf Abbau ausgerichtet, und es wäre sehr viel zu tun, es wäre teuer, es wäre eine volkswirtschaftliche Fehlinvestition. Über die Entstehungskosten ist hier schon gesprochen worden. Die gesamte Atomwirtschaft, die Behörden, die Sachverständigen, alle leiden unter dem Fachkräftemangel, unter dem Mangel an Experten, weil seit 2011 für alle Beteiligten Planungssicherheit bestand, dass dieses Thema in Deutschland keine Zu- (Minister Tobias Goldschmidt) kunft mehr hat. Es wurde nicht mehr viel ausgebildet; die Menschen fokussieren und konzentrieren sich auf den Rückbau und sind damit mehr als beschäftigt. Alles, was es an Verzögerungen in diesem Bereich gibt, oder jedenfalls nahezu alles hat mit dem Mangel an Fachkräften und Experten zu tun. Das ist eine Industrie in der Abwicklung, und wir sollten die Menschen, die diese Abwicklung durchführen, dabei unterstützen. Es ist ein wichtiger Beitrag auch zur Energiewende, der hier geleistet wird. Wir sollten daher keine Verunsicherung schaffen und stattdessen unsere politische Kraft auf andere Themen lenken: auf die Energiewende, aber auch auf die Hinterlassenschaften dieses dunklen Kapitels deutscher Industriegeschichte, der Atomenergienutzung. Wir wissen, wie umstritten und wie schwierig es ist, auch nur die im Grunde völlig unproblematischen Bauabfälle aus den kerntechnischen Anlagen zu deponieren. Der Widerstand hiergegen ist übrigens umfassend und wird von einem breiten politischen Spektrum getragen; es geht über Parteigrenzen hinweg, dass Menschen Standorte für Deponien infrage stellen. Dies gilt bereits für völlig unproblematische Abfälle. Wir wissen, dass der Schacht Konrad für die mittelradioaktiven Abfälle verspätet kommen wird; wir haben also ein Entsorgungsproblem für diese Abfälle. Auch das Endlager muss erst noch gesucht werden, hier ist mit mehreren Jahrzehnten Verzögerung zu rechnen. Wir verlangen hier also von der aktuell jungen Generation und von künftigen Generationen, Lasten zu tragen, die wir selbst nicht geregelt bekommen. Deswegen wäre auch ethisch-moralisch ein Wiedereinstieg in die Atomkraftnutzung völlig falsch. Ein solches Signal darf aus Schleswig-Holstein in Richtung Bundesregierung nicht kommen, und das wird es auch nicht. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD und Beifall Lars Harms [SSW])
Hauke Göttsch CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute stelle ich Ihnen den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das dritte Quartal 2022 vor. (Zuruf) Auch in diesem Zeitraum bildeten die verschiedenen Eingaben, die den Ausschuss erreicht haben, wieder die große Bandbreite der Themen ab, welche die Menschen im Land beschäftigen. Dies reicht von ganz individuellen Problemen bis hin zu den großen, aktuellen Herausforderungen. So hat der Ausschuss beispielsweise einem Petenten helfen können, der fälschlich erhobene Pflegekosten moniert hatte. Ebenso gelang es, einem anderen Petenten die Hintergründe der Errichtung von Flüssiggasterminals in Brunsbüttel zu erläutern. – Wir können auch Wirtschaft. Hinsichtlich der konkreten Beschlussfassung sowie statistischer Angaben zu dem Berichtszeitraum verweise ich auf die Ihnen genannte Drucksache. Der Petitionsausschuss konnte in seiner Tätigkeit beraten, erklären und oft auch interessante Ideen und Vorschläge von Petentinnen und Petenten entgegennehmen. Eine solche Anregung will ich bei dieser Gelegenheit gerne vorstellen. Sie widmet sich der Thematik, die das Parlament auch ganz aktuell beschäftigt. Der Petent erinnerte in seiner Eingabe an den gewaltsamen Tod zweier Polizeibeamter des Landes Rheinland-Pfalz im Januar letzten Jahres. Er machte darauf aufmerksam, dass auch Personen, die im öffentlichen Dienst des Landes Schleswig-Holstein beschäftigt sind, häufig massiver Gewalt und Drohungen ausgesetzt sind. Seine Intention war, durch eine Benennung von Straßen und Plätzen solche Personen besonders zu würdi- (Hauke Göttsch) gen, die in Ausübung ihres Dienstes durch vorsätzliche Gewalteinwirkung Dritter getötet worden sind. Dieses Begehren konnte der Ausschuss dem Petenten natürlich nicht selbst erfüllen. Für die Benennung von Straßen und Plätzen sind die Gemeinden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zuständig. Viele Bürgerinnen und Bürger setzen sich im Landesdienst genauso wie im Ehrenamt mit besonderem Einsatz für unser Land und die Menschen hier ein. Dieses Engagement ist nicht nur mit großem persönlichen Aufwand, sondern leider auch immer häufiger mit Gefahren verbunden. Daher befürwortet es der Ausschuss, diese Menschen zu ehren. Plätze und Straßen nach ihnen zu benennen, wäre ein Weg, die ihnen gebührende Wertschätzung zum Ausdruck zu bringen. Es ist daher zu begrüßen, dass alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner die Möglichkeit haben, sich mit entsprechenden Vorschlägen direkt an ihre Gemeinden zu wenden. Durch Eingaben wie diese wird deutlich, dass das Petitionswesen für die Menschen im Land beides ist: eine Unterstützung in persönlicher Not, aber auch ein Instrument, um sich aktiv an der Gestaltung unseres politischen Gemeinwesens zu beteiligen. Beide Aufgaben nimmt der Ausschuss gerne wahr und begibt sich dazu auch zu den Menschen im Land. Im Rahmen einer Bürgersprechstunde in Harrislee Anfang Februar bei Herrn Jepsen freuten sich die Gäste über diesen direkten Zugang zur Landespolitik. Im März suchen wir dann in Lübeck bei Frau Hildebrand das Gespräch. Meinen Kolleginnen und Kollegen danke ich für die engagierte und sachliche Zusammenarbeit in dieser wichtigen Aufgabe und dem Petitionsausschussbüro für die tolle Bearbeitung der Petitionen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall)
Peter Lehnert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir setzen die Sitzung fort. Ich darf Ihnen mitteilen, dass der Kollege Martin Balasus wieder gesund ist und an der Sitzung teilnehmen kann. Das ist sehr schön. – Herzlich willkommen, lieber Kollege! (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Heute Morgen ist versäumt worden, aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Jasper Balke krankzumelden. Ich möchte das gern nachholen und herzlich bitten, ihm die besten Genesungswünsche aus dem Landtag weiterzugeben und ihm weiter gute Besserung zu wünschen. (Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 24 auf: Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung! Antrag der Fraktionen von SSW, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP Drucksache 20/702 (neu) Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich erteile zunächst für die antragstellende Fraktion Frau Jette Waldinger-Thiering vom SSW das Wort.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor einigen Wochen, am 6. Februar, war der Internationale Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung, ein Tag, der auf das Leid Hunderttausender Mädchen und Frauen auf dieser Welt aufmerksam machen soll. Obwohl dieses Thema keine große Aufmerksamkeit in unserem Alltag findet, ist es bittere Realität für viele Mädchen und Frauen, auch in Deutschland, auch in Schleswig-Holstein. Schätzungen zufolge sind in 17 europäischen Ländern 190.000 Mädchen akut bedroht, Opfer einer Genitalverstümmelung zu werden. 600.000 Frauen in Europa leiden an den Folgen eines solches Eingriffs. Weltweit sprechen (Jette Waldinger-Thiering) wir von 200 Millionen betroffenen Mädchen und Frauen. Dass wir heute gemeinsam ein Zeichen gegen die Genitalverstümmelung an Mädchen und Frauen setzen, ist superwichtig. (Beifall ganzes Haus) Das Recht auf Sicherheit und körperliche Autonomie von Mädchen und Frauen in Schleswig-Holstein muss geschützt werden. Wir reden hier von einer schweren Menschenrechtsverletzung und einer Form der Gewalt gegen das weibliche Geschlecht. Die Genitalverstümmelung hat keinen gesundheitlichen Nutzen, und betroffene Personen leiden oft ein Leben lang unter den Folgen. Der Eingriff zieht oft körperliche und seelische Folgen nach sich, und den Frauen wird damit unter anderem das Recht auf eine freie und selbstbestimmte Sexualität genommen. Aber nur darüber reden, wird Betroffenen nicht helfen, wir müssen auch handeln. (Beifall ganzes Haus) Es fehlen medizinische Erkennungs- und Behandlungskompetenzen und kultursensible Angebote für Betroffene und Angehörige. Besonders mangelt es an einem ausreichenden Schutz von potenziell gefährdeten Mädchen. Betroffene Berufsgruppen wie pädagogische, medizinische, juristische und behördliche Fachkräfte müssen für dieses Thema verstärkt sensibilisiert werden. Genauso muss die weibliche Genitalverstümmelung eine größere Rolle in der Ausbildung von Gynäkologinnen, Gynäkologen und Hebammen spielen. Denn wenn eine betroffene Frau Hilfe sucht, muss sie diese auch bekommen, unkompliziert, niedrigschwellig und kultursensibel. Wenn ein Mädchen bedroht ist, Opfer eines solchen Eingriffs zu werden, dann muss sie unkompliziert Hilfe finden können, und wir müssen sie schützen. Deshalb wollen wir, dass in Schleswig-Holstein Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen niedrigschwellig angeboten werden. Auch die Einrichtung eines Einzelhilfefonds für betroffene Mädchen und Frauen kann diese massiv entlasten und ihnen zu einem selbstbestimmten Leben ohne Schmerzen verhelfen. Außerdem müssen die Taten – ganz unabhängig davon, ob sie im Ausland oder bei uns vor Ort passieren – strafrechtlich konsequent verfolgt werden. (Beifall ganzes Haus) Dieses Thema fordert aber auch eine enge internationale Zusammenarbeit. Die weibliche Genitalverstümmelung muss in der gesamten EU unter Strafe gestellt werden. Die EU-weite Vorschrift für die Kriminalisierung der Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, genauso wie die Stärkung der Gesundheitserziehung und der Rechte von Kindern in der EU und die konsequente Umsetzung von Rechtsvorschriften in allen Mitgliedstaaten. Der 6. Februar ist nun schon um. Für betroffene Mädchen und Frauen spielt das Thema der weiblichen Genitalverstümmelung ein Leben lang, jeden Tag eine Rolle. Die EU-Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, der Verstümmelung von weiblichen Genitalien innerhalb und außerhalb der EU ein Ende zu setzen – heute können wir mit SchleswigHolstein anfangen. Ich bin superstolz darauf, dass es uns gelungen ist, einen interfraktionellen Antrag auf den Weg zu bringen. Es kann nur gut werden für die jungen Frauen und Mädchen. (Beifall ganzes Haus)
Peter Lehnert
Bevor wir in der Rednerliste fortfahren, begrüßen Sie bitte gemeinsam mit mir Anwärterinnen und Anwärter der PD AFD und Schülerinnen und Schüler des BBZ Dithmarschen. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Nun erteile ich für die CDU-Fraktion der Abgeordneten Dagmar Hildebrand das Wort.
Dagmar Hildebrand CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Erst einmal ein großer Dank an den SSW für den ersten Aufschlag zu diesem Antrag. Auch ich bin froh und dankbar, dass wir Einigkeit bei diesem Thema haben, das wir noch einmal in die Mitte unserer Gesellschaft holen. Die weibliche Genitalverstümmelung ist eine Straftat, die seit September 2013 in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr bestraft wird. Wir sprechen bei dem neu eingeführten § 226 a StGB ganz klar von einem Verbrechen und nicht mehr von einem Vergehen. Weltweit sind laut Europäischem Parlament rund 200 Millionen Frauen von weiblicher Genitalver- (Dagmar Hildebrand) stümmelung betroffen, insbesondere in Ländern in Afrika und im Nahen Osten, aber auch in Asien und Lateinamerika fallen Frauen und Mädchen der Genitalverstümmelung zum Opfer. Auch in 17 europäischen Ländern sind immer noch etwa 190.000 Mädchen von Genitalverstümmelung betroffen. Auch bei uns in Deutschland sind Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund weiter dem Risiko der Verstümmelung ausgesetzt – sei es in Deutschland oder in ihrer Heimat, in die sie dann gebracht werden. Wir sprechen hier von einer Verletzung der körperlichen Unversehrtheit, mit schlimmsten körperlichen und seelischen Folgen. Das ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Dabei ist eines klar: Keine kulturelle und keine religiöse Tradition kann diese Verstümmelung rechtfertigen. (Beifall ganzes Haus) Wir – alle Mitglieder des Landtags von SchleswigHolstein – verurteilen diese Form der geschlechtsspezifischen Gewalt an Mädchen und Frauen ganz extrem und verschärft. Durch die Einführung des Straftatbestandes des § 226 a StGB sollten diese betroffenen Mädchen und Frauen besser geschützt und das Bewusstsein für das Unrecht der Genitalverstümmelung geschärft werden. Die Regelung war ein richtiger Schritt. Aber auch das gehört zur Wahrheit: Dieser Schritt war noch nicht ausreichend, denn in Deutschland und auch hier in Schleswig-Holstein kam es in den letzten Jahren immer noch zu solchen Fällen der Verstümmelung an Frauen und Mädchen. Wir müssen mehr tun. Das betrifft auch die Beihilfe: Wer die Tat vermittelt, das Opfer zum Tatort bringt, zum Beispiel ins Ausland, oder das Verbrechen finanziert, macht sich der Beihilfe schuldig. Das gilt auch für Angehörige der Opfer. (Vereinzelter Beifall CDU) Das möchte ich an dieser Stelle einfach ganz klar und deutlich sagen: Wir tolerieren die Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen in keinem Fall. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sophia Schiebe [SPD] und Jette WaldingerThiering [SSW]) Wir müssen noch mehr tun. Dementsprechend bitten wir die Landesregierung sicherzustellen, dass das Recht auf Sicherheit und körperliche Selbstbestimmung von Mädchen und von Frauen geschützt wird. Dabei helfen die Empfehlungen der Arbeitsgruppe 35 zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Schleswig-Holstein zu diesem Thema. Mithilfe eines Aktionsplans zum Thema weibliche Genitalverstümmelung sollen – wir haben es eben schon gehört – Frauenärzte, Hebammen, Berufsgruppen wie Pädagogen, Juristen und Behördenmitarbeiter für dieses Thema der weiblichen Genitalverstümmelung sensibilisiert und gestärkt werden. Darüber hinaus muss die Landesregierung das Vorhaben der EU-Kommission unterstützen, der Verstümmelung weiblicher Genitalien innerhalb und außerhalb der EU ein Ende zu setzen. Dazu brauchen wir eine EU-weite Vorschrift für die Kriminalisierung der Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen. Des Weiteren brauchen wir eine konsequente Strafverfolgung der Täter, die dort unterstützen und mitwirken. Wir brauchen ein niedrigschwelliges Angebot zur Aufklärung über Präventionsmaßnahmen für bedrohte Frauen und Mädchen. Zudem möchten wir die Landesregierung darum bitten, den Aufbau eines Netzwerkes von spezialisierten Beratungsstellen und psychosozialen Hilfsangeboten für die betroffenen Mädchen und Frauen und Angehörigen aktiv zu unterstützen, und zwar sowohl in unserem Land als auch auf Bundes- und EU-Ebene.
Peter Lehnert
Kollegin Hildebrand, kommen Sie bitte zum Schluss.
