Plenarprotokoll 19/65
09.12.2025 · 100 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: GRÜNE (16)CSU (12)FREIE WÄHLER (11)AfD (7)SPD (7)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 65. Vollsitzung, und bevor wir in die Tagesordnung eintreten, bitte ich Sie, sich für ein Gedenken vom Platz zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich) Erst gestern haben wir erfahren, dass am 21. November Helmut Oskar Brückner verstorben ist. Er gehörte dem Bayerischen Landtag von 1990 bis 1994 an und vertrat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Wahlkreis Oberfranken. Helmut Brückner studierte Volkswirtschaftslehre und Lehramt an Volksschulen. Ab 1973 arbeitete er als Hauptschullehrer. Er war aktives Mitglied der Friedensbewegung und engagiert in der Gewerkschaftsbewegung. Von 2005 bis 2008 war er Vorsitzender der GEW Bayern. Im Bayerischen Landtag war er insbesondere Mitglied im Ausschuss für Kulturpolitische Fragen. Helmut Brückner war Lehrer aus Überzeugung. Kindern und Jugendlichen zu helfen, ihnen eine Stütze im Leben zu sein, war sein Ziel – in seinem Beruf, in der Politik und als Gewerkschafter. Der Bayerische Landtag trauert mit seinen Angehörigen und wird ihm ein ehrendes Gedenken bewahren. – Vielen herzlichen Dank, dass Sie sich zum Gedenken erhoben haben. Nun darf ich nachträglich noch Glückwünsche aussprechen. Am 6. Dezember hat Kollege Staatsminister Georg Eisenreich einen halbrunden Geburtstag gefeiert. Wir gratulieren ihm von Herzen. (Allgemeiner Beifall) Nun rufe ich den Tagesordnungspunkt 1 auf: Aktuelle Stunde gem. § 65 BayLTGeschO auf Vorschlag der Fraktion FREIE WÄHLER "Für ein starkes Bayern: Werte machen Schule - für Staat und Gesellschaft" Sie kennen das Prozedere. Als erster Redner hat der Fraktionsvorsitzende Dr. Florian – – (Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Nein, ohne Doktor!) – Ohne? Wurscht. Florian Streibl, Sie haben zehn Minuten Redezeit. Bitte schön. (Klaus Holetschek (CSU): Da ist der gleich wieder weg, der Doktortitel!)
Florian Streibl FREIE WÄHLER
Sehr geehrte Frau Präsidentin, geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass wir heute dieses Thema für die Aktuelle Stunde gewählt haben, hat nicht den Hintergrund, Sie auf Weihnachten einzustimmen, sondern eher im Gegenteil: Es ist uns wichtig, zum Jahresende hier im Hohen Haus über ein Thema zu sprechen, das maßgeblich bestimmt, wie es mit uns, wie es mit unserem Freistaat weitergeht und in was für einem Land wir und vor allem auch unsere künftige Generation leben wollen. Genau deshalb ist es so wichtig, dass wir bereits bei unseren Schulkindern mit der Wertevermittlung ansetzen; denn das, was wir derzeit in unserem täglichen Miteinander leider häufig erleben, ist ein Werteverfall, und zwar ganz und gar nicht leise und besinnlich, sondern krachend. Dieser Verfall ätzt immer größere Risse in unsere Wertegemeinschaft, ja, in unsere Kultur; denn die Spaltung unserer Gesellschaft entsteht nicht durch Meinungsunterschiede. Meine Damen und Herren, die gab es schon immer. Sie entsteht durch den Verlust des Respekts füreinander, durch das neue Gift der Verachtung, durch die billige Lust am Empören. Heute wird meist nicht mehr diskutiert, sondern lieber gleich moralisch exekutiert. Man hält sich für mutig, wenn man anonym im Internet beleidigt, und für ehrlich, wenn man unreflektiert Vorurteile herausbrüllt. Unsere Gesellschaft zerreißt nicht, weil wir unterschiedliche Meinungen haben, sondern weil uns der gemeinsame Wertekompass abhandengekommen ist; denn Werte sind nicht einfach nur Worte, die man wie ein Banner vor sich herträgt, sondern sie sind das Fundament unseres Zusammenlebens. Sie sind älter als jede Partei. Die Werte sind nicht vom Himmel gefallen. Sie wurden erkämpft, verteidigt, und manchmal auch blutig bezahlt. Sie sind das Ergebnis von gelebter und erlebter Geschichte und eines oft langen und schmerzlichen Entwicklungsprozesses. Unsere Werte ruhen auf drei Hügeln: auf Jerusalem, auf Athen und auf Rom. Sie stammen aus der Antike und aus den ersten Gedanken über Bürgerrechte, Rechtsstaatlichkeit und Verantwortung – das Recht, ein Recht zu haben, ist ein hohes Gut –, aus den Prinzipien des Christentums und des Judentums von Nächstenliebe und menschlicher Würde sowie aus der Aufklärung, aus dem Denken von Kant, Lessing und Montesquieu, und nicht zuletzt aus den schmerzhaften Lehren der Katastrophen unserer Geschichte: zwei furchtbare Weltkriege, das Grauen der Schoah. Genau deshalb müssen wir heute sagen: Diejenigen, die von Tradition reden, aber vor allem Angst verbreiten, die von Wahrheit sprechen, aber Fakten als störend empfinden, missbrauchen unsere Werte. Sie rufen nach Freiheit, aber nur für die Gleichen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Sie rufen nach Würde, aber nur für auserwählte Gruppen, und die Verantwortung tragen immer die anderen. Meine Damen und Herren, das ist nicht das, wofür der Großteil hier steht. Das ist auch nicht das Menschenbild, das wir an unsere Kinder weitergeben wollen, und auch nicht die Gesellschaft, in der wir leben wollen. Die Werte unseres Grundgesetzes sind universell. Sie beruhen auf der unantastbaren Würde jedes einzelnen Menschen, auf dem Imago Dei. Wer diesen Grundsatz infrage stellt, betreibt keine Wertedebatte, sondern Wertedemontage. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU sowie Abgeordneten der GRÜNEN und der SPD) Unsere Werte – Freiheit, Toleranz, Rechtsstaatlichkeit, Solidarität, aber auch Ehrlichkeit, Verlässlichkeit, Barmherzigkeit und Gerechtigkeit – sind kein Ballast. Sie sind unser größter Reichtum, sie sind unsere Stärke. Wer sie kleinredet, wer spaltet, wer sie für schnelle Schlagzeilen verramscht, hat nicht verstanden, wie fragil und zugleich wie kostbar diese Werte sind. Meine Damen und Herren, gerade auch in einer Zeit, in der Konflikte immer näher kommen, spüren wir wieder verstärkt, dass ein Wert über allen steht: Freiheit. Freiheit ist der Megawert, der Wert, der alle anderen trägt. Ohne Freiheit gibt es keine Demokratie, keine Würde und keine Menschlichkeit. Sie ist niemals verhandelbar. Sie ist kein Nebenfach der Demokratie. Sie ist der Kern und der Sinn aller Politik. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU sowie Abgeordneten der GRÜNEN und der SPD) Unser oberstes politisches Ziel muss es daher auch immer sein, die Freiheit gegen Angriffe von innen und außen zu verteidigen. Daher ist es auch wichtig, dass wir unsere Werte – das, wofür wir als Gesellschaft stehen wollen – leben und weitertragen. Die wahren Werte Deutschlands und unseres Freistaats sind nicht in dumpfen Parolen zu finden; sie liegen letztlich in unserer Verfassung, in unserem Grundgesetz, aber auch in unserem Alltag, in unserem Miteinander. Wir erhalten sie am Leben, indem wir sie in unseren Familien, Vereinen, Glaubensgemeinschaften, vor allem auch in den Schulen mit Leben erfüllen; denn um Werte zu vermitteln, müssen wir die alten Geschichten weitergeben und uns an sie erinnern – wie es die Kirche und die Synagoge seit Jahrtausenden tun. Ich sage allen ein herzliches "Vergelts Gott", die Werte leben, die sie vorleben und weitergeben, und insbesondere auch ein herzliches Dankeschön an unsere bayerischen Lehrkräfte! Denn insbesondere in der Schule sind Vorbilder gefragt – Vorbilder, die durch ihr Leben, ihre Überzeugung und ihre Geschichten Werte vermitteln. Unsere Schulen sind hier wichtige Orientierungspunkte für junge Menschen, und sie strahlen so in den Staat und die Gesellschaft aus; denn wir brauchen Schulen, die Kindern nicht nur erklären, was die Welt ist, sondern ihnen hilft zu entscheiden, wie sie die Welt für die Zukunft gestalten wollen. Vielen Dank hier an unsere Kultusministerin Anna Stolz, die gemeinsam mit ihrem Ministerium und der gesamten Schulfamilie den Rahmen dafür schafft, dass man in den bayerischen Schulen wirklich für das Leben lernen kann. – Danke schön, Anna! (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Zum Schluss vielleicht doch noch ein kleiner weihnachtlicher Gedanke: Auf Augustinus geht der Satz zurück: In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst. – Weihnachten ist genau dieser Moment, in dem der Funke des Neuen entzündet wird, und dieser Funke des Neuen kommt ganz konkret als Kind zur Welt. Meine Damen und Herren, die Geburt eines jeden Kindes ist mehr als nur ein biologisches Ereignis. Sie ist das Versprechen des Neuen an die Welt. Ein Kind verkörpert Zukunft, Vertrauen und die Bereitschaft, neu zu beginnen. Mit jedem Neugeborenen öffnet sich die Welt ein Stück weiter, weil wir spüren, dass das, was vor uns liegt, größer ist als das, was hinter uns liegt. Weihnachten erinnert uns an den vielleicht wichtigsten Aspekt der Freiheit: die Chance auf einen Neuanfang, die Möglichkeit, als Mensch immer wieder neu zu beginnen und sein Leben selbst zu gestalten. Unsere zentrale Aufgabe und unser Versprechen für die Menschen in unserem Land ist es, uns immer mit aller Kraft gerade für diese Freiheit einzusetzen; denn Freiheit ist nicht verhandelbar. Sie ist der Wert und die Basis unseres gesamten gesellschaftlichen Handelns und Tuns. Sie ist das, warum wir alle hier sitzen. Sie ist das, wofür es sich zu kämpfen lohnt: dafür, dass die Menschen in diesem Land diese Freiheit haben. Diesen Geist, diesen Spirit der Freiheit wollen wir in den Schulen an unsere Kinder weitergeben; denn ohne Freiheit gäbe es einfach auch keinen Freistaat, meine Damen und Herren. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Es gäbe keinen Freistaat, der bleiben soll, was er ist: eine liebens- und lebenswerte Heimat für viele, in der jeder nach seiner Fasson glücklich werden kann. – Meine Damen und Herren, Gott mit uns! – Danke schön. (Lebhafter Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Ilse Aigner
Als Nächster spricht für die Fraktion der AfD der Kollege Oskar Atzinger. (Beifall bei der AfD)
Oskar Atzinger AfD
Verehrte Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! "Moribus antiquis res stat Romana virisque" – mit den alten Sitten und seinen Männern steht und fällt der römische Staat. Ich bin der Überzeugung, 2.000 Jahre später würde Cicero dem ein "feminisque" – und seinen Frauen – hinzufügen. In einer Zeit, in der unsere Gesellschaft von Unsicherheiten und tiefgreifenden Veränderungen geprägt ist, müssen wir uns fragen: Welche Werte vermitteln wir unseren Kindern in den Schulen? Wie formen diese Werte die Zukunft unserer bayerischen Gesellschaft? Wollen wir Werte, die von der aktuellen Stimmung abhängig sind? Wollen wir Werte, die davon abhängig sind, wer gerade die politische Macht innehat? Wollen wir Werte, die sich so schnell ändern können wie die Wetterlage? Oder wollen wir an unseren traditionellen Werten festhalten, die unsere Gesellschaft geprägt, uns zu Wohlstand geführt und über Jahrzehnte hinweg ein friedliches Zusammenleben gesichert haben? Werte sind der Kitt, der eine Gesellschaft zusammenhält. Sie dürfen nicht beliebig sein, sie müssen Struktur und Orientierung geben und für alle in einer Gemeinschaft gelten. Eine Gesellschaft kann nur funktionieren, wenn eine gemeinsame Wertebasis besteht, die Teil dieser Gesellschaft ist. Besteht diese gemeinsame Wertebasis nicht, wird die Gesellschaft auseinanderbrechen. In Bayern, dem Land der Traditionen, der Heimatliebe und der christlichen Prägung, müssen dabei weiterhin Werte wie Disziplin, Respekt, Verantwortung und Patriotismus im Vordergrund stehen. (Beifall bei der AfD) Die Rolle der Schulen bei der Wertevermittlung ist zentral. Sie müssen Orte sein, in denen Kinder lernen, was in einer Gesellschaft richtig und was falsch ist, was erstrebenswert ist und wofür es sich zu kämpfen lohnt. Kinder müssen lernen, sich als Teil der Gemeinschaft zu begreifen, einer Gemeinschaft, die auf Leistung, Familie und christlich geprägter Identität basiert. Es muss klar sein, dass weder die Scharia Teil unserer Identität ist noch dass Frauen Menschen zweiter Klasse sind noch dass das Geschlecht wie ein Mantel gewechselt werden kann. Werte halten eine Gesellschaft zusammen. Sie geben Orientierung, was vor allem in der heutigen Zeit für unsere Kinder von unschätzbarem Wert ist. Wir sehen ja tagtäglich, welch fatale psychischen Folgen ein Werteverfall für unsere Kinder hat. Junge Menschen ohne klare Werte werden orientierungslos, haben keinen Halt und werden häufiger psychisch krank. Unter dem Deckmantel der Modernisierung findet eine Ideologisierung statt, die unsere traditionellen Werte untergräbt. Linke und grüne Ideologien sickern in den Unterricht ein, Gendertheorien, die die natürliche Ordnung infrage stellen, Klimahysterie, die unsere Kinder in Angst versetzt, Migrationspropaganda, die unsere eigene Kultur relativiert. Wir, die AfD, sagen Nein. Wir fordern eine Rückbesinnung auf eine neutrale und wertebasierte Bildung. Kolleginnen und Kollegen, die Schule ist der Spiegel der Gesellschaft. Wenn wir dort falsche Werte vermitteln, zerbricht die Gemeinschaft. Bayern verdient eine Bildung, die stärkt und nicht schwächt, eine Bildung, die auf Freiheit, Wahrheit und Tradition basiert. Wir, die AfD, wollen eine klare Wertevermittlung durch die Schulen, aber eine, die nicht durch irgendwelche Ideologien oder durch den Wunsch nach Machterhalt geleitet wird, sondern eine, die allein auf das Wohl unserer Gesellschaft und unseres Staates fokussiert ist und unseren Kindern eine Zukunft in Freiheit und Wohlstand ermöglicht. (Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER): Und Schulausflüge!) Hoffmann von Fallersleben hat vor fast zweihundert Jahren in seinem Lied der Deutschen geschrieben: "Deutsche Frauen, deutsche Treue, deutscher Wein und deutscher Sang sollen in der Welt behalten ihren alten schönen Klang, uns zu edler Tat begeistern unser ganzes Leben lang [...]!" (Zuruf der Abgeordneten Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER)) Welch wunderbaren Verse! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
Ilse Aigner
Als nächster Redner spricht für die CSU-Fraktion der Kollege Kristan Freiherr von Waldenfels.
Kristan Freiherr von Waldenfels CSU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei dem Blick auf den Ukrainekrieg, den wir oft in diesem Haus haben, oder auf die wirtschaftliche Lage, bei dem Blick auf eine sich von uns entfernende USA und bei dem Blick auf die vielen Fragen und Krisen, die uns im Moment beschäftigen, ist die Sorge, die uns umtreibt, mitunter durchaus berechtigt. Aber es findet noch eine weitere Krise statt, liebe Kolleginnen und Kollegen: eine Krise unseres Landes, unserer Gemeinschaft durch ein Glücksversprechen, spätestens seit Beginn der Sechzigerjahre formuliert, das darin besteht, dass ein immer höheres Maß an individueller Freiheit auch zu größerem Glück führt. Dieses wird immer mehr infrage gestellt. Selbstverständlich möchte keiner zurück in die Fünfzigerjahre und die Errungenschaften individueller Freiheit aufgeben. Aber wir sehen gleichzeitig auch den Preis: den Verlust an Bindung, den Verlust an Zugehörigkeit zur Gemeinschaft und auch an Zugehörigkeit zu einem Kollektiv. In dieser Zeit, diesen Krisen gegenübergestellt, ist doch eines ganz klar: Wir müssen den Kindern, den Schülerinnen und Schülern Werte mitgeben, Werte, die ihnen Orientierung geben, die ihnen in der Krise Halt geben, und Werte, die schon immer Gültigkeit hatten, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich spreche zunächst und primär von Werten wie Ehrlichkeit, Tapferkeit und sicherlich auch Freiheit. Ich rede von Güte. Ich rede von Gerechtigkeit. Diese Werte müssen uns immer leiten. Auf dieser Grundlage müssen wir in unserem Zusammenleben, in der Schule und in der Arbeit die Werte Fleiß, Gelehrsamkeit und Durchhaltevermögen vermitteln. Meine sehr verehrten Damen und Herren, deswegen prägt uns auch mit dem Leistungsprinzip der Ansatz: Ja, wir fördern und helfen, wo es notwendig ist. Wir setzen jedoch auch Anreize zur Leistung. Weiterhin wird es unangekündigte Leistungsnachweise geben. Auch ein Durchfallen ist möglich. Diejenigen, die sich anstrengen, sollen sich von solchen, die das nicht tun, absetzen können. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Liebe Frau Kultusministerin Anna Stolz, wir müssen die Werte ganz direkt vermitteln. Ich denke, das tun wir. Im LehrplanPLUS ist die Wertevermittlung fachintegrativ platziert. Beispielsweise lernt man im Fach Geografie, was es bedeutet, in einem autoritären Staat zu leben, wie dort alleine Straßen und Luftbilder schon anders aussehen. Gleichzeitig lernen Schülerinnen und Schüler im Fach Geschichte, vermittelt durch Lehrer, die brennen, wenn sie davon erzählen, wie die Aufklärung in Europa die Grundlage für viele Erfolge gelegt hat, die wir heute noch feiern können. Herr Fraktionsvorsitzender, Sie haben das dargelegt. Über die Akademie in Dillingen haben wir seit 2022 und 2023 100 Lehrerinnen und Lehrer in Bayern als Wertevermittler fortgebildet. Zusätzlich haben wir über 500 Schülerinnen und Schüler der 8. und 9. Jahrgangsstufen ausgebildet, damit sie im Rahmen von Projekten und Veranstaltungen selber Wertebotschafterinnen und Wertebotschafter im Kontakt mit den Schülerinnen und Schülern sind. Zusätzlich können die Schülerinnen und Schüler diese Werte in der Schule in der Schülermitverantwortung, im Schulforum, als Schülersprecherinnen und Schülersprecher sowie als Klassensprecherinnen und Klassensprecher auch leben. Es reicht jedoch nicht aus, die Werte alleine zu vermitteln. Wir müssen auch dort, wo andere Werte gelebt werden, diesen entschieden entgegentreten. Gerade in einer Zeit, in der wir eine Migrationskrise erleben, in der immer mehr Menschen mit Migrationshintergrund, auch Kinder, Teil dieser Gesellschaft werden wollen und sollen, müssen diese Menschen auch Teil dieser Wertegemeinschaft werden. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Deshalb ist es entscheidend, dass die Häuser Kultusministerium und Sozialministerium zusammenarbeiten. Wir haben ein eigenes Referat zur Prävention von Radikalisierung. Wir stehen gleichermaßen gegen Linksextremismus, gegen Rechtsextremismus, gegen religiös motivierten Extremismus, Salafismus und Islamismus. Liebe Freundinnen und Freunde, das wollen wir in unseren Schulen nicht haben. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Der Freistaat Bayern hat auch in den letzten Jahren in der Justiz und bei der Polizei Kompetenz und Kräfte verstärkt, um dieses Versprechen auch über die Schulmauer hinaus umzusetzen. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Vermittlung eigener Werte, das Verteidigen dieser Werte und auch das deutliche Signal gegenüber vermeintlichen Werten, die eben nicht die unseren sind, das Signal an jene, die womöglich unsere Werte mit Füßen treten, reicht nicht aus. An dieser Stelle darf ich Immanuel Kant bemühen. An allererster Stelle steht für ihn der gute Wille. Der gute Wille, diese Werte zu leben, muss uns alle leiten: in diesem Hohen Haus und in unserer Gesellschaft. Die Lehrerinnen und Lehrer tun dies tagtäglich und leben es vor. Das müssen wir uns mit dem Blick auf die bevorstehende Weihnacht alle wieder in Erinnerung rufen. Diesen guten Willen, den wünsche ich uns. Der Freistaat Bayern ist eine Heimat für eben diesen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ilse Aigner
Als Nächste spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Kollegin Gabriele Triebel.
Gabriele Triebel GRÜNE
Sehr geehrtes Präsidium, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über Werte sprechen, sprechen wir über die zentrale Frage der Gegenwart und der Zukunft. Es geht um die Frage, in welcher Gesellschaft wir leben wollen und nach welchen Werten unsere Gesellschaft funktionieren soll. Eigentlich ist diese Frage schon vor über 75 Jahren beantwortet worden. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes, die sich vor über 75 Jahren zuerst auf Herrenchiemsee zusammengesetzt haben, um der Bundesrepublik neue Grundwerte zu geben, taten dies unter einer Maßgabe. Die Maßgabe lautete: Nie wieder! – Das Unheil, ein Zivilisationsbruch wie die Schoah, den die nazifizierte Gesellschaft über die Welt brachte, durfte nie mehr möglich sein. Die Würde eines Menschen, egal welcher Hautfarbe, welchen Glaubens, welcher Herkunft und welchen Handicaps, ist unantastbar. Dieser Artikel 1 ist das Fundament unserer Demokratie. (Beifall bei den GRÜNEN) Dieses Fundament wird aber immer wieder an der einen oder anderen Stelle nicht nur angekratzt, sondern auch infrage gestellt. Ich nenne nur den Antisemitismus, der seit dem Massaker der Hamas an Jüdinnen und Juden offen zutage tritt. Ich nenne die Tatsache, dass nach Ansicht der Rechtsextremen Millionen von Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland hinausgeworfen werden sollen. Um das Fundament unserer Demokratie gegen all diese Angriffe zu stärken, braucht es starke Demokratinnen und Demokraten. Doch wir alle wissen: Die fallen nicht vom Himmel. Als langjährige Lehrkraft und Bildungspolitikerin sage ich voller Überzeugung: Es braucht Bildung. Es braucht mehr gute Bildung. (Beifall bei den GRÜNEN) Wir machen unsere Kinder und Jugendlichen zu starken Demokratinnen und Demokraten, wenn sie lernen, Verantwortung zu übernehmen, kritisch zu denken, Vielfalt als Stärke zu begreifen, wenn sie respektvollen Umgang und Empathie lernen, Mitspracherecht erfahren und selbst etwas bewirken. Momentan sieht es an dieser Stelle aber an unseren Schulen schlecht aus. Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung aus dem Herbst dieses Jahres erleben nur wenige Schülerinnen und Schüler, dass ihre Mitsprache Wirkung zeigt. Rund die Hälfte der befragten 12- bis 16-Jährigen fühlt sich bei Entscheidungen auf Schulebene kaum gehört. Besonders Gymnasiastinnen und Gymnasiasten schätzen ihr Mitspracherecht deutlich geringer ein als Jugendliche anderer weiterführender Schulformen. Sie haben das Gefühl der Einflusslosigkeit. Schule wird kaum als Ort der Demokratie wahrgenommen – leider. Dabei sagen die Jugendlichen aber ganz klar: Ja, wir wollen mitbestimmen. Wir wollen ernst genommen werden. – Dann geben wir ihnen doch bitte diese Mitbestimmung. (Beifall bei den GRÜNEN) Alle Schülerinnen und Schüler haben das Recht auf einen regelmäßig stattfindenden Klassenrat und auf ein Schulparlament. Sie haben ein Recht, mitbestimmen zu können, wenn es um ihre schulischen Belange geht. Lassen Sie mich es salopp formulieren: Mehr Bock auf Demokratie entsteht durch Mitmachen und nicht durch Belehren. (Beifall bei den GRÜNEN) An dieser Stelle möchte ich noch auf Ihr "Verfassungsviertelstündchen" eingehen. Das ist zwar gut gemeint, aber schlecht umgesetzt. Die Verfassungsviertelstunde gibt es bisher in vier Klassenstufen. Ein Schulabsolvent hat somit in seiner zehnjährigen Schulzeit ein Mehr von sage und schreibe sechzig Minuten Verfassungsunterricht. Sie merken doch selber, dass das von vorne bis hinten nicht reicht. Wenn wir die Herausforderungen durch populistische und rechtsextreme Strömungen und Fake News wirklich ernst nehmen wollen, braucht es kein laues Lüftchen an politischer Bildung und Wertebildung an Schulen, sondern einen konstant starken Wind, der in allen Ecken der Schule zu spüren ist. (Beifall bei den GRÜNEN) An dieser Stelle möchte ich noch das Projekt "Wertebotschafter" oder auch "Respekt Coaches" ansprechen. Das sind wirklich sehr gute und sehr wichtige Projekte. Wir beantworten hier aber wieder nicht die Frage, wie wir diese guten und wichtigen Projekte an jede Schule bringen, sodass jede Schülerin und jeder Schüler sie genießen kann, unabhängig davon, wie engagiert die Lehrkraft oder die Schulleitung ist. Wertebildung darf nämlich nicht vom Engagement von einzelnen Lehrkräften oder der Schulleitung abhängen. Bei politischer Bildung geht es aber nicht nur um Schülerinnen und Schüler, sondern auch um die Lehrkräfte. Auch sie brauchen mehr politische Bildung, schon in ihrem Studium; denn später im Unterricht müssen sie demokratische Werte hochhalten können. Sie dürfen nicht neutral sein, wenn es um Angriffe auf unser Grundgesetz geht. Das ist gelebter Beutelsbacher Konsens. Das brauchen wir in der Schule und nicht dieses Neutralitätsgeschwurbel von rechtsaußen. (Beifall bei den GRÜNEN) Ein starkes Bayern braucht eine starke Bildung. Bildung ist das wichtigste Instrument für die gesellschaftliche Teilhabe. Gute Bildung lässt Kinder und Jugendliche ihre Talente entdecken, lässt sie ihre Leistung bringen und auch darüber hinauswachsen. Die Realität dieser Chancengerechtigkeit sieht in Bayern aber anders aus: In Bayern entscheidet immer noch hauptsächlich die Herkunft der Eltern über die Bildungswege der Kinder. Wir haben aber den gesellschaftlichen Auftrag, dass jede Schülerin und jeder Schüler faire Startchancen haben muss. Dazu gehört eine verbesserte Förderung im Vorschulalter, dazu gehört ein qualitativ hochwertiger Ganztag, dazu gehören mehr Zeit für individuelle Förderung und neue Lernformen wie fächerübergreifendes Lernen und Projektlernen. Dazu gehört aber auch eine längere gemeinsame Lernzeit. Wieso trennen wir denn die Kinder nach der vierten Klasse? (Beifall bei den GRÜNEN) Wir schreiben zehnjährigen Kindern in absoluter Form mit einem Notendurchschnitt Eigenschaften zu, die sich zu oft als falsch herausstellen. Noch einmal: Dieses Grundschulabitur benachteiligt vor allem Kinder aus sozial benachteiligten Elternhäusern. Wir verlieren dadurch zu viele Talente, die wir in unserem Land dringend brauchen. (Beifall bei den GRÜNEN) Eines kann ich Ihnen aus meiner langjährigen Erfahrung als Lehrerin sagen, und vielleicht können Sie mir da zustimmen: Die Kinder und Jugendlichen wissen ganz genau, wenn sie keine gerechten Chancen erhalten. Wenn es um Gerechtigkeit geht, haben sie ganz feine Antennen; denn kein Kind, kein Jugendlicher will abgehängt werden. Wenn wir aufgrund fehlender Chancengerechtigkeit zu viele Jugendliche verlieren, schaffen wir damit ein großes Einfallstor für Populisten und Rechtsextreme. Kolleginnen und Kollegen, das können wir uns für unser demokratisches Zusammenleben einfach nicht leisten. (Beifall bei den GRÜNEN) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir wissen, Demokratie ist kein Selbstläufer. Sie muss gepflegt, erlebt und gestaltet werden. Das beginnt bei unseren jüngsten Bürgerinnen und Bürgern, vor allem in den Schulen. Demokratie muss mit Leben erfüllt werden, indem wir den Kindern und Jugendlichen Raum für Mitbestimmung geben, ihre Verantwortung stärken und ihnen zeigen, dass ihre Stimme zählt. Die Kinder und Jugendlichen verdienen gerechte Bildungschancen mit der bestmöglichen Förderung. Deshalb dürfen wir Schulen nicht nur als Lernfabriken sehen, sondern als Herzstück unserer Demokratie. (Beifall bei den GRÜNEN) Wenn junge Menschen begreifen, dass Freiheit, Respekt und Verantwortung keine abstrakten Begriffe sind, sondern alltäglich gelebte Werte, wenn sie befähigt werden, das Fundament unserer Demokratie, den Artikel 1 unseres Grundgesetzes, zu leben und zu schützen, machen wir sie zu starken Demokratinnen und Demokraten, die wir dringender denn je brauchen. (Beifall bei den GRÜNEN)
Ilse Aigner
Als Nächste spricht Frau Kollegin Nicole Bäumler für die SPD-Fraktion.
Nicole Bäumler SPD
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute in dieser Debatte von rechtsaußen Töne gehört, wie wir sie so oft hören. Diese Töne haben wieder einmal verdeutlicht, warum wir in diesem Hohen Hause ganz dringend über Werte und Wertebildung sprechen müssen. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Während hier versucht wird, vermeintliche Werte gegen Vielfalt auszuspielen, sagen wir von der SPD ganz klar: Das sind keine bayerischen Werte; das ist schlichtweg mal wieder der Versuch, unsere Gesellschaft zu spalten. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor Kurzem war ich wieder mal an einer Grundschule zu Besuch. Dort hingen in einem Klassenzimmer Plakate, die die Schülerinnen und Schüler selbst gestaltet haben. Da stand nicht: "Wir gegen die anderen". Da stand: "Wir gehören zusammen, wir helfen uns gegenseitig, wir unterstützen uns." – Diese Kinder haben verstanden, was Werte sind, nämlich nicht irgendwelche abstrakten Begriffe, nein, sondern ganz gelebte Praxis, ganz gelebte Haltung. Ich sage Ihnen: Diese Kinder haben so viel mehr zum Thema Werte verstanden als einige der hier Anwesenden. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Wir haben in dieser Debatte heute aber auch sehr viel Eigenlob der Regierungsfraktionen gehört. Ja, vieles läuft in den Schulen gut – noch gut –, aber nicht, weil Sie dafür gute Rahmenbedingungen gesetzt hätten, nein, sondern schlichtweg, weil unsere Lehrkräfte in den Schulen trotz widriger Umstände durch ihr persönliches Engagement den Laden am Laufen halten. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Also bitte!) Nicht den Regierungsfraktionen oder der Bayerischen Staatsregierung gebührt also Lob, nein, es sind unsere Lehrkräfte, die dieses Lob verdient haben. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Die Frage lautet doch nicht, ob wir an den Schulen Werte vermitteln sollen, müssen oder dürfen. Die Frage lautet doch: Geben wir unseren Schulen die Mittel, die Ressourcen und den Raum, die sie dafür brauchen? Hier wird es jetzt ein bisschen unbequem für die Regierungsfraktionen und die Staatsregierung: Sie reden von Werteerziehung, aber Sie betreiben Mangelverwaltung. (Beifall bei der SPD) Werteerziehung braucht Zeit, Zeit für Gespräche, für Fürsorge und für gemeinsames Lernen. Aber Sie lassen unsere Lehrkräfte von Stunde zu Stunde hetzen und trennen unsere Kinder bereits nach der vierten Klasse. Werteerziehung braucht Menschen. Sie streichen aber bei der Schulsozialarbeit und lassen unsere Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Regen stehen. Werteerziehung braucht außerdem Geld, Geld für Projekte, für externe Partnerinnen und Partner und für Gedenkstättenbesuche. Aber überall wird gespart. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer Werte fordert, aber bei den Ressourcen spart, betreibt Schaufensterpolitik. (Beifall bei der SPD) Für uns von der SPD-Fraktion gehören zur echten Wertebildung drei zentrale Säulen: Erstens. Politische Bildung braucht weit mehr als eine Viertelstunde. Ja, die Verfassungsviertelstunde ist ein netter Anfang. Als Lehrerin weiß ich, was man in einer Viertelstunde alles schaffen kann. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das ist ein Unterrichtsprinzip!) Besser gesagt: Ich weiß auch, was man in einer Viertelstunde nicht schaffen kann. Wir brauchen Schülerinnen und Schüler, die lernen, Quellen zu checken und Fakten zu überprüfen und die in den sozialen Medien Fake News erkennen können. Wir brauchen in den Schulen echte Mitbestimmung, beispielsweise durch die bereits genannten Schulparlamente. Zweitens. Erinnerung braucht Orte. Die Gedenkstätten leisten unverzichtbare Arbeit dabei, zu vermitteln, warum Demokratie so wertvoll ist. Die SPD fordert, dass alle Schülerinnen und Schüler mindestens einmal in ihrer Schullaufbahn eine Gedenkstätte besucht haben müssen. Das muss Standard sein, und zwar für jede – ich betone: für jede – Schulart. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Dafür brauchen sowohl die Gedenkstätten als auch die Schulen die entsprechenden finanziellen und personellen Ressourcen. Drittens. Unsere Gesellschaft braucht Solidarität statt Ellbogen. Junge Menschen brauchen für ein selbstbestimmtes Leben und um sich in unsere Gesellschaft einbringen zu können Kompetenzen wie Kreativität, kritisches Denken und Kommunikation. Auf gut Bairisch würde man sagen: Z‘sammhalten. Das lernt man aber nicht beim Pauken für Exen und Abfragen, das lernt man in einer Schule, die für echtes Lernen, für Begegnungen und für Entwicklung Raum lässt. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, sorgen wir also dafür, dass unsere Schulen Orte sind, an denen wir das alles leben können. Dafür brauchen wir Ressourcen und Maßnahmen. Wer "Werte machen Schule" als Thema der Aktuellen Stunde ausruft, der muss auch liefern. Sonntagsreden helfen nicht. (Beifall bei der SPD)
Ilse Aigner
Als nächster Redner spricht für die CSU-Fraktion Herr Kollege Sebastian Friesinger.
