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Kerstin Celina

GRÜNE 09.12.2025 Sitzungen 19/65

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf ändert die Staatsregierung das Landespflegegeldgesetz mit Wirkung zum 1. Januar 2026. Der Kern dieser Gesetzesänderung ist schnell beschrieben: Das Landespflegegeld wird von bislang 1.000 Euro auf 500 Euro jährlich halbiert. Offiziell begründet wird dieser Schritt mit einer steigenden Anzahl von Pflegebedürftigen, mit knapper werdenden Haushaltsmitteln, mit der notwendigen Priorisierung anderer Pflegeangebote. Das alles klingt nach nüchterner Haushaltslogik; aber tatsächlich ist es vor allem ein politisches Eingeständnis – ein spätes und stilles Eingeständnis. Das Bayerische Landespflegegeld war nämlich nie eine nachhaltige Antwort auf die Herausforderungen in der Pflege. (Beifall des Abgeordneten Tim Pargent (GRÜNE)) Im Gegenteil: Das Bayerische Landespflegegeld hat den Freistaat bzw. uns alle jährlich rund 465 Millionen Euro gekostet, einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag Jahr für Jahr. In den letzten sieben Jahren summiert sich das auf mehrere Milliarden Euro, die nicht in Pflegeinfrastruktur, nicht in Personal, nicht in Entlastungsangebote geflossen sind, sondern als pauschale Geldleistung ausgeschüttet wurden. Das 2018 eingeführte Bayerische Landespflegegeld war von Anfang an vor allem Symbolpolitik, wie übrigens vieles andere auch: 2013 wurde das Programm "Bayern barrierefrei" angekündigt – große Worte, wenig Wirkung –, 2018 gab es das Bayerische Familien- und das Bayerische Landespflegegeld als Wahlkampfbonus, 2023 war klar, dass das Programm "Bayern barrierefrei" – gemessen am eigenen Anspruch – gescheitert ist, 2025 wurden die familienpolitischen Leistungen wieder abgeschafft, das Bayerische Landespflegegeld wird halbiert, letzte Woche wurde dem Gehörlosengeld eine Absage erteilt, obwohl die CSU und die FREIEN WÄHLER es selbst versprochen hatten, und 2028 – ich prophezeie es Ihnen – werden wir uns wieder auf neue Wahlkampfversprechen freuen dürfen, die nach der nächsten Wahl dann wieder kassiert werden. (Beifall bei den GRÜNEN) Wir GRÜNE haben schon 2018 bei der Einführung des Bayerischen Landespflegegeldes gesagt: Mit Geldgeschenken verändert man keine Strukturen. Man schafft keine Zeit für Pflege, man lindert keinen Fachkräftemangel, man baut keine Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeplätze aus. Die CSU und die FREIEN WÄHLER haben deshalb mit dem Bayerischen Landespflegegeld pflegende Angehörige damals nicht nachhaltig entlastet, sondern nur kurzfristig beschenkt. Das Problem des Landespflegegeldes ist deswegen nicht nur seine Höhe, die heute zur Debatte steht – die Halbierung –, sondern das zugrunde liegende Prinzip: Es wird pauschal gezahlt, unabhängig vom Einkommen, ohne Zweckbindung, zusätzlich zur Pflegeversicherung. Das ist ein klassisches CSU-Gießkannenprinzip. Wer finanziell gut abgesichert ist, bekommt genauso viel wie jemand, der jeden Euro zweimal umdrehen muss. Das Paradoxe daran ist: Diejenigen, die wirklich Entlastung bräuchten, haben vom Bayerischen Landespflegegeld verhältnismäßig wenig profitiert; aber genau ihnen tut die Halbierung jetzt besonders weh. Mein Fazit ist: Mit Geldgeschenken gewinnt die CSU vielleicht Wahlen, aber im Kampf gegen den Pflegenotstand war das Bayerische Landespflegegeld komplett wirkungslos. Mein Appell an die Bayerische Staatsregierung lautet deshalb: Hören Sie auf, Pflegepolitik und Sozialpolitik nach Wahlterminen auszurichten, sondern nutzen Sie die verbleibenden Mittel endlich konsequent für eine nachhaltige betroffenenzentrierte Pflegeinfrastruktur, und investieren Sie in Strukturen, die auch in zehn und zwanzig Jahren noch nachhaltig tragen! (Beifall bei den GRÜNEN)

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