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Tobias Koch

CDU 22.02.2023 Sitzungen 20/19

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Anlass für die heutige Aktuelle Stunde sind die irritierenden öffentlichen Äußerungen von Bundesinnenministerin Faeser zum Messerangriff in Brokstedt – so hat es die FDP in ihrem Antrag zu dieser Aktuellen Stunde formuliert. Ich will deshalb zuerst sagen, dass ich es gut und richtig fand, dass sich die Bundesinnenministerin gleich am nächsten Tag vor Ort in Brokstedt über den Tathergang informiert hat und dass sie mit ihrem Besuch zugleich auch ihre persönliche Anteilnahme gegenüber den Opfern und deren Familienangehörigen zum Ausdruck gebracht hat. Von einer Bundesinnenministerin erwarte ich in einer solchen Krisensituation allerdings auch, dass sie gut informiert ist, dass sie mit Ruhe und Besonnenheit agiert und vor allen Dingen, dass sie zur Aufklärung beiträgt. Stattdessen hat Nancy Faeser gleich mehrfach für zusätzliche und vollkommen unnötige Irritationen gesorgt. (Beifall CDU, FDP, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zitat: „Wie konnte es sein, dass Ibrahim A. so früh aus der Untersuchungshaft entlassen wurde?“ Diese Frage meinte die Bundesinnenministerin bei ihrem Besuch in Brokstedt stellen zu müssen, obwohl die Antwort darauf zu diesem Zeitpunkt schon längst öffentlich bekannt war. Die einjährige Haftzeit nach dem ergangenen Gerichtsurteil war nämlich nahezu bis auf den letzten Tag abgesessen, und deshalb war die Haftentlassung gerichtlich angeordnet worden. Die in der Fragestellung zum Ausdruck kommende Unkenntnis der Faktenlage ist schon für sich allein genommen mehr als blamabel für eine Bundesinnenministerin. Noch viel schlimmer ist es aber, dass sie mit dieser Frage den Anschein erweckt hat, dass die Tat hätte verhindert werden können. Das ist wirklich ein Hohn für die Hinterbliebenen der Toten und für die Verletzten. In dieser Situation war das Agieren der Bundesinnenministerin mit einer haltlosen Vermutung absolut unverantwortlich und ist durch nichts zu entschuldigen. (Tobias Koch) (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Lars Harms [SSW]) Wenn man aber einen solchen Fehler einmal begeht, dann sollte man ihn auf gar keinen Fall ein zweites Mal wiederholen. Aber genau das hat Nancy Faeser getan, als sie vor wenigen Tagen die Behauptung in den Raum stellte, Ibrahim A. hätte abgeschoben werden können, wenn die zwischenzeitlich festgestellten Behördenfehler nicht aufgetreten wären. Auch für diese hypothetische Aussage gibt es nicht den geringsten Anhaltspunkt. Treffender als der Kollege Lars Harms kann auch ich es nicht formulieren: Auch ich wünsche mir eine Bundesinnenministerin, die sich mit dem Ausländerrecht auskennt. (Lars Harms [SSW]: Sehr gut! – Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Nach allen Erfahrungen aus der Vergangenheit und der Kenntnis des höchst komplexen Ausländerrechts mit all seinen Klage- und Widerspruchsmöglichkeiten hätte ein fehlerfreies Agieren der Behörden eben nicht dazu geführt, dass Ibrahim A. sofort abgeschoben worden wäre. Gegenüber den Angehörigen der Todesopfer den Eindruck zu erwecken, ihre Tochter oder ihr Sohn könnten noch leben, wenn nicht dieser oder jener Fehler passiert wäre, ist wirklich unmenschlich. Mit dieser falschen Einschätzung hat die Bundesinnenministerin ein weiteres Mal für unnötiges Leid bei den Betroffenen gesorgt. Für das Verhalten der Bundesinnenministerin kann man sich deshalb nur schämen. Ich finde es einen absolut bemerkenswerten Vorgang, dass ihre Aussagen wenige Stunden später durch ihr eigenes Ministerium korrigiert werden mussten. Meine Damen und