Dagmar Hildebrand CDU
Das mache ich. – Mein letzter Satz: Ich finde, das sind wir den betroffenen und gefährdeten Mädchen und Frauen auch schuldig. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)
Peter Lehnert
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Kollegin Catharina Nies das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Jede Frau auf dieser Welt muss selbstbestimmt leben dürfen, jede Frau muss das Recht haben, frei über ihren Körper zu entscheiden und ohne Gewalt aufzuwachsen. Viel zu vielen Frauen werden diese Rechte verwehrt. Geschlechtsspezifische Gewalt beeinträchtigt das Leben von Millionen Mädchen und Frauen weltweit. Es gibt nach (Catharina Johanna Nies) wie vor Formen, die gesellschaftlich besonders tabuisiert werden, und über genau solch ein Tabuthema sprechen wir heute. Weibliche Genitalverstümmelung ist eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt, die weltweit verübt wird. Sie richtet sich systematisch gegen Mädchen und Frauen, sie ist ein Angriff auf ihre körperliche Integrität, ein Angriff auf ihre Weiblichkeit und auf ihre Sexualität. Meistens sind sie noch kleine Mädchen oder sogar Babys, wenn den Betroffenen die äußeren Geschlechtsorgane weggeschnitten werden – teilweise oder vollständig – und sie danach je nach Beschneidungstyp oftmals wieder zugenäht werden. 25 % der Mädchen sterben bei dieser Prozedur, und bei den Überlebenden werden wesentliche natürliche Funktionsfähigkeiten des Körpers stark beeinträchtigt: die Harnorgane, die reproduktiven und die sexuellen Organe. Sie haben ihr Leben lang Schmerzen, beim Toilettengang, beim Geschlechtsverkehr oder aufgrund von Folgeerkrankungen. Viele werden dauerhaft unter den physischen und psychischen Folgen leiden. Das hört nie auf. Bei schwangeren Frauen kann es zu Komplikationen führen, zum Beispiel, wenn die Schamlippen zugenäht sind. Nur vereinzelt verfügen Medizinerinnen und Mediziner in der Geburtshilfe über die Kompetenzen, die Frauen ohne zusätzliche Verletzungen und Beeinträchtigungen spontan bei der Entbindung zu öffnen. Hinzu kommt, dass Hebammen sowie Frauenärztinnen und Frauenärzte bislang nur in Einzelfällen in der Lage sind, weibliche Genitalverstümmelung im Vorfeld einer Entbindung überhaupt zu erkennen, zu identifizieren und im Zuge der Vorsorge die Geburtsklinik zu informieren. Das Risiko von Totgeburten und Kaiserschnitten ist folglich stark erhöht. Wir brauchen mehr medizinische Kompetenz im System, und die bauen wir nur auf, indem wir das Thema als Baustein in die Ausbildung von Hebammen und Frauenärztinnen und Frauenärzten aufnehmen und Fortbildungen für die Berufsgruppen im Gesundheitsbereich anbieten. Da die einzigen Chirurginnen und Chirurgen, die Methoden zur Wiederherstellung beherrschen, in Aachen und seit Kurzem auch in Berlin praktizieren, haben die Frauen lange Anreisewege und Übernachtungskosten zu tragen, wenn sie sich dort helfen lassen möchten. Diese Begleitkosten werden von der Krankenversicherung nicht übernommen. Viele können sich das aber nicht leisten. Deshalb schlage ich vor, dass wir hierfür einen kleinen Topf aufbauen, über den betroffene Frauen Einzelfallanträge zur Kostenübernahme stellen können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, Annabell Krämer [FDP] und Jette WaldingerThiering [SSW]) Weibliche Genitalverstümmelung wird zwar in immer mehr Ländern gesetzlich verboten und unter Strafe gestellt, die gesellschaftliche Praxis folgt dem aber leider noch nicht. Deshalb dürfen wir nicht müde werden, dieses Thema anzusprechen und hierbei auch Bezüge zu der Situation in Schleswig-Holstein herzustellen; denn auch in Deutschland sind Frauen und Mädchen betroffen oder bedroht. Laut Dunkelzifferschätzung von Terre des Femmes leben bis zu 104.000 betroffene Mädchen und Frauen in Deutschland, und bis zu 18.000 Mädchen sind bedroht. Eine sichere Datenlage haben wir nicht. Es ist wichtig, dass wir Beratungs- und Hilfestrukturen ausbauen. Die bestehenden Hilfen sind auf die Initiative einzelner engagierter Beratungsstellen, Medizinerinnen und Medizinern, Hebammen und Frühe-Hilfen-Akteurinnen- und -Akteure zurückzuführen. TABU ist die einzige offizielle Anlaufstelle in Schleswig-Holstein. Hinzu kommen einzelne engagierte Schwangerenberatungsstellen. Im Hilfeund Beratungssystem sollte das Thema grundsätzlich in größere Kontexte wie Frauengesundheit und Schwangerenberatung eingebettet werden, um die hilfesuchenden Frauen nicht zu stigmatisieren. Es muss kultursensibel gearbeitet werden. Wir brauchen in Schleswig-Holstein eine Vernetzung zwischen den Strukturen im Bereich frühe Hilfen, Kinder- und Jugendhilfe, Frauenfacheinrichtungen und der Polizei. In Hamburg gibt es solch eine institutionalisierte Zusammenarbeit seit Jahren, die wir als Vorbild nehmen können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Noch etwas ist mir als Frauen- und Migrationspolitikerin wichtig zu sagen: Weibliche Genitalverstümmelung ist ein Asylgrund. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Eine ganze soziale Gruppe ist davon bedroht oder betroffen. Ich bitte die Landesregierung, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass das BAMF dies endlich uneingeschränkt anerkennt. Wir als Bundesland müssen auch unseren Beitrag leisten, indem wir die Asylverfahrensberatung der Frauen stärken, sie über ihre frauenspezifischen Rechte im Asylverfahren vor der Anhörung intensiv informieren – zwei Sätze noch, Herr Präsident –, (Catharina Johanna Nies) und zwar sie direkt ohne ihren Ehemann mit dafür ausgebildeten Dolmetscherinnen und Dolmetschern. Setzen wir also die Empfehlung der AG 35 zur Istanbul-Konvention um und erarbeiten wir landesweite Strukturen der Beratung und Zusammenarbeit, um betroffenen Frauen und Mädchen zu helfen. – Ich danke Ihnen für diesen gemeinsamen Antrag. (Beifall ganzes Haus)
Peter Lehnert
Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin Beate Raudies das Wort.
Beate Raudies SPD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fakten sind menschenverachtend und unvorstellbar: Täglich werden über 8.000 Frauen und Mädchen ihrer Genitalien und damit ihrer Würde beraubt – alle elf Sekunden ein Opfer! Die meisten Frauen werden in der Kindheit oder im Jugendalter verstümmelt. Zu den unmittelbaren Folgen gehören laut der Weltgesundheitsorganisation WHO starke Schmerzen, Infektionen, Verletzungen, Schock und Tod. Längerfristig kann Genitalverstümmelung zu Menstruationsproblemen, sexuellen Störungen, Komplikationen beim Gebären bis hin zu Totgeburten, erforderlichen chirurgischen Eingriffen, Depressionen und posttraumatischen Belastungsstörungen führen. Jeder von uns oder jede von uns, die einmal ein Buch von einer Frau gelesen hat, die ihre Erlebnisse aufgeschrieben hat, weiß, wovon ich rede. Weltweit leiden über 200 Millionen Frauen, der Großteil von Ihnen – auch das haben wir gehört – lebt in Afrika, dem Mittleren Osten und Asien. Aber auch in unserem Teil der Welt ist weibliche Genitalverstümmelung an der Tagesordnung. Laut einer vom Bundesfamilienministerium 2020 präsentierten Studie mussten in Deutschland rund 68.000 Frauen diese Verstümmelung erleiden. Die Verstümmelung der weiblichen Genitalien stellt einen Eingriff in die körperliche und seelische Gesundheit von Frauen und Mädchen dar und verletzt das fundamentale Menschenrecht der Frau auf körperliche Unversehrtheit. Hinter dieser brutalen Praxis stehen religiöse und vor allem patriarchalische Traditionen, die Frauen unterdrücken und ihnen ihre körperliche und sexuelle Selbstbestimmung nehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin sehr froh, dass wir uns einig sind. Es darf keine Toleranz für weibliche Genitalverstümmelung geben, egal wo auf der Welt. (Beifall ganzes Haus) Wir müssen Frauen und Mädchen auch vor den Langzeitfolgen wirksam in Deutschland und in der ganzen Welt schützen. Es braucht strikte Gesetzgebung und Strafverfolgung, aber auch Aufklärungsarbeit und tabubrechende Gespräche mit Betroffenen. Wir sind wieder einmal beim Thema Gewalt. Bisher haben sich die meisten Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland auf häusliche und sexuelle Gewalt konzentriert. Andere Formen von Gewalt wie Zwangsverheiratung oder eben die weibliche Genitalverstümmelung sind bisher noch nicht in vergleichbarem Maße berücksichtigt worden. Deswegen ist es gut, wenn wir sie jetzt in den Blick nehmen. Damit Mädchen wohlbehalten aufwachsen und Betroffene ohne zusätzliche Einschränkung leben können, dürfen wir nicht wegschauen. (Beifall ganzes Haus) Auch in Deutschland müssen wir das Betreuungsangebot für betroffene und gefährdete Frauen weiter ausbauen. Aufklärungsseminare für Mädchen, Frauen und ihre Familien können dabei helfen. Personen aus Risikogruppen müssen über die rechtliche Lage und Hilfsangebote in Deutschland, Mädchenrechte im Allgemeinen und medizinische Fakten informiert werden. Gut, dass wir in SchleswigHolstein im vergangenen Jahr gemeinsam das Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt auf den Weg gebracht haben, das diese Aufgaben koordinieren könnte. Sehr geehrte Frau Sozialministerin, meine Fraktion unterstützt Sie in allen Belangen, wenn es darum geht, in diesen Dingen voranzukommen, auch wenn es ums Geld geht. Da scheue ich keinen Konflikt, auch nicht mit der Frau Finanzministerin. (Beifall SPD und SSW) Auch im deutschen Asylverfahren gibt es noch Verbesserungspotenzial, wenn es um den rechtlich anerkannten Fluchtgrund Genitalverstümmelung geht. Geflüchtete Frauen sollten proaktiv und umfassend über ihre individuellen Rechte aufgeklärt werden. Alle am Asylverfahren beteiligten Personen müssen besser bezüglich geschlechtsspezifischer Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Ich nutze auch diese Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass seit dem 1. Februar 2023 die Istanbul- (Beate Raudies) Konvention in Deutschland vorbehaltlos gilt. – Danke an die Ampel in Berlin, dass wir in diesem Punkt jetzt endlich Klarheit haben. (Beifall SPD, FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist ein wichtiges Zeichen an alle von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen, nicht nur in Deutschland, sondern in der ganzen Welt. Deswegen müssen wir – das ist nur ein kleiner Teil – aber auch im Rahmen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit den Ausbau bestehender Betreuungsangebote für Opfer und potenzielle Opfer weiter voranbringen. In Deutschland ist Genitalverstümmelung seit 2013 strafbar. Trotzdem wird sie weiter praktiziert. Deswegen müssen wir immer wieder darüber sprechen, dass es keinen vernünftigen Grund gibt, Frauen und Mädchen dieses Unrecht anzutun. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)
Peter Lehnert
Für die FDP-Fraktion erteile ich das Wort der Kollegin Annabell Krämer.
Annabell Krämer FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde jetzt von allen Kolleginnen schon gesagt: Der Schleswig-Holsteinische Landtag verurteilt gemeinsam die Genitalverstümmelung von Frauen und Mädchen. Man kann eine solche Tat – es wurde zwar schon vielfach gesagt, aber man kann es nicht oft genug sagen – nur als schlimmste Kindesmisshandlung und Menschenrechtsverletzung bezeichnen. Deshalb begrüßen wir, dass der SSW dieses wichtige Thema in die heutige Plenardebatte eingebracht hat. Für uns Freie Demokraten war es natürlich von Anfang an selbstverständlich, dass wir diesen Antrag, wie alle anderen Fraktionen auch, mitzeichnen. Etwa 200 Millionen – es wurde alles gesagt – Frauen und Mädchen sind weltweit davon betroffen, eine halbe Million Frauen und Mädchen, die in der EU leben, und – was eigentlich unbegreiflich ist – sogar rund 70.000 Frauen und Mädchen, die in Deutschland leben. Wir dürfen die Augen nicht davor verschließen, dass bis 2030 weltweit knapp 70 Millionen weitere Menschen – also ein bisschen abgerundet fast einmal die Bundesrepublik – von einer Genitalverstümmelung bedroht sind, hiervon leiden allein rund 180.000 Mädchen, die in der EU leben und somit eigentlich geschützt sein sollten. Dass so eine grausame Tat im 21. Jahrhundert noch praktiziert wird, ist für mich unverständlich. In über 30 Ländern, überwiegend in Afrika und im Nahen Osten, werden diese unmenschlichen Verbrechen begangen. Die Begründungen für diese Straftat treten sämtliche Menschenrechte mit Füßen. So wird sich bei der weiblichen Genitalverstümmelung auf soziale Normen und Tradition berufen. Außerdem soll dies ästhetisch der Vorstellung von Schönheit und Reinheit entsprechen. Dabei werden kurzfristige Folgen wie das Sterben durch diese unmenschliche Tat oder langfristige Folgen wie heftige Schmerzen, starker Blutverlust, Infektionen, psychische Probleme und mögliche Unfruchtbarkeit einfach in Kauf genommen. Jede Frau und jedes Mädchen hat das Recht auf Sicherheit und körperliche Unversehrtheit. Deswegen ist es auch so wichtig, dass diese Tat in der EU strafbar ist. Auch wenn eine solche Tat im Ausland ausgeführt wurde, sollte diese strafrechtlich verfolgt werden können. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt CDU) Allen Betroffenen und ihren Angehörigen sollte psychologische Hilfe zur Unterstützung angeboten werden. Für die Prävention solcher Gräueltaten sollte es niedrigschwellige Aufklärungsangebote geben. Prävention muss hier wirklich an allererster Stelle stehen. Der im vergangenen Jahr von der Bundesregierung herausgegebene Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung informiert über die Strafbarkeit. Den Tätern drohen bis zu 15 Jahre Haft, und das ist gut so. Eltern, die ihre Töchter nicht vor der Durchführung einer Genitalverstümmelung im In- oder Ausland beschützen, machen sich strafbar. Allerdings sind Mädchen, die in den Sommerferien in die Herkunftsländer geschickt oder dorthin mitgenommen werden, um beschnitten zu werden, kein Einzelfall. Denken wir an die 68.000 Frauen, die in Deutschland leben und eine weibliche Genitalverstümmelung erlitten haben. Was wir nicht vergessen dürfen, ist: Viele kamen ursprünglich unversehrt zu uns. Deswegen ist ein europäisches Netzwerk mit spezialisierter Beratung und psychosozialen Hilfsangeboten wichtig, um die betroffenen Mädchen und Angehörige zu unterstützen. In Schleswig-Holstein haben wir mit TABU in Altholstein bereits ein Leuchtturmprojekt. Diese Anlaufstelle hat den Schwerpunkt der Beratung von (Annabell Krämer) Frauen, die durch verschiedene Formen der Beschneidung betroffen sind. Ich freue mich, dass der Bund für 2023 die Förderung der TABU-Beratungsstelle mit 300.000 Euro übernommen hat. Ein so spezialisiertes Beratungsangebot muss auch in den kommenden Jahren finanziert werden; da sind wir uns hoffentlich alle einig. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und Martin Balasus [CDU]) Durch dieses Projekt werden Weiterbildungen an Schulen gegeben und andere Beratungsstellen weiter geschult. Die Sensibilisierung von Lehrkräften ist ein wichtiger Schritt, um Betroffene zu erreichen und ihnen Hilfe anzubieten. Lassen Sie uns auch als Land unseren Beitrag dazu leisten, dass diese fürchterliche, menschenverachtende Tat bald der Vergangenheit angehört. – Herzlichen Dank. (Beifall ganzes Haus)
Peter Lehnert
Für die Landesregierung erteile ich das Wort der Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Frau Aminata Touré. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte mich als Erstes beim SSW und beim gesamten Parlament dafür bedanken, dass Sie das Thema Genitalverstümmelung an Frauen und Mädchen auf die Agenda gesetzt haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Thomas Losse-Müller [SPD]) Wenn wir gemeinsam immer wieder betonen, das geschlechtsspezifische Gewalt uns alle etwas angeht, dann verschafft es dem Thema die notwendige Aufmerksamkeit und hilft den Betroffenen. Deshalb möchte ich an dieser Stelle mit aller Deutlichkeit sagen: Genitalverstümmelung ist eine Menschenrechtsverletzung. 2020 hat das Bundesfamilienministerium eine Studie zu Genitalverstümmelungen in Deutschland veröffentlicht. Dabei geht es deutschlandweit von circa 68.000 Frauen mit einer weiblichen Genitalverstümmelung aus und von bis zu 15.000 Mädchen, die davon bedroht sind. Die Dunkelziffer dürfte, wie auch bei anderen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt, deutlich höher liegen. Die Genitalverstümmelung bedroht das Leben und die Gesundheit der Betroffenen körperlich und seelisch – nicht nur während der Schwangerschaft oder der Geburtsphase, sondern auch in allen anderen Lebensphasen. Es gibt zu viele Opfer, die diese Gewalttat nicht überleben. Laut WHO sterben weltweit 25 Prozent während der Eingriffe oder an deren Folgen. Deshalb ist es nur richtig, dass die Verstümmelung weiblicher Genitalien in Deutschland seit 2013 als Straftat gilt, die mit bis zu 15 Jahren Haft geahndet werden kann, unabhängig davon, ob die Tat tatsächlich ausgeführt oder versucht worden ist, ob dazu angestiftet wurde oder man ausführende Person war, ob die Tat im In- oder Ausland stattgefunden hat. Aber wir müssen vor die Lage kommen. Wir müssen Frauen und Mädchen schützen und gleichzeitig einen Rahmen schaffen, damit sie gar nicht erst zu Opfern werden, vor allem mit Blick auf die Präventionsarbeit. Schon jetzt sind die Opfer weiblicher Genitalverstümmelung als besonders vulnerable Gruppen in das Schutzkonzept des Landesamtes für Zuwanderung und Flüchtlinge aufgenommen. Für sie stehen in den Unterkünften feste Ansprechpartnerinnen zur Verfügung. Mit ihrem Wissen über die Umstände und Folgen der weiblichen Genitalverstümmelung stehen sie den Opfern unterstützend zur Seite. Perspektivisch wollen wir das Thema beim Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt gemeinsam mit den für Gesundheit und Justiz fachlich zuständigen Stellen im Land mit in den Blick nehmen. Dabei werden wir auch die Empfehlungen der Arbeitsgruppe 35 des Landespräventionsrates zur Umsetzung der Istanbul-Konvention berücksichtigen, die einen eigenen Aktionsplan zum Thema weibliche Genitalverstümmelung vorschlägt. Aber, und das machen die Punkte, die hier im fraktionsübergreifenden Antrag formuliert worden sind, sehr deutlich: Prävention bedeutet, querschnittig zu denken und zu handeln. Gerade bei einem so hochsensiblen Thema wie der weiblichen Genitalverstümmelung ist es sinnvoll, übergreifende Sensibilisierungsmaßnahmen zu schaffen und den Opfern damit den Zugang zu Unterstützung noch mehr zu erleichtern. Ich halte die Punkte in dem Antrag allesamt für richtig und bin davon überzeugt, dass wir sie gemeinsam umsetzen werden. (Ministerin Aminata Touré) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt CDU) Weibliche Genitalverstümmelung ist ein globales Problem und kann nicht allein hier in SchleswigHolstein gelöst werden. Wir können hier aber Strukturen aufbauen und verbessern, um den Opfern qualifizierte und gute Hilfsangebote zu machen, und wir können eine informierte Gesellschaft aufbauen, die Familien dabei unterstützt, aus dem Zyklus der Gewalt auszubrechen. Wir können bundes- und europapolitische Maßnahmen unterstützen, die der weiblichen Genitalverstümmelung ein Ende setzen möchten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, vereinzelt CDU und SPD)
Martin Balasus CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bildung und Freiheit bedingen einander. Ohne Freiheit keine echte Bildung und ohne Bildung keine Freiheit. Nicht zuletzt deshalb ist im Grundgesetz die Freiheit der Lehre garantiert, die ja auch eine Freiheit der Bildung ist. Eine andere Verknüpfung ist: Wer frei, das heißt freiwillig, lernt, lernt erfolgreicher. Wenn also Bildung und Freiheit zusammenkommen, ist das immer etwas Gutes. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was bedeutet das Ganze jetzt für unseren Antrag „Gestaltungsräume für Schulen durch Experimentierklausel“ zu schaffen? – Experimente sind nur eine weitere Facette von Freiheit und Bildung. Man nimmt sich die Freiheit, etwas auszuprobieren, und erzielt dadurch Wissensgewinne. Und Experimente können und dürfen auch einmal schiefgehen. Kein Grund zur Panik, auch aus Fehlern kann man lernen, und beim nächsten Mal macht man es besser. Genau dazu wollen wir unsere Pädagoginnen und Pädagogen motivieren und die Freiheit an Schulen noch mehr ermöglichen. Schulen sollen zu Laboren werden, in denen an der Schule von morgen geforscht wird. Ideen gibt es bereits viele, manche werden sich lohnen, manche weniger. Wichtig ist, dass gewonnene Erkenntnisse reflektiert werden. Damit unsere Schulen diesen Weg auch gehen können, möchten wir ihnen ein Konzept an die Hand geben. Dieses soll sie motivieren, Freiräume zur innovativen Gestaltung von Schule und Unterricht zu nutzen. Natürlich soll sich dabei an Best-PracticeBeispielen orientiert werden. Gleichzeitig gilt es, Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen, wie Schulen innovative Konzepte entwickeln und erproben können. Natürlich nutzen manche Bildungseinrichtungen die bestehenden Freiräume bereits sehr erfolgreich. Auf den gerade einsetzenden Regionalkonferenzen des Bildungsministeriums können sich alle an Schule beteiligten Akteure gegenseitig über ihre Best-Practice-Beispiele informieren und von- und miteinander lernen. Aber natürlich sollen nicht nur vorhandene Ideen genutzt, sondern ganz bewusst neue Wege gegangen werden. Schule muss heute ganz anders als noch vor einigen Jahrzehnten oder Jahren gedacht werden. Die Anforderungen und Herausforderungen an junge Menschen nehmen stetig zu. Deshalb möchten wir unsere Schülerinnen und Schüler durch Zukunftskompetenzen fit machen. Dazu gehören Bereiche wie Demokratiebildung, BNE, Lernen durch Engagement, Entrepreneurship Education, Verbraucherbildung, (Martin Balasus) MINT, Begabtenförderung. Die Liste ließe sich fortsetzen. Diese Aufgabenfelder beschränken sich nicht auf einzelne Unterrichtsfächer, sondern müssen übergreifend und global gedacht werden. Dazu sollen beispielsweise die Gestaltungsräume genutzt werden, welche die Kontingentstundentafel bereits bietet. Unterricht muss neue Wege gehen. Fächerübergreifend, interdisziplinär, problemorientiert, kollaborativ oder auch individualisiert soll gelernt werden. Auch an Zeit, Raum und Struktur des Unterrichtsgeschehens soll experimentiert werden. Muss man immer im Klassenraum lernen? Darf eine Stunde nur 45 Minuten dauern? Sollte die Schule auch einmal um 9 Uhr beginnen? Warum auch nicht einmal neue Wege in der Leistungsbewertung ausprobieren? Ein Portfolio, das über einen längeren Zeitraum hinweg angefertigt wird, berücksichtigt sehr schön den Lernweg und den Lernzuwachs eines Schülers oder einer Schülerin, anders als eine Klassenarbeit, die nur das Lernziel überprüft. Auch neue Arbeitszeitmodelle können wertvolle Anregungen sein. Freitag könnte der Tag an der Schule sein, an dem Projektarbeit stattfindet. Wie kann KI in unsere Bildungseinrichtungen Einzug halten? Kann Chat-GPT sinnvoll genutzt werden? Als Klassenlehrer stand für mich stets die Beziehung zu meinen Schülerinnen und Schülern im Vordergrund. Beziehungen brauchen Zeit, um aufgebaut, gefestigt und vertieft zu werden. Leider war das immer schwierig, weil ich gleichzeitig Deutschlehrer gewesen bin und natürlich immer die Deutschstunde dafür hergeben musste. Ich habe mir wirklich immer intensiv eine Klassenleiterstunde gewünscht. Davon würden nicht nur die Fachkompetenzen der Schülerinnen und Schüler profitieren, nein, die ganze Klassengemeinschaft, der einzelne Schüler oder die einzelne Schülerin, die Lehrkraft und natürlich auch die Elternschaft. Im Rahmen der Experimentierklausel könnte also auch dieses Problem endlich angegangen werden. (Beifall CDU – Zurufe Beate Raudies [SPD] und Martin Habersaat [SPD]) Unser Vorhaben ist in dieser Form einzigartig in Deutschland und somit selbst ein Experiment. (Martin Habersaat [SPD]: Universum!) – Das haben Sie gesagt. – Unser Vorhaben ist in dieser Form selbst ein Experiment, mit dem wir Schulen explizit dazu ermutigen wollen, neue Wege zu gehen, um das Potenzial aller ihrer Schülerinnen und Schüler zu entfalten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Schule darf nicht starr, unbeweglich und unflexibel sein. (Werner Kalinka [CDU]: Nur Mut!) Schule ist ein Ort des Lernens, des Lachens und des Lebens. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe SPD) Schule muss sich stetig weiterentwickeln, und unsere Experimentierklausel wird der Katalysator für die Schule von morgen sein. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Kollegen Malte Krüger das Wort.