Sebastian Friesinger CSU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebes Präsidium, liebe Mitglieder des Kabinetts, liebe Kolleginnen und Kollegen! "Für ein starkes Bayern: Werte machen Schule – für Staat und Gesellschaft." Werte entstehen für mich nicht nur in der Schule und schon gleich gar nicht durch finanzielle Mittel. Werte entstehen durch ein gelebtes Miteinander. Wertevermittlung ist für mich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. In unserem Land muss dafür das Ehrenamt mitgedacht werden. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das Ehrenamt muss man für die Wertevermittlung nutzen; denn was vermitteln wir alles in Vereinen, in Gruppierungen an Jugend, Schüler und Kinder? – Ich glaube, sehr viel. Das sind für mich immens wichtige Sachen: Werte, die über Generationen weitergegeben werden können und auch weitergeben werden, Werte die wertvoll und für die Wertevermittlung in Bayern auch wichtig sind, müssen sichtbar gemacht werden. Circa 41 % unserer Bevölkerung engagieren sich in allen möglichen Bereichen ehrenamtlich. Nach dem Motto "Vorleben statt Vorschreiben" wirkt das Ehrenamt, wie es heißt, als Kitt für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Diesen Bürgerinnen und Bürgern gebührt dafür ein ganz großes Dankeschön. (Beifall bei der CSU) Für mich hat das Ehrenamt – genauso wie die Weitergabe von Werten – natürlich Verfassungsrang; denn in der Verfassung heißt es, die Schüler sind in der Liebe zur bayerischen Heimat zu erziehen. Das ist eine ganz wichtige Aufgabe. Sie formt Verantwortung, Solidarität, Toleranz und Respekt. Nur ein Miteinander kann dieses zeigen. Dieses Miteinander ist sowohl in den Mannschaftssportarten im Sportverein als auch im Trachtenverein oder im kulturellen Bereich zu beobachten. Das alles ist gelebtes Wertevermittlungsprogramm. (Beifall bei der CSU) Darum ist für mich Heimatpflege ein ganz wichtiger Teil der schulischen Ausbildung, der Wertevermittlung und -weitergabe. Dazu gehört auch die Sprache. Dialekte müssen von klein auf gesprochen werden. Heimatkunde an der Grundschule ist ein Projekt, das wir im Bayernbund seit Jahren unterstützen. Eine Gruppe von Kindern einer Grundschule war auch hier im Landtag zu Besuch. Viele von euch haben Fragen beantwortet und sich für ein Interview Zeit genommen. Dafür möchte ich ein ganz großes Dankeschön sagen. Ich war bei der Abschlussveranstaltung. Dieser Tag bleibt den Kindern, den Schülerinnen und Schülern, noch lange in Erinnerung. Frau Kultusministerin, ich möchte an dieser Stelle auch den Lehrkräften ein ganz großes Danke sagen. Die Lehrkräfte erklären sich bereit, die Heimatkunde über den Lehrplan hinaus zu fördern. Die Heimatkunde ist zwar im Lehrplan verankert, es handelt sich aber ab einem gewissen Umfang trotzdem um eine zusätzliche Aufgabe. Diesen Lehrkräften müssen wir zeigen, dass wir ihnen dafür nicht einfach eine zweite Lehrkraft zu Seite stellen, sondern einfach nur unterstützen möchten. Diese Unterstützung soll durch Menschen erfolgen, die sich aufgrund ihrer Lebenserfahrung dazu befähigt fühlen, etwas weiterzugeben, was in der Kommune, im Landkreis und damit in der Heimat für wertvoll und wichtig erachtet wird. Dafür stellen wir eine Liste zur Verfügung, anhand der sich Grundschulkräfte in Bezug auf die Gestaltung bestimmter Unterrichtsstunden orientieren können. Das ist für mich ein ganz wichtiger Punkt. Dialekte wirken generationsübergreifend als Identitätsanker und Brücke zwischen den Generationen. Sie sind zudem Ausdruck kultureller Vielfalt. Die Sprache macht Herkunft und natürlich Heimat deutlich. Dadurch wird eine Vielfalt sichtbar, die unser Land ausmacht und auszeichnet. Der "Dialekt-Dialog der Zukunft", welcher Dialektpflege auch digital unterstützt, wird ein ganz großer Beitrag dafür sein. Mit diesem Projekt können wir die Jugend wieder begeistern und gewinnen; denn wir brauchen die Jugend für das Projekt, Werte weiterzugeben. Nur so zeigen Werte in Zukunft Wirkung, und die Jugend ist ja die Zukunft. Außerschulische Wertearbeit ist ein wirksamer Schutz gegen Extremismus und Radikalisierung; denn wer miteinander lebt und das Miteinander pflegt, kommt nicht auf den Gedanken einer Ausgrenzung. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Darum auch hier noch ein kleiner Hinweis auf dieses Jugendprojekt.
Ilse Aigner
Bitte nur ein kleiner Hinweis; die Redezeit ist schon abgelaufen. Das wäre schon ein schöner Abschlusssatz gewesen.
Sebastian Friesinger CSU
Ich könnte noch ganz viel über dieses Thema erzählen; aber ich komme gerne zum Schluss.
Ilse Aigner
Aber bitte kurz!
Sebastian Friesinger CSU
Ich möchte dies voranbringen. Dafür ist die Unterstützung der gesamten Gesellschaft notwendig. Ich sage allen, die Werte jetzt schon weitergeben, ein großes Dankeschön und "Vergelts Gott". (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ilse Aigner
Als nächster Rednerin für die AfD-Fraktion erteile ich Frau Kollegin Ramona Storm das Wort.
Ramona Storm AfD
Werte Frau Präsidentin, werte Kollegen! "Werte machen Schule – für Staat und Gesellschaft" – wenn man das liest, drängt sich die Frage auf: Was möchten uns die FREIEN WÄHLER mit diesem Thema eigentlich sagen? – Werte haben wir ja bereits, Werte, die sich über Jahrhunderte in unserer Gesellschaft ausgeprägt haben und uns zu dem gemacht haben, für das wir in aller Welt bekannt und bewundert sind. Deutschland und damit auch Bayern stand immer für Fleiß, Zuverlässigkeit, Korrektheit und fachliche Kompetenz. In China, in einem Land, das uns wirtschaftlich mittlerweile überholt hat, hat man uns sogar nach den deutschen Werten benannt: "Land der Tugend" ist die Übersetzung des chinesischen Wortes für Deutschland. Jetzt fällt den Kollegen von der Regierungspartei der FREIEN WÄHLER ein, dass Bayern dringend Werte braucht; dabei wurden diese Werte im Laufe der Jahre von den Politikern der Altparteien systematisch kaputt gemacht. Zumindest hat man zugelassen, dass sie von islamistischen Fanatikern, von linken Deutschlandhassern, die fremden, teils archaischen Kulturen huldigen und die eigene Kultur mit Füßen treten, zerstört wurden. Werte für ein starkes Bayern, das hört sich richtig nach Heimatverbundenheit an, von der leider im Alltag nicht viel zu spüren ist. Fahnen aufzuhängen, was in keinem anderen Land auch nur ansatzweise hinterfragt wird, gilt bei uns als ausgrenzend, fremdenfeindlich, nationalistisch und irgendwie peinlich. Im Gegensatz dazu hängen wir lieber eine Regenbogenfahne vor das Rathaus, schwenken die Flagge der Ukraine oder inzwischen auch diejenige von Gaza. Stolz auf die Leistungen des eigenen Landes und des eigenen Volkes zu sein, das geht nicht. Das ist nur noch beim Fußball erlaubt. Wie weit sind wir im Land von Goethe, Schiller, Bach, Beethoven, von Martin Luther, Albrecht Dürer, Karl Benz und Dutzenden Nobelpreisträgern gekommen? (Widerspruch bei den GRÜNEN und der SPD) Welche Werte vermittelt denn die Schule derzeit in unserer Demokratie? Die der klassischen Familie gehören schon einmal nicht dazu. Dabei ist die Familie die Keimzelle der Gesellschaft und die grundlegende Einheit der Menschen, die sozialisiert werden und besagte Werte, die für die Stabilität der Gesellschaft unerlässlich sind, genau dort in der Familie lernen. Das Familienbild wurde systematisch zerstört, und diejenigen, die das nicht zulassen wollen, werden als reaktionär, rechts oder gleich als Nazis diffamiert und sollten am besten unter Beobachtung gestellt werden. Meine Damen und Herren, Werte sehen anders aus. Früher wurden Werte ganz selbstverständlich im Elternhaus vermittelt, später auch in Kindergärten und Schulen. Heute sind in den staatlichen Bildungsstätten Ideologie, Haltung und ein zunehmender Toleranzterror an die Stelle von Bildung, Wissenschaft und kritischem Geist getreten; aber Genderwahn, Regenbogen-Halligalli, LGBTQ-Propaganda und sonstiges Trallala sind keine Werte. Von den Kirchen, die lange Zeit selbsternannte Hüter von Werten und Moral waren, ist kein Widerstand zu vernehmen. Von ihnen kommt selbst dann nur dröhnendes Schweigen, wenn Priester angegriffen, sakrale Artefakte mutwillig zerstört, Weihnachtsbäume umgestürzt oder Kirchen in Brand gesetzt werden. Übrigens muss der Christbaum vor dem Reichstag in Berlin von Sicherheitspersonal geschützt werden. Doch statt der Besinnung auf unsere Werte und unsere Kultur sehen wir immer mehr Kopftücher, Frauenbadetage, Halal-Essen in Kantinen, in Schulen, eigentlich überall, Diskriminierung von Deutschen und Imame, die in Kirchen auftreten oder auf einem Weihnachtsmarkt Islampropaganda verbreiten, wie es vor zwei Jahren in meinem Wahlkreis geschehen ist. Es herrscht eine Politik, die das nicht nur hinnimmt, sondern auch aktiv unterstützt und kein Problem damit hat, dass unsere christlichen Feste verschwinden oder umbenannt werden. Mit der AfD wird das alles sehr schnell ein Ende nehmen. (Zurufe von der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD – Michael Hofmann (CSU): Ganz Deutschland wird mit der AfD ein Ende nehmen!) Wir können nicht Werte fordern, wenn wir auf der anderen Seite ihre Zerstörung zulassen. Wenn wir von Werten sprechen, müssen wir erst einmal bereit sein, unsere reiche und vielfältige Kultur zu verteidigen. Deutsche Werte sind Respekt, Anstand im Umgang miteinander und unsere zivilisatorischen Errungenschaften, die nicht nur die Gleichberechtigung der Frau erkämpft haben, sondern auch die allgemeinen Menschenrechte. Zwölf Jahre Unrechtsregime machen im Ergebnis keinen Unterschied. Die Demokratie ist die Grundstruktur unserer Gesellschaft. Sie ist Meinungsaustausch, und zwar freier Meinungsaustausch. Das ist ein elementarer Wert, der jedoch immer weiter eingeschränkt wird. Aber mittlerweile gibt es offenbar verschiedene Ausführungen von Demokratie. Sie sprechen immer von "unserer Demokratie". Das ist die Demokratie des aktuellen Systems. Im Grundgesetz ist eine andere Demokratie und sind andere Werte verankert, als sie jetzt gelebt werden. Echte Werte wie Anstand, Respekt, Meinungsfreiheit, Ordnungsliebe und Zuverlässigkeit wird es anscheinend nur mit der AfD geben. (Beifall bei der AfD)
Ilse Aigner
Als Nächster spricht Herr Kollege Michael Koller für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.
Michael Koller FREIE WÄHLER
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Ministerin! Wenn wir heute über das Thema "Werte machen Schule – für Staat und Gesellschaft" reden, sprechen wir über weit mehr als ein pädagogisches Randthema. Wir sprechen über nicht weniger als das Fundament unseres Zusammenlebens in einem demokratischen Staat. Darauf möchte ich mich auch beziehen und nicht auf die Rede meiner Vorrednerin Bezug nehmen. Wertevermittlung geschieht bekanntlich nicht im luftleeren Raum, sondern im Leben. Sie wächst in den Familien und in unseren Vereinen. Sie wird in der Gesellschaft erprobt und in der Schule reflektiert, erkannt und bestenfalls auch angewandt. Werte werden also in der Schule gelebt. Unsere Schulen sind der einzige Ort, in dem alle jungen Menschen unseres Landes zusammenkommen. Dort entscheidet sich nicht nur, aber auch, ob unsere Kinder zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern werden, die Verantwortung übernehmen, Respekt vor dem anderen haben, sich entwickeln, konfliktfähig sind, Unterschiede auch einmal aushalten, solidarisch handeln können, kurzum Charaktereigenschaften entwickeln, die unsere Demokratie tragen. Bayern hat das im Lehrplan klar verankert. Das ist gut so. Vielen Dank an alle Verantwortlichen im Ministerium, aber auch besonders an unsere Kultusministerin Anna Stolz. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Die Wertevermittlung ist keine Randaufgabe und kein Zusatzfach, sondern ein fächerübergreifendes Prinzip; sie orientiert sich an den Zielen unserer Verfassung, am christlichen Menschenbild und an der unantastbaren Würde eines jeden Menschen. Das muss unsere Leitperspektive sein. Toleranz, Verantwortung, Hilfsbereitschaft, Nachhaltigkeit, Gerechtigkeit, Höflichkeit, Verlässlichkeit – all das wird nicht nur im Religionsunterricht oder Ethikunterricht gelehrt, sondern fächerübergreifend, nicht als unbegründete Moralkeule, sondern als tägliche Übung zum Denken und Handeln. Dafür sind Werte notwendig. Mir ist besonders wichtig, Folgendes festzuhalten: Werte lassen sich nur zum Teil unterrichten. Sie entfalten sich erst, wenn sie gelebt werden. Genau dort setzt die Initiative "Werte machen Schule" an. Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler werden selbst aktiv, gründen Werte-AGs, entwickeln kreative Projekte und gestalten das Miteinander im Schulalltag. Ein herausragendes Beispiel dafür sind die Wertebotschafterinnen und Wertebotschafter. Schülerinnen und Schüler werden zu Multiplikatoren ausgebildet. Sie tragen Werte in ihre Klassen, ihre Schule, ihre Familien und ihre Peergroups. Sie zeigen: Zivilcourage ist keine Altersfrage, Respekt ist keine abstrakte Idee. Verantwortung beginnt nicht irgendwann, sie beginnt jetzt. Wertebildung ist systematisch verankerte Bildungsarbeit. Meine Damen und Herren, diese Arbeit braucht eine ethische Grundlage. Der in diesem Zusammenhang oft zitierte Satz lautet: "Was du nicht willst, das man dir tut, das füg‘ auch keinem andern zu." – Das ist die Goldene Regel; sie ist einfach, eingängig, in vielen Religionen und Kulturen verankert und bringt es auf den Punkt, sie lehrt Rücksicht aus der eigenen Perspektive. Aber unsere Wertebildung geht im Sinne der Aufklärung noch weiter. Wir stellen uns nicht nur die Frage: Wie möchte ich behandelt werden? Wir stellen uns auch die Frage: Kann meine Handlung für alle gelten, ohne Widerspruch? – Diese Fähigkeit zur Verallgemeinerung, zum Perspektivwechsel und zum verantwortlichen Urteil brauchen junge Menschen in einer pluralen, digitalen und globalisierten Gesellschaft heute mehr denn je, besonders in Zeiten, in denen von gewissen Gruppierungen oft sehr einfache Vorgaben und Regeln vorgelebt werden. Wertebildung heißt deshalb nie Erziehung zur Anpassung, Wertebildung heißt Erziehung zur Mündigkeit. Sehr geehrte Damen und Herren, "Herz und Charakter bilden" ist kein pathetischer Leitspruch, es ist bildungspolitische Notwendigkeit. Wissen allein macht noch keinen verantwortungsbewussten Bürger. Erst das Zusammenspiel von Wissen, Haltung und Handlung schafft, was der Staat mehr denn je braucht: Menschen mit Rückgrat, Empathie, Gewissen, sicherer Urteilskraft und natürlich Vernunft. Nur solche Menschen sind Garanten einer demokratischen Grundordnung. Deshalb ist Wertebildung keine parteipolitische Frage, sondern staatspolitische Aufgabe. Wenn wir Respekt vermitteln und Gewalt keinen Platz geben wollen, müssen wir in unsere Schulen investieren; denn in der Schule entsteht unsere Zukunft. Die jungen Leute werden dort für ihre Zukunft ausgebildet. Werte machen Schule. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Gehen wir also gemeinsam diesen Weg. Ich lade alle herzlich dazu ein. Wenn Schule Werte macht, dann machen Werte Schule. In diesem Sinne möchte ich allen, die sich dafür engagieren, einen herzlichen Dank aussprechen und wünsche allen noch eine gute Sitzungszeit. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Ilse Aigner
Jetzt spricht Herr Kollege Dr. Alexander Dietrich für die CSU-Fraktion.
Alexander Dietrich CSU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Wortmeldungen der AfD, vor allem der Kollegin Storm, haben leider wieder einmal gezeigt, wie wichtig es ist, dass wir uns hier im Hohen Hause über Werte unterhalten und darüber, welche Werte wir an unseren Schulen unseren Kindern vermitteln wollen. Liebe Abgeordnete der SPD und der GRÜNEN, ich finde es deshalb wirklich schade, dass Sie es wieder nicht sein lassen konnten, eine bildungspolitische Grundsatzdebatte zu führen und mit Ihren typischen bildungspolitischen Phrasen wie "widrige Umstände", "Mangelverwaltung" und "Grundschulabitur" unser Bildungssystem schlechtzumachen und die Dinge schlechtzureden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist nicht im Sinne unserer gemeinsamen Sache. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Tim Pargent (GRÜNE): Wir machen unsere Arbeit!) Ich finde es deswegen auch ungut, wie Sie versuchen, die Verfassungsviertelstunde schlechtzureden. (Arif Taşdelen (SPD): Im Gegenteil, wir wollen mehr!) Wir sind uns doch alle einig: Wertebildung und politische Bildung gehören untrennbar zusammen. Junge Menschen sollen lernen, ihre Stimme zu erheben und Verantwortung zu übernehmen. Deshalb hat politische Bildung auch die Aufgabe, unsere Kinder zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern zu befähigen, die Unrecht erkennen, für sich und andere einstehen, Konflikte demokratisch austragen und ihre Rechte selbstbewusst wahrnehmen. Dafür soll die Verfassungsviertelstunde einen Raum bieten. Sie ist gerade kein abstraktes Modell, sondern gelebte Realität. Sie soll zeigen, wie die Werte des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung konkret im Alltag wirken, nämlich als Schutzräume für Freiheit und als Grenzen für Macht. Sie soll auch deutlich machen, dass diese Ordnung verletzlich ist. Natürlich kann man immer sagen, 15 Minuten sind zu wenig, und fragen, ob die Zeit dafür ausreicht. Zwei Punkte sind mir hier wichtig zu betonen: Erstens. Die Verfassungsviertelstunde soll nicht die politische Bildung ersetzen. Sie setzt aber einen klaren, verlässlichen Impuls, der Diskussionen anregt und Demokratielernen regelmäßig im Unterricht verankert. Zweitens. Die Rückmeldungen aus der Praxis sprechen eine eindeutige Sprache. In einer Befragung ausgewählter Schulen durch das Kultusministerium wurde die Akzeptanz von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Schulleitungen überwiegend als groß oder sehr groß eingeschätzt. Viele Schulen – auch das wissen wir – gehen sogar über das verpflichtende Maß hinaus, weil sie sehen, wie positiv die Wirkung der Verfassungsviertelstunde ist. Ich kann auch aus eigener Erfahrung sprechen: Begrüße ich Schulklassen im Landtag und nehme an Diskussionsrunden mit diesen teil, erlebe ich eine junge Generation, die nach Mitgestaltung sucht. Junge Menschen wollen nicht nur wissen, wie Demokratie funktioniert, sondern sie wollen auch verstehen, welche Verantwortung sie selbst tragen. Die Verfassungsviertelstunde knüpft genau daran an. Sie gibt dieser Neugier Struktur und Tiefe und zeigt, dass jeder und jede Einzelne Verantwortung trägt. Vor diesem Hintergrund hat das Kultusministerium das Rahmenkonzept zum aktuellen Schuljahr weiterentwickelt, mit einer stärkeren Beteiligung der Schülerinnen und Schüler an der Themenauswahl, mit einer klaren Betonung des gemeinsamen Austauschs und mit einer noch breiteren Verankerung in allen Schularten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Verfassungsviertelstunde setzt Bayern eine staatspolitische Tradition fort. Wir stärken unsere Demokratie nicht durch Belehrung, sondern durch Bildung. Wir vermitteln keine parteipolitischen Positionen, sondern die Grundlagen unserer verfassungsrechtlichen Ordnung. Diese Ordnung bleibt nur dann stark, wenn sie verstanden, diskutiert und verteidigt wird. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Demokratie ist kein Selbstläufer. Das müssen wir in diesem Hohen Haus tagtäglich erleben. Demokratie braucht Menschen, die wissen, wofür sie einstehen. Die Verfassungsviertelstunde leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Sie stärkt die demokratische Haltung, die wir brauchen, gerade in diesen herausfordernden Zeiten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ludwig Hartmann
Für die Staatsregierung hat noch Frau Staatsministerin Anna Stolz um das Wort gebeten. Bitte schön.
Anna Stolz
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! "Für ein starkes Bayern: Werte machen Schule – für Staat und Gesellschaft." Ich könnte Ihnen hierzu jetzt ausführlich erzählen, wie hervorragend die Wertebildung und Demokratieerziehung an unseren bayerischen Schulen funktioniert; denn das tut sie mit einem Gesamtkonzept zur politischen Bildung, mit der Verfassungsviertelstunde, mit "Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage", mit starken Partnern wie der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, dem Wertebündnis Bayern oder der Akademie für Politische Bildung, aber vor allem mit großartigen Lehrkräften, die die jungen Menschen jeden Tag in ihren Werten bestärken. Ihnen gebührt zuallererst unser aller großer Dank. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU sowie des Staatssekretärs Tobias Gotthardt, der Staatsministerin Ulrike Scharf und des Staatsministers Dr. Fabian Mehring) Ja, unsere Lehrkräfte machen das hervorragend. Dabei gibt es immer wieder neue Herausforderungen, denen sie sich stellen und auf die sie sich vorbereiten. Allein in den letzten zwei Jahren haben sich rund 10.000 Lehrkräfte im Bereich Antisemitismusprävention fortgebildet. Jährlich werden 200 Schülerinnen und Schüler als Wertebotschafter ausgebildet. Deutschlandweit einzigartig: Wir haben 26 Regionalbeauftragte für Demokratie und Toleranz. Sie begleiten, zeigen Präsenz und bleiben im Gespräch. Das ist ein sehr wichtiges Signal für die jungen Menschen: Der Staat kümmert sich um euch und unterstützt euch auch dann, wenn es schwierig wird. Ich könnte Ihnen berichten, wie die Werteerziehung schulart- und fächerübergreifend in den Unterricht eingebettet ist und welche tollen Projekte und Initiativen wir haben, aber das werde ich heute nicht tun. Ich möchte Ihnen stattdessen vier Menschen vorstellen, die mir in diesem Jahr als Kultusministerin begegnet sind; denn entscheidend sind am Ende ja nicht die Konzepte, die Zahlen der Fortbildungen und die Summe der Wettbewerbe, sondern entscheidend ist, wie die vermittelten Werte gelebt werden, wie sie Leben verändern, wie sie Gesellschaft prägen und welche Geschichten sie schreiben. Bernadette: Ordensschwester Bernadette durfte ich kürzlich das Bundesverdienstkreuz am Bande verleihen. Sie ist Gemeindereferentin und in der "Pastoral Menschen mit Behinderung" eine Seelsorgerin mit Leib und Seele. Bei ihrer verdienstvollen Tätigkeit wird sie auch regelmäßig mit den dunklen Zeiten des Lebens konfrontiert, aber mit ihrer Arbeit bringt sie den Menschen wieder Licht ins Leben. Sie spendet Trost, wo Trauer ist. Wo Einsamkeit ist, ist sie Gemeinschaft. Wo Hoffnung zu zerbrechen droht, gibt sie neue Zuversicht. Das ist Nächstenliebe. Jana: Jana ist eine Schülerin in Bamberg. Durch eine Borreliose-Infektion in der Grundschule schreitet ihre Erblindung während ihrer Schulzeit immer weiter fort. Ein unfassbarer Schicksalsschlag, hat sie doch eine so große Leidenschaft für die Malerei. Sie hat noch rund 2 % Sehkraft, als sie auf die FOS kommt, um ihr Abitur abzulegen. Im Gespräch mit mir sagt sie: Ich werde mein Abi schaffen; denn ich will ein Zeichen setzen, dass man nie aufgeben darf. – Das ist Stärke. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU, den GRÜNEN und der SPD sowie des Staatssekretärs Tobias Gotthardt, der Staatsministerin Ulrike Scharf und des Staatsministers Dr. Fabian Mehring) Paul: An Pauls Schule sowie an weiteren Schulen in Bayern werden im Mai 2025 Flyer der Identitären Bewegung verteilt. (Lachen bei der AfD) Auf der Vorderseite steht: Lehrer hassen diese Fragen. Auf der Rückseite stehen rechtsextremistische Botschaften. (Franz Schmid (AfD): Blödsinn!) Die Identitären wollen mit Hass und Hetze Einfluss auf unsere jungen Menschen nehmen, doch die Schulfamilie wehrt sich. Paul und seine Klassenkameraden schicken die Extremisten lautstark weg. Schulleitungen intervenieren, verteilen Hausverbote und schalten die Polizei ein. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU, den GRÜNEN und der SPD sowie des Staatssekretärs Tobias Gotthardt, der Staatsministerin Ulrike Scharf und des Staatsministers Dr. Fabian Mehring) Am nächsten Tag hängen Paul und seine Mitschüler ein großes Banner auf. Auf diesem steht: Unsere Lehrer lieben diese Schule. Als die Identitären vor unseren Schultoren standen, sind sie gescheitert. (Zuruf von der AfD: An Ihrer Propaganda!) Sie sind an unserer starken Gemeinschaft gescheitert, die Zivilcourage und Haltung gezeigt hat. – Das ist wehrhafte Demokratie. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU, den GRÜNEN und der SPD sowie des Staatssekretärs Tobias Gotthardt, der Staatsministerin Ulrike Scharf und des Staatsministers Dr. Fabian Mehring) Alex: Alex fährt seit zwölf Jahren jeden Morgen um sechs Uhr selbstgeschmierte Pausenbrote an Schulen für Kinder aus, die zu Hause kein Frühstück erhalten. (Lachen bei der AfD) Auf meine Frage, woher er diese Motivation nimmt, sagt er mir, er hätte schon so viel Schlechtes erlebt, aber hier in Bayern sei ihm so viel Gutes widerfahren. Er möchte wenigstens ein bisschen zurückgeben. – Das ist Dankbarkeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU, den GRÜNEN und der SPD sowie des Staatssekretärs Tobias Gotthardt, der Staatsministerin Ulrike Scharf und des Staatsministers Dr. Fabian Mehring) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte nicht leugnen, dass wir in einer herausfordernden Zeit und in einer herausgeforderten Demokratie leben. Wir leben aber auch in einem verdammt starken Freistaat (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU und der SPD sowie des Staatssekretärs Tobias Gotthardt, der Staatsministerin Ulrike Scharf und des Staats- ministers Dr. Fabian Mehring) mit so vielen wundervollen Menschen, die tief in unseren Werten verwurzelt sind, für diese Werte aktiv eintreten und Nächstenliebe leben. All unsere Ehrenamtlichen bei den Rettungsorganisationen, in Verbänden, Kirchen und Vereinen seien an dieser Stelle besonders erwähnt. Ihr seid die Helden des Alltags. Ihr macht unseren Freistaat so stark und lebenswert. Danke! (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU, den GRÜNEN und der SPD sowie des Staatssekretärs Tobias Gotthardt, der Staatsministerin Ulrike Scharf und des Staatsministers Dr. Fabian Mehring) Warum habe ich Ihnen heute diese vier Geschichten erzählt, liebe Kolleginnen und Kollegen? – Eine bekannte Schriftstellerin hat einmal gesagt: Unsere Geschichten formen das Leben. Wenn wir sie mutig erzählen, können wir die Welt verändern. – Die Geschichten, die ich Ihnen erzählt habe, passieren jedem von uns ständig, sind die vielen Geschichten unserer gemeinsamen Werte, die das Menschsein auszeichnen und das Leben lebenswert machen. Aber viel zu oft sehen wir sie nicht oder wir vergessen, sie zu erzählen. Dennoch erlebt man zurzeit immer wieder eine negative Stimmung. Es ginge alles den Bach runter. Manche sagen sogar, es bräuchte ein Wunder. – Aber das stimmt nicht. Das Gegenteil ist der Fall. Jeden Tag passieren in unserem Freistaat kleine und große Wunder von Menschen wie Paul, Bernadette, Jana und Alex. Sie sind Wundermacher. Bayern ist das Land der Wundermacher. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Lassen wir uns also nichts erzählen. Lassen Sie uns einfach alle wieder anfangen, die kleinen Dinge, die kleinen Wunder und die vielen Geschichten zu erzählen. Sie passieren täglich vor unserer Haustüre. Der weltweit renommierte Bildungsforscher John Hattie hat kürzlich bei einer Veranstaltung in Deutschland gesagt: Fahrt doch nicht immer nach Finnland, nach Shanghai, nach Singapur! Die besten Beispiele exzellenter Bildung findet ihr direkt bei euch. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Am Ende müssen wir die Welt in Bayern nicht verändern, sondern wir müssen die Augen öffnen und mutig sein, die Geschichten zu erzählen: unseren jungen Leuten, aber auch uns gegenseitig, die Geschichten der starken Werte, für ein starkes Miteinander, für ein starkes Bayern. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Ludwig Hartmann
Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aktuelle Stunde ist hiermit beendet. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf: Abstimmung über Verfassungsstreitigkeiten, Europaangelegenheiten und Anträge, die gem. § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1) Vorab ist über den Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER und der Abgeordneten der CSU-Fraktion betreffend "Sommermärchen reloaded: Für eine Ausrichtung der Fußball-Europameisterschaft der Frauen 2029 in Deutschland und Bayern" auf Drucksache 19/8678 gesondert abzustimmen. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport hat einstimmig Zustimmung empfohlen. Da die Entscheidung über die Fußball-Europameisterschaft der Frauen jedoch inzwischen gefallen ist und diese 2029 in Deutschland stattfindet, ist auf Antrag der Antragsteller der Antrag für erledigt zu erklären. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist so bei den Fraktionen der GRÜNEN, der SPD, der FREIEN WÄHLER, der CSU und der AfD. Gegenstimmen? – Liegen wohl nicht vor. Enthaltungen? – Auch nicht. Das ist somit beschlossen. Der Antrag ist hiermit für erledigt erklärt worden. Nun kommen wir zur Gesamtabstimmung über die Verfassungsstreitigkeiten, Europaangelegenheiten und die verbleibenden Anträge. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlage mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die endgültige Abstimmungsliste. (Siehe Anlage 1) Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens beziehungsweise des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der endgültigen Abstimmliste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Liegen nicht vor. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch darauf hinweisen, dass unter den Tagesordnungspunkten 4 bis 6 wieder drei Wahlen mit Namenskarte und Stimmzettel stattfinden. Ich bitte Sie, die Stimmkartentasche rechtzeitig aus den Postfächern vor dem Plenarsaal abzuholen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 19/9021) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. Zur Begründung erteile ich Frau Staatsministerin Ulrike Scharf das Wort. Bitte schön.
