Beate Raudies
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fakten sind menschenverachtend und unvorstellbar: Täglich werden über 8.000 Frauen und Mädchen ihrer Genitalien und damit ihrer Würde beraubt – alle elf Sekunden ein Opfer! Die meisten Frauen werden in der Kindheit oder im Jugendalter verstümmelt. Zu den unmittelbaren Folgen gehören laut der Weltgesundheitsorganisation WHO starke Schmerzen, Infektionen, Verletzungen, Schock und Tod. Längerfristig kann Genitalverstümmelung zu Menstruationsproblemen, sexuellen Störungen, Komplikationen beim Gebären bis hin zu Totgeburten, erforderlichen chirurgischen Eingriffen, Depressionen und posttraumatischen Belastungsstörungen führen. Jeder von uns oder jede von uns, die einmal ein Buch von einer Frau gelesen hat, die ihre Erlebnisse aufgeschrieben hat, weiß, wovon ich rede. Weltweit leiden über 200 Millionen Frauen, der Großteil von Ihnen – auch das haben wir gehört – lebt in Afrika, dem Mittleren Osten und Asien. Aber auch in unserem Teil der Welt ist weibliche Genitalverstümmelung an der Tagesordnung. Laut einer vom Bundesfamilienministerium 2020 präsentierten Studie mussten in Deutschland rund 68.000 Frauen diese Verstümmelung erleiden. Die Verstümmelung der weiblichen Genitalien stellt einen Eingriff in die körperliche und seelische Gesundheit von Frauen und Mädchen dar und verletzt das fundamentale Menschenrecht der Frau auf körperliche Unversehrtheit. Hinter dieser brutalen Praxis stehen religiöse und vor allem patriarchalische Traditionen, die Frauen unterdrücken und ihnen ihre körperliche und sexuelle Selbstbestimmung nehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin sehr froh, dass wir uns einig sind. Es darf keine Toleranz für weibliche Genitalverstümmelung geben, egal wo auf der Welt. (Beifall ganzes Haus) Wir müssen Frauen und Mädchen auch vor den Langzeitfolgen wirksam in Deutschland und in der ganzen Welt schützen. Es braucht strikte Gesetzgebung und Strafverfolgung, aber auch Aufklärungsarbeit und tabubrechende Gespräche mit Betroffenen. Wir sind wieder einmal beim Thema Gewalt. Bisher haben sich die meisten Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland auf häusliche und sexuelle Gewalt konzentriert. Andere Formen von Gewalt wie Zwangsverheiratung oder eben die weibliche Genitalverstümmelung sind bisher noch nicht in vergleichbarem Maße berücksichtigt worden. Deswegen ist es gut, wenn wir sie jetzt in den Blick nehmen. Damit Mädchen wohlbehalten aufwachsen und Betroffene ohne zusätzliche Einschränkung leben können, dürfen wir nicht wegschauen. (Beifall ganzes Haus) Auch in Deutschland müssen wir das Betreuungsangebot für betroffene und gefährdete Frauen weiter ausbauen. Aufklärungsseminare für Mädchen, Frauen und ihre Familien können dabei helfen. Personen aus Risikogruppen müssen über die rechtliche Lage und Hilfsangebote in Deutschland, Mädchenrechte im Allgemeinen und medizinische Fakten informiert werden. Gut, dass wir in SchleswigHolstein im vergangenen Jahr gemeinsam das Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt auf den Weg gebracht haben, das diese Aufgaben koordinieren könnte. Sehr geehrte Frau Sozialministerin, meine Fraktion unterstützt Sie in allen Belangen, wenn es darum geht, in diesen Dingen voranzukommen, auch wenn es ums Geld geht. Da scheue ich keinen Konflikt, auch nicht mit der Frau Finanzministerin. (Beifall SPD und SSW) Auch im deutschen Asylverfahren gibt es noch Verbesserungspotenzial, wenn es um den rechtlich anerkannten Fluchtgrund Genitalverstümmelung geht. Geflüchtete Frauen sollten proaktiv und umfassend über ihre individuellen Rechte aufgeklärt werden. Alle am Asylverfahren beteiligten Personen müssen besser bezüglich geschlechtsspezifischer Gewalt sensibilisiert und geschult werden. Ich nutze auch diese Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass seit dem 1. Februar 2023 die Istanbul- (Beate Raudies) Konvention in Deutschland vorbehaltlos gilt. – Danke an die Ampel in Berlin, dass wir in diesem Punkt jetzt endlich Klarheit haben. (Beifall SPD, FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist ein wichtiges Zeichen an alle von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen, nicht nur in Deutschland, sondern in der ganzen Welt. Deswegen müssen wir – das ist nur ein kleiner Teil – aber auch im Rahmen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit den Ausbau bestehender Betreuungsangebote für Opfer und potenzielle Opfer weiter voranbringen. In Deutschland ist Genitalverstümmelung seit 2013 strafbar. Trotzdem wird sie weiter praktiziert. Deswegen müssen wir immer wieder darüber sprechen, dass es keinen vernünftigen Grund gibt, Frauen und Mädchen dieses Unrecht anzutun. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)
