Martin Schöffel
Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will nach diesen Ausführungen in aller Kürze zwei Dinge verdeutlichen. Erstens. Es wird auch zukünftig so sein, dass Teilzeit möglich ist. Das zur Klarstellung, weil Sie das angesprochen haben und auf Familien hingewiesen haben. In der Elternzeit, also in den ersten drei Lebensjahren des Kindes, ist es auch zukünftig möglich, dass sogar weniger als acht Stunden Teilzeit genehmigt werden. Die Mütter haben einen Anspruch darauf, ihre Arbeitszeit in der Elternzeit deutlich zu reduzieren. Wir machen nun Folgendes: Die familienpolitische Teilzeit, die bisher bis zum 18. Lebensjahr gegolten hat, gilt zukünftig bis zum 14. Lebensjahr. Diesen Anspruch gewähren wir. Die Mindestarbeitszeit wird dann auf zwölf Stunden hochgesetzt. Ich glaube, das kann von allen geleistet werden. Darüber hinaus, wenn das jüngste Kind älter als 14 Jahre ist, ist die Antragsteilzeit immer noch möglich. Kollege Dietrich hat das umfangreich ausgeführt. Ich will damit nur sagen: Familien sowie auch Eltern, die im Staatsdienst tätig sind, haben auch zukünftig die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit und die Familienarbeit zu kombinieren. Das gilt zuvörderst für kleine Kinder. Dann ist es bis zum 14. Lebensjahr des Kindes möglich, auch unterhälftig zu arbeiten. Man muss mindestens zwölf Stunden arbeiten. Ab dem 15. Lebensjahr sind es dann mindestens zwanzig Stunden. Das ist das eine. Zweitens, Kollege Arnold, haben Sie es so dargestellt, als ob sich bei der Anfrage beim Verfassungsschutz etwas grundlegend ändert. Es war bisher so, dass alle, die in den Staatsdienst eingestellt werden, einen Fragebogen ausfüllen müssen. Diesen wird es auch zukünftig geben. Es war bisher so, dass für gewisse Berufsgruppen eben auch eine Verfassungsschutzabfrage vorzunehmen ist. Das wird auch zukünftig so sein, dass Regelanfragen beim Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz auf bestimmte Bereiche bzw. Fachlaufbahnen begrenzt sein werden. Aktuell ist das die Regelanfrage bei erstmaliger Berufung in ein Richterverhältnis, bei Bewerbern der Fachlaufbahnen Polizei und Verfassungsschutz sowie bei Bewerbern mit Geburtsort in bzw. Staatsangehörigkeit zu bestimmten Staaten oder bei staatenlosen Bewerbern. Das Einzige, was sich ändert, ist, dass das zukünftig eben auf der Basis einer Rechtsverordnung geschieht. Ich denke, es ist ganz zwingend notwendig, dass wir auch zukünftig mit Sicherheit sagen können, dass der öffentliche Dienst in Bayern auf der Grundlage der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht und es entsprechend auch ohne Zweifel so ist, dass alle hinter unseren Werten stehen und auf der Basis unserer Verfassung tätig sind. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