Malte Krüger GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich merke schon: Die Stimmung ist gut. Das freut mich sehr. Was ist eigentlich ein Treibhausgas? Wo liegt die Hallig Hooge? (Werner Kalinka [CDU]: Die liegt in der Nordsee!) Wozu brauchen wir eigentlich die Bundesversammlung? Das Wissen, das Unmengen von Schülerinnen und Schülern früher vor allem in der Schule gelernt haben, das trage ich heute in meiner Hosentasche. Meine Herausforderung ist immer seltener, die eine richtige Antwort auf eine Frage parat zu haben, sondern aus der unüberschaubaren Vielzahl an Antworten, die mir im Internet sowie anderswo geboten werden, die richtige auszuwählen, die mir bei der Bearbeitung meines Problems hilft und bei der die Quelle seriös und verlässlich ist. Das muss Schule heute leisten. Sie soll neben Wissen auch Fähigkeiten, Zukunftskompetenzen vermitteln und ein Ort sein, an dem junge Menschen Werte und Haltungen ausbilden. Auch die Probleme und Herausforderungen, vor denen sie, also unsere Schülerinnen und Schüler als Bürgerinnen und Bürger von morgen stehen, werden immer komplexer und passen oft nicht mehr zu einem einzelnen Schulfach. Die Probleme sind da: Klimawandel, der Verlust an Biodiversität, die Globalisierung, Krieg in Europa, (Malte Krüger) eine immer größer werdende Schere zwischen Arm und Reich. Das ist nur eine Auswahl an Themen, mit denen sich auch junge Menschen tagtäglich auseinandersetzen müssen. Um sich mit diesen Fragen zu beschäftigen, braucht es den aufgeklärten Umgang, das kritische Denken, die Einnahme verschiedener Perspektiven und – vor allem – das Zusammenführen ganz unterschiedlicher Fachhintergründe. Kurz gesagt: Interdisziplinäres Wissen wird immer wichtiger. Das muss Schule also heute leisten. Sie soll Lernende dazu befähigen, sich mit fächerübergreifenden Themen zu befassen, sich selbstständig zu informieren und sich letztlich in gesellschaftliche Entscheidungsprozesse einbringen zu können. Damit Schulen dies leisten können, brauchen sie mehr Freiräume. Sie brauchen noch mehr Möglichkeiten, Stundentafeln an eigene Bedürfnissen anzupassen, fächerübergreifend zu arbeiten und für neue Lernformen neue Möglichkeiten der Leistungsbewertung zu erproben. Diese Freiräume wollen wir Schleswig-Holsteins Schulen mit dieser Experimentierklausel geben. Dabei sollen möglichst viele Stimmen und Erfahrungen von all denjenigen eingesammelt werden, die schon mit spannenden Ideen vorangehen oder sich Gedanken zur Zukunft ihrer Schule machen. Zuallererst sind dies natürlich die Schülerinnen und Schüler selbst, die unser Schulsystem jeden Tag ganz direkt betrifft. Sie haben oft eigene Ideen und Wünsche, für die sie Räume und Möglichkeiten brauchen. Auch Lehrkräfte, Elternvertretungen, Schulleitungen werden beteiligt, ebenso Vertretungen aus Wissenschaft und Politik. Letztlich wird so deutlich, dass wir die Bildung der Zukunft ebenso gesamtgesellschaftlich prägen wollen, wie auch die Bildung unsere Gesellschaft prägt. Wir wollen von guten Konzepten lernen und diese als Best-PracticeBeispiele festhalten, damit auch andere von ihnen lernen können. Ich finde: Auch Vereine, Musikschulen, Jugendverbände und die offene Jugendarbeit haben Spannendes zu bieten, was noch viel enger in den Schulalltag eingebunden werden kann. Wenn wir in Richtung erfolgreich arbeitender Ganztagsschulen schauen und wie diese mit außerschulischen Akteuren zusammenarbeiten werden, dann werden wir auch viel für die Experimentierklausel lernen können. Ich sage nur: Synergieeffekte nutzen. Das ist das Stichwort, wenn wir Richtung Ganztag schauen. Da können wir für die Experimentierklausel lernen. Ich verstehe die Regionalkonferenzen daher so, dass dort die Stimme gehört werden soll, damit die Experimentierklausel besser werden kann. Für uns gehört dazu, dass wir offene Lernformen, mehr Möglichkeiten für fächerübergreifenden Unterricht und unserer grünen Auffassung nach auch jahrgangsübergreifenden Unterricht ermöglichen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Team Teaching und Projektunterricht können dann in Ergänzung das Unterrichten abwechslungsreicher und so für die Schülerinnen und Schüler auch spannender machen. Auch in anderen Bundesländern gibt es ähnliche Bestrebungen unter ganz unterschiedlichen Namen. In Berlin etwa heißt es „Modellvorhaben zur Verbesserung der Lernbedingungen“, in Brandenburg „Schulversuche zum individualisierten Lernen“, und in Bayern ist es das Pilotprojekt „Individualisierung“. (Christopher Vogt [FDP]: Ich dachte, Sie reden jetzt noch von Bremen!) – Nein, die Bezeichnung von Bremen habe ich mir nicht aufgeschrieben. Das hat dort aber auch einen interessanten Namen. – Für mich hört sich das, ehrlich gesagt, oft so an, als ob jedes Bundesland sein eigenes Rad erfinden will. Ich würde mir wünschen, dass wir in einen Modus kommen, bei dem die Bundesländer auch bei diesen Themen voneinander lernen und sich gemeinsam weiterentwickeln können. Eine Experimentierklausel allein macht natürlich noch keinen guten Unterricht. Die Wissenschaft, Schülerinnen und Schüler sind sich einig: Der bedeutendste Faktor für guten Unterricht sind und bleiben motivierte und gut ausgebildete Lehrkräfte, die Begeisterung wecken, weil sie selbst von ihrem Job begeistert sind. Deshalb arbeiten wir selbstverständlich weiterhin daran, neue Lehrkräfte zu gewinnen, ihnen in Aus- und Fortbildung das nötige Handwerkszeug zu vermitteln und ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Peter Lehnert
Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss.
Malte Krüger GRÜNE
Letzter Satz: In diesem Bestreben ist die Experimentierklausel ein wichtiger Schritt, denn sie wird von den Lehrenden selbst mitgestaltet und bietet ih- (Malte Krüger) nen schließlich mehr Freiheit in dem, was sie am liebsten tun, dem Unterrichten selbst. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
Peter Lehnert
Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Kollegen Martin Habersaat.
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen Friedrich Nietzsche mitgebracht. (Zurufe) – Es ist ein Zitat von Friedrich Nietzsche. „In Wahrheit heißt etwas wollen, ein Experiment machen, um zu erfahren, was wir können; darüber kann uns allein der Erfolg oder Misserfolg belehren.“ Etwas wollen: Was ich mich nun frage, meine Damen und Herren von CDU und Grünen: Was wollen Sie denn eigentlich? (Beifall SPD – Zuruf: Das wusste Nietzsche auch nicht!) Alle Beispiele, Herr Balasus, die Sie in Ihrer Rede genannt haben, sind bereits heute an den Schulen in Schleswig-Holstein möglich. Das fächerübergreifende Lernen in langfristigen Projekten, Herr Krüger, ist ein Punkt, der möglicherweise nicht in der Form möglich ist. Der steht aber auch nicht in Ihrem Antrag. Was wollen Sie also? Sie wollen ein Konzept. Das wollen Sie nicht selbst erstellen, sondern das soll die Landesregierung machen. Wann wollen Sie das? In einem Jahr ungefähr. Was wollen Sie konkret? Guckt man in den Koalitionsvertrag, liest man darin, Sie wollten eine Experimentierklausel und einen Innovationsfonds. Wenn man in den Antrag guckt, stellt man fest: Der Innovationsfonds ist verloren gegangen. Jetzt soll nur noch die Experimentierklausel kommen. Im Koalitionsvertrag steht, Sie wollten Schulen in die Lage versetzen, neue Wege in der Gestaltung von Schule und Unterricht zu gehen. „In die Lage versetzen“, das könnte man auch interpretieren als: mit Geld und Ressourcen. In Ihrem Antrag steht: „Schulen sollen motiviert werden“. Ihre Analyse hat also gezeigt: Es fehlt den Schulen also etwa nicht an Geld und Ressourcen, sondern es fehlt den Schulen an Motivation. Hört, hört! (Werner Kalinka [CDU]: Das stimmt doch gar nicht!) – Was wollen Sie denn, Herr Kalinka? Sie wollen Wege für die Erprobungsmöglichkeiten von Klassenleitungsstunden. Was wollen Sie denn da erproben, meine Damen und Herren? Wir wissen doch, wie es um die Situation der Klassenlehrkräfte in Schleswig-Holstein bestellt ist. Es gibt Klassenleiterstunden an zig Schulen in Schleswig-Holstein. Interessant wäre die Frage, ob wir die Klassenleitung entlasten wollen. Darüber werden wir morgen reden. Denn die haben ja pädagogisch, organisatorisch durch Sitzungen, Elterngespräche, und, und, und zig Aufgaben. Ich glaube nicht, dass Sie erproben wollen, wie Sie die entlasten. In Ihrem Antrag lese ich, dass Sie erproben wollen, wie Sie ihnen eine zusätzliche Stunde in der Woche Klassenleitung in den Stundenplan packen. (Beifall SPD) „Mehr fächerübergreifendes Lernen“ steht in Ihrem Antrag, ebenso wie „zusätzliche Möglichkeiten der Leistungsbewertung finden“. Hört, hört! Das könnte ein interessanter Punkt sein. Portfolio heißt ja, man sammelt Material und Dokumente und führt am Ende ein lernförderndes Gespräch über den Inhalt. Konservative Lehrkräfte und Politiker müssen sich jetzt tapfer festhalten: Der Inhalt dieses Gesprächs verkürzt sich nicht auf die Durchschnittsnote der Klassenarbeiten, und das Portfolio beschränkt sich auch nicht auf die Klassenarbeiten. Das findet an unseren Schulen längst statt, an den Grundschulen und Gemeinschaftsschulen bis Klasse sieben. Darüber hinaus dürfen die Schulen das momentan in der Tat nicht, weil sie dann verpflichtet sind, Noten zu geben. Wenn sich die CDU an diesem Punkt bewegt, Herr Balasus, dann sage ich: herzlichen Glückwunsch. Dann haben wir heute vielleicht doch deutschlandweit etwas Einzigartiges gesehen. Ergebnisse der Regionalkonferenzen aus der Pandemie sollen aufgegriffen werden. Ich war bei einer der Regionalkonferenzen vor einem Jahr in Lübeck dabei. „Schule aktuell“ hat das im April letzten Jahres aufgegriffen. Es gab sechs schöne Zeichnungen mit den Ergebnissen. Darin stand unter anderem der Wunsch: digitale Endgeräte für alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte. Gucken wir uns die Lage an: Es gibt circa 380.000 Schülerinnen und (Martin Habersaat) Schüler in Schleswig-Holstein. Die Zahl der bisher angeschafften Geräte beläuft sich auf 70.000. Der Wille der Landesregierung, für jeden ein Gerät anzuschaffen: null. Sie wollen „bedürftige“ Schülerinnen und Schüler versorgen. Das widerspricht den Versprechen von Daniel Günther 2018, aber okay. Bei den Lehrkräften – das räume ich ein – ist die Quote besser, aber ein Drittel der an die Lehrkräfte ausgehändigten Geräte ist bis heute nicht mal angeschaltet worden. Also irgendetwas läuft da auch noch nicht ganz rund. Schule als Lebens- und Sozialraum. Wo sind denn Ihre Ideen? Wie soll denn die Schule künftig aussehen? Wird es einen Raumförderplan des Landes geben? Multiprofessionelle Teams. Was ist da Ihre Antwort? Es kann nicht dabei bleiben, dass Sie drei Jahre lang fünf – ich wiederhole: fünf – Verwaltungskräfte an Schulen erproben. Drei Jahre lang! (Beifall SPD, FDP und SSW) Es verschlägt einem die Sprache. Also: Was Vagheit und heiße Luft angeht, ist das in Deutschland möglicherweise wirklich einzigartig – frei nach Nietzsche: Um zu beurteilen, was Sie können, meine Damen und Herren, müssen wir erst einmal wissen, was Sie wollen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Peter Lehnert
Für die FDP-Fraktion erteile ich deren Fraktionsvorsitzenden Christopher Vogt das Wort. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Tätä! Tätä! – Heiterkeit CDU)
Christopher Vogt FDP
Lieber Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde es nur richtig, dass diese Debatte auf den politischen Aschermittwoch verlegt wurde. (Heiterkeit FDP, SPD und SSW) Die Debatte wird dem bisher auch gerecht, und auch ich möchte Sie da nicht enttäuschen. (Heiterkeit SPD und Werner Kalinka [CDU]) Herr Habersaat, Sie sind von uns beiden der Deutschlehrer, aber ich muss ganz ehrlich sagen, das Zitat „Wat woll’n Se eigentlich?“ war nicht Nietzsche, sondern Peer Mertesacker. Ich glaube, das haben Sie vertauscht. (Heiterkeit FPD, SPD und SSW) Ich muss ganz ehrlich sagen: Mir ist fast das Herz aufgegangen, Herr Balasus. Sie wissen, ich bin ein großer Fan von Ihnen, (Heiterkeit FDP) aber dass ein CDU-Abgeordneter hier so viel von Freiheit gesprochen hat, das habe ich seit vielen Jahren nicht erlebt. (Beifall und Heiterkeit FDP) Aber man muss ganz ehrlich sagen: Wenn man sich das alles genau anguckt, dann hält der Inhalt nicht, was die Verpackung verspricht. (Werner Kalinka [CDU]: Na, na!) Die Koalitionsfraktionen, Herr Kollege Kalinka – Sie haben sich sicherlich maßgeblich daran beteiligt –, legen uns heute erneut einen Antrag vor, mit dem ein Konzept des Bildungsministeriums gefordert wird, das bereits im Koalitionsvertrag vereinbart wurde und an dem das Ministerium offenbar auch schon längst arbeitet. (Zuruf FDP: Hört, hört!) Mein geschätzter Parlamentarischer Geschäftsführer Herr Kumbartzky würde hier von einem klassischen Schaufensterantrag sprechen. Mit diesem Antrag fordert die schwarz-grüne Mehrheit nach gerade einmal acht Monaten Wahlperiode nun schon mindestens das siebte Konzept des Bildungsministeriums, wenn ich richtig mitgezählt habe: Rahmenkonzept zur Etablierung von Campusklassen, Konzept zur Verbraucherbildung, Rahmenkonzept zur Erprobung von Verwaltungsleitungen – der Antrag wurde allerdings zurückgezogen, weil die Ministerin die Pressemitteilung schon vorher rausgejagt hatte –, (Heiterkeit FDP und SPD) Konzept zur Verbesserung der Leistungen von Grundschülern, Strategie zur Lehrkräftegewinnung, Konzept zur landesrechtlichen Umsetzung des Rechtsanspruchs Ganztag in der Grundschule ab 2026 und nun das Konzept zur Experimentierklausel. (Beifall FDP, SPD und SSW) Warum sage ich das alles? – Weil ich dazu beitragen möchte, dass die Ministerin nicht langsam den Überblick verliert und dass sie demnächst endlich eines davon vorlegt, denn die ersten Konzepte werden ja bald fällig. (Christopher Vogt) Ich hätte auch noch weitere Ideen für Konzepte, die Sie hier demnächst beantragen könnten, weil sie aus meiner Sicht notwendig sind, (Zuruf: Raus damit!) nämlich ein Konzept zum Umgang mit künstlicher Intelligenz in den Schulen – ChatGPT wurde schon genannt; da brauchen die Schulen aus meiner Sicht zügig Handlungsempfehlungen, die weiterhelfen –, des Weiteren ein Konzept zu hartnäckiger Schulverweigerung aus weltanschaulichen Gründen – Stichwort: Reichsbürger; wir haben das gerade in Ostholstein gesehen; da stößt das bisherige Konzept zum Schulabsentismus offensichtlich an Grenzen – und last, but not least ein Konzept zur wirklichen Umsetzung des flächendeckenden