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Lars Harms

SSW 22.02.2023 Sitzungen 20/19

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir treffen uns heute hier nun einen Monat nach dieser schrecklichen Tat, und da geziemt es sich tatsächlich, am Anfang einer Rede – die anderen Kolleginnen und Kollegen haben das auch getan – ganz deutlich zu machen, dass wir an die Menschen denken, die ihre Liebsten verloren haben, dass wir an die Menschen denken, die psychisch, aber auch physisch verletzt worden sind, und dass wir – dies vor allem – denjenigen Menschen danken, die sich für diese Menschen ganz kurzfristig, gerade dort, vor Ort, aber auch danach als Helfer eingesetzt haben und die sich auch heute noch einsetzen. – Vielen, vielen Dank dafür. Was da Schleswig-Holsteiner leisten, ist wirklich großartig. (Beifall SSW, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Meine Damen und Herren, Herr Dürbrook hat es eben schon angesprochen: Man sollte sich am Anfang vielleicht mit Feststellungen etwas zurückhalten, bevor nicht die ganze Geschichte tatsächlich aufgeklärt ist. Ja, da hat man dann manchmal wohl das Pech, dass man nicht in der Zeitung steht. Aber hinterher erweist es sich oft als klüger, zunächst einmal zu gucken: Wie ist überhaupt die Sachlage? Die Kolleginnen und Kollegen vor mir haben auch schon die Äußerungen von Frau Faeser angesprochen. Ich will hier nun nicht alles wiederholen, möchte aber die Gelegenheit nutzen – vielleicht auch für die Bevölkerung draußen –, kurz einmal darzustellen, wie eigentlich die Sachlage war. Frau Faeser hat diese Sachlage zumindest nicht erfasst; ich hoffe doch aber, dass die Bürgerinnen und Bürger diese erfassen: Die Tat wäre durch die Anwendung des Asyl- und Ausländerrechts nicht verhinderbar gewesen. Das ist schwer zu ertragen; es ist aber so. Eine entsprechende Maßnahme, meine Damen und Herren, setzt voraus, dass eine schwere Straftat geschehen ist und es darüber ein rechtskräftiges Urteil gibt. Es gab ein Urteil, aber es gab eben auch die Revision dagegen. Ein Richter hat bei einer Revision alle Dinge noch einmal neu zu betrachten. Er hat Beweise zu erheben. Das geht nicht so schnell, da kann auch etwas Neues kommen. Deswegen dauert das seine Zeit. Der Kollege Koch hat gerade die Abschiebehaftanstalt angesprochen. Auch in Abschiebehaft hätte dieser Mensch nicht irgendwie pro forma genommen werden können. Das setzt voraus, dass jemand vollziehbar ausreisepflichtig ist, und das war er nicht. Auch das war also keine Option. Selbst wenn vielleicht nach einem Jahr ein rechtskräftiges Urteil gekommen wäre oder vielleicht noch kommt, bedeutet dies nicht, dass der Mensch dann auch ausgewiesen wird, sondern dann muss es eine entsprechende Verfügung geben, gegen die man gerichtlich vorgehen kann und gegen die man auch nach einem Urteil, das einem nicht passt, wieder Revision einlegen kann. Auch das nimmt Zeit in Anspruch. Der Kollege Petersdotter hat schon die Rückführung angesprochen: Es hieß, ein Palästinenser aus dem Gazastreifen ist aus Syrien zu uns eingereist. Nun kann man ja mal versuchen, mit der Palästinensischen Autonomiebehörde zu sprechen, die aber keinerlei Zugriff auf den Gazastreifen hat, oder mit der dortigen Hamas, alles ja Menschenfreunde – in Anführungsstrichen –, oder eben auch mit Herrn Assad in Syrien. Das wird wahrscheinlich nichts werden. Das zeigt, dass wir hier vor einem Fall stehen, der ein bisschen komplexer ist, als sich als Bundesinnenministerin einfach nur hinzustellen und zu suggerieren, dass man das ganz schnell machen könne. Das ist brandgefährlich, das tun sonst im politischen Spektrum nur andere Leute, von denen ich froh bin, dass sie nicht mehr hier sind. Meine Damen und Herren, ich möchte die Gelegenheit auch nutzen, Vorschläge zu machen, wie man die Situation verbessern kann. Die Koalition hat schon den Zehn-Punkte-Plan vorgelegt. Das ist eine richtig gute Grundlage, um zu diskutieren. Wir meinen aber, dazu gehört noch ein kleines bisschen mehr. Wir brauchen für solche Menschen – übrigens egal, ob es ausländische Mitbürger sind oder solche mit deutschem Pass –, wenn sie psychische Probleme haben, wenn sie keinen Halt, kein familiäres Umfeld haben, eine Betreuung. Dieser Mensch hatte keine durchgängige Betreuung. Der ging aus dem Tor einer JVA raus, und das war’s: wohnungslos, mittellos, und mit der Ansage: „Fahr mal nach Kiel und hol dir eine Bescheinigung!