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Björn Jungbauer

CSU 09.12.2025 Sitzungen 19/65

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns mitten in der Adventszeit. Wir bereiten uns auf Weihnachten vor. Letztes Jahr, fast auf den Tag genau, habe ich Ihnen von dieser Warte aus Zeit geschenkt. Heute habe ich eine kleine Geschichte dabei. Begeben wir uns gedanklich in das Jahr 6 nach der Geburt von Christus. Maria sorgt sich um den Haushalt und die Familie. Josef ist als Bauwerker stark beansprucht. Es gilt, einiges im Heiligen Land aufzubauen. Maria und Josef sind daher sehr darüber erfreut, dass es für das kleine Jesuskind zukünftig auch einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung ab dem 1. August geben wird. Das kleine Jesuskind als Erstklässler hat ab dem kommenden Schuljahr einen Anspruch auf Betreuung während acht Stunden einschließlich der Unterrichtszeit und natürlich auch während der Ferienzeit. Maria wird zukünftig ihren Anspruch, wenn die Änderungen, wie wir sie im Gesetzesvorhaben haben, zukünftig bei der kreisfreien Stadt Nazareth anmelden. Wären ihre Eltern in Bethlehem geblieben, im Landkreis Bethlehem als öffentlichem Träger der Jugendhilfe, hätte sie dort ihre Ansprüche zur Erfüllung anmelden müssen. Maria und Josef begrüßen, dass die konkreten Ausgestaltungen von Angeboten weiterhin bedarfsgerecht mit diesen Änderungen vor Ort mit der bestehenden Vielzahl an Angeboten möglich sind. Auch und vor allem durch die geplanten Änderungen am AGSG müssen Maria und Josef nun den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe grundsätzlich bis 30. April ihren Anspruch für das kommende Schuljahr melden. Maria weiß nun auch, dass der Freistaat die bundesrechtlichen Möglichkeiten nutzt und somit 20 Schließtage in Zukunft in den Einrichtungen möglich sind und somit die Schulferien auch entsprechend feststehen. Damit besteht Planungssicherheit. Die konkreten Festlegungen können durch die kreisfreien Kommunen, durch die Landkreise in eigener kommunaler Verantwortung getroffen werden. Wenn die entsprechenden Änderungen auch im BayEUG zur staatlichen Schulaufsicht über die Ferienangebote so kommen werden, wie wir es planen, wird auch der Stadthalter von Nazareth zukünftig froh sein, weil er die Ferienangebote unter bestimmten Voraussetzungen der staatlichen Schulaufsicht stellen kann. Die Anträge müssen durch den Träger gestellt werden. Es ist nicht automatisch so, dass die Schulaufsicht übernimmt, sondern es obliegt dem Träger. Weil es zu Verwirrungen kam, stelle ich klar: Natürlich ist es nicht so, dass unsere Lehrkräfte in den Ferien eingesetzt werden sollen, sondern die Aufgabe richtet sich rein an die Schulaufsicht. Die vielen bestehenden Ferienangebote in Nazareth, aber auch in Bethlehem können weiterhin bestehen bleiben. Es bedarf, und deswegen sehen wir es auch vor, der Klarstellung von Aufsichtsregelungen sowie auch der Neustrukturierung der Mittagsbetreuung. Etwas neidvoll blicken Maria und Josef nach Bayern; denn durch das Landesförderprogramm Ganztagsausbau, Stand 31. Juli 2025, konnten wir schon weitere 26.000 Plätze schaffen. Über 112 Millionen Euro an gebundenen Mitteln des Bundes sind auf den Weg gebracht worden. Wir schaffen es, die Laufzeiten zu verlängern, sodass die Kommunen mehr Zeit haben, hier Bundesmittel zu beantragen. Durch die Verordnungsermächtigung schaffen wir flexible Möglichkeiten, das Ganze bürokratiearm sachgerecht zu verteilen. Nachdem nun auch die Kombieinrichtung, der Kooperative Ganztag, eine Forderung von vielen, als bewährtes Angebot gesetzlich verankert werden soll, hat das kleine Jesuskind zukünftig fünf verschiedene Angebote vor Ort, um im Ganztag betreut zu werden. Maria als Stadtverordnete weiß, dass förderrechtliche Mindestbesuchszeiten auch bei den Ganztagesangeboten in der Kinder- und Jugendhilfe flexibilisiert werden und damit natürlich auch der Kommune und den Forderungen der Wohlfahrtsträger nachgekommen wird. Der fünfte Wochentag, der im schulischen Ganztagsangebot eingeführt wird, wird als freiwillige staatliche Leistung festgesetzt. Das kleine Jesuskind hat sich die ganze Zeit schon gefragt, warum sein Vater fünf Tage in der Woche arbeiten muss, aber im Ganztagsangebot bisher vier Tage als ausreichend erachtet wurden. Nun aus der Geschichte in die Realität 2025: Wir durften kürzlich zusammen mit meinem Kollegen Tom Huber und weiteren Vertreterinnen und Vertretern unserer Fachausschüsse und Arbeitskreise mit den kommunalen Spitzenverbänden und auch mit Fachleuten Gespräche führen; denn wir haben, liebe Staatsministerin, natürlich noch einiges vor, wenn es darum geht, den Ganztagsanspruch entsprechend gut auszufüllen. Uns ist hier wichtig zu koordinieren und zu kooperieren und interkommunale Lösungen für die Erhebung in kommunaler Verantwortung zu finden. Das Beispiel des Ferienportals des Bayerischen Jugendrings während Corona hat gezeigt, wie gut es hier übergreifend funktionieren kann. Wir stehen für pragmatische Umsetzung der Ferienangebote und überführen diese Angebote nun in einen Rechtsanspruch. Wir wollen dafür sorgen, dass es gerade bei Angeboten, die im Ehrenamt ja heute schon in vielen Kommunen vorhanden sind, keine Verluste gibt. Liebe Staatsministerin Ulrike Scharf, liebe Kultusministerin Anna Stolz, ich glaube, wir sind gemeinsam mit beiden Häusern, aber auch mit den Fachexpertisen in unseren Ausschüssen auf einem guten Weg. Wir brauchen keine Wunschzettel. Wir können mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die notwendigen landesrechtlichen Planungs- und Rahmenbedingungen schaffen, sodass der bundesrechtliche Anspruch erfüllt werden kann. Wir verzichten bei der konkreten Ausgestaltung bewusst auf zu enge Maßstäbe. Als ehemaliger Bürgermeister kann ich das nur begrüßen, weil ich glaube, dass unsere Kommunen eines Höchstmaßes an Flexibilität bedürfen, damit die Umsetzung funktioniert. Nachdem ich heute planmäßig meine letzte Rede vor Weihnachten an Sie richten darf, wünsche ich uns allen schon von dieser Stelle ein frohes Fest. Ich kann an alle appellieren – so wie ich es jetzt auch mache –, dass uns Redezeit geschenkt wird – nicht nur heute, sondern insbesondere morgen. Deswegen sage ich herzlichen Dank. Ich darf ein friedvolles und auch ein fröhliches Weihnachtsfest wünschen. Ich verweise hier nun an die weiteren Rednerinnen und Redner und freue mich auf die Beratung in den Ausschüssen. Ich sage herzlichen Dank und wünsche heute noch gute Beratungen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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