Ulrike Scharf
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir ändern heute das Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze. Das klingt sperrig, ist aber wichtig. Ich sage es aus voller Überzeugung: Der Ganztagsrechtsanspruch ist wichtig für die Chancen unserer Kinder, für die Familien, aber auch für die Zukunft Bayerns. Meine Botschaft ist klar: starke Kinder, starkes Bayern. Mit der Ganztagsbildung legen wir das Fundament für unsere Zukunft. Da geht es um riesige Bildungsaufgaben, um Fachkräftemangel, aber auch um Integration. Nur wenn wir in die Herzen und in die Köpfe investieren, in die Werteerziehung und in die Demokratiebildung, geht es voran für den Zusammenhalt in unserer Demokratie und für unseren Standort Bayern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sozial ist, was Chancen schafft und Zukunft sichert. Der Ganztag ist Bildungspolitik und Zukunftspolitik, aber auch Wirtschaftspolitik. Mit verlässlicher Betreuung ermöglichen wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ganztag ist somit auch Standortpolitik. Schon heute besuchen über 300.000 Grundschulkinder Ganztagsangebote, mehr als jedes zweite Grundschulkind in Bayern, und der Bedarf steigt nach wie vor. Nächstes Jahr, wenn wir ein bisschen vorausdenken, am 15. September, wird der erste Schultag in Bayern sein, ein großer Tag vor allen Dingen für die Erstklässlerinnen und Erstklässler und richtungsweisend für die bayerische Bildungspolitik; denn ab dann gilt: Alle Erstklässler haben einen Anspruch auf die Ganztagsbetreuung. Jahr für Jahr folgt der nächste Jahrgang, bis 2029/2030 alle mit dabei. Das ist ein Meilenstein, das ist ein Fortschritt, der Kindern Chancen eröffnet und unseren Standort stärkt. Unsere Aufgabe ich es jetzt, für einen geordneten Start zu sorgen. Familien bekommen Planbarkeit, Kommunen bekommen Sicherheit, und vor allen Dingen: Familien können sich darauf verlassen. Genau das brauchen wir, genau das brauchen unsere Kinder, nämlich Bildung und Förderung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin jetzt seit fast 34 Jahren im Kreistag, und ich weiß: Der Ganztagsrechtsanspruch ist ein Kraftakt für die Kommunen. Aber ich sage dazu auch ganz deutlich: Wir stehen fest an der Seite der Kommunen. Mit unserem Landesförderprogramm Ganztagsausbau geben wir den Kommunen den Rückhalt. Wir haben noch mal nachgelegt mit der Förderrichtlinie. Es wird künftig für die bestehenden Ganztagsplätze auch die Ausstattungspauschale in Höhe von 1.500 Euro geben. Wir fördern den Grundstückserwerb. Vor allen Dingen führen wir einen Förderbooster in Höhe von 70 % ein. Kurzum: Das ist noch mehr Unterstützung, mehr Hilfe, mehr Spielraum und damit mehr Ganztag. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin zurzeit laufend dabei, Bescheide zu unterschreiben, wenn es um die Ganztagsförderung geht, um die Investitionskostenförderung. Erst gestern durfte ich einen Bescheid überreichen in der Stadt Roth. Dort wird ein neuer Hort gebaut. Fast 1,8 Millionen Euro war die Fördersumme aus unserem Ganztagsförderprogramm plus, nach Artikel 10 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes noch einmal 4,2 Millionen Euro. So geht die richtige Unterstützung für unsere Kommunen. Unsere Kommunen leisten Größtes. Ich habe wirklich größten Respekt davor. Meine Botschaft ist: Wer Kinder stark macht, der stärkt auch Bayern. Ganztag ist eine Chance, ist ein Standortfaktor. Alle in der Kommunalpolitik packen mit an. Wir von der Staatsregierung unterstützen das nach ganzen Kräften. Wichtig ist mir, dass der Ganztag kein Einheitsmodell ist, sondern ein bayerischer Baukasten, wenn man so möchte. Da gibt es die Horte, die Kombieinrichtungen, die Mittagsbetreuung, die offene und gebundene Ganztagsschule. Unser Ganztag ist sehr vielfältig, so wie das Leben und die Kinder und Familien in Bayern. Vielfalt ist kein Risiko, sondern Vielfalt ist unsere Stärke. Jetzt konkret zu den zentralen Regelungen des Gesetzes: Erstens geht es um den Stichtag. Eltern melden ihren Anspruch, wann sie ihre Kinder in der Betreuung haben möchten, bis 30. April an. Die Kommunen haben damit Planungssicherheit, die Familien die Verlässlichkeit. Zweitens geht es um die sogenannten Schließtage in den Ferien. Wir definieren, so wie es das Bundesgesetz vorgibt, 20 Tage. An welchen Tagen jeweils geschlossen ist, entscheidet die Kommune. Wir vertrauen auf die Kompetenz und die Bedürfnisse vor Ort. Drittens: die Betriebskostenförderung. Der Bund finanziert auch Betriebskosten. Im Vollausbau werden das 200 Millionen Euro vom Bund jedes Jahr sein. Wir geben diese Gelder weiter, und zwar vollständig, ohne irgendwelche Konditionen. Man könnte auch sagen, ohne Wenn und Aber. Die Verteilung regeln wir flexibel per Verordnung. Das Geld landet dort, wo Ganztag lebt, nämlich bei den Kindern. Viertens: die Kombieinrichtungen. Wir alle kennen sie. Sie sind ein Erfolgsmodell. Wir werden sie gesetzlich verankern, flexiblere Mindestbesuchszeiten einführen und die Regeln vereinfachen. Wir passen dieses Gesetz einfach an die Realitäten an. Die Verbändeanhörung, die stattgefunden hat, war überwiegend positiv. Gerade die Regelung, die den Stichtag betrifft, wird begrüßt. Auch die Klarstellung im BayKiBiG ist dort sehr positiv aufgenommen worden. Die generelle Kritik betrifft eher das Bundesrecht. Das sind nicht unsere Antworten darauf. Wir haben alles aufgenommen, was hilft. Wir haben nachgeschärft, wo es nötig war. Ich möchte allen Beteiligten und ganz besonders der Kollegin und Staatsministerin Anna Stolz sehr herzlich für die gute Zusammenarbeit danken. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf ist ein klares Bekenntnis: Bayern steht zum Ganztag. "Ganztag" heißt für Kinder Chancen, für Eltern Verlässlichkeit, für Kommunen Stärke und für uns alle Zukunft. Dieses Gesetz ist ein Zukunftsgesetz, ein Familiengesetz, ein Bildungs-, ein Wirtschafts- und ein Demokratiegesetz. Ich freue mich sehr auf die Beratungen in den Ausschüssen und dann auf die Zweite Lesung mit der Schlussabstimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)
Ludwig Hartmann
Danke, Frau Staatsministerin. – Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Die erste Rednerin ist die Abgeordnete Elena Roon für die AfD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall bei der AfD)
Elena Roon AfD
Sehr geehrtes Präsidium, werte Kollegen! Wir blicken mit Spannung darauf, ob die Staatsregierung ihr Ganztagsversprechen tatsächlich einlöst. Allzu oft scheitern politische Zusagen daran, dass über Jahre hinweg notwendige Investitionen versäumt wurden. Das trifft ganz klar auch auf die Tagesbetreuung zu. Man wusste schon lange vom Rechtsanspruch. So richtig tätig geworden sind Sie bisher leider nicht. Wir als AfD setzen uns für maximale kommunale Flexibilität ein und befürworten es, dass der Rechtsanspruch in Horten, Kindergärten, in der Tagespflege, in offenen und gebundenen Ganztagsschulen oder in der Mittagsbetreuung sowie über den Kooperativen Ganztag erfüllt werden kann. Genauso flexibel haben wir uns eigentlich den hier vorliegenden Gesetzentwurf erhofft. Doch davon kann leider keine Rede sein. Stattdessen entstehen Regelungen, die den unterschiedlichen Bedürfnissen von Kindern und Eltern insbesondere mit Blick auf die Ferienzeiten nicht gerecht werden. Wir alle wissen: Kommunen und Träger brauchen Handlungsspielraum, um eine zuverlässige Betreuung gewährleisten zu können. Uns ist bewusst, dass der Bundesgesetzgeber für die Ferienbetreuung eine Betriebserlaubnis oder eine entsprechende gesetzliche Aufsicht verlangt. Insofern ist der Ansatz der Staatsregierung, diese bei den Schulbehörden anzusiedeln, zwar nicht ideal, aber nachvollziehbar. Zudem scheint nicht vorgesehen zu sein, die Ferienbetreuung mit staatlichen Zuschüssen zu unterstützen. Wie sie unter diesen Bedingungen realisiert werden soll, bleibt offen. Nicht umsonst fragt sich der Bayerische Lehrerverband, wie wir den Ganztag schaffen sollen, wenn wir nicht einmal den Halbtag schaffen. Auch die Anmeldung überzeugt nicht. Zwar ist uns das Spannungsfeld zwischen Planungssicherung und Refinanzierung bewusst; dennoch müssen Eltern die Möglichkeit haben, ihre Kinder kurzfristig für Ferienangebote an- oder abzumelden, und zwar ohne finanzielle Nachteile. Eine starre Anmeldefrist passt schlichtweg nicht mehr in die Realität einer modernen Arbeitswelt, in der sich Dienst- und Urlaubspläne jederzeit ändern können. Wir berufstätige Eltern wissen, wie wichtig eine verlässliche Betreuung ist. Ich sage Ihnen aber in aller Deutlichkeit: Die Betreuung allein darf nicht alles bestimmen. Vor allem sollen berufstätige Mütter und Väter gegenüber all denjenigen Priorität haben, die ohnehin zu Hause sitzen. Die Betreuung als Meilenstein für mehr Bildungsgerechtigkeit zu verkaufen, ist schlichtweg falsch. Ganztagsbetreuung darf nicht bedeuten, dass Kinder einfach noch länger im schulischen Takt festhängen. Wir müssen ihnen Raum für freies Spiel, für Sport, für Freundschaften und Kreativität lassen. Genau diese scheinbar einfachen Momente fördern Neugier, Phantasie, emotionale und soziale Reife sowie innere Ruhe. Statt nur über Organisationen zu reden, sollten wir endlich danach fragen, welche pädagogischen Schwerpunkte der Ganztag überhaupt braucht. Warum richtet sich der Blick immer nur auf die Eltern, die früh wieder in den Beruf sollen? Ist es gesellschaftlich nicht wertvoller, wenn Kinder emotional stabil, selbstsicher und gesund in einem stressfreien familiären Umfeld aufwachsen? Die steigenden Zahlen psychischer Belastungen bei Kindern und Jugendlichen sprechen eine klare Sprache. Sie hingegen stellen einen Elefanten in den Raum, nämlich ob eine immer engere und umfassendere Fremdbetreuung wirklich der richtige Weg ist. (Beifall bei der AfD) Aber von echter Wahlfreiheit ist nicht die Rede. Wir sollten jene Eltern nicht aus den Augen verlieren, die sich gerade in den Ferien für ihre Kinder bewusst Zeit nehmen wollen. Statt ausschließlich über Betreuungskapazitäten zu sprechen, brauchen wir ebenso eine familienfreundliche Politik, die Eltern echten Spielraum gibt, die Ferien ihrer Kinder verantwortungsvoll abzudecken. Bayern könnte hier eine Vorreiterrolle einnehmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Ludwig Hartmann
Der nächste Redner ist der Kollege Björn Jungbauer für die CSU-Fraktion. Bitte schön.
Björn Jungbauer CSU
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns mitten in der Adventszeit. Wir bereiten uns auf Weihnachten vor. Letztes Jahr, fast auf den Tag genau, habe ich Ihnen von dieser Warte aus Zeit geschenkt. Heute habe ich eine kleine Geschichte dabei. Begeben wir uns gedanklich in das Jahr 6 nach der Geburt von Christus. Maria sorgt sich um den Haushalt und die Familie. Josef ist als Bauwerker stark beansprucht. Es gilt, einiges im Heiligen Land aufzubauen. Maria und Josef sind daher sehr darüber erfreut, dass es für das kleine Jesuskind zukünftig auch einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung ab dem 1. August geben wird. Das kleine Jesuskind als Erstklässler hat ab dem kommenden Schuljahr einen Anspruch auf Betreuung während acht Stunden einschließlich der Unterrichtszeit und natürlich auch während der Ferienzeit. Maria wird zukünftig ihren Anspruch, wenn die Änderungen, wie wir sie im Gesetzesvorhaben haben, zukünftig bei der kreisfreien Stadt Nazareth anmelden. Wären ihre Eltern in Bethlehem geblieben, im Landkreis Bethlehem als öffentlichem Träger der Jugendhilfe, hätte sie dort ihre Ansprüche zur Erfüllung anmelden müssen. Maria und Josef begrüßen, dass die konkreten Ausgestaltungen von Angeboten weiterhin bedarfsgerecht mit diesen Änderungen vor Ort mit der bestehenden Vielzahl an Angeboten möglich sind. Auch und vor allem durch die geplanten Änderungen am AGSG müssen Maria und Josef nun den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe grundsätzlich bis 30. April ihren Anspruch für das kommende Schuljahr melden. Maria weiß nun auch, dass der Freistaat die bundesrechtlichen Möglichkeiten nutzt und somit 20 Schließtage in Zukunft in den Einrichtungen möglich sind und somit die Schulferien auch entsprechend feststehen. Damit besteht Planungssicherheit. Die konkreten Festlegungen können durch die kreisfreien Kommunen, durch die Landkreise in eigener kommunaler Verantwortung getroffen werden. Wenn die entsprechenden Änderungen auch im BayEUG zur staatlichen Schulaufsicht über die Ferienangebote so kommen werden, wie wir es planen, wird auch der Stadthalter von Nazareth zukünftig froh sein, weil er die Ferienangebote unter bestimmten Voraussetzungen der staatlichen Schulaufsicht stellen kann. Die Anträge müssen durch den Träger gestellt werden. Es ist nicht automatisch so, dass die Schulaufsicht übernimmt, sondern es obliegt dem Träger. Weil es zu Verwirrungen kam, stelle ich klar: Natürlich ist es nicht so, dass unsere Lehrkräfte in den Ferien eingesetzt werden sollen, sondern die Aufgabe richtet sich rein an die Schulaufsicht. Die vielen bestehenden Ferienangebote in Nazareth, aber auch in Bethlehem können weiterhin bestehen bleiben. Es bedarf, und deswegen sehen wir es auch vor, der Klarstellung von Aufsichtsregelungen sowie auch der Neustrukturierung der Mittagsbetreuung. Etwas neidvoll blicken Maria und Josef nach Bayern; denn durch das Landesförderprogramm Ganztagsausbau, Stand 31. Juli 2025, konnten wir schon weitere 26.000 Plätze schaffen. Über 112 Millionen Euro an gebundenen Mitteln des Bundes sind auf den Weg gebracht worden. Wir schaffen es, die Laufzeiten zu verlängern, sodass die Kommunen mehr Zeit haben, hier Bundesmittel zu beantragen. Durch die Verordnungsermächtigung schaffen wir flexible Möglichkeiten, das Ganze bürokratiearm sachgerecht zu verteilen. Nachdem nun auch die Kombieinrichtung, der Kooperative Ganztag, eine Forderung von vielen, als bewährtes Angebot gesetzlich verankert werden soll, hat das kleine Jesuskind zukünftig fünf verschiedene Angebote vor Ort, um im Ganztag betreut zu werden. Maria als Stadtverordnete weiß, dass förderrechtliche Mindestbesuchszeiten auch bei den Ganztagesangeboten in der Kinder- und Jugendhilfe flexibilisiert werden und damit natürlich auch der Kommune und den Forderungen der Wohlfahrtsträger nachgekommen wird. Der fünfte Wochentag, der im schulischen Ganztagsangebot eingeführt wird, wird als freiwillige staatliche Leistung festgesetzt. Das kleine Jesuskind hat sich die ganze Zeit schon gefragt, warum sein Vater fünf Tage in der Woche arbeiten muss, aber im Ganztagsangebot bisher vier Tage als ausreichend erachtet wurden. Nun aus der Geschichte in die Realität 2025: Wir durften kürzlich zusammen mit meinem Kollegen Tom Huber und weiteren Vertreterinnen und Vertretern unserer Fachausschüsse und Arbeitskreise mit den kommunalen Spitzenverbänden und auch mit Fachleuten Gespräche führen; denn wir haben, liebe Staatsministerin, natürlich noch einiges vor, wenn es darum geht, den Ganztagsanspruch entsprechend gut auszufüllen. Uns ist hier wichtig zu koordinieren und zu kooperieren und interkommunale Lösungen für die Erhebung in kommunaler Verantwortung zu finden. Das Beispiel des Ferienportals des Bayerischen Jugendrings während Corona hat gezeigt, wie gut es hier übergreifend funktionieren kann. Wir stehen für pragmatische Umsetzung der Ferienangebote und überführen diese Angebote nun in einen Rechtsanspruch. Wir wollen dafür sorgen, dass es gerade bei Angeboten, die im Ehrenamt ja heute schon in vielen Kommunen vorhanden sind, keine Verluste gibt. Liebe Staatsministerin Ulrike Scharf, liebe Kultusministerin Anna Stolz, ich glaube, wir sind gemeinsam mit beiden Häusern, aber auch mit den Fachexpertisen in unseren Ausschüssen auf einem guten Weg. Wir brauchen keine Wunschzettel. Wir können mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die notwendigen landesrechtlichen Planungs- und Rahmenbedingungen schaffen, sodass der bundesrechtliche Anspruch erfüllt werden kann. Wir verzichten bei der konkreten Ausgestaltung bewusst auf zu enge Maßstäbe. Als ehemaliger Bürgermeister kann ich das nur begrüßen, weil ich glaube, dass unsere Kommunen eines Höchstmaßes an Flexibilität bedürfen, damit die Umsetzung funktioniert. Nachdem ich heute planmäßig meine letzte Rede vor Weihnachten an Sie richten darf, wünsche ich uns allen schon von dieser Stelle ein frohes Fest. Ich kann an alle appellieren – so wie ich es jetzt auch mache –, dass uns Redezeit geschenkt wird – nicht nur heute, sondern insbesondere morgen. Deswegen sage ich herzlichen Dank. Ich darf ein friedvolles und auch ein fröhliches Weihnachtsfest wünschen. Ich verweise hier nun an die weiteren Rednerinnen und Redner und freue mich auf die Beratung in den Ausschüssen. Ich sage herzlichen Dank und wünsche heute noch gute Beratungen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ludwig Hartmann
Danke schön. – Nächster Redner ist der Kollege Christian Zwanziger für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.
Christian Zwanziger GRÜNE
Vielen Dank, Herr Präsident. – Kollege Jungbauer, ich bewundere Ihre Kreativität. Ich fand das auch unterhaltsam. Ich frage mich nur, was in Ihrem Beispiel vom gelobten Land Bayern in der damaligen Zeit die Bevölkerung gesagt hätte, was die Familien gesagt hätten, wenn die damalige Regierung ein Kinderstartgeld angekündigt hätte und dann doch nicht einführt. (Zurufe von der CSU: Oh!) Aber Sie haben ja auch nicht ausgeführt, wer in Ihrem Beispiel der Heiland ist. Das finde ich gut. Zum Gesetz: Es geht um guten Ganztag. Was mir im Gesetz bisher zu kurz kam – die Frau Ministerin hat es dankenswerter Weise in ihrer Rede etwas anders formuliert als im Gesetz –, ist, dass es um gute Ganztagsbildung und -betreuung, aber vor allem um Bildung gehen muss. Ich hoffe, dass wir da in der parlamentarischen Beratung noch ein paar Verbesserungen einführen können. Aber ich würde erst mal sagen: Endlich beraten wir dieses Gesetz. Ich sage "endlich", weil verschiedene Fraktionen im Landtag bisher keine Mehrheit dafür gefunden haben. Wir müssen mal über einen guten Ganztag reden und darüber, was das Recht auf Ganztag auch für Bayern bedeutet und was der Freistaat den Kommunen und den Trägern dafür an die Hand geben kann. Endlich beraten wir dieses Gesetz. Das Gesetz enthält aber auch einige Punkte, die, anders als es der Kollege Jungbauer gesagt hat, noch offene Baustellen sind. Ich möchte anerkennen – ich finde es gut –, dass bei der Hortbetreuung die Buchung flexibilisiert wird. Ich finde es auch gut, dass die Schließzeiten geregelt sind. Das ist auch schon mal ein Fortschritt gegenüber dem Status quo. Ich finde es auch gut, dass der Kooperative Ganztag gerettet ist. Bei ein paar anderen Formulierungen müssen wir im parlamentarischen Prozess – ich hoffe auf Mitberatung im Bildungsausschuss – noch nachbessern, zum Beispiel bei der gesetzlichen Aufsicht über die Ferienangebote und überhaupt bei der Art und Weise, wie die Schulaufsicht das abdecken soll. Im Gesetz sehe ich nämlich nicht, wie diese zusätzlichen Aufgaben in irgendeiner Form mit Personal und Finanzmitteln hinterlegt sind. Wir beraten demnächst den Haushalt. Das ist eine riesige Baustelle. Zusätzlich ist die Frage, ob die Frist 30.04., also vor dem Beginn des folgenden Schuljahres, die richtige Frist ist. Dazu gab es in der Verbändeanhörung unterschiedliche Auffassungen, ob die Frist die notwendige Planungssicherheit gibt oder ob die Frist etwas unrealistisch ist und vielleicht eher an die typischen Fristen für die Schuleinschreibung mit Blick auf das nächste Schuljahr angeknüpft werden sollte. Das Wichtigste, was wir noch schaffen müssen, ist aber, dass der Ganztagsausbau in Bayern endlich Fahrt aufnimmt. Die Prognosen der Staatsregierung, die Studien, die die Staatsregierung aufgegeben hat, reden von 372.000 Plätzen im Ganztag, die wir brauchen. Davon sind wir meilenweit entfernt. Bayern ist da bundesweit ganz weit hinten dran. Wir müssen endlich mehr Zug in den Ausbau reinbringen. Ich sehe nicht, wie dieses Gesetz den Durchbruch bringt. Ich habe das Gefühl, das Gesetz verwaltet eher den Status quo, regelt ein paar Sachen, die total sinnvoll sind, aber geht nicht darüber hinaus, beschreibt nicht, was ein guter Ganztag alles leisten könnte. Der gute Ganztag könnte sehr viel leisten für die Bildungsgerechtigkeit in Bayern. (Beifall bei den GRÜNEN) Mir fehlt im Gesetzentwurf ganz viel zum Thema Inklusion. Es ist nicht klar, wie weit konkrete Förderbedarfe darin besonders abgebildet werden sollen. Mir fehlt im Gesetz auch die Kinderperspektive. Wenn wir "guter Ganztag" sagen, muss das auch bedeuten, dass es um die Lebenswelt von jungen Menschen geht. Dazu gehören neben Schule und anderen Angeboten auch die Möglichkeit, sich zurückzuziehen, Spielmöglichkeiten und freie Zeiteinteilung. Da gehört vieles dazu, was im Gesetz zu kurz kommt. Nun kann man sagen, dass das die Wahlmöglichkeit der Kommunen ist. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen – Kollege Jungbauer hat gesagt, dass er mal Bürgermeister war –, Sie reden doch auch mit den Kollegen. Die Finanzlage der Kommunen ist doch gerade ein massives Problem. Ich finde es gut, dass wir Förderprogramme haben. Ich fände es noch besser, wenn die Förderprogramme auch von allen Kommunen genutzt werden könnten und nicht die Eigenanteile verhindern, dass man vorwärtskommt. Ich kann das für meine Heimatstadt Erlangen sagen: Das ist gerade ziemlich frustrierend, wenn Eltern vor einem stehen, die sagen, dass sie einen Ganztagsplatz brauchen, damit sie arbeiten können, und weder die Kommune etwas machen kann, noch der Freistaat dahinter ist, den schulischen Ganztag voranzubringen. Was sage ich den Eltern dann? Freut euch auf in fünf Jahren? – Dann sind die Kinder aus dem Alter raus, dann hat sich das erledigt. So kann es nicht weitergehen. Wir müssen in der weiteren Beratung aus meiner Sicht einfach noch viele Sachen klarstellen, präzisieren und verbessern, gerade mit Blick auf gute Bildung; denn guter Ganztag wäre eine Riesenchance für Bildungsgerechtigkeit in Bayern und auch für ein besseres Miteinander. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen und hoffe auf Entgegenkommen Ihrerseits. (Beifall bei den GRÜNEN)
Ludwig Hartmann
Danke schön. – Nächster Redner ist der Kollege Anton Rittel für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Bitte schön.
Anton Rittel FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich spreche heute nicht nur in erster Linie als Abgeordneter, sondern auch als Vater von zwei Kindern. Eines geht noch in die Grundschule, das andere in die fünfte Klasse des Gymnasiums. Die beiden haben meistens um 13 Uhr Schluss oder auch schon früher, um 12 Uhr. Am Buß- und Bettag haben sie gar keine Schule. Normalerweise müssen alle arbeiten. Wer berufstätig ist und keine Oma und keine Freunde nebenan hat, steht vor einem Problem, und zwar nicht vor einem kleinen Problem, sondern vor einem großen Problem, weil er gar nicht weiß, wie er die Kinder betreuen soll. Viele Eltern wissen: Schule ist am Vormittag, aber die Arbeit dauert den ganzen Tag, bis abends. Meistens kommen dann auch noch die Fahrzeiten dazu. Was dann? – Wir FREIE WÄHLER sagen: Ganztagsbetreuung ist kein Luxus, sie ist notwendig. Wir sagen auch: Dieser Gesetzentwurf der Staatsregierung ist der richtige Weg. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Ab 2026 gilt ein gesetzlicher Rechtsanspruch. Das steht im Ganztagsförderungsgesetz, kurz GaFöG. Wir in Bayern setzen das frühzeitig um, mit einem Gesetz, das funktioniert, für Familien, für Kommunen und für Kinder. Was steht drin? – Zum Beispiel, dass Eltern bis 30. April sagen müssen, ob sie Betreuung brauchen. So können Träger besser planen. Das ist für die Kommunen wichtig. Im September gibt es dann keine bösen Überraschungen, dass es keinen Platz mehr gibt. Wir setzen aber auf Flexibilität. Auch spätere Anmeldungen bleiben in begründeten Fällen möglich. Das Gesetz lässt bewusst Flexibilität zu. Maximal gibt es 20 Schließtage im Jahr. Das heißt, Ferienangebote müssen fast das gesamte Jahr – – (Unruhe)
Ludwig Hartmann
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte, die Einzelgespräche einzustellen und dem Redner zuzuhören. – Danke.
Anton Rittel FREIE WÄHLER
Danke. – Ferienangebote müssen fast das gesamte Jahr offen sein. Warum? – Weil Eltern meistens nur 20 Urlaubstage pro Jahr haben, die Kinder aber zwölf Wochen Ferien haben. Jede Kommune kann Schließtage nach Bedarf selbst festlegen. Noch ein Punkt: Kombieinrichtungen sind erlaubt. Das ist gut. Ein Träger kann zum Beispiel Hort und offene Ganztagsschule kombinieren. Das spart Geld und macht vieles einfacher; das schafft für die Familien und für die betroffenen Kinder einfach mehr Flexibilität. Ein Thema war besonders umstritten: die Schulaufsicht bei Ferienangeboten. Ich sage ganz klar: Das ist keine Bürokratie, sondern bringt endlich Klarheit. Wenn ein Ferienangebot wie eine Schule organisiert ist, nämlich mit Lernzeit, mit Regeln und mit Gruppen, dann ist es wohl auch sinnvoll, dass das Schulamt zuständig ist. Das sorgt für Qualität und Sicherheit für Kinder, für Eltern und für die Träger. Keine Sorge: Wenn ein Verein oder eine Schule ein Zeltlager ohne Lehrer veranstaltet, dann gilt das nicht. Ein weiterer Punkt ist der Kinderschutz. Alle, die mit Kindern arbeiten, müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Es braucht Schutzangebote gegen Gewalt. Das ist richtig und wichtig; denn es geht um unsere Kinder. Was bringt das Ganze? – Erstens. Familien können besser planen. Zweitens. Eltern können ganztags arbeiten. Das ist für unsere Wirtschaft wichtig. Drittens. Kinder haben mehr Chancen auf Förderung, auf Gemeinschaft, auf Entwicklung und Gleichberechtigung. Viertens. Unsere Wirtschaft profitiert; denn in Zeiten von Fachkräftemangel braucht es jede helfende Hand, damit Eltern arbeiten können und die Kinder gut betreut sind. Ja, es gibt Fragen zur Finanzierung. Der Bund gibt aber Geld, und der Freistaat gibt es vollständig an die Kommunen weiter. Das ist fair. Und ja, private und freie Träger bleiben natürlich dabei. Kirchliche Schulen, Wohlfahrtsverbände, Vereine – sie alle leisten wertvolle Arbeit, und sie sind ausdrücklich eingeladen, sich zu beteiligen. Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, Ganztagsbetreuung ist keine Ideologie, sondern eine Antwort auf den Alltag vieler Familien, auch bei uns in Bayern. Sie bringt mehr Verlässlichkeit, sie schafft Chancen für unsere Kinder, und sie macht es den Eltern leichter, Beruf und Familie zu vereinbaren. Wir halten den Gesetzentwurf für durchdacht und gut gemacht. Er setzt sinnvolle Standards, ohne überzuregulieren, und er lässt für Lösungen vor Ort genügend Spielraum. Deshalb werden wir FREIE WÄHLER heute für einen pragmatischen, für einen familienfreundlichen und zukunftsfähigen Ganztag in Bayern stimmen. – Danke. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Ludwig Hartmann
Danke schön. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Dr. Simone Strohmayr für die SPD-Fraktion. Bitte schön.