Schwimmunterrichts, meine Damen und Herren. (Annabell Krämer [FDP]: Juhu! – Beifall FDP, SPD und SSW) Da haben Sie gerade eine mündliche Anhörung abgelehnt und einen wirklich peinlichen Antrag vorgelegt, mit dem Sie sich wahrlich nicht mit Ruhm bekleckern. Innovationen zu fördern, finden wir als Liberale immer gut. Es macht nicht nur Sinn, sondern es ist tatsächlich auch dringend notwendig, unseren Schulen mehr Freiräume zu geben, damit sie sich besser entwickeln und ihre Stärken ausspielen können. Ich weiß allerdings nicht so recht, Herr Kollege Balasus, ob man dafür nun ein Konzept braucht, das ein Jahr lang erarbeitet werden soll, oder weitere Regionalkonferenzen, um Best-Practice-Beispiele zu sammeln. Schaden können sie sicherlich nicht, aber ich glaube, wo mehr Freiräume für die Schulen Sinn machen, liegt eigentlich schon relativ klar auf der Hand. Man muss es nur machen. Ich glaube auch nicht, dass die Schulen motiviert werden müssen, wie Sie in Ihrem Antrag schreiben. Ich glaube, sie brauchen einfach Freiräume, die sie nutzen können. Motivation von Ihnen brauchen die nicht. Man könnte den Schulen zum Beispiel einen eigenen Etat zur Verfügung stellen, damit spezifische, an den Gegebenheiten der Schule orientierte Fortbildungsmaßnahmen finanziert werden können. (Beifall FDP) Oder man könnte bilingualen Unterricht ermöglichen, also zum Beispiel Fachunterricht in einer modernen Fremdsprache. Man könnte auch mehr Möglichkeiten geben, in Unternehmensplanspielen und anderen Formen des Projektunterrichts im Rahmen der Berufsorientierung die Bereitschaft zu fördern, eigene innovative Geschäftsideen zu entwickeln und somit den Gründergeist zu stärken. Meine Damen und Herren, wenn Sie den Schulen wirklich mehr Freiheiten verschaffen wollen, dann können und sollten Sie jetzt schon mal damit anfangen. Viel interessanter als das, was Sie in Ihren Antrag geschrieben haben, finde ich das, was Sie nicht hineingeschrieben haben. Denn in Ihrem Koalitionsvertrag hatten Sie zu diesem Thema ja noch von einem Innovationsfonds beziehungsweise von einem Innovationsbudget gesprochen. Warum ist von diesem Fonds beziehungsweise diesem Budget in Ihrem Antrag und auch in Ihren Reden gar keine Rede mehr? Haben Sie die angekündigten Mittel bereits gestrichen? Falls ja, wie sollen die Schulen das dann ohne zusätzliches Geld sinnvoll umsetzen? Falls nein, welche Summe wollen Sie dafür aufwenden, und wie soll das Geld an die teilnehmenden Schulen verteilt werden? Wie viele Schulen sollen überhaupt von dieser Experimentierklausel profitieren? – All das ist nicht beantwortet worden. Vielleicht kann uns die Ministerin das gleich noch sagen. Denn für unser Abstimmungsverhalten ist es schon sinnvoll zu erfahren, was Sie eigentlich wollen, um bei Herrn Habersaat zu bleiben. (Serpil Midyatli [SPD]: Für unseres auch! – Beifall und Heiterkeit FDP, SPD und SSW) Also: Ein weiteres Konzept kann sicherlich nicht schaden; ich glaube, man bräuchte es an dieser Stelle nicht. Wir würden gerne erfahren, was Sie tatsächlich wollen. Vielleicht kann die Ministerin uns das noch sagen. Wenn Sie hier Geld zur Verfügung stellen wollen, dann machen Sie das bitte, und streichen Sie es nicht schon vor dem Konzept heimlich still und leise! Denn das wäre ein komischer Umgang mit den Schulen, denen dieses Geld im Koalitionsvertrag ja angekündigt wurde. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Peter Lehnert
Für die SSW-Fraktion erteile ich der Kollegin Jette Waldinger-Thiering das Wort.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es sind lobenswerte Ziele, die die Koalitionsfraktionen hier anstreben, aber eigentlich geht es beim Thema der Experimentierklausel eher darum, den Schulen versteckt zu erklären: Bewältigt die aktuelle Krise des Lehrkräftemangels (Jette Waldinger-Thiering) möglichst intern, und seid dabei noch innovativ und experimentierfreudig! (Serpil Midyatli [SPD]: Und lasst uns in Ruhe!) Wir wollten damals in der Küstenkoalition die Experimentierklausel aus dem Schulgesetz anwenden, um kleine Schulstandorte auf dem Land zu stärken. Sie sollten in Zusammenarbeit mit anderen fachlichen Institutionen innovative und fächerübergreifende Konzepte für den Schulalltag entwickeln. Schulen mit begrenzten Lehrkräftestellen sollten so durch externe Ressourcen unterstützt werden. 2014 haben Eltern einer von der Schließung bedrohten Grundschule versucht, ein Konzept basierend auf der Experimentierklausel zu erarbeiten. Dieses wurde abgelehnt und die Schule geschlossen. Die Klausel ist noch nicht zu Ende gedacht oder fachlich ausformuliert. Genau an dieser Stelle kommen wir zu der wiederholten SSW-Forderung, die multiprofessionellen Teams an den Schulen aufzustocken, um den Lehrkräften zumindest die sozialpädagogische Arbeit in den Klassen abzunehmen und mehr Kräfte zu haben, die den Schulalltag mit organisieren und koordinieren können. An kleineren Schulstandorten könnte diese Unterstützung auch über die Zusammenarbeit mit anderen sozialen Institutionen oder Trägern erfolgen. Besonders mit Blick auf den Ganztagsbereich sollten wir die externen Träger dringend mit einbinden. Hierzu sollten wir die Experimentierklausel noch weiterentwickeln. Im vorliegenden Antrag finde ich keinen Hinweis auf die Einbeziehung externer Institutionen, Fachkräfte oder Ressourcen. Die beschriebenen Vorstellungen von der Umsetzung der Ideen hören sich großartig an, denn wir alle wollen, dass an Schulen Zukunftskompetenzen durch innovatives und individualisiertes Lernen erworben werden. Aber: Ist das jetzt der richtige Zeitpunkt, um von den Schulen zu fordern, sich auf Unterrichtsexperimente zu fokussieren? – Im Zuge einer laufenden schriftlichen Anhörung zu „Mathe stark machen“ im Bildungsausschuss beschreiben Lehrkräfte die hohe Diskrepanz zwischen den Lernständen der einzelnen Schüler und die zusätzlichen pädagogischen und organisatorischen Anforderungen durch Inklusion und Integration, die das qualitative und fachbezogene Lehren erschweren. Aufgrund der erhöhten Anforderungen müssen die Lehrkräfte an vielen Schulen jetzt schon jeden Tag in hohem Maße innovativ, kreativ und flexibel improvisieren, um Unterricht zu ermöglichen. (Beifall Martin Habersaat [SPD]) Unsere Schulen sind an der Belastungsgrenze: Es fehlen Lehrkräfte, und durch die Rückkehr zu G 9 kommt es auch noch zu Platznot an den Schulen. Können wir den Schulen in der aktuellen Lage wirklich abverlangen, dass sie experimentierfreudig Konzepte ausprobieren, von denen man am Ende nicht weiß, ob sie funktionieren oder vielleicht zusätzlich Kapazitäten binden? Das System Schule muss doch erst einmal wieder durchatmen können, um den Kopf für innovative Experimentierfreude frei zu kriegen. An dieser Stelle möchte ich mich gern wiederholen: Ich bitte Sie darum, dass wir uns jetzt schnell und vor allem zielgerichtet um die Lehrkräftebildung kümmern, mit den Ergebnissen der Allianz für Lehrkräftebildung arbeiten und zusätzlich im engen Austausch und im Dialog mit den Schulen und Lehrkräften nach zeitnahen Entlastungsmöglichkeiten suchen. Die Schülerinnen und Schüler sind jetzt im System und haben ein Recht auf fundierte und durchdachte Bildungskonzepte. Wir haben jetzt keine Zeit zum Experimentieren. (Beifall SSW, SPD und Oliver Kumbartzky [FDP])
Peter Lehnert
Ich erteile das Wort für die Landesregierung der Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Frau Karin Prien.
Karin Prien
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der vergangenen Woche haben wir die erste Regionalkonferenz durchgeführt, die sich mit dem Thema Experimentierklausel beschäftigt hat. Gott sei Dank war die Stimmung da eine andere als die, die Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, hier vermittelt haben. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Schulen, die Lehrkräfte, die Schulleitungen, die Eltern, die Schüler, alle an Schule Beteiligten, die selbstverständlich an der Entwicklung des Konzepts mitarbeiten, haben nämlich riesige Lust darauf, an ihren Schulen neue Wege zu gehen. (Christopher Vogt [FDP]: Ja, natürlich!) (Ministerin Karin Prien) Deshalb glaube ich, liebe Frau Waldinger-Thiering, ist das genau der richtige Zeitpunkt, um mit diesem Konzept an den Start zu gehen. Das ist genau der richtige Zeitpunkt. Wir können es uns nämlich nicht leisten zu warten, meine Damen und Herren.
Peter Lehnert
Frau Ministerin, erlauben Sie eine Zwischenfrage?
Karin Prien
Sie können gleich gern Ihren Beitrag leisten, wenn Sie das möchten. (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Ich kann mich auch wieder hinsetzen, wenn Sie keine Zwischenfrage zulassen!) – Nein, Sie können gern eine Zwischenfrage stellen. Lassen Sie mich nur noch einen Satz dazu sagen: Wir haben uns dieses Konzept nicht ganz allein aus den Fingern gesogen. Wir haben nämlich nach Dänemark geschaut. Das wollte ich Ihnen jetzt berichten. (Lachen FDP und SSW) Da gibt es nämlich den Freiheitsversuch. Das haben wir uns genau angeschaut.
Peter Lehnert
So, Frau Ministerin, wenn ich das richtig verstanden habe, lassen Sie eine Frage oder Zwischenbemerkung der Abgeordneten Waldinger-Thiering zu, die hiermit das Wort hat.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Vielen Dank, Frau Ministerin. Das ist eine Kombination aus Zwischenfrage und Statement. Sie haben gesagt, dass wir Abgeordnete eine Einladung zu den Regionalkonferenzen erhalten hätten. Wenn wir Zeit hätten, könnten wir daran teilnehmen. Ich hatte leider noch keine Zeit dazu. Heute diskutieren wir über diesen Antrag, und es soll ein Konzept entwickelt werden. Wenn Sie dann hier sagen, dass Sie schon längst auf dem Weg sind und das schon machen, dann muss man als Opposition schon die Möglichkeit haben, genau daran Kritik zu äußern. Geben Sie mir da recht? (Beifall SSW, SPD und FDP) – Ja. (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Okay!) Liebe Frau Waldinger-Thiering, Sie dürfen jede Kritik äußern. Das ist doch gar keine Frage. Das ist Ihr Recht als Abgeordnete, gar keine Frage. (Christopher Vogt [FDP]: Wie progressiv!) – Ja, nicht wahr? (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) – Jetzt wird es ein bisschen albern, glaube ich. Das ist doch gar keine Frage. Vielleicht noch an die FDP gerichtet: Ich kann mich an die letzten Legislaturen erinnern. Da gab es ja geradezu Weltmeister in der Entwicklung von Konzepten, und da haben sich nicht nur CDU-Minister hervorgetan. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Meine Damen und Herren, ich glaube, es ist notwendig, um unser Schulsystem gerade in schwierigen Zeiten weiterzuentwickeln, über den Tellerrand zu gucken, auch in andere Bundesländer zu gucken. Lieber Herr Krüger, das tun wir selbstverständlich immer, wenn wir uns überlegen, wie wir unser Schulsystem weiterentwickeln können. (Christopher Vogt [FDP]: Aber nicht nach Berlin und Brandenburg!) Eins ist klar: Wenn wir Innovationen in unserem Schulsystem wollen, dann brauchen die Schulen Freiraum. Und ja – das muss ich an dieser Stelle vielleicht einmal sagen –, das ist eine andere Form von Weiterentwicklung des Schulsystems. Das ist kein Von-oben-Aufpfropfen ideologisch motivierter Schulreformen, sondern das ist der Versuch, Schulentwicklung von unten nach oben zu betreiben. Es ist meine feste Überzeugung, dass das genau der richtige Weg ist. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Experimentierklausel ist unsere Idee, an der wir jetzt konzeptionell arbeiten. Bitte, meine Damen und Herren, man darf Schulen keine Konzepte an die Hand geben, die nicht wirklich substanziell erarbeitet worden sind, die nicht mit wissenschaftlicher Begleitung erarbeitet worden sind. Sonst tun Sie den Schulen einen Tort an. Wir werden das jedenfalls nicht tun, sondern wir werden das gründlich machen. Deshalb brauchen wir auch eine gewisse Zeit, um das vorzubereiten. Es geht zum einen darum, dass wir den Schulen zeigen, welche Möglichkeiten sie im jetzigen (Ministerin Karin Prien) Rechtsrahmen haben, welche Möglichkeiten sie im Rahmen der jetzigen Schulordnung, der jetzigen Kontingentstundentafel haben. Darüber hinaus geht es darum, auszuloten, welche zusätzlichen Möglichkeiten sie benötigen, welche zusätzlichen Änderungen des Rechtsrahmens nötig sind. Dabei geht es um viele Themen. Dabei geht es natürlich auch um die Anwendung von künstlicher Intelligenz, aber weit über ChatGPT hinaus. Ich glaube, da gibt es viel mehr Dinge, über die wir uns nicht nur Gedanken machen müssen, sondern die auch in die Anwendung gehen müssen. Auch das werden wir im Rahmen der Experimentierklausel ausprobieren. Ich will nicht all das wiederholen, was Herr Krüger und Herr Balasus ausgeführt haben. Natürlich geht es darum, Kinder und Jugendliche auf die sich immer schneller verändernde Welt vorzubereiten. Da gibt es die Themen „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ und „Demokratisches Engagement“. Da geht es um Themen wie „Entrepreneurship Education“; Herr Vogt, auch das setzen wir an unseren Schulen bereits um. Da geht es um Verbraucherbildung. Da geht es um andere Formen des MINT-Unterrichts. Ja, das tun einzelne Schulen in unserem Land, Gott sei Dank tun sie es, das tun aber eben viel zu wenige. Wir wollen, dass die Schulen besser voneinander lernen können und zusätzliche Freiräume erhalten. Ja, meine Damen und Herren, es geht auch um neue Arbeitszeitmodelle. Es geht um neue Bewertungsmodelle. Es geht um andere Formen von Kollaboration. All das muss an unseren Schulen mehr gelebt werden. Es geht zum Beispiel um die Möglichkeit, an einem Tag in der Woche im Rahmen von Projektarbeit an Themen zu forschen und zu arbeiten in neuen, kollaborativen Settings. Und ja, es geht auch um die Frage, wie eine Klassenleiterstunde umgesetzt werden kann. Die Möglichkeit dazu gibt es übrigens schon jetzt. Natürlich macht es Sinn, die Schulen darauf aufmerksam zu machen, dass sie von ihren Freiräumen mehr Gebrauch machen können. Eine zusätzliche Frage ist, ob sie ein Innovationsbudget zu diesem Zweck nutzen werden oder zu anderen Zwecken. Eines will ich aber sagen: Geld allein macht noch keine bessere Schule, und mehr Ressourcen machen auch noch keine bessere Schule. Wir müssen uns, bevor wir über die Frage entscheiden, welche Mittel wir an dieser Stelle in die Schulen geben, konzeptionell verständigen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Frau Ministerin, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Christopher Vogt?
