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Peter Lehnert

22.02.2023 Sitzungen 20/19

Für die Landesregierung erteile ich das Wort der Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Frau Aminata Touré. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte mich als Erstes beim SSW und beim gesamten Parlament dafür bedanken, dass Sie das Thema Genitalverstümmelung an Frauen und Mädchen auf die Agenda gesetzt haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Thomas Losse-Müller [SPD]) Wenn wir gemeinsam immer wieder betonen, das geschlechtsspezifische Gewalt uns alle etwas angeht, dann verschafft es dem Thema die notwendige Aufmerksamkeit und hilft den Betroffenen. Deshalb möchte ich an dieser Stelle mit aller Deutlichkeit sagen: Genitalverstümmelung ist eine Menschenrechtsverletzung. 2020 hat das Bundesfamilienministerium eine Studie zu Genitalverstümmelungen in Deutschland veröffentlicht. Dabei geht es deutschlandweit von circa 68.000 Frauen mit einer weiblichen Genitalverstümmelung aus und von bis zu 15.000 Mädchen, die davon bedroht sind. Die Dunkelziffer dürfte, wie auch bei anderen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt, deutlich höher liegen. Die Genitalverstümmelung bedroht das Leben und die Gesundheit der Betroffenen körperlich und seelisch – nicht nur während der Schwangerschaft oder der Geburtsphase, sondern auch in allen anderen Lebensphasen. Es gibt zu viele Opfer, die diese Gewalttat nicht überleben. Laut WHO sterben weltweit 25 Prozent während der Eingriffe oder an deren Folgen. Deshalb ist es nur richtig, dass die Verstümmelung weiblicher Genitalien in Deutschland seit 2013 als Straftat gilt, die mit bis zu 15 Jahren Haft geahndet werden kann, unabhängig davon, ob die Tat tatsächlich ausgeführt oder versucht worden ist, ob dazu angestiftet wurde oder man ausführende Person war, ob die Tat im In- oder Ausland stattgefunden hat. Aber wir müssen vor die Lage kommen. Wir müssen Frauen und Mädchen schützen und gleichzeitig einen Rahmen schaffen, damit sie gar nicht erst zu Opfern werden, vor allem mit Blick auf die Präventionsarbeit. Schon jetzt sind die Opfer weiblicher Genitalverstümmelung als besonders vulnerable Gruppen in das Schutzkonzept des Landesamtes für Zuwanderung und Flüchtlinge aufgenommen. Für sie stehen in den Unterkünften feste Ansprechpartnerinnen zur Verfügung. Mit ihrem Wissen über die Umstände und Folgen der weiblichen Genitalverstümmelung stehen sie den Opfern unterstützend zur Seite. Perspektivisch wollen wir das Thema beim Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt gemeinsam mit den für Gesundheit und Justiz fachlich zuständigen Stellen im Land mit in den Blick nehmen. Dabei werden wir auch die Empfehlungen der Arbeitsgruppe 35 des Landespräventionsrates zur Umsetzung der Istanbul-Konvention berücksichtigen, die einen eigenen Aktionsplan zum Thema weibliche Genitalverstümmelung vorschlägt. Aber, und das machen die Punkte, die hier im fraktionsübergreifenden Antrag formuliert worden sind, sehr deutlich: Prävention bedeutet, querschnittig zu denken und zu handeln. Gerade bei einem so hochsensiblen Thema wie der weiblichen Genitalverstümmelung ist es sinnvoll, übergreifende Sensibilisierungsmaßnahmen zu schaffen und den Opfern damit den Zugang zu Unterstützung noch mehr zu erleichtern. Ich halte die Punkte in dem Antrag allesamt für richtig und bin davon überzeugt, dass wir sie gemeinsam umsetzen werden. (Ministerin Aminata Touré) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt CDU) Weibliche Genitalverstümmelung ist ein globales Problem und kann nicht allein hier in SchleswigHolstein gelöst werden. Wir können hier aber Strukturen aufbauen und verbessern, um den Opfern qualifizierte und gute Hilfsangebote zu machen, und wir können eine informierte Gesellschaft aufbauen, die Familien dabei unterstützt, aus dem Zyklus der Gewalt auszubrechen. Wir können bundes- und europapolitische Maßnahmen unterstützen, die der weiblichen Genitalverstümmelung ein Ende setzen möchten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, vereinzelt CDU und SPD)

Protokoll ↗