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Annabell Krämer

FDP 22.02.2023 Sitzungen 20/19

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde jetzt von allen Kolleginnen schon gesagt: Der Schleswig-Holsteinische Landtag verurteilt gemeinsam die Genitalverstümmelung von Frauen und Mädchen. Man kann eine solche Tat – es wurde zwar schon vielfach gesagt, aber man kann es nicht oft genug sagen – nur als schlimmste Kindesmisshandlung und Menschenrechtsverletzung bezeichnen. Deshalb begrüßen wir, dass der SSW dieses wichtige Thema in die heutige Plenardebatte eingebracht hat. Für uns Freie Demokraten war es natürlich von Anfang an selbstverständlich, dass wir diesen Antrag, wie alle anderen Fraktionen auch, mitzeichnen. Etwa 200 Millionen – es wurde alles gesagt – Frauen und Mädchen sind weltweit davon betroffen, eine halbe Million Frauen und Mädchen, die in der EU leben, und – was eigentlich unbegreiflich ist – sogar rund 70.000 Frauen und Mädchen, die in Deutschland leben. Wir dürfen die Augen nicht davor verschließen, dass bis 2030 weltweit knapp 70 Millionen weitere Menschen – also ein bisschen abgerundet fast einmal die Bundesrepublik – von einer Genitalverstümmelung bedroht sind, hiervon leiden allein rund 180.000 Mädchen, die in der EU leben und somit eigentlich geschützt sein sollten. Dass so eine grausame Tat im 21. Jahrhundert noch praktiziert wird, ist für mich unverständlich. In über 30 Ländern, überwiegend in Afrika und im Nahen Osten, werden diese unmenschlichen Verbrechen begangen. Die Begründungen für diese Straftat treten sämtliche Menschenrechte mit Füßen. So wird sich bei der weiblichen Genitalverstümmelung auf soziale Normen und Tradition berufen. Außerdem soll dies ästhetisch der Vorstellung von Schönheit und Reinheit entsprechen. Dabei werden kurzfristige Folgen wie das Sterben durch diese unmenschliche Tat oder langfristige Folgen wie heftige Schmerzen, starker Blutverlust, Infektionen, psychische Probleme und mögliche Unfruchtbarkeit einfach in Kauf genommen. Jede Frau und jedes Mädchen hat das Recht auf Sicherheit und körperliche Unversehrtheit. Deswegen ist es auch so wichtig, dass diese Tat in der EU strafbar ist. Auch wenn eine solche Tat im Ausland ausgeführt wurde, sollte diese strafrechtlich verfolgt werden können. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt CDU) Allen Betroffenen und ihren Angehörigen sollte psychologische Hilfe zur Unterstützung angeboten werden. Für die Prävention solcher Gräueltaten sollte es niedrigschwellige Aufklärungsangebote geben. Prävention muss hier wirklich an allererster Stelle stehen. Der im vergangenen Jahr von der Bundesregierung herausgegebene Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung informiert über die Strafbarkeit. Den Tätern drohen bis zu 15 Jahre Haft, und das ist gut so. Eltern, die ihre Töchter nicht vor der Durchführung einer Genitalverstümmelung im In- oder Ausland beschützen, machen sich strafbar. Allerdings sind Mädchen, die in den Sommerferien in die Herkunftsländer geschickt oder dorthin mitgenommen werden, um beschnitten zu werden, kein Einzelfall. Denken wir an die 68.000 Frauen, die in Deutschland leben und eine weibliche Genitalverstümmelung erlitten haben. Was wir nicht vergessen dürfen, ist: Viele kamen ursprünglich unversehrt zu uns. Deswegen ist ein europäisches Netzwerk mit spezialisierter Beratung und psychosozialen Hilfsangeboten wichtig, um die betroffenen Mädchen und Angehörige zu unterstützen. In Schleswig-Holstein haben wir mit TABU in Altholstein bereits ein Leuchtturmprojekt. Diese Anlaufstelle hat den Schwerpunkt der Beratung von (Annabell Krämer) Frauen, die durch verschiedene Formen der Beschneidung betroffen sind. Ich freue mich, dass der Bund für 2023 die Förderung der TABU-Beratungsstelle mit 300.000 Euro übernommen hat. Ein so spezialisiertes Beratungsangebot muss auch in den kommenden Jahren finanziert werden; da sind wir uns hoffentlich alle einig. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und Martin Balasus [CDU]) Durch dieses Projekt werden Weiterbildungen an Schulen gegeben und andere Beratungsstellen weiter geschult. Die Sensibilisierung von Lehrkräften ist ein wichtiger Schritt, um Betroffene zu erreichen und ihnen Hilfe anzubieten. Lassen Sie uns auch als Land unseren Beitrag dazu leisten, dass diese fürchterliche, menschenverachtende Tat bald der Vergangenheit angehört. – Herzlichen Dank. (Beifall ganzes Haus)

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