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Tobias Reiß

09.12.2025 Sitzungen 19/65

Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/7769, die Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 19/8529 und 19/8687, der Änderungsantrag der Fraktionen CSU und FREIE WÄHLER auf Drucksache 19/8758, der Änderungsantrag der CSU-Fraktion auf Drucksache 19/9104 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes auf Drucksache 19/9222. Zunächst ist über die auf Ausschussebene zur Ablehnung empfohlenen zwei Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzustimmen. Wir beginnen mit der Abstimmung über den Änderungsantrag betreffend "Gesetzliche Grundlage für Regelanfragen beim Landesamt für Verfassungsschutz zur Prüfung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst" auf Drucksache 19/8529. Wer entgegen dem Ausschussvotum diesem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Bei Gegenstimmen der Fraktionen FREIE WÄHLER, CSU und AfD. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Jetzt lasse ich über den Änderungsantrag betreffend "Arbeitszeitautonomie stärken, Anordnungsbefugnis zum Freizeitausgleich streichen" auf Drucksache 19/8687 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum diesem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind wiederum die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD sowie die AfD-Fraktion. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Bei Gegenstimmen der Fraktion FREIE WÄHLER und der CSU-Fraktion. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/7769. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass eine Änderung durchgeführt wird. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zugestimmt mit der Maßgabe, dass weitere Änderungen vorgenommen werden. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/9222. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion und die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind wiederum die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften". Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung haben die Änderungsanträge auf den Drucksachen 19/8758 und 19/9104 ihre Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt hiervon Kenntnis. Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 13 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Landespflegegeldgesetzes (Drs. 19/8147) - Zweite Lesung - hierzu: Änderungsantrag der Abgeordneten Roland Magerl, Andreas Winhart, Matthias Vogler u. a. und Fraktion (AfD) (Drs. 19/8528) und Änderungsantrag der Abgeordneten Ruth Waldmann, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib u. a. und Fraktion (SPD) (Drs. 19/8560) und Änderungsantrag der Abgeordneten Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Dr. Andrea Behr u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Thomas Zöller u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) (Drs. 19/8590) Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist Herr Kollege Bernhard Seidenath für die CSU-Fraktion. – Herr Kollege, bitte schön.

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