Lasse Petersdotter
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Etwa ein Monat ist seit dieser furchtbaren Tat im RE 70 vergangen, eine Zugverbindung, die uns allen sehr vertraut ist. Fast alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner sind diese Strecke schon oft in ihrem Leben gefahren. Aber nicht nur wegen der Nähe, noch viel mehr wegen der Abscheulichkeit der Tat war und ist die Anteilnahme und Betroffenheit im gesamten Land sehr groß. Unser Mitgefühl gilt daher auch weiterhin den Opfern, ihren Familien und ihren Freundinnen und Freunden. (Beifall) Zwei junge Menschen überlebten diesen furchtbaren Angriff nicht. Fünf weitere Opfer wurden verletzt. Zahlreiche Menschen wurden traumatisiert oder zumindest sehr stark belastet. Daher kann es nur ein sehr schwacher Trost sein, aber es ist doch wichtig, zu betonen, dass die Opferschutzbeauftragte, das Team der Zentralen Anlaufstelle für Opfer von Straftaten, die Ehrenamtlichen und die Gesellschaft vor Ort so vorbildlich reagiert und gehandelt haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Diese Strukturen sind in solchen Lagen unerlässlich und müssen daher auch weiterhin gestärkt werden. Ebenso ist der hochprofessionelle Einsatz von Polizei und Rettungskräften vor Ort zu betonen. Hier wurde ein hervorragender, ein herausragender Job in schwierigster Lage absolviert. Hierfür gilt allen unser großer Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und SSW) Unser Job als Politik ist es nun, die politischen und behördlichen Prozesse genau zu betrachten, mögliche Fehler zu identifizieren, Schlussfolgerungen und Maßnahmen zu diskutieren – in aller Ernsthaftigkeit, aber eben auch in aller Ehrlichkeit. Der Innen- und Rechtsausschuss hat hierzu alle relevanten Behörden und Akteure in der Sache mehrfach angehört, unmittelbar nach der Tat bis vor Kurzem. In diesen Anhörungen wurden Fehler, insbesondere bei der Kommunikation zwischen den Behörden, erkannt. Diese Kommunikation zwischen den Behörden muss besser werden. Meldungen dürfen nicht unberücksichtigt untergehen. Außerdem müssen rechtliche Standards bei Meldungen einheitlich sein, aber eben auch eingehalten werden. Das war nicht an jeder Stelle der Fall. Trotzdem lässt sich nach aktueller Sachlage sagen: Hätten all diese Fehler nicht stattgefunden, wären sie nicht gemacht worden, hätte die Tat wohl nicht verhindert werden können. – Ich kann verstehen, dass das nur schwer zu akzeptieren und noch viel schwieriger zu ertragen ist. Ich kann allerdings nicht verstehen, wie Bundesinnenministerin Nancy Faeser nun vor die Presse treten und sagen konnte, dass eine Abschiebung umsetzbar gewesen wäre. Ich glaube, dass dies im wahrsten Sinne des Wortes leichter gesagt als getan ist. Einfache Antworten auf komplexe Fragen werden der Sache nicht gerecht, und deswegen ist das ein Problem. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Selbst wenn dem mutmaßlichen Täter der Aufenthaltsstatus entzogen worden wäre, was ja nicht der Fall war, hätte das weitere, einige Zeit in Anspruch nehmende Rechtsverfahren zur Folge gehabt. Dies hätte Monate, womöglich eher Jahre gedauert. Dann wäre die sehr schwierige Aufgabe gefolgt, eine Rückführung überhaupt erst umzusetzen, also in die mutmaßlich palästinensischen Gebiete. Selbst die Staatenlosigkeit muss ja erst einmal final festgestellt werden. Das ist ein diplomatisch sehr aufwendiger Akt. Das ist ein Grund dafür, dass in den letzten Jahrzehnten überhaupt nur 22 Rückführungen in palästinensische Gebiete stattgefunden haben. Man kann sich vorstellen, dass, wenn man Israel anfragt, ob eine Rückführung möglich ist, die