Herren, richtig ist allerdings, dass es an verschiedenen Stellen zu einem eklatanten Versagen von Behörden gekommen ist. Hierüber müssen wir offen reden, wenn wir die richtigen Schlussfolgerungen aus dem furchtbaren Ereignis in Brokstedt ziehen wollen. Es geht dabei nicht darum, mit dem Finger auf andere zu zeigen, um damit von eigenen Fehlern abzulenken oder die Schuld hin und her zu schieben. Das gilt für das Land Schleswig-Holstein schon deshalb, weil wir mit keiner Landesbehörde in die relevanten Vorgänge involviert sind. (Vereinzeltes Lachen SPD) Die Ausländerbehörde ist eine kommunale Behörde der Stadt Kiel, (Beate Raudies [SPD]: Ah!) die Justizbehörde ist eine Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg, und das BAMF ist eine Bundesbehörde. Als Landespolitik sind wir daher quasi unparteiischer Vierter. Unser Interesse gilt allein den Opfern, die größtenteils aus Schleswig-Holstein stammen. Deshalb wollen wir alles dafür tun, die gemachten Fehler zu identifizieren und die richtigen Konsequenzen zu ziehen, damit die Gefahr derartiger Taten so weit wie möglich reduziert werden kann. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist wirklich ziemlich heftig!) Zu den eklatanten Fehlern gehört, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen bei Einleitung des Strafverfahrens und über die begonnene Untersuchungshaft in Hamburg nicht erfolgt sind, beziehungsweise nicht auf korrektem Weg erfolgt sind, beziehungsweise nicht an den richtigen Adressaten erfolgt sind, beziehungsweise – im Falle der Haftentlassung – erst mit knapp zweiwöchiger Verspätung erfolgt sind, als die Tat längst begangen war. Dass sich die Hamburger Justizbehörde mit versuchten Anrufen und solchen E-Mails herauszureden versucht, in denen die Inhaftierung nebenbei erwähnt wurde, wird der Sache, glaube ich, in keiner Weise gerecht. Hier bedarf es in Hamburg einer deutlich stärker ausgeprägten Fehlerkultur, verbunden mit der Fähigkeit zur Selbstkritik. Das vermisse ich auf Hamburger Seite vollkommen, weil dort immer wieder betont wird, man habe alles richtiggemacht. Genauso erschreckend sind aber, das will ich an dieser Stelle ebenso deutlich sagen, die zwischenzeitlich bekannt gewordenen chaotischen Zustände in der Ausländerbehörde der Stadt Kiel. Das vernichtende Zeugnis des städtischen Prüfungsamtes spricht hier wirklich Bände. Wenn im konkreten Fall eingegangene E-Mails einfach übersehen wurden oder im Spamfilter gelandet sind, dann trägt die Stadt Kiel eine erhebliche Mitschuld daran, dass die erforderlichen Informationen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht erreicht haben. Hätte das BAMF bereits im Januar des letzten Jahres von der Einleitung des Strafverfahrens und der Untersuchungshaft von Ibrahim A. Kenntnis erlangt, dann hätte während der Inhaftierung ein ganzes Jahr lang Zeit bestanden, das laufende Verfahren zur Aberkennung des subsidiären Schutzstatus zum Abschluss zu bringen. Das bedeutet zwar nicht, dass Ibrahim A. unmittelbar nach dem Ende seiner Untersuchungshaft abgeschoben worden wäre – hiergegen wäre wahrscheinlich genauso ge- (Tobias Koch) richtlich vorgegangen worden wie gegen das vergangene Hafturteil; außerdem hätte ihm noch die Möglichkeit der Härtefallkommission zugestanden, sodass bis zu seiner tatsächlichen Abschiebung immer noch ein langer Weg zu gehen gewesen wäre, weshalb ja die Aussagen der Bundesinnenministerin so deplatziert waren –, aber mit einer frühzeitigen Information des BAMF hätte immerhin ein großer Schritt in Richtung Abschiebung erfolgen können. Die mangelhafte Behördenkommunikation ist deshalb eine der wesentlichen Erkenntnisse, die wir aus dem aktuellen Fall gewinnen. Während