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Tobias Gotthardt

09.12.2025 Sitzungen 19/65

Ich merke, wir kommen energiepolitisch einfach nicht zusammen, so sehr ich Sie persönlich schätze. (Zuruf von der CSU: Was?) Sie schlagen in Ihrem Gesetzentwurf ein Verhältnis zwischen dem Projektierer und den Bürgern vor. Die Kommunen stehen dazwischen. Ihr zwingt die Kommunen, Dinge zu tun, die sie vielleicht nicht machen wollen. (Zuruf des Abgeordneten Martin Stümpfig (GRÜNE)) Nach unserer Regelung soll ein Gemeinderat souverän entscheiden können, was er haben möchte. Dafür stehen die FREIEN WÄHLER und die CSU. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Staatssekretär Gotthardt. – Die Aussprache ist geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Hierzu werden die Gesetzentwürfe wieder getrennt. Zuerst lasse ich über den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über wirtschafts- und vergaberechtliche Vorschriften und der Zuständigkeitsverordnung und die hierzu eingereichten Änderungsanträge abstimmen. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/4433, die Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 19/4816 und 19/4817, der Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 19/5426, der Änderungsantrag der Fraktion FREIE WÄHLER und von Abgeordneten der CSU-Fraktion auf Drucksache 19/7919 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung auf Drucksache 19/9097 zugrunde. Zunächst ist über die auf Ausschussebene zur Ablehnung empfohlenen drei Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen auf den Drucksachen 19/4816, 19/4817 und 19/5426 abzustimmen. Die Fraktionen sind übereingekommen, dass über alle drei Änderungsanträge gemeinsam abgestimmt werden soll. Zugrunde gelegt werden die jeweiligen Voten im federführenden Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion im Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Das heißt, diese Änderungsanträge sind abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/4433. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass verschiedene Änderungen durchgeführt werden. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zugestimmt mit der Maßgabe, dass weitere Änderungen durchgeführt werden. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf die Drucksache 19/9097. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der SPD. Gegenstimmen! – Die Fraktionen der AfD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der SPD. Gegenstimmen! – Die Fraktionen der AfD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über wirtschafts- und vergaberechtliche Vorschriften und der Zuständigkeitsverordnung". Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf Drucksache 19/7919 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Nun kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/6905. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Ablehnung. Wie bereits angekündigt, findet die Abstimmung in namentlicher Form statt. Sie wird elektronisch durchgeführt. Die Abstimmungszeit beträgt drei Minuten. Die Abstimmung ist nun freigegeben. (Namentliche Abstimmung von 16:54 bis 16:57 Uhr) Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? – Das ist der Fall. Ich schließe die Abstimmung. Wir warten nun kurz, bis das Ergebnis der namentlichen Abstimmung vorliegt. Ich nutze die Zeit, Ihnen das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 4, bekannt zu geben. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. – Vielleicht interessiert das auch die AfD-Fraktion. Herr Abgeordneter Maier, es geht eigentlich um Ihre Fraktion. – Herr Halemba, interessiert Sie, wie viele Stimmen Sie erhalten haben? (Zuruf von der AfD: Ja, wir sind fertig!) – Danke sehr. – An der Wahl haben 161 Abgeordnete teilgenommen. Ungültig waren keine Stimmen. Auf Herrn Abgeordneten Daniel Halemba entfielen 30 Ja-Stimmen und 130 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten hat sich ein Abgeordneter. Damit hat Herr Abgeordneter Daniel Halemba nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Der Tagesordnungspunkt 4 ist damit erledigt. Nun gebe ich das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Schriftführers des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 5, bekannt. Auch hier ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 162 Abgeordnete teilgenommen. Es waren alle Stimmen gültig. Auf Herrn Abgeordneten Stefan Löw entfielen 30 Ja-Stimmen und 131 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten hat sich ein Abgeordneter. Damit hat Herr Abgeordneter Stefan Löw nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Der Tagesordnungspunkt 5 ist damit erledigt. Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, gebe ich noch das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Tagesordnungspunkt 6, bekannt. Nach Artikel 2 des Parlamentarischen Kontrollgremium-Gesetzes ist gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags auf sich vereint. An der Wahl haben 161 Abgeordnete teilgenommen. Es waren alle Stimmen gültig. Auf Herrn Abgeordneten Andreas Winhart entfielen 30 Ja-Stimmen und 129 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten haben sich zwei Abgeordnete. Ich stelle fest, dass Herr Andreas Winhart nicht zum Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums gewählt worden ist. Der Tagesordnungspunkt 6 ist damit erledigt. Wir warten jetzt noch auf das Abstimmungsergebnis zum Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. – Ich gebe nun das Ergebnis der soeben durchgeführten namentlichen Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein "Bayerisches Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden und Bevölkerung an Windenergie- und Photovoltaikanlagen", Drucksache 19/6905, bekannt. Mit Ja haben 26 Abgeordnete, mit Nein haben 126 Abgeordnete gestimmt. Es gibt 13 Stimmenthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. (Abstimmungsliste siehe Anlage 2) Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 12 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Drs. 19/7769) - Zweite Lesung - hierzu: Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Julia Post u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hier: Gesetzliche Grundlage für Regelanfragen beim Landesamt für Verfassungsschutz zur Prüfung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst (Drs. 19/8529) und Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Julia Post u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hier: Arbeitszeitautonomie stärken, Anordnungsbefugnis zum Freizeitausgleich streichen (Drs. 19/8687) und Änderungsantrag der Abgeordneten Alfred Grob, Prof. Dr. Winfried Bausback, Dr. Alexander Dietrich u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Christian Lindinger u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) (Drs. 19/8758) und Änderungsantrag der Abgeordneten Alfred Grob, Holger Dremel, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU) (Drs. 19/9104) Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. (Unruhe) Ich würde Sie bitten, die bilateralen Gespräche in Ihren Reihen einzustellen, damit wir die Beratungen konzentriert fortsetzen können. Ich eröffne die Aussprache. Ich rufe Herrn Kollegen Dr. Alexander Dietrich für die CSU-Fraktion auf.

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