Christopher Vogt FDP
Frau Ministerin, Sie haben gesagt: Man muss erst mal das Konzept erstellen, und dann guckt man, wie viel Geld man in die Hand nimmt. Es fällt aber auf, dass im Koalitionsvertrag zweimal von einem Budget oder einem Fonds gesprochen wird. Sie müssen doch eine grobe Vorstellung haben, was Sie bei diesem Thema investieren wollen. Dass Sie das Thema Geld jetzt völlig ausklammern, finde ich schon ein bisschen komisch, da Sie es im Koalitionsvertrag gleich zweimal aufgeführt haben. Haben Sie zumindest eine Größenordnung im Kopf, was Sie investieren wollen? Als Opposition soll man sich ja dazu verhalten. Ich finde das schwierig, wenn Sie sagen: Über Geld wollen wir momentan nicht reden. – Es ist schwierig, das politisch einzuschätzen. – Lieber Herr Vogt, ich habe vom Innovationsfonds gesprochen. (Christopher Vogt [FDP]: Das habe ich gehört! Deswegen frage ich ja!) Anders als Sie jetzt behaupten, habe ich das Thema nicht unter den Tisch fallen lassen. Ich habe auch gesagt, dass wir erst das Konzept machen und dann über Geld reden. Das werden wir in der Koalition machen, so wie wir das an dieser Stelle immer machen. (Christopher Vogt [FDP]: Ah, Sie haben also keine Ahnung! – Beate Raudies [SPD]: Sie dürfen auch mit dem Parlament über Geld reden!) – Ja, das werden wir dann ja auch tun müssen. (Beate Raudies [SPD]: Genau!) Meine Damen und Herren, mir ist noch wichtig zu betonen, dass wir dieses Programm von Anfang an mit einem Transferprozess begleiten wollen, weil es wie bei den PerspektivSchulen darum gehen wird, dass wir die Erfahrungen, die wir im Rahmen der Experimentierklausel machen, auf andere Schulen übertragen können. Ich glaube, dass wir an der Stelle von Dänemark eines wirklich lernen können, nämlich dass wir uns stärker auf Lösungen als auf (Ministerin Karin Prien) Probleme konzentrieren. Das werden wir auch an unseren Schulen tun müssen. Die Lösung liegt eben nicht in immer mehr Geld. Das wäre viel zu einfach gedacht. Wir werden unsere Spielart des Freiheitsversuchs mit der Experimentierklausel in Schleswig-Holstein entwickeln. Ich freue mich auf den Beteiligungsprozess in den Regionalkonferenzen, ich freue mich auf die weitere wissenschaftliche Begleitung, und ich freue mich auch über jeden konstruktiven Beitrag, den Sie aus dem Parlament heraus entwickeln, den auch die Opposition zu diesem Prozess beitragen wird. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Die Ministerin hat die zugewiesene Redezeit um eine Minute und 18 Sekunden überschritten. Diese Zeit würde nun theoretisch allen Fraktionen zur Verfügung stehen. – Mir liegen aber keine Wortmeldungen vor; deswegen schließe ich jetzt die Beratung. Ausschussüberweisung ist aus meiner Sicht nicht beantragt worden; dann komme ich zur Abstimmung in der Sache. Es ist beantragt worden, über den Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/722, in der Sache abzustimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. – Gegenprobe! – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und SSW. Damit ist der Antrag mit Mehrheit angenommen. Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 8: Erhöhung und Entfristung der Entfernungspauschale ab dem ersten zurückgelegten Kilometer Antrag der Fraktionen von FDP und SSW Drucksache 20/576 (neu) Pendlerinnen und Pendler sozial und ökologisch gerecht entlasten Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/742 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst für die FDP-Fraktion die Abgeordnete Annabell Krämer.
Annabell Krämer FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schleswig-Holstein ist ein Flächenland. Die meisten Bürgerinnen und Bürger leben abseits unserer größeren Städte und müssen einen nicht unerheblichen Weg zu ihrer Arbeitsstätte zurücklegen. Die Gründe dafür sind natürlich vielfältig. Der eine lebt gerne auf dem Land, der andere muss aus Mangel an bezahlbarem oder verfügbarem Wohnraum den größeren Städten den Rücken kehren, oder er zieht gar nicht erst dorthin. Unabhängig von den jeweiligen Beweggründen nehmen diese Menschen massiv Druck aus dem Wohnungsmarkt – aber sie nehmen andererseits auch einen weiten Weg zur Arbeit in Kauf. Die Arbeitsstätten in unserer Dienstleistungsgesellschaft liegen nämlich nun einmal selten in der Peripherie, sondern meistens in den Metropolen. Nicht erst seit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, sondern schon seit Längerem entsprechen die steuerlich absetzbaren Wegekosten nicht mehr den tatsächlichen Aufwendungen, die unsere Bürgerinnen und Bürger zu tragen haben, wenn sie ihre Arbeitsstätte erreichen müssen. Dennoch: Die Kostensteigerungen sind seit dem letzten Jahr besonders erheblich; wir alle haben das gespürt. Aus diesem Grund fordern wir die Landesregierung heute dazu auf, sich auf Bundesebene für eine Entfristung der Entfernungspauschale, im Volksmund auch Pendlerpauschale genannt, sowie deren Erhöhung auf mindestens 38 Cent pro Kilometer einzusetzen – (Beifall FDP und SSW – Christopher Vogt [FDP]: Sehr gut!) und dies übrigens ab dem ersten Kilometer und somit unabhängig von der Gesamtstrecke zwischen der Wohnung und dem Ort der ersten Tätigkeit. Denn grundsätzlich sind die Kosten je Kilometer, die Pendlerinnen und Pendler auf ihrem täglichen Arbeitsweg zu tragen haben, nicht davon abhängig, ob es sich um den ersten oder aber um den 21. Kilometer handelt. Die steuerliche Ungleichbehandlung der ersten 20 Kilometer ist völlig willkürlich und ist politisch motiviert. Ich befürchte, dieses Beharren auf der Ungleichbehandlung resultiert aus der Unkenntnis, die unter anderem der grüne Wirtschaftsminister (Annabell Krämer) Robert Habeck an den Tag legt, der tatsächlich verlautbaren ließ, dass die Pendlerpauschale die Mobilitätswende verhindere, da diese ja nur den Autofahrern zugutekomme. – Nein, Herr Minister Habeck, die Pendlerpauschale steht allen Bürgerinnen und Bürgern zu, (Lars Harms [SSW]: So ist es!) unabhängig von der Wahl der Mobilitätsform. Deshalb heißt sie ja auch Entfernungspauschale und nicht etwa Kfz-Pauschale. (Beifall SSW – Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Ganz nebenbei: Auch vor zwei Jahren hätte er das schon wissen können, liebe Frau von Kalben. (Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Auch wer seinen Arbeitsweg mittels des öffentlichen Personennahverkehrs oder mit dem Fahrrad zurücklegt, hat im Übrigen Kosten zu tragen, und diese sind in letzter Zeit ebenfalls gestiegen. Gestiegene Anschaffungs- und Wartungskosten für Kraftfahrzeuge, E-Bikes, konventionelle Räder, höhere Kraftstoffpreise, gestiegene Ausgaben für Monatskarten, die veränderte ÖPNV-Abschreibungsmöglichkeit und Sonstiges sorgen dafür, dass die anrechenbare Entfernungspauschale bei Weitem nicht die tatsächlichen Kosten des Arbeitswegs deckt. Andere Werbungskosten sind in Höhe der tatsächlichen Entstehung in der Steuererklärung ansetzbar, nur die Entfernungspauschale verkommt aufgrund von sachlicher Unkenntnis zum Politikum. Liebe Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Geben Sie endlich Ihre Blockadehaltung gegen die zwingend gebotene Erhöhung der Entfernungspauschale auf! (Beifall FDP und SSW – Zuruf: Sehr gut!) Wir alle wollen doch den Druck auf den Wohnungsmarkt in unseren Städten reduzieren. Dann sorgen Sie nicht noch weiterhin dafür, dass sich manche Bürger – trotz der dort niedrigeren Mieten – nicht leisten können, aufs Land zu ziehen. Es muss auch in heutigen Zeiten bezahlbar sein, Wegstrecken von oft über 100 Kilometer pro Tag – man fährt ja schließlich hin und zurück – zu bewältigen. Bei aller falschen Ideologie: Auch das gehört zu gerechter Sozialpolitik. (Vereinzelt Lachen) Kommen wir noch einmal ganz kurz – sozusagen auf den letzten Drücker – auf den tatsächlich auf den letzten Drücker eingereichten Alternativantrag von Schwarz-Grün. Er ist ein fantastisches Symbol für die fehlenden Gemeinsamkeiten dieser Koalition. Er strotzt geradezu vor Uneinigkeit – ein auf den letzten Metern erwirkter Kompromiss. (Zurufe: Genau! Ein erwürgter!) – Nein, im Ernst: Eigentlich ist dieser Antrag wirklich putzig. Die Entfernungspauschale und die Mobilitätsprämie – – Ich zitiere es einmal kurz: „Die Entfernungspauschale und die Mobilitätsprämie“ sollen „soziale und ökologische Belange der Mobilität besser berücksichtigen.“ – Oha! Herrlich! Es lebe die Bürokratie und das Revival des Fahrtenbuchs – ab sofort allerdings für sämtliche Mobilitätsformen. Unsere jetzt schon überlasteten Finanzämter werden sicherlich begeistert sein ob der zukünftig zu überprüfenden Wahl der genutzten Fortbewegungsmittel. – Vielleicht sollten wir demnächst alle einen Fitnesstracker am Arm haben, dann kann das Finanzamt nämlich überprüfen, ob wir zu Fuß gegangen sind, ob wir mit dem Fahrrad gefahren sind, den ÖPNV benutzt haben – oder ob wir uns gar nicht bewegt haben; denn dann haben wir wahrscheinlich das Auto genommen. (Zuruf Ole-Christopher Plambeck [CDU]) Ich freue mich auf die gleich erfolgende Darstellung der Praktikabilität durch meine Kollegen von Schwarz-Grün. – Ole, ich freue mich darauf, wenn du mir gleich erklärst, wie die Finanzämter dies zukünftig nachhalten werden. Du bist ja ein Fachmann auf diesem Gebiet. Wie gesagt, ich werde diesen Ausführungen lauschen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD)
Peter Lehnert
Das trifft sich sehr gut, weil ich jetzt nämlich beabsichtige, für die CDU-Fraktion dem Kollegen OleChristopher Plambeck das Wort zu erteilen. (Annabell Krämer [FDP]: Du kannst nahtlos anschließen! – Weitere Zurufe)
Ole-Christopher Plambeck CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Krämer, vielen Dank für den Antrag. (Oliver Kumbartzky [FDP]: Gern!) (Ole-Christopher Plambeck) Allerdings muss man sagen, dass die Bundesregierung mit ihrem Bundesfinanzminister auch die Möglichkeit hätte, bei diesem Thema initiativ tätig zu werden. (Annabell Krämer [FDP]: Ja!) Aber da ist man sich, glaube ich, auch in der Ampel nicht so ganz einig, wie man hier voranschreiten möchte. (Beifall CDU – Zurufe) Dabei sage ich ganz klar, dass so eine Initiative absolut richtig ist, um Pendlerinnen und Pendler, die Tag für Tag zur Arbeit fahren und damit unser Land am Laufen halten, stärker zu entlasten. Eine stärkere Entlastung ist nicht nur geboten, sondern auch notwendig, gerade – das haben Sie eben gesagt – weil Schleswig-Holstein ein Flächenland ist und dieser Flächenfaktor auch berücksichtigt werden muss. Natürlich ist der Nahverkehr mit dem DeutschlandTicket nun etwas günstiger geworden. Aber das nützt nur dort, wo auch ein ÖPNV-Angebot da ist. (Zuruf) Wenn ich im ländlichen Raum, in einem Dorf lebe und beispielsweise nach Hamburg zur Arbeit fahren muss, bin ich häufig auf das Auto angewiesen; ein Handwerker, der Material mit sich führen muss, kann ebenfalls nicht unbedingt mit Bahn oder Bus fahren. So sind die Überwindung einer Distanz zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte und die dadurch entstehenden Wegekosten notwendige Bedingungen für eine berufliche oder betriebliche Tätigkeit. Gleichwohl wird die Höhe der Wegekosten erheblich durch die individuelle Entscheidung des Steuerpflichtigen beeinflusst, also die Entscheidung, welches Verkehrsmittel genutzt wird, oder aber die Wahl des Wohn- wie auch des Arbeitsortes. Aber gibt es eine solche Wahl wirklich? Viele Steuerpflichtige haben nämlich faktisch nicht die Wahl, weil der Wohnort, der Arbeitsort oder das Verkehrsmittel nicht so ohne Weiteres zu verändern ist. (Beifall CDU) Deswegen muss natürlich der tägliche Arbeitsweg angemessen berücksichtigt werden, und zwar – das steht auch in unserem Antrag – ab dem ersten Kilometer. Gerade mit Blick auf den Grundsatz der Besteuerung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit, die für die Lastengleichheit im Einkommensteuerrecht maßgeblich ist, ist diese Notwendigkeit da. Danach unterliegt die Einkommensteuer grundsätzlich dem zu versteuernden Einkommen, also dem Saldo zwischen dem Erwerbseinkommen und den betrieblich oder beruflich notwendigen Erwerbsaufwendungen, die hier mit der Entfernungspauschale dargestellt werden. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Aber das Bundesverfassungsgericht erkennt ausdrücklich außerfiskalische Förderungs- und Lenkungszwecke an wie verkehrs-, umwelt-, sozialoder wirtschaftspolitische Zielsetzungen, wenn dafür besondere sachliche Gründe dargestellt sind. Deswegen ist es sozialpolitisch richtig, auch diejenigen in den Blick zu nehmen, die kein hohes Einkommen haben oder deren Einkommen sogar unter dem Grundfreibetrag liegt und die deswegen von den Kostensteigerungen besonders belastet sind. (Vereinzelter Beifall) Deswegen ist das Instrument der Mobilitätsprämie ein richtiges Instrument, aber im Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten nicht ausreichend. Im Übrigen hat die aktuelle Gesetzeslage mit der erhöhten Pauschale ab dem 21. Kilometer auch einen sozialpolitischen Grund, nämlich den, Personen mit einem längeren Arbeitsweg und damit einer höheren Belastung stärker zu entlasten. Wir sehen es aber ganz klar so, dass diejenigen, die unterwegs sind, ab dem ersten Kilometer mit höheren Kosten zu rechnen haben und deswegen auch entsprechend entlastet werden müssen. Deswegen fordern wir die Landesregierung auf, in den kommenden Gesprächen, die auf Bundesebene stattfinden sollen, nicht nur die Entfernungspauschale, sondern auch die Mobilitätsprämie entsprechend anzupassen, aber auch – das gehört dazu – soziale und ökologische Aspekte zu berücksichtigen. Da sind wir auf die Gespräche mit dem Bund gespannt. – Ich bedanke mich und bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Annabell Krämer [FDP])
Peter Lehnert
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Kollege Oliver Brandt das Wort.
Oliver Brandt GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Pendeln zum Arbeitsort, insbesondere über lange Strecken, ist anstrengend und belastet die Beschäftigten. Lange Arbeitswege wirken sich (Oliver Brandt) nachteilig auf die Freizeit und die produktive Arbeitszeit aus und erhöhen das Krankheitsrisiko. Pendlerinnen und Pendler leiden häufiger unter psychosomatischen Erkrankungen wie Kopf- und Rückenschmerzen, gehen seltener zum Arzt und treiben weniger Sport. Volkswirtschaftlich sind lange Fahrtzeiten ineffizient. Weite Strecken zum Arbeitsort haben aber auch ökologische Auswirkungen, zum Beispiel einen erhöhten CO -Ausstoß und eine stärkere Schadstoff2 belastung in der Luft. Feinstaub entsteht übrigens auch durch Elektroautos. Die Entfernungspauschale in der heutigen Form setzt Anreize für lange Arbeitswege. (Lars Harms [SSW]: Ab morgen früh fahre ich 200 Kilometer!) Das Umweltbundesamt und Umweltverbände kritisieren seit Langem, dass dadurch der Trend zu mehr Verkehr gefördert wird. Dies ist aus den genannten ökologischen und volkswirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll.
Peter Lehnert
Kollege Brandt, erlauben Sie eine Zwischenfrage?
