Josef Lausch
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, geschätzte Bürgerinnen und Bürger! Klar ist eines: Die Energiewende braucht die Akzeptanz vor Ort. Bayern geht den Weg der lokalen Verankerung der Energiewende. Zu Herrn Kollegen Stümpfig: Wenn behauptet wird, in diesem Gesetzentwurf gebe es null Komma null mehr Bürgerbeteiligung, ist das schlichtweg eine Fehleinschätzung. Es stellt sich doch die Frage: Woraus besteht eine Kommune? – Sie besteht, wenn ich richtig informiert bin, aus Bürgerinnen und Bürgern. Also sind doch die Bürger, wenn auch nicht direkt, aber doch indirekt, beteiligt, wie das Herr Vogel gesagt hat. Wenn die Bürgerinnen und Bürger einen neuen Kindergarten, einen Spielplatz oder auch eine andere Infrastruktur bekommen, dann ist das auch unserem Gesetz zu verdanken. Dass Projekte der Energiewende auf erneuerbare Energien nicht überall auf Begeisterung und manchmal sogar auf Ablehnung stoßen, ist natürlich und gehört in einer Demokratie dazu. Ich begrüße sogar die Diskussion, die häufig fruchtbar sein kann. Es ist ein hohes Gut, dass man bei uns überhaupt über verschiedene Projekte diskutieren darf. Eine komplette Ablehnung der Energiewende und der erneuerbaren Energien ist genauso abwegig wie ein komplettes Öffnen von Tür und Tor, wie das von anderer Seite gefordert wird. Die Bürgerinnen und Bürger müssen mitprofitieren, wenn auf ihren Fluren Strom mit erneuerbaren Energieträgern erzeugt wird. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, die Teilhabemöglichkeit zu stärken, die Bürokratie abzubauen und die Projekte noch schneller zu realisieren. Warum ist dieses Gesetz dringend notwendig? – Der § 6 des EEG 2023 wird nur zu 50 % genutzt. Es hat sich erwiesen, dass die Freiwilligkeit nicht ausreicht. Gott sei Dank haben wir bei den erneuerbaren Energien in Bayern steigende Projektzahlen. Die Akzeptanz dieser Energien ist der Hauptschlüssel für die Energiewende in Bayern. Die Beteiligung schafft Vertrauen und fördert die Zusammenarbeit zwischen Bürgern, Kommunen und Investoren. Bayern geht einen eigenen und, das möchte ich mit Selbstbewusstsein behaupten, einen besseren Weg als andere Bundesländer, vor allem von den GRÜNEN regierte Bundesländer. Unser Weg ist leichter, schneller und einfacher. Eine verpflichtende und unbürokratische Beteiligung ist eine Stärke dieses Gesetzes. Wir haben ein flexibles Modell, das lokal gestaltbar ist. Wir haben keine Meldepflichten, keine Kontrolllasten und eine Entlastung für die Kommunen und die Betreiber. Bayern ist hier ein Vorbild und setzt Vertrauen in seine Gemeinden. Wir setzen nicht auf Bürokratismus und Gängelei. Ich habe gerade gehört, dass im Landkreis Freyung-Grafenau ein Wasserkraftwerk, die sogenannte Dießensteiner Mühle an der Ilz, überplant werden soll. Sofort kamen dagegen Widersprüche von den GRÜNEN und den Naturschutzverbänden. Ich frage mich da schon. Wir werden hier im Bayerischen Landtag sehr stark dafür kritisiert, dass die Energiewende aus Sicht der GRÜNEN nicht schnell genug geht – ich behaupte, dass wir uns hier auf dem goldenen Mittelweg befinden –, und zuhause geht Ihnen der Reis, wie man auf bayerisch sagt, wenn ein Projekt durchgezogen werden muss. Wasserkraft ist ein bayerischer Bodenschatz. Hinter dieser Aussage stehe ich. Herr Kollege Vogel hat schon gesagt, dass der Beteiligungswert von 0,3 Cent kalkulierbar und vor allem rechtssicher ist. Wir haben damit Planungssicherheit für die Betreiber und einen fairen Anteil für unsere bayerischen Gemeinden. Bei einer typischen 7-Megawatt-Windkraftanlage sind das, je nach Windertrag, zwischen 30.000 und 40.000 Euro. Bei einer 10-Megawatt-Freiflächen-PV-Anlage sind das 20.000 bis 30.000 Euro. Bei der Neufassung dieses Gesetzes haben wir auf eine extrem weit gefasste Zweckbindung der Mittel für die Kommunen Wert gelegt, soweit das die Rechtsprechung zulässt. Wir wollten damit einen maximalen Gestaltungsspielraum für unsere Kommunen erreichen. Wie viele andere in diesem Raum bin ich selbst Gemeinderat. Die Gemeinderäte wissen am besten, wofür sie das Geld brauchen können. Wir haben mehr Praxisorientierung durch eine Fristenregelung. Ab der Inbetriebnahme ist ein Jahr Zeit. Wir stärken die regionale Wertschöpfung. Die Einnahmen bleiben lokal. Die Gemeinden sollen, ja sie müssen sogar mitverdienen. Auch die Ausnahme für Bürgerenergiegesellschaften ist sehr positiv zu bewerten. Durch Ergänzungen im parlamentarischen Verfahren wurde das Gesetz noch besser gemacht. Jeder hat eine zweite Chance verdient. Ich möchte allen danken, die an diesem Gesetz mitgearbeitet haben. Zusammenfassend möchte ich sagen: Im Gegensatz zu dem Gesetzentwurf der GRÜNEN ist das ein ausgezeichnetes Gesetz. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN führt zu Rechtsunsicherheiten und Bürokratismus. Das hat Herr Kollege Vogel ausführlich erläutert. Respekt, ich hätte das nicht besser können. Ich kann auch nicht so schnell reden wie mancher Franke. Erlauben Sie mir aber ein Wortspiel: Dieser Gesetzentwurf der GRÜNEN ist nicht stümperhaft, sondern stümpfighaft verfasst. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Wir bitten um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf und lehnen natürlich den Gesetzentwurf und die Änderungsanträge der Opposition ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Bravo! Eine sehr gute Rede!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Kollege Martin Stümpfig vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.
