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Kristina Herbst

22.02.2023 Sitzungen 20/19

Für die Landesregierung hat die Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré, das Wort. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Tat in Brokstedt hat uns alle erschüttert, uns alle, die wir in SchleswigHolstein leben oder einen Bezug zu Schleswig-Holstein haben. Sie hat uns gerade deswegen so mitgenommen, weil es eine Bahnstrecke ist, die so viele von uns nutzen. Damit hätte diese Tat jede und jeden von uns treffen können. Diese Tat hat aber nicht jede und jeden von uns getroffen, diese Tat hat zwei junge Menschen aus dem Leben gerissen. Der Schmerz darüber trifft am allerstärksten die Eltern, die Angehörigen, die Freunde und Freundinnen, die Verwandten und Bekannten. Im Namen der Landesregierung spreche ich ihnen an dieser Stelle erneut unser tiefes und aufrichtiges Beileid aus. (Beifall ganzes Haus) Die Tat von Brokstedt hat darüber hinaus viele Menschen verletzt, fünf von ihnen schwer. Der Schmerz über das Erlebte trifft alle, Mitfahrende in dem Zug, aber auch alle haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräfte, Helfende vor Ort und Betreuer und Betreuerinnen der Opferangehörigen. Nichts kann das, was sie erlebt haben und immer noch durchleben, wiedergutmachen. Was wir ihnen allen als Regierung, als Staat schuldig sind, ist, dass sämtliche Hintergründe zu dieser Tat aufgeklärt werden, dass der Täter seine Strafe erhält, dass wir unsere Verantwortung als Staat wahrnehmen, reflektieren und entsprechend nachbessern. Meine Damen und Herren, die Tat in Brokstedt hat zu unterschiedlichen berechtigten Debatten geführt, darüber, ob diese Tat durch bessere behördliche Zusammenarbeit hätte verhindert werden können, ob unser Resozialisierungsgesetz ausreichend ist, ob die Sicherheit in Zügen und an Bahnhöfen ausreichend ist, ob die Zuwanderungsbehörden gut genug aufgestellt sind, ob Rückführungen ausreichend erfolgen. Als Regierungskoalition haben wir in einem ersten Schritt ein Zehn-Punkte-Papier formuliert und unsere ersten Rückschlüsse gezogen: mehr Sicherheit im ÖPNV, bessere Gewaltprävention, verbesserter Informationszugriff zwischen den Behörden, Nutzung von Beschleunigungsmöglichkeiten in Strafverfahren, Überprüfung der Strafvorschriften, die mithilfe von Messern begangen werden, ein anderer Umgang mit Straftätern ohne festen Wohnsitz, ein besseres Übergangsmanagement bei U-Haft-Entlassungen und eine bessere psychiatrische Versorgung, der Ausbau von Opferschutzangeboten, die Beschleunigung behördlicher Prozesse im Austausch mit dem BAMF und eine schnellere Rückführung von Straftätern schwerer Straftaten. Auch Hamburg hat in einem Sechs-Punkte-Papier dargestellt, welche Konsequenzen sie ziehen. Wir haben im Nachgang der Tat Sitzungen im Schleswig-Holsteinischen Landtag wie auch in Hamburg durchgeführt. Daneben sind auch die Staatssekretäre aus dem Innenministerium, dem Justizministerium und meinem Haus nach Hamburg gefahren und stehen in einer engen Rückkopplung darüber, was man an politischen Rückschlüssen ziehen muss. Man hat zehn Punkte herausgearbeitet, an denen man in den nächsten Wochen und Monaten weiterarbeiten wird, um die Prozesse zu optimieren. Dabei geht es beispielsweise darum, die Zugriffsrechte auf das AZR für Staatsanwaltschaften, Vollzug und Gerichte besser auszuarbeiten, den Zugriff auf das ZStV für BAMF und Ausländerbehörden zu verbessern, und um viele weitere Punkte, mit denen wir uns auseinandersetzen werden, weil wir die Verantwortung in beiden Bundesländern und unterschiedlichen Behörden sehen. Sehr geehrte Damen und Herren, die Bundesinnenministerin hat sich zum Fall geäußert und Rück- (Ministerin Aminata Touré) schlüsse gezogen. Sie sagte, dass der Täter hätte ausgewiesen werden können, dass der Täter definitiv nicht mehr hier gewesen wäre, wenn die behördliche Zusammenarbeit besser gelaufen wäre. Leider müssen wir feststellen, dass selbst im Falle einer besseren Zusammenarbeit die Ausweisung nicht hätte erfolgen können. Der Täter hatte einen subsidiären Schutzstatus und damit einen erhöhten Ausweisungsschutz. Eine