Annabell Krämer FDP
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie gerade gesagt: Lange Arbeitswege belasten die Ökologie, und die Pendlerpauschale ist ein Anreiz dazu, lange Arbeitswege in Kauf zu nehmen. Habe ich Sie richtig verstanden? Was ist denn die Alternative für denjenigen, der auf dem Land wohnt? – Auf die Alternativen werde ich gleich eingehen, da können Sie gespannt lauschen. (Lars Harms [SSW]: Arbeitslosigkeit!) – Arbeitslosigkeit? – Nein. Andere steuerliche Anreize für kürzere Arbeitswege. Aber ich werde dazu Ausführungen machen. (Zurufe) Auch sozial ist die Pendlerpauschale nicht gerecht, denn Bezieherinnen und Bezieher höherer Einkommen profitieren aufgrund der Steuerprogression in absoluter Höhe stärker als Geringverdienerinnen und -verdiener von langen Wegstrecken. Zudem legen Menschen mit geringerem Einkommen statistisch gesehen kürzere Strecken zurück und profitieren nicht wie Empfänger größerer Einkommen von der Pauschale. Mit Einführung der Mobilitätsprämie 2021 konnten erstmals auch Berufstätige, die aufgrund ihres geringen Einkommens keine Steuern zahlen, ihre Kosten für Fahrten zum Arbeitsweg geltend machen. (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Diese Regelung ist allerdings bis 2026 befristet. Hier sollte eine dauerhafte Lösung gefunden werden. Ich begrüße es daher ausdrücklich, dass die Ampelkoalition im Februar 2022 vereinbart hat, eine soziale und ökologische Neuordnung der Pendlerpauschale in Angriff zu nehmen. Liebe Kollegin Krämer, Sie haben sich ja über unseren Antrag gewundert. Das ist eins zu eins die Formulierung aus dem Koalitionsausschuss, die die FDP in Berlin mit beschlossen hat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beate Raudies [SPD]: Das ist schön, dass die CDU das mitträgt!) Umso mehr wundert mich jetzt der Antrag der FDP, dem der SSW inzwischen auch beigetreten ist. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ja, sehr gut!) Warum fordern Sie die Landesregierung auf, sich in Berlin für eine Entlastung von Pendlerinnen und Pendlern einzusetzen? Warum wenden Sie sich nicht an Ihren Finanzminister oder Verkehrsminister? Sie haben doch in Berlin die Gestaltungsmacht. Die Antwort gebe ich Ihnen gerne selbst: Die Vereinbarung, die im Koalitionsausschuss der Ampel getroffen wurde, passt natürlich nicht mit einer generellen Anhebung der Pendlerpauschale auf 38 Cent zusammen.
Peter Lehnert
Kollege Brandt, erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage der Abgeordneten Krämer? – Ja.
Annabell Krämer FDP
Ich wollte noch einmal an meine erste Zwischenfrage erinnern. Sie sagten ja, Sie kommen noch darauf, ja?
Oliver Brandt GRÜNE
Ich komme noch darauf. – Sie kommen noch darauf, was die Alternative für Menschen auf dem Land ist, deren Arbeitsplatz weiter weg ist? (Oliver Brandt) – Ja, genau.
Peter Lehnert
Kollegin Krämer, ich würde vorschlagen, dass wir so verfahren. Sonst wird es nämlich zu einem Zwiegespräch und nicht zu einer Zwischenfrage.
Oliver Brandt GRÜNE
Noch ein paar Worte zum Argument der erheblichen Kostensteigerungen, die im Antrag von FDP und SSW als Begründung herhalten sollen. Ein Liter Super E 10 kostete im Februar 2013 1,60 Euro. Aktuell sind es 1,814 Euro. Das ist ein Anstieg von 13 Prozent über zehn Jahre. (Annabell Krämer [FDP]: Jetzt hat er sich den teuersten Monat in den letzten zehn Jahren rausgesucht!) Die Inflation betrug von 2013 bis 2022 kumuliert 21 Prozent. Der Preisanstieg von Benzin lag damit deutlich unter der Inflationsrate. Im Übrigen ist eine BahnCard 50 heute mit 244 Euro günstiger als vor zehn Jahren, da kostete sie nämlich 249 Euro. Demnächst bekommen wir mit dem Deutschlandticket ein unschlagbar günstiges Angebot auch für Pendlerinnen und Pendler. Daher ist aus meiner Sicht eine Anhebung der Pendlerpauschale auf 38 Cent derzeit nicht gerechtfertigt. Inhaltlich stehe ich voll hinter der Vereinbarung auf Bundesebene, soziale und ökologische Belange der Mobilität bei der Entfernungspauschale zukünftig stärker zu berücksichtigen. Der Kollege Plambeck hat es bereits angesprochen: Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2008 in einem Urteil zur Entfernungspauschale eine umweltpolitische Verhaltenslenkung als Rechtfertigungsgrund für die Ausgestaltung der Einkommensteuer für zulässig erklärt. Aufgrund neuer Arbeitsmodelle sollte eine steuerliche Reform der Werbungskosten ganzheitlich betrachtet werden. So könnte eine Reform der Pendlerpauschale mit verstärktem steuerlichen Anreiz zum Beispiel für Homeoffice oder Arbeiten im Coworking-Space verknüpft werden, um das Arbeiten zu Hause aus steuerlichen Gründen attraktiver zu machen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir bitten daher die Landesregierung, sich in den Prozess, der in Berlin bereits vereinbart wurde, aktiv einzubringen, damit die Entfernungspauschale sozial und ökologisch gerechter wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist auch dringend erforderlich, da die gesetzlich festgeschriebenen Klimaziele im Verkehrssektor bis heute deutlich verfehlt werden. Hier hat das FDPgeführte Bundesverkehrsministerium bisher wenig geliefert und kann daher etwas Nachhilfe aus Schleswig-Holstein gut gebrauchen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Peter Lehnert
Für die SPD-Fraktion erteile ich der Abgeordneten Beate Raudies das Wort.
Beate Raudies SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Übermorgen jährt sich der Tag des russischen Überfalls auf die Ukraine. In der Folge haben wir einen zum Teil dramatischen Anstieg der Energiepreise erlebt. Auch wenn sich der Preisanstieg ein wenig abgeschwächt hat, tragen gerade die privaten Haushalte erhebliche Belastungen im Bereich der Kosten für Strom, Wärme und Verkehrskraftstoffe. Deswegen, Kollege Brandt, kommt es eben nicht nur darauf an, ob das Benzin teurer geworden ist. (Beifall Thomas Losse-Müller [SPD] und Annabell Krämer [FDP]) Darüber hinaus haben sich nämlich auch andere Güter und Dienstleistungen verteuert. Gucken Sie mal auf den Einkaufszettel im Supermarkt! (Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das trifft die Haushalte mit geringem Einkommen besonders hart. Darum war und ist es wichtig und richtig, sich über Entlastungen für die Menschen im Land Gedanken zu machen, Herr Kollege. (Lars Harms [SSW]: Sehr gut! – Weitere Zurufe) – Ich bin auf das Argument des Kollegen Brandt eingegangen, die Benzinpreissteigerung rechtfertige keine Erhöhung der Pendlerpauschale.
Jette Waldinger-Thiering
Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Brandt zu?
Oliver Brandt GRÜNE
Ich bin ja mit Ihnen einer Meinung, dass auch allgemeine Lebenshaltungskosten gestiegen sind. Sind Sie aber der Meinung, dass wir bei gestiegenen Lebensmittelpreisen die Entfernungspauschale erhöhen sollten? Oder wäre es da nicht eventuell sinnvoll, für bestimmte Lebensmittel den Mehrwertsteuersatz zu senken? (Beifall Ulrike Täck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Lieber Kollege Brandt, wenn wir hier auch noch eine Mehrwertsteuerdiskussion anfangen, werden wir heute nicht fertig. Das macht vielleicht nichts, ich diskutiere gerne mit Ihnen über eine Neuordnung, eine Neujustierung des Mehrwertsteuersystems insgesamt. Da sind viele Dinge, die lohnen, überarbeitet zu werden. Ihr Argument war: Der Benzinpreis ist in zehn Jahren um X gestiegen, und deswegen brauchen wir die Entfernungspauschale nicht anzuheben. Darauf bin ich eingegangen, und ich beschäftige mich mit dem Thema Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger und würde da gern weitermachen. (Beifall SPD und SSW) Die Regierungskoalition, die Ampel, hat im Herbst ein großes Entlastungsprogramm auf den Weg gebracht: Gaspreisbremse, Wohngeldreform, 49-EuroTicket. Das sind Beiträge, die die Menschen in der Tat merken. Dazu kommen das Bürgergeld und der Mindestlohn von zwölf Euro. Wir sollten nicht vergessen: Davon profitieren in Schleswig-Holstein viele Menschen. Das hat uns bisher ganz gut durch den Winter gebracht. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Lars Harms [SSW]) Die schwarz-grüne Landesregierung hat im September zwar ebenfalls sehr vollmundig erklärt, ihren Teil zur Entlastung beitragen zu wollen, aber so richtig viel ist bei den Menschen noch nicht angekommen. Zudem sind viele Programme mehr Schein als Sein, zum Beispiel die Bürgschaften für die Wirtschaftsbetriebe. Auch hier simuliert Schwarz-Grün mal wieder Politik, und deswegen hilft die Opposition der Regierung immer gern auf die Sprünge. Heute geht es der FDP und dem SSW um die Entfernungs- oder – wie sie im Sprachgebrauch auch heißt – Pendlerpauschale. Derzeit können für den Weg zum Arbeitsplatz pauschal 35 Cent pro Entfernungskilometer geltend gemacht werden, ab dem 21. Kilometer sogar 38 Cent. Diese Pauschale gilt – nicht erst seit zwei Jahren – unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel. Das ist gut. Allerdings gilt die Erhöhung befristet, bis 2026, und das ist schlecht. Natürlich entlastet die Pauschale Pendler mit geringem Einkommen weniger als Pendler mit höherem Einkommen, da ihre Wirkung vom individuellen steuerpflichtigen Einkommen abhängt, also gerade nicht ausschließlich von der Anzahl der zurückgelegten Kilometer. Bei gleich langem Arbeitsweg ist die Entlastung deswegen für den umso höher, der ein höheres Einkommen hat. Das finde ich – daraus mache ich keinen Hehl – nach wie vor ungerecht. Viele Menschen haben zudem ein Einkommen, das unterhalb des Grundfreibetrags liegt, und sie zahlen gar keine Steuern. Für diese Menschen wurde seinerzeit die Mobilitätsprämie eingeführt. Ihre Berechnung orientiert sich an der Entfernungspauschale. Immerhin 200.000 Menschen in Deutschland profitieren davon. Das finde ich eine ganze Menge. Aber auch diese Regelung ist befristet. Auch deswegen fordern FDP und SSW nun, die Pauschale auf einheitlich 38 Cent pro Kilometer zu erhöhen und die Regelung zu entfristen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das finden wir in diesen Zeiten gut und richtig. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ja, die Pendlerpauschale fördert de facto lange Arbeitswege und trägt damit zu höherem Verkehrsaufkommen bei. Sie ist umwelt- und klimapolitisch kritisch. Die Ampelkoalition – das nenne ich gern noch einmal – hat sich darum vorgenommen, noch in dieser Legislaturperiode die Pendlerpauschale neu zu ordnen und dabei ökologisch-soziale Belange der Mobilität besser zu berücksichtigen. Ich bin sehr gespannt darauf. Aber im Flächenland Schleswig-Holstein werden viele Menschen noch eine lange Zeit auf ein individuelles Verkehrsmittel angewiesen sein, vor allem in den Randzeiten und im ländlichen Raum. Denn wir sind weit entfernt vom bezahlbaren und gut ausgebauten ÖPNV, und das liegt auch an dieser Landesregierung. (Beifall SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Meine Damen und Herren, Sie können sich ja nicht einmal entscheiden, welche Prioritäten Sie bei der (Beate Raudies) Umsetzung des Landesweiten Nahverkehrsplans setzen, wo Sie die vielen Millionen aus IMPULS verbauen wollen, um den ÖPNV zu verbessern. Lieber Kollege Brandt, was nützt es mir, dass die Bahn billig fährt, wenn sie gar nicht fährt! Ich bin ja eine von denen, die sich in die Bahn setzen, in den heute Morgen schon angesprochenen RE 70. Ich muss oft einen Zug früher fahren, damit ich meine Termine pünktlich schaffe. Das machen viele Menschen nur eine gewisse Zeit mit. Das kann ich komplett nachvollziehen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Mobilität muss für alle Schleswig-Holsteinerinnen und SchleswigHolsteiner möglich sein, unabhängig davon, wo sie leben. Sie muss sich an ihren Bedürfnissen und Lebenswirklichkeiten orientieren. Deswegen braucht es jetzt diese höhere Pendlerpauschale. Deswegen stimmen wir dem Antrag von FDP und SSW zu. (Beifall SPD, FDP und SSW – Annabell Krämer [FDP]: Wunderbar!)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Ich erteile nun dem Abgeordneten Lars Harms von der SSW-Fraktion das Wort.
Lars Harms SSW
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Brandt, ich pendle jeden Tag nach Kiel. Das wird sich auch nicht ändern, solange ich Landtagsabgeordneter bin. Denn der Landtag wird wahrscheinlich nicht nach Husum verlegt werden, damit ich einen kürzeren Arbeitsweg habe. Außerdem würde das dazu führen, dass andere Leute weiter pendeln müssten. Das Problem bleibt also bestehen. Meistens sind die Arbeitsstellen fix, und man muss pendeln. Pendeln ist kein Anreiz, ich habe eigentlich keinen Bock, jeden Morgen 90 Kilometer zu fahren. Wenn der Weg kürzer wäre, wäre es schöner, aber das lässt sich nun einmal nicht ändern. So geht es allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in diesem Land. Schleswig-Holstein ist nämlich ein Pendlerland. Ein Drittel der arbeitenden Bevölkerung pendelt. Menschen müssen teilweise weit pendeln, es pendeln auch Leute aus Husum nach Hamburg, und das kostet richtig Kohle. Deshalb ist es notwendig, über eine Entlastung nachzudenken. Die Spritpreise sind durch die Decke gegangen. Herr Brandt, Sie haben eben selbst aufgezählt, was es kostet, ÖPNV und SPNV zu nutzen. Das 49-Euro-Ticket ist ein Segen für viele von uns. Trotzdem merkt man, dass die Preise extrem gestiegen sind. Natürlich sind auch die Strompreise explodiert. Das führt im Übrigen dazu, dass damit auch die laufenden Kosten für Elektroautos steigen – (Beifall FDP) und wir wollen doch umsteigen –, auch für die wird es teurer. Die Mobilitätsbedürfnisse steigen, aber auch die Kosten, und darauf müssen wir ernsthaft reagieren. Die Bundesregierung hat die Neuordnung der Entfernungspauschale noch in dieser Legislaturperiode beschlossen, mit der die ökologischen und sozialen Belange der Mobilität besser berücksichtigt werden sollen. Das haben Sie in Ihrem Antrag abgeschrieben. In diesem Prozess muss sich Schleswig-Holstein vernehmlich zu Wort melden. Die Menschen in unserem Land erwarten, dass sie für ihre Reallohnverluste, die sie im Zuge von Inflation und Energiekostensteigerung hatten, entlastet werden. Das ist wichtig, das brauchen die Leute heute. Deswegen legen FDP und SSW mit dem Antrag eine Lösung vor, nämlich die Pendlerpauschale, die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom ersten Kilometer an deutlich entlasten soll. Die 20-Kilometer-Hürde ist willkürlich, veraltet und ungerecht, sie muss weg. Es gibt nämlich keine billigen oder teuren Kilometer, jeder Kilometer kostet Geld. Darum müssen auch Geringverdiener – die dürfen wir nicht vergessen –, deren Einkommen so niedrig ist, dass es unter den Grundfreibetrag fällt, eine vernünftige Pauschale bekommen statt der Mobilitätsprämie. Diese hat nämlich auch die willkürliche Grenze von 20 Kilometern: Erst ab dem 21. Kilometer erhalten diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 14 Prozent von 38 Cent, also 5,3 Cent. Die müssen – in Deutschland geht das wohl nicht anders – mit einem speziellen Formular beim Finanzamt beantragt werden. Auch von dieser Seite aus ist das System dringend reformbedürftig. Mit 38 Cent pro Kilometer können Wartung, Instandhaltung, Betriebskosten und nicht zuletzt die Anschaffung eines Pkw bezahlt werden, egal, wie er betrieben wird, ob das ein Elektrofahrzeug ist, ein Benziner oder ein Diesel. Die Pauschale kann gerade so dazu beitragen, dass es für die Leute einigermaßen händelbar ist. Ich gehe aber auch davon aus, dass 38 Cent vom allerersten Kilometer an die Wahl des Verkehrsmittels (Lars Harms) erleichtern und – das ist ganz wichtig – den Umstieg begünstigen werden. (Annabell Krämer [FDP]: Genau, so ist es!) Das Fahrrad ist bei Entfernungen zwischen 5 und 8 Kilometern ein sehr geeignetes Verkehrsmittel. Gerade diese Kurzstrecke, die ja nicht so hoch subventioniert wird wie eine lange Strecke, wurde bislang benachteiligt. Radfahrer werden durch das System benachteiligt. Wer sich aufs Rad setzt, könnte von dem neuen, einheitlichen Kilometersatz massiv profitieren. Genau diesen Anreiz wollen wir doch! Das ist doch ein ökologischer Ansatz! (Beifall SSW und FDP) Gleiches gilt natürlich für das 49-Euro-Ticket. Wenn ich 38 Cent steuerlich geltend machen kann, und zwar vom ersten Kilometer an, aber nur 49 Euro monatlich aufwende, dann lohnt sich der Umstieg vom Auto auf den öffentlichen Personennahverkehr, und dahin wollen wir doch, das ist doch das Ziel! Unsere Lösung führt dazu, dass Autofahrer einigermaßen das erstattet bekommen, was sie aufwenden müssen, und Nutzer des ÖPNV und von Fahrrädern einen Bonus dafür bekommen, dass sie auf nachhaltigere Verkehrsmittel umgestiegen sind. Genau so muss es gehen. Darum erwarte ich, dass sich die Landesregierung für einen einheitlichen Satz ab dem ersten Kilometer einsetzt, der bei mindestens 38 Cent liegen sollte, damit das Leben in Schleswig-Holstein bezahlbar bleibt. (Beifall SSW, FDP und Thomas Losse-Müller [SPD])
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Für einen Dreiminutenbeitrag hat sich die Abgeordnete Annabell Krämer von der FDP-Landtagsfraktion gemeldet.