“ Nun ist das hier schlimm geendet, aber es ist grundsätzlich kein Zustand, dass wir die Leute allein lassen. Wir brauchen für solche Menschen Hilfe bei der Wohnungssuche, Hilfe beim Lebensunterhalt, eine psychologische Betreuung, ein Recht auf Krankenversicherungsleistungen. All das gehört dazu. Wir haben im Übrigen für das Integrations- und Teilhabegesetz entsprechende Vorschläge gemacht. (Lars Harms) Ich würde mich freuen, wenn wir das ganz in Ruhe, wenn dazu die Vorschläge aus dem Ministerium kommen, nebeneinander legen und schauen, ob wir hier etwas verbessern können, gerade in der Situation für solche Leute, die beispielsweise aus der Haft entlassen werden. Ich finde aber, das ist eine grundsätzliche Frage, weil es auch Menschen mit psychischen Problemen gibt, die gar nicht in Haft landen, aber trotzdem diese Bedarfe haben. Das Zweite: Es gab eine wilde Kommunikation zwischen den Behörden, und zwar zwischen Gericht und Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen, zwischen Gericht, Ausländerbehörden und JVA in Hamburg, der Ausländerbehörde hier in Kiel in Schleswig-Holstein und dem BAMF – sieben verschiedene Stellen mit sieben verschiedenen Kenntnisständen und Datensätzen, die versuchen, sich gegenseitig zu informieren, was meistens auch nicht so richtig geklappt hat. Meine Damen und Herren, wie in anderen Ländern brauchen wir eine zentrale Datei für solche Fälle, sodass alle gemeinsam auf die Daten zugreifen können und damit in der Lage sind, entsprechend zu handeln, (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und zwar – das möchte ich ganz deutlich sagen – nicht nur, um diese Menschen auszuweisen, sondern ich kann, wenn ich alle Daten für jemanden habe, der sich hier als ausländischer Mensch angesiedelt hat, ihm auch alle Hilfestellungen geben. Dann muss er auch nicht mehr von Pontius zu Pilatus laufen, um sämtliche Belege zu kriegen, damit er eine Leistung bekommen kann, die ihm zusteht. Das hätte auch für ganz normale Menschen, die sich hier ganz vernünftig verhalten, durchaus einen Vorteil. Ein dritter Punkt: Wir sehen die vielen kommunalen Ausländerbehörden nicht nur hier bei uns, sondern auch in anderen Bundesländern, die für Asylverfahren und Abschiebungen zuständig sind und dass das wahrscheinlich etwas zu viele sind. Deswegen macht es Sinn, ähnlich wie in Hamburg oder auch in anderen Bundesländern eine zentrale Stelle zu schaffen, die zumindest in den Bereichen der Abschiebung für solche Sachen zuständig ist. Das lässt sich zentral besser organisieren, als das jeder für sich allein arbeitet. Vierter Punkt: schwere Straftat. Ich habe es vorhin schon einmal angesprochen, das ist eine der Voraussetzungen für eine Abschiebung – die gängigste, will ich sagen –, und wir haben im Ausschuss feststellen können, dass es auslegungsfähig ist, wann denn eine schwere Straftat gegeben ist und wann nicht. Man kann salopp sagen: irgendwo ab einem halben bis zwei Jahren Haft, und je nach Fallkonstellation und Einschätzung derjenigen, die es einzuschätzen haben. Ich glaube, dass man darüber nachdenken muss, einen Automatismus einzubauen, indem man einfach eine Kopplung an ein bestimmtes Strafmaß einführt und sagt: Beispielsweise ab einem Jahr, ab zwei Jahren ist der Mensch automatisch vollziehbar ausreisepflichtig. Man kann das tatsächlich koppeln, um schneller handeln zu können. Ansonsten, muss man ehrlicherweise sagen, wälzt man die Entscheidung auf Stellen ab, auf einzelne Personen, auf Richter und Behörden, die dann eben handeln müssen. Das ist immer schwierig. Es ist klüger und auch fairer gegenüber diesen Menschen, wenn man einen solchen Automatismus einbaut. Ein fünfter Punkt wurde auch schon angesprochen: die Rücknahme von Staatsbürgern. Wir brauchen Rückführungsabkommen. Wir haben in Deutschland Rücknahmeabkommen mit Marokko und Algerien und dem westlichen Balkan – das war’s. Die EU hat mit fast allen europäischen Staaten und dazu mit Pakistan, Sri Lanka, Macau und Hongkong Abkommen – das war’s. Das heißt im Prinzip: Für ganz Afrika, ganz Asien und den gesamten Kaukasus haben wir keine Rückführungsabkommen, da gibt es keine Regeln. In jedem einzelnen Fall muss man also loslaufen und irgendwie verhandeln. Das ist einfach kein Zustand. Das muss sich ändern, damit wir in der Lage sind, die Menschen wirklich in ihre Heimatländer rückführen zu können, wenn sie hier ihre Aufenthaltserlaubnis verwirkt haben. Das ist die große Herausforderung auf Bundesebene. Aber auch wir hier im Landtag haben eine große Herausforderung, es vernünftiger und besser zu organisieren, nicht nur immer die Abschiebung im Kopf zu haben, sondern auch den Service für die Menschen zu verbessern, die sich hier eingefunden haben und sich vernünftig verhalten. Das sind die weitaus meisten. Dieses Angebot will ich gern machen. Wir sollten uns, vielleicht auch einmal außerhalb einer Ausschusssitzung, zusammensetzen und gucken, ob es nicht Möglichkeiten gibt, wie wir gemeinsam dauerhaft etwas für das Land SchleswigHolstein beschließen können, das in dieser Frage wirklich zielführend sein kann. Hier muss es einen Konsens der Demokraten geben. – Vielen Dank. (Beifall SSW, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

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