Simone Strohmayr SPD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie viele wissen hier eigentlich, wie wichtig guter Ganztag für unsere Kinder, für unsere Eltern, für die Väter und Mütter ist? Einige sind vielleicht wie ich selbst betroffen. Ich bin Mutter von drei Kindern, seit 25 Jahren hier im Landtag, habe also immer Vollzeit gearbeitet. Als Mutter weiß ich ganz genau, wie wichtig guter – und ich betone extra: guter – Ganztag ist. Nur wer seine Kinder gut versorgt weiß, kann in seinem Job auch entsprechende Leistung bringen. Deswegen ist es wichtig, dass der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz im Herbst 2026 endlich kommt. (Beifall bei der SPD) Dann haben die Kinder und die Eltern endlich Gewissheit, dass sie einen Ganztagsplatz bekommen, wenn sie einen brauchen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist gut, dass die Staatsregierung jetzt endlich diesen Gesetzentwurf vorlegt, der die Umsetzung des Rechtsanspruchs hier in Bayern regelt. Ich sage es einmal salopp: Besser spät als nie. Die Ministerin hat, glaube ich, von einem guten Start gesprochen – so haben Sie es formuliert. Ich kann nur sagen: Dieser Start kommt reichlich spät, vor allen Dingen für die Kommunen. Die Rahmenbedingungen des Ganztags waren hier in Bayern viel zu lange viel zu unklar. Sie haben es selber gesagt: Es gibt fünf Arten von Ganztag: den Hort, den kooperativen Ganztag, den gebundenen Ganztag, den offenen Ganztag und die Mittagsbetreuung – fünf Arten, fünf Qualitäten, fünf verschiedene Förderungen. Die Ministerin spricht hier vom vielfältigen Ganztag. Ich stelle das einmal infrage. Vielleicht zu viel, Frau Ministerin? Weniger wäre hier sicherlich mehr. Ich habe in den letzten Wochen und Monaten mit vielen Vertretern aus den Kommunen gesprochen, und ich kann Ihnen nur sagen: Hier herrscht große Unsicherheit. Viele wissen einfach nicht, wie sie den Ganztag ausbauen sollen. Diese Unsicherheit sehen Sie auch an den Zahlen. Nur 1,28 % der Mittel des Bundes waren im Juni abgerufen. Es ist gut, Frau Ministerin – das möchte ich gar nicht schlechtreden –, dass Sie jetzt endlich einen Förderbooster – so haben Sie es genannt – auf den Weg gebracht haben. Das war aber auch dringend erforderlich. Hier in Bayern fehlen 100.000 Plätze. Das ist eine große Zahl. Ich kann Sie nur auffordern: Schalten Sie weiter den Turbo ein. Wir könnten schon längst viel weiter sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf regelt einige offene Punkte; er geht aber mitnichten so weit, wie er hätte gehen sollen. Als Bildungspolitikerin möchte ich vor allen Dingen kritisieren, dass die Qualität bei der Mittagsbetreuung und bei der Ferienbetreuung nicht festgeschrieben wird. Nicht einmal die Fortbildungen des Personals werden verbindlich geregelt, und das, obwohl Kinder künftig länger als bisher in der Ganztagsbetreuung sein werden. Besonders dramatisch ist das – meine Vorredner haben das schon angesprochen – für die Kinder mit Förderbedarf oder mit einer Behinderung. Von Inklusion sind wir hier weit entfernt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das müssen wir ändern. Im Gesetzgebungsprozess haben wir noch Zeit. Ich möchte Sie noch daran erinnern: Ein Drittel aller Kinder geht in die Mittagsbetreuung. Ich meine, der Kinder- und Jugendschutz erfordert, dass wir hier auch die Qualität festschreiben, wie wir es bei anderen Betreuungsformen, beim Hort oder im Ganztag, auch getan haben. (Beifall bei der SPD) Insgesamt, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist dieser Gesetzentwurf nur ein ganz kleiner Schritt in den guten Ganztag. Da müssen wir noch jede Menge nachlegen.
Ludwig Hartmann
Frau Kollegin, Ihre Redezeit.
Simone Strohmayr SPD
Herzliches Dankeschön. (Beifall bei der SPD)
Ludwig Hartmann
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie als federführendem Ausschuss zu überweisen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Damit ist das so beschlossen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Hinblick auf die Tagesordnungspunkte 4 und 5 – Wahl einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags bzw. Wahl einer Schriftführerin oder eines Schriftführers des Bayerischen Landtags – hat die AfD-Fraktion eine Begründung der Wahlvorschläge sowie eine gemeinsame Aussprache beantragt. Hierüber soll auf Antrag der AfD-Fraktion gemäß § 42 Absatz 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung in der Vollversammlung eine Entscheidung herbeigeführt werden. Ich lasse daher über diesen Antrag abstimmen. Wer dem Antrag der AfD-Fraktion auf Begründung und gemeinsame Aussprache zu den Wahlvorschlägen eines Vizepräsidenten und eines Schriftführers im Hinblick auf die Tagesordnungspunkte 4 und 5 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen bitte anzeigen. – Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Liegen nicht vor. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf: Wahl einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags Die AfD-Fraktion hat Herrn Abgeordneten Daniel Halemba als Kandidaten vorgeschlagen. Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Die Wahl selbst findet in geheimer Form und mit dem blauen Stimmzettel statt. Das Prozedere ist Ihnen mittlerweile hinreichend bekannt. Für den Wahlvorgang stehen Ihnen vier Minuten zur Verfügung. Die Wahl ist eröffnet. (Stimmabgabe von 15:49 bis 15:53 Uhr) Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, (Unruhe) ich darf um Ruhe bitten. – Hatten alle Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit, die Stimmabgabe zu vollenden? – Dem ist so. Damit ist der Wahlgang beendet. Das Wahlergebnis wird außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben. (Anhaltende Unruhe) Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf: Wahl einer Schriftführerin oder eines Schriftführers des Bayerischen Landtags Die AfD-Fraktion hat den Abgeordneten Stefan Löw als Kandidaten vorgeschlagen. Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Die Wahl selbst wird in geheimer Form auf dem gelben Stimmzettel durchgeführt. Das Prozedere ist Ihnen hinreichend bekannt, einziger Unterschied: Dieses Mal stehen Ihnen zwei Minuten zur Verfügung. Der Wahlvorgang ist eröffnet. (Stimmabgabe von 15:54 bis 15:56 Uhr) Hatten alle Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit, die Stimme abzugeben? – Wenn dem so ist, dann ist der Wahlgang hiermit beendet. (Unruhe) Auch dieses Wahlergebnis wird außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben. (Anhaltende Unruhe – Glocke des Präsidenten) Ich bitte Sie, die Plätze wieder einzunehmen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bitte die Plätze wieder einnehmen. Wir haben noch eine Abstimmung, bevor der Wahlgang folgt. (Anhaltende Unruhe) Ich bitte, die Plätze einzunehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Hinblick auf den Tagesordnungspunkt 6 – Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums – hat die AfD-Fraktion eine Begründung des Wahlvorschlags sowie eine Aussprache beantragt. Auch hierüber soll auf Antrag der AfD-Fraktion gemäß § 42 Absatz 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung in der Vollversammlung eine Entscheidung herbeigeführt werden. Ich lasse daher über diesen Antrag abstimmen. Wer dem Antrag der AfD-Fraktion auf Begründung und Aussprache zur Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Hinblick auf den Tagesordnungspunkt 6 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen bitte anzeigen. – Fraktion der CSU, Fraktion der FREIEN WÄHLER, Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf: Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums Bisher hat kein von der AfD-Fraktion benannter Kandidat die zur Wahl erforderlichen Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags, also mindestens 102 Ja-Stimmen, erreicht. Für die heutige Plenarsitzung hat die AfD-Fraktion Herrn Andreas Winhart als Kandidaten vorgeschlagen. Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Die Wahl selbst wird in geheimer Form auf dem weißen Stimmzettel durchgeführt. Das Prozedere ist Ihnen von den beiden vorangegangenen Wahlgängen hinreichend bekannt. Für den Wahlvorgang stehen Ihnen zwei Minuten zur Verfügung. Wir beginnen mit der Wahl. (Stimmabgabe von 15:58 bis 16:00 Uhr) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Befinden sich noch Damen und Herren Abgeordnete an der Wahlkabine? Haben alle Mitglieder des Hauses ihre Stimmabgabe beendet? – Das ist der Fall. Die Wahl ist damit beendet. Ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen. Das Wahlergebnis wird wiederum außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben. Bitte nehmen Sie Ihre Plätze wieder ein, damit wir die Abstimmungen zu den nächsten Zweiten Lesungen ordnungsgemäß durchführen können. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über den Bayerischen Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst (Drs. 19/7768) - Zweite Lesung - Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/7768 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst auf Drucksache 19/9086 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt einstimmig Zustimmung zum Gesetzentwurf. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls einstimmig Zustimmung mit der Maßgabe, dass in den Platzhalter von § 2 als Datum des Inkrafttretens der "1. Januar 2026" eingesetzt wird. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/9086. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Maßgabe zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der AfD, der GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind alle Fraktionen des Hohen Hauses. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Bayerischen Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst". Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes und des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (Drs. 19/8099) - Zweite Lesung - Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 19/8099 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie auf der Drucksache 19/9066. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie empfiehlt einstimmig Zustimmung zum Gesetzentwurf. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls einstimmig Zustimmung mit der Maßgabe, dass in den Platzhalter von § 2 als Datum des Inkrafttretens der "1. Januar 2026" eingesetzt wird. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/9066. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Maßgabe zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU-Fraktion, FREIE WÄHLER, die AfD-Fraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD. Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Es gibt dazu keinen Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – CSU-Fraktion, FREIE WÄHLER, die AfD-Fraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Gleichermaßen keine Stimmenthaltungen. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes und des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes". Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Bodenschutzgesetzes (Drs. 19/8101) - Zweite Lesung - Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 19/8101 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz auf der Drucksache 19/9223. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt einstimmig Zustimmung zum Gesetzentwurf. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls einstimmig Zustimmung mit der Maßgabe, dass in den Platzhalter von § 2 als Datum des Inkrafttretens der "31. Dezember 2025" eingesetzt wird. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/9223. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Maßgabe zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU-Fraktion, FREIE WÄHLER, die AfD-Fraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD. Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – CSU, FREIE WÄHLER, AfD-Fraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Bodenschutzgesetzes". Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Tagesordnungspunkte 10 und 11 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über wirtschafts- und vergaberechtliche Vorschriften und der Zuständigkeitsverordnung (Drs. 19/4433) - Zweite Lesung - hierzu: Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Martin Stümpfig u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hier: Passgenaue Bürgerbeteiligungsmodelle ermöglichen und Bürokratie abbauen (Drs. 19/4816) und Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Martin Stümpfig u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hier: Freie Mittelverwendung durch die Gemeinden zur Akzeptanzsteigerung der erneuerbaren Energien und Beteiligung der Menschen vor Ort (Drs. 19/4817) und Änderungsantrag der Abgeordneten Florian von Brunn, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib u. a. und Fraktion (SPD) hier: Weniger Bürokratie für kommunale erneuerbare Energieprojekte im Heimatort (Drs. 19/5426) und Änderungsantrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Josef Lausch u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Kerstin Schreyer, Martin Wagle, Dr. Stefan Ebner u. a. (CSU) (Drs. 19/7919) und Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Martin Stümpfig u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bayerisches Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden und Bevölkerung an Windenergie- und Photovoltaikanlagen (BayWindPVBetG) (Drs. 19/6905) - Zweite Lesung - Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Bevor ich die Aussprache eröffne, weise ich darauf hin, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu ihrem Gesetzentwurf auf Drucksache 19/6905 namentliche Abstimmung beantragt hat. Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und erteile Herrn Kollegen Martin Stümpfig, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Wort.
Martin Stümpfig GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie haben heute die Wahl: Es liegen zwei Gesetzentwürfe für ein Bürgerenergiebeteiligungsgesetz vor. Der eine Gesetzentwurf – Sie können es wahrscheinlich erahnen – stammt von uns. Da steckt wirklich Bürgerbeteiligung drin. Den anderen Gesetzentwurf hat die Staatsregierung – die CSU und die FREIEN WÄHLER – erarbeitet. Da hat zwar irgendwo einmal Bürgerbeteiligung draufgestanden, aber da ist jetzt keinerlei Bürgerbeteiligung mehr drin. Zu diesem zweiten Gesetzentwurf sagen wir ganz klar Nein. (Beifall bei den GRÜNEN) Wir wollen die Menschen, die Bürgerinnen und Bürger, bei der Energiewende mitnehmen. Sie sollen mitgestalten. Das ist genau die Forderung in Ihrem Koalitionsvertrag gewesen. Ich habe mir die einzelnen Zitate aufgeschrieben: "[…] eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger kann die Akzeptanz vor Ort entscheidend erhöhen. Wir setzen uns […] für […] verbesserte Regelungen zur Beteiligung von […] Bürgerinnen und Bürgern ein." Das steht in Ihrem Koalitionsvertrag. Am 08.10.2024 hat der stellvertretende Ministerpräsident Aiwanger gesagt: "Es ist uns wichtig, dass alle […] Kommunen und Einwohner einen […] Nutzen von Erneuerbare-Energien-Anlagen haben." Im jetzigen Gesetzentwurf ist davon nicht mehr die Rede. Dann haben wir noch den Kollegen Staatssekretär Gotthardt, der am 22.01.2025 gesagt hat: "Ich möchte im Brustton der Überzeugung behaupten, dass wir in Bayern alles getan haben, um die Energiewende mit den Menschen […] voranzubringen." Herr Staatssekretär, da muss ich sagen: Da sind Sie ganz schön schwach auf der Brust, weil das, was da jetzt noch drinsteht, mit Bürgerbeteiligung wirklich gar nichts mehr zu tun hat. (Beifall bei den GRÜNEN) Wir GRÜNE haben das dann Ende Mai dieses Jahres kritisiert, da Sie mit Ihrem Änderungsantrag alles geändert und mit Streichung der Beteiligungsvereinbarung den Entwurf komplett entkernt haben. Da steht gar nichts mehr von Bürgerbeteiligung drin. Dann hat Ministerpräsident Markus Söder gesagt: "Natürlich bleibt es beim Wind bei der Bürgerbeteiligung – das wird gerade abschließend erarbeitet." Alles andere sei "grüne Panikmache". Da kann man nur sagen: Herr Ministerpräsident, da haben Sie wieder einmal ein Versprechen gebrochen. Man kann es als Unwahrheit bezeichnen, man kann sagen: Sie haben gelogen. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Wir bezeichnen uns nicht als Lügner!) – Wie auch immer: Sie haben wieder einmal irgendetwas angekündigt. Heute sehen wir in der Zweiten Lesung: Im Änderungsantrag ist keine verpflichtende Bürgerbeteiligung mehr enthalten. Da hat der Ministerpräsident die Unwahrheit gesagt, (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Demokraten bezeichnen sich nicht als Lügner!) und das kann man so nicht stehen lassen. (Beifall bei den GRÜNEN) Wir haben in unterschiedlichen Ausschüssen – der Kollege Vogel wird gleich an meine Rede anschließen – darüber gesprochen. Da ging es auch darum, dass es doch die Sollvorschrift gebe, (Martin Wagle (CSU): Gott sei Dank!) und das sei doch alles ganz gut. Sonst gäbe es zu viel Bürokratie. – Da haben wir ganz klar gesagt: Nordrhein-Westfalen hat seit einem Jahr ein Bürgerbeteiligungsgesetz. – Die haben es umgesetzt. Die haben jetzt 70 Projekte. Wenn man es sich genau anschaut, stellt man fest: In einem Fall entscheidet sich die Kommune, die Bürgerinnen und Bürger direkt am Windrad zu beteiligen, in einer anderen Kommune ist ein Verein gefördert worden, in einer dritten ein Schwimmbad. So kann man es machen. So hat auch unser Vorschlag gelautet. Sie haben sich jetzt entschieden – und Kollege Vogel wird es gleich noch einmal betonen, er hat es im Ausschuss ganz klar gesagt –, die Bürgerbeteiligung bewusst aus Ihrem ersten Gesetzentwurf herauszustreichen. Sie haben nicht gesagt: Ach ja, das war irgendwie so nebenbei. Sie haben sie ganz bewusst herausgestrichen. Nordrhein-Westfalen zeigt, wie es geht. Wir zeigen Ihnen heute mit unserem Gesetzentwurf auf, wie es gehen kann – mit den Menschen vor Ort. Wir wollen die Menschen mitnehmen. Wir haben so tolle Projekte. Die können natürlich immer noch stattfinden, wenn jemand will; aber unsere Idee war, dass wir nicht einzelne Leuchttürme – meistens in Franken, wo das ganz gut funktioniert – haben, sondern bayernweit. Wir wollen diese überall haben. Wir wollen, dass gute Bürgerbeteiligung der Standard wird. Sie haben sich dagegen entschieden. Ich kann überhaupt nicht verstehen, wie Sie hier unterwegs sind. Darüber kann man wirklich nur den Kopf schütteln. (Beifall bei den GRÜNEN) Bei Ihrem Entwurf bleiben am Schluss noch 0,2 Cent übrig, die der Projektierer der Kommune gibt. Das sind 20.000 Euro. Okay, das ist schon ein bisschen etwas. Aber das sieht der Bund mit § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowieso vor; denn der Projektierer kann sich das Geld eins zu eins von der Bundesnetzagentur holen. Diese Summe wird sowieso weitergereicht. Ich kenne kaum ein Projekt in Bayern, bei dem das nicht gemacht wird. Das heißt, Sie wandeln jetzt die Kannvorschrift des Bundes, die sowieso jeder macht, in eine Verpflichtung um. Aber wenn es eh jeder macht, braucht man doch kein Gesetz dafür. Walter Nussel bzw. Steffen Vogel als Vorsitzender der Enquete-Kommission können heute einmal sagen: Das Gesetz brauchen wir wirklich nicht; es ist so nutzlos wie ein Kropf. Das kann man ganz klar sagen, weil der Bund das regelt. Wenn Sie etwas Gescheites machen wollen, nehmen Sie unseren Entwurf, und stimmen Sie diesem zu. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Markus Saller, FREIE WÄHLER.
Markus Saller FREIE WÄHLER
Herr Kollege Stümpfig, Sie sagen jetzt eigentlich zweimal das Gleiche verkehrt herum. Wenn Sie bei der Anhörung damals dabei waren, müsste Ihnen doch bewusst sein, dass uns gesagt wurde, es gibt keine Windkraftanlage oder kein Projekt in Bayern, bei dem keine Bürgerbeteiligung stattfindet. Warum wollen Sie hier mit Gewalt dirigistisch von staatlicher Seite etwas vorgeben, wenn es sowieso gemacht wird? Das ist die gleiche Argumentation, die Sie jetzt im Verhältnis zu den Kommunen gebracht haben. Wir wollen nur die Möglichkeiten offenlassen, in welcher Art und Weise diese Bürgerbeteiligung letztendlich durchgeführt wird. Dass sie durchgeführt wird, ist einfach ein Faktum. Das muss ich nicht einmal ins Gesetz hineinschreiben.
Martin Stümpfig GRÜNE
Lieber Kollege Saller, letztes Jahr am – ich schaue noch einmal aufs Datum – 08.10.2024 gab es die gleiche Rede von Wirtschaftsminister Aiwanger. Da hat er genau das gesagt: Die Bürgerinnen und Bürger hätten die Wahl, sie könnten zum Beispiel verbilligte Stromtarife haben, eine Beteiligung am Windrad usw. usf. – Das ist jetzt nicht mehr enthalten. Das haben Sie herausgestrichen. Jetzt ist es nur noch eine Sollvorschrift: Es sollte so sein. Warum haben Sie denn nicht den Mumm, zu sagen, alle sollen das machen? Warum sollen das die Projektierer denn nicht machen? – In anderen Ländern geht es doch auch. Bei Ihnen ist es jetzt eine Sollvorschrift. Da appellieren Sie: Bitte, liebe Projektierer, macht doch. – Ich verstehe den Grund nicht. Ich weiß nicht, warum Sie die Bürgerbeteiligung herausgestrichen haben. Abschließend vielleicht noch dies: Wenn die Kommune sagt, sie will es nicht, weil es ihr zu kompliziert ist, könnte man es so machen, dass Sie sagen, das ist in unserem Entwurf drin; sie muss dann gar nichts machen. Bei Ihnen ist es ja so: Wenn der Projektierer 0,2 Cent anbietet, heißt es "Vogel, friss oder stirb" – das hat jetzt nichts mit Steffen Vogel zu tun. Dann hat die Kommune keine Wahl mehr, irgendetwas anders zu machen. Sie muss annehmen und kann keine andere Beteiligung machen. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Stümpfig. – Nächster Redner ist Herr Kollege Steffen Vogel für die CSU-Fraktion.
Steffen Vogel CSU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich bin stolz. Ich bin stolz auf diesen Gesetzentwurf. Ich bin auch stolz auf den Prozess, wie es zu diesem Gesetzentwurf gekommen ist. Für mich ist es ein Paradebeispiel parlamentarischer Demokratie; denn wir haben ein gemeinsames Ziel – den Ausbau der erneuerbaren Energien –, und wir sind uns einig, dass die Akzeptanz für Projekte erneuerbarer Energien natürlich in dem Moment steigt, in dem die Gemeinden und die Bürger vor Ort etwas davon haben. Vollkommen klar. Der Koalitionsvertrag vom Herbst 2023 – Kollege Stümpfig hat es zitiert – sah bereits dieses Gesetz vor. Wir haben eine Regierungserklärung von Markus Söder und die Rede von Hubert Aiwanger gehört. Das Gesetz war vorgesehen. Wir hatten den Gesetzentwurf der GRÜNEN letztes Jahr im Oktober hier diskutiert – Erste Lesung, ich durfte sprechen –, und wir hatten damals schon den Grobentwurf des Gesetzentwurfs der Staatsregierung. (Martin Stümpfig (GRÜNE): Wir sind immer schneller!) Der Entwurf der GRÜNEN war schlecht und ist es übrigens heute noch. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Auch der Entwurf der Staatsregierung war nicht gut. Ich sage auch eines: Wir haben als Abgeordnete im Wirtschaftsausschuss und Arbeitskreis der Regierungsfraktionen damals schon deutlich gemacht, dass wir für den Entwurf, wie ihn die Staatsregierung vorgelegt hat, Handlungsbedarf sehen. Warum? Erstens. Die Frage der Ausgestaltung der Bürgerbeteiligung war für uns viel zu kompliziert und viel zu bürokratisch. Zweitens. Die Frage des Zwangs der Mittelverwendung für Kommunen war für uns nicht akzeptabel. Warum muss man Gemeinden konkret vorschreiben, wie sie jeden Cent auszugeben haben? Drittens. Für uns war nicht akzeptabel, dass man Gemeinden nicht vertraut, sondern eine Gemeinde 20 Jahre lang für jeden Cent erklären muss, wofür sie ihn wie einnimmt und wie er dem Bürger tatsächlich zugutekommt. Deshalb haben wir Handlungsbedarf gesehen. Was gab es dann? – Dann gab es eine Anhörung im Wirtschaftsausschuss. Wir saßen mit den Experten zusammen. Die Experten sagten: Beteiligung der Kommunen ist super; jawohl, wir wollen eine Beteiligung der kommunalen Ebene. Übrigens sagt die kommunale Ebene genau dasselbe, was wir gesagt haben: Warum vertraut ihr uns nicht? Jeden Euro, den wir ausgeben, geben wir immer zugunsten unserer Bürgerinnen und Bürger aus. Ihr müsst uns nicht riesige Meldepflichten und Kontrollinstanzen auferlegen und uns vorschreiben, wie wir Geld auszugeben haben. – Genau dasselbe! Übrigens – spannend – ging es in der ganzen Diskussion während dieser Anhörung ausschließlich darum, in welcher Art und Weise man dieses Bürgerbeteiligungsmodell mit direkter Beteiligung umsetzt. Daraufhin sagte einer, er verstehe überhaupt nicht, warum wir uns dem Thema überhaupt nähern; er wüsste nicht, dass in Bayern Anlagen gebaut würden, ohne dass Bürger beteiligt seien. Jetzt schaue ich einmal bei mir selber. Ich komme aus dem Landkreis Haßberge. Wir haben die Gesellschaft zur Umsetzung erneuerbarer Technologieprojekte, einen Zusammenschluss aller 26 Gemeinden plus Landkreis plus Bürgerenergiegenossenschaft. Im Landkreis Haßberge wird keine Anlage gebaut, ohne dass die Bürgerenergiegenossenschaft beteiligt ist und Bürgerinnen und Bürger sich beteiligen können. Herr Kollege Stümpfig, ich bin beteiligt. (Martin Stümpfig (GRÜNE): Dann brauchen wir gar kein Gesetz!) Sie sind doch auch an mehreren Anlagen beteiligt. Fragen wir jetzt, wer beteiligt ist an Anlagen: Jeder Projektierer ist schlau und klug beraten, wenn er die Akzeptanz seines Projekts dadurch erhöht, dass er sagt: Ich komme euch entgegen. Ich möchte, dass ihr einen Mehrwert habt. Wir haben bei mir im Stimmkreis im Landkreis Haßberge eine 120-Hektar-Photovoltaikanlage, 120 Hektar am Stück. Es gab keinerlei Gegenwind. Warum? – Wegen umfassender Bürgerbeteiligungsmodelle. Damit erhöhen wir Akzeptanz. Insoweit haben wir uns dann gefragt, und das sage ich auch als Vorsitzender der Enquete-Kommission Bürokratieabbau: Wir wollen weniger Staat, wir wollen weniger Regeln, wir wollen weniger Kontrolle. Dann sind wir hier im Parlament. Das sind alles Schaufensterreden. Jetzt geht es im Gesetzgebungsprozess darum, einmal ein wirklich schlankes und modernes Gesetz zu verabschieden. Und was ist? – Gegenwind von den GRÜNEN: Nein, Regulierung, Regulierung, Regulierung! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir als Fraktionen von CSU und FREIEN WÄHLERN haben uns der Maxime verschrieben: mehr Vertrauen! Wir vertrauen unseren Bürgermeistern, unseren Stadt- und Gemeinderäten. Deshalb muss ich einem Bürgermeister und einem Stadtrat nicht vorschreiben, wie er den Euro ausgibt. Wir vertrauen. Er braucht keine Meldepflichten. Er braucht keine Berichtspflichten. Er muss nicht 20 Jahre lang im Internet veröffentlichen, wofür er jeden Euro ausgibt. Er muss nicht ausrechnen, wie viel er einnimmt und wofür er es ausgibt. Wer denkt sich denn so etwas aus? Mehr Vertrauen wagen. Ja, CSU und FREIE WÄHLER vertrauen den Kommunalpolitikern. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Jetzt haben wir die Bürgerbeteiligung. Jetzt war die Frage – nur Streit –, wie wir das ausgestalten. Ich zitiere unseren – – Er ist nicht da, aber er hat Montesquieu zitiert: Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, ist es notwendig, kein Gesetz zu machen. (Zurufe von den GRÜNEN) Wenn alle Anlagen in Bayern bereits mit Bürgerbeteiligung gebaut werden, ist die Frage: Warum muss ich das dann noch vorschreiben und sagen: Du musst, du musst, du musst. – Deshalb die Sollvorschrift. Deshalb ist es vollkommen richtig so. Wir stehen zur Bürgerbeteiligung. Wir lassen uns nicht unterstellen, dass wir gegen Bürgerbeteiligung sind. Wir sind für Bürgerbeteiligung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zurufe von den GRÜNEN) Wir sind gegen Zwangsregelungen – mehr Freiheit wagen, mehr Vertrauen wagen, weniger Zwang. Deshalb sind wir der festen Überzeugung, dass unser Weg der richtige ist. Ich danke der Staatsregierung und allen Abgeordneten, die mitgearbeitet haben. Man geht zurück und hört auf uns Abgeordnete. Wir waren der Überzeugung, dass dieses Bürgerbeteiligungsmodell mit den ganzen Berichtspflichten, wie es ursprünglich vorgesehen war, falsch ist, weil es unserem Ziel, im Jahr 2030 ein schlankes und modernes Bayern zu haben, entgegensteht. Deshalb wollen wir ein schlankes Gesetz. Das war nicht so einfach, weil uns vorgeworfen worden ist, wortbrüchig zu sein. Das ist nicht der Fall. Warum? – Das ist ein Musterbeispiel und ein Paradebeispiel für parlamentarische Demokratie. Zwar bringt die Staatsregierung einen Vorschlag ein, aber letztlich sind wir als frei gewählte Abgeordnete diejenigen, die die Entscheidung treffen. Wir haben unsere Meinung eingebracht. Ich danke allen Abgeordneten, die sich mit viel Kompetenz und viel Leidenschaft eingebracht haben, sodass wir heute ein schlankes Gesetz – zwei Seiten – auf den Weg bringen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir werden sowohl dem Gesetzentwurf der Staatsregierung als auch dem Änderungsantrag zustimmen. Den Änderungsantrag der SPD lehnen wir ab. Die SPD möchte, dass kommunale Anlagen per se ausgenommen werden, wenn Stadtwerke das bauen. Das ist wirtschaftlicher Unsinn. Warum? – Mit der Hereinnahme dieser Anlagen kann die Entschädigung nach § 6 Absatz 5 des EEG, die 0,2 Cent, rückerstattet werden. Würden die Anlagen herausgenommen, gehen diese 0,2 Cent verloren. Die nehmen wir doch mit. Warum? – Auf diese Weise kann auch die kommunale Ebene die 0,2 Cent von einem Netzbetreiber geltend machen. Würde man dem Antrag der SPD folgen, würde man letztlich die Rentabilität kommunaler Windkraftanlagen schwächen. Deswegen lehnen wir den Antrag ab. Ich habe noch 1 Minute und 45 Sekunden Redezeit. Den Gesetzentwurf der GRÜNEN lehnen wir ab. Ich zitiere aus Artikel 9 des Gesetzentwurfs der GRÜNEN: "Das für Energie zuständige Staatsministerium hat eine Stelle zu beauftragen oder einzurichten, die in Streitfällen zwischen Beteiligungsberechtigten, Bürgerenergiegesellschaften, Gemeinden sowie von diesem Gesetz betroffenen Vorhabenträgern vermittelt und schlichtet." Der grüne Vorschlag schafft eine Schlichtungsstelle mit mehr Bürokratie und mehr Beamten. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Richtig!) Ich zitiere aus Artikel 8 – Information und Transparenz: "Die zuständige Behörde veröffentlicht online nachfolgende Informationen: 1. weiterführende Hinweise zu den Möglichkeiten einer Beteiligung im Rahmen der Beteiligungsvereinbarung, 2. Hinweise und Möglichkeiten der Ersatzbeteiligung in Form von Nachrangdarlehen, 3. eine Übersicht und Berichte der beteiligungsberechtigten Gemeinden über die Mittelverwendung […]" Und so weiter und so fort. Den Vorschlag der GRÜNEN, der umfassende Berichtspflichten begründet, lehnen wir ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Jetzt kommen wir zu eurem schwachsinnigen Bürgerbeteiligungsmodell. Ihr müsst euch überlegen, was die vorschlagen. Ich zitiere aus Artikel 6 Absatz 3: "Das Beteiligungsvolumen am Nachrangdarlehen entspricht mindestens je Vorhaben 90.000 € je Megawatt installierter Leistung bei Windenergieanlagen und mindestens 45.000 € je Megawatt installierter Leistung bei Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Die Mindestanlagesumme für die beteiligungsberechtigten Personen darf 500 € nicht übersteigen. Eine Zeichnung von Nachrangdarlehen für Windenergieprojekte ist für jede beteiligungsberechtigte Person maximal in einer Höhe von 25.000 €, für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in einer Höhe von maximal 12.500 € möglich. Die zu offerierende Verzinsung des Nachrangdarlehens hat mindestens der Festlegung der Kreditanstalt für Wiederaufbau im Rahmen des Programms ‚Erneuerbare Energien – Standard‘ bei einer Laufzeit von zehn Jahren sowie Preisklasse D in der jeweils aktuell gültigen Fassung zu entsprechen. Stichtag für das Nachrangdarlehen ist 90 Tage vor der geplanten Emission. Das Nachrangdarlehen muss eine Laufzeit von zehn Jahren haben. Der Vorhabenträger stellt die gesetzlich notwendigen Anlageinformationen entsprechend der gewählten Beteiligungsform zur Verfügung." Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Ihre Redezeit ist zu Ende.
Steffen Vogel CSU
Daran sieht man, was das für ein bürokratischer Schwachsinn ist. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ihre Bürgerbeteiligung ist bürokratischer Irrsinn. Deshalb lehnen wir Ihr Modell ab – teuer, bürokratisch, verzögernd. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Kollege Martin Stümpfig von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.