Annabell Krämer FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich mich über den Kollegen Brandt von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN echt geärgert habe. Umso mehr verwundert mich, dass seine Rede von Teilen der CDU auch noch beklatscht wurde. Ich möchte das hier einmal in aller Deutlichkeit sagen. (Beifall FDP und SSW) Hier wurde allen Ernstes so getan, als würden eine Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer und die Entfristung Anreize für die Inanspruchnahme eines längeren Arbeitsweges bieten, man könne ja schließlich im Homeoffice arbeiten. – Erzählen Sie einmal einer Krankenschwester, die in Friedrichskoog wohnt und in Hamburg im Krankenhaus arbeitet, dass sie im Homeoffice sitzen kann! (Beifall FDP, SPD und SSW) Erzählen Sie ihr einmal, dass sie auf Öffis umsteigen soll! Erzählen Sie ihr einmal, dass sie zweieinhalb Stunden hin- und zweieinhalb Stunden zurückfahren soll! – Das ist doch eine Milchmädchenrechnung, das ist doch Politik am Bürger vorbei! Ganz ehrlich: Wir schaffen hier keine Anreize, wir entfernen Ungerechtigkeiten! Ich möchte das hier ganz deutlich sagen und eine kleine Rechnung aufmachen. Sie wissen ja, dass ich gern ein bisschen mit Zahlen jongliere. Wir reden von 38 Cent, und zwar nicht pro gefahrenem Kilometer, sondern für die einfache Wegstrecke. Das macht, wenn ich hin- und zurückfahre, pro Kilometer 14 Cent. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: 19 Cent!) Der Kollege Brandt redet von Anreizen dafür, lange Wege in Kauf zu nehmen. Dann habe ich mich hingesetzt und gerechnet: ein kleiner Mittelklassewagen, nicht unrealistisch, ein kleines Auto, Anschaffungskosten – ich habe einmal gespielt – 30.000 Euro, wenn wir jetzt ein Auto anschaffen, 20.000 Kilometer jährliche Fahrleistung; ich habe sieben Liter Verbrauch unterstellt, da habe ich ungefähr die Mischung aus Benziner und Diesel getroffen, denke ich einmal – das ist nicht aus der Luft gegriffen, ich habe ein bisschen gerundet –, ich habe mit knapp zwei Euro pro Liter kalkuliert, also ein bisschen gerundet. Wissen Sie, worauf ich gekommen bin, was der tatsächliche Kilometer kostet? Da sind keine außerordentlichen Kosten enthalten, da habe ich keinen Unfall hineingerechnet, ich habe keine neuen Reifen hineingerechnet, aber ich habe alle zwei Jahre TÜV, ASU, Reifenwechsel und Verschleiß mit allem Drum und Dran mit 500 Euro angesetzt; das ist nicht viel, zweimal im Jahr Reifenwechsel, Verschleiß, Sonstiges, durch die Werkstatt, alles Pipapo. Das sind 29,5 Cent, und zwar nicht hin und zurück, also die Hälfte, sondern pro gefahrenem Kilometer. Das macht ohne irgendwelche sonstigen Aufwendungen 59 Cent bei einem durchschnittlichen Pkw. Und dann wollen Sie mir erzählen, dass 38 Cent einen Anreiz dafür schaffen, dass (Annabell Krämer) Leute das in Anspruch nehmen, um ihren Job auszuüben und ein paar Kilometer mehr zu fahren als andere? Wir sollten doch froh sein, wenn es sich die Leute leisten können, da zu wohnen, und einen kurzen Arbeitsweg haben! (Beifall FDP, Marc Timmer [SPD] und Sybilla Nitsch [SSW]) Aber es gibt Menschen in unserem Land, die müssen – verdammt noch mal – lange Wege in Kauf nehmen. Die dann auch zu diffamieren und zu behaupten, wir schafften hier Anreize! Wenn wir denen – unserer Mittelschicht – ein bisschen das Leben erleichtern möchten, dem beschäftigten Dachdecker, der Krankenschwester, der Einzelhandelsverkäuferin – – Es kann nicht jeder im Homeoffice arbeiten, und das sollten wir bitte berücksichtigen. Das wollen wir auch gar nicht, denn das soziale Miteinander gehört auch zum Berufsalltag dazu. – Besten Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Jette Waldinger-Thiering
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, somit erteile ich der Ministerin Heinold für die Landesregierung das Wort. Monika Heinold, Finanzministerin: Sehr geehrte Damen und Herren! (Das Rednerpult lässt sich zunächst nicht in der Höhe verstellen – Serpil Midyatli [SPD]: Nichts kaputt machen, das kostet alles Geld, Frau Ministerin! Sie rücken ja nichts raus! – Weitere Zurufe – Unruhe) – Frau Krämer ist noch beschäftigt, und ich habe viel Zeit. Menschen in unserem wunderschönen Bundesland müssen mobil sein, auch um zur Arbeit zu kommen – mit dem Bus, mit der Bahn, mit dem Rad, zu Fuß, mit dem Auto, selbstverständlich, gerade, wer irgendwo wohnt, wo weder Bus noch Bahn fahren oder mit einem schlechten Anschluss oder wer aus anderen Gründen aufs Auto angewiesen ist. Daran gibt es für die Landesregierung gar keinen Zweifel. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Deshalb ist es im Grundsatz richtig, dass wir auch steuerlich immer wieder schauen, wie wir am besten steuern, um Mobilität zu ermöglichen – das ist die eine Seite. Auf der anderen Seite haben wir natürlich die Aufgabe, so zu steuern, dass neben dem Auto möglichst flächendeckend auch der ÖPNV nutzbar ist. Das ist unsere andere Aufgabe. Die Radwege, die städtische Mobilität und all das kommen noch hinzu. Nun stelle ich fest, dass die Koalitionsfraktionen der FDP einen Gefallen tun wollten, indem sie einfach einmal formuliert haben, was sich die Bundesregierung vorgenommen hat zu unterstützen. Das macht es natürlich nicht so einfach, wenn wir mit breiter Kraft die Bundesregierung unterstützen wollen, aber das der FDP auch wieder nicht recht ist und sie das Ding auseinandernimmt. Tatsache ist, dass sich die Bundesregierung am 23. Februar 2022 in einem Zehn-Punkte-Plan unter anderem darauf verständigt hat, noch in dieser Legislaturperiode eine Erneuerung der Pendlerpauschale anzustreben. Die soll ökologisch-soziale Belange der Mobilität berücksichtigen. Vielleicht mochten Sie den Begriff ökologisch-soziale Belange lieber als ökologische Belange und soziale Belange. Vielleicht hätten Sie lieber die Ursprungsform genommen. Ich finde das aber gut formuliert, und so wie der Antrag es sagt, der möglicherwiese hier heute beschlossen wird, werden wir die Bundesregierung auf ihrem Weg gern unterstützen. Es bleiben noch zwei Sachen. Ich habe ein bisschen überlegt: Als Sie sagten, diese Koalition hier würde Uneinigkeit ausstrahlen, habe ich versucht, ein Bild für Berlin zu finden. Das ist mir noch nicht eingefallen, aber Ihnen mag da möglicherweise etwas einfallen. (Lars Harms [SSW]: Erweiterte Uneinigkeit! – Zuruf: Erhöhte Uneinigkeit!) Ich sage, dass zwischen uns kein Blatt Papier passt, wenn man einmal den Blick nach Berlin wagt. Da scheint es doch ein bisschen schwieriger zu sein, gerade wenn es um Haushalt geht. (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Anna Langsch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Lassen Sie mich noch hinzufügen: Den Begriff Milchmädchenrechnung mag ich nicht so gerne, weil er verkennt, dass gerade im ländlichen Bereich starke Frauen unterwegs sind, die rechnen und wirtschaften können und oft den ganzen Laden schmeißen. – Danke. (Beifall, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und Thomas Losse-Müller [SPD])
Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Digitalisierung schreitet voran. Dieser tiefgreifende Wandel beschäftigt natürlich auch unsere Landespolizei – nicht nur, wenn es um Künstliche Intelligenz geht, sondern auch beim mobilen Arbeiten, bei Drohnen und bei Bodycams und bei dem digitalen Polizeidienstausweis. Die Ära der veralteten Polizeiausweise wird bald der Vergangenheit angehören. Das ist auch dringend notwendig. Vieles, was wir im Digitalisierungspaket und im Programm Polizei 2020 auf den Weg gebracht haben, ist mit diesem Ausweislappen schlicht und ergreifend nicht mehr kompatibel. Die alten Polizeidienstausweise sind vor Jahrzehnten auf Grundlage der damals bestehenden Ausweisdokumentenvordrucke erstellt worden. Seitdem wurden sie lediglich leicht angepasst. Meine Damen und Herren, wie Sie sich alle denken können, ist ein solcher Ausweis leicht zu fälschen oder zu kopieren und schlicht nicht mehr State of the Art. Er dient lediglich als Vorzeigeausweis und besitzt keine weiteren Funktionen. Vor diesem Hintergrund erging aus dem Arbeitskreis II der Innenministerkonferenz der Auftrag an Baden-Württemberg, die Einführung eines einheitlichen, fälschungssicheren Polizeidienstausweises zu prüfen. In diese Prüfung sollten auch alle Länder einbezogen werden. Einzelne Länder – Niedersachsen, Bayern, Nordrhein-Westfalen, auch Brandenburg – haben allerdings bereits modernere Polizeidienstausweise. Diese Länder haben sich deshalb nicht an dem Prüfauftrag beteiligt. Im Laufe des Prüfprozesses kam es in den vergangenen Jahren leider zu Verzögerungen, einerseits, weil unter den beteiligten Ländern zunächst viele Detailfragen geklärt und abgestimmt werden mussten, andererseits hat natürlich auch die Coronapandemie ihren Teil dazu beigetragen. Die Wünsche und Bedarfe der Länder konnten inzwischen zusammengeführt werden. Das Ergebnis des Prüfprozesses lautete: Die Einführung eines einheitlichen, fälschungssicheren digitalen Polizeidienstausweises ist für einen Großteil der Bundesländer möglich. Das Vergabeverfahren an eine geeignete Herstellerfirma wird derzeit vorbereitet. Damit wird die Einführung des nahezu bundesweit einheitlichen Polizeidienstausweises deutlich konkreter – „nahezu (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) bundesweit“, denn fast alle Bundesländer sind beteiligt. Da der Designvorschlag auf der Grundlage des bayerischen Ausweises basiert, werden insgesamt elf Bundesländer über einen nahezu einheitlichen Polizeidienstausweis verfügen. Die bisher noch nicht beteiligten Länder erwägen übrigens in Teilen, zu einem späteren Zeitpunkt auch den einheitlichen Polizeidienstausweis einzuführen. Die neuen Polizeidienstausweise werden einen Funkchip enthalten. Das ist ein wichtiger Schritt zur fortlaufenden Modernisierung der polizeilichen IT-Welt. So dient der neue Polizeidienstausweis weiterhin als Vorzeigeausweis. Sein Träger lässt sich als amtliche Person identifizieren. Darüber hinaus bietet der Ausweis dank des Chips die Möglichkeit erheblicher Funktionserweiterungen, zum Beispiel Zugangsberechtigungen für Gebäude, Berechtigungen für Zeiterfassungssysteme, für zentrale Drucker und Kopierer, Kantinenabrechnungen und so weiter. Der neue Polizeidienstausweis oder – besser – die neue Polizeidienstausweis-Smartcard, verfügt über fälschungssichere Merkmale, wie wir sie von unseren Personalausweisen und Kartenführerscheinen kennen. Die länderspezifischen Gestaltungsvorschläge enthalten für jedes Bundesland das entsprechende Landeswappen und den Landespolizeistern. Die Ländernamen sollen in Bezug auf die Barrierefreiheit barrierearm in Schriftgröße 12 dargestellt werden und enthalten den Schriftzug „Polizei“ auch in Blindenschrift. In diesem Zusammenhang weise ich auch gern darauf hin, dass eine externe Auftragsverarbeitung von personenbezogenen Daten nicht erforderlich ist. Personenbezogene Daten bleiben im gesamten Prozess bei der schleswig-holsteinischen Landespolizei. Wir gehen davon aus, dass das Vergabeverfahren und die spezifische Gestaltung für unsere Landespolizei Ende dieses Jahres abgeschlossen sein wird. Wenn alles klappt, können wir dann im Jahr 2024 nach der Produktion der Ausweise mit der Ausgabe beginnen. Der digitale Polizeidienstausweis kommt. Er wird unsere Landespolizei noch moderner machen. Er kann eine Art Blaupause für den Rest der Landesverwaltung sein. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank, Frau Ministerin. (Zurufe Martin Habersaat [SPD] und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Ich eröffne nun die Aussprache. – Das Wort hat nun die Abgeordnete Birte Glißmann von der CDULandtagsfraktion.
Birte Glißmann CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einige meinen, das Thema ins Lächerliche ziehen zu müssen, aber keine Angst: Ich werde auch etwas dazu sagen, warum dieser Dienstausweis so wichtig für die Landespolizei ist. Zum Fortschreiten der Digitalisierung brauche ich nicht viel zu sagen. Tagtäglich gibt es neue Software, neue Updates und neue Anwendungen. In der letzten Legislaturperiode wurde schon viel in die Technik der Landespolizei investiert; die Ministerin hat ausgeführt: Im März 2022 hat Schleswig-Holstein gemeinsam mit neun anderen Bundesländern die Zustimmung zu einer Teilnahme an der Einführung eines einheitlichen und fälschungssicheren Dienstausweises erteilt. Wir setzen diesen Weg fort. In den nächsten Jahren werden wir auf der Grundlage des Koalitionsvertrages noch weitere Schritte bei der Digitalisierung der Landespolizei gehen, um die Polizei bestmöglich für ihren Dienst für unsere Demokratie auszustatten. Dazu gehört, dass es ein weiteres Digitalisierungs-Update für die Polizei gibt. Also, ich nehme Ihnen die Angst, dass es mit dem digitalen Dienstausweis quasi bei der digitalen Ausstattung sein Ende hat. Nein, das ist natürlich nur ein Teil davon. Das eine ist die Digitalisierung der Verbrechensbekämpfung. Die Cyberhundertschaft und künstliche Intelligenz sind nur ein Teil davon. Es gibt viele wichtige und absolut richtige Ansatzpunkte. Das andere ist aber eben Digitalisierung als Teil der Wertschätzung für unsere Polizeibeamtinnen und -beamten. Der Dienstausweis ist zum Glück auf dem finalen Weg und die Einführung im kommenden Jahr eine wirklich gute Nachricht für unsere Polizistinnen und Polizisten. Aber warum ist denn jetzt der Dienstausweis wichtig für die Polizistinnen und Polizisten? Ich weiß nicht, wer den aktuellen Dienstausweis vor Augen hat. Der eine oder andere kennt es vielleicht selber noch von seinem alten Führerschein. (Birte Glißmann) Ich kenne es nur, weil ich den meines Vaters einmal aus der Waschmaschine fummeln durfte; der hat wirklich den Namen Lappen mehr als verdient. Der Dienstausweis erfüllt zwar seinen Zweck der Identitätsfeststellung – mehr aber eben auch nicht – und erzeugt eben kein modernes Bild der Landespolizei nach außen. Es geht auch darum, dass unsere Beamtinnen und Beamten selbstbewusst und mit einem gewissen Stolz ihre Zugehörigkeit zur Landespolizei nachweisen können. (Beifall CDU, Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ein Dienstausweis im Scheckkartenformat führt nicht nur zu einer positiveren und moderneren Wahrnehmung nach außen, sondern auch zu einem positiveren Selbstbild. Das Scheckkartenformat ist nur die Grundvoraussetzung, aber der Chip gibt uns die Möglichkeit, weitere Schritte in die digitale Welt zu gehen, die in der Wirtschaft – wie wir alle wissen – schon oft Standard ist, wenn es darum geht, Zugangsberechtigungen zu Gebäuden zu erteilen, Zeiterfassung zu regeln oder Kopier- und Druckerfunktionen damit zu übernehmen. Es ist an der Zeit, dass auch die Polizeibeamtinnen und -beamten diesen Weg gehen, dass wir das ermöglichen und damit auch die Grundlage dafür schaffen, dass weitere Bedienstete in der Landesverwaltung diese Möglichkeit bekommen. Ich bin überzeugt davon, dass sich das Warten am Ende gelohnt hat. Durch die gemeinschaftliche Entwicklung und Einführung mit mehreren Bundesländern können positive Effekte erzielt werden. Ein gutes Beispiel ist der Dienstausweis in NordrheinWestfalen. Dort ist er eben nicht nur ein digitaler, sondern – wie wir gehört haben – auch ein inklusiver Dienstausweis, durch seine Merkmale in Blindenschrift. Ich finde es wirklich sehr gut, dass wir diese Implementierung auch in Schleswig-Holstein vornehmen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) All die Punkte zeigen, wie wichtig und richtig es ist, dass das Innenministerium und die Ministerin die Einführung des Dienstausweises vorantreiben, damit die Ausweise im kommenden Jahr in die Fläche gehen können, wir unsere Polizei damit zur besten Polizei machen und es ein DigitalisierungsUpdate gibt. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Ich erteile nun das Wort dem Abgeordneten Jan Kürschner von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Jan Kürschner GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Dienstausweise sind vielleicht ein eher ungewöhnliches Thema für das Plenum. (Beifall SPD und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Ich beginne mit einem wortwörtlichen Zitat: „Als niedersächsischer Staatsdiener muss man sich nicht mehr wie der letzte Analogpenner vorkommen, wenn man seinen uralten grünen Fleppen zieht und der Verbrecher grinsend die Advocard zückt.“ Der Ausschnitt stammt aus „Günther der Treckerfahrer“, einer Glosse von „Radio ffn“ aus dem Mai 2021 bezogen auf die Einführung neuer Dienstausweise der Landespolizei Niedersachsen. Die Bezeichnung „Fleppen“ kannte ich selbst nicht. Mancher sagt dazu eher „Lappen“. Das ist ein Ausdruck, den ich eher verstehen würde. Damit ist jetzt Schluss. Ich will mich aber kurzhalten: Selbstverständlich braucht unsere Landespolizei moderne, fälschungssichere, multifunktionale elektronische Dienstausweise mit Speicherchips, die mehrere programmierbare Nutzungen erlauben, (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) und zwar länderübergreifend. Derzeit ist das ein unüberschaubares Dickicht an Dienstausweisen oder gar Ausweisen ehemaliger Polizeibediensteter der Landespolizei. Auch solche wurden wohl schon gefälscht genutzt, um sich als angebliche Polizisten auszuweisen. Dieses Dickicht muss gelichtet werden. Daher ist der länderübergreifende Ansatz absolut nötig und begrüßenswert. Wenn wir wirklich um die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger besorgt sind, sollten wir es ihnen nicht noch schwerer machen, echte Dienstausweise als solche auch erkennen zu können. In der Juli-Ausgabe 2003 der Zeitschrift der Gewerkschaft der Polizei gibt es einen noch immer lesenswerten Artikel zur Historie der Dienstausweise der Polizei in Deutschland. Darin las ich, dass bei (Jan Kürschner) Einführung der Polizeidienstausweise im Jahr 1953 diese ein bundeseinheitliches Aussehen hatten. Ich zitiere in diesem Zusammenhang Herrn Carsten Waldmann vom Bund Deutscher Kriminalbeamter Niedersachsen zur Einführung der neuen Dienstausweise dort im Jahr 2021, um wieder zum Beginn meiner Rede zurückzukommen: „Wie wäre es denn, wenn es lediglich EINEN einheitlichen Polizeidienstausweis in der Bundesrepublik geben würde?!? So wüsste jeder Bundesbürger, wie Polizeidienstausweise aussehen müssen.“ Ich bitte die Ministerin, sich in der Innenministerkonferenz dafür starkzumachen, insbesondere bei jenen Bundesländern, die hier noch nicht im Boot sind. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Ich erteile nun dem Abgeordneten Niclas Dürbrook von der SPD-Landtagsfraktion das Wort.
