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Jette Waldinger-Thiering

SSW 22.02.2023 Sitzungen 20/19

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor einigen Wochen, am 6. Februar, war der Internationale Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung, ein Tag, der auf das Leid Hunderttausender Mädchen und Frauen auf dieser Welt aufmerksam machen soll. Obwohl dieses Thema keine große Aufmerksamkeit in unserem Alltag findet, ist es bittere Realität für viele Mädchen und Frauen, auch in Deutschland, auch in Schleswig-Holstein. Schätzungen zufolge sind in 17 europäischen Ländern 190.000 Mädchen akut bedroht, Opfer einer Genitalverstümmelung zu werden. 600.000 Frauen in Europa leiden an den Folgen eines solches Eingriffs. Weltweit sprechen (Jette Waldinger-Thiering) wir von 200 Millionen betroffenen Mädchen und Frauen. Dass wir heute gemeinsam ein Zeichen gegen die Genitalverstümmelung an Mädchen und Frauen setzen, ist superwichtig. (Beifall ganzes Haus) Das Recht auf Sicherheit und körperliche Autonomie von Mädchen und Frauen in Schleswig-Holstein muss geschützt werden. Wir reden hier von einer schweren Menschenrechtsverletzung und einer Form der Gewalt gegen das weibliche Geschlecht. Die Genitalverstümmelung hat keinen gesundheitlichen Nutzen, und betroffene Personen leiden oft ein Leben lang unter den Folgen. Der Eingriff zieht oft körperliche und seelische Folgen nach sich, und den Frauen wird damit unter anderem das Recht auf eine freie und selbstbestimmte Sexualität genommen. Aber nur darüber reden, wird Betroffenen nicht helfen, wir müssen auch handeln. (Beifall ganzes Haus) Es fehlen medizinische Erkennungs- und Behandlungskompetenzen und kultursensible Angebote für Betroffene und Angehörige. Besonders mangelt es an einem ausreichenden Schutz von potenziell gefährdeten Mädchen. Betroffene Berufsgruppen wie pädagogische, medizinische, juristische und behördliche Fachkräfte müssen für dieses Thema verstärkt sensibilisiert werden. Genauso muss die weibliche Genitalverstümmelung eine größere Rolle in der Ausbildung von Gynäkologinnen, Gynäkologen und Hebammen spielen. Denn wenn eine betroffene Frau Hilfe sucht, muss sie diese auch bekommen, unkompliziert, niedrigschwellig und kultursensibel. Wenn ein Mädchen bedroht ist, Opfer eines solchen Eingriffs zu werden, dann muss sie unkompliziert Hilfe finden können, und wir müssen sie schützen. Deshalb wollen wir, dass in Schleswig-Holstein Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen niedrigschwellig angeboten werden. Auch die Einrichtung eines Einzelhilfefonds für betroffene Mädchen und Frauen kann diese massiv entlasten und ihnen zu einem selbstbestimmten Leben ohne Schmerzen verhelfen. Außerdem müssen die Taten – ganz unabhängig davon, ob sie im Ausland oder bei uns vor Ort passieren – strafrechtlich konsequent verfolgt werden. (Beifall ganzes Haus) Dieses Thema fordert aber auch eine enge internationale Zusammenarbeit. Die weibliche Genitalverstümmelung muss in der gesamten EU unter Strafe gestellt werden. Die EU-weite Vorschrift für die Kriminalisierung der Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, genauso wie die Stärkung der Gesundheitserziehung und der Rechte von Kindern in der EU und die konsequente Umsetzung von Rechtsvorschriften in allen Mitgliedstaaten. Der 6. Februar ist nun schon um. Für betroffene Mädchen und Frauen spielt das Thema der weiblichen Genitalverstümmelung ein Leben lang, jeden Tag eine Rolle. Die EU-Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, der Verstümmelung von weiblichen Genitalien innerhalb und außerhalb der EU ein Ende zu setzen – heute können wir mit SchleswigHolstein anfangen. Ich bin superstolz darauf, dass es uns gelungen ist, einen interfraktionellen Antrag auf den Weg zu bringen. Es kann nur gut werden für die jungen Frauen und Mädchen. (Beifall ganzes Haus)

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