Dagmar Hildebrand
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Erst einmal ein großer Dank an den SSW für den ersten Aufschlag zu diesem Antrag. Auch ich bin froh und dankbar, dass wir Einigkeit bei diesem Thema haben, das wir noch einmal in die Mitte unserer Gesellschaft holen. Die weibliche Genitalverstümmelung ist eine Straftat, die seit September 2013 in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr bestraft wird. Wir sprechen bei dem neu eingeführten § 226 a StGB ganz klar von einem Verbrechen und nicht mehr von einem Vergehen. Weltweit sind laut Europäischem Parlament rund 200 Millionen Frauen von weiblicher Genitalver- (Dagmar Hildebrand) stümmelung betroffen, insbesondere in Ländern in Afrika und im Nahen Osten, aber auch in Asien und Lateinamerika fallen Frauen und Mädchen der Genitalverstümmelung zum Opfer. Auch in 17 europäischen Ländern sind immer noch etwa 190.000 Mädchen von Genitalverstümmelung betroffen. Auch bei uns in Deutschland sind Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund weiter dem Risiko der Verstümmelung ausgesetzt – sei es in Deutschland oder in ihrer Heimat, in die sie dann gebracht werden. Wir sprechen hier von einer Verletzung der körperlichen Unversehrtheit, mit schlimmsten körperlichen und seelischen Folgen. Das ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Dabei ist eines klar: Keine kulturelle und keine religiöse Tradition kann diese Verstümmelung rechtfertigen. (Beifall ganzes Haus) Wir – alle Mitglieder des Landtags von SchleswigHolstein – verurteilen diese Form der geschlechtsspezifischen Gewalt an Mädchen und Frauen ganz extrem und verschärft. Durch die Einführung des Straftatbestandes des § 226 a StGB sollten diese betroffenen Mädchen und Frauen besser geschützt und das Bewusstsein für das Unrecht der Genitalverstümmelung geschärft werden. Die Regelung war ein richtiger Schritt. Aber auch das gehört zur Wahrheit: Dieser Schritt war noch nicht ausreichend, denn in Deutschland und auch hier in Schleswig-Holstein kam es in den letzten Jahren immer noch zu solchen Fällen der Verstümmelung an Frauen und Mädchen. Wir müssen mehr tun. Das betrifft auch die Beihilfe: Wer die Tat vermittelt, das Opfer zum Tatort bringt, zum Beispiel ins Ausland, oder das Verbrechen finanziert, macht sich der Beihilfe schuldig. Das gilt auch für Angehörige der Opfer. (Vereinzelter Beifall CDU) Das möchte ich an dieser Stelle einfach ganz klar und deutlich sagen: Wir tolerieren die Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen in keinem Fall. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sophia Schiebe [SPD] und Jette WaldingerThiering [SSW]) Wir müssen noch mehr tun. Dementsprechend bitten wir die Landesregierung sicherzustellen, dass das Recht auf Sicherheit und körperliche Selbstbestimmung von Mädchen und von Frauen geschützt wird. Dabei helfen die Empfehlungen der Arbeitsgruppe 35 zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Schleswig-Holstein zu diesem Thema. Mithilfe eines Aktionsplans zum Thema weibliche Genitalverstümmelung sollen – wir haben es eben schon gehört – Frauenärzte, Hebammen, Berufsgruppen wie Pädagogen, Juristen und Behördenmitarbeiter für dieses Thema der weiblichen Genitalverstümmelung sensibilisiert und gestärkt werden. Darüber hinaus muss die Landesregierung das Vorhaben der EU-Kommission unterstützen, der Verstümmelung weiblicher Genitalien innerhalb und außerhalb der EU ein Ende zu setzen. Dazu brauchen wir eine EU-weite Vorschrift für die Kriminalisierung der Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen. Des Weiteren brauchen wir eine konsequente Strafverfolgung der Täter, die dort unterstützen und mitwirken. Wir brauchen ein niedrigschwelliges Angebot zur Aufklärung über Präventionsmaßnahmen für bedrohte Frauen und Mädchen. Zudem möchten wir die Landesregierung darum bitten, den Aufbau eines Netzwerkes von spezialisierten Beratungsstellen und psychosozialen Hilfsangeboten für die betroffenen Mädchen und Frauen und Angehörigen aktiv zu unterstützen, und zwar sowohl in unserem Land als auch auf Bundes- und EU-Ebene.