Ausweisung vor dem 25. Januar 2023 war daher nicht möglich. Er befand sich in Hamburg in U-Haft, und bis heute liegt noch keine rechtskräftige Verurteilung vor. Die Zuwanderungsbehörde Kiel hat die im Jahre 2016 begangenen Straftaten zum Anlass genommen, das BAMF um Prüfung des Widerrufs oder der Rücknahme des subsidiären Schutzes zu bitten. Das geschah bereits im Juli 2021. Das BAMF hat knapp vier Monate später darüber informiert, dass ein Widerrufs- beziehungsweise Rücknahmeverfahren eingeleitet worden ist. Eine abschließende Entscheidung darüber steht allerdings bis heute aus. Selbst wenn es zu einer rechtzeitigen Entscheidung des BAMF gekommen wäre, wäre eine Aufenthaltsbeendigung vor der Tat aller Wahrscheinlichkeit nach nicht durchführbar gewesen. Gegen die Entscheidungen des BAMF und der Zuwanderungsbehörde Kiel wären Rechtsmittel möglich gewesen. Gerichtliche Verwaltungsverfahren dauern bis zu 20 Monate. Es hätte außerdem ein aufnahmebereiter Staat gefunden werden müssen, weil die Staatsangehörigkeit des Täters nicht geklärt war. Auch die Abschiebung in das Geburtsland wäre sowohl langwierig als auch schwierig gewesen. All das dient keiner Rechtfertigung, sondern soll darstellen, wie schwierig dieser gesonderte Fall rechtlich gelagert ist. Klar ist für uns alle, dass Straftäter schnell zurückgeführt werden müssen, nachdem sie ihre Strafe verbüßt haben, so wie es das geltende Recht vorsieht. Im Zuge dieser Tat stellt sich natürlich auch die Frage, ob es dem Bund und auch uns als Land gelingt, ausreichend Rückführungen durchzuführen. Mit Blick auf die Rückführungsquoten ist das berechtigt und Gegenstand dieser Aktuellen Stunde. Auch dieses Thema wurde vergangene Woche beim Flüchtlingsgipfel intensiv besprochen und soll auch in den nächsten Wochen und Monaten intensiviert werden. Schauen wir uns die Zahlen an: In ganz Deutschland sind 304.000 Personen ausreisepflichtig. In Schleswig-Holstein sind es rund 12 .400 Personen. Als Land haben wir die Rahmenbedingungen für den zwangsweisen Vollzug verbessert. Wir müssen aber feststellen, dass wir immer öfter auf Hindernisse stoßen, die nicht ausschließlich in der Handhabe der Länder liegen. Um nur um einige Beispiele zu nennen: die Einschränkungen durch die Coronapandemie, weil Rückführungen wegen der Lage vor Ort faktisch nicht möglich sind wie beispielsweise in Afghanistan, im Irak oder auch in Syrien, Herkunftsländer, die nicht kooperieren und notwendige Passersatzdokumente nicht ausstellen. Hier sind der Bund und die Europäische Union natürlich gefordert, notwendige Abstimmungen mit den jeweiligen Zielstaaten vorzunehmen. Genau mit diesen Fragen wird sich der neue Beauftragte der Bundesregierung, Joachim Stamp, auseinandersetzen. Ich habe letzte Woche die Gelegenheit genutzt, um mit ihm über die Zahl und die Rücknahmeabkommen zu sprechen, die er jetzt zu starten versucht. Wir haben im Rahmen dieses Gipfels aber auch über ein anderes Thema gesprochen, das Sie, Herr Dürbrook, angesprochen haben: über die Frage der Belastung der Zuwanderungsbehörden. Wir haben – das haben Sie, Abgeordneter Harms, angesprochen – viele politische Initiativen, die auf Bundesebene auf den Weg gebracht werden, die wir für richtig und gut halten. Aber es führt zu einer Belastung der Zuwanderungsbehörden. Wenn wir das Positive wie beispielsweise eine bessere Integration hinbekommen wollen, brauchen wir eine vernünftige Ausstattung. Deswegen war es mir extrem wichtig, dass sich der Bund bei der Unterbringung, aber auch der Rückführung die Frage stellt, wie er gerade uns als Länder und am Ende des Tages die Kommunen, die eine Zuständigkeit für die Zuwanderungsbehörden haben, unterstützen kann, ähnlich wie man es beispielsweise in der Coronapandemie gemacht hat, dass man gesagt hat, man schließt einen Pakt und unterstützt die öffentlichen Gesundheitsämter. Das Gleiche brauchen wir meiner Meinung nach genauso auch für die Zuwanderungsbehörden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Peter Lehnert [CDU]) Kommen wir zu dem, was wir hier im Land tun. Der Fokus für uns als Regierung liegt auf der freiwilligen Ausreise. Auch hier haben wir als Land unsere Arbeit intensiviert. 