Martin Stümpfig GRÜNE
In einem Vorlesewettbewerb hättest du jetzt vielleicht irgendeinen Preis gewonnen, aber hier sicherlich nicht. Diese ganze Regelung, die du vorgelesen hast, ist komplett aus dem Kontext gezogen. (Zurufe von der CSU: Ah!) Wenn die Beteiligungsvereinbarung, die ihr im ersten Entwurf auch drin hattet, nicht zustande kommt, dann sagt man: Dann greift dieses und jenes. Nordrhein-Westfalen hat es vorgemacht. Die haben Hunderte Projekte. Schau einmal auf die Internetseite "Energie-Atlas Bayern". Das funktioniert klasse. Ich komme zu meiner Frage. Markus Söder hat am 2. Juni dieses Jahres auf unsere Kritik, dass es keine Bürgerbeteiligung mehr gibt, gesagt: "Natürlich bleibt es beim Wind bei der Bürgerbeteiligung – das wird […] abschließend erarbeitet." Alles andere sei "grüne Panikmache". – Deswegen an dich die Frage: Kannst du mir sagen, an welcher Stelle sich jetzt in dem Gesetz noch eine Verpflichtung zu einer Bürgerbeteiligung findet? (Beifall bei den GRÜNEN)
Steffen Vogel CSU
Erstens hat Markus Söder die Aussage getroffen, dass es eine direkte und eine indirekte Bürgerbeteiligung gibt. Wenn eine Kommune von einem Beteiligungsprojekt profitiert, wird die Kommune das zugunsten ihrer Bürgerinnen und Bürger einsetzen. Es gibt eine direkte und eine indirekte Bürgerbeteiligung. Wir haben gehört, dass in Bayern nahezu keine Anlage ohne direkte Bürgerbeteiligung gebaut wird. Das heißt, die indirekte Bürgerbeteiligung ist vorhanden. Ich komme zum nächsten Punkt. Sie fragen, warum es das Gesetz gibt. Nur die Hälfte aller Anlagen zieht die Option des § 6 EEG. Wir reden nur von Windkraftanlagen. Sie ignorieren, dass Bayern Photovoltaik-Land ist. Photovoltaikanlagen waren bisher gänzlich ausgenommen. Jetzt sind alle Photovoltaikanlagen bei diesen 0,2 Cent dabei. Das ist der Grund, warum wir dieses Gesetz brauchen. Die kommunale Ebene kann sich jetzt darauf verlassen, dass sie eine Beteiligung an den Erträgen von Windkraftanlagen erhält. Die Kommunen werden auch an Photovoltaikanlagen beteiligt, was bisher nicht der Fall war. Lieber Herr Kollege Stümpfig, das ist der Grund für dieses Gesetz. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Vogel. – Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Köhler für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)
Florian Köhler AfD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kollegen! Erst einmal herzlichen Glückwunsch an die GRÜNEN, die es wieder geschafft haben, ihre ökosozialistische Schnapsidee zur Realität werden zu lassen. Steigbügelhalter sind wie immer die FREIEN WÄHLER und die CSU. Heute verabschieden die regierungstragenden Fraktionen einen Gesetzentwurf, der im Kern nichts anderes ist als eine kleinere, modifizierte Kopie des GRÜNEN-Entwurfs vom August 2024. Das ist der grüne Kern der CSU und der FREIEN WÄHLER. Das haben sie in den vergangenen Wahlen gemacht, und das machen sie jetzt vor der Kommunalwahl wieder: Vor der Wahl rechts blinken und in der Regierung dann links fahren. Dabei verschandelt man jetzt unsere schöne Heimat mit Windrädern. Diese Zwangsbeteiligungen an Wind- und Photovoltaikanlagen sind weder wirtschaftlich sinnvoll noch mit der Vertragsfreiheit vereinbar. Söder und Aiwanger haben festgelegt, dass Bayern bis zum Jahr 2030 40 Terawattstunden Strom aus Photovoltaik erzeugen und 1.000 neue Windkraftanlagen bauen muss. Doch trotz massiver Subventionen, Solardachpflicht und einer De-facto-Abschaffung der 10-H-Regel stagniert der Ausbau seit 2016. Bürger, Investoren und Gemeinden verweigern den Ausbau. Zwischen 2013 und 2023 wurden über 255 Klagen gegen Windprojekte eingereicht. Das ist ein klares Signal der Bürger an die Regierung: Sie wollen das nicht. Dieses Gesetz zwingt die Gemeinden nun zu Beteiligungen. Sie nennen es Pflicht. Am Ende des Tages wird es eine Konsequenz nach sich ziehen, wenn man der Pflicht nicht nachkommt. Also handelt es sich um einen Zwang. Die AfD hat kein Problem mit freiwilligen Beteiligungen, aber freiwillig funktioniert es in Deutschland ohnehin kaum. Zwischen Kommunen und Investoren gibt es bundesweit zwischen 300 und 500 Beteiligungsprojekte. Der Zwang ist ein eklatanter Verstoß gegen die Vertragsfreiheit und gegen die Grundprinzipien unserer sozialen Marktwirtschaft. Die Ausgleichszahlung von 0,3 Cent pro Kilowattstunde ist im Vergleich zu den realen Kosten ehrlich gesagt lächerlich. Der Strompreis liegt bei über 40 Cent pro Kilowattstunde. Das ist ein Anstieg von über 42 % in zehn Jahren. Der Bürger hat bereits über 314 Milliarden Euro über EEG-Subventionen gezahlt. Die regierungstragenden Fraktionen wollen mit der Zwangsabgabe in Höhe von 0,3 Cent den Investor, den Vorhabenträger verpflichten, die Gemeinde zu beteiligen. Seien wir doch einmal ehrlich. Das wird trotzdem auf die Wirtschaftlichkeit gehen. Die Staatsregierung hat sich jedoch etwas einfallen lassen. Herr Vogel hat es auch schon angesprochen. Das soll über § 6 EEG teilweise ersetzt werden. Das soll vom Netzbetreiber erstattet werden. Entschuldigung, das ist die gleiche Linke-Tasche-rechte-Tasche-Politik, wie es zum Beispiel die GRÜNEN lieben. Das Netzentgelt, das der Netzbetreiber den Vorhabenträgern für die Erstattung gibt, zahlen die Verbraucher über ihre Rechnung. Am Ende des Tages ist es also wieder der Verbraucher, der für grüne Hirngespinste zur Kasse gebeten wird. Auf Bayern hochgerechnet sind das ungefähr 16 Millionen Euro Mehrkosten für Wirtschaft und Verbraucher pro Jahr. Hinzu kommt die Zweckbindung. Die Gemeinden müssen die Gelder für die Akzeptanzsteigerung einsetzen. Auf gut Deutsch wird Folgendes passieren: Energiewendepropaganda auf Kosten der Bürger. Eines ist interessant: Herr Vogel stand hier und hat gesagt, er sei stolz auf diesen Gesetzentwurf. – Sie sind also stolz darauf, dass Sie mit Ihrer Formulierung zu Artikel 26 des Gesetzes über wirtschafts- und vergaberechtliche Vorschriften im Änderungsantrag der CSU fast wortgleich bei den GRÜNEN abgeschrieben haben. Ich frage mich: Haben Sie bei den GRÜNEN abgeschrieben oder haben Sie einfach nur billig kopiert? (Zurufe bei der CSU: Oh!) Mecklenburg-Vorpommern hat seit 2016 ein ähnliches Beteiligungsgesetz. Nach acht Jahren ist das Ergebnis 1.800 Windkraftanlagen, an denen sich nur neun Gemeinden gesellschaftsrechtlich beteiligt haben, dafür Fehlanzeige bei der Bürgerbeteiligung, Fehlanzeige bei finanziellen Vorteilen und Fehlanzeige bei der wirtschaftlichen Freiheit. Die CSU und die FREIEN WÄHLER haben sich gerade vorgeführt. Das ist ein Zwangsgesetz, das nichts außer höheren Kosten, mehr Bürokratie und letzten Endes Frust in den Gemeinden bewirken wird. Das Gesetz verletzt die Vertragsfreiheit, es verärgert den Bürger, es belastet unsere Wirtschaft, und es ist in anderen Bundesländern schlichtweg gescheitert. Wer hier applaudiert, applaudiert einem grünen Rohrkrepierer unter bayerischer Flagge. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Der nächste Redner ist Herr Kollege Josef Lausch für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.
Josef Lausch FREIE WÄHLER
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, geschätzte Bürgerinnen und Bürger! Klar ist eines: Die Energiewende braucht die Akzeptanz vor Ort. Bayern geht den Weg der lokalen Verankerung der Energiewende. Zu Herrn Kollegen Stümpfig: Wenn behauptet wird, in diesem Gesetzentwurf gebe es null Komma null mehr Bürgerbeteiligung, ist das schlichtweg eine Fehleinschätzung. Es stellt sich doch die Frage: Woraus besteht eine Kommune? – Sie besteht, wenn ich richtig informiert bin, aus Bürgerinnen und Bürgern. Also sind doch die Bürger, wenn auch nicht direkt, aber doch indirekt, beteiligt, wie das Herr Vogel gesagt hat. Wenn die Bürgerinnen und Bürger einen neuen Kindergarten, einen Spielplatz oder auch eine andere Infrastruktur bekommen, dann ist das auch unserem Gesetz zu verdanken. Dass Projekte der Energiewende auf erneuerbare Energien nicht überall auf Begeisterung und manchmal sogar auf Ablehnung stoßen, ist natürlich und gehört in einer Demokratie dazu. Ich begrüße sogar die Diskussion, die häufig fruchtbar sein kann. Es ist ein hohes Gut, dass man bei uns überhaupt über verschiedene Projekte diskutieren darf. Eine komplette Ablehnung der Energiewende und der erneuerbaren Energien ist genauso abwegig wie ein komplettes Öffnen von Tür und Tor, wie das von anderer Seite gefordert wird. Die Bürgerinnen und Bürger müssen mitprofitieren, wenn auf ihren Fluren Strom mit erneuerbaren Energieträgern erzeugt wird. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, die Teilhabemöglichkeit zu stärken, die Bürokratie abzubauen und die Projekte noch schneller zu realisieren. Warum ist dieses Gesetz dringend notwendig? – Der § 6 des EEG 2023 wird nur zu 50 % genutzt. Es hat sich erwiesen, dass die Freiwilligkeit nicht ausreicht. Gott sei Dank haben wir bei den erneuerbaren Energien in Bayern steigende Projektzahlen. Die Akzeptanz dieser Energien ist der Hauptschlüssel für die Energiewende in Bayern. Die Beteiligung schafft Vertrauen und fördert die Zusammenarbeit zwischen Bürgern, Kommunen und Investoren. Bayern geht einen eigenen und, das möchte ich mit Selbstbewusstsein behaupten, einen besseren Weg als andere Bundesländer, vor allem von den GRÜNEN regierte Bundesländer. Unser Weg ist leichter, schneller und einfacher. Eine verpflichtende und unbürokratische Beteiligung ist eine Stärke dieses Gesetzes. Wir haben ein flexibles Modell, das lokal gestaltbar ist. Wir haben keine Meldepflichten, keine Kontrolllasten und eine Entlastung für die Kommunen und die Betreiber. Bayern ist hier ein Vorbild und setzt Vertrauen in seine Gemeinden. Wir setzen nicht auf Bürokratismus und Gängelei. Ich habe gerade gehört, dass im Landkreis Freyung-Grafenau ein Wasserkraftwerk, die sogenannte Dießensteiner Mühle an der Ilz, überplant werden soll. Sofort kamen dagegen Widersprüche von den GRÜNEN und den Naturschutzverbänden. Ich frage mich da schon. Wir werden hier im Bayerischen Landtag sehr stark dafür kritisiert, dass die Energiewende aus Sicht der GRÜNEN nicht schnell genug geht – ich behaupte, dass wir uns hier auf dem goldenen Mittelweg befinden –, und zuhause geht Ihnen der Reis, wie man auf bayerisch sagt, wenn ein Projekt durchgezogen werden muss. Wasserkraft ist ein bayerischer Bodenschatz. Hinter dieser Aussage stehe ich. Herr Kollege Vogel hat schon gesagt, dass der Beteiligungswert von 0,3 Cent kalkulierbar und vor allem rechtssicher ist. Wir haben damit Planungssicherheit für die Betreiber und einen fairen Anteil für unsere bayerischen Gemeinden. Bei einer typischen 7-Megawatt-Windkraftanlage sind das, je nach Windertrag, zwischen 30.000 und 40.000 Euro. Bei einer 10-Megawatt-Freiflächen-PV-Anlage sind das 20.000 bis 30.000 Euro. Bei der Neufassung dieses Gesetzes haben wir auf eine extrem weit gefasste Zweckbindung der Mittel für die Kommunen Wert gelegt, soweit das die Rechtsprechung zulässt. Wir wollten damit einen maximalen Gestaltungsspielraum für unsere Kommunen erreichen. Wie viele andere in diesem Raum bin ich selbst Gemeinderat. Die Gemeinderäte wissen am besten, wofür sie das Geld brauchen können. Wir haben mehr Praxisorientierung durch eine Fristenregelung. Ab der Inbetriebnahme ist ein Jahr Zeit. Wir stärken die regionale Wertschöpfung. Die Einnahmen bleiben lokal. Die Gemeinden sollen, ja sie müssen sogar mitverdienen. Auch die Ausnahme für Bürgerenergiegesellschaften ist sehr positiv zu bewerten. Durch Ergänzungen im parlamentarischen Verfahren wurde das Gesetz noch besser gemacht. Jeder hat eine zweite Chance verdient. Ich möchte allen danken, die an diesem Gesetz mitgearbeitet haben. Zusammenfassend möchte ich sagen: Im Gegensatz zu dem Gesetzentwurf der GRÜNEN ist das ein ausgezeichnetes Gesetz. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN führt zu Rechtsunsicherheiten und Bürokratismus. Das hat Herr Kollege Vogel ausführlich erläutert. Respekt, ich hätte das nicht besser können. Ich kann auch nicht so schnell reden wie mancher Franke. Erlauben Sie mir aber ein Wortspiel: Dieser Gesetzentwurf der GRÜNEN ist nicht stümperhaft, sondern stümpfighaft verfasst. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Wir bitten um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf und lehnen natürlich den Gesetzentwurf und die Änderungsanträge der Opposition ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Bravo! Eine sehr gute Rede!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Kollege Martin Stümpfig vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.
Martin Stümpfig GRÜNE
Herr Kollege Lausch, bei Ihrem Nachnamen fällt mir jetzt nichts ein.
Josef Lausch FREIE WÄHLER
Lauschangriff!
Martin Stümpfig GRÜNE
Beim Gesetzentwurf der CSU und der FREIEN WÄHLER wird aber gesagt: Vogel friss oder stirb. Ich wollte eine Frage stellen: In meinem Landkreis stehen fünfmal so viele Windräder wie in ganz Niederbayern. Da habt ihr ein bisschen Nachholbedarf. Wir haben so viele tolle Projekte, bei denen es nicht nur eine finanzielle Beteiligung gibt, sondern bei denen auch die Bürger dabei sind. Den Bürgern gehört da ein Teil eines Windrades oder es wird ein Bürgerbus finanziert. Warum beschränkt ihr euch auf einen finanziellen Ablasshandel? Hier geht es um ein paar Euro. Ein Windrad mit einer Beteiligung von 20.000 Euro im Jahr bei einem Umkreis von 2.500 Metern um das Windrad bringt gerade einmal ein Seidel Bier pro Mann oder ein Haferl Kaffee. Das kann doch nicht eure Vorstellung von einer Beteiligung sein. Warum habt ihr das so zusammengeschnürt? Bei 99 % aller Projekte in Bayern gibt es sowieso diese 0,2 Cent. Das Gesetz ist so nutzlos wie ein Kropf. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Bitte, Herr Lausch.
Josef Lausch FREIE WÄHLER
Zunächst möchte ich bezweifeln, dass Niederbayern hier Nachholbedarf hat. Ich hoffe, das bezieht sich nur auf die Windkraft. Bei 50 % der bestehenden Windkraftanlagen hat die Freiwilligkeit nicht funktioniert. Lieber 3 Cent als gar nichts. Deswegen ist dieses Gesetz nicht sinn- und zwecklos, sondern es ist ein sehr gutes Gesetz, unbürokratisch und pragmatisch wie die Bayerische Staatsregierung aus CSU und FREIEN WÄHLERN halt so ist. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Lausch. – Nächster Redner ist Herr Kollege Florian von Brunn für die SPD-Fraktion.
Florian von Brunn SPD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Damen und Herren, ich möchte erst noch etwas zum Beitrag des Herrn Köhler von der AfD sagen: Ihre Rede war nicht nur schlecht, sondern sie hat wieder einmal deutlich gemacht, dass Sie nur ein Sinnen und Trachten haben: Sie wollen Gas und Uran bei Ihrem Freund Herrn Putin kaufen, und nichts anderes. Ihre Rede war ein Plädoyer dafür. Ich komme zum Gesetzentwurf der Staatsregierung: Lieber Kollege Lausch, am Anfang war der Entwurf gar nicht so pragmatisch. Herr Vogel hat zu Recht bemerkt, dieser Gesetzentwurf war schlecht, und er ist erst im Gesetzgebungsverfahren, auch durch unsere konstruktiven Beiträge und durch die Kritik der Verbände, besser geworden. Ich kann alles noch einmal aufzählen: Zum Beispiel wie die Pflicht zur Verhandlung ausgestaltet war, wie die Ersatzbeteiligung bei Nichteinigung ausgestaltet war, wie insbesondere die Industriefragen bei Power Purchase Agreements geregelt waren, wie das Repowering geregelt war, das alles war hochproblematisch und ist jetzt tatsächlich verbessert worden. Insofern ist der Gesetzentwurf ein Beispiel dafür, dass man hier im Haus gemeinsam zu einem guten Gesetzentwurf kommen kann, wenn man sich konstruktiv kritisch auseinandersetzt. Tatsächlich hat das Ministerium – und das ist eines der wenigen Male, bei denen ich das erlebt habe – die Kritik aufgenommen und mit uns darüber gesprochen hat. Lieber Martin Stümpfig, nach so einem Prozess fällt es mir schwer, deine fundamentale Kritik nachzuvollziehen, die ich nicht ganz so sehe. Die Gemeinden werden mit 0,2 Cent pro Kilowattstunde beteiligt, und die Gemeinden und Städte tun etwas für ihre Bürgerinnen und Bürger. Wenn die Gemeinden und Städte beteiligt werden, warum ist das keine Bürgerbeteiligung? Das kann ich nicht nachvollziehen. Bei den Bürgerbeteiligungen gibt es immerhin eine Sollvorschrift. Man muss auch beachten: Zwischen der Belastung der Vorhabenträger gilt es abzuwägen. Wir wollen, dass die die Projektierer Windkraft- und Photovoltaikanlagen bauen und dabei nicht überbelastet sind. Gleichzeitig wollen wir eine Beteiligung ermöglichen. Das ist doch ein absolut sinnvoller Weg. Deswegen werden wir diesem Gesetz als SPD-Fraktion zustimmen. Ich habe tatsächlich ein paar Probleme mit dem Gesetzentwurf der GRÜNEN. In Bezug auf die Ersatzbeteiligung bei Nicht-Einigung, geregelt im Artikel 6, sehe ich weiterhin die Gefahr, dass die Kommunen damit eigentlich einen Anreiz haben, es überhaupt nicht zur Einigung kommen zu lassen. In diesem Fall schlägt die Ausgleichsabgabe zu und Nachrangdarlehen werden möglich. Zum Nachrangdarlehen sage ich ganz ehrlich: Das ist ein Angebot für diejenigen, die es sich leisten können. Die es sich dagegen nicht leisten können, schauen mit dem Ofenrohr ins Gebirge. Deswegen finde ich diesen Gesetzentwurf nicht so gut. Lieber Steffen Vogel, ich teile deine Meinung bei den Stadtwerken und bei den Gemeindewerken nicht, weil das eigentlich klassische Bürgerbeteiligung ist. Stadtwerke und Gemeindewerke gehören der Gemeinde, sie gehören den Bürgerinnen und Bürgern. Warum muss man eine zusätzliche Beteiligungsform mit 0,2 Cent praktizieren? – Das ist nur zusätzliche Bürokratie; aber wir können damit leben, dass der Änderungsantrag von uns abgelehnt wird. Wir werden beim Gesetzentwurf der Staatsregierung zustimmen. Bei den Anträgen der GRÜNEN enthalten wir uns, beim Gesetzentwurf der GRÜNEN ebenso. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Hierzu erteile ich Herrn Abgeordneten Köhler von der AfD-Fraktion das Wort.
Florian Köhler AfD
Herr von Brunn, wie man von einer Rede zur Windkraft, in der die Worte Putin oder Erdgas nicht vorgekommen sind, darauf schließt, dass es uns nur um Putin und Russland gehen würde. (Zuruf von der CSU: Da hat er doch recht!) Ich empfehle Ihnen wirklich, an sich zu arbeiten. Weil Sie uns im Wirtschaftsausschuss Landesverrat vorgeworfen haben, möchte ich das heute hier noch einmal thematisieren. Uns Landesverrat vorzuwerfen, ist eine bodenlose Unverschämtheit. Wir wollen letzten Endes diplomatische Beziehungen aufrechterhalten. (Lachen bei der CSU) Dazu befrage ich Sie jetzt auch: Ralf Stegner war in Baku und hat dort Kreml-nahe Vertreter von Putins Partei Einiges Russland getroffen. Ich frage Sie: Ist Ralf Stegner ein Landesverräter oder ein Friedenstifter? (Zustimmung bei der AfD)
Florian von Brunn SPD
Sie haben ja wieder behauptet, die Klimaerhitzung und der Klimawandel seien erfunden, obwohl die Wissenschaft das Gegenteil sagt. Sie leugnen die wissenschaftlichen Erkenntnisse, Sie leugnen, was wir tagtäglich in der Landwirtschaft, in der Forstwirtschaft und auf der ganzen Welt erleben, um wieder zur Atomkraft, zu Kohle und Gas, die Sie in Russland kaufen wollen, zurückzukehren. (Widerspruch bei der AfD) Das ist tatsächlich die Schlussfolgerung, die man daraus ziehen muss und die vielfach belegt ist. Und ja, ich bin der Meinung, dass aus der AfD heraus Landesverrat betrieben wird, weil es AfD-Leute gibt, die mit Russland und China zusammenarbeiten. Das ist meine Meinung und die vertrete ich hier ganz offen. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Für die Staatsregierung hat Herr Staatssekretär Tobias Gotthardt das Wort. Bitte. (Thomas Huber (CSU): Bitte kurz!)
Tobias Gotthardt
Ich mache es natürlich kurz. Wenn ich hier an das Pult komme, und der Kollege sagt, ich soll es kurz machen, ist das schon ein guter Start. Ich komme jetzt noch einmal zurück zum Thema: Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! 4.200 Wasserkraftwerke, 2.700 Biogasanlagen, 1,2 Millionen Solaranlagen mit 30 Gigawatt Leistung, 50 Geothermieanlagen – dabei handelt es sich insgesamt um 97 % der installierten Leistung in Deutschland –, 1.200 Windräder und 900, die sich aktuell im Genehmigungsverfahren befinden, das ist die handfeste Energiewende in Bayern, auf die wir stolz sein können. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Wir wollen und werden gemeinsam mit den Menschen und gemeinsam mit den Kommunen daran weiterbauen. Dafür steht die Beteiligungsregelung für Windkraftanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die wir heute in der Zweiten Lesung diskutieren. Ich sage ein herzliches Dankeschön an das Hohe Haus. Wir haben einen wirklich hervorragenden Vorzeigeprozess durchgeführt. Herr Kollege Vogel hat das schon angemerkt. Unter einer intensiven Beteiligung der Verbände und der Betroffenen haben wir mit den Kommunen und allen Beteiligten intensiv diskutiert. Wir waren auch allesamt bereit, Korrekturen vorzunehmen. Wie ich meine und sehe, haben wir nun ein sehr gutes Gesetz. Wir haben ein sehr gutes Gesetz, weil es für die Kommunen Rechtssicherheit in der Beteiligung bringt. Es bringt Geld in die Kassen unserer Kommunen, ohne dass der Freistaat ein Quäntchen mehr an Bürokratie, an Kontrolle oder an Misstrauen schafft. Wir bringen Geld in die Kommunen und vertrauen unseren Kommunen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Der Ansatz der GRÜNEN dagegen – und diesbezüglich muss ich den Kolleginnen und Kollegen von der CSU und den FREIEN WÄHLERN und dem Kollegen von Brunn von der SPD völlig recht geben – wäre einfach nur völlig bürokratisch und das völlig falsche Signal an unsere Kommunen und vor allem die kleineren Kommunen gewesen, ihnen zusätzlich noch etwas aufzubürden in einer Zeit, in der sie unter bürokratischen Lasten und finanziellen Bürden ächzen. Wir wollen das nicht. Deswegen ist dieser Ansatz ein smartes, ein schlankes Gesetz, mit dem wir einen großen Mehrwert für die Kommunen und für die Bürgerinnen und Bürger bringen. Kollege Stümpfig, ich will es hier mit dem Brustton der Überzeugung sagen: Ja, wir wollen eine Energiewende mit Beteiligung der Kommunen und Bürger, und wir machen das mit diesem Gesetz. Wir machen das in einer Art und Weise, die rechtssicher ist, die einfach ist und die jeden mitnimmt. Das ist der bayerische Weg, auch wenn ihr GRÜNEN ihn nicht versteht. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Ich habe es dem Kollegen versprochen, dass ich es kurz mache. Mir geht es darum, deutlich zu sagen, dass dieses Gesetz wirklich alle Stimmen, die es gab, eingebunden hat, übrigens auch und gerade die Kommunen. Von den Kommunen kam die Aussage: Bürdet uns keine Pflicht zur Bürgerbeteiligung auf. Das kostet nur Personal, das kostet Zeit und Geld. Das gibt es nicht mehr in unseren Rathäusern. – Ich weiß das selbst. Ich sitze auch im Marktgemeinderat und wir haben mehrere Solaranlagen und mehrere Windanlagen bei uns im Gemeindebereich. Aus einem kleinen Rathaus heraus wäre die Bürokratie nicht zu leisten, die ihr haben wollt. Wir haben ein gutes Gesetz gemacht, wir haben es gemeinsam gemacht, wir haben es mit den Kommunen und den Bürgern gemacht. Wir setzen einen wichtigen und wertvollen Baustein für eine weiterhin ambitionierte und vor allem handfeste Energiewende in Bayern. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Staatssekretär, mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Hierzu erteile ich Herrn Abgeordneten Martin Stümpfig von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Martin Stümpfig GRÜNE
Herr Staatssekretär Gotthardt, es gibt kein Bundesland in Deutschland, das mehr Strom importieren muss. In Bayern müssen wir ein Viertel unseres Strombedarfs importieren, weil Sie einfach den Windkraftausbau verschlafen haben. (Widerspruch bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Die 0,2 Cent im § 6, von denen jetzt unsere Kommunen profitieren, hat die Ampel-Regierung geschaffen und nicht Sie. Aber meine Fragen sind folgende: In unserem Gesetzentwurf steht: Wenn eine Kommune das nicht möchte, ist es keine Pflicht. Sie kann einfach die 0,2 Cent nehmen und damit ist alles erledigt. In unserem Gesetzentwurf ist jedoch die Beteiligungsvereinbarung vorgesehen, wenn eine Kommune das möchte. Dann soll sich der Projektierer mit der Kommune an einen Tisch setzen, und dann macht man gemeinsam aus, wie man die Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Warum haben Sie den Kommunen diese Möglichkeit weggenommen? (Steffen Vogel (CSU): Das stimmt doch nicht!) Nach Ihrem Gesetzentwurf können die Kommunen nicht Nein sagen, wenn der Projektierer ihnen 0,2 Cent zusagt. Warum haben Sie das so geregelt? (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Staatssekretär, bitte.
Tobias Gotthardt
Ich merke, wir kommen energiepolitisch einfach nicht zusammen, so sehr ich Sie persönlich schätze. (Zuruf von der CSU: Was?) Sie schlagen in Ihrem Gesetzentwurf ein Verhältnis zwischen dem Projektierer und den Bürgern vor. Die Kommunen stehen dazwischen. Ihr zwingt die Kommunen, Dinge zu tun, die sie vielleicht nicht machen wollen. (Zuruf des Abgeordneten Martin Stümpfig (GRÜNE)) Nach unserer Regelung soll ein Gemeinderat souverän entscheiden können, was er haben möchte. Dafür stehen die FREIEN WÄHLER und die CSU. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Staatssekretär Gotthardt. – Die Aussprache ist geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Hierzu werden die Gesetzentwürfe wieder getrennt. Zuerst lasse ich über den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über wirtschafts- und vergaberechtliche Vorschriften und der Zuständigkeitsverordnung und die hierzu eingereichten Änderungsanträge abstimmen. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/4433, die Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 19/4816 und 19/4817, der Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 19/5426, der Änderungsantrag der Fraktion FREIE WÄHLER und von Abgeordneten der CSU-Fraktion auf Drucksache 19/7919 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung auf Drucksache 19/9097 zugrunde. Zunächst ist über die auf Ausschussebene zur Ablehnung empfohlenen drei Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen auf den Drucksachen 19/4816, 19/4817 und 19/5426 abzustimmen. Die Fraktionen sind übereingekommen, dass über alle drei Änderungsanträge gemeinsam abgestimmt werden soll. Zugrunde gelegt werden die jeweiligen Voten im federführenden Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion im Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Das heißt, diese Änderungsanträge sind abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/4433. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass verschiedene Änderungen durchgeführt werden. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zugestimmt mit der Maßgabe, dass weitere Änderungen durchgeführt werden. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf die Drucksache 19/9097. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der SPD. Gegenstimmen! – Die Fraktionen der AfD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der SPD. Gegenstimmen! – Die Fraktionen der AfD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über wirtschafts- und vergaberechtliche Vorschriften und der Zuständigkeitsverordnung". Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf Drucksache 19/7919 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Nun kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/6905. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Ablehnung. Wie bereits angekündigt, findet die Abstimmung in namentlicher Form statt. Sie wird elektronisch durchgeführt. Die Abstimmungszeit beträgt drei Minuten. Die Abstimmung ist nun freigegeben. (Namentliche Abstimmung von 16:54 bis 16:57 Uhr) Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? – Das ist der Fall. Ich schließe die Abstimmung. Wir warten nun kurz, bis das Ergebnis der namentlichen Abstimmung vorliegt. Ich nutze die Zeit, Ihnen das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 4, bekannt zu geben. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. – Vielleicht interessiert das auch die AfD-Fraktion. Herr Abgeordneter Maier, es geht eigentlich um Ihre Fraktion. – Herr Halemba, interessiert Sie, wie viele Stimmen Sie erhalten haben? (Zuruf von der AfD: Ja, wir sind fertig!) – Danke sehr. – An der Wahl haben 161 Abgeordnete teilgenommen. Ungültig waren keine Stimmen. Auf Herrn Abgeordneten Daniel Halemba entfielen 30 Ja-Stimmen und 130 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten hat sich ein Abgeordneter. Damit hat Herr Abgeordneter Daniel Halemba nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Der Tagesordnungspunkt 4 ist damit erledigt. Nun gebe ich das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Schriftführers des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 5, bekannt. Auch hier ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 162 Abgeordnete teilgenommen. Es waren alle Stimmen gültig. Auf Herrn Abgeordneten Stefan Löw entfielen 30 Ja-Stimmen und 131 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten hat sich ein Abgeordneter. Damit hat Herr Abgeordneter Stefan Löw nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Der Tagesordnungspunkt 5 ist damit erledigt. Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, gebe ich noch das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Tagesordnungspunkt 6, bekannt. Nach Artikel 2 des Parlamentarischen Kontrollgremium-Gesetzes ist gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags auf sich vereint. An der Wahl haben 161 Abgeordnete teilgenommen. Es waren alle Stimmen gültig. Auf Herrn Abgeordneten Andreas Winhart entfielen 30 Ja-Stimmen und 129 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten haben sich zwei Abgeordnete. Ich stelle fest, dass Herr Andreas Winhart nicht zum Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums gewählt worden ist. Der Tagesordnungspunkt 6 ist damit erledigt. Wir warten jetzt noch auf das Abstimmungsergebnis zum Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. – Ich gebe nun das Ergebnis der soeben durchgeführten namentlichen Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein "Bayerisches Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden und Bevölkerung an Windenergie- und Photovoltaikanlagen", Drucksache 19/6905, bekannt. Mit Ja haben 26 Abgeordnete, mit Nein haben 126 Abgeordnete gestimmt. Es gibt 13 Stimmenthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. (Abstimmungsliste siehe Anlage 2) Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 12 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Drs. 19/7769) - Zweite Lesung - hierzu: Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Julia Post u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hier: Gesetzliche Grundlage für Regelanfragen beim Landesamt für Verfassungsschutz zur Prüfung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst (Drs. 19/8529) und Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Julia Post u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hier: Arbeitszeitautonomie stärken, Anordnungsbefugnis zum Freizeitausgleich streichen (Drs. 19/8687) und Änderungsantrag der Abgeordneten Alfred Grob, Prof. Dr. Winfried Bausback, Dr. Alexander Dietrich u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Christian Lindinger u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) (Drs. 19/8758) und Änderungsantrag der Abgeordneten Alfred Grob, Holger Dremel, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU) (Drs. 19/9104) Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. (Unruhe) Ich würde Sie bitten, die bilateralen Gespräche in Ihren Reihen einzustellen, damit wir die Beratungen konzentriert fortsetzen können. Ich eröffne die Aussprache. Ich rufe Herrn Kollegen Dr. Alexander Dietrich für die CSU-Fraktion auf.
