Anton Rittel
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich spreche heute nicht nur in erster Linie als Abgeordneter, sondern auch als Vater von zwei Kindern. Eines geht noch in die Grundschule, das andere in die fünfte Klasse des Gymnasiums. Die beiden haben meistens um 13 Uhr Schluss oder auch schon früher, um 12 Uhr. Am Buß- und Bettag haben sie gar keine Schule. Normalerweise müssen alle arbeiten. Wer berufstätig ist und keine Oma und keine Freunde nebenan hat, steht vor einem Problem, und zwar nicht vor einem kleinen Problem, sondern vor einem großen Problem, weil er gar nicht weiß, wie er die Kinder betreuen soll. Viele Eltern wissen: Schule ist am Vormittag, aber die Arbeit dauert den ganzen Tag, bis abends. Meistens kommen dann auch noch die Fahrzeiten dazu. Was dann? – Wir FREIE WÄHLER sagen: Ganztagsbetreuung ist kein Luxus, sie ist notwendig. Wir sagen auch: Dieser Gesetzentwurf der Staatsregierung ist der richtige Weg. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Ab 2026 gilt ein gesetzlicher Rechtsanspruch. Das steht im Ganztagsförderungsgesetz, kurz GaFöG. Wir in Bayern setzen das frühzeitig um, mit einem Gesetz, das funktioniert, für Familien, für Kommunen und für Kinder. Was steht drin? – Zum Beispiel, dass Eltern bis 30. April sagen müssen, ob sie Betreuung brauchen. So können Träger besser planen. Das ist für die Kommunen wichtig. Im September gibt es dann keine bösen Überraschungen, dass es keinen Platz mehr gibt. Wir setzen aber auf Flexibilität. Auch spätere Anmeldungen bleiben in begründeten Fällen möglich. Das Gesetz lässt bewusst Flexibilität zu. Maximal gibt es 20 Schließtage im Jahr. Das heißt, Ferienangebote müssen fast das gesamte Jahr – – (Unruhe)
