Ulrike Scharf
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir ändern heute das Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze. Das klingt sperrig, ist aber wichtig. Ich sage es aus voller Überzeugung: Der Ganztagsrechtsanspruch ist wichtig für die Chancen unserer Kinder, für die Familien, aber auch für die Zukunft Bayerns. Meine Botschaft ist klar: starke Kinder, starkes Bayern. Mit der Ganztagsbildung legen wir das Fundament für unsere Zukunft. Da geht es um riesige Bildungsaufgaben, um Fachkräftemangel, aber auch um Integration. Nur wenn wir in die Herzen und in die Köpfe investieren, in die Werteerziehung und in die Demokratiebildung, geht es voran für den Zusammenhalt in unserer Demokratie und für unseren Standort Bayern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sozial ist, was Chancen schafft und Zukunft sichert. Der Ganztag ist Bildungspolitik und Zukunftspolitik, aber auch Wirtschaftspolitik. Mit verlässlicher Betreuung ermöglichen wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ganztag ist somit auch Standortpolitik. Schon heute besuchen über 300.000 Grundschulkinder Ganztagsangebote, mehr als jedes zweite Grundschulkind in Bayern, und der Bedarf steigt nach wie vor. Nächstes Jahr, wenn wir ein bisschen vorausdenken, am 15. September, wird der erste Schultag in Bayern sein, ein großer Tag vor allen Dingen für die Erstklässlerinnen und Erstklässler und richtungsweisend für die bayerische Bildungspolitik; denn ab dann gilt: Alle Erstklässler haben einen Anspruch auf die Ganztagsbetreuung. Jahr für Jahr folgt der nächste Jahrgang, bis 2029/2030 alle mit dabei. Das ist ein Meilenstein, das ist ein Fortschritt, der Kindern Chancen eröffnet und unseren Standort stärkt. Unsere Aufgabe ich es jetzt, für einen geordneten Start zu sorgen. Familien bekommen Planbarkeit, Kommunen bekommen Sicherheit, und vor allen Dingen: Familien können sich darauf verlassen. Genau das brauchen wir, genau das brauchen unsere Kinder, nämlich Bildung und Förderung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin jetzt seit fast 34 Jahren im Kreistag, und ich weiß: Der Ganztagsrechtsanspruch ist ein Kraftakt für die Kommunen. Aber ich sage dazu auch ganz deutlich: Wir stehen fest an der Seite der Kommunen. Mit unserem Landesförderprogramm Ganztagsausbau geben wir den Kommunen den Rückhalt. Wir haben noch mal nachgelegt mit der Förderrichtlinie. Es wird künftig für die bestehenden Ganztagsplätze auch die Ausstattungspauschale in Höhe von 1.500 Euro geben. Wir fördern den Grundstückserwerb. Vor allen Dingen führen wir einen Förderbooster in Höhe von 70 % ein. Kurzum: Das ist noch mehr Unterstützung, mehr Hilfe, mehr Spielraum und damit mehr Ganztag. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin zurzeit laufend dabei, Bescheide zu unterschreiben, wenn es um die Ganztagsförderung geht, um die Investitionskostenförderung. Erst gestern durfte ich einen Bescheid überreichen in der Stadt Roth. Dort wird ein neuer Hort gebaut. Fast 1,8 Millionen Euro war die Fördersumme aus unserem Ganztagsförderprogramm plus, nach Artikel 10 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes noch einmal 4,2 Millionen Euro. So geht die richtige Unterstützung für unsere Kommunen. Unsere Kommunen leisten Größtes. Ich habe wirklich größten Respekt davor. Meine Botschaft ist: Wer Kinder stark macht, der stärkt auch Bayern. Ganztag ist eine Chance, ist ein Standortfaktor. Alle in der Kommunalpolitik packen mit an. Wir von der Staatsregierung unterstützen das nach ganzen Kräften. Wichtig ist mir, dass der Ganztag kein Einheitsmodell ist, sondern ein bayerischer Baukasten, wenn man so möchte. Da gibt es die Horte, die Kombieinrichtungen, die Mittagsbetreuung, die offene und gebundene Ganztagsschule. Unser Ganztag ist sehr vielfältig, so wie das Leben und die Kinder und Familien in Bayern. Vielfalt ist kein Risiko, sondern Vielfalt ist unsere Stärke. Jetzt konkret zu den zentralen Regelungen des Gesetzes: Erstens geht es um den Stichtag. Eltern melden ihren Anspruch, wann sie ihre Kinder in der Betreuung haben möchten, bis 30. April an. Die Kommunen haben damit Planungssicherheit, die Familien die Verlässlichkeit. Zweitens geht es um die sogenannten Schließtage in den Ferien. Wir definieren, so wie es das Bundesgesetz vorgibt, 20 Tage. An welchen Tagen jeweils geschlossen ist, entscheidet die Kommune. Wir vertrauen auf die Kompetenz und die Bedürfnisse vor Ort. Drittens: die Betriebskostenförderung. Der Bund finanziert auch Betriebskosten. Im Vollausbau werden das 200 Millionen Euro vom Bund jedes Jahr sein. Wir geben diese Gelder weiter, und zwar vollständig, ohne irgendwelche Konditionen. Man könnte auch sagen, ohne Wenn und Aber. Die Verteilung regeln wir flexibel per Verordnung. Das Geld landet dort, wo Ganztag lebt, nämlich bei den Kindern. Viertens: die Kombieinrichtungen. Wir alle kennen sie. Sie sind ein Erfolgsmodell. Wir werden sie gesetzlich verankern, flexiblere Mindestbesuchszeiten einführen und die Regeln vereinfachen. Wir passen dieses Gesetz einfach an die Realitäten an. Die Verbändeanhörung, die stattgefunden hat, war überwiegend positiv. Gerade die Regelung, die den Stichtag betrifft, wird begrüßt. Auch die Klarstellung im BayKiBiG ist dort sehr positiv aufgenommen worden. Die generelle Kritik betrifft eher das Bundesrecht. Das sind nicht unsere Antworten darauf. Wir haben alles aufgenommen, was hilft. Wir haben nachgeschärft, wo es nötig war. Ich möchte allen Beteiligten und ganz besonders der Kollegin und Staatsministerin Anna Stolz sehr herzlich für die gute Zusammenarbeit danken. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf ist ein klares Bekenntnis: Bayern steht zum Ganztag. "Ganztag" heißt für Kinder Chancen, für Eltern Verlässlichkeit, für Kommunen Stärke und für uns alle Zukunft. Dieses Gesetz ist ein Zukunftsgesetz, ein Familiengesetz, ein Bildungs-, ein Wirtschafts- und ein Demokratiegesetz. Ich freue mich sehr auf die Beratungen in den Ausschüssen und dann auf die Zweite Lesung mit der Schlussabstimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)
