Peter Lehnert
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Kollegin Catharina Nies das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Jede Frau auf dieser Welt muss selbstbestimmt leben dürfen, jede Frau muss das Recht haben, frei über ihren Körper zu entscheiden und ohne Gewalt aufzuwachsen. Viel zu vielen Frauen werden diese Rechte verwehrt. Geschlechtsspezifische Gewalt beeinträchtigt das Leben von Millionen Mädchen und Frauen weltweit. Es gibt nach (Catharina Johanna Nies) wie vor Formen, die gesellschaftlich besonders tabuisiert werden, und über genau solch ein Tabuthema sprechen wir heute. Weibliche Genitalverstümmelung ist eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt, die weltweit verübt wird. Sie richtet sich systematisch gegen Mädchen und Frauen, sie ist ein Angriff auf ihre körperliche Integrität, ein Angriff auf ihre Weiblichkeit und auf ihre Sexualität. Meistens sind sie noch kleine Mädchen oder sogar Babys, wenn den Betroffenen die äußeren Geschlechtsorgane weggeschnitten werden – teilweise oder vollständig – und sie danach je nach Beschneidungstyp oftmals wieder zugenäht werden. 25 % der Mädchen sterben bei dieser Prozedur, und bei den Überlebenden werden wesentliche natürliche Funktionsfähigkeiten des Körpers stark beeinträchtigt: die Harnorgane, die reproduktiven und die sexuellen Organe. Sie haben ihr Leben lang Schmerzen, beim Toilettengang, beim Geschlechtsverkehr oder aufgrund von Folgeerkrankungen. Viele werden dauerhaft unter den physischen und psychischen Folgen leiden. Das hört nie auf. Bei schwangeren Frauen kann es zu Komplikationen führen, zum Beispiel, wenn die Schamlippen zugenäht sind. Nur vereinzelt verfügen Medizinerinnen und Mediziner in der Geburtshilfe über die Kompetenzen, die Frauen ohne zusätzliche Verletzungen und Beeinträchtigungen spontan bei der Entbindung zu öffnen. Hinzu kommt, dass Hebammen sowie Frauenärztinnen und Frauenärzte bislang nur in Einzelfällen in der Lage sind, weibliche Genitalverstümmelung im Vorfeld einer Entbindung überhaupt zu erkennen, zu identifizieren und im Zuge der Vorsorge die Geburtsklinik zu informieren. Das Risiko von Totgeburten und Kaiserschnitten ist folglich stark erhöht. Wir brauchen mehr medizinische Kompetenz im System, und die bauen wir nur auf, indem wir das Thema als Baustein in die Ausbildung von Hebammen und Frauenärztinnen und Frauenärzten aufnehmen und Fortbildungen für die Berufsgruppen im Gesundheitsbereich anbieten. Da die einzigen Chirurginnen und Chirurgen, die Methoden zur Wiederherstellung beherrschen, in Aachen und seit Kurzem auch in Berlin praktizieren, haben die Frauen lange Anreisewege und Übernachtungskosten zu tragen, wenn sie sich dort helfen lassen möchten. Diese Begleitkosten werden von der Krankenversicherung nicht übernommen. Viele können sich das aber nicht leisten. Deshalb schlage ich vor, dass wir hierfür einen kleinen Topf aufbauen, über den betroffene Frauen Einzelfallanträge zur Kostenübernahme stellen können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, Annabell Krämer [FDP] und Jette WaldingerThiering [SSW]) Weibliche Genitalverstümmelung wird zwar in immer mehr Ländern gesetzlich verboten und unter Strafe gestellt, die gesellschaftliche Praxis folgt dem aber leider noch nicht. Deshalb dürfen wir nicht müde werden, dieses Thema anzusprechen und hierbei auch Bezüge zu der Situation in Schleswig-Holstein herzustellen; denn auch in Deutschland sind Frauen und Mädchen betroffen oder bedroht. Laut Dunkelzifferschätzung von Terre des Femmes leben bis zu 104.000 betroffene Mädchen und Frauen in Deutschland, und bis zu 18.000 Mädchen sind bedroht. Eine sichere Datenlage haben wir nicht. Es ist wichtig, dass wir Beratungs- und Hilfestrukturen ausbauen. Die bestehenden Hilfen sind auf die Initiative einzelner engagierter Beratungsstellen, Medizinerinnen und Medizinern, Hebammen und Frühe-Hilfen-Akteurinnen- und -Akteure zurückzuführen. TABU ist die einzige offizielle Anlaufstelle in Schleswig-Holstein. Hinzu kommen einzelne engagierte Schwangerenberatungsstellen. Im Hilfeund Beratungssystem sollte das Thema grundsätzlich in größere Kontexte wie Frauengesundheit und Schwangerenberatung eingebettet werden, um die hilfesuchenden Frauen nicht zu stigmatisieren. Es muss kultursensibel gearbeitet werden. Wir brauchen in Schleswig-Holstein eine Vernetzung zwischen den Strukturen im Bereich frühe Hilfen, Kinder- und Jugendhilfe, Frauenfacheinrichtungen und der Polizei. In Hamburg gibt es solch eine institutionalisierte Zusammenarbeit seit Jahren, die wir als Vorbild nehmen können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Noch etwas ist mir als Frauen- und Migrationspolitikerin wichtig zu sagen: Weibliche Genitalverstümmelung ist ein Asylgrund. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Eine ganze soziale Gruppe ist davon bedroht oder betroffen. Ich bitte die Landesregierung, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass das BAMF dies endlich uneingeschränkt anerkennt. Wir als Bundesland müssen auch unseren Beitrag leisten, indem wir die Asylverfahrensberatung der Frauen stärken, sie über ihre frauenspezifischen Rechte im Asylverfahren vor der Anhörung intensiv informieren – zwei Sätze noch, Herr Präsident –, (Catharina Johanna Nies) und zwar sie direkt ohne ihren Ehemann mit dafür ausgebildeten Dolmetscherinnen und Dolmetschern. Setzen wir also die Empfehlung der AG 35 zur Istanbul-Konvention um und erarbeiten wir landesweite Strukturen der Beratung und Zusammenarbeit, um betroffenen Frauen und Mädchen zu helfen. – Ich danke Ihnen für diesen gemeinsamen Antrag. (Beifall ganzes Haus)