Alexander Dietrich CSU
Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, den wir nun beraten, enthält eine Vielzahl von Änderungen im Beamtenrecht. Als Regierungsfraktionen haben wir den Gesetzentwurf noch durch zwei Änderungsanträge ergänzt. Das Meiste davon war unstrittig. Wir haben den Gesetzentwurf bereits in der Ersten Lesung und in den Ausschüssen ausführlich beraten. Deshalb möchte ich mich in der Zweiten Lesung heute nur auf die wesentlichen und strittigen Punkte beschränken. Besonders leidenschaftlich wurde die Debatte um die Regelanfragen beim Verfassungsschutz geführt, für die wir mit diesem Gesetzentwurf nun eine klare gesetzliche Grundlage schaffen wollen. Dabei gab es zwei Kritikpunkte, die die Regelanfragen an sich und die Festlegung der Fachlaufbahnen betreffen, bei denen es diese Anfragen im Verordnungswege geben soll. Zu den Regelanfragen an sich ist zu sagen: Natürlich stellen diese Anfragen einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Das ist keine Frage. Doch, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen wir bitte die Kirche im Dorf. Jeder und jede, die oder der sich für ein öffentliches Amt bewirbt, muss fest auf dem Boden des Grundgesetzes und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Das ist eine Selbstverständlichkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deshalb muss bei der Einstellung – wie viele andere Aspekte auch – geprüft werden, ob dies der Fall ist oder vielleicht nicht. In der Praxis bedeutet dies, dass bei der Einstellung in bestimmte Fachlaufbahnen, gerade wenn es um sensible Bereiche geht, beim Landesamt für Verfassungsschutz angefragt wird, ob dort Erkenntnisse vorliegen oder nicht. In 99 % der Fälle wird die Antwort lauten, es liegen keine Erkenntnisse vor, und dann war es das auch schon. Somit besteht an dieser Stelle kein Grund zur Aufregung. Liegen Erkenntnisse vor, muss im Einzelfall geprüft werden, ob dies Auswirkungen auf die charakterliche Eignung der Bewerberinnen oder Bewerber hat. Einen Automatismus, der zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führt, gibt es dabei nicht. Es wird immer im Einzelfall geprüft, ob jemand geeignet ist oder nicht. Diese Regelung ist zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor Verfassungsfeinden geeignet, erforderlich und angemessen. In Anbetracht des hohen Schutzgutes für unseren Staat und unsere Demokratie ist dieser Grundrechtseingriff gerechtfertigt. Wer die Anfragen fürchtet, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollte sich vielleicht überlegen, ob er im Staatsdienst gut aufgehoben ist. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Nun zum zweiten Kritikpunkt, der Festlegung der Fachlaufbahnen im Verordnungswege. Hier wird in der Diskussion immer das Wesentlichkeitsprinzip bemüht. Wir halten uns bei diesem Gesetzentwurf an das Wesentlichkeitsprinzip; denn der Gesetzentwurf regelt die wesentlichen Fragen selbst, nämlich erstens, dass es diese Anfragen überhaupt geben darf, und zweitens, in welchem Verfahren diese erfolgen und wie die Betroffenenrechte gewahrt werden. Nur die Festlegung, in welchen Fachlaufbahnen regelmäßig abgefragt wird, soll im Verordnungsweg erfolgen. Wird hier nun auch der Wesentlichkeitsgrundsatz bemüht, muss man die Frage stellen, welchen Entscheidungsspielraum der Landtag als Gesetzgeber hier hätte. Würden wir, wenn die Staatsregierung feststellen würde, dass sich in einer Laufbahn XY vermehrt Extremisten bewerben, sagen, nein, wir wollen diese Regelanfragen nicht? – Das ist doch absurd. Die Frage der Fachlaufbahn im Gesetz zu regeln, würde nur mehr Bürokratie, aber für den Schutz der Grundrechte keinen praktischen Mehrwert bedeuten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Deshalb halten wir die vorgeschlagene Regelung nicht nur für sinnvoll, sondern auch für verfassungsgemäß. Strittig war auch die Regelung zur einseitigen Anordnung des Freizeitausgleichs bei Mehrarbeit. Das ist ein sehr technischer Begriff. Wir halten diese Möglichkeit für einen geordneten Dienstbetrieb für erforderlich. Natürlich werden alle Vorgesetzten schon aus eigenem Interesse zunächst eine gütliche Einigung suchen, aber wenn dies nicht möglich ist, muss der Vorgesetzte diese Möglichkeit haben. Dies bestätigt uns auch die Praxis. Nun zu unseren Änderungsanträgen. Mit dem ersten Änderungsantrag beseitigen wir eine Ungerechtigkeit bei den Hinzuverdienstmöglichkeiten für Pensionäre. Wir stellen diejenigen, die wegen Schichtdienstes früher in den Ruhestand treten können, denjenigen gleich, die regulär in den Ruhestand eintreten. Diese Regelung war Gott sei Dank unstrittig und wurde auch einstimmig im Ausschuss empfohlen. Mit dem zweiten Änderungsantrag nehmen wir behutsame Änderungen an der familienpolitischen Teilzeit vor und schaffen eine Rechtsgrundlage für die Vergütung des Jour-Dienstes im staatsanwaltschaftlichen und richterlichen Bereich. In Bayern gibt es sehr großzügige Teilzeitmöglichkeiten für unsere Beamtinnen und Beamten. Für viele ist es eine Selbstverständlichkeit geworden, in Teilzeit zu arbeiten, auch wenn dies eigentlich die Ausnahme sein sollte. Wir müssen uns immer vor Augen führen: Wer als Beamter zum Beispiel nur 30 % arbeitet, bekommt trotzdem volle Beihilfe. In Anbetracht der demografischen Entwicklung, des teilweise bestehenden Personalmangels und der aus dem Ruder laufenden Beihilfekosten sind die Teilzeitregelungen in der heutigen Dimension nicht mehr vertretbar, weder gegenüber dem Staatshaushalt noch gegenüber den vielen in Vollzeit arbeitenden Beamtinnen und Beamten. Da die Teilzeit für uns aber ein wesentlicher Teil der Attraktivität des öffentlichen Dienstes ist, gehen wir maßvoll vor. Familienpolitische Teilzeit ist künftig nicht mehr bis zum 18. Lebensjahr des jüngsten Kindes, sondern nur noch bis zum 14. Lebensjahr möglich. Die Mindestarbeitszeit erhöhen wir von acht auf zwölf Stunden oder, anders ausgedrückt, von einem auf anderthalb Tage pro Woche. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist immer noch sehr großzügig. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Damit sich die betroffenen Beamtinnen und Beamten auf die Änderungen einstellen können, treten diese Änderungen erst zum 01.09.2027 in Kraft. Insbesondere für die Schulen ist es von großer Bedeutung, dass die Änderungen nicht zum nächsten, sondern zum übernächsten Schuljahr in Kraft treten. Für Härtefälle wird sich im Einzelfall immer eine Regelung im Rahmen der Antragsteilzeit finden lassen. Diese verändern wir nicht. Ich möchte dies mit der ausdrücklichen Erwartung verbinden, dass die personalverantwortlichen Stellen die Möglichkeit der Antragsteilzeit kulant nutzen, und richte einen entsprechenden Appell an diese. Liebe Kollegen, bisher kann der Jour-Dienst bei Staatsanwaltschaften und Gerichten nicht vergütet werden, aber Freizeitausgleich ist gerade in diesen Bereichen oftmals nicht möglich, zum Beispiel im richterlichen Bereich, wo die Arbeit nur schwer umverteilt werden kann. Diese Regelungslücke beseitigen wir mit unserem Änderungsantrag nun ebenfalls. Mit dem Gesetzentwurf und unseren Änderungsanträgen halten wir unser Dienstrecht modern, zukunftsfest und verfassungssicher. Ich bitte Sie um Zustimmung zum Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Tobias Reiß
Vielen Dank. – Nächster Redner ist Herr Kollege Jörg Baumann für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)
Jörg Baumann AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Bei der Ersten Lesung zum Gesetzentwurf hat der Kollegen Dr. Dietrich fälschlicherweise behauptet, dass ich zu der Regelanfrage des Verfassungsschutzes gesagt hätte, im Gesetzentwurf stünde, dass nur einseitig auf Rechtsextremismus überprüft werde. Das ist natürlich Quatsch. Das steht da selbstverständlich nicht so drin. Ich habe lediglich geschildert, was dann in der Praxis wieder passieren wird. (Michael Hofmann (CSU): Ja, ja!) Man bleibt weiter auf dem linken Auge blind; denn schließlich hat man dort auf Bundesebene schon neue Freunde gefunden. Die möchte man nicht verprellen. Schauen wir uns die unvorstellbaren Vorgänge bei der Gründung der AfD-Jugendorganisation und die zugehörigen Ausführungen der CSU an. Die Polizei selbst sprach von linksextremen Ausschreitungen. Es kam zu Angriffen auf Polizisten – über fünfzig wurden verletzt –, zu Jagden auf Journalisten und Abgeordnete. Und was fällt dem Herrn Hoffmann von der CSU dazu ein? – Er verdreht die Tatsachen. Er erfindet Provokationen der AfD, damit diese linken Landfriedensbrecher noch weiter aufdrehen und die Demonstrationen weiter eskalieren. (Zuruf von der CSU: So ein Quatsch!) Was für eine völlig groteske Wahrnehmung! Die CSU kann Wahrheit und Fiktion nicht mehr auseinanderhalten. (Beifall bei der AfD – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Grotesk ist etwas anderes!) Genau deshalb kann man den Beteuerungen der CSU bei der gesetzlichen Regelanfrage auch nicht trauen. Ich habe es bereits im Ausschuss gesagt: Wer oder was als radikal gilt, ist auch immer vom Zeitgeist abhängig. Zitate: Deutschland ist kein Einwanderungsland und wird es nicht werden. Die Türken sind eine Bereicherung? Das ist doch Unsinn. – Sie können gerne selber nachschauen, wer das gesagt hat. Kleiner Tipp: Er stammt aus derselben Partei, aus der auch folgende Stilblüte kommt: "Wir werden uns gegen Zuwanderung in Deutschlands Sozialsysteme wehren – bis zur letzten Patrone". (Zuruf von der CSU: Thema!) Diese Aussage müsste doch vom heutigen Verfassungsschutz als kämpferisch-aggressiv eingestuft werden, oder anders: Horst Seehofer, ehemaliger Innenminister, hätte nicht einmal Polizeibeamter werden dürfen! (Beifall bei der AfD) Die Durchführung einer Regelanfrage bedeutet, dass Personen einer Überprüfung unterzogen werden, ohne dass Verdachtsgründe vorliegen. Das heißt, die Bewerber werden unter einen Generalverdacht gestellt. Noch dazu ist das ein gravierender Eingriff in das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung. Da kann ich mich den Ausführungen des Kollegen Arnold von der SPD nur anschließen. Er stellte ganz klar heraus, dass damals der Radikalenerlass weit über das Ziel hinausgeschossen ist und dass dies der falsche Weg war. Die CSU ist nicht bereit, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen. Deswegen bleibt es von unserer Seite auch dabei: Wir als AfD lehnen diesen Gesetzentwurf ab. (Beifall bei der AfD)
Tobias Reiß
Als Nächster für die Fraktion der FREIEN WÄHLER: Kollege Bernhard Heinisch.
Bernhard Heinisch FREIE WÄHLER
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Nach der Ersten Lesung und der Beratung im Ausschuss ist deutlich geworden: Es handelt sich um ein Gesetz mit vielen Facetten. Die Änderungen sind überwiegend fachlicher Natur. Durch das Gesetz wird Rechtssicherheit hergestellt. Einzelne Schritte zur Entbürokratisierung sind enthalten. Im Einzelnen enthält das Gesetz die Änderung des Bayerischen Beamtengesetzes, des Bayerischen Besoldungsgesetzes, des Bayerischen Reisekostengesetzes sowie des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes. Viele Punkte im Gesetz haben durchaus fraktionsübergreifend Zustimmung gefunden. Etwas kontroverser wurde darüber diskutiert, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um Regelanfragen beim Landesamt für Verfassungsschutz zur Prüfung der Verfassungstreue von Bewerberinnen und Bewerbern im öffentlichen Dienst durchzuführen. Wichtig ist hier, noch mal hervorzuheben, dass jede Bürgerin und jeder Bürger nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung potenziell den gleichen Zugang zu einem öffentlichen Amt hat. Ein Teilaspekt bei der Einstellung ist aber schon bisher auch die Verfassungstreue des Bewerbers und der Bewerberin. Wenn eine Bewerberin oder ein Bewerber verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, dann besteht hier schlicht nicht die Eignung, loyal im Sinne unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung den Beruf in einem öffentlichen Amt auszuführen. Mit dem jetzigen Gesetzentwurf soll eine eindeutige gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit in Einstellungsverfahren eine Dienststelle auch wirklich die Loyalität des Beschäftigten gegenüber dem Staat und seiner Verfassung sicherstellen kann. Die Regelanfrage ist dabei nur ein Baustein des Einstellungsverfahrens. Die jeweilige Dienststelle entscheidet im Einzelfall über die Eignung des Bewerbers oder der Bewerberin. Ich möchte nochmals festhalten und feststellen: Das Verfahren zur Überprüfung der Verfassungstreue von Bewerberinnen und Bewerbern im öffentlichen Dienst ist per se nichts Neues. Neu ist, dass man eine formalrechtliche Grundlage schafft, um hier Regelanfragen durchzuführen. Klar ist: Unser Staatsapparat darf weder durch eine extremistische Rechte noch durch eine extremistische Linke in Beschlag genommen werden. Das ist auch unsere Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Jeder und jede muss sich beim Umgang mit Staatsbediensteten darauf verlassen können, dass Beschäftigte ihrer Loyalitätspflicht gegenüber der Verfassung auch wirklich nachkommen. Darum plädiere ich für die Annahme des Gesetzentwurfs und der darin enthaltenen Änderung des Artikels 19 des Bayerischen Beamtengesetzes. Ein weiterer Punkt des Gesetzesvorschlags ist der Entfall der Anzeigepflicht bei der Wahrnehmung öffentlicher Ehrenämter wie auch bei einer unentgeltlichen Führung der Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft für Angehörige. Hier geht es schlicht um eine notwendige und sinnvolle Entbürokratisierung. Etwas umstritten war der Punkt, eine Rechtsgrundlage für den Dienstherrn zu schaffen, einseitig den Abbau von Mehrarbeit durch Freizeitausgleich anzuordnen. Hier ist uns wichtig zu betonen, dass diese Anordnung durch den Dienstherrn die Ausnahme bleiben soll und möglichst der Beschäftigte selbst den Abbau von Überstunden beantragen soll. Es ist aber im Sinne des Fürsorgeprinzips und im Sinne einer besseren Personalplanung in speziellen Fällen sinnvoll, diese einseitige Anordnung des Freizeitausgleichs durch den Dienstherrn zu ermöglichen. Als letzten Punkt möchte ich die Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe für Dienstanfänger im feuerwehrtechnischen Dienst ab dem zweiten Ausbildungsjahr herausgreifen. Die Unterhaltsbeihilfe soll von 60 % auf 66 % der Bemessungsgrundlage steigen. Das ist uns ein besonderes Anliegen, vor allem auch mir, um die hauptamtliche Basis für den Feuerwehrdienst zu unterstützen. In Zeiten des Fachkräftemangels ist es ein gutes Zeichen, dass wir die Unterhaltsbeihilfe für Dienstanfänger im zweiten Ausbildungsjahr um 10 % anheben können. Das ist ein Schritt, der in Zeiten angespannter Haushalte nicht unüberlegt geschehen darf, aber trotzdem wichtig und richtig ist. Ich bin froh, dass die Bayerische Staatsregierung mit diesem Gesetzentwurf so klar zeigt, dass sie hinter der wichtigen Arbeit der Feuerwehrmänner und -frauen steht. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Damit bin ich auch schon am Ende. Weitere Punkte hat nämlich bereits der Kollege Dietrich vollumfänglich genannt und ausgeführt. Ich bitte daher um Zustimmung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Tobias Reiß
Vielen Dank. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN: die Frau Kollegin Gülseren Demirel. Frau Kollegin, bitte schön.
Gülseren Demirel GRÜNE
Verehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Nachdem das die Zweite Lesung ist, werde ich mich bei diesem Gesetzentwurf auf den zentralen Punkt der Regelanfrage konzentrieren. Es sind ja ein paar im Detail sehr gute Sachen drin wie zum Besoldungsrecht oder bei der Bezahlung bei der Feuerwehr in der Ausbildung. Daher fragt man sich auch, wie man in so einem Gesetzentwurf, der sich bemüht, Entbürokratisierung vorzunehmen und eine moderne Arbeitswelt zu definieren, mit so einer Forderung nach einer Regelanfrage kommen kann. Was hat das da drin eigentlich zu suchen? Was bedeutet denn die Regelanfrage? Alexander Dietrich, Sie haben gesagt, es überrascht Sie, dass wir damit ein Problem haben. Mich überrascht, dass es Sie überrascht. "Regelanfrage" bedeutet, dass ich als Landtagsabgeordnete der Exekutive einen Blankoscheck, eine Allgemeinvollmacht ausstelle und sage: Sie haben jetzt die Entscheidungskompetenz, selbst zu entscheiden, bei welchen Personaleinstellungen eine Verfassungsschutzabfrage getätigt werden soll. Eine Verfassungsschutzabfrage bedeutet ein immenses Einschränken der Bürgerrechte. Deshalb ist das auch ein sehr sensibler Bereich. Es ist auch nicht so, dass wir dieses Instrument bisher nicht gehabt hätten. In bestimmten Berufsfeldern haben wir das Instrument: Polizeianwärter:innen, Richter:innen – besonders sensible Bereiche. Das gehört doch eigentlich zum Parlamentarismus: Wenn man aus der Exekutive heraus Schwächen erkennt, dann unterbreitet man dem Parlament Vorschläge, in welchem Bereich man dieses Instrument weiterentwickeln kann. Da wären wir auch sehr gerne bereit gewesen, mit Ihnen konstruktiv zu diskutieren. Ich glaube, wir brauchen uns nicht darüber zu streiten, dass wir Beamtinnen und Beamte brauchen, die auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Dass wir solche Themen immer wieder und in einer Häufigkeit hier diskutieren und sogar Ordnungsgelder im Parlament beschlossen haben, um würdig und respektvoll miteinander umzugehen, haben wir Ihnen von rechts außen zu verdanken. Daher sind Sie von der Rechts-außen-Partei die letzten, die sich hier als Opfer stilisieren können! (Beifall bei den GRÜNEN) Es ist als Abgeordnete mein Recht, mein Job, darauf zu achten, dass Bürgerrechte nicht beschnitten werden – man muss sehr sensibel damit umgehen. Dass dieses Recht nun mit einem Gesetzentwurf auf die Exekutive übertragen werden soll – und noch dazu ohne jegliche Kritik und ohne Diskussion –, soll ich einfach zur Kenntnis nehmen? Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten lieber unsere Institutionen widerstandsfähiger machen. Wir sind mit dabei, wenn es darum geht, dass der öffentliche Dienst wirklich eine demokratische Rolle übernimmt und auch eine Symbolwirkung in die Gesellschaft hinein hat. Da sind wir auch bereit, miteinander zu debattieren. Wir sind aber nicht bereit, in jeder Neueinstellung im öffentlichen Dienst einen potenziellen Antidemokraten zu sehen. Dem verweigern wir uns. So etwas gehört ins Parlament, in eine konstruktive Debatte. Zweitens verwundert mich, dass dieser Gesetzentwurf durch einen Änderungsantrag ergänzt wird, der nicht einmal fachlich diskutiert wird, aber die Möglichkeiten der Teilzeit beschränkt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was bedeutet denn Teilzeit? – Teilzeitstellen sind nicht Bittsteller-Arbeitsplätze. Teilzeitmodelle dienen der Gleichstellung. Teilzeitmodelle dienen dazu, den Spagat zwischen Beruf und Familie hinzukriegen. Teilzeitmodelle dienen dazu, dass Frauen, die leider Gottes im 21. Jahrhundert immer noch mehr in der Verantwortung der Familiensorge sind, die Möglichkeit haben, diese beiden Verantwortungsbereiche unter einen Hut zu bringen. Bevor im Fachausschuss darüber eine richtige fachpolitische, familienpolitische, frauenpolitische Debatte geführt werden kann, machen Sie das mit einem Änderungsantrag. Ich finde das im Interesse der Frauen und auch der Familienpolitik beschämend. Wir lehnen ab. (Beifall bei den GRÜNEN)
Tobias Reiß
Vielen Dank. – Als Nächster spricht der Kollege Horst Arnold für die SPD-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.
Horst Arnold SPD
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht von nur vier Minuten Redezeit muss ich mich darauf beschränken, dazu auszuführen, warum wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Wir nehmen zur Kenntnis, dass damit einige Fortschritte erzielt werden, die wir auch teilen. Es ist aber so, dass dadurch in der Abwägung massive Grundrechtseingriffe etabliert werden. Die Regelanfrage ist eine verdachtsunabhängige, regelmäßige Anfrage für jede Bewerberin und jeden Bewerber des öffentlichen Dienstes, ob denn in irgendeiner Art und Weise Verfassungstreue vorliegt oder nicht. Dieser Eingriff ist vor dem Recht des Artikels 33 Absatz 2 des Grundgesetzes abzuwägen, der jedem Mann und jeder Frau den freien Zugang zu öffentlichen Ämtern bzw. zum Beamtenwesen ermöglicht. Wir sind uns einig – jedenfalls wir demokratischen Fraktionen –, dass Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst nichts zu suchen haben und dass entsprechende Vorkehrungen getroffen werden müssen, um ihre Einstellung zu verhindern. (Beifall bei der SPD) Der Weg allerdings, den Sie vorschlagen, ist unseres Erachtens nichts anderes als die Wiedereinführung des alten Radikalenerlasses der Siebzigerjahre durch die Hintertür. Der Freistaat Bayern hat diesen Radikalenerlass 1991 selbst aufgehoben; Sie wollen ihn jetzt wieder einführen. Warum sind wir dagegen? – Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat. Wenn der Staat etwas von einem Bürger haben möchte, bedarf es eines sachlichen Grundes. Dann sind solche Eingriffe im Rahmen der Verhältnismäßigkeit abzustufen. Bisher ist es so gelaufen, dass Einstellungen auch in wichtigen bzw. gravierenden Bereichen in Bayern nach dem Bayerischen Beamtengesetz gelaufen sind. Es gab einen Fragebogen, in dem die Bewerberinnen und Bewerber Mitgliedschaften in diversen verdachtserregenden Vereinigungen ankreuzen sollten. Von daher hätte sich dann bei der Bearbeitung der entsprechenden Fragebögen möglicherweise eine Verdachtslage ergeben, die dann begründet eine Nachfrage beim Verfassungsschutz ausgelöst hätte. Jetzt ist es so: Wir brauchen diese Fragebögen in den verschiedenen Bereichen gar nicht, weil eine Regelanfrage ohne Wenn und Aber durchgeführt wird. Klar, auch das kann in einigen Fällen jetzt schon angedacht sein, wenn man sich Regelungen bei der Polizei, bei Lehrerinnen und Lehrern oder im Justizwesen vorstellt. Die Wesentlichkeitstheorie ist jedoch ein verfassungsrechtlicher Grundsatz. Das Parlament hat darüber zu entscheiden. Wenn Grundrechtseingriffe in gravierender Form festzustellen sind und durchgeführt werden müssen, muss das in Form eines Gesetzes statuiert sein. Was geschieht aber hier? – Hier wird der Staatsregierung ein Blankoscheck, eine Vollmacht für alle Zeiten in der Zukunft ausgestellt. Wenn eine andere Regierung möglicherweise – Gott verhüte es – mit ganz Rechtsaußen stattfindet, könnten sie diese Vollmacht für sich nutzen, bestimmte Dienstgruppierungen oder Beförderungsämter mit einer Regelanfrage zu überziehen, ohne dass das Parlament die Möglichkeit hat, dies zu kontrollieren. So ein Blankoscheck ist nicht verhältnismäßig und entspricht auch nicht unserer Vorstellung von dem, was im Parlament geregelt sein müsste. Wir können gerne darüber reden, ob Regelanfragen in diesem sensiblen Bereich per Gesetz zu etablieren sind. Wir können aber nicht darüber reden, dass es einzig und allein der Verwaltung obliegt, irgendwann mal zu entscheiden, ob im Forstwesen oder sonst wo Regelanfragen durchgeführt werden. Das ist unsere Aufgabe. Deswegen und neben vielen anderen Dingen werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Er geht an das Eingemachte der Verfassungsmäßigkeit, der Grundrechte und des parlamentarischen Systems heran. (Beifall bei der SPD)
Tobias Reiß
Für die Staatsregierung hat sich Herr Staatssekretär Martin Schöffel zu Wort gemeldet. Herr Staatssekretär, bitte schön.
Martin Schöffel
Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will nach diesen Ausführungen in aller Kürze zwei Dinge verdeutlichen. Erstens. Es wird auch zukünftig so sein, dass Teilzeit möglich ist. Das zur Klarstellung, weil Sie das angesprochen haben und auf Familien hingewiesen haben. In der Elternzeit, also in den ersten drei Lebensjahren des Kindes, ist es auch zukünftig möglich, dass sogar weniger als acht Stunden Teilzeit genehmigt werden. Die Mütter haben einen Anspruch darauf, ihre Arbeitszeit in der Elternzeit deutlich zu reduzieren. Wir machen nun Folgendes: Die familienpolitische Teilzeit, die bisher bis zum 18. Lebensjahr gegolten hat, gilt zukünftig bis zum 14. Lebensjahr. Diesen Anspruch gewähren wir. Die Mindestarbeitszeit wird dann auf zwölf Stunden hochgesetzt. Ich glaube, das kann von allen geleistet werden. Darüber hinaus, wenn das jüngste Kind älter als 14 Jahre ist, ist die Antragsteilzeit immer noch möglich. Kollege Dietrich hat das umfangreich ausgeführt. Ich will damit nur sagen: Familien sowie auch Eltern, die im Staatsdienst tätig sind, haben auch zukünftig die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit und die Familienarbeit zu kombinieren. Das gilt zuvörderst für kleine Kinder. Dann ist es bis zum 14. Lebensjahr des Kindes möglich, auch unterhälftig zu arbeiten. Man muss mindestens zwölf Stunden arbeiten. Ab dem 15. Lebensjahr sind es dann mindestens zwanzig Stunden. Das ist das eine. Zweitens, Kollege Arnold, haben Sie es so dargestellt, als ob sich bei der Anfrage beim Verfassungsschutz etwas grundlegend ändert. Es war bisher so, dass alle, die in den Staatsdienst eingestellt werden, einen Fragebogen ausfüllen müssen. Diesen wird es auch zukünftig geben. Es war bisher so, dass für gewisse Berufsgruppen eben auch eine Verfassungsschutzabfrage vorzunehmen ist. Das wird auch zukünftig so sein, dass Regelanfragen beim Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz auf bestimmte Bereiche bzw. Fachlaufbahnen begrenzt sein werden. Aktuell ist das die Regelanfrage bei erstmaliger Berufung in ein Richterverhältnis, bei Bewerbern der Fachlaufbahnen Polizei und Verfassungsschutz sowie bei Bewerbern mit Geburtsort in bzw. Staatsangehörigkeit zu bestimmten Staaten oder bei staatenlosen Bewerbern. Das Einzige, was sich ändert, ist, dass das zukünftig eben auf der Basis einer Rechtsverordnung geschieht. Ich denke, es ist ganz zwingend notwendig, dass wir auch zukünftig mit Sicherheit sagen können, dass der öffentliche Dienst in Bayern auf der Grundlage der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht und es entsprechend auch ohne Zweifel so ist, dass alle hinter unseren Werten stehen und auf der Basis unserer Verfassung tätig sind. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Tobias Reiß
Bleiben Sie bitte am Rednerpult. Wir haben eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung der Frau Kollegin Gülseren Demirel.
Gülseren Demirel GRÜNE
Herr Staatssekretär, meine Kritik an der Teilzeitbeschäftigung galt erstens dem Verfahren. Wir diskutieren einen Gesetzesentwurf in der Zweiten Lesung, und der Änderungsantrag zu so einem wichtigen Thema, der Teilzeit, erreichte den Verfassungsausschuss am letzten Donnerstag. Heute ist die Zweite Lesung. Der Umgang mit so einem familienpolitischen, gleichstellungspolitischen Thema ist beschämend. Das wollte ich damit sagen. Es hat eine Kommission beim Finanzminister gegeben. Da hat man sich auf 16 Jahre geeinigt. Kinder sollen also höchstens 16 Jahre alt sein, damit man Anspruch auf Teilzeit hat. So geht man mit einem so wichtigen Thema nicht um. Sie hätten eine fachpolitische Debatte, eine Evaluation machen sollen. – 80 % der Teilzeitbeschäftigten sind Frauen. – Das ist zu kritisieren, und dahinter stehe ich auch. (Beifall bei den GRÜNEN)
Martin Schöffel
Liebe Kollegin, Sie wissen genauso gut wie ich, wie lange dieses Thema jetzt schon diskutiert wird. (Beifall bei der CSU – Gülseren Demirel (GRÜNE): Eben!) Über diese geringe Veränderung, dass man jetzt sagt, die familienpolitische Teilzeit geht bis zum 14. Lebensjahr, nicht mehr bis zum 18., werden sich alle Jugendlichen freuen. Wenn man sagt, es müssen mindestens zwölf Stunden gearbeitet werden und nicht mindestens acht, dann sind das aus meiner Sicht marginale Änderungen, die dringend notwendig sind. Eigentlich wären auch ganz andere Dinge diskutiert worden und vorstellbar gewesen, um unseren öffentlichen Dienst und gerade auch das Schulwesen stabil zu halten. Es sind kleine Änderungen, und ich glaube, da können Sie wirklich sehr gut mitgehen. Es ist gut vorbereitet und kann heute abgestimmt werden. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Tobias Reiß
Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/7769, die Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 19/8529 und 19/8687, der Änderungsantrag der Fraktionen CSU und FREIE WÄHLER auf Drucksache 19/8758, der Änderungsantrag der CSU-Fraktion auf Drucksache 19/9104 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes auf Drucksache 19/9222. Zunächst ist über die auf Ausschussebene zur Ablehnung empfohlenen zwei Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzustimmen. Wir beginnen mit der Abstimmung über den Änderungsantrag betreffend "Gesetzliche Grundlage für Regelanfragen beim Landesamt für Verfassungsschutz zur Prüfung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst" auf Drucksache 19/8529. Wer entgegen dem Ausschussvotum diesem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Bei Gegenstimmen der Fraktionen FREIE WÄHLER, CSU und AfD. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Jetzt lasse ich über den Änderungsantrag betreffend "Arbeitszeitautonomie stärken, Anordnungsbefugnis zum Freizeitausgleich streichen" auf Drucksache 19/8687 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum diesem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind wiederum die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD sowie die AfD-Fraktion. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Bei Gegenstimmen der Fraktion FREIE WÄHLER und der CSU-Fraktion. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/7769. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass eine Änderung durchgeführt wird. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zugestimmt mit der Maßgabe, dass weitere Änderungen vorgenommen werden. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/9222. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion und die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind wiederum die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften". Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung haben die Änderungsanträge auf den Drucksachen 19/8758 und 19/9104 ihre Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt hiervon Kenntnis. Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 13 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Landespflegegeldgesetzes (Drs. 19/8147) - Zweite Lesung - hierzu: Änderungsantrag der Abgeordneten Roland Magerl, Andreas Winhart, Matthias Vogler u. a. und Fraktion (AfD) (Drs. 19/8528) und Änderungsantrag der Abgeordneten Ruth Waldmann, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib u. a. und Fraktion (SPD) (Drs. 19/8560) und Änderungsantrag der Abgeordneten Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Dr. Andrea Behr u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Thomas Zöller u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) (Drs. 19/8590) Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist Herr Kollege Bernhard Seidenath für die CSU-Fraktion. – Herr Kollege, bitte schön.