Reaktion nicht allzu offen sein wird. Wenn man dann die Idee hat, auf die palästinensischen Autonomiegebiete zu gehen, stellt sich die Frage: Mit wem will man da verhandeln? Mit wem will Deutschland diplomatische Beziehungen eingehen? Selbst wenn das gelingen würde, bliebe die Frage: Über welchen Flughafen findet eine solche Rückführung statt? Die palästinensischen Gebiete haben keine Flughäfen. Jetzt kann man natürlich sagen: Das darf nicht der Grund dafür sein, dass eine Rückführung nicht stattfindet. – Dann muss man über die Beziehungen mit Israel reden. Man versucht es über Jordanien, gegebenenfalls über den Libanon, eventuell auch über Ägypten, das immer wieder Partner in solchen Fragestellungen ist. Natürlich sollte all das kein Verhinderungsgrund sein; aber in der Realität – und das weiß eine Bundesinnenministerin – sind diese Herausforderungen schlichtweg vorhanden. Unabhängig davon müssen wir aber selbstverständlich Schlussfolgerungen ziehen – einige sind, glaube ich, sehr offensichtlich –: Eine ist, dass Prävention das beste Mittel zum Schutz vor Gewalt bleibt, auch wenn dadurch nicht jede Straftat verhindert (Lasse Petersdotter) werden kann. Deswegen brauchen wir weitere Maßnahmen wie beispielsweise Gewaltambulanzen, die in der Lage sind, die psychiatrische Versorgung in die Fläche zu tragen. Auch die Strafvorschriften für Taten, die mit Messern begangen werden, müssen überprüft und an die tatsächliche Gefährlichkeit angepasst werden; denn ein Angriff mit einem Messer ist viel zu oft viel zu schnell eine große Bedrohung für die Opfer. In vielen Situationen – das hören wir, wenn wir mit Polizistinnen und Polizisten reden – wird ein Messer sehr schnell gezückt. Die Gefahr, die davon ausgeht, ist sehr groß. Zudem muss das Übergangsmanagement bei Haftentlassungen verbessert werden, auch bei langanhaltender Untersuchungshaft. Die Situation ist oft die: Wenn jemand in Untersuchungshaft kommt und dort für acht bis zehn Monate verbleibt, dann kann man davon ausgehen, dass nach seiner Entlassung der Job und die Wohnung weg sind. Wenn nach der Entlassung kein soziales Umfeld, Familie oder Ähnliches, vorhanden ist, dann erfolgt eine Entlassung in die Wohnungslosigkeit. Das ist ein Problem für die Gesellschaft und für die Person. Es ist daher keine milde Gabe, etwas dagegen tun zu wollen, sondern wir haben als Gesellschaft ein Interesse daran, dass Menschen, die entlassen werden, nicht nur gut betreut werden, sondern auch weiterhin gut gesehen werden, dass gesehen wird, was passiert, um die Gefährlichkeit einschätzen und darauf reagieren zu können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW) Insgesamt müssen die rechtlichen Verfahren zügiger erfolgen. Das gilt auch für Rückführungen von Täterinnen und Tätern schwerwiegender Straftaten. All dies sind Schlussfolgerungen aus den ersten Erkenntnissen und auf der Basis des aktuellen Sachstands, und das alles nach einer furchtbaren Tat. Dies werden vermutlich nicht die letzten Schlussfolgerungen sein. Deswegen bleibt der Appell vom Anfang meiner Rede: Versuchen wir nicht, einfache Antworten auf komplexe Fragen zu geben. Wir sollten keine Sorge davor haben, uns der Komplexität zu stellen, auch im weiteren Verfahren, wenn die mediale Berichterstattung abgenommen hat, wenn die Aufmerksamkeit möglicherweise auf anderes gerichtet ist; denn es ist unsere Verantwortung, weiterhin Schlussfolgerungen zu ziehen und zu überlegen, wie wir die Strukturen verbessern können, damit alle den bestmöglichen Schutz erhalten und wir allen gerecht werden, die Erwartungen an uns stellen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)