2018 lagen die Mittel für individuelle Rückkehrberatung bei 432.000 Euro und 2022 bei 1,158 Millionen Euro. (Ministerin Aminata Touré) Sie, Abgeordneter Vogt, haben das Thema der Kosten der Rückführung angesprochen, was ein anderer Haushaltstitel ist, und Sie haben zu Recht angemerkt, dass dieser Haushaltsansatz von 1,1 Millionen Euro abgesenkt worden ist. Ich möchte gern erläutern, warum das passiert ist: Es geht dabei um die faktischen Kosten, die die Rückführungen verursachen. Wenn wir in Schleswig-Holstein im Verbund mit Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern eine Abschiebehafteinrichtung haben, die wir hier gemeinsam beschlossen haben, führt es dazu, dass wir die Gewahrsamseinrichtung in Hamburg nicht mehr haben. Das führt wiederum dazu, dass der Haushaltsansatz an der Stelle geringer wird. Wir sprechen beim Haushalt natürlich immer darüber, dass wir eine Klarheit und Wahrheit an der Stelle brauchen. Der Ist-Ansatz im Jahre 2022 lag bei bummelig 750.000 Euro. Wir haben den Ansatz, obwohl er beim Ist-Zustand bei 750.000 Euro lag, trotzdem bei über 900.000 Euro für das Jahr 2023 belassen, und das nicht, weil es eine politische Entscheidung war, das nicht mehr stattfinden lassen zu wollen, sondern weil wir an der Stelle eine Klarheit schaffen wollen. Das sind die Zahlen, die uns mit Blick darauf gemeldet worden sind. Das betrifft einen Bereich mit Blick auf die Rückführungen. Das andere ist die freiwillige Ausreise. Es ist mir noch einmal wichtig, an dieser Stelle zu unterscheiden: Es gibt noch den dritten Aspekt der Abschiebehafteinrichtungen. Das sind drei unterschiedliche Bereiche. Man kann sich einen anschauen und feststellen, Rückführungen fänden nicht statt, weil die Zahlen in der Abschiebehafteinrichtung nicht hoch genug seien. Aber Sie wissen alle auch, dass die zwangsweise Rückführung das letzte Mittel ist. Wir versuchen in der Abstufung immer, individuelle freiwillige Rückführungen umzusetzen. Die Abschiebehafteinrichtung muss immer das letzte Mittel sein. Nun kam der Vorschlag der FDP, von Ihnen, Herr Buchholz, eine GERAS wie in Hamburg, eine „Gemeinsame Ermittlungsgruppe zur Rückführung ausländischer Straftäter“, einzuführen. Dazu kann ich Ihnen Folgendes sagen: Wir in Schleswig-Holstein haben so etwas selbst schon, sie heißt nur anders. Im März 2016 wurde zur Unterstützung der Zuwanderungsbehörden die Projektgruppe „Aufenthaltsrechtliche Behandlung straffälliger Ausländer“, kurz: PG AsA, im Innenministerium eingesetzt. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Die ist doch wieder aufgelöst worden!) – Ich bin noch nicht fertig. – Dieses Projekt wurde zunächst auf zwei Jahre begrenzt. Was ist dort passiert? – Besondere Einzelfälle wurden operativ begleitet. Eine Prozesssteuerung sowie Handlungshilfen für die Durchführung aufenthaltsrechtlicher Maßnahmen wurden für die Zuwanderungs- und Polizeibehörden entwickelt. Das Projektziel war, die kommunalen Zuwanderungsbehörden in die Lage zu versetzen, die sicherheitspolitisch besonders im Blick stehenden Einzelfälle schnellstmöglich und effektiv in eigener Zuständigkeit zu administrieren. Ende 2017 wurde diese Projektgruppe mit der Erstellung der digitalen Handlungshilfe aufgelöst. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Aha!) Diese digitale Handlungshilfe war nicht nur für schleswig-holsteinische Behörden da, sondern wurde auch länderübergreifend zur Verfügung gestellt und stellt Musterprozesse dar. Es wurden unter anderem regionale Kooperationen von Zuwanderungsbehörden und Polizeidirektionen angeregt, um entsprechende Einzelfälle ganzheitlich zu betrachten. Anfang 2018 wurde im Landesamt für Ausländerangelegenheiten das Sachgebiet „Aufenthaltsrechtliche Behandlung straffälliger Ausländer“ vorübergehend eingerichtet. Dieses Dezernat im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge wurde 2020 aufgelöst und dann in das Ministerium in das Referat „Erstaufnahme von Flüchtlingen, integriertes Rückkehrmanagement“ als Arbeitsgruppe implementiert. Die Aufgabe der AG AsA ist die bessere Koordinierung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen im Bereich Kriminalitätsbekämpfung und, die Zuwanderungsbehörden zu unterstützen. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern aus meinem Ministerium, der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge, dem BAMF und bei Bedarf den jeweiligen Zuwanderungsbehörden und den örtlichen Staatsanwaltschaften zusammen. Ziel ist es, dringende Einzelfälle mit Blick auf Sicherheitsaspekte und Rückführungen prioritär zu bearbeiten. Die AG AsA ist in der Arbeitsgruppe Sicherheit im gemeinsamen „Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr“, der Kooperationsplattform von Bund und Ländern in Berlin, vertreten und nimmt an deren regelmäßigen Sitzungen teil. Morgen findet ein Abstimmungsgespräch mit der Polizeiabteilung und meiner Integrationsabteilung statt, da die Kooperation zweifelsohne zwischen der Landespolizei und den Zuwanderungsbehörden auf Ebene der Kreise optimiert werden soll. (Ministerin Aminata Touré) Es macht sicherlich Sinn, wenn wir uns im Rahmen einer Innen- und Rechtsausschusssitzung näher mit der Arbeitsweise der AG AsA auseinandersetzen und all die Diskussionen und die Arbeitsprozesse, die in der Vergangenheit gelaufen sind, dort einmal diskutieren. Dann möchte ich an dieser Stelle noch einmal über die Zahl der 12 .400 Personen sprechen, die hier in Schleswig-Holstein als ausreisepflichtig gelten. Es war mir persönlich schon immer ein Dorn im Auge, dass diese Gruppe nicht weiter ausdifferenziert wird, denn wenn wir einfach sagen, 12.400 Personen seien ausreisepflichtig, dann führt es ein Stück weit in die Irre. Bei 10.730 Personen der 12.400 Menschen in Schleswig-Holstein ist eine Rückführung aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich: die Sicherheitslage im Herkunftsland, Reiseunfähigkeit durch lebensbedrohliche oder schwerwiegende Krankheiten, schutzwürdige familiäre Bindungen im Bundesgebiet, fehlende Ausweisdokumente und vieles mehr. Ich führe das auf, weil ich deutlich machen möchte, warum es so wichtig ist, die Zahlen so differenziert zu betrachten. Ja, die Zahl 12.400 hört sich anfangs sehr hoch an, denn sie hört sich so an, als würde der Rechtsstaat an dieser Stelle versagen. Aber ehrlich gesagt macht genau diese differenzierte Betrachtung deutlich, dass die Gründe viel zu vielfältig sind, um alle ausreisepflichtigen Personen über einen Kamm zu scheren. Bei diesen ganzen Aspekten gibt es auch eine Vielzahl an Personen, die sich seit langer Zeit hier in Schleswig-Holstein aufhalten, Teil dieser Gesellschaft sind und sich nichts haben zuschulden kommen lassen, Menschen, die hier geboren worden sind, die unsere Nachbarn sind, die hier arbeiten, für die Schleswig-Holstein das Zuhause ist, das sie kennen und lieben. Geltendes Recht muss umgesetzt werden. Das ist notwendig, damit das Vertrauen in den Rechtsstaat erhalten bleibt. Ich möchte, dass wir uns bei dieser Debatte vor Augen führen, dass es notwendig ist, Straftäter und Straftäterinnen zurückzuführen. Daneben geht es um die realen Schicksale der Menschen, die nichts mit dieser furchtbaren Tat zu tun haben. Deswegen sind wir auch für sie verantwortlich, dafür, sich für ihre Rechte einzusetzen. Wir wollen nicht den Fehler begehen, sie zu Unrecht zu kriminalisieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrte Damen und Herren, die Tat in Brokstedt hat zwei junge Menschen aus dem Leben gerissen. Sie hat das Leben ihrer Angehörigen für immer verändert. Dieser Schmerz wird bleiben. Diese Tat hat uns auf furchtbare Weise gezeigt, wo wir als Staat in Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern, im behördlichen Zusammenarbeiten schlichtweg besser werden müssen. Es ist unsere Aufgabe als Regierung, unser Bestes zu geben und unseren Beitrag zu leisten, damit dieser Rechtsstaat funktioniert. Wir sehen uns dazu verpflichtet, für Sicherheit, Freiheit, Konsequenz wie für Humanität, rechtsstaatliches Handeln und Verhältnismäßigkeit einzustehen. Dabei haben wir immer vor Augen, was dieses Land ausmacht und lebenswert macht. Wir sehen unsere Aufgabe darin, unseren Worten Taten folgen zu lassen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Protokoll ↗