Bernhard Seidenath CSU
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Zweiter Lesung befassen wir uns heute mit dem Gesetz zur Änderung des Bayerischen Landespflegegeldgesetzes. Das ist ja auch ein ganz wichtiges Thema, ein Megathema; denn Pflege betrifft immer mehr Menschen in unserem Land. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird in den nächsten Jahren weiter steigen. Das ist ein Megathema, das die Menschen bewegt wie kaum ein anderes. Es geht weiterhin um nicht mehr und nicht weniger als darum, eine humanitäre Katastrophe zu verhindern. Wir wollen, wir müssen eine menschenwürdige Pflege sicherstellen, und daran, wie wir mit den Vulnerabelsten umgehen, den Pflegebedürftigen, zeigt sich die Humanität unserer Gesellschaft. Deshalb müssen wir die Rechtsgrundlagen anpassen. Wir müssen auch und gerade auf Bundesebene Pflege neu, anders und groß denken. Wir müssen die vielen Baustellen angehen. Pflege darf kein Armutsrisiko mehr sein. Wir brauchen eine auskömmliche Finanzierung. Wir müssen pflegende Angehörige wirksam entlasten und deutlich stärker unterstützen als bisher. Wir müssen Bürokratie abbauen. Wir brauchen wirksame Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel in der Pflege, und wir brauchen eine Vereinfachung und eine Regionalisierung von Strukturen, Entbürokratisierung und Digitalisierung. Wir brauchen mutige Schritte. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) In diesen Wunsch nach möglichst passgenauen und modernen Lösungen fügt sich auch unser Gesetzentwurf zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes ein. Wir brauchen passgenaue Lösungen für die Pflegebedürftigen und für ihre Angehörigen. Deshalb gibt es seit 2018 das Landespflegegeld mit einem Betrag von 1.000 Euro für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2, die den Hauptwohnsitz in Bayern haben. Dieser Betrag wird auf keine staatliche Leistung angerechnet. Ziel ist hier die Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen. Es geht darum, die Würde der Pflegebedürftigen zu stärken. Wir wollen aber reformieren. Wir müssen reformieren. Wir haben deshalb schon vor einiger Zeit angekündigt, das Pflegegeldjahr an das Kalenderjahr anzupassen. Zu Beginn des nächsten Jahres, 2026, wird also das Landespflegegeld für 2025 ausbezahlt, noch in voller Höhe, 1.000 Euro. Weil wir möglichst passgenaue Lösungen brauchen, müssen wir weiter reformieren. Die weitere Reformierung besteht darin, dass wir mit dem neuen Gesetzentwurf ab dem nächsten Jahr, 2026, Auszahlung dann Anfang 2027, die Direktzahlungen von 1.000 Euro auf 500 Euro halbieren, gleichzeitig aber das frei werdende Geld in die Strukturen der Pflege investieren. Nur ein Beispiel, weil die Verwendung des Geldes, dieser 232 Millionen Euro, die frei werden, noch nicht in Stein gemeißelt ist: Wenn die Investitionskosten übernommen werden, sei es in der ambulanten Pflege oder in der stationären Langzeitpflege, hilft das den Betroffenen, den Pflegebedürftigen und den Angehörigen ebenso sehr. Das kommt ihnen direkt zugute. Das stärkt die Pflege insgesamt. (Beifall bei der CSU – Unruhe – Glocke des Präsidenten) Alles folgt deshalb den Fragen: Wie können wir für das Megathema Pflege in Zukunft gute Lösungen finden? Wie können wir die Pflege und ihre Strukturen stärken? Wie können wir Schwachstellen abstellen? Familienentlastende Dienste wie Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, Helferkreise, Betreuungsgruppen und die Pflegebedürftigen unterstützende Konzepte des sozialen Nahraums müssen erheblich ausgebaut und ausgeweitet werden. Gleiches gilt für alternative Wohnformen, Pflegewohnungen und ambulant betreute Wohngemeinschaften. Es ist also gut, wenn in diese Strukturen und auch in Quartierskonzepte stärker investiert wird. Dies wird durch die im Gesetzentwurf vorgesehene Umstrukturierung der finanziellen Ressourcen, durch die Halbierung der Direktzahlungen und Investition der frei werdenden zweiten Hälfte, der rund 230 Millionen Euro pro Jahr, in die Pflegestruktur, möglich. Das ist eine gute Grundlage für moderne und passgenaue Pflegestrukturen, von denen dann letztlich alle profitieren. In diesem Zusammenhang ist es auch notwendig, eine Rechtsgrundlage zur Antragsbearbeitung durch eine automatische Einrichtung zu schaffen. Auch muss eine neue Datenschutzfolgenabschätzung durchgeführt werden. Auch dies beides sieht der neue Gesetzentwurf vor. In ihm regeln wir zudem, was uns im Ausschuss in Petitionen immer und immer wieder beschäftigt hat – ich schaue den Pflegebeauftragten der Staatsregierung, Herrn Thomas Zöller an, der die Petitionen in der Regel behandeln darf –, nämlich die Konstellation, dass anspruchsberechtigte Pflegebedürftige nach dem für die Auszahlung vorgesehenen Stichtag versterben, ohne dass die Auszahlung erfolgt war, oder – noch härter und gefühlt ungerechter – dass die Auszahlung erfolgt ist, nachdem der Pflegebedürftige verstorben war und dann das Landespflegegeld zurückgefordert werden musste. Hintergrund ist ja, dass das Landespflegegeld nicht vererblich ist. Deshalb haben die Erben, die Anspruchsberechtigten, (Unruhe – Glocke des Präsidenten) nach dem bisherigen Wortlaut des Gesetzes auch keine Möglichkeit, die dem verstorbenen Pflegebedürftigen ursprünglich zugestandene Auszahlung noch einzufordern. Das soll zwar auch in Zukunft so bleiben; in solchen Konstellationen, in denen die Pflegebedürftigen die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt haben, aber vor dem faktischen Zahlungseingang des Landespflegegeldes verstorben sind, soll aber auf eine Rückforderung verzichtet werden. Das ist gut so; das ist praktikabel; das ist human. Deswegen stelle ich ausdrücklich fest, dass das eine vernünftige, gute Lösung ist. Zu unserem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf sei nur noch gesagt, dass wir allen, die in diesem Jahr, 2025, einen Antrag auf Landespflegegeld stellen, die 1.000 Euro weiterhin in voller Höhe zukommen lassen wollen; sie brauchen aber einen Anspruch. Sie müssen also pflegebedürftig sein und mindestens Pflegegrad 2 haben, und sie müssen ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Mit dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Staatsregierung könnte es da Missverständnisse geben, deshalb unser Änderungsantrag, der das klarstellt. Die AfD fordert in ihrem Änderungsantrag eine Staffelung des Landespflegegeldes nach Pflegegraden zwischen 500 und 1.500 Euro. Sie schreibt dabei vom unterschiedlichen Unterstützungsbedarf der Pflegebedürftigen, und – ich zitiere – eine Staffelung nach Pflegegrad würde die tatsächliche Belastung und den individuellen Pflegeaufwand deutlich besser berücksichtigen. Meine Damen und Herren, darum geht es beim Landespflegegeld aber gar nicht. Das ist vielmehr Aufgabe und Zweck der sozialen Pflegeversicherung. Mit der Landesleistung Landespflegegeld werden die Menschenwürde der Pflegebedürftigen und ihr Selbstbestimmungsrecht gestärkt. Die Menschenwürde und das Selbstbestimmungsrecht sind bei Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 gleich; sie hängen nicht vom Pflegegrad ab. Deshalb geht der Antrag der AfD ins Leere. (Beifall bei der CSU) Wir werden diesen Antrag deshalb ablehnen. Die gleiche Argumentation führt uns auch zur Ablehnung des Änderungsantrags der SPD, der eine Staffelung nach finanzieller Bedürftigkeit vorsieht. Hier kommt als zweites Argument gegen den Antrag noch hinzu, dass der Aufwand für eine solche Bedürftigkeitsprüfung enorm wäre. Wir wollen ja Bürokratie abbauen und nicht neue aufbauen. Deswegen werden wir auch diesen Antrag ablehnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie nun herzlich, den Änderungen beim Landespflegegeld mitsamt dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zuzustimmen. Sie werden die Pflegestrukturen und unser Pflegesystem insgesamt besser machen. – Vielen Dank dafür. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Tobias Reiß
Vielen Dank. – Die Frau Kollegin Kerstin Celina hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.
Kerstin Celina GRÜNE
Sehr geehrter Herr Kollege Seidenath, Sie sprechen von humanitärer Katastrophe, davon, Angehörige zu entlasten, und dass es mutige Schritte und passgenaue Lösungen braucht. – All das haben wir 2018 gesagt, als mit dem Landespflegegeld das Geld mit der Gießkanne über das Land geschüttet wurde, aber eben nicht passgenaue Lösungen und echte Angehörigenentlastung finanziert wurden – sprich: Das Geld ist nicht in den Ausbau von Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege geflossen, nicht in verbindliche Pflegestrukturberatung in den Kommunen, nicht in die Förderung ambulanter Wohngemeinschaften, nicht in wohnortnahe Beratungs-, Vernetzungs- und Entlastungsangebote. Also all das, was wir brauchen, war 2018 bekannt. Trotzdem hat sich diese Regierung dazu entschlossen, inzwischen Milliarden in das Landespflegegeld zu investieren. Ich sage nicht, dass das Landespflegegeld eine schlechte Leistung in dem Sinne ist, dass es keine gute Anerkennung für die Angehörigen ist. Aber tatsächlich ist all das Geld nicht in die Entlastungsstrukturen geflossen, die wir gebraucht hätten, –
Tobias Reiß
Achten Sie bitte auf die Redezeit.
Kerstin Celina GRÜNE
– um die humanitäre Katastrophe, von der Sie jetzt reden, zu vermeiden.
Tobias Reiß
Ihre Redezeit ist zu Ende, Frau Kollegin.
Kerstin Celina GRÜNE
Ich finde, in den letzten sieben Jahren sind Chancen verpasst worden. (Beifall bei den GRÜNEN)
Bernhard Seidenath CSU
Ich schmunzle deswegen, weil ich mir bei der Ersten Lesung die Rede des Kollegen Andreas Hanna-Krahl anhören konnte. Er hat nämlich genau darauf eine Antwort gegeben, allerdings in einer anderen Weise als du jetzt. Er hat nämlich auch gesagt, warum das Landespflegegeld so wichtig ist und wann es für Pflegebedürftige zur Stärkung ihrer Menschenwürde notwendig war. Aber genau deswegen könntest du auch sagen: Ihr habt völlig recht, dass ihr das jetzt ändert. – Genau das tun wir jetzt nämlich. Wir investieren in die Pflegestrukturen. Das kostet einen Haufen Geld. Das klang jetzt so nach Kritik. Man könnte sagen: Super, die Staatsregierung hat genau den richtigen Weg eingeschlagen, wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu. – Das würde ich herzlich und dringend empfehlen. (Beifall bei der CSU)
Tobias Reiß
Vielen Dank. – Nächster Redner für die AfD-Fraktion: Kollege Roland Magerl. (Beifall bei der AfD)
Roland Magerl AfD
Sehr geehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Was wir gerade erleben, ist in einer gewissen Art und Weise ein Kahlschlag im sozialen Bereich, gerade bei den Schwächsten, angefangen von der Streichung des Kinderstartgeldes, also bei den Jüngsten, bei den Zukunftsträgern, bis hin zur Streichung von 50 % des Landespflegegeldes bei denen, die sich um das, was wir alles haben, die sich um dieses Land und den Aufbau verdient gemacht haben. Herr Seidenath, Sie haben gerade die Staffelung angesprochen und gesagt, dass das eigentlich an der Sache vorbeigehe. Das sehen wir nicht so. Gerade für Leute, die zu Hause pflegen, ist der zeitliche Aufwand, den sie erbringen, um für ihre Liebsten da zu sein, nach Pflegegraden gestaffelt. Deshalb ist es für uns auch elementar wichtig, dass die zu Pflegenden Arbeit derer, die sie pflegen, dementsprechend honorieren können und sie eine Anerkennung erhalten können. Deswegen ist für uns an dieser Stelle die Staffelung nicht von der Hand zu weisen. Deswegen haben wir den Änderungsantrag eingebracht, mit dem wir die Staffelung aufteilen: 500 Euro für Pflegegrad 2, 1.000 Euro für Pflegegrad 3 und darüber hinaus 1.500 Euro. Wir haben das durchgerechnet; das würde auch einiges an Einsparungen bringen, Geld, mit dem man dann in die Strukturen investieren kann. Apropos Struktur: Natürlich werden wir uns als Opposition an dieser Stelle mit Anfragen die Arbeit machen, herauszufinden, wie viel des eingesparten Geldes denn wirklich in die Struktur, in die Pflege fließt. Das ist für uns selbstverständlich. An dem Gesetzentwurf ist nicht alles schlecht. Dass einheitliche Auszahlung stattfinden soll, wird von der Bürokratie her vieles erschlagen. Das wird viele Petitionen aus dem Ausschuss nehmen. Das haben wir so auch schon in der Ersten Lesung gesagt. Da sind wir dabei. Wir werden auch Ihrem Änderungsantrag zustimmen. Dem Änderungsantrag der SPD werden wir nicht zustimmen; er geht uns nicht weit genug. Den Gesetzentwurf als Ganzes werden wir aus den Gründen, die wir genannt haben, ablehnen. Es ist einfach ein zu großer Einschnitt, gerade für die Leute, die es wirklich brauchen. Unserem Änderungsantrag stimmen wir selbstverständlich zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
Tobias Reiß
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER: Kollege Thomas Zöller.
Thomas Zöller FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es um die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Bayerischen Landespflegegeldgesetzes. Unser Ausschussvorsitzender Bernhard Seidenath hat ja schon alle Punkte abgearbeitet. Ich möchte noch kurz auf den einen oder anderen Punkt kurz eingehen. Die Kürzung des Landespflegegeldes auf 500 Euro für das Landespflegegeldjahr 2026 und dessen Auszahlung Anfang des Jahres 2027 hat mich als Patienten- und Pflegebeauftragter der Bayerischen Staatsregierung natürlich nicht in Euphorie versetzt. Aber Politik bedeutet auch, Kompromisse zu machen. Wir haben es gehört: Wir investieren die rund 230 Millionen Euro dann eben in die Infrastruktur, die wir ganz dringend brauchen: in Kurzzeitpflege, in Verhinderungspflege, in Tagespflege. Ich würde auch noch mehr in Quartiersmanagement investieren wollen. Auch beim Thema Gemeindeschwester oder Community Health Nurse – wie auch immer das Ganze genannt wird – braucht es noch etwas Entlastung für die pflegenden Angehörigen. All das können wir mit diesem Geld machen. Die Beantragung des Landespflegegeldes auf zwei Seiten war schon relativ einfach: bei Pflegegrad 2, man wohnt in Bayern, bekommt man das Landespflegegeld. Jetzt wollen wir die digitale Antragstellung durchbekommen; dann können wir im Landesamt für Pflege diese Anträge leichter bearbeiten. Aber keine Angst: Sollte jemand dabei sein, der diese Anträge nicht digital einreichen kann, ist das auch immer noch in Schriftform möglich. Gewünscht ist es in Zukunft aber natürlich digital. Ja, das Landesamt für Pflege verzichtet künftig auf die Rückforderung – wir haben es gehört –, wenn der Leistungsempfänger nach dem Ende des Pflegegeldjahres verstorben ist. Hier hatten wir im Ausschuss wahnsinnig viele Petitionen. Es ist natürlich immer ärgerlich, wenn Angehörige einen Tod hinnehmen, den Verlust eines lieben Menschen verschmerzen müssen, und dann eben das Landespflegegeld nicht bekommen bzw. zurücküberweisen müssen. Ich glaube, da haben wir jetzt viele, viele Punkte abgeräumt. Der Status quo im Moment: Wir haben in Bayern 600.000 pflegebedürftige Menschen, darunter auch 60.000 junge Menschen. Da die Gesundheitsversorgung in Bayern und Deutschland anscheinend gar nicht so schlecht ist, werden die älteren Menschen immer älter. Wir gehen davon aus, dass wir in Bayern demnächst eine Million Pflegebedürftige haben. Ich möchte deswegen die Zeit nutzen, um allen zu danken, die in der Pflege tätig sind. Früher war es immer ein Denken zwischen ambulanten Diensten und stationären Diensten: Wer kann welchen Job übernehmen? – Ich glaube, jeder ist im Moment froh, dass er mit seiner Arbeit hinterherkommt. Vielen Dank an alle ambulanten Dienste, vielen Dank an die stationären Einrichtungen, vielen Dank an den größten Pflegedienst Bayerns: die pflegenden Angehörigen. 80 % der zu Pflegenden werden zu Hause gepflegt. Da müssen wir helfen. Gerade eben hatten wir eine Besprechung mit einer Selbsthilfegruppe. Auch da müssen wir unterstützen, da müssen wir Hilfestellungen bieten. Abschließend: Ich bin froh darüber, dass wir auch nach der Gesetzesänderung noch ein Landespflegegeld in Bayern haben werden. Nur ganz kurz das kleine Beispiel von der Oma, die fünf Enkel hat: Alle rufen bei der Oma an und fragen, wie es ihr geht. Aber eine Enkelin geht eben hin und hilft beim Einkaufen, hilft beim Haushalt. Wenn dann diese ältere Dame dieser einen Enkelin mit den 500 Euro noch etwas Gutes tun und Danke sagen kann, dann ist das, glaube ich, eine schöne Geschichte für den zu Pflegenden und auch für die Selbstbestimmung im Alter. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Zum Änderungsantrag der SPD: Vielleicht hört man es manchmal bei mir raus, ich komme von der Gewerkschaft. Ich habe manchmal auch ein bisschen dieses Denken. Es hat ein bisschen Charme, nach dem Vermögen und Einkommen zu gehen. Aber ich sehe auch extrem viel Bürokratie auf uns zukommen, die wir ja abbauen wollen. Deswegen werden wir dagegen stimmen. Zum Änderungsantrag der AfD bezüglich der Staffelung nach Pflegegrad – bei Pflegegrad 2 500 Euro, bei Pflegegrad 3 1.000 Euro, bei Pflegegrad 4 und 5 1.500 Euro – will ich noch einmal sagen: Unser Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung. Das müssen wir dann wirklich über die staatlichen Zuschüsse und über das, was man von den Pflegeversicherungen bekommt, regeln. Ich bitte von daher um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Ich sage vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Morgen darf ich, glaube ich, zweimal nach Mitternacht sprechen, wenn niemand mehr zuhört. (Heiterkeit) Deshalb wünsche ich schon jetzt eine frohe Weihnachtszeit, ein gutes und vor allem gesundes neues Jahr. – Vielen Dank. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Tobias Reiß
Herr Kollege, wir haben noch eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung der Frau Kollegin Kerstin Celina.
Kerstin Celina GRÜNE
Lieber Thomas Zöller, du hast das Thema Digitalisierung aufgegriffen; ich habe dazu eine Nachfrage. Ich habe es schon in der letzten Ausschusssitzung angesprochen: Ich bin der Meinung, dass Digitalisierung da zwar gut ist, dass aber gerade bei dieser Klientel auch eine andere Form der Beantragung möglich sein muss. Das hast du bestätigt. Ich habe aber im Ausschussprotokoll nachgelesen: Es ist geplant, dass der Bescheid – also die Antwort des Ministeriums, dass die Menschen das Landespflegegeld kriegen – nur an eine E-Mail-Adresse geht. Ich glaube, die Menschen müssen das auch auf dem Postweg kriegen können. Wie ist da dein aktueller Stand? Wirst du dich dafür einsetzen, dass der Bescheid nicht nur digital rausgeht? Sonst würden pflegebedürftige Menschen davon abhängig gemacht, dass jemand anderes ein Postfach für sie anlegt, leert und so weiter.
Thomas Zöller FREIE WÄHLER
Genau. – Ich habe gerade gedacht, dass ich das gerade eben gesagt habe, aber du hast noch etwas Richtiges nachgeschoben: Ja, man kann sich den Antrag vom Landesamt für Pflege postalisch zuschicken lassen und ihn ausfüllen. Von daher gehe ich davon aus, dass man den Bescheid in dem Fall dann auch postalisch bekommt. Ich werde aber gern nachhaken und mich da schlau machen. Natürlich möchte auch ich als Patienten- und Pflegebeauftragter mich dafür einsetzen, dass die Leute ihren Bescheid bekommen. Sorry, es ist, wenn man den Bescheid und das, was da alles drinsteht, liest, schon schlimm genug. Man hat auch nicht verstanden, dass im Januar dieses Jahres eben noch einmal die 1.000 Euro bezahlt werden. Da ist ganz oft von den 500 Euro die Rede gewesen. Bescheide sind schwer zu lesen. Man sollte sie vielleicht, wenn man keine E-Mail-Adresse hat, auch per Post kriegen. Ich werde da noch einmal nachhaken. – Vielen Dank. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Tobias Reiß
Nächste Rednerin für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Kollegin Kerstin Celina.
Kerstin Celina GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf ändert die Staatsregierung das Landespflegegeldgesetz mit Wirkung zum 1. Januar 2026. Der Kern dieser Gesetzesänderung ist schnell beschrieben: Das Landespflegegeld wird von bislang 1.000 Euro auf 500 Euro jährlich halbiert. Offiziell begründet wird dieser Schritt mit einer steigenden Anzahl von Pflegebedürftigen, mit knapper werdenden Haushaltsmitteln, mit der notwendigen Priorisierung anderer Pflegeangebote. Das alles klingt nach nüchterner Haushaltslogik; aber tatsächlich ist es vor allem ein politisches Eingeständnis – ein spätes und stilles Eingeständnis. Das Bayerische Landespflegegeld war nämlich nie eine nachhaltige Antwort auf die Herausforderungen in der Pflege. (Beifall des Abgeordneten Tim Pargent (GRÜNE)) Im Gegenteil: Das Bayerische Landespflegegeld hat den Freistaat bzw. uns alle jährlich rund 465 Millionen Euro gekostet, einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag Jahr für Jahr. In den letzten sieben Jahren summiert sich das auf mehrere Milliarden Euro, die nicht in Pflegeinfrastruktur, nicht in Personal, nicht in Entlastungsangebote geflossen sind, sondern als pauschale Geldleistung ausgeschüttet wurden. Das 2018 eingeführte Bayerische Landespflegegeld war von Anfang an vor allem Symbolpolitik, wie übrigens vieles andere auch: 2013 wurde das Programm "Bayern barrierefrei" angekündigt – große Worte, wenig Wirkung –, 2018 gab es das Bayerische Familien- und das Bayerische Landespflegegeld als Wahlkampfbonus, 2023 war klar, dass das Programm "Bayern barrierefrei" – gemessen am eigenen Anspruch – gescheitert ist, 2025 wurden die familienpolitischen Leistungen wieder abgeschafft, das Bayerische Landespflegegeld wird halbiert, letzte Woche wurde dem Gehörlosengeld eine Absage erteilt, obwohl die CSU und die FREIEN WÄHLER es selbst versprochen hatten, und 2028 – ich prophezeie es Ihnen – werden wir uns wieder auf neue Wahlkampfversprechen freuen dürfen, die nach der nächsten Wahl dann wieder kassiert werden. (Beifall bei den GRÜNEN) Wir GRÜNE haben schon 2018 bei der Einführung des Bayerischen Landespflegegeldes gesagt: Mit Geldgeschenken verändert man keine Strukturen. Man schafft keine Zeit für Pflege, man lindert keinen Fachkräftemangel, man baut keine Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeplätze aus. Die CSU und die FREIEN WÄHLER haben deshalb mit dem Bayerischen Landespflegegeld pflegende Angehörige damals nicht nachhaltig entlastet, sondern nur kurzfristig beschenkt. Das Problem des Landespflegegeldes ist deswegen nicht nur seine Höhe, die heute zur Debatte steht – die Halbierung –, sondern das zugrunde liegende Prinzip: Es wird pauschal gezahlt, unabhängig vom Einkommen, ohne Zweckbindung, zusätzlich zur Pflegeversicherung. Das ist ein klassisches CSU-Gießkannenprinzip. Wer finanziell gut abgesichert ist, bekommt genauso viel wie jemand, der jeden Euro zweimal umdrehen muss. Das Paradoxe daran ist: Diejenigen, die wirklich Entlastung bräuchten, haben vom Bayerischen Landespflegegeld verhältnismäßig wenig profitiert; aber genau ihnen tut die Halbierung jetzt besonders weh. Mein Fazit ist: Mit Geldgeschenken gewinnt die CSU vielleicht Wahlen, aber im Kampf gegen den Pflegenotstand war das Bayerische Landespflegegeld komplett wirkungslos. Mein Appell an die Bayerische Staatsregierung lautet deshalb: Hören Sie auf, Pflegepolitik und Sozialpolitik nach Wahlterminen auszurichten, sondern nutzen Sie die verbleibenden Mittel endlich konsequent für eine nachhaltige betroffenenzentrierte Pflegeinfrastruktur, und investieren Sie in Strukturen, die auch in zehn und zwanzig Jahren noch nachhaltig tragen! (Beifall bei den GRÜNEN)
Tobias Reiß
Wir werden trotz des festgelegten Sitzungsendes die Debatte noch zu Ende führen; ich darf aber jetzt schon darauf hinweisen, dass es heute keine Abstimmung mehr geben wird, sondern erst morgen im Laufe der Sitzung. Ich rufe die Kollegin Ruth Waldmann auf.
Ruth Waldmann SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mir fällt also die Aufgabe zu, heute schon einmal die Tischrede für diejenigen zu halten, die nachher an der Parlamentsfeier teilnehmen. Morgen habe ich auch die Freude, dann nachts um halb drei das Licht auszuschalten. Es ist wie immer: Das Beste kommt zum Schluss. (Beifall bei der SPD) Ich komme zum Landespflegegeld: Bei der Einführung 2018 waren wir als SPD an Ihrer Seite, an der Seite der Regierungsfraktionen. Wir haben gemeinsam mit Ihnen dafür gestimmt, weil es auch uns darum ging, dass es hier ausdrücklich eine Wertschätzung und natürlich auch eine finanzielle Unterstützung für die Pflegebedürftigen selber und ihre Angehörigen sein sollte. Das Geld soll möglichst direkt bei ihnen ankommen und soll auch selbstbestimmt eingesetzt werden können. Das haben wir mit Überzeugung getan, weil wir um die hohen Belastungen – sowohl finanzieller Art als auch angesichts des Wissens darum, was es bedeutet, einen Angehörigen pflegen zu müssen – wissen. Uns ist das sehr bewusst. Deswegen wollen wir das auch beibehalten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch von den GRÜNEN, es ist nämlich von der Grundausrichtung her durchaus ein raffiniertes Instrument, weil es nämlich eines der wenigen Möglichkeiten ist, die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen selbst zu erreichen, selbst zu unterstützen und sie auch persönlich zu erreichen. Für viele wird dadurch erst die erste Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten möglich. Das ist die soziale Wirkung des Bayerischen Landespflegegeldes. Übrigens wären auch Verbände wie der Sozialverband VdK oder der Verein Pflegende Angehörige e. V. nicht dafür, wenn es so komplett wirkungslos wäre, wie das eben dargestellt wurde. Das sehen die nicht so, sie sind nämlich sehr enttäuscht darüber, dass es gekürzt wird. Das sehen wir in der Tat auch kritisch, weil wir genau diese soziale Wirkung in den Vordergrund stellen wollen. Natürlich macht es da einen Unterschied, ob jemand viel Geld hat und nicht so darauf angewiesen ist, eine zusätzliche Unterstützung zu bekommen, oder ob er oder sie es nicht hat. Deswegen wollen wir als SPD das Bayerische Landespflegegeld für diejenigen, die finanziell mehr als andere auf so etwas angewiesen sind, in voller Höhe beibehalten. (Beifall bei der SPD) Mit dem Argument, dass Ihnen das zu bürokratisch wäre, haben Sie unsere Forderungen schon im letzten Frühjahr abgelehnt. Deswegen haben wir unseren Vorschlag verändert und nachgebessert. Wir machen nämlich einen völlig unbürokratischen Vorschlag: Das Bayerische Landespflegegeld soll künftig nach dem Kriterium ausgezahlt werden, ob Menschen bereits Transferleistungen bekommen – seien es Grundsicherung, Hilfe zur Pflege, Wohngeld oder etwas anderes. Da ist schon einmal geprüft worden, ob eine soziale und finanzielle Bedürftigkeit besteht. Die muss man dann nach unserem Vorschlag nicht noch einmal nachweisen, sondern diejenigen, die darauf angewiesen sind, sollen das Bayerische Landespflegegeld auch künftig in voller Höhe von 1.000 Euro bekommen. Der Rest kann dann investiert werden. Das Bayerische Landespflegegeld ist nämlich bei den Menschen angekommen. Das sind in Bayern 400.000 Menschen im Jahr. Das sieht man unter anderem übrigens auch an den vielen Petitionen, die wir bekommen haben. Da ging es oft um die Auszahlungsmodalitäten. Da haben wir auch unter der Zeit schon immer wieder Verbesserungsvorschläge gemacht. Ein paar werden jetzt auch umgesetzt. Das finden wir gut. Das Problem an der jetzigen Kürzung ist aber unter anderem, dass sie denen, die sie betrifft, nicht kommuniziert wurde. Darüber beklagen sich sowohl der VdK als auch zum Beispiel der Verein Pflegende Angehörige e. V. als auch andere. Das ist schwierig, weil es uns an dieser Stelle besonders um die Wertschätzung ging. Wir als SPD werden natürlich sehr genau darauf achten, dass das von Ihnen künftig eingesparte Geld auch wirklich in zusätzliche Angebote – wie es besprochen ist – investiert wird und nicht zum Stopfen von Löchern verwendet wird für Dinge, die man ohnehin schon lange hätte machen müssen. Darauf werden wir sehr genau achten. Wir als SPD haben sogar einen Berichtsantrag dazu erfolgreich durchgebracht; den haben wir gemeinsam beschlossen. Das ist wichtig, weil diejenigen, bei denen jetzt das Geld eingespart wird, gar nicht mehr so viel davon haben, wenn künftig irgendwelche Strukturen aufgebaut werden. Darum ist es ganz dringend nötig, dass wir das in den Blick nehmen. (Beifall bei der SPD)
Tobias Reiß
Vielen Dank. – Für die Staatsregierung bitte ich die Frau Staatsministerin Ulrike Scharf an das Rednerpult.