die FDP nun eine Verbesserung der Behördenkommunikation anmahnt, glauben wir, dass es an dieser Stelle eines grundlegenden Systemwechsels bedarf. Es kann nicht sein, dass Daten weiterhin zwischen verschiedenen Behörden hinund hergeschickt werden müssen und dabei im Zweifelsfall verloren gehen. Im Zusammenspiel zwischen Polizei, Justiz- und Ausländerbehörden braucht es vielmehr einen direkten Zugriff auf alle relevanten Daten, damit die jeweiligen Behörden ihre Arbeit machen können. Informationszugriff heißt das Schlüsselwort und nicht Datenaustausch zwischen den Behörden. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So haben es auch die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Zehn-Punkte-Papier formuliert. Dazu gehört auch, dass Speicherfristen bundesweit vereinheitlicht werden müssen ebenso wie die Definition von Mehrfach- und Intensivtäterinnen und -tätern. Meine Damen und Herren, mit der Forderung nach beschleunigten Strafverfahren, schnelleren Entscheidungsprozessen beim BAMF, der Überprüfung der Strafvorschriften bei Messerdelikten, verbesserter Gewaltprävention und verstärktem Opferschutz haben wir in dem genannten Zehn-Punkte-Papier eine ganze Reihe von weiteren Schlussfolgerungen formuliert, auf die ich jetzt nicht näher eingehen kann, die uns alle aber noch parlamentarisch beschäftigen werden. Über die Verbesserung der Sicherheit im ÖPNV werden wir direkt im Anschluss an diese Debatte ja noch weiter diskutieren. Aber, Herr Kollege Vogt, das ist eben nur ein Punkt aus dem insgesamt zehn Punkte umfassenden Papier. Ich will abschließend noch auf das konsequente Rückführungsmanagement eingehen, das die FDP in ihrem Antrag ja explizit angesprochen hat, und dazu sagen: Ja, zu den wesentlichen Schlussfolgerungen des Brokstedter Messerangriffes gehört, dass wir bei der Abschiebung mehrfach straffälliger Täter schneller werden müssen. Sie haben ihr Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik eindeutig verwirkt. (Zuruf: Schön! – Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Als Land Schleswig-Holstein haben wir mit der Abschiebehafteinrichtung dafür die grundlegende Voraussetzung geschaffen – gegen alle Widerstände auch aus diesem Haus. (Lachen FDP) Idealerweise – das hätte man sich gewünscht – wäre der mehrfach straffällig gewordene Ibrahim A. nach dem Ende seiner Untersuchungshaft unmittelbar in die Abschiebehaft überführt worden und wäre dort so lange geblieben, bis seine Abschiebung ins Westjordanland oder in den Gazastreifen hätte erfolgen können. Dafür brauchte es aber deutliche Veränderungen im Ausländerrecht sowie entsprechende Rückführungsabkommen mit den Herkunftsländern. Hier müssen wir in Deutschland sehr schnell sehr viel besser werden. Bislang – das gehört zur Wahrheit dazu – kann ich allerdings nicht einmal ansatzweise erkennen, dass sich die Berliner Ampel in diese Richtung bewegt. (Zuruf Dr. Kai Dolgner) Ich gebe die Hoffnung aber nicht auf, Herr Kollege, dass die Ampel mit dem neuen Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen jetzt zügig ins Arbeiten kommt; darauf kann ja auch die FDP Einfluss nehmen. Mit schnelleren Abschiebungen allein werden wir solche Taten wie in Brokstedt allerdings nicht verhindern können. Dazu braucht es ein ganzes Maßnahmenbündel, wie es CDU und Grüne in ihrem Zehn-Punkte-Papier aufgezeigt haben. Entscheidend aber ist, dass diese Maßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden und wir nicht nur eine Debatte führen, die keine Konsequenzen nach sich zieht. Jetzt ist die Zeit zum Handeln, meine Damen und Herren. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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