landtag.ltsh.de ↗

Sybilla Nitsch

SSW 22.02.2023 Sitzungen 20/19

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Schock und die Fassungslosigkeit über die Bluttat im Regionalexpress vom 25. Januar sitzen immer noch tief. Die Aufarbeitungen der Geschehnisse laufen auf unterschiedlichsten Ebenen, und die Frage bleibt, wie es überhaupt dazu kommen konnte und wie sie hätten verhindert werden können. Dazu reiht sich die Frage ein, wie es um die Sicherheit in unserem ÖPNV steht. Unmittelbar nach der Tat kritisierte die GdP die mangelnde Sicherheit an Bahnhöfen: Es fehle an entsprechender Technik, an angemessener Beleuchtung, um Gefahrenpunkte rechtzeitig zu erkennen, und es fehle an Sicherheitskräften bei der Bundespolizei sowie bei der DB-Sicherheit. Die Koalition bittet nun die Landesregierung, zu einer Konferenz zur Erhöhung der Sicherheit im ÖPNV einzuladen, auch um die Ergebnisse in einem Konzept zusammenzuführen. Eine solche Konferenz halten auch wir vom SSW für sinnvoll, damit wir uns ein Bild davon machen können, wie es um die Sicherheit im ÖPNV bestellt ist und welche Möglichkeiten es gibt, um nachzubessern. Dies sollte aber kein Alleingang des Landes SchleswigHolstein sein. Unsere ÖPNV-Verkehre sind eng mit unseren Nachbarn verknüpft, und es gilt daher, gemeinsame Lösungen zu erarbeiten. Alleingänge helfen uns hier nicht weiter. Die Debatte in Sachen Videoüberwachung in Zügen führen wir nicht zum ersten Mal, doch zum ersten Mal führen wir so eine Debatte hier im Landtag, die geprägt ist von einem brutalen Ereignis, das gerade einen Monat zurückliegt. Das mag dazu verleiten, drastische Maßnahmen zu fordern, denen wir so vorher nicht zugestimmt hätten. Eine pauschale Ausweitung der Videoüberwachung greift unseres Erachtens den Ergebnissen einer Konferenz vor. Für den SSW sage ich: Eine Videoüberwachung, ob in Bussen, Zügen oder Bahnhöfen, ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines jeden Einzelnen. Zugegeben, dieser Einwand ist im Lichte der Geschehnisse auch für uns nicht einfach, aber wir halten wir es für voreilig, bereits im Vorfeld eine solche pauschale Ausweitung der Videoüberwachung in die Debatte zu bringen. (Beifall Lars Harms [SSW]) Wir müssen uns immer wieder im Klaren darüber sein, dass die Beobachtung von Personen einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt. Das Filmen und die Aufzeichnung von Personen im öffentlichen oder nicht öffentlichen Raum stellen einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung dar. Daher ist eine Videoüberwachung immer geknüpft an die Frage der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit. Dazu gehören auch einige Fragen: Wer ist für die Speicherung der Daten verantwortlich? Über welchen Zeitraum werden die Daten gespeichert? Wer hat Zugriffsrecht? Es geht bei der Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen auch um das Schutzbedürfnis der Menschen und um Aufklärung von Verbrechen. Das bedeutet natürlich, wir befinden uns in einem Abwägungsprozess. Nun ist den Medien zu entnehmen, dass der Hamburger Innensenator Andy Grote bereits angekündigt hat, im Regional- und Fernverkehr die Videoüberwachung als Standard einzuführen. IT-Systeme (Sybilla Nitsch) sollen demnach bei auffälligen Bewegungsmustern oder bestimmten Körperhaltungen Warnhinweise geben. Werden dort bereits Fakten geschaffen? Oder inwieweit ist das mit Schleswig-Holstein abgestimmt? Als SSW halten wir es ausdrücklich für wichtig, die Thematik der Angsträume bei einer Konferenz aufzugreifen. Eine repräsentative Studie aus 2022 ergab, dass sich Frauen überdurchschnittlich unsicher in Räumen fühlen, die durch zum Beispiel fehlende Beleuchtung zu Angsträumen werden. Bei der Ausgestaltung müsste auf verschiedene Aspekte geachtet werden wie Ausleuchtung und freie Sichtachsen, und dazu raten Experten schon seit vielen Jahren. Neben den im Antrag formulierten Forderungen sollten auch andere Sicherheitsaspekte Teil einer solchen Konferenz sein. Es geht darum, vorsätzliche Handlungen wie Vandalismus oder Gewalttaten einzudämmen. Hierzu braucht es Sicherheits- und Zusammenarbeitskonzepte zwischen der Polizei und der DB-Sicherheit auch in Formen von Schulungen und Weiterbildungen für Sicherheit und Deeskalation. Aber alle Maßnahmen sind nur so gut, wie sie vor Ort umgesetzt werden können. Das soll heißen, neben den technischen und rechtlichen Möglichkeiten ist es aus Sicht des SSW unerlässlich, das Sicherheitspersonal bei der Bundespolizei und bei DB-Sicherheit zu erhöhen. Die zu beachtenden Punkte – ich sagte bereits, wir begrüßen eine solche Konferenz – sind durchaus schon eine sehr klare Zielvorgabe. Wir finden sie für die Diskussion wichtig. Wir hätten uns aber eine offenere Zielsetzung gewünscht. Daher werden wir uns zu dem vorliegenden Antrag enthalten. Wir werden aber gern konstruktiv die Ergebnisse begleiten. – Danke schön. (Beifall SSW)

Alle Reden von Sybilla Nitsch Protokoll ↗