Ulrike Scharf
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Damit keine Verwirrung auftaucht, stelle ich klar: Ich bin nicht die Gesundheitsministerin, aber ich bin ihre Vertreterin, und ich freue mich deshalb, zu dieser Zweiten Lesung sprechen zu dürfen; aber lassen Sie mich zu Beginn ein Wort an Frau Celina richten. Frau Celina, Sie haben vom Scheitern des Programms "Bayern barrierefrei" gesprochen. (Kerstin Celina (GRÜNE): Ja!) – Ich darf Ihnen sagen: 2013 ist das Ziel ausgegeben worden. Wir haben seitdem 1,4 Milliarden Euro in das Programm "Bayern barrierefrei" investiert. Ich kann Ihnen sagen: Es ist und bleibt eine Daueraufgabe. Erst gestern durfte ich wieder ein Signet "barrierefrei" an das Sozialgericht Nürnberg überreichen. Es ist hocherfreulich, dass ein altes Gebäude tatsächlich auch so ertüchtigt werden kann, dass es barrierefrei zugänglich ist. (Zuruf der Abgeordneten Kerstin Celina (GRÜNE)) Hier ist der Beweis erbracht, dass Denkmalschutz und Barrierefreiheit zusammengehen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Aber lassen Sie mich noch einmal sagen: Es ist und bleibt eine Daueraufgabe, und das wissen auch alle, die damit zu tun haben. Sie sagen, wir würden Entscheidungen an Wahlen ausrichten. – Ich muss Ihnen sagen: Wir haben am 8. März eine Kommunalwahl. Wenn es danach ginge, hätten wir solche Entscheidungen, die jetzt zu treffen waren, nicht getroffen; aber wir haben als Staatsregierung eine Gesamtverantwortung für den Haushalt. Wir haben eine Gesamtverantwortung, auch Entscheidungen zu treffen, die in der Abwägung auch einmal schwierig sind. Dazu zählt auch das Bayerische Landespflegegeld. Wir beraten heute in Zweiter Lesung über die Änderung des Bayerischen Landespflegegeldgesetzes, mit dem wir die Pflege in Bayern stärken und die Verbesserungen bei der Antragstellung und beim Bezug des Bayerischen Landespflegegeldes herbeiführen wollen. Ich darf den Inhalt des Gesetzentwurfs ganz kurz noch einmal zusammenfassen. Er enthält drei zentrale Punkte: Erstens. Das Bayerische Landespflegegeld wird für das Landespflegegeldjahr 2026 auf 500 Euro abgesenkt, und dessen Auszahlung erfolgt Anfang des Jahres 2027. Zweitens. Wir machen den Weg für das digitale Antrags- und Entscheidungsverfahren beim Bayerischen Landespflegegeld frei, indem im Gesetz künftig auf das Schriftformerfordernis verzichtet wird. Heute in der Debatte ist schon mehrfach angesprochen worden, dass es selbstverständlich auch den analogen Weg geben wird und der Antrag postalisch gestellt werden kann. Ich gehe sehr davon aus, dass der Bescheid – wie Herr Zöller auch sagte – dann auch analog und per Post zugeschickt werden kann. Drittens. Künftig wird auf die Rückforderung verzichtet, wenn der Leistungsempfänger nach dem Ende des Pflegegeldjahres verstorben ist, das Landespflegegeld aber nicht vor seinem Tod auf seinem Konto eingegangen ist. Wir beseitigen damit eine Regelung, die von vielen Menschen als ungerecht empfunden worden ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aufgrund des demografischen Wandels wird es immer mehr pflegebedürftige Menschen in Bayern geben. Gleichzeitig wird das, was wir informelle Pflege nennen, also die Pflege durch die Angehörigen zu Hause, stetig zurückgehen, und das, obwohl wir eigentlich viel mehr pflegende Angehörige bräuchten, die diese verantwortungsvolle Aufgabe dann auch übernehmen. Um sicherzustellen, dass Pflegebedürftige trotzdem möglichst selbstbestimmt und im gewohnten Umfeld weiterleben können, wenn sie das wollen, müssen wir Alternativen schaffen. Durch die Absenkung des Landespflegegelds auf 500 Euro reagieren wir zum einen auf die anstehenden haushalterischen Herausforderungen. Zum anderen werden wir frei werdende Mittel für die Stärkung beispielsweise von Quartierskonzepten oder den Ausbau von alternativen Wohnformen einsetzen. Die abzulehnenden Änderungsanträge der Fraktionen SPD und AfD gehen davon aus, dass das Landespflegegeld zur Deckung des Unterstützungsbedarfs gewährt wird, und sehen entweder eine einkommensabhängige oder eine pflegegradabhängige Staffelung des Landespflegegelds vor. Das Landespflegegeld wird jedoch – das wurde heute schon mehrfach in der Aussprache betont – zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Pflegebedürftigen gewährt und gerade nicht zur finanziellen Sicherung des Lebensunterhalts. Hintergrund für die geplante Absenkung des Landespflegegelds ist das Ziel, pflegerische Versorgungsstrukturen zu stärken. Der angenommene Änderungsantrag der Regierungsfraktionen dient dazu, unberechtigte Auszahlungen von Landespflegegeld zu vermeiden. Danke sehr für diesen Antrag. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Bayern ist das einzige Bundesland, das Landespflegegeld gewährt. Es ist und bleibt eine wichtige Leistung. Aber es ist an der Zeit, auf die veränderten Gegebenheiten zu reagieren und sich ihnen anzupassen. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu diesem Gesetz. Die Abstimmung werden wir dann morgen vornehmen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Tobias Reiß
Frau Kollegin Celina hat sich noch zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte schön.
Kerstin Celina GRÜNE
Frau Ministerin, ich möchte es wirklich noch einmal klarstellen. Ich glaube, Sie vertreten jetzt gerade Judith Gerlach, weil sie heute nicht da ist. Vielleicht wissen Sie die Antwort gerade nicht. Aber es ist mir wirklich wichtig. Das Landespflegegeldgesetz gilt in der neuen Form in wenigen Wochen, und Sie können mir jetzt nicht beantworten, ob der Bescheid dann an die Leute per Post geschickt wird. Im Ausschuss ist es vom Ministerium anders gesagt worden. Da hieß es, der Antrag geht per Post, aber nicht der Bescheid. Ich würde schon erwarten, dass Sie als Ministerin jetzt in der Lage sind, mir zu sagen, dass es so ist oder nicht so ist. Stattdessen kommt ein "Ich gehe davon aus, dass", und das wenige Wochen, bevor das Gesetz in Kraft tritt. Das finde ich nicht zufriedenstellend, um es vorsichtig zu sagen.
Ulrike Scharf
Frau Celina, das ist doch Handwerk. Man kann es sich jetzt überlegen: Wenn jemand das Landespflegegeld postalisch beantragt, kriegt er das zugeschickt. Da gibt es keine E-Mail-Adresse, wohin man den Bescheid zurückschicken kann. Ich verstehe diese Aufregung überhaupt nicht. Natürlich wird das so geregelt werden. Ich erinnere mich gut, wir haben zum Beispiel bei uns im Ministerium die Härtefallthemen abgearbeitet, als es um Energiezuschüsse oder um Unterstützung ging. Ja, 99 % wurden digital beantragt. Aber selbstverständlich gab es auch die postalische und die manuelle Beantragung. Dann gibt es auch manuell einen Bescheid. Das sage ich Ihnen jetzt hier zu. Das wird mit Sicherheit so übernommen im Gesundheitsministerium. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Tobias Reiß
Vielen Dank. – Damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung. Wie gesagt, die Abstimmung zum aufgerufenen Tagesordnungspunkt 13 findet dann im Laufe der morgigen Sitzung statt. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und bedanke mich. (Schluss: 18:14 Uhr) Anlage 1 zum Protokoll 19/65 Beschlussempfehlungen der Ausschüsse, die der Abstimmung über die nicht einzeln zu beratenden Verfassungsstreitigkeiten, Europaangelegenheiten und Anträge zugrunde gelegt wurden (Tagesordnungspunkt 2) Es bedeuten: (E) einstimmige Zustimmungsempfehlung des Ausschusses (G) Zustimmungsempfehlung des Ausschusses mit Gegenstimmen (ENTH) Zustimmungsempfehlung des Ausschusses mit Enthaltungen oder Enthaltung einer Fraktion im Ausschuss (A) Ablehnungsempfehlung des Ausschusses oder Ablehnung einer Fraktion im Ausschuss (Z) Zustimmung einer Fraktion im Ausschuss Verfassungsstreitigkeiten 1. Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 20. Oktober 2025 (Vf. 15-VII-25) betreffend Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Art. 82 Abs. 5 Nr. 6 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBI. S. 588, BayRS 2132-1-B), die zuletzt durch die §§ 4 und 5 des Gesetzes vom 25. Juli 2025 (GVBI. S. 254) geändert worden ist PII-3001-2-39 Drs. 19/9200 (G) Votum des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration I. Der Landtag beteiligt sich an dem Verfahren. II. Die Klage ist unzulässig, jedenfalls aber unbegründet. III. Zum Vertreter des Landtags wird der Abgeordnete Dr. Alexander Dietrich bestellt. CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z A Z Z Protokoll 19/65 2. Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 27. Oktober 2025 (Vf. 16-VII-25) betreffend Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 19 „Sondergebiet Abfallverwertung Niernsdorf“ der Gemeinde Hohenkammer vom ? (beschlossen am 23. Juni 2020) PII-3001-2-41 Drs. 19/9201 (G) Votum des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration Der Landtag beteiligt sich nicht am Verfahren. CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z A Z Z Europaangelegenheiten 3. Nichtlegislatives Vorhaben der Europäischen Union Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen-EU-Bevorratungsstrategie: Stärkung der materiellen Krisenvorsorge der EU COM(2025) 528 final BR-Drs. 345/25 Drs. 19/8420, 19/9149 (E) [X] Votum des endberatenden Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen Der Landtag nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und bittet um Berücksichtigung der auf Drs. 19/9149 veröffentlichten Bedenken im weiteren Verfahren. Der Beschluss des Bayerischen Landtags wird unmittelbar an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament, den Ausschuss der Regionen und den Deutschen Bundestag übermittelt. CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z Protokoll 19/65 4. Konsultationsverfahren der Europäischen Union Sport, Jugend Eine strategische Vision für den Sport in Europa: Stärkung des europäischen Sportmodells 15.09.2025 - 08.12.2025 Drs. 19/8423, 19/9150 (E) [X] Votum des endberatenden Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen Der Bayerische Landtag gibt im Konsultationsverfahren die auf Drs. 19/9150 veröffentlichte Stellungnahme ab. Der Beschluss des Bayerischen Landtags wird unmittelbar an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament, den Ausschuss der Regionen und den Deutschen Bundestag übermittelt. CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 5. Konsultationsverfahren der Europäischen Union Inneres Europäische Grenz- und Küstenwache – Aktualisierung der EU-Vorschriften 21.08.2025 - 27.11.2025 Drs. 19/8525, 19/9151 (G) [X] Votum des endberatenden Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen Der Bayerische Landtag nimmt das Konsultationsverfahren zum Anlass, die auf Drs. 19/9151 veröffentlichte Stellungnahme abzugeben. Der Beschluss des Bayerischen Landtags wird unmittelbar an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament, den Ausschuss der Regionen und den Deutschen Bundestag übermittelt. CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z A A Protokoll 19/65 6. Konsultationsverfahren der Europäischen Union Wettbewerb Vorschriften über staatliche Beihilfen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk – Evaluierung 15.10.2025 - 14.01.2026 Drs. 19/8685, 19/9206 (ENTH) [X] Votum des endberatenden Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen Der Bayerische Landtag nimmt das Konsultationsverfahren zum Anlass, die auf Drs. 19/9206 veröffentlichte Stellungnahme abzugeben. Der Beschluss des Bayerischen Landtags wird unmittelbar an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament, den Ausschuss der Regionen und den Deutschen Bundestag übermittelt. CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z ENTH Z Z 7. Konsultationsverfahren der Europäischen Union Beschäftigung und Soziales, Forschung und Innovation, Binnenmarkt Rechtsakt über den Europäischen Forschungsraum 13.10.2025 - 05.01.2026 Drs. 19/8686, 19/9197 (E) [X] Votum des endberatenden Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen Der Bayerische Landtag nimmt das Konsultationsverfahren zum Anlass, die auf Drs. 19/9197 veröffentlichte Stellungnahme abzugeben. Der Beschluss des Bayerischen Landtags wird unmittelbar an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament, den Ausschuss der Regionen und den Deutschen Bundestag übermittelt. CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z ohne Z Z Die AfD-Fraktion hat beantragt, das Votum „Zustimmung“ zugrunde zu legen. Protokoll 19/65 8. Konsultationsverfahren der Europäischen Union Binnenmarkt Konsultation zu EU-Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge – Überarbeitung 03.11.2025 - 26.01.2026 Drs. 19/8818, 19/9198 (ENTH) [X] Votum des endberatenden Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen Der Bayerische Landtag nimmt das Konsultationsverfahren zum Anlass, die auf Drs. 19/9198 veröffentlichte Stellungnahme abzugeben. Der Beschluss des Bayerischen Landtags wird unmittelbar an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament, den Ausschuss der Regionen und den Deutschen Bundestag übermittelt. CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z ENTH Z Z 9. Konsultationsverfahren der Europäischen Union Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Sondierung: Ökologische/biologische Produktion – gezielte Aktualisierungen und Vereinfachung 21.10.2025 - 18.11.2025 Drs. 19/8819, 19/9122 (E) [X] Votum des endberatenden Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen Der Bayerische Landtag nimmt das Konsultationsverfahren zum Anlass, die auf Drs. 19/9122 veröffentlichte Stellungnahme abzugeben. Der Beschluss des Bayerischen Landtags wird unmittelbar an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament, den Ausschuss der Regionen und den Deutschen Bundestag übermittelt. CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z Protokoll 19/65 Anträge 10. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Paul Knoblach u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bericht zu Notfallzulassungen von Insektiziden gegen die Schilf-Glasflügelzikade in Bayern – Risiken, Monitoring und Alternativen Drs. 19/7353, 19/9054 (G) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z A Z Z 11. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Andreas Hanna-Krahl u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schutz durch Sichtbarkeit – Gewalt gegen medizinisches Personal erkennen und begegnen – Fachgespräch zum Handlungsbedarf Drs. 19/7465, 19/9184 (ENTH) Votum des federführenden Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Prävention CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z ENTH Z Z 12. Antrag der Abgeordneten Gerd Mannes, Ralf Stadler, Harald Meußgeier und Fraktion (AfD) Berichtsantrag zu den Perspektiven des Anlagenbestands landwirtschaftlicher Betriebe im Bereich Biogas und Biomethan Drs. 19/7628, 19/9055 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A Protokoll 19/65 13. Antrag der Abgeordneten Harald Meußgeier, Gerd Mannes, Christin Gmelch und Fraktion (AfD) Biodiversität stärken I: Waldbeweidung fördern! Drs. 19/7798, 19/9056 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 14. Antrag der Abgeordneten Gerd Mannes, Harald Meußgeier, Christin Gmelch und Fraktion (AfD) Aufklärung über Auswirkungen der Vorgaben zu Gewässerrandstreifen Drs. 19/7807, 19/9057 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 15. Antrag der Abgeordneten Ralf Stadler, Harald Meußgeier, Gerd Mannes und Fraktion (AfD) Landwirte bei artgerechten Schlachtmethoden stärker unterstützen: Überregionales Siegel „Stressfreie Schlachtung“ einführen! Drs. 19/7841, 19/9058 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 16. Antrag der Abgeordneten Rene Dierkes, Martin Böhm, Dieter Arnold u.a. und Fraktion (AfD) Förderung für das „Modellprojekt Äthiopische Fachkräfte für den bayerischen Arbeitsmarkt“ einstellen Drs. 19/7931, 19/9190 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A Protokoll 19/65 17. Antrag der Abgeordneten Ralf Stadler, Gerd Mannes, Harald Meußgeier und Fraktion (AfD) Expertenanhörung zur Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen kleinbäuerlichen Landwirtschaft Drs. 19/8106, 19/9059 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 18. Antrag der Abgeordneten Roland Magerl, Elena Roon, Franz Schmid u.a. und Fraktion (AfD) Expertenanhörung zur Zunahme von Entwicklungsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern in Bayern: Ursachen, Bundesdurchschnitt und Wirksamkeit von Maßnahmen Drs. 19/8205, 19/9127 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 19. Antrag der Abgeordneten Ralf Stadler, Gerd Mannes, Johannes Meier und Fraktion (AfD) „Urlaub dahoam“ – Vergünstigungen für einheimische Besucher statt neuer Abgaben Drs. 19/8211, 19/9060 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 20. Antrag der Abgeordneten Florian Köhler, Oskar Lipp, Johannes Meier u.a. und Fraktion (AfD) Situation, Förderung und Ausbau kommerzieller familienorientierter Freizeit- und Bildungszentren in Bayern Drs. 19/8238, 19/9135 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. Protokoll 19/65 21. Antrag der Abgeordneten Florian Köhler, Oskar Lipp, Johannes Meier und Fraktion (AfD) Systematische Beobachtung guter Praxis und Leistungsvergleiche zur Stärkung von Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung in Bayern Drs. 19/8239, 19/9137 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 22. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Paul Knoblach u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einführung einer verbindlichen Haltungsverordnung für Milchkühe Drs. 19/8242, 19/9061 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 23. Antrag der Abgeordneten Rene Dierkes, Dieter Arnold, Martin Böhm u.a. und Fraktion (AfD) Restriktive Einbürgerungspraxis in Bayern – Schutz der Staatsangehörigkeit durch Transparenz und strenge Prüfung Drs. 19/8246, 19/9124 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 24. Antrag der Abgeordneten Rene Dierkes, Martin Böhm, Dieter Arnold u.a. und Fraktion (AfD) Die Förderung von Projekten in Tunesien an die Rücknahmebereitschaft für eigene Staatsbürger knüpfen Drs. 19/8249, 19/9189 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A Protokoll 19/65 25. Antrag der Abgeordneten Ruth Müller, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib u.a. SPD Verbraucherinnen und Verbraucher vor gepanschtem Honig schützen – regionale Imkerei stärken Drs. 19/8275, 19/9128 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 26. Antrag der Abgeordneten Ruth Waldmann, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib u.a. SPD Bayernweite Verbleibstudie für Pflegeauszubildende und Pflegefachkräfte – Evidenzbasierte Grundlagen für die Pflegepolitik schaffen Drs. 19/8282, 19/9185 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Prävention CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A ENTH A Z 27. Antrag der Abgeordneten Holger Grießhammer, Arif Taşdelen, Christiane Feichtmeier u.a. SPD Starkes Bayern – Attraktiver öffentlicher Dienst! Drs. 19/8369, 19/9181 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 28. Antrag der Abgeordneten Harry Scheuenstuhl, Christiane Feichtmeier, Holger Grießhammer u.a. SPD Kommunen stärken: Nachhaltige Verbesserung der Finanzen für unsere Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke Drs. 19/8370, 19/9129 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z Protokoll 19/65 29. Antrag der Abgeordneten Harald Meußgeier, Christin Gmelch, Gerd Mannes und Fraktion (AfD) Ausbreitung von Waschbären in Bayern Drs. 19/8371, 19/9130 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 30. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Laura Weber u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hotspots frühzeitig identifizieren – Systematisches Monitoring für Böden, Gewässer und Trinkwasser auf Belastung mit PFAS und anderen Ewigkeitschemikalien Drs. 19/8380, 19/9131 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 31. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Paul Knoblach u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Keine Langstreckentransporte von Schlachthennen – tiergerechte Schlachtstätten in Bayern Drs. 19/8381, 19/9132 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z Protokoll 19/65 32. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Christian Zwanziger u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Seilbahnförderprogramm den Anforderungen eines nachhaltigen Tourismus anpassen Drs. 19/8382, 19/9062 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 33. Antrag der Abgeordneten Ralf Stadler, Harald Meußgeier und Fraktion (AfD) Stromerzeugung in der Entwaldungsverordnung verankern – Die bayerischen Wälder dürfen nicht beliebig abgeholzt werden! Drs. 19/8386, 19/9063 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 34. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Sanne Kurz u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Musikalische Bildung sichern – Personal- und Betriebskosten realistisch abbilden Drs. 19/8399, 19/9084 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z Protokoll 19/65 35. Antrag der Abgeordneten Arif Taşdelen, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib u.a. SPD Schutzkonzepte konsequent weiterentwickeln – Aktueller Sachstand zu Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Bayern Drs. 19/8408, 19/9182 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 36. Antrag der Abgeordneten Volkmar Halbleib, Arif Taşdelen, Harry Scheuenstuhl u.a. SPD Stärkung der Personalausstattung in der Steuerverwaltung – Für einen umfassenden und gerechten Steuervollzug in Bayern! Drs. 19/8411, 19/9134 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 37. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Jürgen Mistol u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Staatliche Liegenschaftspolitik neu ausrichten – Vorrang für Erbpacht und nachhaltige Nutzung sichern Drs. 19/8412, 19/9142 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z Protokoll 19/65 38. Antrag der Abgeordneten Arif Taşdelen, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib u.a. SPD Förderung des Vereinssports in Bayern soll olympiareif werden! – Bericht über Möglichkeiten einer verbesserten und effektiveren Förderung der Sportvereine Drs. 19/8419, 19/9114 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 39. Antrag der Abgeordneten Markus Striedl, Katrin Ebner-Steiner, Benjamin Nolte u.a. und Fraktion (AfD) Berücksichtigung des bayerischen Tourismus bei der Gestaltung des Fahrplans der Deutschen Bahn Drs. 19/8436, 19/9028 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 40. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Sanne Kurz u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Digitale Giganten beteiligen: Unterstützung für regionale Medien durch Plattformsoli Drs. 19/8439, 19/9139 (ENTH) Votum des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z ENTH Z Z 41. Antrag der Abgeordneten Florian Köhler, Oskar Lipp, Johannes Meier und Fraktion (AfD) ESG-Bürokratieirrsinn beenden – Bayerische Unternehmen von unnötigen Berichtspflichten entlasten Drs. 19/8445, 19/9140 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. Protokoll 19/65 42. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Martin Stümpfig u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hängepartie beenden – Agri-PV endlich freigeben Drs. 19/8446, 19/9141 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 43. Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Holger Grießhammer, Anna Rasehorn, Volkmar Halbleib u.a. und Fraktion (SPD) Schutz des Tiefengrundwassers in Bergen – Einhaltung der rechtlichen Vorgaben durchsetzen Drs. 19/8466, 19/9133 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 44. Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u.a. und Fraktion (AfD) Nein zum digitalen Euro – Ja zur Freiheit beim Bezahlen Drs. 19/8467, 19/9188 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 45. Antrag der Abgeordneten Gerd Mannes, Harald Meußgeier, Christin Gmelch und Fraktion (AfD) Deindustrialisierung durch CO -Emissionshandel und Energiewende verhindern – Chemische Industrie in Bayern erhalten! Drs. 19/8492, 19/9143 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. Protokoll 19/65 46. Antrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Tobias Beck u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Jürgen Baumgärtner, Martin Wagle, Konrad Baur u.a. CSU Dem Pilotenmangel entgegenwirken – für eine Flexibilisierung der starren Altersgrenze! Drs. 19/8493, 19/9029 (G) Votum des federführenden Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z A ENTH A 47. Antrag der Abgeordneten Benjamin Nolte, Ulrich Singer, Ferdinand Mang und Fraktion (AfD) Künstliche Intelligenz in Bayern: Forschungsbericht über weitere Einsatzmöglichkeiten, deren Risiken und wissenschaftliche Erkenntnisse Drs. 19/8499, 19/9144 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 48. Antrag der Abgeordneten Rene Dierkes, Martin Böhm, Dieter Arnold u.a. und Fraktion (AfD) Die Migrationswende hinsichtlich Syriens umsetzen – Die weitere Aufnahme stoppen und die Rückkehr vorantreiben Drs. 19/8520, 19/9125 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A Protokoll 19/65 49. Antrag der Abgeordneten Florian Köhler, Oskar Lipp, Johannes Meier und Fraktion (AfD) Behördengänge für „Offliner“ auch in Zukunft analog ermöglichen! Drs. 19/8535, 19/9115 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 50. Antrag der Abgeordneten Alexander Flierl, Kerstin Schreyer, Bernhard Seidenath u.a. CSU, Florian Streibl, Felix Locke, Marina Jakob u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Beschleunigung der Neugenehmigungen bestehender Wasserkraftanlagen in Bayern Drs. 19/8558, 19/9136 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z ohne Die SPD-Fraktion hat beantragt, das Votum „Zustimmung“ zugrunde zu legen. 51. Antrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Nikolaus Kraus u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Alexander Flierl, Tanja Schorer-Dremel, Volker Bauer u.a. CSU Schutz heimischer Imker – Billigimporte von Honig weiterhin wirksam bekämpfen und Qualitätsstandards sichern Drs. 19/8559, 19/9138 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z Protokoll 19/65 52. Antrag der Abgeordneten Ruth Waldmann, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib u.a. SPD Situation der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) – Registrierung und strukturelle Probleme Drs. 19/8565, 19/9186 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Prävention CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 53. Antrag der Abgeordneten Alfred Grob, Holger Dremel, Bernhard Seidenath u.a. CSU, Florian Streibl, Felix Locke, Bernhard Heinisch u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Wissenschaftliche Untersuchung zur Bedarfsfeststellung einer Randzeitenausweitung an ausgewählten Rettungstransporthubschrauber-Standorten Drs. 19/8591, 19/9116 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 54. Antrag der Abgeordneten Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Thomas Huber u.a. CSU, Florian Streibl, Felix Locke, Wolfgang Hauber u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) „Partydroge“ Ketamin Drs. 19/8592, 19/9187 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Prävention CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z Protokoll 19/65 55. Antrag der Abgeordneten Alfred Grob, Holger Dremel, Prof. Dr. Winfried Bausback u.a. CSU, Florian Streibl, Felix Locke, Christian Lindinger u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Christiane Feichtmeier, Arif Taşdelen, Holger Grießhammer u.a. und Fraktion (SPD) Nachwuchs für unsere Bayerische Polizei sichern: Mindestalter überprüfen Drs. 19/8593, 19/9183 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 56. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Patrick Friedl u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Anna Rasehorn, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib u.a. und Fraktion (SPD) Expertenanhörung zur Novelle des Wassergesetzes der Staatsregierung Drs. 19/8601, 19/9180 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A ENTH Z Z 57. Antrag der Abgeordneten Jörg Baumann, Richard Graupner, Florian Köhler und Fraktion (AfD) Verkehrsbehinderungen und Polizeieinsätze im Zusammenhang mit Hochzeitskorsos in Bayern seit 2019 Drs. 19/8616, 19/9117 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A Protokoll 19/65 58. Antrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Bernhard Heinisch u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Holger Dremel, Prof. Dr. Winfried Bausback, Norbert Dünkel u.a. CSU Sommermärchen reloaded: Für eine Ausrichtung der Fußball-Europameisterschaft der Frauen 2029 in Deutschland und Bayern Drs. 19/8678, 19/9118 (E) Über den Antrag wird einzeln abgestimmt. 59. Antrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Bernhard Heinisch u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Holger Dremel, Prof. Dr. Winfried Bausback, Norbert Dünkel u.a. CSU Moderne Technik für mehr Effizienz im Einsatz: Bericht über den Einsatznutzen von Löschrobotern Drs. 19/8679, 19/9119 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z Anlage 2 zum Protokoll 19/65 Abstimmungsliste zur namentlichen Abstimmung am 09.12.2025 zu Tagesordnungspunkt 11: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Martin Stümpfig u. a. und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Bayerisches Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden und Bevölkerung an Windenergie- und Photovoltaikanlagen (BayWindPVBetG) (Drucksache 19/6905) Enthalte Enthalte Name Ja Nein Name Ja Nein mich mich Adjei Benjamin X Eberwein Jürgen X Aigner Ilse X Dr. Ebner Stefan Aiwanger Hubert Ebner-Steiner Katrin X Arnold Dieter X Dr. Eiling-Hütig Ute X Arnold Horst X Eisenreich Georg Artmann Daniel X Enders Susann Atzinger Oskar X Fackler Wolfgang X Bäumler Nicole X Fehlner Martina X Bauer Volker X Feichtmeier Christiane X Baumann Jörg X Flierl Alexander X Baumgärtner Jürgen X Freller Karl X Baur Konrad X Freudenberger Thorsten X Prof. Dr. Bausback Winfried X Friedl Patrick X Becher Johannes X Friesinger Sebastian X Beck Tobias X Frühbeißer Stefan X Becker Barbara X Fuchs Barbara X Dr. Behr Andrea X Füracker Albert X Behringer Martin X Beißwenger Eric Gerlach Judith Bergmüller Franz Gießübel Martina X Bernreiter Christian Glauber Thorsten Birzele Andreas X Gmelch Christin X Blume Markus Goller Mia X Böhm Martin Gotthardt Tobias X Böltl Maximilian X Graupner Richard X Bozoglu Cemal X Grießhammer Holger Brannekämper Robert X Grob Alfred X von Brunn Florian X Groß Johann X Dr. Brunnhuber Martin X Gross Sabine X Dr. Büchler Markus X Grossmann Patrick X Guttenberger Petra X Celina Kerstin X Halbleib Volkmar Deisenhofer Maximilian Halemba Daniel X Demirel Gülseren X Hanna-Krahl Andreas Dierkes Rene Hartmann Ludwig X Dierl Franc X Hauber Wolfgang X Dr. Dietrich Alexander X Heinisch Bernhard X Dietz Leo X Heisl Josef X Dorow Alex X Dr. Herrmann Florian Dremel Holger X Herrmann Joachim X Dünkel Norbert X Hierneis Christian Högl Petra X Protokoll 19/65 Enthalte Enthalte Name Ja Nein Name Ja Nein mich mich Hofmann Michael X Hold Alexander X Pargent Tim X Holetschek Klaus X Prof. Dr. Piazolo Michael X Holz Thomas X Pirner Thomas Dr. Hopp Gerhard X Pohl Bernhard X Huber Martin X Post Julia Huber Martin Andreas Preidl Julian X Huber Thomas X Huml Melanie X Rasehorn Anna Rauscher Doris X Jäckel Andreas X Reiß Tobias Jakob Marina X Rinderspacher Markus X Jungbauer Björn X Rittel Anton X Jurca Andreas X Roon Elena X Kaniber Michaela X Saller Markus X Kaufmann Andreas X Schack Jenny X Kirchner Sandro Schalk Andreas X Knoblach Paul X Scharf Martin X Knoll Manuel X Scharf Ulrike X Köhler Claudia X Scheuenstuhl Harry X Köhler Florian X Schießl Werner Kohler Jochen X Schmid Franz X Koller Michael X Schmid Josef Konrad Joachim X Schmidt Gabi X Kraus Nikolaus Schnotz Helmut X Kühn Harald X Schnürer Sascha Kurz Sanne X Schöffel Martin X Schorer-Dremel Tanja X Lausch Josef X Schreyer Kerstin X Lettenbauer Eva Schuberl Toni X Lindinger Christian X Schuhknecht Stephanie X Lipp Oskar X Schulze Katharina X Locke Felix Schwab Thorsten X Löw Stefan X Dr. Schwartz Harald X Dr. Loibl Petra X Seidenath Bernhard X Ludwig Rainer X Siekmann Florian X Singer Ulrich X Magerl Roland X Dr. Söder Markus Maier Christoph X Sowa Ursula X Mang Ferdinand Stadler Ralf Mannes Gerd X Stieglitz Werner X Dr. Mehring Fabian Stock Martin X Meier Johannes X Stolz Anna X Meußgeier Harald X Storm Ramona X Meyer Stefan X Straub Karl Miskowitsch Benjamin X Streibl Florian X Mistol Jürgen X Striedl Markus X Mittag Martin Dr. Strohmayr Simone X Müller Johann X Stümpfig Martin X Müller Ruth X Müller Ulrike X Tasdelen Arif X Tomaschko Peter X Nolte Benjamin X Toso Roswitha X Nussel Walter X Trautner Carolina X Triebel Gabriele X Dr. Oetzinger Stephan X Osgyan Verena X Vogel Steffen X Protokoll 19/65 Enthalte Name Ja Nein mich Vogler Matthias X Wachler Peter X Wagle Martin X Walbrunn Markus X Freiherr von Waldenfels Kristan X Waldmann Ruth X Weber Laura X Dr. Weigand Sabine X Weigert Roland X Weitzel Katja Widmann Jutta X Winhart Andreas X Zellmeier Josef X Zierer Benno X Freiherr von Zobel Felix X Zöller Thomas X Zwanziger Christian Gesamtsumme 26 126 13
