Ole-Christopher Plambeck
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Krämer, vielen Dank für den Antrag. (Oliver Kumbartzky [FDP]: Gern!) (Ole-Christopher Plambeck) Allerdings muss man sagen, dass die Bundesregierung mit ihrem Bundesfinanzminister auch die Möglichkeit hätte, bei diesem Thema initiativ tätig zu werden. (Annabell Krämer [FDP]: Ja!) Aber da ist man sich, glaube ich, auch in der Ampel nicht so ganz einig, wie man hier voranschreiten möchte. (Beifall CDU – Zurufe) Dabei sage ich ganz klar, dass so eine Initiative absolut richtig ist, um Pendlerinnen und Pendler, die Tag für Tag zur Arbeit fahren und damit unser Land am Laufen halten, stärker zu entlasten. Eine stärkere Entlastung ist nicht nur geboten, sondern auch notwendig, gerade – das haben Sie eben gesagt – weil Schleswig-Holstein ein Flächenland ist und dieser Flächenfaktor auch berücksichtigt werden muss. Natürlich ist der Nahverkehr mit dem DeutschlandTicket nun etwas günstiger geworden. Aber das nützt nur dort, wo auch ein ÖPNV-Angebot da ist. (Zuruf) Wenn ich im ländlichen Raum, in einem Dorf lebe und beispielsweise nach Hamburg zur Arbeit fahren muss, bin ich häufig auf das Auto angewiesen; ein Handwerker, der Material mit sich führen muss, kann ebenfalls nicht unbedingt mit Bahn oder Bus fahren. So sind die Überwindung einer Distanz zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte und die dadurch entstehenden Wegekosten notwendige Bedingungen für eine berufliche oder betriebliche Tätigkeit. Gleichwohl wird die Höhe der Wegekosten erheblich durch die individuelle Entscheidung des Steuerpflichtigen beeinflusst, also die Entscheidung, welches Verkehrsmittel genutzt wird, oder aber die Wahl des Wohn- wie auch des Arbeitsortes. Aber gibt es eine solche Wahl wirklich? Viele Steuerpflichtige haben nämlich faktisch nicht die Wahl, weil der Wohnort, der Arbeitsort oder das Verkehrsmittel nicht so ohne Weiteres zu verändern ist. (Beifall CDU) Deswegen muss natürlich der tägliche Arbeitsweg angemessen berücksichtigt werden, und zwar – das steht auch in unserem Antrag – ab dem ersten Kilometer. Gerade mit Blick auf den Grundsatz der Besteuerung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit, die für die Lastengleichheit im Einkommensteuerrecht maßgeblich ist, ist diese Notwendigkeit da. Danach unterliegt die Einkommensteuer grundsätzlich dem zu versteuernden Einkommen, also dem Saldo zwischen dem Erwerbseinkommen und den betrieblich oder beruflich notwendigen Erwerbsaufwendungen, die hier mit der Entfernungspauschale dargestellt werden. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Aber das Bundesverfassungsgericht erkennt ausdrücklich außerfiskalische Förderungs- und Lenkungszwecke an wie verkehrs-, umwelt-, sozialoder wirtschaftspolitische Zielsetzungen, wenn dafür besondere sachliche Gründe dargestellt sind. Deswegen ist es sozialpolitisch richtig, auch diejenigen in den Blick zu nehmen, die kein hohes Einkommen haben oder deren Einkommen sogar unter dem Grundfreibetrag liegt und die deswegen von den Kostensteigerungen besonders belastet sind. (Vereinzelter Beifall) Deswegen ist das Instrument der Mobilitätsprämie ein richtiges Instrument, aber im Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten nicht ausreichend. Im Übrigen hat die aktuelle Gesetzeslage mit der erhöhten Pauschale ab dem 21. Kilometer auch einen sozialpolitischen Grund, nämlich den, Personen mit einem längeren Arbeitsweg und damit einer höheren Belastung stärker zu entlasten. Wir sehen es aber ganz klar so, dass diejenigen, die unterwegs sind, ab dem ersten Kilometer mit höheren Kosten zu rechnen haben und deswegen auch entsprechend entlastet werden müssen. Deswegen fordern wir die Landesregierung auf, in den kommenden Gesprächen, die auf Bundesebene stattfinden sollen, nicht nur die Entfernungspauschale, sondern auch die Mobilitätsprämie entsprechend anzupassen, aber auch – das gehört dazu – soziale und ökologische Aspekte zu berücksichtigen. Da sind wir auf die Gespräche mit dem Bund gespannt. – Ich bedanke mich und bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Annabell Krämer [FDP])