Niclas Dürbrook SPD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gebe zu: Zu Beginn der Legislaturperiode gab es bei uns durchaus Befürchtungen mit Blick auf die übergroße Mehrheit der Koalitionsfraktionen in diesem Haus und unseren vergleichsweise kleinen Haufen an Oppositionsabgeordneten. (Zuruf SPD: Haufen? – Weitere Zurufe SPD) Heute ist ein Tag, an dem wir wieder einmal beruhigt feststellen können: Diese Befürchtungen waren nicht berechtigt. (Beifall SPD, SSW und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Eigentlich ist es so, dass man als Koalition Berichtsanträge dann stellt, wenn man etwas vorzuweisen hat und wenn man die eigene Regierung einigermaßen gut aussehen lassen kann. Aber Sie lassen die arme Frau Ministerin, der ich trotzdem herzlich für ihren Bericht danke, jetzt schon zu Themen berichten, bei denen das absolut nicht der Fall ist. Mir persönlich ist das sehr recht, und ich will Sie ausdrücklich ermutigen: Gern weiter so, das gefällt uns. (Beifall SPD, SSW und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) In der Sache ist es so: Vor drei Jahren hat die GdP den damaligen Innenminister Grote bereits auf das drängende Problem der Dienstausweise bei der Polizei hingewiesen, und das ist durchaus ein Problem, weil wir ein Interesse daran haben müssen, das große Vertrauen in unsere Landespolizei weiter zu erhalten. Fälschungssichere Dienstausweise sind dafür ein wichtiger Beitrag. Ich kenne glaubwürdige Schilderungen von Beamtinnen und Beamten, die mit den alten, grauen Pappausweisen durchaus ihre Probleme hatten. Ich habe deshalb schon im September des letzten Jahres eine Kleine Anfrage zum Thema der Dienstausweise gestellt, mit der ich den aktuellen Stand abgefragt habe. Man konnte mir zwar bestätigen, dass es irgendwann neue Dienstausweise geben sollte, aber man konnte in der Antwort im September noch nicht einmal ein konkretes Jahr nennen. (Tobias Koch [CDU]: Die haben Sie heute gehört!) Ich dachte, ich bin heute viel schlauer, aber jetzt habe ich erfahren: Irgendwann in den nächsten zwei Jahren passiert es. Lieber Herr Kollege Koch, wann die Ausweise jetzt konkret kommen, das weiß ich immer noch nicht. Dabei ist es dringend Zeit: Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Niedersachsen haben bereits moderne Ausweise, Schleswig-Holstein hinkt als letztes norddeutsches Bundesland hinterher. Es ist bei diesem Verfahren nicht komplett ausgeschlossen, einfach auf einen pragmatischen Ansatz zu setzen. Schauen wir uns das Beispiel Niedersachsen an: Da hat man kurzerhand einen Spezialdrucker und 44. 000 Kartenrohlinge angeschafft. Das deckt den Bedarf der nächsten zehn Jahre. Das Ganze kostete für jeden Ausweis unter dem Strich gerade einmal 15 Euro. Das ist eine pragmatische Lösung, um das Problem der Dienstausweise schnell zu lösen. Man liest es und staunt, wie unkompliziert die Dinge südlich der Elbe funktionieren. Das Ganze war sogar ohne Berichtsantrag im Landtag möglich, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Zuruf) – Die Frage der Dienstausweise ist wichtig, das ist ein berechtigter Punkt, (Heiterkeit) aber als ich zum ersten Mal heute den Titel Ihres Koalitionsantrags gelesen habe, war ich dann doch etwas befremdet über den dürftigen Inhalt. Denn unter Modernisierung unserer Landespolizei hätte ich doch ein paar andere Punkte erwartet. Sehen Sie (Niclas Dürbrook) es mir nach, vielleicht hätte ich auch wichtigere Punkte als die Frage des Dienstausweises erwartet. Ich nenne Ihnen gern ein paar Beispiele dafür: Die E-Akte bei der Landespolizei sollte 2022 kommen. Sie ist in der Fläche aber immer noch nicht angekommen. Auf eine aktuelle Kleine Anfrage antwortet mir die Landesregierung, dass die Übergabe der Thematik in die Alltagsorganisation für das dritte Quartal 2023 geplant ist – was immer das bedeuten kann. Ich bin sehr gespannt darauf. Ich glaube, für die Modernisierung unserer Landespolizei ist das ein sehr wichtiges Thema. An der PD AFB in Eutin scheint mir die Frage von ausreichenden und vor allem zeitgemäßen Unterkünften für die kommende zweite Einsatzhundertschaft nicht abschließend geklärt, zumindest ist das der Eindruck der Beschäftigten vor Ort. (Beifall SPD und SSW) Das wäre ebenfalls ein sehr guter Ansatzpunkt für die Modernisierung unserer Landespolizei. Die Frage von Ausbildungsabbrüchen ist hoch akut, auch wenn es jetzt zusätzliche Anwärterstellen gibt, denn eine moderne Landespolizei gibt es nur dann, wenn wir auch genug neue Beamtinnen und Beamte haben. Auch da verweise ich gern auf eine aktuelle Kleine Anfrage von mir, in der man die erschreckenden Zahlen gut nachlesen kann. Noch ein Beispiel ist die Cyber-Hundertschaft, bei der nicht nur ich, sondern auch ganz offensichtlich die Koalition nicht so ganz genau weiß, was genau das Ziel ist, vor allem aber, wer wo wann woran arbeiten soll. Genau das sind aber ziemlich wichtige Fragen. Und Modernisierung von Landespolizei hat auch etwas mit guten Arbeitsbedingungen zu tun. Es ist gut, dass es die Reduzierung der Wochenarbeitszeit für langjährig im Wechselschichtdienst tätige Beamtinnen und Beamte gibt. Aber dadurch fehlen eine Menge Stellen in der Landespolizei. Das ist das Ergebnis einer Kleinen Anfrage von mir. Landesweit sind es knapp 80 Stellen, allein in der Polizeidirektion Lübeck sind es 17,57. Auch das ist ein wichtiger Ansatz für die Modernisierung unserer Landespolizei. Ich kann Ihnen versichern: Wenn Sie es nicht machen, dann behalten wir für Sie jedes dieser Themen sehr gern zusätzlich im Blick. Ich freue mich schon auf die weiteren Berichtsanträge der Koalition zu hoffentlich dann etwas bedeutenderen Themen. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Ich erteile nun dem Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz von der FDP-Landtagsfraktion das Wort.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Ministerin, vielen Dank für diesen Bericht. Wir sind alle sehr viel schlauer dadurch, dass wir wissen, dass der zukünftige Dienstausweis der Polizei im bayerischen Design sein wird und dass er auch inklusiv ist, weil er Blindenschrift enthält. Das wussten wir alles bisher nicht. Dass er nicht elektronisch lesbar sein wird, geht aus der Antwort auf die Kleine Anfrage des Kollegen Dürbrook hervor. Es handelt sich vielmehr schlicht um eine Plastikkarte mit einem RFID-Chip, auf dem man bestimmte Funktionen hinterlegen kann. So what, meine Damen und Herren! Liebe Frau Glißmann, aber für die Beschäftigung in diesem Haus: Ist das wirklich ein Thema der Modernisierung der Landespolizei? Ich habe gerade eben den sicherlich nicht repräsentativen Test bei den 40 Anwärterinnen und Anwärtern der Landespolizei gemacht, die eben noch oben auf der Tribüne gesessen haben. Wir sind einfach mal zu ihnen in die Besuchergruppe gegangen und haben gefragt: Was glaubt ihr, ist das Thema der Modernisierung der Landespolizei, mit dem sich gleich dieser Landtag beschäftigen wird? Und als ich dann gesagt habe: „Es ist der digitale Dienstausweis“, da haben alle gesagt: „Nein, das war noch nie unser Problem. Das kann ja wohl nicht wahr sein!“ (Beifall FDP, SPD und SSW – Zurufe CDU) Das glauben wir nicht, dass allen Ernstes dieser Landtag über die Frage der Digitalisierung des Dienstausweises redet, wo wir doch völlig andere Themen bei der Landespolizei haben. Frau Glißmann, das können Sie dann vielleicht beim nächsten Mal sagen. Weil Sie es angesprochen haben, sage ich Ihnen eines: Ich muss Ihren Antrag gar nicht ins Lächerliche ziehen, da ist er schon. Der ist da schon, und zwar von sich aus. (Beifall FDP, SPD und SSW) Die jungen Kolleginnen und Kollegen aus der Landespolizei haben gesagt, wo wirklich der Schuh drückt, wo tatsächlich Digitalisierung stattfinden müsste. Einer von ihnen hat gerade zu mir gesagt: Wenn ich wie ein normaler Handelsvertreter, der (Dr. Bernd Buchholz) draußen zum Kundenbesuch unterwegs ist, ein Tablet hätte, bei dem ich, nachdem irgendetwas passiert ist, den Vorgang einfach eingeben könnte, auf „senden“ drücken könnte und so den Vorfall dokumentiert hätte, das wäre eine Arbeitserleichterung! – Das wäre Modernisierung der Landespolizei, Frau Glißmann. Da ist der Dienstausweis, ehrlich gesagt, nachrangig. Dass wir – ich komme zur digitalen Strafakte – natürlich eine digitale Vorgangsbearbeitung bei der Polizei brauchen, dass wir zur Bekämpfung der Cyber-Kriminalität, dass wir zur Bekämpfung der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche massenweise Menschen brauchen, die mit digitalem Equipment ausgestattet sind, dass wir – Herr Kollege Dürbrook hat es gesagt – Gebäudeprobleme haben, dass bei der Landespolizei modernisiert werden müsste, und zwar nicht nur bei der PD AFB, sondern auch in den Revieren in Itzehoe, in Rendsburg, in Neumünster, einfach überall, dass wir Modernisierungsthemen noch und nöcher haben und dass Sie uns an diesem Aschermittwoch am Nachmittag mit dem Dienstausweis beschäftigen, zeigt, das dies einer der Anträge ist, der sich nahtlos in die Reihe Ihrer großen und wichtigen Anträge einreiht, die wir seit der letzten Landtagstagung behandelt haben. – Verschonen Sie uns mit der Ausschussüberweisung! Lassen Sie uns in der Sache abstimmen! (Beifall FDP, SPD und SSW)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Ich erteile dem Abgeordneten Lars Harms von der SSW-Landtagsfraktion das Wort.
Lars Harms SSW
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hätte heute wirklich gern einen Bericht zur Modernisierung der Landespolizei gehört. Stattdessen fordern die regierungstragenden Fraktionen ihre Innenministerin auf, zu erläutern, warum eine Pappkarte als Dienstausweis nicht mehr zeitgemäß sei. Darauf muss man erst einmal kommen, meine Damen und Herren. Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich mich über den parlamentarischen Anspruch der Koalitionsfraktionen wundere. (Beifall SSW, SPD und FDP) Liebe Frau Innenministerin, Respekt, dass Sie das so tapfer durchgehalten haben. (Beifall SSW, SPD und FDP) Meine Damen und Herren von der Koalition, was Sie hier in Ihrem Antrag formulieren, hätte eine Kleine Anfrage sein können. Niclas Dürbrook hat das schon vorgemacht. Vielleicht war das der Grund, warum man hier einen Antrag stellen musste. Es hätte auch eine Pressemitteilung des Ministeriums sein können: „Wir machen etwas mit dem Ausweis. Dann und dann ist der fertig.“ Das wäre auch okay gewesen. Es hätte einfach eine Frage in einem der internen Arbeitskreise sein können: „Sagt einmal, wie ist es denn jetzt gerade?“ Das wäre alles okay. Das wäre alles in Ordnung gewesen. Aber dass wir allen Ernstes hier im Landtag über so eine Lappalie diskutieren müssen, ist schon wirklich erstaunlich. Aber gehen wir aufs Thema ein: Die Einführung eines digitalen Dienstausweises ist ja bereits seit Jahren eine Forderung der GdP. Das wurde ja gesagt. Hierbei wurde immer betont, dass man eine bundeseinheitliche Erkennbarkeit haben wollte. Nun wissen wir, dass elf Bundesländer das wohl machen werden. Es liegt noch immer kein definitiver Terminplan vor; das haben wir heute auch wieder gehört. Es ist wohl davon auszugehen, dass der Dienstausweis Ende 2023, vielleicht auch 2024 vorgesehen sein wird. Das Verfahren läuft. Wir befinden uns in Abstimmungen mit den anderen Bundesländern. So viel dazu. Das wäre es jetzt schon gewesen. Schade, was hätte man alles unter der Überschrift dieses Antrags an Inhalten einbringen können. Denn wir reden über die Modernisierung der Polizei. Das steht doch in der Überschrift. Das ist doch eigentlich fehlleitend. Ich weiß gar nicht, ob das laut Geschäftsordnung zulässig ist. Eigentlich sollte in der Überschrift stehen, worum es geht. Es geht ja nur um den Dienstausweis. Wenn wir schon über Modernisierung reden: Wie wäre es denn, wenn wir uns über die Informationsund Kommunikationstechnik der Landespolizei unterhalten würden oder auf welchem Stand die Software zur Bekämpfung von Cybercrime und Computerkriminalität ist? Welche Potenziale liegen im Einsatz künstlicher Intelligenz und Auswertetechniken? Inwiefern gedenkt die Landesregierung, sich um die Erneuerung und Anpassung von Schutzausstattungen zu kümmern? Das ist auch Modernisierung. Zur Modernisierung der Landespolizei hätte man Hindernisse ansprechen können, auf die beispielsweise die Gewerkschaft der Polizei hinweist. Denn es ist ja offensichtlich so, dass Digitalisierung und neue Technologien zwar viele Chancen bieten, aber (Lars Harms) unsere Sicherheitsbehörden eben auch vor Herausforderungen stellen, übrigens auch personeller Art. Die GdP weist beispielsweise an vielen Stellen darauf hin, dass Informationen unter Beachtung der Rechtsgrundlagen unmittelbar verknüpfbar und im erforderlichen Maß für alle Kolleginnen und Kollegen verfügbar sein sollten, dabei aber ein gemeinsames Vorgehen der Polizeien aus Bund und Ländern noch immer eine große Herausforderung darstellt. Ich hätte es wirklich interessant gefunden zu erfahren, wie es um die kompatible Vernetzung bereits bestehender Bestandslösungen steht, und zwar im Sinne einer Verbindung der föderalen IT-Strukturen unserer Sicherheitsbehörden. Darüber, dass sie kommunizieren können, haben wir heute Morgen geredet. Vielleicht können Sie sich noch daran erinnern. Lösungsansätze für die bessere Kooperation brauchen wir darüber hinaus nicht nur polizeiintern, sondern auch in der Zusammenarbeit mit der Justiz. Das muss miteinander abgestimmt sein. Hier stehen große Investitionen an, um die forensische Sicherung sowie die Bewertung digitaler Spuren und Beweismittel so zu gestalten, dass sie den justiziellen Anforderungen genügen kann. In diesem Sinne hätte ich etwa einen Berichtsantrag zum Thema „technische Standards und Modernisierung der Ausstattung bei Polizei und Justiz“ wirklich lohnenswert gefunden. Stichwort „modern“: Unsere Landesregierung braucht ein modernes Bootskonzept, das den Anforderungen, dem Arbeitsschutz, der Gesundheit, aber auch der notwendigen Arbeitsplatzstruktur in der Wasserschutzpolizei entspricht. Das haben wir immer noch nicht, meine Damen und Herren. Eines steht außer Frage: Eine moderne Polizei braucht vor allem ausreichend Personal. Sie braucht moderne, sanierte Dienstgebäude und Bürogebäude. Die Dienstgebäude der Landespolizei lassen hier wirklich zu wünschen übrig. Kollege Buchholz hat es gerade auch schon beschrieben. (Beifall SSW und vereinzelt FDP) Auch hierzu hätte ich gern zu einem Berichtsantrag geredet. Das wäre wirklich klasse gewesen. Wenn ich mir die Vorgänge ansehe, die in dieser Legislatur schon zum Thema „Modernisierung der Polizei“ im System eingegangen sind, etwa E-Akte oder die sogenannte „Cyberhundertschaft“, stelle ich fest, wir hätten echt viele Themen gehabt, meine Damen und Herren. Herausgegeben von der Präsidentin des Aber, nichts ist so schlecht, als dass ich nicht doch Freude zum Ausdruck bringen kann. Insofern freue ich mich an dieser Stelle abschließend auf den schriftlichen Bericht zur Modernisierung der Landespolizei mit all den schönen Themen, die ich Ihnen gerade eben genannt habe, den wir auf Antrag des SSW in der 11. Tagung bekommen werden, meine Damen und Herren. Dann können wir nämlich wirklich einmal über die Modernisierung der Landespolizei reden. Denn die Modernisierung der Landespolizei ist hier heute absolut zu kurz gekommen. (Beifall SSW, SPD und FDP)
